Adelheid Rupp
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Last Statements
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Welnhofer, ich hätte mir eigentlich von Ihnen gewünscht, dass Sie die letzten drei Tage in diesem Landtag etwas anders hinter sich bringen. Man hatte bei Ihrem Vortrag durchaus den Eindruck, dass Sie einige Passagen schlicht nicht verstanden haben.
Wenn es um den Vorwurf der Doppelzüngigkeit geht, muss ich Ihnen sagen: Darauf sind Sie eigentlich abonniert.
Wir haben doch zurzeit ein geniales Ereignis, ein Beispiel für Doppelzüngigkeit, wie ich es von noch keiner anderen Partei erlebt habe: Erst geht man bei der Großen Koalition mit bei der Abschaffung der Pendlerpauschale, und jetzt macht man eine Unterschriftenliste dafür. Doppelzüngiger geht’s ja wohl nicht!
Zum Herrn Finanzminister. Der arme Kerl wurde nicht informiert. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Der Finanzminister sollte doch in der Lage sein, sich zumindest soweit Respekt zu verschaffen, dass er über wichtige und zentrale Vorgänge informiert wird. Ich ziehe im Übrigen immer noch in Zweifel, ob er nicht tatsächlich informiert war. Das hat der Untersuchungsausschuss, denke ich, nicht definitiv belegt. Wenn sich ein Finanzminister nicht diesen Respekt verschaffen kann, scheint er generell ein Problem als Finanzminister
lich Ihre Strategie. Ich weiß nicht, was der Hintergrund dieser Strategie ist. Können Sie nicht, weil Sie inkompetent sind und fachlich keine Ahnung haben oder wollen Sie nicht, weil Sie bis heute der Meinung sind, dass das Parlament keinen Anspruch auf Information hat? Nur diese zwei Möglichkeiten gibt es und zwischen diesen beiden Möglichkeiten müssen Sie sich entscheiden.
Sie haben sich gestern wie ein arrogantes Rumpelstilzchen aufgeführt; anders kann man das nicht beschreiben. Ich halte es für eine Unverschämtheit, wie Sie mit dem Parlament umgehen und immer wieder negieren, dass zu Recht verlangt wird, Sie sollten sich zu den einzelnen Fragen äußern Anhand unseres Fazits des Untersuchungsausschusses bleiben wir dabei: Sie müssen zurücktreten. Ich gehe davon aus, dass Sie das in all Ihrer Arroganz nicht tun werden und demzufolge ist es die Aufgabe von Ministerpräsident Beckstein, Sie zu entlassen.
Immer mit der Ruhe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, der Wähler wird schon wissen, was er tut.
Ich bin überzeugt davon, dass den Wählerinnen und Wählern durchaus klar ist, dass die finanzpolitische Kompetenz mit diesem Minister nicht bei der CSU liegt.
Ja, deutlich besser.
Nun noch zu einigen wenigen Punkten, auf die ich etwas ausführlicher eingehen möchte: Die Staatsregierung hatte zu einem Zeitpunkt Kenntnis über Verluste von 100 Millionen Euro und über zwei Milliarden Euro, und zwar zu einem Zeitpunkt, als Ministerpräsident Beckstein von Horrorzahlen gesprochen hat. Das ist die Ausgangssituation, mit der wir es zu tun haben. Es waren Zahlen bekannt, es standen Zahlen fest, es waren aussagekräftige Zahlen vorhanden, aber es wurde immer wieder negiert, dass solche Zahlen vorliegen.
Die Verwaltungsratsmitglieder zeigten sich selbst noch im Sommer 2007, als die US-Subprimekrise längst weltweit mediale Beachtung fand, passiv und äußerst inkompetent. Es wurde nicht reagiert. Es gab Berichte seitens des Vorstands der Landesbank, die einfach nur zur Kenntnis genommen wurden, und zwar ohne Nachfrage und ohne irgendeine Diskussion.
Natürlich ist das so. Das kann man anhand der Protokolle nachweisen.
heitenbericht nicht irgendeine Interpretation, sondern wir zitieren genau diese Ausführungen.
Ich möchte es bezüglich der Fragen, auf die Sie sich bezogen haben, hiermit bewenden lassen und zu unserem Minderheitenbericht kommen: Der Minderheitenbericht umfasst 64 Seiten und dokumentiert meines Erachtens sehr ausführlich, mit welcher Inkompetenz, mit welchen Täuschungs- und Vertuschungsversuchen mit welcher Verlogenheit von Seiten der Regierungsmitglieder gehandelt wurde. Ich kann nur feststellen: Der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bayerischen Landesbank, Finanzminister Erwin Huber, hat das nachweislich größte Finanzdebakel in der Geschichte der BayernLB mit zu verantworten, weil er den waghalsigen Geschäften mit ABS-Papieren zugestimmt bzw. diese nicht frühzeitig kritisiert hat und in der dadurch verursachten Krise der Landesbank hinsichtlich der Fach- und Rechtsaufsicht völlig versagt hat. Die Fach- und Rechtsaufsicht liegt nun einmal in seiner Zuständigkeit.
Das aktuelle Desaster der Landesbank ist noch größer, als dies durch die immens hohen Milliardenverluste der BayernLB bereits der Fall war, nämlich durch die in den Sand gesetzten Kirch-Kredite, durch ruinöse Geschäfte in Südostasien und die Pleite der Landeswohnungsbau- und Städtebaugesellschaft bei Immobiliengeschäften in Ostdeutschland. Auch das ist bemerkenswert: Sie spielen das immer als Banalität herunter. Das ist es aber definitiv nicht. Finanzminister Huber hat gelogen – dabei bleiben wir –, es war eine Lüge. Er war zu jederzeit über die aktuellen milliardenschweren Belastungen der BayernLB bestens und umfassend informiert und hat im Parlament aber mehrfach ohne mit der Wimper zu zucken das glatte Gegenteil behauptet. Finanzminister Huber hatte sich mit dem Vorstand der Landesbank verabredet, den Bayerischen Landtag über Wochen hinweg vorsätzlich über das wahre Ausmaß der Krise zu täuschen und im Unklaren zu lassen. Im angelsächsischen Rechtswesen würde man dieses Verhalten eine Verschwörung nennen. Es ist in der Tat eine Verschwörung gegen das Informationsrecht des Parlaments.
Das Auskunftsrecht des Parlaments ist für Sie nichts Wert. Das können wir immer wieder feststellen und wir haben es erst gestern festgestellt, als es darum ging, zur aktuellen Lage der Landesbank anhand vieler Fragenstellung Stellung zu beziehen. Vom Finanzminister wurde in Zweifel gezogen, dass es überhaupt das gute Recht der Opposition ist, eine Ministerbefragung durchzuführen. Er hat sich hier hin gestellt und behauptet, dies sei sozusagen dem Wahlkampf geschuldet. Wir machen hier seit längerem Ministerbefragungen und wir werden das auch weiterhin tun, solange die Geschäftsordnung genau solche Verfahren vorsieht. Wenn Sie meinen, Sie müssten sich dem nicht unterziehen, dann muss ich Sie erneut fragen: Welches Verständnis von Demokratie haben Sie eigentlich? Wir sind nicht in einem Staat, in dem hierarchisch nach dem Motto vorgegangen wird: Ich, Erwin Huber, bestimme, was geschieht und der Rest hat seinen Mund zu halten. Sie sind gestern erneut Ihrer Pflicht nicht nachgekommen, Auskunft zu geben. Das ist offensicht
Ich glaube, wir führen hier keine Zwiegespräche. Können Sie das unterbinden? Das wäre ganz nett.
Was war das Problem mit den Rating-Agenturen? Man hat sich wohl völlig uneingeschränkt auf Rating-Agenturen und auf deren Aussagen verlassen. Dabei hat man aber nicht beachtet, womit diese ihr Geld verdienen. Man hat nicht gesehen, dass bei einem entsprechenden Rating dem jeweiligen Auftraggeber der Zuschlag gegeben wird, sodass letztendlich die Rating-Agenturen auch davon profitieren, wenn sie die Papiere entsprechend ausweisen. Das ist ein großes Problem.
Ein zweites großes Problem bei der Landesbank war – auch das hätten Sie wissen müssen, Herr Minister Huber –, dass die Papiere gekauft und erst danach angeschaut wurden. Was für ein Verfahren ist das? Die Papiere wurden gekauft und erst danach geöffnet. Erst dann wurde entschieden, ob man sie weiterverkauft oder nicht. Ein solches Verfahren ist eine mittlere Katastrophe. Sie sollten sich die Papiere, die Sie kaufen, bitte vorher anschauen und bewerten. Dann würden Sie nicht in Geschäfte hineinschlittern, bei denen man gar nicht weiß, was man gekauft hat. Erst jetzt wurde wieder gesagt, es sei dann damit angefangen worden, die Papiere zu öffnen. Sie wurden also vorher nicht geöffnet und sie wurden auch nicht sofort nach dem Ankauf geöffnet. Auch da hätten Sie Ihre Kontrolle anders wahrnehmen müssen. Sie haben überhaupt nicht darauf geachtet, dass die Geschäfte tatsächlich korrekt abgewickelt werden.
Bei der Kommunikationsstrategie wird immer gesagt, dem armen Finanzminister sei die Kommunikationsstrategie der Landesbank aufgezwängt worden.
Ich habe einen etwas anderen Eindruck. Man kann es so oder so interpretieren. Nach meinem Eindruck wurde die Kommunikationsstrategie gemeinsam entwickelt. Dies geht insbesondere aus dem Protokoll vom 4. Dezember 2007 hervor. Danach fordern Sie dazu auf – ich zitiere –, dass die Situation relativiert dargestellt werde. Das war Ihr Wunsch. Sie haben in einer Verwaltungsratssitzung auch nachgefragt, ob sich diese Strategie durchhalten lasse. So etwas sage ich doch nur, wenn ich diese Strategie für richtig halte, wenn ich genau diese Strategie haben will. Sonst würde ich intervenieren und sagen, ich wünsche mir eine andere Kommunikationsstrategie. Es ist nicht bösartig, wenn ich dazusage, dass Ihnen diese Kommunikationsstrategie gerade recht war, weil schließlich am 2. März Kommunalwahlen waren. Sie wollten die Debatte um die Landesbank über diesen Termin hinausschieben. Leider können wir das anhand der Zeugenaussagen nicht belegen, aber der Eindruck bleibt, dass Sie bei der Kommunikationsstrategie aktiv mitgewirkt haben,
Wider besseres Wissens und trotz umfangreichen Kenntnisstandes zur aktuellen Situation wurde gelogen: am 11.12.2007 gegenüber dem Abgeordneten Mütze auf die Frage der Höhe des Abschreibungsbedarfs. Der Finanzminister tat Meldungen der Presse über riesige Verluste als Horrorvorstellungen, die mit der Realität nichts zu tun haben, ab und nannte am 12.2.2008 im Haushaltsausschuss den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Wertberichtigungsbedarf Spekulation. Noch am 19.2.2008 – da war bereits der Landesbankvorstand mit den Zahlen draußen – stellte Minister Huber fest: Es gibt keine Krise der Bayerischen Landesbank.
Anhand der Protokolle ist immer wieder nachzuvollziehen, dass genauso verfahren wurde. Man wusste genau, was passiert ist, man hat sich aber geweigert, dies auch zu benennen.
Vorhin wurde vom Kollegen Welnhofer erwähnt, dass es keine Experten gab, dass es keine Warnungen gab und dass niemand wusste, welche Krise auf einen zukomme. Diese Warnungen gab es bereits sehr frühzeitig. Im Mai 2002 formulierte die Investmentlegende Warren Buffett in seinem Bericht an die Aktionäre seiner Investmentfirma; Derivate seien finanzielle Waffen zur Massenvernichtung, sie bergen schlummernde Risiken, die tödlich sein könnten. Vergleichbare ähnliche Äußerungen gab es von vielen Seiten, unter anderem auch von der Deutschen Bundesbank. Hier wird es richtig spannend, denn ich denke, das wäre der Zeitpunkt gewesen, zu dem man sich von diesen Papieren hätte trennen können. Die Warnung der Deutschen Bundesbank wurde aber nicht ernst genommen. Mit Schreiben vom 14. März 2007 wies die Bundesbank den Vorstand der BayernLB auf die aktuelle Presseberichterstattung hin, nach der sich einige amerikanische Hypothekenspezialisten in zum Teil akuten Schwierigkeiten befänden. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich auch um nicht wenige zweitklassige Hypothekendarlehen handle. Außerdem wurde gefragt, wie es bei der Landesbank aussieht.
Trotz des hohen Engagements der Landesbank mit insgesamt 5,219 Milliarden sah sie in ihrem Antwortschreiben vom 27. März 2007 an die Bundesbank hinsichtlich des Kreditausfallrisikos keinen Handlungsbedarf. Offensichtlich wurde jeder warnende Hinweis, der sowohl von der Europäischen Zentralbank als auch in den Berichten der Bundesbank gegeben wurde, immer wieder weggewischt. Entweder wurden die Hinweise nicht zur Kenntnis genommen, oder es wurde so getan, als wäre gar nichts passiert. Man muss sich überlegen, dass es hier um Milliardenbeträge geht. Ich komme nachher noch zu dem Brief von Dr. Naser. Es wird gewarnt, und es wird nichts getan. Es wird gesagt, bei uns ist alles in Ordnung. Wie ignorant, wie inkompetent und wie verantwortungslos muss man sein, wenn man so mit Steuergeldern umgeht?
Die Verluste werden angesichts der aktuellen Krise nicht so gering sein. Letztendlich muss dann der Steuerzahler dafür mit eintreten. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
sei. Die Wirtschaftsprüfer von PWC sagten, man könne belastbar auch anders definieren als Sie, Herr Huber, es getan haben. Das Vorstandsmitglied Dr. Schmidt sagte im Ausschuss, die Zahlen der Wochenberichte seien starke Indikatoren für die Marktentwicklung gewesen.
Das Vorstandsmitglied Dr. Hanisch hatte überhaupt kein Problem, den aktuellen Wochenbericht zum 21.05.2008 öffentlich im Untersuchungsausschuss zu nennen. Der Zeuge Georg Schmid – zu der Zeit damals Innenstaatsekretär – sagte aus, dass die Zahlen, die vom Vorstand in der Verwaltungsratssitzung am 24.07.2007 vorgetragen wurden, für ihn belastbar gewesen seien. Weiter wird ausgeführt, von Prof. Dr. Faltlhauser, zwar etwas nebulös, doch im Grunde klar und deutlich, dass es sich nicht darum handelt, dass man nur in diesem Fall Zahlen nennen könne: „Belastbare Zahlen, von denen Huber immer nur geredet hat, gibt es eigentlich bis heute nicht.“ – Das kann man so und so auslegen. Belastbar, im Sinne von eng testiert, gibt es nur dann, wenn das Testat vorliegt. Aber aussagekräftige Zahlen? – Wenn man sich das alles anschaut, was die Banker alles gesagt und dargelegt haben, dann gab es, Herr Minister, belastbare Zahlen zu der Sitzung des Haushaltsausschusses am 12.02.2008. Daran gibt es, so glaube ich, überhaupt keinen Zweifel.
Herr Minister, Sie behaupten immer wieder, die Zahlen unterlägen großen Schwankungen. Unter Schwankungen verstehe ich, dass es ein Auf und Ab gibt. Das ist für mich eine Schwankung. Das würde für mich bedeuten, einmal 100 Millionen Euro weiter oben, dann wieder 150 Millionen Euro weiter unten, dann geht es wieder einmal 300 Millionen Euro rauf. Was wir haben, ist eine sehr kontinuierliche Entwicklung bei diesen Zahlen.
Wir haben eine Abwärtsentwicklung, die regelmäßig, Woche für Woche, ein Minus von 80 bis 120 Millionen Euro enthält, und zwar in größter Regelmäßigkeit.
Ihnen, Herr Minister, lagen Wochenberichte über Monate hinweg vor. Es gab hier keine Schwankung, sondern es gab eine gradlinige Abwärtsentwicklung, sonst nichts. Also reden Sie sich hier nicht immer wieder heraus. Das ist nichts anderes als der bewusste Versuch zu vertuschen, zu täuschen und zu verschweigen.
Zur Frage der Kommunikationsstrategie und dazu, was den Wechsel der Kommunikationsstrategie und den Ablauf des 12.02.2008 betrifft: Uns allen hat es im Ausschuss fast die Sprache verschlagen. Zunächst war es so, dass es hieß, es gab keinen Kontakt zwischen dem Landesbankvorstand und dem Finanzministerium. Dann hat sich herausgestellt, dass es diesen Kontakt doch gab. Zunächst dachte man, na ja, da hat man einmal telefoniert. Je länger wir uns aber damit befassten, umso mehr stellten wir fest, dass es ganz viele Kontakte und ganz viele Telefonate gab.
und dass Sie nicht das arme Opfer sind, das der Kommunikationsstrategie des Landesbankvorstands erlegen ist.
Ich habe gesagt, ich habe den Eindruck, und einen Eindruck werde ich wohl haben dürfen.
Nun zum Schreiben von Dr. Naser an den Sparkassenverband. Ich möchte daraus nur zwei Sätze zitieren. Dieses Schreiben ging am 31. Oktober 2007 auch an Finanzminister Huber und Ministerpräsident Beckstein. Dort heißt es:
Alle Zahlen, die wir bis zum Ende des dritten Quartals 2007 sowohl in der BayernLB wie auch in den Sparkassen kennen, zeigen einen Weg nach unten.
Das klingt jetzt noch nicht wirklich dramatisch. Dann befindet sich bei dem Brief aber auch eine Anlage, die in der ganzen Diskussion angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise etwas zu wenig Berücksichtigung fand. In der Anlage zu dem Brief werden die Auswirkungen der Subprime-Krise auf die Landesbanken aufgeführt, und es wird darauf hingewiesen, dass die BayernLB bis zu 15 Milliarden Euro Risikopositionen auf die eigenen Bücher nehmen müsse. Genau das ist die aktuelle Frage, auf die wir uns gestern bezogen haben. Wir wollen keine wöchentlichen Berichte. Bei grundlegenden Änderungen der Situation erwarten wir aber, dass uns gegenüber offen gelegt wird, inwieweit wir möglicherweise in diese Richtung steuern, die von Dr. Naser bereits im Oktober 2007 erwähnt wurde. Angesichts dessen, was auf dem Finanzmarkt in den USA aktuell passiert, gibt es hier Veränderungen. 15 Milliarden sehen doch etwas anders als der aktuelle Wertberichtigungsbedarf von 4,5 Milliarden.
Nun zur Frage der Belastbarkeit der Zahlen. Es gibt keine allgemeinverbindliche Definition des Begriffs Belastbarkeit im Zusammenhang mit diesen Zahlen. Die Definition von belastbar war eine Eigenkreation des Finanzministers, um sich selbst zu schützen und selbst einen Ausweg aus der Situation zu finden, um dem Vorwurf der Lüge entgegentreten zu können. Mehr ist es nicht. Ich erfinde einen Begriff, der nur so aussieht, als wäre es ein bilanztechnischer Begriff, der unabdingbar ist, wenn man mit Zahlen an die Öffentlichkeit geht.
Sehr interessant sind hierzu die Zeugenaussagen. Dr. Kemmer sagte, belastbar sei ein dehnbarer Begriff. Er führte weiter aus, dass die Quartalszahlen nicht geprüft würden, dass sie aber nach den Regeln der Rechnungslegungsstandards mit gewissen Vereinfachungen erstellt würden, um den Aufwand in Grenzen zu halten. Die sind, wenn Sie so wollen, noch etwas weniger belastbar. Dabei ist der Begriff belastbar natürlich dehnbar. Weiter führte er zum vorläufigen Konzernabschluss nach HGB, der bereits vorlag, aus, dass der Härtegrad der Zahlen sehr gut
stellt. Ich möchte mich auch nicht an entsprechenden Spekulationen beteiligen.
Was für eine Unverschämtheit von Ihnen! Was für eine grenzenlose, bodenlose Unverschämtheit von Ihnen!
Was für eine bodenlose Unverschämtheit von Ihnen, in den Haushaltsausschuss zu gehen, die vorläufige Bilanz vorliegen zu haben, die kontinuierliche Entwicklung der Wochenberichte vorliegen zu haben, und dann zu behaupten: Das sind nur Spekulationen. Mehr kann man doch das Parlament – Entschuldigung – nicht verarschen, als Sie das gemacht haben.
Das entwickelt sich alles so weiter. Sie schaffen es sogar, über den 12.02.2008 hinaus, über den 13.02.2008 hinaus, zu behaupten, man wisse keine genauen Zahlen. Frecher geht es eigentlich überhaupt nicht. Frecher und unverschämter geht es nicht. Da nennt die Landesbank selbst am 13.02.2008 die Zahlen, die sie vorliegen hat. Und Sie setzen sich in den folgenden Wochen hin und sagen: „Ich weiß eigentlich gar nichts, mir ist nichts bekannt, ich kann dazu nichts sagen.“ – Das ist das Absurdeste, was ich in diesem Parlament erlebt habe.
Ich hoffe und wünsche mir für die nächste Legislaturperiode, dass solche Peinlichkeiten hier nicht mehr vorkommen. Denn, Herr Finanzminister, es ist peinlich, was Sie hier abgezogen haben. Sie haben Ihre Inkompetenz unter Beweis gestellt.
Sie haben unter Beweis gestellt, dass Ihnen das Parlament und die demokratischen Rechte des Parlaments definitiv nichts wert sind. Sie haben ein Demokratieverständnis, das wirklich nur Defizite aufweist, sonst aber überhaupt nichts. Sie haben das Parlament, und damit auch die Bürgerinnen und Bürger, belogen. Ich hoffe sehr, dass die Wähler und Wählerinnen Ihnen dafür am 28. September dieses Jahres die Quittung geben.
Herr Kollege König, manches kann man so nicht stehen lassen. Sie beklagen die mangelnde Anwesenheit der Medien. Wir wollten, dass der Bericht des Untersuchungsausschusses Mittwoch früh oder Donnerstag früh behandelt wird. Wir alle wissen, wie schwierig es für die Medienvertreter ist, um diese Uhrzeit anwesend zu sein. Sie kennen den Redaktionsschluss von Zeitungen. Bitte, nehmen Sie sich hier etwas zurück.
Die Terminierung der Zeugeneinvernahme von Herrn Staatsminister Huber und Herrn Ministerpräsident Dr. Beckstein wurde auf 17 Uhr verlegt. Wir wissen doch, warum Sie das so und nicht anders gemacht haben.
Ich kann außerdem das Mitleid für das „arme Kerlchen“ so nicht stehen lassen, weil Sie nicht aufgepasst haben, worauf sich diese Aussage bezogen hat. Sie bezog sich darauf, dass angeblich der Vorstand der Landesbank seine geänderte Kommunikationsstrategie nicht mitgeteilt hat. Diese Aussage hat sich nicht darauf bezogen, dass der Minister keine Zahlen kannte. Ich bitte Sie deshalb, etwas präziser zu sein und mir nicht das Wort im Mund herumzudrehen. Das Mitleid mit dem „armen Kerlchen“ bezog sich darauf, dass ihm die Kommunikationsstrategie nicht mitgeteilt wurde. Darauf bezog sich dann auch der Mangel an Respekt, von dem ich gesprochen habe.
Ein Finanzminister, der sich hier nicht durchsetzen kann, hat offensichtlich ein großes Problem.
Jetzt zu den „todsicheren Papieren“. Ich halte das für eine nette Formulierung. Der Landesbankvorstand hätte diese Papiere so bezeichnet. Entschuldigung, wenn jemand ein Gremium zu kontrollieren hat und alles für bare Münze nimmt, was ihm dieses Gremium sagt, ohne nachzufor
Die Verwaltungsratsprotokolle vom August und September, als ein Teil der Papiere mit Verlusten hätte verkauft werden können, ergeben eindeutig, dass der Vorstand die Verwaltungsräte kraft seiner vermeintlichen Kompetenz davor gewarnt hat, in dieser Richtung tätig zu werden. Kolleginnen und Kollegen, was das Lügen oder Nicht-Lügen angeht: Jeder, der im Ausschuss war, weiß, dass Herr Staatsminister Huber im Haushaltsausschuss keinesfalls gelogen hat. Der Finanzminister war offensichtlich fuchsteufelswild wegen der Informationspolitik der Landesbank, auch wenn er dies – höflich wie er ist – nicht ausgesprochen hat. Das hat sich jedoch aus dem Zusammenhang als unzweifelhaft ergeben.
Kolleginnen und Kollegen, Sie greifen mit dem, was Sie heute zum Abschluss aufgeführt haben und was zur Opposition dazugehört, politisch unter die Gürtellinie. Sie versuchen mit allen Mitteln, dem verantwortlichen Staatsminister und der verantwortlichen Staatsregierung mit allen Mitteln eins auszuwischen. Keiner der Abgeordneten der CSU-Fraktion hat die „Süddeutsche Zeitung“ von heute geschrieben. Sie haben aber diese Zeitung gelesen. Deshalb muss ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie eine Verantwortung haben. Im Moment tun Sie jedoch alles, um der Landesbank weiter zu schaden. Damit schaden Sie den Anteilseignern, dem Freistaat Bayern, den bayerischen Sparkassen, den Kunden der Sparkassen und schließlich den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern. Das sollten Sie nicht tun. Das sollte Ihnen ein drittklassiges politisches Schauspiel wirklich nicht wert sein.
Sie gerieren sich hier als Fundamentalopposition. Das werden Sie wahrscheinlich auch in Zukunft bleiben.
Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu.
Zum Schaden, der bei der Landesbank entstanden ist: Wissen Sie, wie man diesen Schaden hätte vermeiden können? Jetzt sollte der Finanzminister gut zuhören. Indem man im richtigen Moment ehrlich die Zahlen genannt und sich bei den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern dafür entschuldigt hätte, dass nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden ist.
Entschuldigung, etwas so Primitives hätte ich von Ihnen nicht erwartet. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister Huber, aufgrund gravierender Veränderungen stellen wir Ihnen heute Fragen bezüglich der Landesbank. Wir wollen das Thema zwar nicht wöchentlich auf die Tagesordnung setzen, aber heute ist die letzte Gelegenheit, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Diese gravierenden Veränderungen stehen im Zusammenhang mit der Krise des US-Finanzmarkts: Erstens handelt es sich um die Pleite der Hypothekenbank Indy Mac, zweitens um die extreme Schieflage der Immobilienfinanzierer Freddie Mac und Fannie Mae. Das hat Einfluss auf die Situation der Landesbank. Wir erwarten heute von Ihnen, dass Sie die Karten auf den Tisch legen, dass Sie Konsequenzen aus den Veränderungen ziehen und dass Sie dem Informationsrecht des Parlaments entsprechen und Ihre Kommunikationsstrategie der Vergangenheit verändern und heute nicht, wie Sie es in der Vergangenheit getan haben, das Parlament belügen,
sondern es umfassend und wahrheitsgemäß informieren.
Wie lauten die aktuellen Zahlen aus dem Wochenbericht? Wie hoch sind die Marktwertminderungen? Wie hoch sind die echten Zahlungsausfälle? Gibt es neben der Pleite von Indy Mac und der Schieflage von Freddie Mac und Fannie Mae weitere Indikatoren für eine nochmalige Verschärfung der Krise auf dem US-Immobilienmarkt? Wie wirkt sich dies auf die Landesbank aus? Wie sieht die Situation bei den sogenannten Monolinern aus? Hat sich die Lage gegenüber dem Jahresanfang weiter zugespitzt? Wie bewerten Sie die Entwicklung auf dem US
Hypothekenmarkt? Hat der Verwaltungsrat die Marktentwicklung beobachtet, und hat der Verwaltungsrat Konsequenzen für die Unternehmenspolitik der Bank gezogen? Was kann diese Strategie im Worst Case für die Bank und die Eigentümer bedeuten? Welche Strategie ist hier einzuschlagen?
Diese Fragen möchten wir heute von Ihnen beantwortet bekommen. Wie gesagt, es ist die letzte Gelegenheit, das Parlament zu informieren. Kommen Sie dem Informationsrecht des Parlaments bitte nach!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag, Studien- und Verwaltungskostenbeiträge abzuschaffen, wird hier von unserer Seite solange gestellt werden, bis wir tatsächlich so weit sind.
Irgendwann werden wir den Punkt erreichen, wo es aussieht wie in Hessen. Ich bin mir ganz sicher, das dauert gar nicht mehr so lange.
Nochmals zu den Gründen: Wir haben die Gründe schon häufig ausgeführt. Aber ich meine, mit der Dauer und Häufigkeit werden vielleicht auch die CSU-Fraktion und Staatsminister Dr. Goppel klüger, das könnte ja sein. Da sollte man die Hoffnung nie aufgeben.
Sie von den Menschen in Bayern inzwischen schon so weit weg? –, dass genau diejenigen, die soziale Probleme haben, die sich diese 500 Euro möglicherweise nicht leisten können, auch diejenigen sind, die sich am wenigsten gern verschulden, weil sie große Sorgen haben, wie sie das Ganze wieder zurückbezahlen sollen. Ich bitte Sie schon, sich das zu Herzen zu nehmen, was Sie immer propagieren, und mit dem einen oder anderen draußen zu reden. Wenn Sie so argumentieren, wie Sie das hier tun, beweisen Sie eine deutliche Ferne von den Menschen in Bayern.
Ich möchte noch etwas zu den Verwaltungskostenbeiträgen sagen; da passiert gerade etwas ganz Erstaunliches. Gegen die Verwaltungskostenbeiträge wurde geklagt, und die Prozesse wurden verloren, es hieß, sie wären zulässig. Nicht alles aber, was zulässig ist, ist auch politisch korrekt und im Interesse der Menschen. Das ist definitiv nicht so. Nicht alles, was man politisch darf, sollte man auch tun. Es ist erstaunlich, dass jetzt plötzlich ein Drittel der Verwaltungskostenbeiträge beim Innovationsbündnis landet. Sie müssen uns schon einmal ausführlich erklären, was das mit Verwaltung zu tun hat. Wieso erfordert ein Bündnis zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Universitäten Verwaltungskosten der Studierenden, und wo ist die adäquate Leistung für den einzelnen Studierenden aufgrund seiner Verwaltungskostenbeiträge? Das ist eine ganz spannende Frage. Vielleicht ist es hier tatsächlich so, dass man das nicht darf. Ich würde Sie bitten, uns darauf eine Antwort zu geben; denn bisher konnte ich wenige Argumente dazu hören, weshalb das ein richtiger Weg ist und warum das so stattfinden soll und kann.
Vielleicht ist man jetzt doch an dem Punkt angekommen zu sagen, jetzt schaffen wir endlich die Verwaltungskostenbeiträge ab, wie Sie das ursprünglich schon einmal angekündigt haben. Als die Studienbeiträge noch nicht eingeführt waren und über sie noch diskutiert wurde – Kollege Wägemann saß mit mir im Hochschulausschuss –, wurde vonseiten der CSU gesagt: Dann schaffen wir die Verwaltungskostenbeiträge wieder ab. Nichts haben Sie getan, gar nichts, sondern Sie verlangen auch diesen Betrag weiterhin völlig ungeniert von den Studierenden. Sie sagen sich, die werden schon irgendwie bezahlen, und nehmen in Kauf, dass dann viele nicht studieren, weil sie es sich nicht leisten können.
Ihr Vorhaben, durch die Studienbeiträge die Studierenden zu Kunden der Hochschule zu machen, ist Ihnen deutlich misslungen. Zunächst waren eine Mitsprache der Studierenden und eine enge Einbindung in die Entscheidung über die Verwendung der Beiträge gewünscht. Es gibt wenige Hochschulen, an denen das geschieht. Es gibt aber sehr viele, wo das überhaupt nicht stattfindet, wo kein Mensch die Studierenden fragt, was denn tatsächlich mit diesem Geld geschehen soll, wo die Studierenden überhaupt nicht eingebunden werden. Vielmehr entscheiden die Hochschulen selbstherrlich, wohin das Geld fließen soll. Das war erklärtermaßen nicht Ihre Absicht bei Einführung der Studienbeiträge. Ich habe aber nicht den Eindruck und höre auch nicht von den Hoch
Erhebungen des Studentenwerks belegt sind, zeigen, dass genau diejenigen, welche die Grenze des BAföG überhaupt erreichen, gar nicht an die Hochschulen kommen. Sie setzen weiterhin auf soziale Auslese, setzen darauf, dass Bildung vom Geldbeutel abhängt, setzen darauf, dass Bildung so teuer ist, dass möglichst niemand aus einer Nichtakademikerfamilie den Aufstieg machen kann. Das ist Ihre Politik, und dazu sollten Sie auch stehen und nicht so tun, als ob das nicht so wäre.
Was ist das Ergebnis des Ganzen? – Sie grenzen Menschen aus und spalten diese Gesellschaft. Das ist Ihr Konzept. Ich finde das außerordentlich brutal, wenn es um Bildung und Ausbildung geht.
Studienbeiträge führen natürlich auch dazu, dass Menschen wirklich nicht studieren; das können wir mit Zahlen belegen. Seit es Studienbeiträge gibt, studieren tatsächlich weniger, als zu erwarten wäre, wenn es diese Beiträge nicht gäbe. Von der Hochschule für Politik gibt es eine ganz aussagekräftige Zahl, einer Hochschule mit einem ganz besonderen sozialen Anspruch. Dort haben im Wintersemester 27 % weniger Studenten ein Studium aufgenommen, im Sommersemester waren das fast 30 %. Das wollen Sie offensichtlich, es passt Ihnen offensichtlich, dass als Konsequenz der Studienbeiträge eine soziale Auslese stattfindet und sich weiterhin deutlich verschärft. Bildung darf aber keine Ware sein. Studierende sind keine Kunden einer Hochschule, sondern Teil einer Hochschule.
Nun zur Finanzierung. Es wird immer so getan, als gäbe man unglaublich viel Geld für die Hochschulen aus und als bräuchte man die Studienbeiträge, damit sich die Situation insgesamt noch weiter deutlich verbessert. Herr Staatsminister und Sie von der CSU, erklären Sie mir dann doch bitte, warum der Etat der Hochschulen trotz steigender Studierendenzahlen nur unterdurchschnittlich angestiegen ist. Während der Gesamthaushalt von 2007 auf 2008 um 8,4 % angehoben wurde, beträgt der Zuwachs im Bereich der Hochschulen lediglich 4 %. Genau das haben wir erwartet. Mit der Erhebung der Studienbeiträge fühlt man sich natürlich nicht mehr so in der Verpflichtung, tatsächlich Geld an die Hochschulen zu geben, sondern man speckt auf Kosten der Studierenden ab. Das müssen Sie uns erst mal erklären, und das müssen Sie auch den Studierenden in Bayern erklären, auch den Eltern, die gerne möchten, dass ihre Kinder studieren. Sie müssen auch erklären, warum Sie nicht durchsetzen können, dass der Hochschulhaushalt angemessen steigt und weshalb Sie den Eltern und Studierenden in die Tasche greifen, um die Hochschulen zu finanzieren.
Jetzt wird die Antwort kommen: Man kann ja einen Kredit aufnehmen. Man kann durchaus einen Kredit aufnehmen, aber Sie wissen doch genauso gut wie wir – oder sind
mehr war und ist zentraler Gedanke, wie wir durch die Studienbeiträge an unseren Hochschulen eine bestmögliche Ausbildung mit bestmöglicher Qualität bieten können. Hier gilt also das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die Studierenden erhalten für ihre Beitragszahlung einen echten Mehrwert, weil die Studienbeiträge bei den Hochschulen verbleiben und dort zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden.
Für die Akzeptanz der Studienbeiträge war gerade diese Zusage von herausragender Bedeutung.
Ein Jahr nach Einführung diskutiert man heute an den Hochschulen weniger über das Ob, sondern vielmehr über das Wie der konkreten Verwendung. Selbstverständlich wird im Einzelfall vor Ort nach wie vor heftig darum gerungen, wie die Gelder verwendet werden, und die Studierenden setzen sich völlig zu Recht und mit großem Engagement für das ein, was ihnen wichtig ist. Diese konstruktive Auseinandersetzung über die Qualität der Ausbildung kann dem Klima und der Qualität unserer Hochschulen nur zugute kommen. Sie ist keine Belastung, sondern eine echte Chance. Dass die Konzepte in aller Regel einvernehmlich verabschiedet werden, zeigt eben, dass die Hochschulen auch die Wünsche der Studierenden ernst nehmen.
Uns von der CSU-Fraktion war es ein großes Anliegen, die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel angemessen zu beteiligen und sicherzustellen, dass die Mittel in deren Interesse, also möglichst nahe am Studierenden, verwendet werden. Sollte es in einem Einzelfall einmal nicht so sein, ist es uns bisher immer gelungen, das mit entsprechender Intervention wieder zurechtzurücken. Auch das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Wir haben seit der Einführung der Studienbeiträge im Sommersemester 2007 rund 145 Millionen Euro an Studienbeiträgen eingenommen. Im Gesetz ist ganz klar geregelt, dass es sich hierbei um Körperschaftsmittel, also um echte Zusatzeinnahmen der Hochschulen handelt. Sie dienen auch nicht als Beitrag zum notwendigen Ausbau der Hochschulen; denn dieser ist und bleibt staatliche Aufgabe. Das gilt auch für die kommenden Jahre und die zu erwartenden steigenden Studierendenzahlen.
Ein wesentliches Anliegen war und ist natürlich, dass die Beiträge sozial verträglich ausgestaltet sind. Das zentrale Element ist, dass Studienbeiträge über das bayerische Studienbeitragsdarlehen finanziert werden können und dieses auch dann erst wieder zurückzuzahlen ist, wenn ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wird. Zudem ist für BAföG-Empfänger zusammen mit dem Studienbeitragsdarlehen eine Obergrenze von 15 000 Euro festgesetzt. Absolventen, die auf Dauer kein Einkommen erzielen können, wird das Darlehen entsprechend erlassen. Wir haben auch reagiert und die Summe, die an den Si
schulen, dass Sie zumindest versuchen würden, da einzugreifen, sondern das lässt man halt mal so laufen. Ich erwarte schon, dass Sie da etwas aktiver werden und es Ihnen nicht egal ist, ob das Geld den Studierenden zugutekommt oder nicht.
Im Ergebnis sind die Studiengebühren nichts anderes als der Versuch, den Haushalt zu entlasten. Das ist ein Rückzug aus der Verantwortung der Finanzierung der Hochschulen. Die Haltung, Studierende als Kunden zu sehen, ist eine bildungspolitische Katastrophe. Eine bildungspolitische Katastrophe ist es auch, die Hochschulen so weit zu ökonomisieren, dass es nicht mehr um Bildung im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe geht. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden Studiengebühren abschaffen. Wir werden auch Verwaltungskostenbeiträge abschaffen. Wir stehen für ein modernes und zukunftsfähiges Bayern. Sie sind leider nur – oder Gott sei Dank – Vergangenheit.
Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! So erfolgreich war wohl die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes doch nicht, wie es von Ihrer Seite immer dargestellt wird; denn sonst wären nicht die vielfältigen Nacharbeiten an diesem Hochschulgesetz erforderlich. Ich wünsche mir künftig für Gesetzgebungsverfahren, dass gründlicher gearbeitet wird und insbesondere auch soziale Aspekte von Studierenden stärker berücksichtigt werden. Hier muss man feststellen: Mit dem, was Sie vorlegen, übernehmen Sie erneut, wie schon so häufi g, Positionen der SPD, Sie übernehmen Positionen der Opposition. Diese wiederum mixen Sie mit Punkten, denen wir nicht zustimmen können, wir also insgesamt eine Situation haben, wo wir in Teilbereichen sagen: Schön, dass hier endlich unsere Position positiv aufgenommen wird. In anderen Bereichen müssen wir aber sagen: So geht es wieder gar nicht. Wir wünschen uns mehr Stringenz und eine deutlich klarere Linie. Insgesamt kann man sich in so einer Situation nur enthalten.
Nun zu den einzelnen Punkten, und ich werde versuchen, das einigermaßen zügig zu machen: Dass bereits im Sommersemester 2011 die Abiturienten ihr Studium beginnen können, halte ich für eine äußerst hilfl ose Maßnahme, den Studierendenberg, der auf uns durch den doppelten Abiturjahrgang zukommt, zu bewältigen. Ich sehe bis heute keine Maßnahmen, die tatsächlich hilfreich wären, die anwachsenden Studierendenzahlen ab 2011 zu bewältigen, die tatsächlich geeignet wären, auch die darauffolgenden Studienjahre so an den Hochschulen zu gestalten, dass tatsächlich qualitativ hochwertig und gut betreut studiert werden kann. Das ist eine hilfl ose Maßnahme, die Sie hier vorschlagen. Wir lehnen das ab. Das ist keine Maßnahme, die uns hilft, mit den auf uns zukommenden Problemen tatsächlich umzugehen.
Weiter soll es die Möglichkeit geben, die Eignungsfeststellungsverfahren zu erweitern. Hier bleibt die SPD natürlich bei ihrer Position. Diese heißt, das Abitur muss ausreichen, um zu studieren. Immer weitere Prüfungen, immer weitere Abwertungen des bayerischen Abiturs unterstützen wir nicht. Da muss ich Sie immer wieder fragen: Sind Sie tatsächlich der Ansicht, dass das bayerische Abitur nicht ausreicht, um ein Studium aufzunehmen? Sie widersprechen sich eigentlich selbst, wenn Sie immer wieder darlegen, dass die Qualität des Abiturs in Bayern doch so hoch sei. Auch dazu keine Zustimmung von unserer Seite.
Ganz anders sieht es bei der Öffnung des Hochschulzugangs für Meisterinnen und Meister aus. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Von uns wurde diese Öffnung immer wieder gefordert. Es ist eine absolut
richtige Maßnahme, diesen Weg so zu beschreiten. Zu diesem Punkt volle Zustimmung von unserer Seite. Wir hätten uns allerdings von der CSU deutlich mehr Souveränität in der Vergangenheit erwartet, wenn es darum ging, Anträgen der Opposition zuzustimmen, die immer wieder in dieser Richtung gestellt wurden. Also da muss ich schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: etwas mehr Rückgrat und vielleicht auch mal eine Zustimmung sofort, anstatt ein paar Monate später, manchmal auch Jahre – manchmal dauert es bei Ihnen recht lange, bis die Dinge verstanden sind. Da würde ich mir für die Zukunft wünschen, dass solche Dinge schneller auf den Weg gebracht werden und hier nicht nur nach Parteitaktik entschieden wird.
Keine Einwände unsererseits gibt es zum „Dr. habil.“. Ich meine, das ist eine wünschenswerte und gute Maßnahme. Wir fi nden es auch richtig, dass es eine Befreiungsquote von Studienbeiträgen für ausländische Studierende gibt, wenn sie keine Darlehen erhalten können. Allerdings ist diese Maßnahme auch wieder halbherzig, weil Sie hier nur eine Quote von 20 % vorsehen, statt zu sagen, all diese ausländischen Studierenden sollten konsequenterweise befreit werden. Ihr Argument für Studienbeiträge ist immer, dass Sie sagen, es können schließlich entsprechende Darlehen aufgenommen werden, damit ist es keine soziale Härte. Sie bleiben damit nicht innerhalb Ihrer Logik stringent, sondern scheren aus. Wir fi nden es halbherzig, zu sagen, 20 % und nicht mehr. Also auch das ist etwas, was man anders und sinnvoller hätte gestalten können.
Besonders ärgerlich an diesem Gesetz fi nde ich die Gebühren für besondere Aufwendungen für die Auswahl ausländischer Studienbewerber. Das ist ein Wunsch der TU München, die ein Büro in Shanghai unterhält und für die Bewerbung der Studierenden gerne 50 Euro verlangen würden. Ich halte das geradezu für absurd. Wenn Sie etwas für die TU München tun wollen und der Ansicht sind, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen, dann bitte ich Sie, um diesen Betrag den Etat zu erhöhen, anstatt den Studierenden in China, für die 50 Euro immens viel Geld sind, diese 50 Euro abzuknöpfen. Das kann man so überhaupt nicht machen.
Bei den Flexibilisierungsmöglichkeiten zur Einteilung des Studienjahres höre ich sehr wohl, dass das berufsbegleitende Studium gefördert werden soll. Das halte ich für eine richtige und gute Maßnahme. Ehrlich gesagt traue ich Ihnen aber nicht. Deswegen ein zweifelndes „Jein“, weil ich dem Gesetzentwurf nicht entnehmen kann, dass es sich tatsächlich auf die berufsbegleitenden Studiengänge bezieht oder auf diese Situation. Ich habe die große Sorge, dass Sie irgendwann mit Trimestern vor unserer Tür stehen und nicht berücksichtigen, dass Studierende heute für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen und
natürlich auch in den Semesterferien Prüfungsleistungen und Arbeiten zu erbringen haben. Also hier – wie gesagt – großes Misstrauen von unserer Seite.
Sehr zufrieden sind wir mit der regelmäßigen Befristung eines Beamtenverhältnisses im Rahmen der Lehrprofessur. Wir nehmen sehr positiv auf, dass Sie das „kann“ in ein „soll“ geändert haben. Das ist eine sinnvolle Lösung. Deshalb sowohl Ja als auch Nein. Ich würde mir mehr Sinniges wünschen. Mein Tipp: Übernehmen Sie mehr die Anträge der Opposition, dann wird auch eine gute Hochschulpolitik daraus.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Es gibt keine Fragen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Ich sage Ihnen aber auch gleich: In dem Moment, wo die zentrale Registerführung eingeführt wird, gibt es mit uns richtig Ärger.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überrascht über die Gestaltung der Aktuellen Stunde. Wenn es aktuell ist, Schreiben von 2000 bis 2003 zu präsentieren, dann habe ich Zweifel am Sinn von Aktuellen Stunden hier im Bayerischen Landtag.
Ich gehe aber gern noch einmal auf diese Schreiben ein. Anders als Ihnen kann man der SPD damit nur eines bescheinigen: Sie ist lernfähig; Sie sind es nicht.
Herr Kupka, wenn es um die Frage der Schaffung von Arbeitsplätzen geht, ist die Sozialdemokratie sicher jederzeit bereit zu diskutieren – allerdings unter einer Voraussetzung: Steigern Sie endlich die Investitionsquote im Haushalt deutlich. Dann kann man über die langfristige Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich mit uns reden. Aber das tun Sie nicht. Sie wollen nur ein Prestigeobjekt, das die Menschen in Bayern nicht wollen, das nur wenige aus der Industrie wollen, denen es offensichtlich zur Gewinnmaximierung dient. Ansonsten gehen Sie hier über die Interessen und Köpfe der Menschen hinweg.
Ich komme zur Rede von Herrn Kaul. Die Aussage zur Geräuschentwicklung fand ich wirklich spannend. Herr Kaul, Sie müssen mir irgendwann einmal erklären: Warum fordert Seppi Schmid, OB-Kandidat in München und Ihrer Partei angehörig, die Untertunnelung des gesamten Wohngebiets in München, wenn keine Geräuschentwicklung – ich würde sagen: Lärmentwicklung – stattfindet?
Das müssen Sie mir noch einmal erklären. Warum bestätigen alle, die sich diesen Zug in Singapur angeschaut haben, dass die Lärmentwicklung gigantisch ist? Deshalb wird dieses Projekt von der Bevölkerung auch abgelehnt.
nämlich lernen, dass es hier um eine ganz neue Technologie geht. Der Transrapid schwebt auf einem lautlosen Magnetfeld und wird durch dieses Magnetfeld beschleunigt. Er erzeugt statt Lärm lediglich sogenannte aerodynamische Geräusche.
So wird das in der Physik bezeichnet. Das Windgeräusch des Transrapids registrieren Sie nur im Moment des Vorbeifahrens, während Sie ein Rad-Schiene-System schon dann hören, wenn Sie es noch nicht sehen. Das ist der Unterschied zwischen Schall, Lärm und Geräusch. Merken Sie sich das bitte einmal.
Sehen Sie, jetzt kommen wir langsam zueinander. „Laut“ ist ein subjektiv festgestellter Zustand.
Ich komme zum Thema Energie, Herr Kollege Wörner, das ist für Sie, hören Sie zu. Die Zeit läuft mir weg. Es ist einfach schade, in nur fünf Minuten über das Thema reden zu müssen.
Bei gleicher Geschwindigkeit braucht der Transrapid messbar weniger Energie als der modernste ICE oder TGV. Die Energiezuführung, was die Sicherheitstechnik angeht, ist berührungssicher. Es gibt keine spannungsführenden Teile wie beim Rad-Schiene-System. Die magnetischen und elektrischen Feldstärken sind erheblich geringer als beim Rad-Schiene-System.
Zum Flächenverbrauch ist zu sagen, der Transrapid – ich kann jetzt die Zahlen nicht nennen, aber sie liegen vor – braucht erheblich weniger Fläche als jedes Rad-SchieneSystem oder gar der Autoverkehr. 84 % der Trasse, über die wir hier sprechen, laufen ebenerdig. In der Innenstadt verläuft das System im Tunnel. Nur der Rest wird überquert. Der Transrapid wird hier aufgeständert.
Zum Thema Sicherheit: Der Transrapid kann nicht entgleisen wie ein konventioneller Zug. Er umfasst seinen Fahrweg. Der Transrapid kann nicht kollidieren, weder mit dem Gegenverkehr noch mit dem nachfolgenden Verkehr.
Ich könnte noch mehr positive Dinge sagen, aber ich kann es der Zeit wegen leider nicht tun. Die Magnetschwebebahntechnik belastet nicht in dem Maße, wie Sie es immer darstellen, die Menschen, sondern schont im Gegenteil im Vergleich mit anderen bekannten Verkehrssystemen Umwelt und Menschen in ihrem
dann frage ich mich, wo Sie leben. Das wird es sicherlich nicht sein.
Eine letzte Bemerkung zu dem Umstand, dass Sie meinen, das Volksbegehren sei unzulässig. Ich behaupte: Sie meinen das nicht einmal. Beim Vortrag des Vertreters des Innenministeriums im Verfassungsausschuss wurde sehr wohl deutlich, dass die Unzulässigkeit vorgeschoben wurde, um Zeit zu gewinnen. Sie haben hier politisch und nicht juristisch entschieden. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das auch eingestehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Spaenle, bereits im Ausschuss habe ich Ihnen gesagt: Auch wenn Sie noch so oft sagen, die Einführung von Studiengebühren sei ein Erfolgsmodell, gilt, dass allein diese Behauptung das Modell nicht zu einem Erfolgsmodell macht.
Sie begründen Ihre Behauptung bezüglich dieses Erfolgsmodells damit, die Mitwirkung der Studierenden sei groß. Die Mitwirkung der Studierenden ist tatsächlich groß. Das Interesse der Studierenden daran, wie die Studienbeiträge verwendet werden, ist äußerst groß. Hochschulen wollten die Studienbeiträge teilweise nämlich nicht im Sinne der Studierenden verwenden.
Es ist aber auch so, dass die Studierenden gar keine andere Möglichkeit haben als mitzuwirken, um dafür zu sorgen, dass mit dem Geld nicht Baumaßnahmen und Ähnliches fi nanziert werden. Dies wissen Sie genauso gut wie ich. Daraus die Behauptung eines Erfolgsmodells abzuleiten ist wirklich widersinnig.
Worum handelt es sich, und warum lehnen wir es ab? – Der Sicherungsfonds ist ein Fonds, der die Darlehen der Studierenden absichern soll, die ihre Darlehen nicht zurückzahlen können. Wir sind der Meinung, dass das ein entscheidender Bestandteil des ganzen, sehr unsinnigen Konstrukts der Studiengebühren ist.
Unser Nein zu den Studiengebühren bleibt natürlich bestehen, weil sie unsozial und ungerecht sind und Bildung kostenfrei sein soll. Damit sagen wir auch ein klares Nein zum Sicherungsfonds und dessen Veränderungen.
Wer in der Bildungspolitik in Bayern tatsächlich zukunftsfähig sein will, muss bei Bildung und Ausbildung dafür sorgen, dass er nicht soziale Auslese betreibt und dass Bildung tatsächlich als das erkannt wird, was sie ist, dass nämlich von ihr die Zukunft dieses Landes abhängt. Sie messen – das hat die Debatte zuvor gezeigt – aber der Bildung einen sehr geringen Stellenwert zu. Es kann ja wohl nicht sein, dass für die Unterfi nanzierung der Hochschulen die Studierenden verantwortlich gemacht werden.
Nun zu der Frage, warum Sie diesen Gesetzentwurf heute überhaupt einbringen. Ich fi nde es sehr bemerkenswert,
dass die Popularklage, die von den Studierenden eingereicht wurde, schon einen großen Erfolg hat. Denn auch Ihnen machen die Argumente zur Verfassungswidrigkeit der Studiengebühren und insbesondere des Sicherungsfonds offensichtlich so viel zu schaffen, dass Sie der Ansicht waren, das Gesetz ändern zu müssen. Ich fi nde, das ist zunächst einmal ein Erfolg – wenn auch kein umfassender – der Studierenden, die sich gewehrt haben, und derjenigen, die dies unterstützt haben; dies waren die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN.
Auch muss man immer wieder feststellen, dass das Wissenschaftsministerium juristisch anscheinend kein glückliches Händchen hat. Ich denke dabei einige Jahre zurück. Das Wissenschaftsministerium war nicht einmal in der Lage, eine ordnungsgemäße Rechtsverordnung zu den Zweitstudiengebühren zu erlassen. Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat die Rechtsverordnung nämlich als rechtswidrig aufgehoben, weil er der Auffassung war, dass diese Rechtsverordnung die Zweitstudiengebühren so nicht regeln konnte.
Ich bin guter Hoffnung, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Entscheidung hinsichtlich der Studiengebühren und insbesondere des Sicherungsfonds treffen wird. Dass Sie den Sicherungsfonds jetzt heruntersetzen und fl exibler machen, macht das Gesamtkonstrukt nicht besser. Die Gelder, die in den Sicherungsfonds fl ießen, sind eine Sonderabgabe. Eine Sonderabgabe setzt voraus, dass es eine Gruppenverantwortung gibt. Das heißt, jeder Studierende und jede Studierende, der oder die Geld in den Sicherungsfonds zahlen muss, ist mitverantwortlich dafür, dass Einzelne ihre Darlehen möglicherweise nicht zurückzahlen können. Darüber sollten Sie sich doch noch einmal Gedanken machen. In ideologischer Hinsicht würden vielleicht sogar wir nicht einmal so weit gehen, zu sagen: Alle Studierenden sind für diejenigen verantwortlich, die die Kredite nicht zurückzahlen können. Da kann man doch wohl nicht zu einer Gruppenverantwortung übergehen, wie es ganz ausführlich in dem Gutachten von Herrn Kronthaler dargestellt wurde. Auf den Gedanken müssten eigentlich auch Sie langsam kommen.
Nun zu der Frage: Warum nehmen nur 2 % der Studierenden das Darlehen überhaupt in Anspruch? Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sind die Studierenden in Bayern so wohlhabend, dass sie ein Darlehen kaum brauchen. Das führt dann aber auch zu der Frage, was an Ihrem System hier nicht stimmt. Wenn es wirklich so ist, dass die Studierenden in Bayern so wohlhabende Eltern haben, dass sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen müssen, dann ist das ein Beleg für die extreme soziale Auslese und dafür, dass Kinder von Eltern, die wenig Geld haben, einfach nicht studieren können.
Die andere mögliche Erklärung ist: Diejenigen, die das Darlehen aus fi nanziellen Gründen aufnehmen müssten,
wählen diesen Weg nicht. Das Darlehen ist immerhin mit 6 % zu verzinsen. Die Rückzahlungsmodalitäten sind unangenehm. Und die Folge ist, dass man nach seinem Examen ordentlich verschuldet ist. Das trifft dann genau diejenigen, deren Eltern sich den Aufwand für das Studium nicht leisten können.
Sie gehen damit also einen Weg, von dem man sagen muss: Diejenigen, die das nötige Geld nicht haben, müssten ein Darlehen aufnehmen, um am Ende des Studiums mit Schulden dazustehen. Demgegenüber sind diejenigen, die über genügend Geld verfügen, am Ende des Studiums schuldenfrei und können so ihre berufl iche Laufbahn beginnen.
Das ist erneut ein Indiz dafür, dass Sie ständig soziale Auslese betreiben.
Zuletzt komme ich zu dem Bericht des Wissenschaftsministeriums über die Studiengebühren. Ich habe selten etwas derart Oberfl ächliches gelesen. Es wurden zahlreiche Hochschulen ausgelassen. Es wurde nicht im Detail dargelegt, was mit den Studiengebühren an den Hochschulen passiert. Man konnte wirklich nur einen ersten, sehr knappen Überblick bekommen. Ich erwarte, dass im Herbst hier eine ordentliche Auswertung dessen, was an den Hochschulen stattfi ndet, vorgelegt wird. Ich erwarte, dass der Wissenschaftsminister dann anwesend ist. Es wäre sicherlich möglich gewesen, diesen oberfl ächlichen Bericht eine oder zwei Wochen vorher zu geben, damit der Minister anwesend sein könnte. Denn Studiengebühren sind doch eine zentrale Angelegenheit dieses Parlaments. Es geht nicht an, mit dem Parlament so umzugehen, dass man auf der einen Seite behauptet, Studiengebühren seien ein ganz wichtiger Punkt, während man auf der anderen Seite einen oberfl ächlichen Bericht gibt und dann nicht anwesend ist. Ich hoffe sehr, dass alles im Herbst nachgeholt wird.
Im Übrigen bleibt nur – ich denke, da spreche ich auch für die GRÜNEN und für die SPD-Fraktion –, der Popularklage äußerst viel Erfolg zu wünschen. Wir hoffen, dass Bayern über diesen Weg zur Vernunft kommt.
Herr Minister Goppel, zunächst ein Wort zu dem Bericht. Sie haben tatsächlich nicht die Anmutung eines Zauberlehrlings. Dem stimme ich voll zu. Auffällig war an diesem Bericht nur, dass ausgerechnet die Universität Passau fehlt, in der die Studierenden die allergrößten Probleme hatten, die Mitwirkung durchzusetzen.
Dort war der erste Gedanke tatsächlich, eine Tiefgarage mit diesem Geld zu bauen. Ja, mit den Studiengebühren sollte zunächst in Passau eine Tiefgarage gebaut werden. Und ausgerechnet diese Hochschule, die uns die größten Probleme gemacht hat, fehlt im Bericht.
Darüber hinaus wurden von allen Fachhochschulen, die wir hier im Lande haben, nur vier genannt. Das ist mir zu wenig. Ich sehe ein, dass das Zahlenmaterial im Moment noch etwas begrenzt ist. Ich fi nde es in Ordnung, sich zunächst einmal einen Überblick zu verschaffen, aber an der einen oder anderen Stelle hätte der Bericht wenigstens weniger oberfl ächlich sein können. Was nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass einige Hochschulen einfach ausgespart werden, und zwar insbesondere diejenigen, bei denen es bei der Mitwirkung der Studierenden besonders kompliziert war.
In Ihren Ausführungen berufen Sie sich auf das Verwaltungsgericht Münster.
Gut, auf das Verwaltungsgericht Minden. Ich bin froh, dass es bei uns den Instanzenweg gibt, und ich weiß auch, wie viele Urteile beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Bundesverwaltungsgericht gewonnen werden,
weil die erste Instanz vielleicht den einen oder anderen Aspekt nicht berücksichtigt hat. Würden wir uns auf ein erstinstanzliches Urteil berufen, würden auch Sie sich darüber lustig machen.
Das müssen Sie also umgekehrt genauso in Kauf nehmen.
Zu der Frage, wie sozialverträglich die Studiengebühren sind, muss ich der Kollegin Gote recht geben: Studiengebühren können nie sozialverträglich sein. Zum Sicherungsfonds in Bayern, der der Absicherung dienen soll, hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, dass dies in der Verantwortung des Staates liegt. Sie sollten Gerichtsurteile über die Materie, mit der sich das Wissenschaftsministerium zu befassen hat, gründlich lesen und nicht darüber hinweggehen. Dieser Satz steht nun einmal in dem Urteil und mich wundert, wie schnell Sie bereit sind, juristische Risiken in Ihrem Ministerium in Kauf zu nehmen, bis schlussendlich die Gerichte Ihre Gesetze und Regelungen einkassieren. Das habe ich vorhin schon angemerkt, und ich glaube bestimmt, dass die Popularklage durchgeht; ich gebe ihr eine große Chance.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Neumeyer, was Sie gerade ausgeführt haben, ist keine Begründung dafür, diesem Berichtsantrag nicht zuzustimmen. Sie haben kein Argument geliefert, das gegen einen Berichtsantrag spricht, sondern Sie haben nur auf eine Sensibilisierung hingewiesen, die notwendig sei. Ich fi nde es äußerst irritierend, dass Sie diesem Berichtsantrag nicht zugestimmt haben. Offensichtlich haben Sie etwas zu verbergen; denn der Berichtsantrag würde mehr Klarheit in diese Angelegenheit bringen.
Herr Kollege Neumeyer, Sie haben ausgeführt, weshalb Studierende und Beschäftigte an den Universitäten sensibilisiert werden sollten. Darüber können wir uns einigen. Allerdings gilt dies nicht für die Inhalte, die hier dargelegt wurden. Ein Kriterium war nämlich zum Beispiel „Bruch im Lebenswandel“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns haben auch Brüche in ihrem Lebenswandel gehabt. Ich stelle es infrage, dass dies der richtige Anhaltspunkt für eine Sensibilisierung ist. Ganz spannend fi nde ich das Kriterium „Beschäftigung mit einschlägiger Literatur“. Diese einschlägige Literatur haben wir offensichtlich an unseren Hochschulbibliotheken. Entschuldigung, sollen die Bücher dort stehen, damit man sich nicht damit beschäftigt, oder warum werden sie angeschafft?
Das sind sehr seltsame Kriterien. Ich halte es für notwendig, hier Licht ins Dunkel zu bringen und zu klären, welche Zusammenarbeit stattfi nden soll, was abgesprochen wurde und welche Aufträge gegeben wurden. Wir müssen klären, was tatsächlich an den Hochschulen passieren soll.
Ich dachte, dass die Staatsregierung in dieser Frage nichts zu verbergen hätte. Anscheinend hat sie aber einiges zu verbergen. Ich lehne es ab, muslimische Studierende unter Generalverdacht zu stellen, wie das hier anklingt. Das können sich unsere Hochschulen überhaupt nicht leisten. Ich bin der Meinung von Frau Kollegin Gote: Unsere Hochschulen müssen für Liberalität und Weltoffenheit stehen. Unsere Hochschulen müssen auch mit Menschen anderen Glaubens zusammenarbeiten. Diese Menschen müssen die Möglichkeit haben, bei uns zu studieren und bei uns einiges kennenzulernen, was im Verhältnis zu anderen sinnvoll und wünschenswert ist.
Man sollte nicht mit derartigen Kriterien versuchen, an unseren Hochschulen ein Klima der Bespitzelung zu schaffen. Ich bitte Sie, darüber noch einmal nachzudenken. Dass Berichtsanträge, die sehr neutral gefasst sind, abgelehnt werden, ist nicht die Gepfl ogenheit dieses Hauses.
Herr Minister Goppel, ich fi nde es erstens sehr anmaßend, wenn Sie hier sagen, dass Ihre Politik dafür sorgt, dass die Sicherheitslage so gut ist, und wenn Sie im gleichen Atemzug sagen, die Universitäten in Kiel und in Hamburg achten nicht darauf, sondern nehmen es billigend in Kauf, dass derartige Studierende an ihren Hochschulen sind. So haben Sie sich geäußert. Ich betrachte dies als eine Zumutung gegenüber dem Land Schleswig-Holstein und gegenüber der Hansestadt Hamburg. Das ist mit der dortigen Hochschulpolitik mit Sicherheit nicht intendiert. Ich bin davon überzeugt, dass auch in diesen Ländern genau darauf geachtet wird, dass dort keine künftigen Terroristen ausgebildet werden.
Zweitens macht es mich wirklich misstrauisch, dass Sie auf einen Berichtsantrag, der dem Verfassungsschutz erst einmal gar nichts unterstellt, sagen, dass nichts organisiert sei und der Verfassungsschutz nach freiem Gutdünken entscheide, mit wem er wie kooperiere. Das empfi nde ich schon als problematisch; denn das Wissenschaftsministerium müsste zumindest wissen, wer an den Hochschulen tatsächlich zur Kooperation angeregt wird bzw. wer diese Kooperation leisten soll.
Diese Frage von Ihnen fi nde ich unmöglich. Mitnichten nehme ich es billigend in Kauf, aber ich möchte einfach wissen, was an unseren Hochschulen passiert. Ich habe es vorhin bereits gesagt. Eine Atmosphäre der Bespitzelung an den bayerischen Hochschulen will ich nicht. Das kann kein Demokrat in diesem Land wollen. Es ist ein Unding, wenn man sagt, so etwas sei möglich und erlaubt. Natürlich muss man für eine Sensibilisierung sorgen, aber ich will auch wissen, welche Maßnahmen dazu ergriffen werden und was an den einzelnen Hochschulen geschieht.
Ich sage es noch einmal: Das ist ein Berichtsantrag. Dass man aber einen Berichtsantrag, in dem ganz nüchterne sachliche Fragen gestellt werden, ablehnt, ist für
mich nicht nachvollziehbar. Das lässt für mich nur einen Schluss zu: Es gibt tatsächlich etwas zu verbergen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Guttenberger, bei Ihrem Vortrag konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie selbst von dieser Angelegenheit nicht hundertprozentig überzeugt sind.
Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, bei dem die CSU-Chefi deologen anscheinend der Ansicht waren, dass es primär darum gehen müsse, die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger und Bürgerinnen weiter einzuschränken. Das ist das Ziel und der Inhalt dieses Gesetzentwurfes.
Momentan geht es darum, im Widerspruchsverfahren das Verwaltungshandeln noch einmal zu überprüfen, wie Sie das ausgeführt haben. Außerdem soll im Interesse der Bürger und der Bürgerinnen dafür gesorgt werden, dass außergerichtliche kostengünstige Überprüfungsmöglichkeiten bestehen. Sie haben ausgeführt, das würde keinen Unterschied machen. Ich denke, wir brauchen uns hier nicht gegenseitig irgendetwas vorzumachen: Natürlich macht es einen Unterschied, ob es um ein Widerspruchsverfahren oder um ein Klageverfahren geht. Das ist natürlich ein fi nanzieller Unterschied. Deshalb sind wir der Ansicht, dass es durchaus Sinn macht, dies gründlich zu überprüfen.
Die Ausgangssituation war, dass wir dieses Modellprojekt gemeinsam mit Ihnen beschlossen und gestartet haben. Wir haben gesagt: In Ordnung, so etwas kann man einmal überprüfen. Als der Modellversuch in Mittelfranken gestartet wurde, gingen wir davon aus, dass das Ganze vorurteilsfrei und ergebnisoffen geprüft wird. Dann mussten wir feststellen, dass das mitnichten der Fall war. Wenn wir uns die nackten Zahlen und den Abschlussbericht ansehen, müssen wir zu dem Ergebnis kommen, dass das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft werden sollte.
Noch einmal zur Erinnerung: Insgesamt wurden die Daten von 4,5 Millionen Verwaltungsverfahren in 151 verschiedenen Rechtsbereichen ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass die Anfechtungsquote vor und nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken nur im Bereich von 2 bis 3 Promille lag. Wir können also festhalten: Die bayerische Bevölkerung, in diesem Fall die mittelfränkische, besteht mitnichten aus „Prozesshanseln“. Die Zahl der Anfechtungen ist sehr, sehr gering.
Von Ihrer Seite wurde der Gesetzentwurf immer wieder mit der Begründung verkauft, hier müssten bürokratische Hemmnisse abgeschafft und große Investitionen vermieden werden. Das ist Augenwischerei, wenn wir uns die konkreten Zahlen ansehen. Des Weiteren hat die Arbeitsgruppe bei der Auswertung festgehalten, dass das Widerspruchsverfahren einen deutlich befriedenden Effekt hat. Das ist sehr positiv. Wir versuchen in anderen Rechtsbereichen, genau diesen Weg zu gehen. Parallel zu diesem Gesetzentwurf haben wir das Schlichtungsgesetz und dessen Zuständigkeitsbereich erweitert, weil es unser Interesse ist, dass es nicht bei jeder Streitigkeit zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Ein hoher Anteil der Widersprüche wurde durch Abhilfeentscheidungen der Ausgangsbehörden erledigt. Die geschätzte Erfolgsquote liegt hier bei 50 %.
50 % der Widersprüche werden erledigt und gehen nicht vor Gericht. Die CSU stellt sich jedoch hin und sagt: Wir wollen das Widerspruchsverfahren abschaffen. Wenn die Verwaltung einen Bescheid erlässt und dieser aus welchen Gründen auch immer mangelhaft ist, jagen Sie die Bürgerinnen und Bürger in Klageverfahren, statt ihnen die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens weiterhin zu erhalten. Was Sie hier tun, ist absurd. Das hat nichts mit der Abschaffung bürokratischer Hemmnisse zu tun, sondern das ist ein Ausnutzen der Hemmschwelle der Menschen, vor Gericht zu gehen.
Sie wissen ganz genau, dass man eher Widerspruch einlegt, als den Schritt zu machen, vor ein Gericht zu gehen. Meistens haben die Bürgerinnen und Bürger immer noch den Gedanken im Kopf, dass sie dafür einen Anwalt bräuchten, was die Hemmschwelle noch einmal erhöht. Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass dies problemlos ohne einen Anwalt möglich ist.
Das Widerspruchsverfahren gilt als bürgerfreundlich und hat zumeist einen schnellen Rechtsbehelf gewährleistet. Diese Vorteile sind beim Klageverfahren nicht gegeben. Sie und ich wissen, wie lange Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten dauern können. Nach meinen Erfahrungen dauern solche Verfahren manchmal zwei bis drei Jahre. Das ist keine schnelle Erledigung. Was Sie hier tun, ist nicht bürgerfreundlich.
Nun zu den Rechtsgebieten: Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit, dies fakultativ zu tun. Es gibt aber auch Bereiche, bei denen das Widerspruchsverfahren defi nitiv abgeschafft wird. Die Arbeitsgruppe selbst hat vorgeschlagen, das Widerspruchsverfahren in sieben Bereichen abzuschaffen, in denen die Widersprüche selten erfolgreich waren. In 21 Rechtsgebieten sollte das Widerspruchsverfahren jedoch beibehalten werden. Aus rechtspolitischen Erwägungen und aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit wäre es sinnvoll gewesen, genau diesen Vorschlag anzunehmen.
Sie begründen jedoch Ihre Vorschläge zur Streichung oder zur Beibehaltung von Rechtsgebieten mit geradezu absurden Argumenten und machen damit deutlich, dass Sie sich nicht in der Kommunalpolitik nicht auskennen. Sie sagen: Im Schulrecht soll es weiterhin das Widerspruchsverfahren geben, weil die Bescheide von Nichtjuristen erlassen werden. Ich fi nde es spannend, dass Sie davon ausgehen, dass es in jeder kleineren Gemeinde Juristen gibt, die Bescheide erlassen.
Das ist das Absurdeste, was ich jemals gehört habe.
Haben Sie denn tatsächlich so wenig Ahnung von der Kommunalpolitik und der Ausstattung der Kommunen? Ich sehe, unter den Kolleginnen und Kollegen sind einige Bürgermeister in kleineren Gemeinden. Sie wissen genau, dass es so nicht ist, dass Nichtjuristen die Bescheide erlassen und dass deswegen Nichtjuristen die Möglich
keit haben sollten, dass ihre Bescheide schnell und problemlos korrigiert werden, bevor sie zum Verwaltungsgericht gehen.
Insgesamt können wir nur festhalten, dass Sie ihren Modellversuch bekommen haben. Dem haben wir zugestimmt. Ich muss sagen, dabei waren wir sehr naiv, und das wird für mich auch ein Grund sein, künftig solche Verfahren kritischer anzuschauen. Wir haben sehr naiv geglaubt, dass Sie den Modellversuch tatsächlich ergebnisoffen durchführen. Tatsächlich war es aber für Sie von vornherein beschlossene Sache, so zu verfahren. Wenn es nicht so gewesen wäre und wenn Sie das Ergebnis der Arbeitsgruppe, die den Versuch ausgewertet hat, ernst genommen hätten, wäre es nie zu diesem Gesetzentwurf gekommen, der heute vorliegt und der die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger einschränkt, der aber nicht dem gerecht wird, was wir tatsächlich brauchen. Das wissen Sie genauso gut wie ich.
Ich glaube, dass auch deswegen Ihr Vortrag so lau war.
Herr Minister Beckstein, es muss schon wahnsinnig schmerzen, dass in Nürnberg und München nicht die CSU regiert, sondern die SPD und dieses hervorragend tut.
Das wird auch bei der nächsten Kommunalwahl mit Sicherheit so bleiben. Als künftiger Ministerpräsident mit der eigenen Partei in der Landeshauptstadt keine Macht zu haben, ist ein trauriges Kapitel.
Ich fi nde Ihre Ausführungen zur Moschee interessant. Da wird es richtig spannend, wie man darauf politisch Einfl uss genommen hat. Da sollten Sie einmal genauer hinschauen. Das ist einer der Gründe dafür, dass die CSU in München nicht regiert. Vielleicht sollte die CSU einmal bei den Menschen in den Großstädten ankommen, um überhaupt zu verstehen, dass ihr Ausmaß an Intoleranz nicht
tolerabel ist, schon gar nicht in den Städten Nürnberg, Augsburg und München.
Sie berufen sich auf die Henzler-Kommission. An Ihrer Stelle würde ich sorgfältiger lesen. Die Henzler-Kommission wollte das Widerspruchsverfahren abschaffen, weil große Investitionen damit gehemmt würden. Es ist geradezu absurd, wenn so etwas so formuliert wird und sich die Verfasser offensichtlich mit dem geltenden Recht überhaupt nicht auskennen. Gerade bei großen Investitionen wie Straßenbau, Großmärkten usw. ist das Widerspruchsverfahren schon längst nicht mehr zulässig. Da gibt es das Widerspruchsverfahren schon nicht mehr. Der Intention der Henzler-Kommission ist längst entsprochen. Das ist damit auch keine Begründung mehr. Ich hätte mir von Ihnen durchaus etwas anderes erwartet. Diese Argumentation war sehr dünn.
Ich fi nde es sehr interessant, dass Sie die Numerusclausus-Fälle aufgegriffen haben. Das ist ein ganz kleiner Bereich unter dieser Vielzahl von Fällen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie souverän genug sind, um tatsächlich Fälle zu nehmen, die eine große Anzahl von Personen betreffen und Relevanz haben. Das ist fast schon kleinkariert, wenn man auf solche Fälle zurückgreifen muss, um seinen eigenen Gesetzentwurf zu begründen. Überzeugend war das sicherlich nicht.
Letzter Punkt von meiner Seite: Was die Rechtsanwälte anbelangt, verweisen Sie darauf, dass sich ein Rechtsanwalt bei der fakultativen Auswahl möglicherweise für das Gerichtsverfahren entscheiden wird. Ich kann Ihnen sagen, warum ein Anwalt das in der Regel tun wird – offensichtlich ist Ihre aktive Anwaltszeit schon lange vorbei –: Er tut es, weil er mehr Geld dafür bekommt. Das ist ganz simpel, und es ist auch vonseiten der Rechtsanwälte durchaus legitim. Für den Bürger ist es genau das nicht, was wir wollen, nämlich ein einfacher Weg, um Änderungen von Bescheiden zu erreichen. Wir bleiben dabei: Sie beschneiden die Rechtschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Ich hätte mir da etwas ganz anderes vorgestellt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere sehr, dass Kollege Weidenbusch nicht die Berichterstattung für die CSU übernommen hat und bin – ehrlich gesagt – entsetzt über das, was Sie, Herr Kollege Weiß, vorgetragen haben. „Die Spitzen des AGG zu brechen“, ist ein völlig falscher Ansatz. Es geht darum, diskriminierende Sachverhalte aufzulösen. Das ist der Kern dieses Gesetzes.
Es trifft nicht zu, was Sie hier behaupten, es wäre eine Behinderung des Geschäftslebens. Ich bin darüber wirklich schockiert. So haben wir das auch in den Ausschussberatungen nicht diskutiert. Ihr Beitrag wird uns sicherlich nicht davon abhalten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir halten ihn für richtig. Das werde ich im Folgenden begründen. Die heute hier zum Ausdruck gebrachte Haltung zeigt mir, dass die CSU weit davon entfernt ist, sich tatsächlich gegen Diskriminierung einzusetzen.
Nun zu dem, worum es sachlich geht; denn Ihr Beitrag war nicht sachlich: Als am 13. April 2000 das Bayerische Schlichtungsgesetz hier einstimmig beschlossen wurde, waren damit große Erwartungen verbunden. Man hat sich davon erwartet, dass viele Verfahren nicht bis zum Gericht gehen würden. Man hat allerdings die Erfahrung gemacht, dass bei Nachbarschaftsstreitigkeiten bis zu zwei Drittel der Fälle doch vor Gericht landen. Das Schlichtungsgesetz hat so, wie es beabsichtigt war – ich meine, von allen Fraktionen –, nicht funktioniert. Es war hier Konsens, einen Weg zu beschreiten, den andere Länder nicht oder erst später beschritten haben. Bayern ist damit sehr mutig vorangegangen. Es war eine sehr gute Entscheidung, das zu machen. Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt. Ich bedauere das sehr.
Wir waren stets der Meinung, dass das Schlichtungsgesetz einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden leisten würde. Es gibt viele Sachverhalte, wo es nicht darum geht, von einem Gericht Recht zu bekommen, sondern tatsächlich den Frieden zwischen den Parteien wiederherzustellen. Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sind häufi g nicht die Äpfel, die in den Nachbargarten hängen, Hintergrund eines Verfahrens. Oft sind sehr tiefgehende persönliche Verletzungen über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg der Auslöser.
Da hat das Schlichtungsgesetz unsere Erwartungen nicht erfüllen können, möglicherweise auch deshalb, weil sich die Personengruppe, die davon betroffen war, nicht auf eine Schlichtung einlassen wollte, sondern immer Interesse daran hatte, Recht zu bekommen.
Das sehe ich bei der jetzt betroffenen Personengruppe nicht so. Die, die sich aufgrund diskriminierenden Verhaltens ihrer Geschäftspartner an die Schlichtungsstelle wenden, sind gerne bereit, in den Streitfragen Rechtsfrieden einkehren zu lassen, um nicht in dauerhaftem Streit und dauerhafter Auseinandersetzung leben zu müssen. Deswegen haben wir uns mit viel Bauchweh entschlossen, dem Gesetz zuzustimmen.
Das Gesetz läuft aber zum 31. Dezember 2008 aus. Deshalb erwarte ich – und dazu bitte ich die Kolleginnen und Kollegen der CSU um Zustimmung –, dass wir das, was jetzt passiert, auch vernünftig evaluieren. Wir sollten die Evaluation nicht nur anhand von Zahlen durchführen, wie viele Verfahren zum Schlichter und wie viele Verfahren zu Gericht gegangen sind, sondern wir sollten auch mit den jetzt neu hinzukommenden betroffenen Personengruppen eingehend darüber reden, ob das Schlichtungsverfahren ein für sie adäquates Verfahren ist. Hier geht es nicht nur um nackte Zahlen, sondern auch darum, ob man Menschen, die diskriminiert werden, damit helfen kann.
Kollege Weiß, in diesem Lande gibt es Diskriminierung. Das können auch Sie nicht bestreiten. Sie können nicht behaupten, dass das AGG das Leben in Bayern behindern würde. Die Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, müssen sich mit dem Schlichtungsverfahren auch tatsächlich an der richtigen Stelle fühlen. Deswegen stimmen wir zu, allerdings beantragen wir die Evaluation anhand von Kriterien, auf die man sich noch verständigen muss. Bevor das Gesetz am 31. Dezember 2008 ausläuft, müssen wir entscheiden, ob wir den Weg der Schlichtung weitergehen wollen oder ob wir ihn beenden sollen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Spaenle, eine kleine Provokation kann ich Ihnen nun doch nicht ersparen, denn ich meine, dieser Gesetzentwurf ist ein bisschen Ausdruck der Irrungen und Wirrungen der CSU in der Hochschulpolitik. Vor über einem Jahr hat die Mittelstraß-Kommission festgestellt, dass wir an den Hochschulen eine absolute Überlast haben, dass die Hochschulen unterfinanziert seien und dass sie größte Probleme hätten, den Studierenden das zu bieten, was sie nötig haben. Die Henzler-Kommission hat jetzt eine schwache Kopie dessen geliefert, was Mittelstraß schon festgestellt hat. In ihren Aussagen wird auch ganz deutlich, dass die Hochschulen eine zu geringe personelle Ausstattung haben, dass sie zu wenig Räume und zu wenig Sachmittel haben. Sie legen uns aber nun einen Gesetzentwurf vor, der, wenn er ernst genommen würde, allein für die Auswahlverfahren mehrere Tausend Stunden Arbeit erfordern würde. Das Personal an den Hochschulen wird dies kaum leisten können.
Besonders interessant ist, wen Sie angehört haben. Sie haben den Philologenverband und den Landeselternverband angehört. Sie haben aber keinen einzigen Satz mit dem wissenschaftlichen Mittelbau gesprochen, der genau diese Leistungen erbringen soll und der bereits jetzt an den Grenzen seiner Kapazität steht. Das haben Ihnen auch zwei Kommissionen gesagt. Ich bitte Sie darum, dass Sie das endlich einmal ernst nehmen. Die SPD sagt es seit Langem. Dass Sie uns nicht glauben mögen, spricht nicht für Ihre Intelligenz. Wenn Ihnen aber Kommissionen, die Sie selber einberufen, sagen, dass
dringender Handlungsbedarf bestehe, und Sie trotzdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der noch mehr Arbeit erfordert, ohne zusätzliche finanzielle Mittel vorzusehen, dann ist das offensichtlich der falsche Weg.
Für besonders bedenklich halte ich es, dass dieser Gesetzentwurf nicht klagefest ist. Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder Klagen auf Zuweisung von Studienplätzen. Diese Prozesse wurden teilweise auch gewonnen, weil die korrekte Umsetzung der Kapazitätsverordnung für die Hochschulen nicht immer ganz einfach ist. Dieser Gesetzentwurf sieht unter dem Stichwort „Mehr Autonomie für die Hochschulen“ vor, dass die Hochschulen selber die Normwerte für die Kapazitäten festlegen. Sie können also selber festlegen, welche Kapazitäten sie haben.
Dabei sollen sie auch den Ausbildungsaufwand mit heranziehen, der letztlich nichts anderes als der Normwert ist. Dabei sind gleichartige und vergleichbare Studiengänge zu berücksichtigen. Ich frage mich, ob diese Studiengänge hochschulweit, bayernweit oder bundesweit vergleichbar sein müssen. Welches sind die Kriterien? Wer entscheidet als Erster über die Kapazität in einem Studiengang? Hier bleibt der Gesetzentwurf komplett unklar. Er legt Punkte fest, von denen ich sagen muss, dass damit nicht klar wird, wie sich die einzelne Hochschule entscheiden wird, wie viele Studienplätze in den jeweiligen Studiengängen angeboten werden. Das ist für viele Anwälte und für viele Studierende ein Anlass, ihren Klagen große Chancen einzuräumen. Ich empfinde es mehr als bedauerlich – darauf haben wir in den Beratungen hingewiesen –, dass Sie nichts dagegen unternehmen, dass es eine Klageflut wegen Studienplätzen geben wird. Dieser Gesetzentwurf bietet beste Chancen, dass man sich einen Studienplatz einklagt.
In der Frage der Festsetzung von Kapazitäten ist die Zuweisung von mehr Autonomie der falsche Weg. Man hätte den Hochschulen in den Auswahlverfahren viel mehr Autonomie geben müssen. Hier hätte man ihnen erlauben können, dass sie die Prozentzahlen selber festlegen. Darüber kann eine Hochschule definitiv selbst entscheiden. Natürlich kann sie selbst darüber entscheiden, ob sie Eingangstests durchführen will, ob sie das Personal dazu hat oder ob sie Auswahlgespräche führen will. Man kann sie aber nicht einen Sachverhalt regeln lassen, für den es eigentlich gleiche Bedingungen geben muss und der eine eindeutige Klageflut erwarten lässt, wenn es diese gleichen Bedingungen nicht gibt. Bei diesen Verfahren hätte ich mehr juristischen Sachverstand erwartet.
Ein letzter Punkt: Dieser Gesetzentwurf ist kaum lesbar. Er ist so unklar und undeutlich formuliert, dass man akribisch Satz für Satz lesen muss, um zu verstehen, wie die Quoten im Einzelnen aussehen sollen und welche Bestimmung auf welchen Sachverhalt anwendbar ist. Wenn Sie in einem Absatz 4 vorschreiben, welche Prozentsätze einzuhalten sind, das aber im nächsten Absatz schon wieder relativieren, trägt es nicht dazu bei, dass das Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich verständlich ist. Es trägt zu weiterem Unverständnis bei. Hier hätte ich von Ihnen eine juristisch bessere Arbeit erwartet.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich kurzfassen. Nicht der Gesetzentwurf ist unser Problem, sondern unser Problem ist, dass wir große Sorgen mit dem haben, was an Möglichkeiten an die Hochschulen und an die Staatsregierung gegeben wird. Dazu hat letztens Herr Minister Goppel einiges ausgeführt. Wir haben die Sorge, dass damit nicht korrekt umgegangen wird, sondern so, dass es den Studierenden nicht zugutekommt.
Ich spreche nun zu einzelnen Punkten.
Erstens. Hier geht es hauptsächlich um die Hochschulen. Es wird immer wieder der Wissenschaftsbetrieb genannt, der sich die optimalen Studierenden auswählt. Es wird nie davon gesprochen, wie die Studierenden tatsächlich sinnvoll an ein Studium herangeführt werden können, welche Themenbereiche für sie geeignet sind, welche Fächer für sie infrage kommen. Dies lässt die ganze Debatte vermissen. Ich halte das für ein ganz großes Manko, insbesondere vor dem Hintergrund der Anzahl der Studienabbrecher. Es kann nicht in unserem Interesse liegen, dass es Studiengänge gibt, bei denen nur 30 % derjenigen, die darin begonnen haben, am Schluss das Examen machen. Solche Situationen gibt es in einigen Fachbereichen.
Ich bitte also, etwas mehr Aufmerksamkeit dem zuzuwenden, wie Studierende an einer Hochschule an das Studium herangeführt werden. Es geht weniger darum, was dem Wissenschaftsbetrieb im Einzelnen gerecht wird.
Zweitens. Große Probleme haben wir mit den Tests. Wir sehen darin, dass solche Tests stark im Vordergrund stehen, eine Abwertung des Abiturs. Dass solche Tests Ihr politisches Interesse sind, wurde sehr deutlich in der Endberatung im Verfassungsausschuss, wo der Kollege Welnhofer eingefordert hat, dass insbesondere in Bereichen wie Medizin Tests gemacht werden. Damit wird völlig verkannt, dass die Personalausstattung nicht so ist, dass die Hochschulen, die es eigentlich leisten könnten, diese Tests – damit haben wir viel Erfahrung – durchführen und damit feststellen können, ob jemand für ein Medizinstudium infrage kommt.
Viel wichtiger wäre aus unserer Sicht die Frage nach der beruflichen Qualifikation. Wer zum Beispiel als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger in einem Krankenhaus gearbeitet hat, ist für ein Medizinstudium nach meiner Ansicht wesentlich mehr geeignet als jemand, der einen Test nach dem Multiple-choice-Verfahren bestanden hat. Dies wurde als Thema von Ihrer Seite nie erwähnt. Sie sprachen immer nur von Tests in dem Sinne, dass Fachwissen abgeprüft wird, was bis zu einer Qualität des Vordiploms reichte.
Natürlich ist es so. Schauen Sie an die Hochschulen, wie es jetzt tatsächlich stattfindet. Damit haben wir größte Probleme.
Wie gesagt, unser Problem ist auch, dass für uns damit immer auch die Abwertung des Abiturs einhergeht, weil bei Tests, bei halbstündigen Tests mit einzelnen Verfahren abgeprüft wird, ob jemand für ein bestimmtes Fach studierfähig ist. Da frage ich Sie, ob tatsächlich die zwei Jahre zwischen der 10. Klasse und dem Abitur weniger wert sein sollen. Ich denke, da muss man ganz klar den Schwerpunkt auf das Abitur legen und nicht auf diese Auswahlverfahren.
Letzter Punkt von unserer Seite ist die Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts. Auch hier – bereits das letzte Mal erwähnt – sehen wir mit Sorge, dass Kapazitäten wundersam entstehen, wenn nicht weiterhin die Kriterien zur Berechnung der Studienplätze gelten, die wir inzwischen haben und die sich auch bewährt haben. Ich denke, daran sollte man festhalten und nicht versuchen, hier möglicherweise – es steht zu befürchten – mit Tricks die Studienplatzzahlen zu erhöhen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger hat schon vieles ausgeführt. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Hochschule für Politik – HfP – eine Hochschule ganz eigener Art und bundesweit einmalig ist. Diese Hochschule unterliegt nicht dem Bayerischen Hochschulgesetz. Vielmehr gibt es ein eigenes Gesetz, das nur für die Hochschule für Politik gilt.
Für uns Sozialdemokraten ist die Hochschule für Politik in vielerlei Hinsicht beispielgebend. Sie ist insbesondere für Berufstätige geeignet, die parallel zu ihrer Berufstätigkeit einen Abschluss erwerben wollen. Ein Punkt, der uns sehr am Herzen liegt, und bei dem wir uns eine entsprechende Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes wünschen würden, ist der Umstand, dass an der Hochschule für Politik Bürgerinnen und Bürger, die kein Abitur haben, studieren können.
In diesem Punkt ist die Hochschule für Politik beispielgebend für alle unsere Hochschulen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir dies beherzigten, wenn es zu einer erneuten Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes kommt. Wir sollten allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern, die kein Abitur haben, aber bestimmte Qualifi kationen in der Berufstätigkeit nachweisen können, die Möglichkeit geben, an den Hochschulen zu studieren.
Zur Promotion muss nicht mehr viel ausgeführt werden.
Dieser Punkt war eine langjährige Forderung von uns, von der Hochschulleitung und von den Studierenden der HfP sowie des Kuratoriums der HfP. Bei den Studiengebühren ist die Lage schon schwieriger: Warum stimmt die SPD-Fraktion einem Gesetzentwurf zu, in dem Studiengebühren gefordert werden? Wir teilen nicht die Rechtsauffassung des Herrn Kollegen Prof. Dr. Stockinger. Die Hochschulleitung und das Kuratorium der HfP und auch wir sind der Ansicht, dass es dieser Regelung gar nicht bedurft hätte. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Studiengebühren nicht verboten sind, ist es für die HfP möglich, Studiengebühren zu erheben. Insbesondere ist dies durch die Einführung der Studiengebühren im Bayerischen Hochschulgesetz möglich.
Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil wir der Ansicht sind, dass er eine Eingrenzung der Studiengebühren enthält. Schließlich wird damit eine Kann-Entscheidung getroffen. Die HfP kann entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben will oder nicht. Außerdem ist festgelegt, dass die Studiengebühren sozial verträglich ausgestaltet werden sollen. Das ist eine Besonderheit. Wir halten selbstverständlich an unserer Forderung, Studiengebühren abzuschaffen, fest. Es gilt das klare Nein der Sozialdemokratie zu Studiengebühren. Solange wir Studiengebühren haben, werden wir alles unterstützen, was die Studiengebühren abmildert und was den Studierenden die Möglichkeit gibt, doch noch zu studieren, wenn sie sich in sozial schwierigen Situationen befi nden.
Mit dieser Regelung ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass die Satzung der HfP so ausgestaltet wird, dass soziale Verhältnisse berücksichtigt werden. Außerdem hat nach dem vorhandenen Hochschulgesetz ein relativ großer Spielraum bestanden, der mit dieser Regelung auf 500 Euro eingegrenzt wird. Aus diesen Gründen sagen wir Ja zu diesem Gesetzentwurf. Ich wollte das einmal erläutern. Es gibt jedoch keinen Zweifel daran, dass wir gegen Studiengebühren sind und auch weiterhin dagegen kämpfen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch ein Wort an die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN: Eines verstehe ich überhaupt nicht – darüber müssen die GRÜNEN wirklich noch einmal nachdenken: Das Gesetz ist da und wir haben Studiengebühren. Wir haben sie. Das ist bedauerlich und wir lehnen das ab. Wenn wir wieder etwas in der Regierung zu melden haben, ist es eine unserer ersten Aufgaben, dieses Ding wieder abzuschaffen.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich bin überzeugt, dass wir das mindestens so gut wie Sie können.
Ich verstehe eines überhaupt nicht: Wenn hier Verbesserungen zu dem geschaffen werden, was sonst möglich wäre – das beinhaltet dieser Gesetzentwurf –, dann ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ich, wenn ich eine gesetzliche Regelung habe, solange ich sie nicht abschaffen kann, nicht an jedem Punkt darum kämpfe, diese zu verbessern. Ich wünsche mir sehr, dass darüber noch einmal nachgedacht wird.