In Wirklichkeit haben Sie aufgrund des Sturms gehandelt, der nach der Kommunalwahl durch ganz Bayern
(Beifall bei der CSU – Christine Stahl (GRÜNE): Der CSU dürfen Sie nichts glauben! – Lachen bei der CSU – Beifall bei den GRÜNEN – Wortmeldung der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))
Frau Kollegin Kamm, wollen Sie Ihre Redezeit noch ausnutzen? Dann bitte ich, dies hier auch rechtzeitig anzumelden. Dann brauchen Sie hier auch keinen Dauerlauf zu machen.
Ich war etwas erstaunt über die Ausführungen der Herren der CSU, die sich zwar über die Mannhaftigkeit der Kollegin Theresa Schopper gefreut haben, aber an eigener Mannhaftigkeit ziemlich zu wünschen übrig lassen. Sie behaupten oder stricken die Mär, Sie hätten ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Wenn und Aber verabschiedet. Was ist die Situation? Schauen Sie sich im Lande um. Schauen Sie sich um, wie viele Gaststätten und Diskotheken in Raucherclubs umgewandelt worden sind. Beispielsweise sind in der Stadt Augsburg sämtliche Diskotheken mittlerweile Raucherclubs. Gerade die Orte, an denen sich die Jugend aufhält, sind verräuchert wie nie zuvor. Das nennen Sie ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Wenn und Aber! Das ist schändlich, schändlich und noch einmal schändlich.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition versucht immer wieder, dieses Gesetz in einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl zu bringen.
Aber natürlich, Sie sagen doch dauernd, wir würden dieses Gesetz im Hinblick auf die Landtagswahl und wegen der Kommunalwahl ändern.
Tatsache ist, dass das Rauchverbot in den Zelten in der Endphase der Beratungen in dieses Gesetz aufgenommen wurde. Kurz danach waren die Wirte bei mir und haben mir gesagt, sie können dieses Rauchverbot in der kurzen Zeit nicht vollziehen. Warum? Herr Memmel, wie Sie wissen, müssen die Wirte bereits Anfang des Jahres ihre Anträge einschließlich der Darstellung der baulichen Situation einreichen. Deshalb ist das Rauchverbot in der Tat so schwierig durchzusetzen.
Dann hat es weitere Gespräche mit dem Ministerpräsidenten gegeben. Diese Gespräche wurden vor der Kommunalwahl geführt und auch vor der Diskussion darüber,
Unsere Zuschauer sollen wissen, worum es hier überhaupt geht. Wir haben ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Wenn und Aber beschlossen, und dieses Gesetz wird in keiner Weise geändert. Lediglich für das Oktoberfest und die anderen großen Feste in Bayern haben wir das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2009 verschoben.
(Zurufe von der SPD: Ist das keine Änderung? – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Für alle Feste haben Sie es gemacht! – Joachim Wahnschaffe (SPD): Ist das keine Ausnahme?)
Warum haben wir das gemacht? – Der Oberbürgermeister und die SPD-Stadträte sind an uns herangetreten und haben gesagt, aufgrund von Besprechungen mit der Feuerwehr, der Polizei und den Rettungsdiensten könnten sie ein Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht verantworten. Sie seien noch nicht so weit, sie könnten vor dem 1. Januar 2009 noch nicht garantieren, dass durch dieses Gesetz die Sicherheit nicht beeinträchtigt würde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier sitzen ehemalige und amtierende Stadträte der Stadt München und stimmen gegen die Verlängerung, die der Oberbürgermeister bei uns beantragt hat. Der Innenminister muss das genehmigen.
Diese Stadträte erlauben es sich, dagegenzustimmen und den Eindruck zu erwecken, wir würden das Gesetz aufweichen. So etwas habe ich noch nicht erlebt.
Der Herr Festwirt ehrenhalber Hermann Memmel, der sich auf dem Oktoberfest gut auskennt, erzählt uns heute, dass die Stadt München das Rauchverbot ohne Weiteres hätte umsetzen können. Trotz seiner guten Beziehungen zum Oberbürgermeister und zur Stadtverwaltung war er aber nicht in der Lage, dies auch dort durchzusetzen. Dazu war er nicht in der Lage.
Meine Damen und Herren, dies zeigt doch, wie doppelbödig hier diskutiert wird. So kann es einfach nicht sein. Wir kommen dem Wunsch der Landeshauptstadt München nach, und jetzt wird hier so ein Fez aufgezogen.
nur die Nichtraucher in öffentlich zugänglichen Räumen schützen. Wenn der Münchner Kreisverwaltungsreferent feststellt, dass das Rauchverbot irgendwo nicht eingehalten wird, ist es seine Aufgabe, dagegen vorzugehen und Bußgelder zu verhängen.
So kann das Gesetz vernünftig vollzogen werden, wenn der Kreisverwaltungsreferent feststellen sollte, dass es Missstände gibt, wie er immer behauptet.
Zur Relation des Ganzen, Kolleginnen und Kollegen: In Bayern gibt es 42 000 Gaststätten und Restaurants. Für die Raucherclubs haben wir keine genauen Zahlen, doch Frau Kollegin Rütting hat von etwa 1000 bis 2000 Raucherclubs gesprochen. In der Relation ist deshalb der Nichtraucherschutz, den der Bayerische Landtag beschlossen hat, ein riesiger Fortschritt.
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen. Es ist eine vernünftige Übergangsregelung für Zelte vorgesehen, welche die Bedenken aus Sicherheitsgründen aufgreift. Diese Probleme hat an uns vor allem die Landeshauptstadt München herangetragen. Ob andernorts ähnliche Probleme bestehen oder nicht, das wissen wir nicht, und nach dem Gleichheitsgrundsatz sollten wir deshalb vernünftigerweise alle gleich behandeln. Das haben wir getan.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der berichtigten Drucksache 15/10393 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf der Drucksache 15/11104 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und zwei Stimmen aus der CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Ich bitte um Ruhe, wenn wir hier abstimmen. – Zwei Gegenstimmen aus der CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann so beschlossen.
ob der Nichtraucherschutz geändert werden soll. In dieser Diskussion hat die Tatsache eine wichtige Rolle gespielt, dass die zuständige Behörde, welche die Sicherheit auf dem Oktoberfest garantieren muss, gesagt hat, sie könne die Sicherheit nicht garantieren, sie könne innerhalb dieser kurzen Zeit das Gesetz in dieser Form nicht durchsetzen. Diese Sicherheitsbedenken sind uns eindringlich vorgetragen worden. Diese Bedenken sind uns schon in der Besprechung vorgetragen worden, die ich noch vor der Kommunalwahl mit dem Oberbürgermeister und Herrn Blume-Beyerle einberufen habe. Anschließend hat er mir geschrieben und zwei Problemszenarien dargestellt: den Versuch von Nichtrauchergruppen, das Rauchverbot eigenmächtig und gewaltsam unter dem Stichwort soziale Kontrolle durchzusetzen, und die Provokation und Eskalation von Streitigkeiten durch das Eingreifen von Ordnungskräften, des Festwirts oder auch der Raucher, die sich solidarisieren; das Versperren der Zelteingänge usw. Alle diese Szenarien, die eine Rolle gespielt haben, kennen Sie. Den Rauchern, die hinausgehen wollen, muss man Platz verschaffen. Anschließend müssen sie auch die Möglichkeit haben, wieder in das Zelt zurückzugehen. Wie Sie wissen, sind die Zelte sehr häufig gesperrt, sodass die Raucher anschließend gar nicht mehr ins Zelt können. Damit wären die Notfallwege versperrt. Im Ernstfall könnte die Feuerwehr nicht mehr durchkommen. Alle diese Szenarien wurden besprochen.
Warum ist die Situation jetzt so, und warum ist sie beim übernächsten Oktoberfest nicht mehr so? – Jetzt müssen die Wirte bauliche Veränderungen vornehmen, die der neuen Situation Rechnung tragen, und daran hapert es im Moment. Ich will das im Einzelnen gar nicht erläutern. Diese Veränderungen sind notwendig, waren aber in der kurzen Zeit zwischen November letzten Jahres und dem Einreichen der Bauanträge nicht möglich. Im Übrigen teilt auch die Polizei diese Bedenken in vollem Umfang.
Meine Damen und Herren, es gibt gravierende Sicherheitsbedenken. Sie sagen aber, das sei Ihnen egal; das Rauchverbot soll einfach einmal laufen, es soll erst einmal etwas passieren, und dann schauen wir, wie es ausgeht. Ich glaube, es wäre völlig unverantwortlich gewesen, wenn die Staatsregierung und der Bayerische Landtag eine solche Haltung eingenommen hätten.
Meine Damen und Herren, ich will auch klarmachen, dass der Nichtraucherschutz in Bayern in keiner Weise aufgeweicht wird. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird lediglich für bestimmte Zelte und große Volksfeste zeitlich verschoben. Im nächsten Jahr gilt dieses Gesetz auch hierfür.
Ich will noch eine weitere Bemerkung zum Vollzug machen. Wir alle im Bayerischen Landtag haben beschlossen, dass es nur in öffentlich zugänglichen Räumen einen Nichtraucherschutz gibt. Genau so ist die Situation. Wenn ein Raum nicht öffentlich zugänglich ist, kann ich einem Wirt nicht vorschreiben, wie er sein Lokal führen muss. Das gibt es nicht. Infolgedessen handelt es sich dabei nicht um eine Frage des Vollzugs. Das Gesetz will
Wahlvorschlag Dr. Dieter Zöllner: An der Wahl haben ebenfalls 145 Abgeordnete teilgenommen. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es entfielen auf Herrn Dr. Zöllner 132 Stimmen. Mit Nein hat kein Abgeordneter gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 13 Abgeordnete.
Wahlvorschlag Ivo Moll: An der Wahl haben 145 Abgeordnete teilgenommen. Kein Stimmzettel war ungültig. Es entfielen auf Herrn Moll 128 Stimmen. Zwei Stimmzettel waren mit Nein versehen. Der Stimme enthalten haben sich 15 Kolleginnen und Kollegen.
Wahlvorschlag Angelika Mack: An der Wahl haben ebenfalls 145 Abgeordnete teilgenommen. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es entfielen auf Frau Mack 132 Stimmen. Mit Nein hat keiner der Abgeordneten gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 13 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Angelika Mack zur zweiten Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie die Herren Hilzinger, Dr. Zöllner und Moll zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (Drs. 15/10596) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf zunächst Herrn Kollegen Meißner das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Erstaunlichste an dem Gesetzentwurf ist für mich, dass es hierfür zehn Minuten Redezeit gibt. Aus meiner Sicht ist das nicht notwendig; denn das bayerische Landesrecht wird nicht in eine neue Dimension vorstoßen. Es geht lediglich um eine Bestimmung der Zuständigkeit im Verbraucherinformationsgesetz – VIG –, das am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Damit Sie wissen, über was wir beim VIG abstimmen: Alle Behörden in Bayern sind verpflichtet, Informationen mitzuteilen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch erlangen. Das sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das Umweltministerium und die kreisfreien Gemeinden. Nun begibt es sich, dass die Gemeinden durch Bundesgesetz – das VIG ist ein Bundesgesetz – aufgrund der Föderalismusreform keine Aufgaben mehr übertragen bekommen dürfen. Wir müssen diese Aufgabenübertragung deshalb im Landesrecht vornehmen. Die Staatsregierung hat sich deshalb Artikel 21 a Absatz 1 GDVG einfallen lassen. In diesem Artikel wird die Änderung geregelt. So viel zum Ersten.
Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes“.
Nach § 112 der Geschäftsordnung hat Herr Kollege Memmel gebeten, eine persönliche Erklärung zur Aussprache abgeben zu dürfen. Herr Kollege, es geht um Angriffe, die Sie zurückweisen wollen, bitte nicht mehr zur Sache sprechen.