Ich meine, man muss deswegen nicht über den Ablauf der Gedenkveranstaltung für Franz Sperr diskutieren. Allein von der – ich sage das bewusst in Anführungszeichen – „Logik“ der Gedenktage sind wir bei den Terminen vor 60 Jahren: Befreiung der KZ bzw. bei Franz Sperr war es der Tag der Hinrichtung. In den nächsten Monaten werden wir des Endes des Zweiten Weltkrieges gedenken. Wir haben in diesem Zusammenhang der NS-Machtergreifung von 1933 zuletzt im Jahre 2003 anlässlich der siebzigjährigen Wiederkehr gedacht. Damals sind wir gemeinsam nicht auf die Idee gekommen, einen solchen Antrag einzubringen. Insofern brauchen wir uns das auch nicht gegenseitig vorzuhalten. Wichtig ist, dass die Kollegen der SPD damals Widerstand gegen das Ermächtigungsgesetz geleistet haben, wobei der Landtag, der damals existiert hat, kein frei gewählter Landtag mehr war. Die Gleichschaltung durch die Nazis war bereits in vollem Gange. Der damalige Landtag war parallel zu den Reichstagswahlen eingesetzt worden. Das war in der Tat eine überaus schlimme Entwicklung.
Es ist richtig – ich denke, darin stimmen wir völlig überein –, dass wir uns über die Gefahren am Anfang solcher Unrechtsregimes bewusster werden. Dann können wir Wiederholungen überall auf der Welt entgegenwirken. Am Ende war – so makaber das sein mag – nichts mehr zu ändern. Auch im Hinblick auf die Äußerungen von NPDAbgeordneten im Sächsischen Landtag stimme ich mit Ihnen überein. In der Tat ist es wichtig, den Anfängen zu wehren. Demokraten müssen zusammenstehen, und des
halb ist es wichtig, an den demokratischen Widerstand in Bayern in den Dreißigerjahren zu erinnern. Wir werden das, so denke ich, gemeinsam im Präsidium auf einen guten Weg bringen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Uns als Parlamentarier und überzeugte Demokraten steht es gut an, an bayerische Abgeordnete und Demokraten zu erinnern, die den demokratischen Rechtsstaat auch gegen den totalitären Unrechtsstaat verteidigt haben und von der menschenverachtenden Diktatur verfolgt oder ermordet wurden. Dieser Abschnitt bayerischer parlamentarischer Geschichte begann für mich schon etwas früher, nämlich mit der Ermordung des bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner.
Wir werden dem SPD-Antrag selbstverständlich zustimmen, weil die Erinnerung an diese engagierten Demokraten auch ein kleiner Beitrag dazu sein kann, unsere rechtsstaatliche Demokratie zu stärken.
Wir schlagen allerdings zwei Präzisierungen vor. Zum einen hülfe es unserer Meinung nach wenig, wieder nur eine weitere Gedenktafel irgendwo abseits anzuschrauben oder einen weiteren verlorenen Gedenkstein irgendwo aufzustellen. Wir glauben, es hilft nur eine zeitgemäße Form der Erinnerung, eine interaktive aktivierende Form der Erinnerung. Es fällt auf, dass die Kunst, wenn sie sich mit der NS-Vergangenheit auseinander setzt, allzu häufig relativ hilflos auf das Repertoire des 19. Jahrhunderts zurückgreift. Gedenksteine gehören auch dazu, und wir sind nicht darauf erpicht, dass das passiert.
Zum anderen meinen wir, dass die Erinnerung an die bayerischen Parlamentarier Teil einer umfassenderen Erinnerungsarbeit sein müsste. Wie sieht Erinnerung und Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in Bayern insgesamt aus? In den letzten Jahren ist auch von staatlicher Seite viel geschehen. Vorher hat man dieses Thema nur widerwillig angefasst und es vor allem bürgerschaftlichem Engagement überlassen. Der Staat und manche Kommunen haben sich gesträubt und zum Teil diese Initiativen sogar verhindert. Hier haben dieses Hohe Haus und die Bayerische Staatsregierung Gott sei Dank dazugelernt.
Die Erinnerung an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft wach zu halten und die geschichtlichen Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse weiter zu tragen, ist nicht alleine Aufgabe des Staates, sondern ihrem Wesen nach eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie von den maßgebenden Kräften der Gesellschaft mitgetragen wird, und muss diejenigen einbeziehen, die der Gedenkstättenarbeit in besonderer Weise verbunden sind.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei diesen zahlreichen Initiativen, die in den letzten Jahrzehnten vielen Anfeindungen trotzten und die auch heute noch so engagiert arbeiten.
Ohne ihr - lange Zeit von vielen unerwünschtes - Engagement gäbe es heute die meisten Gebäude und Anlagen nicht mehr, auf denen heute staatliche und kommunale Gedenkstättenarbeit bzw. Dokumentationseinrichtungen aufbauen. Zu nennen sind hier die großen Gedenkstätten auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau und des ehemaligen Konzentrationslagers Flossenbürg, die Dokumentationsstätten auf dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg und auch die am Obersalzberg. Die Gedenkstätten sollen laut Kultusministerium
„nicht nur Orte des Mahnens, Erinnerns und Gedenkens sein, sondern sollen auch zu Lernorten werden, an denen die Unmenschlichkeit, der Terror und die Brutalität des nationalsozialistischen Regimes erfahrbar gemacht werden sollen. Nur wer diese grundlegenden Erfahrungen der jüngsten deutschen Geschichte verinnerlicht hat, weiß die Kostbarkeit des Rechtsstaates und die Sicherung der Menschenwürde wirklich zu schätzen.
Diese Anstrengungen dienten damit zugleich dem Zweck, rechtsextremistischem Denken wie rechtsextremistischem Handeln vertieft entgegenzuwirken. So verstanden, gehört Gedenkstättenarbeit zu den zentralen Aufgaben der politischen Bildung.
Trotz dieser großen Erfolge gibt es immer noch Lücken in der bayerischen Erinnerung und der Erinnerungsarbeit. Beispielhaft zeigen das die Kontroversen über die Stolpersteine, mit denen private Initiativen in den Stadtbildern an die ehemaligen, von den Nazis verschleppten, vertriebenen oder ermordeten Mitbürgerinnen und Mitbürger erinnern wollen. Nach wie vor fehlt uns auch eine würdige staatliche Erinnerung an Georg Elser, „den einsamsten und mutigsten unter den Deutschen“, der es mehr als verdient hat, seiner beispielhaften Zivilcourage wegen im Gedächtnis der Bayern einen Platz zu finden. Auf eine weitere Lücke hat der Antrag der SPD in diesem Parlament hingewiesen.
Es gibt auch Lücken im Erfolg der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus: es gibt Neonazis. Es gibt zu viele, die einen humanen, menschenwürdigen Umgang nicht Wert schätzen. Das liegt vielleicht daran, dass viele von ihnen einen solchen selbst nie erfahren haben. Es sind zu viele, die einzelnen Gruppen unserer Gesellschaft Menschenrechte und Menschenwürde absprechen und die auch die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht abschreckend finden.
Deswegen brauchen wir eine umfassende Strategie gegen Neonazis: Wir müssen rechtsradikales Handeln und rechtsradikales Gedankengut ächten, auch durch konsequente und stringente Argumentation, aber auch durch polizeiliche Repression. Vor allem aber müssen wir schon unsere Kinder emotional stärken, damit sie die Vorteile von Wertschätzung und Ausgleich selber erfahren. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in Kindergarten und Schule nicht herabgewürdigt und nicht beschämt werden.
Respekt, Würde, Anerkennung – das sind die Grundlagen unserer Demokratie. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass Menschen alle anderen Menschen wie Menschen behandeln, müssen wir dafür sorgen, dass sie und alle anderen ohne Ausnahme durch Gesellschaft, Staat und Wirtschaft menschenwürdig behandelt werden. Hier muss der öffentliche politische Diskurs die Grenzen scharf ziehen und sich seiner Verantwortung bewusst sein. Deshalb muss die Politik selber allen Anschein von Fremdenfeindlichkeit und öffentlicher Herabwürdigung und Missachtung einzelner Gruppen unserer Gesellschaft vermeiden.
Wenn wir im gemeinsamen Kampf gegen den Rechtsextremismus erfolgreich sein wollen, brauchen wir umfassendere Antworten als bisher. Wir werden dazu Vorschläge machen.
Auch die Erinnerungsarbeit gehört zu einer solchen umfassenden Strategie. Leider gibt es bisher kein bayernweites staatliches Konzept der Erinnerung. Erinnerungsarbeit ist immer noch von Zufälligkeiten und örtlichen Gegebenheiten abhängig. Sie orientiert sich an auch international herausragenden Einzelobjekten. Dort machen unterschiedliche Träger von der Stiftung bis zur Bundeswehr und einer Vielzahl privater Initiativen hervorragende Arbeit. Bisher fehlt aber ein gemeinsamer Rahmen, ein enges Netzwerk, das diese Einzelobjekte zu einer Gesamtheit verbinden würde. Erinnerungsarbeit ist der Grundstock und ein wesentlicher Baustein für die Weiterentwicklung unserer Demokratie. Sie ist ein Prozess, den wir, das Parlament und der Staat, moderieren müssen.
Bis heute haben aber weder dieses Haus noch die Staatsregierung eine klare Linie, wie mit einzelnen, nicht institutionalisierten Objekten umgegangen werden soll. Es gab immer wieder den Versuch, die Vergangenheit auszuradieren oder wenigstens historische Orte, die an die NSVergangenheit erinnern, auszuradieren. Ich erinnere an die Debatten, die wir über den Abriss des Platterhofs am Obersalzberg geführt haben. Damals hat die Staatsregierung gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis das Gebäude platt gemacht, in dem verdiente Volksgenossen sich an der Nähe des Führers erfreuen durften.
Der Finanzminister hat lieber ein Luxushotel an dessen Stelle gesetzt, als die Chance zu wahren, diesen historischen Ort wenigstens teilweise für ein internationales Jugendbegegnungs- und Forschungszentrum zu nutzen, wie wir es vorgeschlagen hatten. In ähnlicher Unsicherheit, wie mit der NS-Vergangenheit umzugehen ist, wollte der Justizminister – als er noch im Amt war – den Spöttinger Friedhof in Landsberg einebnen. Damals hieß es, wie
Gegen solche vergeblichen Versuche, mit den baulichen Resten der NS-Vergangenheit auch die Gegenwart von Neonazis auszuradieren, hat der Deutsche Städtetag schon 1999 eingewandt:
Die Gefahr, dass Relikte des Nationalsozialismus zu Identifikationsorten oder Kultstätten von Ewiggestrigen oder von jungen Rechtsextremisten werden, kann kein Argument für die Beseitigung eines Bauwerks sein. Unter Umständen kann ein Abbruch dieses irrationale Verhalten erst provozieren.
Das sagt der Deutsche Städtetag. Wie also mit den NSBauwerken umgehen? – Dazu fehlt der Staatsregierung bis heute eine klare Haltung. Es gibt kein klares Konzept. Hierzu gibt es viele Beispiele. Ich verweise nur auf die SSKaserne in Bad-Tölz und die Reichskanzlei in Bischofswiesen.
Am schmerzhaftesten wirkt sich das Fehlen eines Konzeptes in der Landeshauptstadt aus. Hier klafft die größte Lücke in der Erinnerungsarbeit. Deswegen hat der Landtag im März 2002 einem Antrag aller drei Fraktionen zugestimmt, der ein „Konzept zur umfassenden Darstellung der NS-Vergangenheit der Landeshauptstadt München“ forderte. Auf die Geschichte des Verheimlichens und Verschweigens in München wurde in den letzten Jahren in München immer wieder hingewiesen, und zwar unter anderem von Prof. Nerdinger. München sei die „Hauptstadt der Verdrängung“, hat er geschrieben. Weiter heißt es:
Weder Münchner noch Besucher der Stadt erfahren im öffentlichen Raum irgendetwas über Münchens Rolle in der NS-Zeit. Es genügt nicht, mit Tafeln oder Kunstwerken an die Opfer und Widerstandskämpfer zu erinnern und die Täter sowie die Gesellschaften, aus der die Täter hervorgingen, auszuklammern. Zum Gedenken der Nachgeborenen gehört die kritische Aufklärung über kausale Zusammenhänge.
Der nationalsozialistische Staat und seine Verbrechen sind die Negativfolie, von der sich unser Gemeinwesen abhebt. Wir stehen in Kollektivverantwortung dafür, dass sich Massenwahn und Massenmord nicht wiederholen. Auch der Landtagspräsident hat heute Morgen darauf hingewiesen, dass es keine Kollektivschuld der Deutschen gebe, aber eine gemeinsame Verantwortung.
Eine Initiative der SPD, wie wir sie hier heute haben, könnte einen kleinen Beitrag zur politischen Bildungsarbeit leisten, wenn sie nicht lediglich eine Einzelaktion bleibt, wenn sie sichtbar auf die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher des Landtags eingeht – und nicht einfach nur eine Tafel an die Wand geschraubt wird – und wenn sie sich wenigstens in ein Münchner Gesamtkonzept einfügt.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Nachdem dieser Antrag den Landtag selbst betrifft, haben die Fraktionen vereinbart, dass dieser Dringlichkeitsantrag dem Präsidium zur weiteren Behandlung zugewiesen wird. Sind alle damit einverstanden? – Das ist der Fall.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Jakob Kreidl und anderer und Fraktion (CSU) Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß ausgestalten (Drucksache 15/2612)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Begründung unseres Dringlichkeitsantrags „Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß ausgestalten“ mit einem Rückblick auf den 11. September 2001 beginnen. Wir alle wissen, dass damals von Terroristen Passagierflugzeuge entführt und in die Twin Towers in New York quasi als mit Menschen besetzte Bomben eingeflogen worden sind. Die Folgen kennen wir alle.
Wie hätte man diese Katastrophe vielleicht in letzter Minute verhindern können, wenn man gewusst hätte, was passiert? Es sind sich wohl alle darüber einig, dass es in diesem Fall als letztes Mittel gerechtfertigt und notwendig gewesen wäre, mit Menschen voll besetzte Passagierflugzeuge abzuschießen. Leider können wir nicht sicher sein, dass sich derartige Fälle nicht in der einen oder anderen Variante wieder ereignen. Das heißt, wir müssen Vorkehrungen treffen.
Man konnte sich so etwas vor dem 11. September gar nicht vorstellen. Nun wissen wir, dass der Terrorismus offenbar keine Grenzen kennt, und müssen für unser Land die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass wir dieser Bedrohung in rechtlich einwandfreier Weise entgegentreten können. Insofern gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheit. Auch wir sind der Meinung, dass ein Luftsicherheitsgesetz erforderlich ist, das es in einem extremen Ausnahmefall zulässt, ein Passagierflugzeug abzuschießen. Aber wir sind auch der Meinung, dass eine derart extreme Maßnahme – etwas noch stärker Eingreifendes und Schrecklicheres kann man sich kaum vorstellen – so perfekt wie nur möglich rechtlich abgesichert sein muss, einen so sicher wie möglich ausgestalteten Rechtsboden haben muss.
Daran fehlt es nach unserer Überzeugung und übrigens auch nach Auffassung des Bundespräsidenten, der zwar nicht überzeugt war, dass das Gesetz verfassungswidrig ist – sonst hätte er es nicht unterschrieben –, der aber Zweifel hatte und diese auch öffentlich geäußert hat. Er hat gemeint, es wäre besser, wenn die Klärung der Frage durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen würde. Nur deswegen hat er schließlich unterschrieben.
Ein Soldat bekommt den Befehl, ein Flugzeug abzuschießen. Wie wir alle wissen – wir haben heute über die Verhältnisse im Dritten Reich schon mehrfach gesprochen –, rechtfertigt ein Befehl allein eine solche Maßnahme
selbstverständlich nicht. Der Befehl muss auf einer sicheren Rechtsgrundlage beruhen. Wir haben nun einmal in unserem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bislang keine Grundlage für einen so schweren Eingriff des Bundesministers der Verteidigung aus eigenem Recht. Ich kann mich sehr gut an Zeiten erinnern, in denen gerade vonseiten der SPD immer wieder hervorgehoben worden ist, die Bundeswehr habe im Inland keine Polizeimaßnahmen durchzuführen. Diese Meinung stand natürlich auch vor dem Hintergrund der jüngsten deutschen Geschichte.
Es ist zumindest äußerst umstritten, ob Artikel 35 des Grundgesetzes eine Maßnahme, wie sie das Luftsicherheitsgesetz vorsieht, zu tragen vermag. Dieser Zweifel allein sollte Grund genug dafür sein, dass der Deutsche Bundestag eine Grundgesetzänderung vornimmt, die klare Verhältnisse schafft. Man kann mit guten Gründen davon ausgehen, dass nicht nur Zweifel an der nötigen Grundlage für das Luftsicherheitsgesetz bestehen, sondern dass es an einer hinreichenden verfassungsrechtlichen Grundlage fehlt. Ich kann nicht verstehen, warum man im Deutschen Bundestag seitens der gegenwärtigen Regierungskoalition diese Zweifel nicht zum Anlass nimmt, gemeinsam mit der dafür notwendigen Unionsfraktion – bei der Grundgesetzänderung braucht man eine Zweidrittelmehrheit – oder vielleicht sogar in einem Zusammenwirken aller Fraktionen das Grundgesetz zu ändern. Ich kann es vor allem deshalb nicht verstehen, weil in der Zielsetzung, für extreme Gefahrenabwehrsituationen eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen, überhaupt kein Dissens besteht. Deswegen appelliere ich auch von hier aus, diese Rechtsgrundlage im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu schaffen.
Es ist weder dem deutschen Volk noch den Betroffenen noch dem Soldaten noch demjenigen, der den Befehl erteilt, zuzumuten, auf einer nicht gesicherten Rechtsgrundlage derart weittragende Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu dulden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es bei diesem Dringlichkeitsantrag sehr kurz machen. Die zur Debatte stehende Entscheidung muss auf Bundesebene getroffen werden und nicht hier im Bayerischen Landtag. Es bleibt der Staatsregierung natürlich unbenommen, beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Luftsicherheitsgesetz zu erheben. Fakt ist jedoch, dass das Luftsicherheitsgesetz gerade im Bundesgesetzblatt abgedruckt worden und damit in Kraft getreten ist. Bundespräsident Köhler hat das Gesetz unterschrieben, und damit ist die von allen Parteien geforderte Rechtsgrundlage für Eingriffe der Bundeswehr im Falle eines terroristischen Angriffs bis hin zum Abschuss eines zivilen Flugzeuges gesetzlich ausreichend geregelt. Einer Grundgesetzänderung bedarf es nicht. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.