Protocol of the Session on June 29, 2005

Es gibt einen Landtagsbeschluss vom vergangenen Jahr – ich glaube, vom 22. Juli 2004 –, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass durch die Neuorganisation bei den Hauptschulen nach Möglichkeit keine Baumaßnahmen entstehen dürfen. Ich kann zwar im Einzelfall nicht sagen, dass dies unvermeidbar wäre, aber ich muss hier darauf hinweisen, dass erst bei Klarstellung der künftigen Zuordnungen von Grund- und Hauptschulen in dieser Region beantwortet werden kann, ob Neubauten notwendig sind und wie weit sie dann nach dem FAG gefördert werden.

Herr Kollege Sprinkart übernimmt die Frage von Frau Kollegin Scharfenberg, bitte.

Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem Umstand, dass Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmeprüfung für Wirtschaftsschulen erfolgreich absolviert haben, im kommenden Schuljahr an der Gustl-Lang-Schule in Weiden, Oberpfalz, nicht aufgenommen werden können und stattdessen an den M-Zug der Hauptschulen verwiesen werden?

Herr Abgeordneter, an der Staatlichen Wirtschaftsschule Weiden konnten alle 75 angemeldeten Schülerinnen und Schüler mit der Schullaufbahnempfehlung „geeignet für den Besuch der Wirtschaftsschule“ in die vierstufi ge Wirtschaftsschule aufgenommen werden. Von den 99 Schülern mit der Schullaufbahnempfehlung „geeignet für den Besuch der Hauptschule“, die am Probeunterricht zur Aufnahme in die Staatliche Wirtschaftsschule Weiden erfolgreich teilnahmen, konnte 74 Schülern ein Platz an der Wirtschaftsschule angeboten werden.

Aus dem Bestehen des Probeunterrichts allein kann kein Anspruch auf eine Aufnahme in die Wirtschaftsschule abgeleitet werden. Sind mehr Bewerber als Plätze an einer Schule vorhanden, ist nach den Bestimmungen des BayEUG eine Auswahl nach den Grundsätzen von Eignung und Leistung zu treffen. Diese Auswahl wurde an der Staatlichen Wirtschaftsschule Weiden getroffen. Danach konnten 25 Schülerinnen und Schüler nicht aufgenommen werden. Um auch die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können, wäre die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse notwendig, die aber aus fi nanzpolitischen Gründen nicht gebildet werden kann.

Die Eltern der abgewiesenen Schülerinnen und Schüler wurden auf die Möglichkeit des Besuches eines Mittleren

Reife-Zuges der Hauptschule hingewiesen, der eine gleichwertige Alternative darstellt. Das Staatsministerium hat die Hauptschulen veranlasst, den Zugang in den Mittlere-Reife-Zug unter Würdigung jedes Einzelfalles zu entscheiden. Das Ergebnis des Probeunterrichts wird in die Beratungen der Lehrerkonferenz einbezogen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatssekretär, liege ich richtig, wenn ich annehme, dass für die Wirtschaftsschulen nach wie vor der vor einigen Jahren verhängte Stopp einer zusätzlichen Klassenbildung gilt, und liege ich richtig in der Annahme, dass das die einzige Schulart ist, an der ein derartiges Verbot existiert?

Herr Staatssekretär.

Das Hohe Haus hat sich – ich glaube, das war sogar ein Landtagsbeschluss – darauf geeinigt, dass die Zahl der Klassen an den Wirtschaftsschulen gedeckelt wird.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Sprinkart.

Herr Staatssekretär, halten Sie es denn nicht für einen Skandal – Grund war eindeutig die Einführung der R 6; Sie hatten Angst, dass zu viele Schüler versuchen könnten, über die Wirtschaftsschule die Mittlere Reife zu erlangen –, dass nur an dieser Schulart vorgegeben wird, wie viele Klassen gebildet werden dürfen? Das ist meines Erachtens eine eindeutige Diskriminierung dieser Schulart. Ich frage Sie, ob Sie das ähnlich sehen.

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter, ich kann mich noch sehr gut an die Diskussionen erinnern, die damals geführt wurden. Anlass waren nicht die Diskussionen über die Realschule, sondern die Sorge, dass die M-Klassen der Hauptschule darunter leiden könnten, wenn die Wirtschaftsschule ein erhöhtes Angebot macht. Wir haben ausdrücklich zur Stärkung der Hauptschule – ich kann mich noch an Diskussionsbeiträge aus den Reihen der SPD erinnern – verfügt, dass zwar der Bestand der spezifi sch berufsbildenden Wirtschaftsschule gesichert wird, weil sie sicherlich auch eine gewisse Lücke in der Differenziertheit unseres Schulsystems ausfüllt, dass aber die M-Züge der allgemein bildenden Hauptschulen, die auch zur Mittleren Reife führen, nicht gefährdet werden dürfen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Kamm.

Herr Staatssekretär, halten Sie es denn nicht für erforderlich, den Beschluss, keine zusätzlichen Klassen an Wirtschaftsschulen zu bilden, zu überdenken, nachdem auch in Orten, in denen die

M-Züge aufgrund der Klassenstärken nicht gefährdet sind, keine zusätzlichen Klassen an Wirtschaftsschulen gebildet werden dürfen, obwohl die Zahl der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler, welche die Wirtschaftsschule besuchen wollen, sehr groß ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, ich stimme Ihnen zu, dass kein Beschluss endgültig sein muss. Auch Beschlüsse wie der vorliegende müssen immer wieder hinterfragt werden. Ich mache auch kein Hehl daraus, dass ich mich bei vielen Veranstaltungen als Freund der Wirtschaftsschule geoutet habe. Frau Schmitt-Bussinger, wir beide kommen aus einer Stadt, die eine sehr gute und anerkannte Wirtschaftsschule hat, von der man weiß, dass viele ihrer Absolventen eine Lehrstelle fi nden, weil viele Arbeitgeber gern Wirtschaftsschüler einstellen und es wenig Ausbildungsabbrüche gibt. Das ist sicherlich eine erfolgreiche Vorbereitung auf einen sicheren Beruf. Ich will nicht ausschließen, dass die Diskussion über die Deckelung irgendwann wieder aufgenommen wird. Es gibt sicherlich Gründe dafür.

Wir kommen zur nächsten Frage. Für Frau Kollegin Schieder übernimmt Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass, am Gymnasium in Untergriesbach – wie von dem Schüler Florian Albrecht laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 25./26.06.2005 ausgerechnet – in der 8. bis 13. Jahrgangsstufe ein Unterrichtsausfall von 10,6 % zu verzeichnen war, wodurch konnte dieser Unterrichtsausfall entstehen, und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um diesen Unterrichtsausfall zu verhindern?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Abgeordneter, ein Unterrichtsausfall in Höhe von 10,6 % während des Besuchs der Jahrgangsstufen 8 mit 13 durch Florian Albrecht am Gymnasium Untergriesbach kann in keiner Weise bestätigt werden. Die Statistik, die dem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 25./26.06.2005 zugrunde zu liegen scheint, hat bis jetzt weder der Schulleitung des Gymnasiums Untergriesbach noch dem Kultusministerium vorgelegen. Ein Nachweis, auf welcher Grundlage diese Statistik erstellt und wie der angebliche Zahlenwert ermittelt wurde, steht bis jetzt aus und ist eindeutig als Bringschuld des Schülers bzw. der Zeitung zu sehen. Ich wäre sehr dankbar, wenn man uns diese Zahlen zuleiten würde, damit wir genau überprüfen können, ob sie korrekt sind oder nicht. Ich wäre dann auch gern bereit, diese Zahlen zu kommentieren, aber sie müssen erst einmal nachgewiesen werden.

Eine aktuelle Stellungnahme der Schulleitung des Gymnasiums Untergriesbach legt dar, dass in den letzten Jahren an diesem Gymnasium der Unterrichtsausfall unter

Umständen etwas größer als der landesweite Durchschnitt von 3 % gewesen sein könnte, da mehrere längerfristige Erkrankungen von Kollegen aufgetreten waren. Ein struktureller Unterrichtsausfall war jedoch nie zu verzeichnen, längerfristige Vertretungsfälle konnten durch Aushilfsverträge oder Mehrarbeit des Kollegiums aufgefangen werden. Mit dem Elternbeirat der Schule wurde bei längerfristigen Erkrankungen stets Einvernehmen bezüglich der Vertretungsregelungen hergestellt. Die Mittelzuweisung für Aushilfsverträge durch das Ministerium war den Angaben der Schulleitung entsprechend durchweg zufriedenstellend. Insofern kann ich nur dazu auffordern, eine Aufl istung des angeblichen Unterrichtsausfalls von 10,6 % vorzulegen, damit man gegebenenfalls – sollten von der Schule falsche Zahlen geliefert worden sein – reagieren kann. All das, was wir an Rückmeldungen haben, deutet darauf hin, dass die Zahlen nicht korrekt sind.

Zusatzfrage: Herr Kollege Pfaffmann.

Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, sich mit dem Schüler und der Schule an einen Tisch zu setzen und zu erörtern, wie der Schüler zu den Zahlen kommt, die Sie hier als falsch bezeichnen? Ich meine, es sollten nicht nur die Zahlen übermittelt werden und das Ministerium das prüfen, sondern Sie sollten sich persönlich mit dem Schüler an einen Tisch setzen und das erörtern.

Herr Staatssekretär, bitte.

Kein Problem, der Schüler soll zu mir kommen.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Ich darf Frau Kollegin Schmitt-Bussinger bitten, ihre Frage zu stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie viele Anträge auf Genehmigung G 8bedingter Baumaßnahmen mit welchem Gesamtfi nanzvolumen liegen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus für das Jahr 2005 vor, und in welcher Höhe stehen hierfür im Jahr 2005 IZBB-Mittel sowie Kofi nanzierungsmittel des Freistaates Bayern zur Verfügung?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete Schmitt-Bussinger, für den Bereich der Mittagsverpfl egung und Mittagsbetreuung an öffentlichen und privaten Gymnasien wurden bis zum 31.05.2005 312 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 416,2 Millionen Euro bei den Bezirksregierungen eingereicht. In dieser Summe sind G 8-bedingte – konnexitätsrelevante – und nicht G 8-bedingte Investitionsmaßnahmen enthalten. Eine Kontingentierung der IZBB-Mittel im Hinblick auf G 8-relevante Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Für die Jahre 2003 bis 2008 stehen dem Staatsministerium insgesamt Mittel in Höhe von circa 470 Millionen Euro zur Ver

fügung, für 2005 circa 119 Millionen Euro, wobei die Mittel jeweils ins Folgejahr übertragbar sind. Für den Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip bei öffentlichen Gymnasien sind rund 15 Millionen Euro an Landesmitteln eingeplant.

Das Staatsministerium geht davon aus, dass das G 8 keinen zusätzlichen Bedarf bei Klassen-, Kurs- und Fachräumen verursacht. Schließlich kann ein Gymnasium, das im Schuljahr 2003/2004 mit den nach der Schulbauverordnung vorgesehenen Räumen ausgestattet ist, das G 8 mit einer intensiveren Nutzung der vorhandenen Räume und mit einer gewissen Ausdehnung des Schulbetriebs in den Nachmittag durchführen. Ferner lässt das Gebot der Wirtschaftlichkeit eine Investition in Räume nicht zu, die kurz danach entbehrlich werden; hier müssen gegebenenfalls Übergangslösungen gefunden werden. Im Übrigen wird der Raumbedarf zur Abhaltung der Intensivierungsstunden durch die Minderung des Raumbedarfs infolge des Wegfalls einer Jahrgangsstufe kompensiert. Anträge auf Genehmigung solcher Baumaßnahmen liegen dem Staatsministerium nicht vor.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie mit den 312 Anträgen, die vorliegen, mit einem Finanzvolumen von 416,2 Millionen Euro die gesamten IZBB-Mittel genannt. Ich habe aber nach den G 8-bedingten Anträgen gefragt und bitte Sie, mir darüber Auskunft zu geben.

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, der Sachverhalt ist höchst komplex, und die Unterscheidung ist schwierig. Ich kann Ihnen keine klaren Zahlen nennen, und zwar aus folgendem Grund: Es fallen drei verschiedene Finanzierungen zusammen, wenn eine Schule einen Antrag stellt. Ich darf das kurz erläutern: Wenn ein Gymnasium sagt, es braucht einen Anbau mit einigen Klassenzimmern und einer Mensa sowie eventuell einen Übergangsbau vom Altbau zum Neubau, dann sind drei verschiedene Finanzierungsarten zu unterscheiden.

Die eine Finanzierung besteht für den Fall, dass das Schulhaus aufgrund G 8 dringend Klassenzimmer braucht. Das ist dann IZBB-bedingt. Es muss aber nachweisbar sein, dass die Klassenzimmer, die bisher vorhanden sind, den Anforderungen genügen. Das heißt, wenn eine Schule in den letzten zwanzig Jahren zu wenige Klassenzimmer gehabt hat und durch das G 8 noch mehr Klassenzimmer braucht und anbauen will, dann ist das nicht von vornherein G 8-bedingt, sondern es geht um einen Nachholbedarf, der sich über zehn oder zwanzig Jahre ergeben hat.

Wenn also ein Klassenzimmer G 8-bedingt gebaut werden muss, geht es um Konnexitätsmittel. Wenn ein Klassenzimmer gebaut werden muss, weil sowieso schon vor fünf Jahren Bedarf bestand, dann muss mit FAG-Mitteln geför

dert werden. Das sind die normalen Schulbaumittel, die über das Finanzministerium kommen.

Dann kommt eine dritte Möglichkeit hinzu: Wenn eine Ganztagskonzeption vorliegt, sind auch IZBB-Mittel mit im Einsatz. Wenn eine Ganztagskonzeption vorliegt und der Aufwand G 8-bedingt ist, dann ist auch die Differenz von 10 % auf den Zuschuss von 90 % zu sehen. Das heißt, wir haben hier extrem komplexe Zuschussrichtlinien zu beachten, was dazu führt, dass ich Ihnen noch nicht in aller Klarheit sagen kann, welche Mittel aus welchem Topf fl ießen werden.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, uns allen ist klar, dass die Differenzierung schwierig ist. Dennoch ist sie sehr interessant und wohl auch erhebbar. Im Genehmigungsverfahren bei den Regierungen wird exakt geprüft, um zu wissen, was G 8bedingt ist. Deswegen stelle ich die Frage: Bis wann können Sie, Herr Staatssekretär, eine Aussage darüber machen, was tatsächlich G 8-bedingt ist?

Ich gehe davon aus, dass wir bis Mitte Juli alle bis zum Mai eingereichten Anträge exakt verbescheiden können. Wir beide sind auch Mitglieder des Schwabacher Stadtrates. Wir haben dort zwei Gymnasien, die täglich darauf warten zu erfahren, wie viel Geld es geben wird. Wir beide warten auch darauf und wissen, dass die Stadt eventuell zusätzlich noch etwas geben muss. Das heißt, auch meinerseits besteht höchstes Interesse daran, dass wir die Zahlen sehr schnell geliefert bekommen. Zur Ehrenrettung der Regierungen muss ich allerdings sagen, dass dort mit Hochdruck gearbeitet wird. Es ist ohne Zweifel eine große Herausforderung, in der Kürze der Zeit eine derartige Fülle hoch komplexer Anträge zu bearbeiten, zumal auch noch das bauliche Raumprogramm abgestimmt werden muss. Ich schätze aber, dass wir allerspätestens in zwei bis drei Wochen die Zahlen haben werden. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns in der Junisitzung des Stadtrates in Schwabach darüber unterhalten können, wie viel die Stadt eventuell mehr ausgeben muss, als zunächst erhofft oder befürchtet wurde.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Ich möchte bei meiner letzten Frage auf das Konnexitätsprinzip zurückkommen. Wie sieht die sich abzeichnende Finanzierung von G 8bedingten Maßnahmen durch den Freistaat aus? Wie Beispiele zeigen, erfolgt nämlich keine hundertprozentige Finanzierung, sondern lediglich eine fünfzig- bis sechzigprozentige Finanzierung. Wie ist dies mit dem Konnexitätsprinzip vereinbar?

Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, natürlich müssen bestimmte Fördersätze,