Ihren Unfug, Herr Dr. Dürr, nehme ich nicht auf. Die Ausgangsposition unserer Debatte waren die Berufungsverfahren, die ich in den letzten Jahren zurückgegeben habe. Inzwischen waren das drei in einem Jahr. Bei allen zurückgegebenen Verfahren bestand der Einspruch darin, dass Damen, die sich beworben hatten, auf der Liste nicht berücksichtigt wurden. Ich habe die Hochschulen deshalb um eine nachhaltige Begründung gebeten, um zu erläutern, warum sie die Damen nicht berücksichtigt haben. Die Hochschulen sollen bei den Damen nachhaltig vorgehen. Frau Rupp, mein Bestreben ist, dass die Grundsätze, die Sie formulieren, aus der Sicht des Ministeriums als Geldgeber, auch in die Tat umgesetzt werden und nicht im Geschwafel untergehen. In diesem Sinne werden wir im Herbst diskutieren.
Herr Minister, Sie haben die Redezeit um zwei Minuten überschritten. „Leider“, möchte ich in Anführungszeichen sagen. Es hat sich noch einmal Frau Kollegin Rupp zu Wort gemeldet. Zwei Minuten, Frau Kollegin.
Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, Herr Präsident! Zwei Minuten reichen. Ich erwarte, dass unser Gesetzentwurf für diese Debatte tatsächlich gründlich gelesen wird. Ihre Ausführungen zum Promotionsrecht an den Fachhochschulen haben mir gezeigt, Herr Minister, dass Sie es noch nicht getan haben. Ich denke, auf dieser Grundlage können wir keine vernünftige Beratung führen. Ich hoffe, Sie schaffen es bis zum Herbst, den Gesetzentwurf zu lesen, dann können wir gemeinsam schauen, was zu tun ist, um dann vielleicht auch einiges gemeinsam zu beschließen.
Damit ist die Aussprache endgültig geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?
Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehe, kündige ich an, dass die CSU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 4 – Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes – namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich möchte das schon einmal bekannt geben.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (Drs. 15/2200) – Zweite Lesung –
Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2200 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/3308 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/3308.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parla
mentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß Paragraph 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das geht aber sehr langsam, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank“.
Gesetzentwurf der Abg. Thomas Kreuzer, Siegfried Schneider, Manfred Ach u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (Drs. 15/2692) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Kreuzer gemeldet.
Herr Präsident, Hohes Haus! Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von maximal 15 Minuten vereinbart, weil es sich um einen relativ übersichtlichen Gesetzentwurf handelt, der aus einem Satz besteht. Deswegen habe ich auch nicht vor, die Redezeit auszuschöpfen. Wir haben das Anliegen in den Ausschüssen und auch in der Ersten Lesung ausführlich erörtert.
Bayern hat eine bunte, vielfältige Fachschullandschaft. Sie gibt jungen Menschen nach Abschluss einer Berufsausbildung die Gelegenheit, sich weiterzubilden und höhere Berufsabschlüsse anzustreben, um im Berufsleben bessere Chancen zu haben. Das wird mit Sicherheit in der heutigen Berufslandschaft immer wichtiger, denn wir müssen wissen, dass Weiterbildung, Fortbildung und Höherqualifi kation im Berufsleben eine größere Rolle spielt als das beispielsweise noch vor 20 Jahren der Fall war, als man einmal einen Abschluss erworben hat, und der hat oft das ganze Leben ausgereicht. Künftig ist Weiterbildung, Fortbildung und Qualifi kation wichtiger denn je.
Die Fachschulen werden von privaten Organisationen betrieben, vom Staat, aber auch von Kommunen. Die kommunalen Schulträger aber stehen in der Finanzierung am schlechtesten da. Ihnen ist es nicht möglich, Schulgeld zu erheben, im Gegensatz zu den privaten Trägern. Sie erhalten auch weniger Personalkostenzuschüsse vom Staat als die privaten Träger. Somit stellt sich in mancher Kommune, in mancher Stadt und in manchem Zweckverband die Frage: „Können wir diese Einrichtung, die von den jungen Menschen gut angenommen wird, weiter betreiben?“ Das gilt beispielsweise für die Techniker
schule in Kempten für die ganze Region, für die Allgäuer. Die Schulträger stellen sich die Frage: „Können wir die Einrichtung weiter betreiben, können wir sie bei der Lage der kommunalen Haushalte weiter fi nanzieren?“. Diese Frage stellt sich an vielen Orten.
Wir sind daran interessiert, dass es diese Weiterbildungsmöglichkeit auch künftig gibt. Eine Lösungsmöglichkeit wäre die einfache Forderung, dass der Staat die notwendigen Zuschüsse erhöht oder die Schulen privatisiert. Wir alle wissen um die Lage der Staatsfi nanzen, wir alle können uns ausmalen, dass sich die Lage nach der morgigen Steuerschätzung nicht besser, sondern schwieriger darstellen wird. In Zukunft wird es nicht leichter werden, etwas zu übernehmen. Wir gehen deshalb den anderen Weg: Wir ermöglichen den kommunalen Schulträgern, künftig Schulgeld zu erheben. Die Träger müssen es nicht tun. Wenn die fi nanzielle Situation besser ist, brauchen sie es nicht. Es ist nicht vorgeschrieben. Sie können es aber tun, und damit stellen wir eine Rechtslage her, die auch früher schon bestanden hat. Die Möglichkeit, Schulgeld zu erheben, ist nämlich erst vor etlichen Jahren abgeschafft worden.
Früher war diese Möglichkeit also gegeben. Wir glauben, das ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Ich habe auch mit Schülerinnen und Schülern an diesen Einrichtungen gesprochen. Natürlich wäre es den Schülerinnen und Schülern lieber, kein Schulgeld zahlen zu müssen. Sie zahlen aber lieber ein begrenztes Schulgeld, wenn sie dann weiter die Möglichkeit haben, die Ausbildung anzustreben.
Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wir glauben, dies ist der richtige Weg. Der Gesetzentwurf gibt Kommunen und Zweckverbänden die Möglichkeit, Schuldgeld zu erheben, aber niemand zwingt sie dazu.
GRÜNE und SPD haben unser Vorhaben in den vorberatenden Ausschüssen abgelehnt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, fragen Sie die Oberbürgermeister und Landräte dort, wo Sie in der Verantwortung stehen, die das bezahlen müssen. Diese Leute denken anders darüber. Sie sind mit den kommunalen Spitzenverbänden, in denen an prominenter Stelle auch Ihre Mandatsträger vertreten sind, der Auffassung, dass man dieses Gesetz verabschieden soll. Es ist einfach ein Unterschied: In der Opposition kann man schöne Forderungen stellen und notwendige Gesetze ablehnen, aber wenn man als Oberbürgermeister in der Kommune selbst in der Verantwortung steht, muss man die Sache realistischer sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Sicherung unserer Schullandschaft bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf unserer Fraktion zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Kreuzer, ich glaube, Sie können den Gesetzentwurf den Kommunen noch so schmackhaft machen, es wird nichts nützen. Das, was Sie in dem Gesetzentwurf als Problem beschreiben, und das, was Sie als Lösungsansatz vorsehen, zeigt die eigentliche Intention, die Sie mit dem Gesetzentwurf verfolgen.
Ich will das verdeutlichen: Als Problem beschreiben Sie, dass bei den kommunalen Fachschulen in den letzten Jahren durch den Schulbetrieb Defi zite entstanden sind, die durch die Kommunen nicht länger ausgeglichen werden können. Ich sage: Da haben Sie Recht. Als Problem beschreiben Sie weiter, dass es einer Verbesserung der Finanzbasis bedarf, um den längerfristigen Erhalt dieser Fachschulen zu gewährleisten. Auch da sage ich: Sie haben Recht. Nun kommt aber der entscheidende Satz in Ihrer Problembeschreibung, der heißt: „Da aus Haushaltsgründen eine Erhöhung der Zuschüsse nicht möglich ist, bedarf es einer anderen Regelung.“ Ihre Regelung lautet: Wir ermöglichen es den Kommunen, an ihren Fachschulen ein Schulgeld zu erheben.
Ich denke, diese Regelung ist entlarvend. Weil sie die Personalkostenzuschüsse an den kommunalen Fachschulen nicht fi nanzieren wollen, lassen Sie es zu, dass die Kommunen Schulgeld erheben. Ich bin der Auffassung, Sie gehen hier den falschen Weg; denn die Kommunen werden logischerweise den Strohhalm ergreifen und Schulgeld verlangen. Zahlen werden es natürlich die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern, die ihren Kindern eine Schulausbildung ermöglichen wollen. Ich denke, diesen Punkt sollten Sie berücksichtigen.
Heute haben Sie wie schon in der Ersten Lesung das Loblied der Fachschulen gesungen. Es ist richtig, dass die Fachschulen sehr wichtig sind. Die Schülerzahlen steigen – ich sage: Gott sei Dank –, was zeigt, dass sich junge Menschen weiterqualifi zieren wollen.
An den Fachschulen befi nden sich auch junge Menschen, die eine vertiefende Berufsausbildung machen wollen. Auch das ist ein sehr positives Signal. Deshalb ist es wichtig, dass die Fachschulen erhalten bleiben. Allerdings prophezeie ich Ihnen, wenn Sie das Schulgeld erheben lassen, kann das bildungspolitisch kontraproduktiv sein. Es kann nämlich sein, dass sich Schülerinnen und Schüler diese Fachschulen nicht mehr leisten können, weil sie – es wurden Beispielrechnungen durchgeführt – bis zu 1000 Euro Schulgeld im Jahr nicht bezahlen können. Wir wollen nicht, dass die Fachschulausbildung vom Geldbeutel der Eltern oder der Schüler abhängig ist. Deswegen rate ich Ihnen, vorsichtig zu sein mit der Erhebung von Schulgeld; denn es kann im bildungspolitischen Interesse kontraproduktiv sein.
Sie haben den Sachverhalt gerade so dargestellt, als könnten es sich die Kommunen frei aussuchen, ob sie ein Schulgeld erheben oder nicht. Sie müssen kein Schulgeld erheben, aber sie können es. Ich muss Sie allerdings fragen: Welches Regionalverständnis haben Sie denn? Welche Regionalpolitik betreiben Sie? – Soll denn eine
Kommune, die es sich leisten kann, die Schüler in den Genuss einer kostenlosen Ausbildung bringen, während eine Kommune in Oberfranken, die kein Geld in der Tasche hat, ihren Schülerinnen und Schülern ein Schulgeld aufbrummen muss? – Ihr Bildungsverständnis in der Schulpolitik ist schon sehr zweifelhaft.
Außerdem muss ich Ihnen sagen, die vorgesehene Ausstattung der kommunalen Fachschulen ist nicht gottgewollt. Sie wissen selbst, die Fachschulen sind überwiegend in kommunaler und privater Hand. Das bedeutet, die Kommunen haben Aufgaben übernommen.
Die Vertretung der Kommunen hat zwar erklärt, sie sei bereit, den Strohhalm zu nehmen, wenn die CSU den Kommunen nicht mehr gibt. Der Bayerische Städtetag hat aber am 17. Februar 2005 eine Stellungnahme abgegeben, in der es heißt: „Nicht zuletzt mit Blick auf die Vorgeschichte der gesetzlichen Regelung läge es nahe, dass der Freistaat Bayern den Erhalt des kommunalen Fachschulwesens nicht allein durch das Instrument des Schulgeldes zu sichern versucht, sondern mit einem eigenen Beitrag in Form einer Anhebung der Lehrpersonalkostenzuschüsse konstruktiv begleitet.“
Es ist also nicht so, dass die Kommunen Ihnen dankbar dafür sind, dass sie jetzt Schulgeld erheben dürfen. Sie weisen sehr wohl darauf hin, dass der Staat Verantwortung trägt und Lehrpersonalkostenzuschüsse bezahlen sollte. Genau das wäre ein Lösungsansatz. Wenn Sie die Lehrpersonalkostenzuschüsse in der von uns immer wieder geforderten Höhe bezahlen würden, dann wäre es nicht notwendig, an den kommunalen Fachschulen Schulgeld zu erheben.
Ein Wort zu dem Einwand, der im Ausschuss gebracht wurde, dass es sich hier um eine Zweitausbildung handle. Die Fachschülerinnen und Fachschüler haben in der Regel bereits eine berufl iche Ausbildung absolviert. Das heißt, es wäre eine Weiterqualifi zierung. Dazu muss ich sagen, wir sollten genau hinsehen und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Niemand käme auf die Idee, von einem Gymnasiasten, der eine Berufsausbildung absolviert hat und dann studiert, ein Schulgeld zu verlangen. Gut, Sie führen jetzt die Studiengebühren ein, aber bisher ist das nicht so geregelt. Ich denke, auch bei den Fachschulen gibt es keinen Grund, Schulgeld zu verlangen und den Schülerinnen und Schülern Nachteile zu verschaffen.
Wir meinen, dieser Gesetzentwurf passt zu der von Ihnen eingeschlagenen Richtung. Es geht weiter in Richtung der Privatisierung von Bildung, die immer abhängiger wird vom Geldbeutel der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Das fängt an beim Büchergeld und geht weiter mit den Studiengebühren. Auch der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in diese Richtung.
Wir verstehen die Kommunen, wenn sie den Strohhalm ergreifen, weil sie von Ihnen nicht mehr bekommen, aber wir werden den Gesetzentwurf trotzdem ablehnen, weil es
Ich habe an die Verwaltung die Bitte, noch einmal bekannt zu geben, dass gleich die namentliche Abstimmung stattfi nden wird. Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Tolle das Wort.