Protocol of the Session on April 22, 2004

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, darf ich davon ausgehen, dass es sich beim „Vielfalter“ um einen ökologischen Wein handelt, nachdem er auch mit Mitteln aus dem ökologischen Fonds, den Sie gerade genannt haben, finanziert wird?

Herr Staatsminister, bitte.

Ihr Schluss ist vorschnell. Ich habe gesagt, er wurde nach dem Programm „Förderung der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte“ – die Richtlinie heißt abgekürzt „Öko-Regio-Richtlinie“ – gefördert. Es ging damals bei diesem Programm um die Vermarktung von Ökoprodukten und regional erzeugter herkömmlicher Produkte.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Inwieweit können Sie mir jetzt schon etwas über ökologischen Wein sagen, der über dieses Programm gefördert wird?

Herr Staatsminister, bitte.

Dazu habe ich keine Erhebungen gemacht. Dieses Thema kam in Ihrer Frage nicht vor. Ich stelle Ihnen die Antwort gerne schriftlich zu. Es ist nachprüfbar, ob Ökobetriebe Anträge gestellt haben, was sie hätten tun können, und ob Förderungen erfolgt sind.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Noch zu meiner besseren Aufklärung: Sind die Abgaben, die die Weinbauern jetzt nach dem seit der letzten Legislaturperiode in Kraft getretenen Gesetz leisten müssen, etwas anderes als das, was Sie gerade an Finanztöpfen genannt haben? Ich frage Sie deshalb, wieso man gerade für diese Förderzwecke nicht mehr Mittel aus diesen zusätzlichen Abgaben nehmen kann.

Herr Staatsminister, bitte.

Dieses Programm, nach dem der „Vielfalter“ gefördert wurde, ist ein Programm der Staatsregierung für den Absatz von Ökoprodukten oder regional erzeugten Produkten. Es hat, wie Sie richtig gesagt haben, nichts mit der Abgabe, die die Winzer bezahlen müssen, zu tun. Über die Abgabe, die die Winzer bezahlen müssen, bestimmen die Winzer selber entsprechend dem Gremium, das gebildet wurde, wie diese Mittel eingesetzt werden müssen. Wünsche hierzu müssen bei den Winzern selber vorgebracht werden, das heißt, bei den Organen, die in diesem Gremium vertreten sind.

Damit sind diese Fragen beantwortet. Wir kommen zu den Fragen an das Staatsministerium der Finanzen. Erster Fragesteller: Herr Kollege Prof. Dr. Waschler.

Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, wie sie die vom Vorstand der Deutschen Bundesbank zum 30. April 2007 beabsichtigte Schließung der letzten niederbayerischen Betriebsstelle in Passau mit Blick auf den steigenden Bedarf an Dienstleistungen im Barzahlungsverkehr im Rahmen der EU-Osterweiterung beurteilt und ob Möglichkeiten gesehen werden, den drohenden Verlust von weiteren 22 Arbeitsplätzen in der ohnehin benachteiligten Passauer Region abzuwenden.

Herr Staatssekretär, bitte.

Verehrter Herr Präsident, verehrter Herr Kollege Dr. Waschler, die Bayerische Staatsregierung steht den aktuellen Organisationsentscheidungen der Deutschen Bundesbank, insbesondere dem rigorosen Abbau von Filialen, kritisch gegenüber. Sie sieht sich dadurch in ihrer Ablehnung der zentralistisch geprägten Bundesbankstrukturreform der Bundesregierung bestätigt. Wovor die Bayerische Staatsregierung bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren gewarnt hat, tritt nunmehr tatsächlich ein: Die Bundesbank betreibt den Rückzug aus der Fläche, von dem Bayern in besonderem Maße betroffen ist.

Der drastische Filialabbau verlängert für die Kreditinstitute in den Regionen die Wege zur Bargeldbeschaffung erheblich. Die den Banken und Sparkassen dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Zentrale Kreditausschuss mit insgesamt rund 195 Millionen Euro pro Jahr beziffert – 78 000 Euro pro Institut und Jahr. Hinzu kommen die Auswirkungen der sonstigen Einschränkungen des Dienstleistungsangebots der Bundesbank. Letztlich werden diese strukturellen Änderungen auch zulasten von

Betrieben und Bürgern gehen. Die Neuausrichtung der Filialstruktur der Deutschen Bundesbank wird den dezentralen Strukturen von Kreditwirtschaft und mittelständischer Wirtschaft in Deutschland nicht gerecht.

Der Bayerische Finanzminister hat erst unlängst in einem Schreiben vom 16. Februar 2004 erneut an den Bundesbankpräsidenten appelliert, den Kahlschlag der Bundesbank in der Fläche zu stoppen. Er hat dabei auf die besondere Problematik grenznaher Standorte hingewiesen und vor diesem Hintergrund darum gebeten, eine dauerhafte Fortführung insbesondere der Betriebsstellen in Rosenheim, Passau und Kempten zu prüfen. In seinem Antwortschreiben hat das zuständige Vorstandsmitglied der Bundesbank mitgeteilt, dass der Erhalt dieser Standorte „betriebswirtschaftlich auf Dauer nicht mehr vertretbar“ sei; die drei Betriebsstellen würden „aus Kapazitätsgründen nicht benötigt“.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bundesbank ihre Beschlüsse wieder rückgängig macht. Als selbstständige juristische Person kann die Deutsche Bundesbank über ihre interne Organisation und damit auch über die Neuordnung ihrer Filialstruktur selbst entscheiden.

Auch in Zukunft wird sich die Bayerische Staatsregierung selbstverständlich bei jeder passenden Gelegenheit dafür einsetzen, dass der Vorstand der Deutschen Bundesbank seinen organisatorischen Leitentscheidungen nicht allein betriebswirtschaftliche Überlegungen zugrunde legt, sondern dabei auch regionalpolitische Interessen berücksichtigt.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Waschler.

Herr Staatssekretär, ist der Bayerischen Staatsregierung bekannt, wann die anderen Betriebsstellen in Bayern geschlossen werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Kollege Dr. Waschler. Am 30. April 2002 ist das siebte Bundesbankänderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung ihre Bundesbankstrukturreform umgesetzt hat. Zu diesem Zeitpunkt war die Deutsche Bundesbank in Bayern neben der Landeszentralbank in München mit sechs Hauptstellen und 16 Zweigstellen vertreten.

Im Mai 2002 hat der Vorstand der Bundesbank beschlossen, alle vormaligen Zweigstellen der Bundesbank innerhalb von höchstens fünf Jahren, spätestens bis Ende April 2007, zu schließen. Danach werden also in Bayern auf mittlere Sicht nur die sechs ehemaligen Hauptstellen, das heißt Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg als Filialen der Deutschen Bundesbank erhalten bleiben. Alle verbliebenen ehemaligen Zweigstellen sind mit Wirkung vom 1. April 2003, also seit letztem Jahr, in Betriebsstellen der benachbarten Filialen umgewandelt und dadurch auf Funktionen im Innenbetrieb der Bundesbank beschränkt worden. Inzwischen sind bereits neun der 16 ehemaligen Zweigstellen der

Bundesbank in Bayern geschlossen worden. Ich darf die Standorte noch einmal erwähnen: Es waren Erlangen, Deggendorf, Garmisch-Partenkirchen, Ansbach, Bad Reichenhall, Hof, Weiden, Ingolstadt und Landshut. Ich bedauere sehr, dass die Bundesbank dabei regionalpolitische Interessen nicht berücksichtigt hat.

Wir sind hart am Limit der 45 Minuten. Noch eine Frage: Frau Kollegin Naaß.

Ich bitte die Staatsregierung um Mitteilung, inwieweit sie bei der geplanten Arbeitszeitverlängerung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf 42 Stunden pro Woche berücksichtigt hat, welche Auswirkungen diese auf die mögliche bzw. nicht mehr mögliche Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs durch die Beschäftigten hat, wie viele davon betroffen sind und wie bei verlängerter Arbeitszeit um bis zu 3,5 Stunden die Unterbringung von Kindern von Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen künftig gewährleistet sein kann.

Herr Staatssekretär, bitte.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kollegin Naaß, die Verlängerung der Arbeitszeit hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Fahrpläne im öffentlichen Personennahverkehr sind in der Regel nachfrage- bzw. bedarfsorientiert ausgerichtet. Bereits bisher können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch die gleitende Arbeitszeit das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs optimal nutzen. Hieran wird sich auch künftig nichts ändern. Vielmehr werden im Rahmen der anstehenden Änderung der Arbeitszeitverordnung die Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der Arbeitszeit weiter flexibilisiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Personennahverkehrs durch die beabsichtigte Arbeitszeitverlängerung beeinträchtigt werden.

Dem Staatsministerium der Finanzen liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Beschäftigte des Freistaates Bayern den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Die Bayerische Staatsregierung ist seit jeher bemüht, familienfreundliche Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu schaffen. Ich darf an dieser Stelle insbesondere auf die vielfältigen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen sowie der Einrichtung von Telearbeitsplätzen hinweisen. Die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit wird gerade für diesen Personenkreis zusätzliche Vorteile bringen. Insgesamt betrachtet steht der bayerische öffentliche Dienst mit seinen Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte mit familiären Pflichten im Vergleich zur Privatwirtschaft an der Spitze.

Die Unterbringung von Kindern der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Kinderbetreuungseinrichtungen wird von der geplanten Arbeitszeitverlängerung nicht unmittelbar tangiert. Die Betreuungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen sind in der Regel auf die Bedürfnisse aller Erwerbstätigen ausgerichtet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch bei einer Verlängerung der Arbeitszeit

im öffentlichen Dienst die Betreuung der Kinder mit den bestehenden Angeboten sichergestellt werden kann.

Damit ist die Fragestunde beendet. Ich unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause für eine halbe Stunde.

(Unterbrechung von 14.01 bis 14.32 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet. Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen nach und nach hier im Plenarsaal eintreffen werden.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 22

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf den

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Otmar Bernhard, Markus Sackmann, Franz Josef Pschierer und anderer und Fraktion (CSU)

Die bayerischen Grenzregionen im Zuge der EU-Osterweiterung stärken (Drucksache 15/785)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Osterweiterung der Europäischen Union – Herausforderung auch für Bayerns Politik (Drucksache 15/795)

sowie den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Wolfgang Hoderlein, Susann Biedefeld und anderer und Fraktion (SPD)

Die bayerischen Grenzregionen im Zuge der EU-Osterweiterung durch Land, Bund und Europäische Union stärken (Drucksache 15/799)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Wortmeldungen liegen mir bereits vor. Ich darf nun dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CSU das Wort erteilen. Bitte, Herr Kollege Sackmann.