Protocol of the Session on March 3, 2005

Zur Gegenfi nanzierung unserer Vorschläge hatten wir Ihnen mehr als einen Vorschlag gemacht. Sie haben sich allen Vorschlägen zu einer Verbesserung der Einnahmensituation nicht anschließen können – oder soll ich besser sagen: noch nicht? Die Abschaffung der Eigenheimzulage wollen Sie sich für eigene Steuergeschenke – so war es jedenfalls nachzulesen – an Besserverdienende für die Zeit nach Ihrem eventuellen Wahlsieg 2006 aufheben oder, wie Herr Koch vorgeschlagen hat, für Steuerrabatte an ausländische Manager. Dafür kann man das Geld sicher auch gut gebrauchen. Der bayerische Staatshaushalt könnte diese Mittel in den nächsten beiden Jahren sehr gut gebrauchen.

Auch bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hält sich der Finanzminister auffallend zurück. Er selbst hat den Dreiklang von besseren Gesetzen, effi zienter Organisation und gezieltem Personaleinsatz angesprochen. Auf die letzten beiden Punkte hätte er als Chef der Verwaltung direkt Einfl uss. Die Personalausstattung seiner eigenen Finanzverwaltung lässt aber gerade in diesem Punkt nach Aussage der Finanzgewerkschaft zu wünschen übrig. Umsatzsteuerbetrug lässt sich eben nicht nur mit Personalerhöhungen bekämpfen – das ist uns klar –, aber eben auch mit Personalerhöhungen. Ein Schritt zu mehr Personal wäre daher richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zur Situation der Bezirke will ich nur wenig sagen. Wir sind nicht der Meinung von Minister Huber, dass die Abschaffung der Bezirke alle Probleme lösen würde.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CSU)

Eher muss man an neue Finanzierungsmöglichkeiten denken. So braucht es sicher auf Bundesebene ein neues Leistungsgesetz. Die Staatsregierung wäre gut beraten, hier mitzuarbeiten und ihre Aktivitäten in diese Richtung zu bündeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN im Landtag haben Ihnen in den vergangenen sechs Monaten die Chance gegeben, Ihren falschen Weg in der Finanzpolitik zu korrigieren. Sie haben die dargebotene Hand ausgeschlagen. Sie haben unsere Anträge abgelehnt. Sie sind vielleicht in Deutschland vorn – das mag für die wirtschaftlichen und fi nanzpolitischen Zahlen noch stimmen –, aber Sie sind inzwischen auch hinsichtlich sozialer Kälte und Gleichgültigkeit vorne.

Diesen Weg gehen wir mit Ihnen nicht mit. Wir lehnen den Doppelhaushalt 2005/2006 ab.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Görlitz.

Herr Präsident, Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen, wie der Ausschussvorsitzende schon angekündigt hat, werde ich mich vor allem des Themas „kommunaler Finanzausgleich“ annehmen.

Meine Damen und Herren, trotz der weiter verschlechterten Einnahmesituation setzt Bayern mit dem kommunalen Finanzausgleich 2005 erneut ein Zeichen seiner Kommunalfreundlichkeit. Beim kommunalen Finanzausgleich geht der Freistaat regelmäßig an die Grenzen des Machbaren und setzt auch in schwierigen Zeiten Akzente zugunsten der Kommunen. So steigen die gesamten Finanzausgleichsleistungen auf 5649 Millionen Euro und damit um 3,3 % an. Die reinen Landesleistungen steigen sogar auf 5122 Millionen Euro – das ist eine Steigerung um 7,6 %. Die Gesamtbilanz der Kommunen verbessert sich im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 von 4760 Millionen Euro auf 5182 Millionen Euro – das ist eine Steigerung um 8,9 %.

Meine Damen und Herren, der kommunale Finanzausgleich umfasst neben einer deutlichen Erhöhung der fi nanziellen Leistungen an die Kommunen auch ganz wichtige strukturelle Maßnahmen, die langfristig wirkende, spürbare Verbesserungen für unsere Kommunen bringen werden. Diese Verbesserungen gehen maßgeblich auf Initiativen der CSU-Fraktion zurück.

Eine nicht unerhebliche fi nanzielle Belastung der Kommunen liegt in der von ihnen bis 2019 aufzubringenden Solidarumlage. Deshalb haben wir gerade hier eine spürbare Entlastung der Kommunen gefordert. Es ist ein großer Erfolg, dass die von den Kommunen aufzubringende Solidarumlage schrittweise abgeschafft

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

bzw. vom Freistaat Bayern übernommen wird. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt der Freistaat in drei aufeinander folgenden Jahresschritten die Solidarumlage netto. 2006 werden zunächst 20 %, 2007 50 % und ab dem Jahr 2008 100 % der Solidarumlage netto vom Freistaat übernommen. Dies bedeutet für die bayerischen Kommunen eine dauerhafte Entlastung in einer jährlichen Größenordnung von mindestens 120 Millionen Euro bis zum Ende des Solidarpakts im Jahre 2019. Ab 2008 bis 2019 beschränkt sich die Mitfi nanzierung der bayerischen Kommunen der Lasten der deutschen Einheit somit auf die nach Bundesrecht zu entrichtende erhöhte Gewerbesteuerumlage und auf den Verbundautomatismus beim allgemeinen Steuerverbund. Außerdem – das ist ein ganz wichtiger Beitrag – erhöhen wir den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund ab 2005 von 11,54 % auf 11,60 %. Damit und durch den allgemeinen Anstieg der Schlüsselmasse erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2005 um immerhin 39,1 Millionen Euro auf insge

samt knapp 2,1 Milliarden Euro. Damit erfüllt der Freistaat eine wichtige Forderung des Bayerischen Gemeindetages.

Für Bedarfszuweisungen stehen auch im Jahr 2005 42,8 Millionen Euro bereit, um den Kommunen, die Probleme damit haben, den Haushalt auszugleichen, eine Soforthilfe zu leisten. Außerdem werden auch die Rückfl üsse in diesem Topf gesammelt und wieder neu ausgereicht.

Eine weitere erhebliche strukturelle Verbesserung für die Bezirke liegt in der Übernahme der Kosten für die jüdischen Emigranten aus den ehemaligen Staaten der Sowjetunion durch den Freistaat. Daraus ergibt sich für unsere Bezirke eine dauerhafte Entlastung mit einem Volumen von rund 60 Millionen Euro. Zum Ausgleich der nach wie vor überproportional steigenden Ausgaben der Bezirke für Pfl ege und Eingliederung von Menschen mit Behinderung

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

und um den Rückgang der Umlagekraft auszugleichen, haben wir den Finanzausgleich nach Artikel 15 FAG erneut um weitere 100 Millionen Euro auf nunmehr 540 Millionen Euro angehoben. Dies entspricht einem Plus von rund 23 %.

Meine Damen und Herren, wir haben eine gewaltige Steigerung im Sozialhilfeausgleich. 2001 haben wir noch 281 Millionen Euro gewährt. Jetzt, im Jahr 2005, sind wir, wenn wir alle Leistungen inklusive der Asylbewerberleistungen zusammenzählen, bereits bei Ausgaben von 673 Millionen Euro – das entspricht einer Steigerung innerhalb von fünf Jahren von immerhin fast 140 %.

Meine Damen und Herren, mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2005 setzen wir außerdem die Reform des Sozialhilfeausgleichs an die Bezirke fort, die wir ja bereits 2004 begonnen haben.

Das Ziel ist, die Verteilungskriterien nicht mehr rein an den tatsächlichen Ausgaben auszurichten, sondern die Zusammensetzung der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen. Erste Schritte dazu wurden durch einen neuen Verteilungsschlüssel unternommen. Die Bezirke sollten allerdings noch eine Lösung suchen, die den Interessen aller besser gerecht wird.

(Beifall bei der CSU)

Eine zu schnelle Umstellung könnte sonst einzelne Regierungsbezirke überfordern.

(Max Strehle (CSU): Sehr richtig!)

Diese angestrebte Neuverteilung geht auf einen Vorschlag der Bezirke zurück. Sechs der sieben Bezirke haben für diesen Vorschlag gestimmt. Die schrittweise Einführung der Ersparnisanreize muss den Bezirken grundsätzlich ausreichend Zeit geben, um ihre Haushalte anzupassen. Wir haben uns im Haushaltsausschuss eingehend mit der

Regelung von Artikel 15 FAG auseinander gesetzt, da der Bezirk Schwaben, aber auch Oberbayern, erhebliche Probleme bei der Umsetzung des neuen Verteilungsschlüssels sehen.

Die Bezirke können allerdings für das Jahr 2006 einen erneuten Versuch unternehmen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Dies darf aber nicht zu Mehrbelastungen im Haushalt führen. Der Finanzminister hat bei der Behandlung im Haushaltsausschuss ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass er einen einvernehmlichen Vorschlag der Bezirke akzeptieren wird.

Parallel dazu wird die Staatsregierung weiterhin an Lösungen arbeiten, wie die Bezirke im Landes- und Bundesrecht dauerhaft auf der Ausgabenseite entlastet werden können. Die Bayerische Staatsregierung hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ein kommunales Entlastungsgesetz in den Bundesrat eingebracht und hofft nun, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst ist und diese Maßnahmen im Bundestag auch umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, in seiner hoch gelobten Rede vom 14. März 2003 hatte der Bundeskanzler angekündigt, noch im Jahre 2003 die Gemeindefi nanzreform zum Abschluss zu bringen. Hier gilt aber wie schon so oft: Große Worte hat der Kanzler parat, doch er lässt diesen leider keine Taten folgen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Was ist denn mit dem Bundesrat? Hat der nicht auch eine gewisse Rolle?)

Meine Damen und Herren, mit großer Sorge beobachten wir die jetzige Diskussion um Hartz IV. Hier wurden klare Zusagen gemacht, wonach für Leistungen, die zunächst die Kommunen erbringen müssen und die sich in ihren Haushalten niederschlagen, der Bund Ersatz leistet. Erschreckend ist, dass Herr Minister Clement inzwischen andeutet, dass die ursprünglich zugesagte Übernahme der Unterkunftskosten zu 29,1 % durch den Bund inzwischen auf 4,5 % reduziert werden sollen. Zumindest gibt es bereits entsprechende Überlegungen. Ich warne davor, Entschädigungen, die den Kommunen zugesagt wurden, einzukassieren. Es wäre ungeheuerlich, wenn Zugesagtes unter unhaltbaren Anschuldigungen wieder zurückgezogen würde.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zur Einnahmesituation der Kommunen sagen: Der immer wieder gehörte Vorwurf, der Staat entlaste sich auf Kosten seiner Kommunen, entspricht nicht den Tatsachen. Während die Steigerungsquote im Staatshaushalt nur 1,4 % beträgt, steigt die Gesamtbilanz der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich um immerhin 8,9 %, wobei die Einnahmesituation beim Staat nicht besser ist als bei den Kommunen. Im Gegenteil: Während die Steuereinnahmen vom Bund und Ländern weiterhin drastisch zurückgehen, sind die Gewerbesteuereinnahmen der bayerischen Kommunen im Jahre 2004 um gut eine Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Damit wird sogar die Rekordmarke aus dem Jahr 2000 von 4,5 Milliarden Euro nochmals um rund 300 Millionen Euro übertroffen. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage fällt der Zuwachs für die Gemeinden mit 1,2 Milliarden Euro aufgrund der Absenkung der Gewerbesteuerumlage sogar noch höher aus. Diese zusätzliche Verbesserung ist eine Folge der von Bayern beim Bund durchgesetzten Absenkung der Gewerbesteuerumlage.

Meine Damen und Herren, abschließend noch kurz zu den Investitionen: Die Mittel für die kommunalen Investitionen nach Artikel 10 FAG werden im kommunalen Finanzausgleich 2005 gegenüber 2004 in unveränderter Höhe fortgeführt. Ich danke der Staatsregierung in diesem Zusammenhang dafür, dass sie so schnell auf die Forderung der CSU-Fraktion reagiert hat. Der Finanzminister hat am 23. Februar 2005 ein Drei-Säulen-Paket vorgelegt, dass es den Kommunen ermöglicht, für den vorzeitigen Baubeginn bei Schulhäusern noch im Jahre 2005 zusätzliches Fördervolumen zur Verfügung zu stellen. So können die fachlich gebilligten und dringlichen Schulbaumaßnahmen rasch in Angriff genommen werden, zum Wohle der Kinder und natürlich zum Wohle des bayerischen Bau- und Ausbaugewerbes.

Meine Damen und Herren, der Freistaat Bayern steht zu seinen Kommunen. Er leistet enorm viel, mehr als die anderen Bundesländer. Wir stützen damit ein lebendiges Gemeinwesen. Das ist das Ziel, mit dem wir antreten.

(Beifall bei der CSU)

Zur Orientierung möchte ich die Rest-Redezeiten der Fraktionen bekannt geben: Der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen je sieben Minuten zur Verfügung, der CSU-Fraktion noch 13 Minuten. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dupper.

Herr Präsident, Herr Minister, Herr Staatssekretär, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bereits im zweiten Jahr nacheinander erleben wir ein Schauspiel, bei dem die kommunalen Spitzenverbände mit Vertretern der Staatsregierung zusammensitzen, über ein FAG reden und hinterher ein einvernehmliches Ergebnis verkünden. Dies war beim Nachtragshaushalt 04, beim Haushalt 06 und 05 der Fall.

Ebenso erleben wir zum zweiten Mal hintereinander, dass sich Teile der kommunalen Spitzen innerhalb weniger Wochen von diesem Ergebnis distanzieren, so geschehen im Jahre 2004, so geschehen auch heuer.

Ich möchte jetzt gar keine wüsten Spekulationen darüber anstellen, was da im Einzelnen passiert ist oder ob wirklich der Augenaufschlag oder der Charme die Gründe dafür waren, wie das Herr Kollege Dr. Kaiser gesagt hat. Ich vermute, dass die Erklärung in der Vielzahl von Stellschrauben zu suchen ist, die dem FAG zu einem besonderen Mechanismus verhelfen. Auf jeden Fall ist der Unmut laut: Ein Bezirkstagspräsident fordert schlicht mehr Geld. Der neue Präsident des Bayerischen Städtetages weist darauf hin, wie sehr der Freistaat bei seinen Kommunen in der Kreide stehe und erklärt, der Freistaat spare die soziale und kulturelle Infrastruktur kaputt.

Der Landkreispräsident klagt, das Geld werde allein dafür benötigt, um die laufenden Haushalte zu vollziehen. Dies hört sich nicht nach einer einvernehmlichen Lösung an, schon gar nicht nach einer guten Lösung. In der Tat, 45 % aller kreisangehörigen Gemeinden können keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen. Während der Freistaat im Jahr 2006 einen schuldenfreien Haushalt vorlegen will, stieg die Verschuldung der Kommunen von 2003 auf 2004 um 6,1 %. Die Investitionen mussten sogar um 12 % zurückgefahren werden.

Vor diesem Hintergrund möchte ich ein paar Bemerkungen zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2005 machen. Dieses Gesetz erschließt sich dem Betrachter nur durch eine Retrospektive auf den Nachtragshaushalt 2004. Herr Kollege Dr. Kaiser hat dazu schon einige Bemerkungen gemacht. Hier passierte Einiges: Ich nenne nur die 10-Millionen-Kürzung bei der Investitionspauschale, die Kürzungen beim Kfz-Steueranteil, die drastische Auswirkungen für den Straßenbau, den ÖPNV und die Abwasserentsorgung hatten, und natürlich die Kürzungen außerhalb der Steuerverbünde bei Krankenhäusern, im Hochbau oder bei Kindergärten.

Verehrte Kollegin Görlitz, der Vergleich mit 2004 ist schön und gut, aber mit dem Jahr 2004 haben Sie sich mit Abstand das für die Kommunen schlechteste Jahr herausgesucht. Wenn das Jahr 2005 keinem Vergleich mit 2004 standhalten würde, müssten wir noch über ganz andere Dimensionen reden. Am Beispiel der Förderung für die Wasser- und Abwasserversorgung wird das ganze Ausmaß des staatskanzleiinduzierten Stumpfsinns deutlich.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Manfred Ach (CSU))

Ich komme sofort darauf, Herr Kollege Ach. Ich werde gleich Ihre Frage beantworten.

Noch 2003 standen aus Artikel 13 e FAG 182 Millionen für Abwasseranlagen zur Verfügung. Dazu kamen die Abwasserabgabe und 20 Millionen für die Wasserversorgung. Im Jahr 2005 sind im Artikel 13 e 91 Millionen, 23 Millionen für die Abwasserabgabe und 12 für die Wasserversorgung vorgesehen. In der Summe ergibt das eine glatte Halbierung bei der Wasserversorgung und bei der Abwasserentsorgung. Der Gipfel: Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass von den cirka 130 Millionen im Jahre 2005 nur cirka 10 Millionen vom Freistaat kommen, der Rest stammt aus Ausgleichsmitteln.

Das führt zum Beispiel dazu – ich habe vorhin den Bürgermeister von Waldkirchen gesehen –, dass Kollege Kobler mit dem Bürgermeister von Waldkirchen eine Waldkirchner Erklärung verfasst hat, um bei der Abwasserförderung noch Schritte nach vorne zu machen. Die Kürzung der Abwasserförderung hat dramatische Folgen. Im Raum Passau gibt es bitterböse Briefe betroffener Gemeinden. Ihr Akt freistaatlicher Verzweifl ung mit dem Darlehensprogramm trägt nur zum Teil. Das bedeutet, dass es bis 2007 nur für die Maßnahmen reichen wird, deren Verwendungsnachweis zum Jahresende 2004 schon vorgelegen hat. Alles, was danach kommt, kann nicht mehr fi nanziert werden. Das bedeutet, dass die Kommunen lange Jahre eine

Zwischenfi nanzierung übernehmen müssen. Der Verweis auf den ORH-Bericht zieht deswegen nicht, Herr Vorsitzender Ach, weil der ORH noch andere Feststellungen macht, die Sie nicht so sklavisch umsetzen.