Protocol of the Session on April 6, 2005

Das Konzept des Staatsministeriums des Innern zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes setzt im Übrigen in der Einführungsphase auf die Bereitstellung äußerst umfangreichen Informations- und Schulungsmaterials über das Behördennetz. Es handelt sich um eine neue Rechtsmaterie, sodass eine Übergangsphase nötig ist.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Dr. Dürr.

Daraus ergeben sich jede Menge Fragen. Zunächst frage ich: Wann wollen Sie eine Härtefallkommission einrichten?

Herr Staatssekretär.

Ich habe richtig vermutet, Herr Kollege Dr. Dürr, dass Sie dies fragen werden.

Am 27. Januar 2005 haben wir diese Diskussion im Plenum geführt. Ich habe dort die Argumente genannt. Sie sind auf den Seiten 2449 ff. im Protokoll aufgeführt.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ich habe Zeitung gelesen und dort etwas anderes gelesen!)

Zunächst, Herr Kollege, darf ich aus der damaligen Situation replizieren. Ich hoffe, dass wir seit März die endgültige Rechtslage haben. Ich weiß nicht, ob die Bundesregierung das Gesetz noch einmal ändern möchte. Jetzt liegt erst einmal fest, was gültiges Recht ist. Das Gesetz trägt das Datum „14. März 2005“; wir sind also noch nicht allzu weit davon weg. Wir sagten damals, wir wollen sehen, wie sich durch den Vollzug des Zuwanderungsgesetzes die humanitären Fragen lösen lassen. Wir wollten sehen, wie andere Länder das machen. Wir wollen die Themen im Verhältnis zum Petitionsrecht diskutieren usw. Ich will die Diskussion an dieser Stelle nicht wiederholen. Das wäre die falsche Stelle. Danach wollten wir entscheiden. Was ich damals gesagt habe, gilt auch zum heutigen Tag.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Unabhängig was in der Zeitung stand?)

Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Heute ist der 6. April 2005, und das Gesetz ist gerade erst in Kraft getreten. Ich bitte um Nachsicht. Ich halte es für richtig, dass wir bei dem bleiben, was wir in der letzten Plenarsitzung diskutiert haben.

Weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Dr. Dürr.

Hat trotz der Kürze der Zeit die Staatsregierung schon Maßnahmen eingeleitet, um – wie im Zuwanderungsgesetz vorgesehen – die Kettenduldungen zu minimieren und vermehrt langjährige Aufenthaltserlaubnisse einzurichten und insbesondere Kindern und Jugendlichen verstärkt Chancen einzuräumen, einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz zu bekommen?

Herr Staatssekretär.

Ich glaube nicht, dass ein aktueller Fall ansteht, der ein rechtliches Problem bereitet, ähnlich den Fällen, die wir hier im Hause diskutiert haben.

Sie können dessen versichert sein, dass wir dieses Thema in den nächsten Monaten miteinander diskutieren und diese Angelegenheit in aller Ruhe und unter Einbeziehung der Erfahrungen der anderen Länder besprechen werden. Ich sage noch einmal, Herr Kollege Dr. Dürr: Die Problematik und die Situation im Verhältnis zum Petitionsrecht müssen wir miteinander diskutieren.

Die GRÜNEN haben einen Entwurf eingebracht, der zeigt, wie Sie die Dinge sehen. Nicht alle betrachten die Angelegenheit ebenso. Es gibt unabhängig von der Haltung der Parteien unterschiedliche Meinungen. Wir müssen das Thema miteinander besprechen und eine Lösung beschließen, die auf lange Sicht hält.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Staatssekretär, Sie haben mit schönen und freundlichen Worten nicht sehr viel gesagt. Ich versuche es anders: In welchem Umfang sind Sprach- und Integrationskurse für seit längerem hier lebende Migranten und Migrantinnen geplant?

Herr Staatssekretär.

Integrations- und Sprachkurse sind im neuen Gesetz geregelt. Das ist rechtlich dokumentiert. Das ist nicht das Problem. Die freien Stellen werden genutzt. Die Leute besuchen die Integrationskurse.

Die jetzt von Ihnen angesprochenen Probleme bezüglich der Integration der Ausländer, die schon hier sind, und die Härtefallregelung haben nicht unbedingt etwas miteinander zu tun. Das wissen Sie, Herr Kollege Dr. Dürr.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Sie haben aber mit dem Zuwanderungsgesetz zu tun!)

Die Zusatzfragen sind erschöpft.

Sie haben ja immer die Möglichkeit, noch Gespräche zu führen. Herr Kollege Schindler, ich darf Sie nun bitten, Ihre Fragen zu stellen.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Nachdem der Landtag in der 14. Wahlperiode einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Helfergleichstellung aufgrund des Widerstands der Staatsregierung abgelehnt hat und es nun laut Pressebericht vom 07.03.2005 gelungen sein soll, den Innenminister zum Einlenken zu bewegen, frage ich die Staatsregierung, ob, und falls ja bis wann, mit einer entsprechenden Initiative der Staatsregierung gerechnet werden kann und in welcher Weise die bei verschiedenen Hilfsorganisationen tätigen Helfer gleichgestellt werden sollen.

Herr Kollege Schindler, der angesprochene Pressebericht vom 07.03. beruht nicht auf einer Pressemitteilung oder sonsti

gen amtlichen Verlautbarungen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren. Ich hoffe, dass Sie mir entsprechendes Material zur Verfügung stellen können. Ich habe gesucht, aber nichts gefunden. Ich möchte inhaltlich trotzdem ein paar Bemerkungen dazu machen:

Zu der Thematik einer Helfergleichstellung haben wir zuletzt in der Antwort zum Prüfantrag des Bayerischen Landtags vom 06.05.2003 – Landtags-Drucksache 14/12329 – vom 23.03.2004 detailliert Stellung genommen. Die dortigen Ausführungen, dass wegen des strikten Sparkurses der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2005/ 2006 eine Helfergleichstellung im Katastrophenfall nicht möglich ist, sind nach wie vor aktuell. Die erforderlichen Maßnahmen für eine tatsächliche Umsetzung des Prüfauftrages würden zu Mehrausgaben des Staates führen, die derzeit nicht gegenfinanziert werden können.

Zusatzfrage: Bitte schön, Herr Kollege Schindler.

Herr Staatssekretär, in dem von mir angesprochenen Pressebericht, der in der „Chamer Zeitung“ bzw. im „Straubinger Tagblatt“ vom 07.03.2005 erschienen ist, heißt es:

Während in 15 Bundesländern inzwischen die

Helfergleichstellung greift, weigert sich Innenminister

Dr. Günther Beckstein bislang beharrlich, sie auch

in Bayern zu gewähren. Staatsministerin und

BRK-Landesbereitschaftsleiterin Monika Hohlmeier

will am Wochenende ihren Kollegen Beckstein

aber zum Einlenken bewogen haben.

Trifft es zu, Herr Staatssekretär, dass diese Ausführungen im Pressebericht nicht der Wahrheit entsprechen? Falls ja, wieso sind sie nicht dementiert worden? Wollen Sie uns mit Ihrer Antwort mitteilen, dass es bei der Haltung der Staatsregierung, die in dem Bericht vom 11.12.2003 wiedergegeben worden ist, nach wie vor bleibt?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mir auf diese Weise den Bericht zur Kenntnis gegeben haben. In dem Bericht ist dokumentiert, dass Frau Staatsministerin Hohlmeier versucht hat, Herrn Staatsminister Beckstein dazu zu bewegen – ich habe es so verstanden, aber wir können den Bericht nachher noch einmal gemeinsam ansehen. Sie haben die Frage gestellt, ob das gelungen ist. Ich kann Ihnen sagen: Es ist nicht gelungen. Um eine konkrete Antwort zu geben: Die Frage ist nach wie vor offen. Die Argumente sind in dem Schreiben, das Sie eben zitiert haben, dokumentiert. Die dort angeführten Argumente gelten bis zum heutigen Tage. Wir haben die Problematik aufgrund eines Antrages der SPD auch in diesem Hohen Hause bereits diskutiert. Die dort genannten Argumente gelten nach wie vor.

Sie haben noch eine Nachfrage? – Im Übrigen ist vom Herrn Staatssekre

tär bereits die gemeinsame Zeitungslektüre in Aussicht gestellt worden. Bitte schön, Herr Kollege Schindler.

Eine Nachfrage noch, Herr Staatssekretär: Vertritt die Staatsregierung nach wie vor die Meinung, dass bei der Gleichstellung zwischen den Ebenen unterhalb des Katastrophenfalls und dem Katastrophenfall als solchem zu unterscheiden ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Das sind in der rechtlichen Qualität zwei unterschiedliche Situationen. Bezüglich der Situation unterhalb des Katastrophenfalls hat es mit den Hilfsorganisationen schon Gespräche und Diskussionen gegeben. Man muss sich letztlich darüber klar werden – ich glaube, bisher sind es 12 und nicht 15 Bundesländer, die das gemacht haben; das mag dahingestellt bleiben –, dass wir uns mit dieser Frage weiterhin intensiv auseinander setzen müssen. Es geht nicht darum, dass wir die Frage nicht einer Lösung zuführen wollen. Ich halte es für richtig, so zu formulieren, wie das auch in den Stellungnahmen geschehen ist. Es ist auch eine Frage der Finanzsituation. Bezüglich der Situationen unterhalb des Katastrophenfalles haben wir die Angelegenheit im Hause noch einmal diskutiert. Es hat dabei Gespräche gegeben, ob und inwieweit Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen verbessert werden können, die von den Hilfsorganisationen erbracht werden. Es hat im Ministerium am 27. Mai 2004 – ich habe mir das Datum herausgesucht – ein Gespräch gegeben.

Die Hilfsorganisationen haben dann zugesagt, dass sie dieses Thema unterhalb des Katastrophenfalles bearbeiten. Wir sind noch einmal auf die Hilfsorganisationen zugegangen und diese haben uns mitgeteilt, dass sie zur Thematik im März einen Workshop gemacht haben. Die Hilfsorganisationen werden dann wieder bei uns im Hause sein, damit wir über diese Frage noch einmal separat diskutieren und besprechen können, inwieweit wir zu besseren Abrechnungsmöglichkeiten für Leistungen und damit zu einer gewissen Entlastung kommen können.

Ich bitte jetzt Herrn Kollegen Schuster, die nächste Frage zu stellen.

Herr Staatssekretär, ist durch die Einführung des Systems „Marktplatz“ die Zielvorgabe der Verwaltungsvereinfachung, nämlich die Einsparung von Personal und dadurch eine erhebliche Reduzierung der Ausgaben im Polizeihaushalt erreicht worden?

Wir erwarten, dass das sich derzeit noch in der Einführungsphase befindliche und optimierte System „Marktplatz“ die gesetzten Ziele erfüllen wird.

Ziel von „Marktplatz“ ist es, zum Ersten, die wesentlichen Logistikabläufe in der Budgetierung, Beschaffung und Anlagenwirtschaft der bayerischen Polizei einheitlich und effizienter abzuwickeln und dabei die Daten nur einmal erfassen zu müssen. Zum Zweiten schafft das System eine breite und zuverlässige Basis für die Auswertung von

Finanz-, Beschaffungs- und Anlagendaten, sodass der bayerischen Polizei das unabweisbar notwendige Controlling im Logistikbereich ermöglicht wird. Zum Dritten wird mit Hilfe des „Marktplatzes“ eine Datei der wichtigsten Einsatzmittel aufgebaut, auf die alle Dienststellen im Einsatzfall schnell und unkompliziert zugreifen können.