Nach § 112 der Geschäftsordnung hat Herr Kollege Memmel gebeten, eine persönliche Erklärung zur Aussprache abgeben zu dürfen. Herr Kollege, es geht um Angriffe, die Sie zurückweisen wollen, bitte nicht mehr zur Sache sprechen.
Frau Präsidentin, ich habe nicht behauptet, dass die Landeshauptstadt München nicht in der Lage gewesen wäre, den Gesetzessinn zu erfüllen, sondern ich habe gesagt – und deshalb habe ich den Begriff „Heuchelei“ verwendet –, dass die Argumente bereits vor dem Gesetzesbeschluss bekannt waren. Ich darf daran erinnern, dass das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München seine Bedenken der Bayerischen Staatsregierung zugeleitet hat, Herr Minister.
Die Stadt München hat mit ihren Sicherheitsorganen die Staatsregierung rechtzeitig davon verständigt, dass sie das Gesetz beim Oktoberfest nicht vollziehen kann.
Moment einmal: Die Änderung ist in der Tat nach der Gesetzesentscheidung vorgenommen worden, nach der Kommunalwahl und nachdem die Ergebnisse analysiert worden sind.
Ich sage Ihnen auch, warum ich gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt habe. Ich bin nicht bereit, eine Reparatur vorzunehmen, die Ihnen zuvor schon von mir angekündigt wurde, die Sie aber nicht ernst genommen haben. Sie tragen die Verantwortung für dieses Gesetz!
(Beifall bei der SPD – Reinhold Bocklet (CSU): Das gibt es doch nicht! – Weitere Zurufe von der CSU)
Ich bitte um etwas mehr Ruhe! Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich die Ergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt. Das war Tagesordnungspunkt 2.
Wahlvorschlag Peter Hilzinger: An der Wahl haben 145 Abgeordnete teilgenommen, keiner der Stimmzettel war ungültig. Es entfielen auf Herrn Hilzinger 133 Stimmen. Mit Nein hat niemand gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 12 Abgeordnete.
Diese Stelle des Gesetzes beweist, dass es denkbar untauglich für die Verbraucher ist. Wir wollen ein Gesetz, das der Verbraucher auch ohne Juristen und ohne Gesetzbuch versteht und zur Anwendung bringen kann, ohne dass es viel kostet.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Kostensprünge unter anderem auch bei den Lebensmitteln beklagt werden. Allerdings ist auch der Staat ein Kostentreiber, weil er nicht wie in anderen Ländern, etwa in Dänemark, seine staatliche Aufgabe wahrnimmt, nämlich sicherzustellen, dass die Verbraucher nichts Gammeliges auf den Tisch bekommen, sondern anständige Ware. Es wird erwartet, dass der Verbraucher bzw. der zu Kontrollierende nicht zahlen muss, weil die Kosten für die Kontrolle an die Verbraucher weitergegeben werden, also an die Damen und Herren, die einkaufen gehen. Dadurch entsteht ein Preisschub. Nachdem die Teuerungen ständig beklagt werden, müsste überlegt werden, ob der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und wie in anderen Ländern solche Kontrollen kostenfrei stellen könnte. So ginge es auch.
Die SPD wollte das Rotationsprinzip einführen. Allerdings wurde es im Gesetz so weich formuliert, dass sichergestellt wurde, dass nicht allzu viel passieren kann. Wir finden das schade, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Rotation in bestimmten Berufen dazu dient, diejenigen, die kontrollieren müssen, keinen Vorwürfen auszusetzen.
Doch, das steht hier zwar verklausuliert, aber es steht drin. Wir wollten sicherstellen, dass die Beamtinnen und Beamten, die vor Ort Kontrollen durchführen müssen, keinen Verdächtigungen ausgesetzt werden können. Deshalb befürworten wir die Rotation. Das Gesetz sieht die Rotation nur unter Vorbehalt vor. Sie muss nicht strikt vollzogen werden.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die früheren Artikel 9 und 23 bis 29 dank des Seehoferschen Gesetzes entfallen. Das geht unter. Wir finden das bedauerlich, weil damit das gesamte Verbraucherinformationsgesetz zu einem Minimalgesetz wird.
Zum Zweiten waren wir alle geschockt zu hören, dass wir eine Regelungslücke haben. Es bestand deshalb der Wunsch, diese Lücke sofort zu schließen. Aufgrund von Vorgaben aus dem Bund und aus Europa haben wir nämlich eine Neuordnung des Gebührenrechts für Lebens- und Futtermittel. Diese Regelungslücke führt zu Einnahmeausfällen in nicht unerheblicher Höhe für die Kommunen und die beliehenen Unternehmen. Diese Regelungslücke gilt es zu schließen. Das bedeutet im Klartext: Wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, beispielsweise in einem fleischverarbeitenden Betrieb, dann können hierfür kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Wir haben kurz darüber diskutiert. Es gibt auch andere Auffassungen; denn man kann immer sagen, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird, dann muss sie etwas kosten. Wir meinen, auch bei beanstandungsfreien Regelkontrollen erscheint eine Gebühr sachgerecht; denn bei der Fleischkontrolle handelt es sich um ein besonderes Risiko. Wir denken deshalb, dass diese Kontrollen mit kostendeckenden Gebühren belegt werden müssen.
Wie gesagt, ich erachte zehn Minuten Redezeit pro Fraktion für kühn. Wenn sich aber nun bahnbrechende neue Erkenntnisse ergeben sollten, behalte ich mir eine weitere Wortmeldung vor. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Umweltausschuss ausreichend über das Gesetz unterhalten. Zusammenfassend ist zu sagen, es handelt sich um ein „Versuchsgesetz“, denn es handelt sich um einen Versuch, etwas zu regeln. Es ist ein untauglicher Gesetzentwurf, weil darin so viele Revisionsklauseln und so viel Wenn und Aber enthalten sind, dass man das Gesetz in dieser Form nicht brauchen kann bzw. sehr bald revidieren muss. Ich will das an einigen Punkten deutlich machen.
Für den Anwender ist es äußerst schwierig zu erkennen, welche Kosten auf ihn zukommen. Sie sollten sich Gedanken machen, ob folgender Fall richtig sein kann: Wenn einem Lebensmittelüberwacher des Landratsamtes eine Beobachtung mitgeteilt und die Angelegenheit überwacht wird, muss nichts gezahlt werden. Wenn der Bürger seinem Recht auf Information nachkommt und diese Mitteilung an einer anderen geeigneten Stelle abgibt und nachfragt, „darf“ er dafür zahlen. Schon das ist ein Witz.
Woher soll der Verbraucher denn wissen, wo die Untersuchung etwas kostet und wo nicht? Bei der Lektüre eines Gesetzes sollte man nicht unbedingt den „Juristen“ unter
an. Im Umweltausschuss gelang es wenigstens, einige Fragen über die Kosten beantwortet zu bekommen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung Klartext spricht.
Das Gesetz stellt keinen Bürokratieabbau dar. Inzwischen gibt es nicht nur eine Kostenregelung für das Umweltinformationsgesetz, sondern auch eine für das Verbraucherinformationsgesetz. Wie kann der Verbraucher denn wissen, was Umwelt- und was Verbraucherinformation ist? – Ich meine, eine klare Kostenregelung wäre nötig, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher vorher wissen, wie viel ihr Informationsbedürfnis kostet.
Ja, in Berlin ist die CSU beteiligt. Sie hätten sich dafür einsetzen können, dass etwas Ordentliches kommt. Auch wenn Ihnen der Vorwurf nicht passt, Herr Meißner, so sind Sie doch in der Verantwortung für den Schmarrn, der aus Berlin kommt.
Wir bräuchten in Bayern ein vernünftiges Gesetz, aus dem die Verbraucherinnen und Verbraucher ersehen können, was zum Beispiel Daten über Lebensmittel oder über die Umwelt kosten. Schließlich gab es bereits extreme Auswüchse. Für ein paar Kopien wurden 200 Euro gefordert. Auf den Einspruch und eine Schriftliche Anfrage hin wurde dieser Betrag reduziert. Das darf aber nicht sein. Wir brauchen Klarheit für die Verbraucherinnen und die Verbraucher. Erfreulich ist es, dass in manchen Fällen die Information kostenlos herausgegeben werden soll. Der Betrag von 7,50 Euro pro angefangene Viertelstunde kann sich summieren, wenn ein Behördenmitarbeiter lange ermitteln muss. Die GRÜNEN hätten sich gewünscht, dass das Gesetz klarer formuliert wird.
Ein weiteres Thema sind die Gebühren für die Fleischhygiene. Die Kostendeckung ist sicherlich richtig, wenn sie risikoorientiert ist. Gleichzeitig kann die Verquickung von Kontrolle und Gebührenerhebung dazu führen, dass notwendige Kontrollen unterbleiben, weil man einem Betrieb die hohen Kosten bei mehrmaliger Kontrolle nicht zumuten will.
Genau da wollen wir eine Trennung, damit ganz klar ist: Pauschale für die Kontrollen – und dann intensive Kontrollen. Kostendeckende Kontrollen führen dazu, dass Kontrolleure sicher in vielen Fällen eine gewisse Zurückhaltung üben und dann notwendige Kontrollen nicht durchführen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt darf ich Herrn Staatsminister Dr. Bernhard das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Die weitere Regelung im Bundesgesetz ist ebenfalls falsch. Das Gesetz sieht vor, dass dann, wenn Interessen von Unternehmern verletzt bzw. Geschäftsgeheimnisse preisgegeben werden müssen, das Unternehmen keine Auskunft geben muss. Was heißt das? – Jedes Unternehmen wird sich hinter diesen Begrifflichkeiten verstecken und dafür Sorge tragen, dass man nichts erfährt, auch wenn dies dringend geboten wäre. Wir sind der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn man sichergestellt hätte, dass man die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wie das bei Lebensmitteln notwendig ist. Dabei bleiben wir.
Wir werden das Gesetz auch unter anderem deshalb ablehnen, weil wir es für schwer durchführbar halten, dass alle zuständigen Stellen, die bisher damit befasst waren, nun unter dem Dach des Umweltministeriums zusammengefasst werden, offensichtlich um den Behörden einen Maulkorb zu verpassen und sicherzustellen, dass immer nur das Gefilterte nach außen kommt. Es soll sichergestellt werden, dass nur das nach außen dringt, was das Ministerium nach außen geben will, und nicht das, was gelegentlich offen und sauber arbeitende Behörden wie etwa das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht entdecken. Erst muss die Information durch einen Filter oder – wie ein anderer das genannt hat – durch eine „Lehmschicht“, die dafür Sorge trägt, dass nur das nach außen dringt, was angenehm ist, und alles andere unterbleibt.
(Christian Meißner (CSU): Jetzt ist aber alles hineingepackt! – Engelbert Kupka (CSU): Gegen die Lehmschicht sind wir auch!)
Wir können Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie selbst das schlechte Seehofer-Gesetz noch verschlimmbessert haben, indem Sie einen zusätzlichen Filter eingebaut haben, anstatt denen, die die Feststellungen treffen, die Möglichkeit zu geben, dafür Sorge zu tragen, dass die Information rechtzeitig nach außen dringt und die Verbraucherinnen und Verbraucher in der erforderlichen Weise informiert werden.
Die SPD ist der Meinung, dass Bayern mit diesem Gesetz wieder einmal eine große Chance für die Verbraucherinnen und Verbraucher vergibt. Wieder einmal hat man versucht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht alles zu sagen, was notwendig ist. Noch dazu wurde eine Kostenregelung in das Gesetz aufgenommen, die dafür Sorge tragen wird, dass sich so mancher seine Frage überlegt, da er nicht weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab. Wir bitten Sie, diese Ablehnung mit uns zu tragen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE werden uns der Stimme enthalten. In diesen Gesetzentwurf wurden zwei Gesetzesänderungen verpackt. Das Ganze mutet ziemlich bürokratisch
im Moment keine Gebühren erhoben werden können. Betroffen sind Fleischverarbeitungsbetriebe, Kühl- und Gefrierhäuser, Herstellungsbetriebe für Hackfleisch und Umpackbetriebe. Da hat es früher Gebühren gegeben. Es ist vernünftig – das haben auch die kommunalen Spitzenverbände so gesehen –, dass wir für diesen Bereich auch weiter Gebühren erheben, damit die Qualität der Kontrollen gesichert ist. Es gibt also keine neuen Gebühren, sondern die Gebühren sind schon früher verlangt worden und konnten nur vorübergehend aufgrund von Rechtsänderungen nicht erhoben werden. Den früheren Zustand wollen wir jetzt wieder herstellen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.