Protocol of the Session on March 3, 2005

Die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge haben gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung ihre Erledigung gefunden. Insoweit verweise ich auf den Teil I der Ihnen vorliegenden Liste.

(siehe Anlage 1 Teil I)

In der Nummer 4 der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 13 schlägt der federführende Ausschuss noch verschiedene Ermächtigungen des Staatsministeriums der Finanzen vor. Im Einzelnen verweise ich wieder auf Drucksache 15/2840. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit so beschlossen.

Mit der Annahme des Einzelplans 13 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2178, 15/2306 und 15/2746 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Einzelplans 13 ist abgeschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2005/2006. Der Abstimmung liegen die Regierungsvorlage auf Drucksache 15/1737, die mit aufgerufenen Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/2895 zugrunde.

Im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzentwurfs hat der federführende Ausschuss drei Änderungsanträge zur Ablehnung empfohlen. Ich darf insoweit auf Teil II der Ihnen vorliegenden Liste verweisen.

(siehe Anlage 1 Teil II)

Diese zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge stelle ich jetzt insgesamt zur Abstimmung. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem der jeweils eigenen Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag die ablehnenden Voten des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen.

Zum Gesetzentwurf empfi ehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit wiederum auf Drucksache 15/2895. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch sehe ich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke. Stimmenthaltungen? – Niemand. Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haushaltsgesetz 2005/ 2006)“.

Durch die Annahme des Gesetzes in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/2085 und 15/2452 ihre Erledigung ge fun den. – Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

Die Haushaltsberatungen sind damit abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes (Drucksache 15/2199) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten für jede Fraktion. Wortmeldungen? – Herr Kollege Unterländer für die CSU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit einer Verordnung auf EU-Ebene ist ein digitales Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr, also für die Lastkraftwagen, eingeführt worden. Ziel der Verordnung ist es insbesondere, Manipulationen, die bisher mit den mechanischen Kontrollgeräten möglich gewesen sind, in Zukunft zu verhindern. Wegen des neuen Systems müssen unterschiedliche Kontrollgerätekarten für Fahrer, Werkstätten und Unternehmen ausgegeben werden. Dafür ist eine entsprechende bundesrechtliche Bestimmung geschaffen worden. Diese Karten sollen von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgegeben werden. Zum Zweck der Deregulierung kann die Ausgabe auf so genannte beliehene Unternehmer delegiert werden. Das sind private Einrichtungen, zum Beispiel der TÜV, der hier zuständig wäre.

Die neue Regelung erfordert auf Landesebene die Änderung des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes. In Artikel 1 Absatz 3 wird eine neue Formulierung eingeführt, welche die Möglichkeit der Beleihung mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, deren Umfang, die Kostenerhebung und die Aufsicht über die beliehene Per

son durch das zuständige Ressort, nämlich durch das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, regelt. Der federführende sozialpolitische Ausschuss hat diesem Gesetzentwurf mit den Stimmen der CSU und der SPD zugestimmt. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat dagegen gestimmt. Ein dementsprechendes Abstimmungsverhalten gab es im mitberatenden Wirtschaftsausschuss. Ich bitte darum, auf dieser Grundlage dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wäre es nicht notwendig, viel über dieses Zuständigkeits-Regelungsgesetz zu sprechen, weil es aber einen sehr sensiblen Bereich berührt, gestatten Sie mir dazu einige kurze Bemerkungen.

Erstens. Richtig ist, dass es aufgrund der EU-Verordnung in Zukunft eine Regelung geben wird, die gewisse Missbrauchstatbestände, die es in der Vergangenheit leider immer wieder gab, verhindern soll. Ob sie den Missbrauch wirklich verhindert, muss sich erst herausstellen. Das hat aber einen Pferdefuß: Diese Einbauten werden nur in Fahrzeugen vorgenommen, die in der Bundesrepublik Deutschland oder im EU-Ausland zugelassen sind. Wir wissen alle, dass unsere Straßen und Autobahnen nicht nur von solchen Fahrzeugen befahren werden, sondern auch von sehr vielen anderen. Diese anderen Fahrzeuge erfüllen nicht immer alle Sicherheitsanforderungen. Vor allen Dingen halten deren Fahrer oder Fahrerinnen nicht immer die Lenkzeiten ein, die notwendig sind, um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Für diese Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, sodass wir also damit rechnen müssen, dass uns dieses Problem nach wie vor beschäftigen wird.

Zweitens. Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Weisheit geruht, nicht nur die Selbstständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter abzuschaffen, sondern ihnen auch noch die Zuständigkeit für die Überwachung der Lenkzeitverordnung für den fahrenden Verkehr zu nehmen – die Überwachung der Betriebe bleibt ihnen erhalten – und diese Aufgabe den Polizeidienststellen zu übertragen. In der Vergangenheit haben diese Aufgabe Gewerbeaufsichtsämter und Polizei gemeinsam erfüllt. Dabei hat die Polizei im Grunde genommen ordnungsrechtliche Aufgaben erfüllt, während die eigentliche Überwachung und Kontrolle von den Gewerbeaufsichtsämtern durchgeführt wurde. Das war auch sachgerecht, weil die Gewerbeaufsichtsämter Verbindung zu den Betrieben hatten. Sie kannten die Ergebnisse aus den betrieblichen Überwachungen und konnten diese Kenntnisse für die Überwachung des fahrenden Personals nutzen. Diese Zuständigkeiten werden, aus welchen Gründen auch immer, nunmehr getrennt.

Ich glaube nicht, dass die Weisheit der Staatsregierung in diesem Fall wirklich so umfassend war, dass sie dieses Problem erkannt hat. Ich möchte jetzt schon darauf hinweisen, dass es auch ein bisschen daran liegen wird, dass

sich diese Zuständigkeiten verändert haben, wenn wir wieder spektakuläre Verkehrsunfälle in Bayern haben werden, weil jemand am Lenkrad eingeschlafen ist; Sie kennen alle diese fürchterlichen Unfälle bei Busfahrten. Wir stimmen diesem Gesetz zwar zu, weil es die Umsetzung einer EU-Richtlinie beinhaltet, aber nur mit Zähneknirschen.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Ackermann. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung ist in ihrem Wahn und Wunsch nach Deregulierung bei der Aufl ösung der Gewerbeaufsichtsämter weit übers Ziel hinausgeschossen. Das Ziel müsste sein, ein sicheres Bayern zu gewährleisten. Dieses Ziel wird nicht durch die Maßnahme erreicht, dass künftig, wie Kollege Wahnschaffe bereits ausgeführt hat, ausschließlich die Polizei die Lenkzeiten überwachen muss. Die Polizei, deren Personal gekürzt wird und die ohnehin überlastet ist, muss eine zusätzliche Arbeit übernehmen. Das kann sich natürlich massiv auf die Sicherheit auf Bayerns Straßen auswirken. Ich glaube, das will keiner in diesem Hause. Man müsste sich also überlegen, welche Maßnahmen man ergreift und welche Auswirkungen sie haben.

Ebenso kritisch sehen wir die Übertragung der Aufgabe der Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten auf private Institute. Das ist bedenklich, weil es sich um den sehr sensiblen Bereich der Verkehrssicherheit handelt, und mangelnde Verkehrssicherheit kann Menschenleben gefährden.

Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe, und diese hoheitliche Aufgabe soll nach unserem Dafürhalten in staatlicher Verantwortung bleiben.

Die Formulierung „juristische Person des Privatrechts“ bedeutet momentan, dass der TÜV zuständig ist. Wenn der TÜV keine Außenstellen hat, schaltet er bereits jetzt die DEKRA im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages als Erfüllungsgehilfen ein. Wo bleibt für uns als Gesetzgeber dann die Kontrolle, wenn es nicht mehr nur beim TÜV bleibt? Wie sieht es dann aus, wenn diese Aufgabe auf weitere Unternehmen ausgedehnt wird? Wie ist es dann um die Sicherheit bestellt? Wie kann dann Missbrauch vermieden werden? Auch während des BSESkandals wurden private Unternehmen beliehen. Die Erfolge konnten wir sehen. Unregelmäßigkeiten sind vorgekommen, die Menschenleben in Gefahr gebracht haben. Ich glaube, die Beleihung privater Unternehmer ist höchst kritisch zu sehen. Wir wissen nicht, inwieweit die Sicherheit bei diesen Unternehmen gewährleistet ist und inwieweit Standards abgesenkt bzw. unterlaufen werden können. Wir sind der Meinung, dass derartig wichtige Aufgaben von staatlichen Behörden erledigt werden müssen. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2199 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/2894 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „16. März 2005“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit der vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Wer ist dagegen? – Dagegen ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes.“

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Architektengesetzes, der Bayerischen Bauordnung, des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, des Bayerischen Beamtengesetzes und des Bayerischen Ingenieurgesetzes (Drucksache 15/2322) – Zweite Lesung –

Hierzu fi ndet keine Aussprache statt.

Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2322 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/2891 zugrunde. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – So wie ich es sehe, ist es das ganze Haus. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltun

gen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Architektengesetzes, der Bayerischen Bauordnung, des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, des Bayerischen Beamtengesetzes und des Bayerischen Ingenieurgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (Drucksache 15/2471) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag (Drucksache 15/2659)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Wer hat sich zuerst zu Wort gemeldet? – Herr Kollege Dr. Marcel Huber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Staatssekretärin, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die große Ehre, vor diesem Hohen, aber fast leeren Haus zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes zu sprechen. Worum geht es, um wen geht es vor allem? Es geht um Amtschefs, Bereichsleiter und Abteilungsleiter der obersten bayerischen Landesbehörden. Es geht um Behördenleiter und deren Stellvertreter in der Besoldungsordnung B. Es geht um Leiter von Organisationseinheiten, die mindestens nach B 4 besoldet werden. Daraus kann man erkennen, dass es nur um hoch dotierte, exponierte Positionen geht, an die ganz besondere Anforderungen gestellt werden.

Um eine solche Position erfüllen zu können, reicht es nicht nur, sein Fach zu beherrschen. Es gibt weitere Anforderungen. Aus Ihrer eigenen parlamentarischen Erfahrung wissen Sie, wie schwer es oft ist, einen Landtagsbeschluss oder womöglich ein Berücksichtigungsvotum eines Ausschusses, die Anweisungen der Staatsregierung – –

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich wollte gerne einmal die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob überhaupt jemand dem Redner zuhört. Ich bitte jetzt wirklich um Aufmerksamkeit. Es kann nicht sein, dass sich die Kollegen vorbereiten, ihnen hier aber niemand zuhört.