Protocol of the Session on October 18, 2007

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Abg. Joachim Wahnschaffe, Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u. a. (SPD) Bayern, aber gerechter Durchsetzung des Anspruchs auf ein Einzelzimmer in bayerischen Pflegeheimen (Drs. 15/8264)

Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen?

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Können wir die Reihenfolge der Redner umdrehen? – Joachim Unterländer (CSU): Das macht aber keinen Sinn, weil der Antrag vom Antragsteller begründet werden muss!)

Frau Kollegin Ackermann, bitte.

(Widerspruch bei der SPD)

Es tut mir leid, dann müssen Sie bitte jemand anderen benennen. Wenn Kollegin Ackermann bereit ist, mit einem Redebeitrag zu beginnen, rufe ich Frau Kollegin Ackermann auf. – Bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Betreuung älterer Menschen und in der Altenpflege herrschen entsetzliche Missstände, und dies landauf, landab. Unsere Pflegeheime sind oft nur Aufbewahrungsanstalten. Die Menschen werden ungenügend ernährt, sie bekommen zu wenig Flüssigkeit, sie leiden an Dekubitus, und das Personal ist zu wenig. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, gibt es in Bayern einen Bezirk, der sich dazu entschlossen hat, Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen in Doppelzimmern unterzubringen, weil das kostengünstiger ist.

Das ist ein unmenschlicher Akt. Stellen Sie sich vor: Da müssen Menschen in Doppelzimmern leben, die zwangsläufig ihre Heimat sind; sie haben keinen Ausweichraum, sondern sie wohnen da. Das sind alte Menschen, die ihr ganzes Leben individuell verbracht haben. Am Ende ihres Lebens müssen sie zusammen mit einem anderen Menschen ein Zimmer teilen, den sie überhaupt nicht kennen, der völlig andere Lebensgewohnheiten hat, der vielleicht nachts aufsteht, weil er unruhig oder dement ist, der vielleicht früh aufsteht, wenn der andere noch schlafen will, der vielleicht abends noch lange Licht haben will, wenn der andere schlafen will. Kurz gesagt: Zwei Menschen, deren Lebensgewohnheiten noch nie zusammengepasst haben und noch nie zusammenpassen mussten, werden jetzt nur deswegen in ein Zimmer gepfercht, weil der Bezirk Oberfranken Kosten sparen will.

Das ist eine unglaubliche Vorgehensweise. Der Bezirk Oberfranken hält nach wie vor an dieser unmöglichen Praxis fest, obwohl bereits von vielen Seiten, besonders vonseiten der Wohlfahrtsverbände, Kritik geäußert wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sind es unseren alten Menschen schuldig, die für diese Gesellschaft – das wird in allen Sonntagsreden durchaus anerkannt – sehr viel geleistet haben, sie auch im Alter würdig zu behandeln. Wir müssen ihnen ein Alter gewähren, in dem Individualität auch noch eine Rolle spielen darf. Man darf sie nicht nur als Kostenfaktor betrachten, sie nicht nur in Heimen aufbewahren und unterbringen bis zu ihrem Tode, sondern wir müssen ihnen ein Leben in Würde, in Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung ermöglichen. All dem handelt der Bezirk Oberfranken massiv zuwider, indem er an dieser unmenschlichen Unterbringung in Doppelzimmern festhält.

Frau Staatsministerin, ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich nachhaltig dafür ein, dass mit dieser Praxis endlich Schluss ist und die alten Menschen auch in Oberfranken menschenwürdig untergebracht werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ackermann. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Frau Stellvertretende Ministerpräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag in das Plenum gebracht, nicht nur deswegen, weil die aktuelle Situation eine Beratung im Plenum – der Bericht steht noch aus – erforderlich macht, sondern weil auch jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um dieses Thema hier im Plenum mit dem gebührenden Ernst zu behandeln.

Sie wissen alle, dass gestern im Bundeskabinett nach zwölf Jahren zum ersten Mal ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Verbesserungen. Manche sagen zwar, er gehe nicht weit genug, aber immerhin enthält der Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Verbesserungen, die für die davon betroffenen Menschen – das sind vor allem die Dementen – einen Fortschritt bringen werden. Welchen Fortschritt er genau bringen wird, darüber werden wir nachher noch zu diskutieren haben, auch über die Frage, wie dieses neue Gesetz denn umgesetzt werden soll.

Frau Stellvertretende Ministerpräsidentin, wie ich gehört habe, soll demnächst ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zu einem bayerischen Heimgesetz vorgelegt werden. Er befindet sich derzeit, wie ich höre, in der Verbändeanhörung. Auch dies ist ein wichtiger Meilenstein, wenn denn das, was versprochen wurde, auch Inhalt des Gesetzes werden sollte. Es geht darum, die Qualität der Pflege in Bayern zu verbessern. Wer heute aufmerksam die Presse gelesen hat, wird mit Erschrecken festgestellt haben, dass es wieder einen Pflegeskandal gibt, dessen Ausmaß noch gar nicht richtig einzugrenzen ist. Es ist an uns allen, die wir in unterschiedlicher Verantwortlichkeit stehen, etwas dafür zu tun, damit die Menschen, die sich am allerwenigsten helfen können – das sind die Pflegebedürftigen –, die notwendige Unterstützung seitens der Politik erfahren, auch die notwendige Unterstützung des Bayerischen Landtags.

Ich hoffe, dies gilt auch hinsichtlich einer Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung.

Dieser Antrag wurde gestellt, weil die Sozialministerin – die damals noch nicht Stellvertretende Ministerpräsidentin war – auf dem Münchner Pflegestammtisch am 2. Mai zum Erstaunen und zur Freude vieler verkündet hat, in Bayern werde es keine Zweibettzimmer geben – jedenfalls nicht mit ihr. Wir wollten gerne wissen, wie denn das zu verstehen sei, und deswegen haben wir diesen Antrag gestellt, denn nach der bisherigen Gesetzeslage ist der Freistaat Bayern hinsichtlich der Kostenträgerschaft nicht involviert. Es handelt sich vielmehr um eine Angelegenheit der Bezirke. Vielleicht wird sich das demnächst ändern, wenn das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – AGSG, eine weitere Gesetzesreform in Bezug auf die Pflege, auf den Weg gebracht werden sollte.

Wir hätten gerne Aufklärung darüber, was denn die Staatsregierung ihrerseits tun möchte, um bestimmte Pflegestandards über das Heimgesetz hinaus in der stationären Pflege abzusichern. Es geht letztlich darum, zu klären, wie weit die Menschen, die durch eigene Leistungen nicht den Bedarf abdecken können, der nicht über die Pflegeversicherung abgesichert ist, ihren Unterhalt selbst tragen können oder, soweit sie es nicht können, die Sozialhilfe einspringen muss.

Es gibt unterschiedliche Vorstellungen seitens der Bezirke. Das hat meine Vorrednerin bereits dargestellt. Ein Bezirk ist ausgeschert und hat gesagt: Wir können uns das nicht mehr leisten. Die Formulierung, sie könnten sich das nicht mehr leisten, ist an dieser Stelle sehr fatal. Was sollen alte Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, die möglicherweise ihr Leben lang in die Sozialversicherung einbezahlt haben und auf einen gesicherten Lebensabend gehofft haben, denken, wenn sie nunmehr in einem Altenheim unter Bedingungen ihr Leben fristen müssen, die nicht mehr modernen Standards entsprechen. Das zu ändern muss unsere gemeinsame Aufgabe sein. Wir erwarten, dass die Staatsregierung, wenn sie schon meint, das sei den Menschen nicht mehr zuzumuten – das ist auch unsere Auffassung –, sich finanziell daran beteiligt und die Voraussetzungen dafür schafft. Diese Antwort, Frau Staatsministerin, steht noch aus, und deswegen möchten wir gerne den Anlass nutzen – auch vor dem Hintergrund dessen, dass gestern vonseiten des Bundes ein neues Gesetz auf den Weg gebracht worden ist und demnächst hier ein neues Heimgesetz beraten wird –, zu klären, wie das vonseiten der Staatsregierung gesehen wird. Darüber erhoffen wir uns heute Aufklärung.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Unterländer das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Frau Stellvertretende Ministerpräsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gut, gemeinsam festzustellen: Unser Ziel muss sein, die Bedingungen in der Pflege, in der stationären Pflege, insgesamt zu verbessern und das über einheitlich akzeptierte Standards zu erreichen. Zu diesen einheitlich akzeptierten Standards gehört auch das Anliegen, möglichst in allen Bereichen der Heime Einzelzimmer anzubieten. Deswegen haben wir einstimmig, Herr Kollege Wahnschaffe, diesen Antrag verabschiedet. Ich halte es auch für zielführend, dass wir uns heute im Plenum darüber auseinandersetzen.

Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen machen, bevor ich zur Sache komme: Frau Kollegin Ackermann, ich glaube, wir müssen differenzierter diskutieren und argumentieren. Ich bin nicht der Meinung, dass in allen Heimen schlechte Arbeit geleistet wird. Ich halte es für wichtig, auch darauf hinzuweisen, dass es viele Heime gibt, in denen sehr gute Arbeit geleistet wird, und diesen Heimen können wir an dieser Stelle auch einmal danken.

Zweite grundsätzliche Vorbemerkung: Wir müssen auch sehen, dass es natürlich Fälle gibt – ich spreche da ein

bisschen aus eigenen Erfahrungen –, wo ältere Menschen selbst den Wunsch haben, in einem Doppelzimmer untergebracht zu werden, weil sie die sozialen Kontakte in besonderer Weise brauchen. Ein solches Angebot muss differenziert bestehen können.

Ich möchte aber grundsätzlich darauf hinweisen, dass wir die Standards in den Vordergrund rücken müssen. Das bedeutet, dass es nicht angehen kann, dass Bezirke in der beschriebenen Weise argumentieren, wonach aus Kostengründen Sozialhilfeempfänger nicht in den Genuss eines Einzelzimmers kommen, weil dies nicht finanzierbar sei. Das halte ich für den falschen Weg. Wir müssen deshalb nachdrücklich die Vorgehensweise des betreffenden Bezirkes zurückweisen.

Herr Kollege Unterländer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Ackermann?

Selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Kollege Unterländer, Sie müssen mir schon zugestehen, dass ich das, was Sie gerade erzählt haben, in gar keiner Weise gesagt habe. Ich habe nicht davon gesprochen, dass es in allen Heimen schlechte Zustände gäbe. Meine Frage, Herr Unterländer, ist: Bestätigen Sie mir, dass die Kritikpunkte, die ich geäußert habe, tatsächlich Problematiken in Altenheimen in Bayern sind, nämlich Dekubitus, Austrocknung, Mangelernährung und Unterbringung in Doppelzimmern? Bestätigen Sie mir diese Behauptungen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ja. Ich sage dann nur knapp Ja, weil das sonst von meiner Redezeit abgeht.

Ich möchte darauf hinweisen, dass in dem Wohn- und Pflegegesetz, das nunmehr von uns zu beraten ist, solche Standards nur vom Grundsatz her definiert werden können und es in der Ausführung darauf ankommt, diese Standards von den Kostenträgern mit Leben erfüllen zu lassen. Deshalb kann das in der Differenziertheit in dem Wohn- und Pflegegesetz nur vom Grundsatz her geregelt werden. Es ist notwendig, das Bewusstsein bei den Kostenträgern zu schärfen.

Was, Herr Kollege Wahnschaffe, die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen anbelangt, möchte ich Ihnen aus meiner Sicht sagen – ich weiß, dass die Oberste Baubehörde in diesem Zusammenhang auch Untersuchungen vorgenommen hat –: Wir haben, so glaube ich, fast in zwei Dritteln aller Einrichtungen schon Einzelzimmer. Wir haben auch Umgestaltungsmöglichkeiten, die weitgehend kostenneutral zu Einzelzimmern führen können, und wir haben zum Teil Doppelzimmer, die als solche nicht belegt werden können und dann auch zu Einzelzimmern werden. Da ist es wirtschaftlicher, sie als Einzelzimmer

zu belegen. Insofern wird der Trend relativ kostenneutral gestaltbar sein.

Ich sage Ihnen aber auch in diesem Zusammenhang: Wir halten es für notwendig, dass Richtlinien und Bestimmungen zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes so gestaltet werden, dass die Heime – ich komme gleich zum Ende, Frau Präsidentin – damit arbeiten können und Kostenträger sanieren können. Dazu gehört auch ein Zinsverbilligungsprogramm. Wir beobachten den gesamten Prozess, was die Umgestaltung im Sinne der Träger anbelangt. Möglicherweise müssen wir dann auf die Tagesordnung neu die Frage setzen, inwieweit Modernisierungen von öffentlicher Seite unterstützt werden können.

Zusammenfassend darf ich ausdrücklich für meine Fraktion feststellen: Unser Ziel ist, Standards zu haben, Einzelzimmer zur Regel werden zu lassen und diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Wir müssen das, soweit es möglich ist, in diesem Sinne auch festlegen. Dabei unterstützen wir auch unsere Sozialministerin bei der Entwicklung des Bayerischen Wohn- und Pflegegesetzes.

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatsministerin, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich mich von hier aus für die Glückwünsche zur Ernennung zur Stellvertretenden Ministerpräsidentin ganz herzlich bedanken. Ich glaube, dass diese Ernennung schon zeigt, welchen Stellenwert die Sozialpolitik in Bayern hat.

Frau Kollegin Ackermann, kurz eine Bemerkung zur Ihrer Zwischenfrage. Ich gehe mit diesen Zahlen ganz absichtlich nicht prahlen. Sie sollten aber zur Kenntnis nehmen, dass ein Drittel der unangemeldeten Kontrollen des MDK in ganz Deutschland allein in Bayern stattfindet. Ein Drittel der unangemeldeten Kontrollen in den Altenheimen Deutschlands findet allein in bayerischen Altenheimen statt. Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass wir im Bericht der Bewohnerbeurteilung MDS, der im Sommer veröffentlicht worden ist, bei der Qualität sowohl der ambulanten als auch der stationären Pflege um 10 % besser abgeschnitten haben als alle anderen Länder. Dennoch sage ich ganz deutlich, dass mir eine Beanstandungsquote von 20 oder 28 % immer noch zu hoch ist. Deswegen habe ich dieses Ergebnis auch nicht als Erfolg bezeichnet. Sie sehen aber, dass wir im Durchschnitt wesentlich besser abgeschnitten haben als alle anderen Länder in Deutschland.

Jetzt komme ich zum grundsätzlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Wir werden den grundsätzlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer als Fundamentalsatz in der bayerischen Pflegepolitik festschreiben. In den Ausführungsbestimmungen zum Pflege- und Wohngesetz wird dieser Anspruch seinen Niederschlag finden.

Herr Kollege Wahnschaffe, wir haben die Verbände zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs angehört. Zum Gesetzentwurf selbst findet zurzeit die Ressortanhörung statt, aber noch nicht die Verbändeanhörung. Das nur zur Richtigstellung.

Wir können den Anspruch auf ein Einzelzimmer nicht über Nacht und ex cathedra verordnen. Bei der Erfüllung dieses Anspruchs müssen wir uns an den Wünschen der betroffenen Menschen und deren Individualität und Intimsphäre orientieren. Frau Kollegin Ackermann, Herr Kollege Wahnschaffe und Herr Kollege Unterländer, darin sind wir einer Meinung. In Einzelfällen haben Bewohnerinnen und Bewohner durchaus das Bedürfnis, in Zweibettzimmern zu wohnen. Das müssen wir respektieren. Wir müssen also das Einzelzimmerkonzept in Abhängigkeit von den Wünschen der Betroffenen formulieren. Im Sinne einer fundierten Sachpolitik, die sich am Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner und deren konkreten Wünsche zu orientieren hat, werden wir bei der Neuschaffung eines umfassenden bayerischen Heimrechts wissenschaftlich untersuchen lassen, welche räumlichen Bedingungen in jeder Situation zu einer qualitativen Verbesserung der Betreuung und Versorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse führen. Ausgehend von diesen Erkenntnissen werden wir über den Anspruch auf ein Einzelzimmer zusammen mit allen Beteiligten, natürlich auch mit dem Bezirk Oberfranken, diskutieren.

Sie wissen, dass mir dieser Anspruch persönlich sehr am Herzen liegt, weil es bei der Pflege um die letzte Lebensphase jedes einzelnen Menschen geht. Insofern ist diese Politik zum Teil auch Zukunftspolitik für uns alle. Das sage ich ganz deutlich.

Zu den Kosten möchte ich kurz ein Wort sagen. Die gesondert berechenbaren Investitionskosten betragen lediglich circa 10 % der Heimkosten. Herr Kollege Unterländer hat schon darauf hingewiesen, dass uns die Oberste Baubehörde vorgerechnet hat, wie man mit kompakten Baustrukturen die Einzelzimmer zumindest zu einem Teil kostenneutral gestalten kann. Bei den Neubauten haben wir bereits zu 60 % Einzelzimmer. Mit höheren Kosten muss das nicht verbunden sein. Wir wissen aber auch, dass Zweibettzimmer in den Heimen öfter leerstehen, weil sie nicht wiederbesetzt werden können, wenn zum Beispiel multimorbide ältere Menschen eingewiesen werden, die aufgrund der medizinischen Erfordernisse unbedingt ein Einzelzimmer benötigen. Wir müssen daher ehrlich über die Kosten von Einbettzimmern und Zweibettzimmern reden.

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass überhaupt keine höheren Kosten anfallen werden. Deswegen bin ich auch der Überzeugung, dass wir auf einem hervorragenden Weg sind, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. 30 % der Menschen, die in den Heimen ihren Lebensabend verbringen, leben dort im Schnitt ein Jahr und drei Monate. Deren Lebensqualität werden wir weiterhin nachhaltig verbessern.

Frau Staatsministerin, bleiben Sie bitte am Rednerpult zu einer Zwischenintervention des Herrn Kollegen Wahnschaffe.