Protocol of the Session on April 22, 2004

bei Anschlüssen dieser Art die Möglichkeit einer Ausnahme?

Herr Staatsminister.

Das Gesetz sieht dafür keine Regelung vor. Bei aller Bedeutung von Niederbayern und BMW ist mir jedenfalls eine gesetzliche Bestimmung, dass es niederbayerisches „BMW-Landrecht“ gibt, nicht bekannt. Ich halte es auch für nicht durchsetzbar.

Die andere Frage hängt wohl damit zusammen, dass dort von BMW ein Vertriebszentrum oder Ähnliches geschaffen werden soll, das erheblichen – auch überregionalen – Verkehr auf den Weg bringen wird. Das wird man zusammen mit der Frage der Darstellung eines überregionalen Verkehrsbedarfs sorgfältig zu berücksichtigen haben.

Bevor ich die nächsten Fragen an das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zur Eingabe, Tagesordnungspunkt 5, bekannt: Mit Ja stimmten 90, mit Nein 47 Kolleginnen und Kollegen, Enthaltungen: keine. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die Frage der Frau Kollegin Pranghofer übernimmt Herr Kollege Boutter. Bitte, Herr Kollege.

Herr Staatsminister, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fachhochschule Aschaffenburg, die das ihr von der Staatsregierung vorgegebene und zugestandene Ausbauziel noch nicht erreicht hat, die Studiengänge Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen in dem bisher vorgesehenen Zeitrahmen ausbauen kann und damit den Studenten gewährleistet wird, dass sie das in den vergangenen Jahren an der Fachhochschule aufgenommene Studium erfolgreich beenden können?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Kollege, ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, das im Bayerischen Landtag gesondert nachzureichen, was nach Besuchen von Herrn Dr. Spaenle und mir in Begleitung der Kollegen in Aschaffenburg bereits ausführlich in der örtlichen Presse zu lesen war.

Mit dem Umbau des Gebäudes 06 werden bis zum Beginn des Wintersemesters 2004/2005 72 Studienplätze für die Mechatronik geschaffen. Damit dürfte gewährleistet sein, dass die Studierenden der Studiengänge Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen das in den vergangenen Jahren an der Fachhochschule Aschaffenburg aufgenommene Studium erfolgreich beenden können.

Es wird angestrebt, die noch verbleibenden 205 Studienplätze für Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen

möglichst zügig zu realisieren. Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, mit welchen Mitteln in den nächsten beiden Doppelhaushalten die Anlage S des Einzelplans 15 ausgestattet wird.

Zusatzfragen? – Keine. Dann kommen wir zur nächsten Frage, die von Frau Kollegin Biedefeld gestellt wird.

Herr Minister, trifft es zu, dass die Zuschüsse für das Landestheater Coburg im Rahmen des Nachtragshaushaltes nicht gekürzt werden und für das laufende Jahr definitiv gesichert sind, und wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich diese Zuschüsse?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Biedefeld, die Zuschüsse des Freistaats Bayern an die Stadt Coburg für den Betrieb des Landestheaters Coburg werden aus dem Sammelansatz zur Förderung nichtstaatlicher Theater – Kapitel 15 05, Titelgruppe 73 – gewährt. Der Ansatz wurde im Nachtragshaushalt 2004 nur unwesentlich reduziert, und zwar von 54,5 Millionen Euro im Jahr 2003 auf 54,2 Millionen Euro im Jahr 2004. Damit ist es – vorbehaltlich unvorhersehbarer Entwicklungen im Gesamthaushalt – möglich, allen nichtstaatlichen Theatern in Bayern die Zuschüsse in der Höhe des Vorjahres zu bewilligen. Das Landestheater Coburg hat 2003 einen Betriebszuschuss von 5,2 Millionen Euro erhalten. Es ist vorgesehen, den gleichen Betrag auch 2004 zu bewilligen. Wir lösen damit ein, was wir hier in der Diskussion versprochen haben, nämlich dass die nichtstaatlichen Theater und Orchester sowie die Musikschulen von Kürzungen verschont bleiben.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Minister, wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, heißt das, Sie können hundertprozentig ausschließen, dass die derzeitigen Kürzungen, zum Beispiel beim Ballett, über die in den Medien berichtet wird, nicht auf verminderte Zuschüsse der Staatsregierung zurückzuführen sind.

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Biedefeld, ich habe das nicht gesehen. Es ist uns auch nicht bekannt. Wenn das Landestheater selbst Veränderungen im Haushalt vornimmt, können sie eigentlich nicht auf diesem Bescheid beruhen. Ob hier prophylaktisch für die nächsten Jahre vorgespart wird, müssten Sie mit den Coburgern klären.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Biedefeld.

Derzeit laufen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 an. Können Sie bereits absehen, ob es bei den nichtstaatlichen Theatern zu weiteren Einschnitten kommen wird?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich kenne die Haushaltsentwicklung nicht. Ich bin mit Ihnen gespannt, wie sich die Berliner Szene entwickeln wird, aus der wir hier in Bayern unsere Rückschlüsse ziehen werden. Bei der derzeitigen Lage ist es jedenfalls nicht möglich, im Kaffeesatz zu lesen, wie die nichtstaatlichen Theater und insbesondere einzelne Theater dastehen werden. Ich bitte um Nachsicht. Wenn es nach mir ginge, würde ich Ihnen gern sagen, es bleibt dabei.

Damit sind die Fragen, die das Wissenschaftsministerium betreffen, beantwortet. Wir kommen zu den Fragen an das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Die erste Frage stellt Frau Kollegin Paulig.

Angesichts des von der Staatsregierung befürworteten Diabas-Abbaus in den Bayerischen Saalforsten frage ich, ob die Abbaukonditionen vertraglich geregelt sind, wie viele Kubikmeter in welchem Zeitraum abgebaut werden sollen und welche Abbauvergütung – „Steinzins“ – vereinbart wurde.

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, Frau Kollegin Paulig, der Genehmigungsbescheid der zuständigen Salzburger Behörde liegt noch nicht vor, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Aus diesen Gründen bestehen noch keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Bayerischen Saalforstverwaltung und der Diabas-Firma; das heißt, dass zum Preis für den Gesteinsabbau und zum zeitlichen Fortschritt keine Aussagen möglich sind, auch um zukünftige Verhandlungen, die nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung geführt werden, nicht zu erschweren.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatsminister, kann ich Ihrer Aussage entnehmen, dass Sie eine Zustimmung zum Abbau gegeben haben, ohne die Fragen der Vergütung und der Rekultivierung angemessen besprochen zu haben?

Herr Staatsminister, bitte.

Die Verhandlungen können erst dann zu Ende geführt werden, und die Daten können erst dann festgelegt werden, wenn der Bescheid und damit das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen und man davon ausgehen kann, dass das Geschäft zum Tragen kommt. Das geht schrittweise vor sich. Vorher können hier keine genauen Festlegungen getroffen werden.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Minister, ist es zutreffend, dass Sie dem Abbau quasi zustimmen, aber weder die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung einer internen Bewertung unterzogen haben noch die wirtschaftliche Bewertung der Zustimmung zum Abbau in Ihrem Haus evaluiert haben?

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Paulig, ich kann nicht zur einer Umweltverträglichkeitsprüfung Stellung nehmen, wenn diese noch nicht abschließend vorliegt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Wie konnte Ihr Haus dann in den Ausschussberatungen bei der Behandlung des betreffenden Antrags erklären, dass keine irreparablen umweltrelevanten Schäden oder Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere der Auerhühner, auftreten, wenn Sie hier sagen, diese Bewertung hat überhaupt noch nicht stattgefunden?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich kann nur sagen, dass der Genehmigungsbescheid der zuständigen Salzburger Behörde noch nicht vorliegt und dass die Umweltverträglichkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Sie haben mich gefragt, wie viel abgebaut werden kann und welche Abbauvergütung vereinbart wurde. Dazu gibt es noch keine Festlegungen. Das müssen wir abwarten.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Stahl.

Herr Minister, ich frage Sie: Trifft es zu, dass sich der Freistaat finanziell an den Ausgaben für Etiketten und Werbematerial des Frankenweins „Vielfalter“ beteiligt, und wenn ja, aus welchen Töpfen werden diese Ausgaben bestritten?

Herr Staatsminister, bitte.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund überhöhter Lagerbestände, drastisch sinkender Preise und der angespannten wirtschaftlichen Lage des fränkischen Weinbaus hat das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten im Jahre 2002 auf der Grundlage einer Studie und in Abstimmung mit dem fränkischen Weinbau die „Zukunftsoffensive Frankenwein“ gestartet. Ein wesentlicher Aspekt des in dieser Offensive enthaltenen Maßnahmekatalogs ist die Schaffung so genannter Markenweine wie „Silvaner. Der Frankenwein“, „Frank & Frei“, „Trias“ und „Vielfalter“.

Der Aufbau der von Ihnen genannten Weinmarke „Vielfalter“ wurde mit Mitteln aus dem Programm „Förderung der

Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte“ gemäß der Öko-Regio-Richtlinie gefördert. Gefördert wurde die Entwicklung und Durchführung des Weinvermarktungskonzeptes „Vielfalter“. Die Mittel sind für die Erarbeitung eines Vermarktungskonzeptes gemäß dem Gemeinschaftsrahmen zweckgebunden. Im Rahmen des Vermarktungskonzeptes, das als Gesamtpaket per Ausschreibung an eine Agentur vergeben wurde, sind Beratungsleistungen für Produktentwürfe und Produktentwicklungen wie zum Beispiel Logo-Entwürfe oder Vorschläge für das Corporate Design förderfähig.

Im vorliegenden Fall wurden folgende Einzelmaßnahmen im Rahmen des Vermarktungskonzeptes beantragt: Entwurf des Gesamt-Marketingkonzeptes, Schutz der Wort- und Bild-Maske sowie Öffentlichkeitsarbeit , so zum Beispiel Präsentation der Marke. Werbematerial und der Druck von Etiketten wurden hingegen nicht gefördert.

Gemäß dem Bewilligungsbescheid wurde ein Zuschuss bis 21 366 Euro bewilligt. Der Eigenanteil der 22 Familienweinbaubetriebe beträgt 40 595 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 61 961 Euro.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.