Protocol of the Session on January 27, 2005

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Bei einer solch schwierigen Frage, die einfach gesetzlich geregelt werden soll, vertrauen wir auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Herr Köhler hat bei den Bedenken, die er geäußert hat, von seinem legitimen Recht Gebrauch gemacht, auf diese Bedenken hinzuweisen.

Wir haben jedoch ein ganz großes Problem damit, dass Sie die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Sie heute wieder bedeutungsschwanger vorgetragen haben, nur vorschieben, weil Sie meines Erachtens ein ganz anderes Ziel verfolgen. Ihnen geht es ganz klar darum, das Bundesgesetz zu kippen, weil Sie hoffen, über diesen Umweg endlich den von Ihnen so heiß ersehnten Einsatz der Bundeswehr im Innern zu erzwingen. Gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Thüringen hatten Sie im März vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 35 und des Artikels 87 a des Grundgesetzes eingebracht. Anlass – das kennen wir ja von Ihnen – war wiederum eine schreckliche Tat, nämlich der Terroranschlag in Madrid. Daraufhin sind Sie sehr schnell mit wehenden Fahnen herumgelaufen und haben gefordert, hier dringend etwas zu ändern.

Die Änderungen, vor allem die Änderungen des Artikels 35 Absatz 2 des Grundgesetzes, die Sie vorschlagen, machen mich schon sehr nachdenklich. In der Bundesratsinitiative wollten Sie den Einsatz der Bundeswehr bereits auf sehr niedriger Schwelle ermöglichen. Sie sahen Einsatzmöglichkeiten vor, die über die in Artikel 35 vorgesehene Amts- und Nothilfe hinausgegangen wären.

Es ist richtig, dass terroristische Anschläge schwere Verbrechen sind. Unter bestimmten Bedingungen kann man sogar sagen, dass sie Angriffe auf die Bundesrepublik wären und dass wir zur Bekämpfung dieser Terroranschläge natürlich teilweise neue und zusätzliche Instrumente brauchen. Diese Instrumente sind aber in den Sicherheitsgesetzen des Bundes und der Länder enthalten.

Wir brauchen Rationalität und die Unterstützung der Arbeit von Polizei und Justiz bei Ermittlung und Strafverfolgung. Wir brauchen Prävention und Integration, um die Gefahren des Terrorismus einzudämmen. Wir brauchen aber keine Panzer vor irgendwelchen öffentlichen Einrichtungen. Das hat meine Fraktion in einem Gutachten zu einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 26. April 2004 sehr deutlich gemacht. Ich verweise auch auf die Stellungnahme von Professor Baldus anlässlich dieser Veranstaltung, der auch noch einmal deutlich gesagt hat, dass die Verfassungsgrundlagen eigentlich ausreichen. Weil Ihr Antrag so durchsichtig ist, werde ich ihn ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Beckstein.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Welnhofer hat schon dargelegt, dass der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben, dabei aber Bedenken

geäußert hat, die seitens der Union im laufenden Verfahren sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mehrfach geäußert worden sind. Ich glaube, es ist für jedermann offensichtlich, dass es sich bei den im Luftsicherheitsgesetz vorgesehenen Maßnahmen um polizeiliche Maßnahmen handelt. Normalerweise wird auch über air policy gesprochen. Problematisch ist, dass die Polizei für diese polizeiliche Maßnahme zwar die Befugnis zum Einschreiten hat, aber keine Möglichkeit; die Bundeswehr dagegen hat die Möglichkeit, aber keine Befugnis.

Ein derartiger Fall ist auch im Januar 2003 Realität geworden, als ein junger Mann einen Flieger gekapert hat, über der Frankfurter Innenstadt herumgeflogen ist und dabei gesagt hat, dass er sich ins EZB-Hochhaus hineinstürzen wolle. Nachdem er davon Abstand genommen hat, hat er angedroht, über einem Eisstadion, in dem ein Eishockeyspiel stattfand, abzustürzen. Daraufhin hat ein fieberhaftes Telefonieren zwischen Herrn Minister Struck und dem hessischen Ministerpräsidenten stattgefunden, bei dem geklärt werden sollte, wer nun etwas unternehmen könne. Dies führte zu dem Ergebnis, dass beide unzuständig waren.

Der Ministerpräsident ist nicht zuständig für die Polizei, und der Verteidigungsminister hat keine Zuständigkeit für das Innere im Land. Das Problem wurde durch einen tüchtigen Fluglotsen gelöst, der den jungen gestörten Mann schlichtweg mit der Bemerkung überredet hat: Fliegerkamerad, du hast die Chance deines Lebens, den größten Flughafen auf dem Kontinent einmal für dich allein zu haben. – Mit dieser Bemerkung wurde der Fall Gott sei Dank gelöst.

Aber damit war klar, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, um so ein Vorkommnis nicht ein zweites Mal zu haben. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich hier auch sage: Bereits im Herbst 2001 habe ich darauf hingewiesen, dass es solche Probleme geben kann. Der Bundesinnenminister hat das damals für den Ausfluss der blühenden Phantasie eines Landesministers gehalten, die mit diesem durchgegangen sei; die Realität ist aber leider noch schlimmer. Es hat auch Gespräche hinter den Kulissen gegeben. Bundesverteidigungsminister Struck hat mehrfach gesagt, er wäre dankbar für eine verfassungsrechtlich eindeutige Klarstellung.

Wir waren auch schon im Gespräch darüber, aber dann haben die GRÜNEN blockiert, weil sie nicht wollten, dass es auch über die Frage der ABC-Abwehr Gespräche gibt. Auch da gibt es Lücken. Wir haben weltweit die besten Kräfte zur ABC-Abwehr, die in Afghanistan, am Horn von Afrika, in Bosnien, im Kosovo eingesetzt werden. Sie waren auch in Kuwait. Aber in einem einzigen Land der Welt dürften die weltweit besten ABC-Abwehrkräfte nicht eingesetzt werden, nämlich in Deutschland. Deswegen ist zu überlegen, ob man nicht auch hier zu Regelungen kommen muss. Herr Struck hat über Amtshilfe eine weitergehende Regelung getroffen, aber das alles steht auf brüchigem Boden.

Ich darf hier auch daran erinnern, dass während des IrakKrieges die Housing Areas der amerikanischen Streitkräfte abgesichert werden mussten. Ich habe mich damals

geweigert, in einer Spannungssituation von der Bevölkerung Polizisten in größerer Anzahl abzuziehen, um die Housing Areas vollständig abzusichern. Daraufhin haben wir mit Einverständnis der Bundesregierung rot-weiße Bänder um die Housing Areas in Würzburg, in Bamberg, aber auch in oberbayerischen Kommunen gezogen, genauso, wie wenn ein Straßenstück abgesperrt würde. Diese Flächen wurden zum militärischen Sicherheitsbereich erklärt, und dann konnte die Bundeswehr diese Gebiete absichern.

Im Flughafen Frankfurt gibt es einen militärischen Teil, der von den Bundeswehrsoldaten abgesichert worden ist. Nachdem der Flughafen München keinen solchen militärischen Teil hat, musste dort die Polizei verstärkt werden. Die Bevölkerung musste darunter leiden. Deswegen meinen wir, dass es in der Tat sinnvoll ist, bessere Regelungen zu treffen. Natürlich will niemand einen Panzer vor den Bahnhof oder vor ein WM-Stadion stellen. Es geht darum, dass die Bundeswehr in Spannungsfällen das tut, was das Militär auch in anderen europäischen Ländern tut, und polizeiliche Hilfsaufgaben übernimmt, die sie bewältigen kann, Bewachungsaufgaben – wie etwa im Kosovo oder in Bosnien – und damit Heimatschutzkomponenten verstärkt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat wissen lassen, sie werde die Klage, die Bayern angekündigt hat, unterstützen. Ich habe in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass wir Klage in Karlsruhe erheben werden. Wir haben aber auch gesagt, wir sind zu Verhandlungen bereit. In Berlin läuft noch ein intensives Gespräch zwischen Rot und Grün, ob man sich den Wünschen der Minister Schily und Struck beugt und darüber Verhandlungen mit einem Ergebnis führt, oder ob die GRÜNEN blockieren und wieder mal auch in Karlsruhe auf die Nase fallen. Wir haben ja erst einige dieser Fälle erlebt. Ich freue mich immer darüber, wie selbstsicher die GRÜNEN den Eindruck erwecken, als ob sie genau wüssten, was in Karlsruhe entschieden wird. Wenn sie schon so gescheit sind, sind sie vorsätzliche Verfassungsbrecher, wie man am Beispiel des Hochschulrahmengesetzes gesehen hat. Vielleicht sind sie doch nicht so gescheit? Das ist meine persönliche Meinung. Aber mithilfe von Karlsruhe wird man auch den GRÜNEN die Intelligenz schon noch beibringen.

Die Staatsregierung wird jedenfalls das Luftsicherheitsgesetz in Karlsruhe zur Vorlage bringen, weil es nicht angeht, Unsicherheiten der Rechtsgrundlage in solchen Grenzfällen bestehen zu lassen. Ich hebe hervor: Es geht nicht allein um die Frage des Abschusses eines Flugzeuges, sondern unter Umständen auch darum, jemanden mit Gewalt zum Landen zu zwingen oder abzudrängen. Das sind natürlich schlimme Grenzfälle. In solchen Fällen wäre es unmöglich, solche schwierigen Grenzentscheidungen jemandem zuzumuten, der weiß, dass der Bundespräsident dazu gesagt hat, er meine, dass die verfassungsrechtliche Lage nicht gegeben ist. Der Gesetzgeber muss vielmehr den Mut haben, die Rechtsgrundlage eindeutig darzustellen. Dieser Mut fehlt Rot-Grün in Berlin. Deswegen werden wir nachhelfen, damit hier ein Rückgrat eingezogen wird.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache zu diesem Punkt geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/2612 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Die Gegenstimmen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Ich sage das in der Reihenfolge der momentanen Stärke.

(Heiterkeit)

Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmungen bekannt. Zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann und anderer der CSU-Fraktion, Einführung von Studiengebühren, Drucksache 15/2609, stimmten mit Ja 84 Abgeordnete, mit Nein 44, keine Enthaltung.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Bei der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause und anderer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betreffend Veröffentlichung der Vorstandsbezüge, Drucksache 15/2608, stimmten 14 Abgeordnete mit Ja, 77 mit Nein und 29 enthielten sich der Stimme. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Schließlich kommen wir zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget und anderer der SPD-Fraktion betreffend Offenlegung von Managergehältern, Drucksache 15/2613. Das Ergebnis: 43 Abgeordnete stimmten mit Ja, 80 mit Nein, keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Damit sind die Dringlichkeitsanträge abgeschlossen. Wir haben die vorgesehene Zeit bis auf fünf Minuten ausgeschöpft. Die anderen Dringlichkeitsanträge werden im üblichen Verfahren verwiesen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 5:

Antrag der Staatsregierung Achter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) (Drucksache 15/1921) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die Aussprache; erster Redner ist Herr Prof. Dr. Stockinger. Bitte, Herr Kollege.

Herr Vorsitzender, Hohes Haus! Wir beraten in Zweiter Lesung den Antrag der Staatsregierung zum Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Ich will die Berichterstattung gleichzeitig mit der Aussprache ver

knüpfen. Ich stelle fest, dass der Achte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge drei wesentliche Schwerpunkte hat: Zum einen geht es um Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, zum Zweiten um Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und zum Dritten letztlich noch um Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages.

Ich komme zunächst zu den Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Hier betrifft es Artikel 6. Nach diesem Artikel ist die Höhe der monatlich zu entrichtenden Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bislang auf 16,15 Euro festgelegt. Wir haben im Staatsvertrag eine neue Höhe festgelegt, nämlich eine Erhöhung um 88 Cent pro Monat. Eigentlich sollte diese Erhöhung nur 81 Cent betragen und am 01.01.2005 in Kraft treten. Aber weil das In-Kraft-Treten auf den 01.04.2005 hinausgeschoben wurde, ist eine Erhöhung von 88 Cent zu diskutieren.

Bemerkenswert war, dass die Erhöhung nicht entsprechend der Empfehlung der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, stattgefunden hat. Nicht diese Kommission hat 0,81 Euro ab 01.01.2005 vorgeschlagen, sondern die 16 Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben diese geringere Erhöhung in den Staatsvertrag hineingeschrieben.

In einer Protokollerklärung haben die Ministerpräsidenten aber bekräftigt, dass das im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgeschriebene Verfahren zur Gebührenfestsetzung dem Gebot der Staatsferne in optimaler Weise Rechnung trägt und für künftige Gebührenfestsetzungen weiterhin Gültigkeit besitzt. Die Ministerpräsidenten haben diese Abweichung in erster Linie damit begründet, dass wir eine angespannte wirtschaftliche Lage hätten und jede Erhöhung für Teile der Bevölkerung weitere finanzielle Einschränkungen mit sich bringe. Die KEF hat in ihrem 14. Bericht darauf hingewiesen, dass bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hohe Einsparpotentiale zu ermöglichen seien, die noch nicht ausreichend erschlossen seien. Letztlich ergeben sich neue Einsparpotenziale erst nach dem 14. KEF-Bericht, zum Beispiel die Möglichkeit der Einstellung der analogen terrestrischen Fernsehversorgung oder der Selbstverpflichtungen, die die Sendeeinrichtungen in der Vergangenheit eingegangen sind.

Wir haben in der öffentlichen Diskussion des Öfteren gehört, dass es als nicht gut bezeichnet wurde, die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren nicht in der KEF-Höhe, sondern in der von den Ministerpräsidenten festgesetzten Höhe vorzunehmen. Ich muss sagen, dass es verwunderlich ist und dass es sich um einen der ganz seltenen Fälle handelt, dass man gescholten wird, wenn man den Leuten weniger Geld aus der Tasche zieht. Das ist der Kern, um den es geht. Nicht die von der KEF vorgesehenen 1,09 Euro, sondern die von den Ministerpräsidenten beschlossenen 88 Cent sind im Staatsvertrag festgeschrieben.

Es bleibt weiter festzuhalten, dass die Landesmedienanstalten, anders als bisher üblich, an dieser Erhöhung der

Rundfunkgebühren nicht teilnehmen. Wir haben ferner im Bereich des Rundfunkgebührenstaatsvertrags eine Vereinheitlichung des Befreiungsrechtes vorgenommen. Es gibt keine Regelungen mehr in den Befreiungsverordnungen der Länder, sondern nur noch die Regelungen, die der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorschreibt.

Besonders herauszugreifen ist die künftige Gebührenpflicht für PCs, mit denen Rundfunk empfangen werden kann. Insbesondere von Vertretern der Wirtschaft wird vorgeworfen, dass ihnen zusätzlich Gelder in Form von Gebühren abgeknöpft werden sollen, die von denjenigen zu entrichten sind, die zum Zwecke ihres wirtschaftlichen Erwerbs – Handwerksbetriebe und ähnliche – auf ein Rundfunkgerät in einem PC angewiesen sind. Dazu bleibt allerdings festzustellen, dass dies erstens nicht eine Neuerung dieses Änderungsstaatsvertrages ist; denn wir haben ein Moratorium, das zum 31.12.2006 abläuft. Das heißt, erst ab dem 01.01.2007 tritt diese Regelung in Kraft, die im Übrigen schon beschlossen war. Zweitens halte ich für bemerkenswert: Die PCs werden von der Gebührenpflicht befreit, wenn eine Rundfunkgebühr bereits auf ein herkömmliches Empfangsgerät – Radio oder Fernsehgerät – entrichtet wird. Wir müssen eigentlich davon ausgehen, dass jeder Gewerbetreibende im geschäftlich genutzten Fahrzeug einen Radioapparat hat, den er schon in der Vergangenheit sorgfältig angemeldet hat. Das Argument, wir würden der Wirtschaft in die Tasche greifen, sticht hier nicht.

Modifiziert wurde auch das so genannte Hotelprivileg. Es geht darum, dass die Gebührenermäßigung in Höhe von 50 % künftig nur für Betriebe mit bis zu 50 Gästezimmern gilt und dass Betriebe mit mehr als 50 Zimmern eine Ermäßigung von nur noch 25 Prozent erhalten können. Man mag über diese Veränderung durchaus geteilter Meinung sein. Aber letztlich gilt für diese Regelungen das, was für den gesamten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gilt, nämlich dass der Landtag ihn diskutieren, aber nur in Gänze annehmen oder ablehnen kann. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als ihm entweder zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Ich werde später darauf zurückkommen.

Ich habe gesagt, dass auch Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen werden. Im Artikel 1 heißt es, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig keine Telefonmehrwertdienste betreiben dürfen, aus denen sie Einnahmen erzielen. Wir haben die Zahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkprogramme quantitativ beschränkt auf den Maßstab des 1. April 2004, und wir haben die regionalen Fensterprogramm-Veranstalter im privaten Rundfunk gestärkt. Die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogramm-Veranstalters wird dadurch gewährleistet, dass dem Veranstalter eine eigene Zulassung erteilt wird. Ich erinnere nur an die Fenster, die wir in München bei RTL oder bei SAT 1 in den Vorabendstunden sehen können.

Die Regierungschefs aller 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland haben dem achten Rundfunksänderungsstaatsvertrag zugestimmt und ihn am 15.10.2004 unterzeichnet. Bemerkenswert ist, dass dieser Rundfunksänderungsstaatsvertrag von allen Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, nicht nur von denen – wie in der Öffentlichkeit manchmal der Eindruck erweckt wird –, die der

Union angehören, sondern selbstverständlich auch von den Ministerpräsidenten, die der SPD angehören.

Ich sagte schon, es bleibt uns nur die Möglichkeit, zuzustimmen oder abzulehnen. Ich appelliere sehr an Sie, Kolleginnen und Kollegen, diesem Änderungsstaatsvertrag zuzustimmen. In den vorberatenden Ausschüssen erfolgte die Zustimmung im federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur, im Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten, im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, und im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als dem letztberatenden Ausschuss wurde ebenfalls die Zustimmung erteilt.

Man hört in der Diskussion, dass dieser Änderungsstaatsvertrag und insbesondere die Haltung des bayerischen Ministerpräsidenten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten extrem feindlich sei. Ich kann dem nur zutiefst widersprechen. Ich kann insbesondere seit dem 12. Januar dieses Jahres aus vollem Herzen widersprechen. Damals war in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein bemerkenswerter Artikel über den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks, über Herrn Pleitgen, veröffentlicht, der seine liebe Not mit seinem Ministerpräsidenten und der Medienstaatssekretärin beklagt hat. Wir wissen, dass weder Pleitgen ein Anhänger der CDU ist noch Ministerpräsident Steinbrück und seine Medienstaatssekretärin Angehörige der CDU sind. Besonders bemerkenswert war der Schlusssatz dieses Artikels. In dem war sinngemäß ausgesagt von Pleitgen: Ich fühle mich im Moment im Süden der Republik als ÖffentlichRechtlicher bei Edmund Stoiber besser aufgehoben als bei Steinbrück in meinem Lande. Liebe Kolleginnen und Kollegen, welch besseres Argument für die Einstellung unseres Ministerpräsidenten zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten könnte man sich vorstellen? – Ich bin überzeugt, wenn der „Bayernkurier“ dies geschrieben hätte, würde das niemand von Ihnen glauben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Würden wir ihm nicht zustimmen, könnte er nicht in Kraft treten, und die dringend notwendige Gebührenerhöhung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten könnten nicht stattfinden. Sie hätten auf jeden Fall weniger, als sie ab dem 1. April 2005 haben werden. Ich bitte Sie – und die Kolleginnen und Kollegen der Opposition im Besonderen – um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)