Protocol of the Session on September 25, 2007

Ein weiterer Punkt ist die behördliche Überwachung der Abwassereinleitung. Soweit es möglich ist, werden wir die Ergebnisse der Eigenüberwachung einbeziehen. Das ist vor allem im Hinblick auf unsere Kläranlagen und die Kleinkläranlagen von ganz entscheidender Bedeutung.

Nun zu den Lösungen des Gesetzes: Es geht vor allem um die Neuausrichtung aufgrund der neuen Erkenntnisse. Wir müssen die Bevölkerung darüber informieren, wir müssen Überschwemmungsgebiete festlegen. Ich glaube, gerade für die Bevölkerung ist dies von großer Bedeutung, es geht um die Rückgewinnung von Retentions- und Rückhaltefl ächen. Es geht um die damit in Zusammenhang stehende Entschädigung. Das ist ein Punkt, der im Wassergesetz zwar unter § 19 geregelt ist, der uns aber in der Debatte um dieses Gesetz mehr beschäftigen wird, als manche vielleicht glauben. Wir müssen versuchen, gerade für unsere Landwirtschaft eine Lösung zu fi nden. Es geht aber auch um überschwemmungsgefährdete Gebiete, über die bisher noch verhältnismäßig wenig gesprochen wurde. Ich kenne das vor allem an den alten Deichen an der Donau und am Lech. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das steuern können und wie wir vorgehen können. Dies muss in den Haushaltsplänen berücksichtigt werden.

Schließlich möchte ich noch die Kosten ansprechen. Hier ist in erster Linie der Freistaat Bayern betroffen, im kommunalen Bereich sind es vor allem die Bezirke. Da geht es um neun Milliarden.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Millionen! Es geht um Millionen, übertreiben Sie nicht! Ich passe nämlich auf!)

Entschuldigung, es ist schön, dass Sie aufpassen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das sind aber Beträge, über die sich die Kommunen freuen, und über die wir im Hinblick auf den Staatshaushalt nachdenken müssen. Es geht dabei auch um die Personalsituation. Wenn wir fordern, dass die Überschwemmungsgebiete und die hochwassergefährdeten

Gebiete ermittelt werden müssen, wenn wir wollen, dass Hochwasseraktionspläne erstellt werden, dann müssen wir auch dementsprechend Personal zur Verfügung stellen. Ich möchte deshalb deutlich darauf hinweisen, dass wir an die Kosten denken müssen, die durch die Vergabe an Private entstehen werden. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Kommunen nach dem heutigen Stand nicht mit weiteren Belastungen und Aufgaben rechnen müssen. Die Belastung wird mehr auf der Seite des Freistaats liegen. Die Kosten für die Kontrollen bei den Kläranlagen, die hinzukommen, werden auf die Gebührennehmer und damit auf die Bürger übertragen werden müssen.

Ich darf Sie bitten, dem Antrag auf Überweisung an den zuständigen Ausschuss zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs feststellen: Wir schätzen die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter. Das ist eine fachlich kompetente Arbeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn man die Jahrzehnte überblickt, muss man feststellen, sie sind wirklich clever. Über Jahrzehnte wurden die Flüsse begradigt, und jetzt müssen wir über Jahrzehnte die Flüsse wieder renaturieren. Denn der Klimawandel zeigt, dass es absolut falsche Aktionen waren. Dennoch machen es die Wasserwirtschaftsämter gut; sie kämpfen an einsamer Front.

Dass wir mit dem Hochwasserschutz nicht vorankommen, sieht man auch daran, dass wir hier im Hohen Haus fast im jährlichen Turnus eine Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes zu beraten haben. Wir haben das Bayerische Wassergesetz zum Beispiel im letzten Jahr novelliert; damals ging es um die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit für die Polderplanung.

(Zuruf von den GRÜNEN: Genau!)

Da sind wir aber noch nicht allzu viel weiter. Jetzt ist gerade die Maßnahme Seifener Becken abgeschlossen, aber die Entschädigungsregelungen für die Landwirtschaft liegen immer noch nicht auf dem Tisch. Sie fi nden sie auch in diesem Gesetzentwurf nicht. Wir können uns also darauf einstellen, auch im nächsten Jahr wieder eine Novelle des Bayerischen Wassergesetzes vorgelegt zu bekommen.

Wir haben bereits im Jahre 2003 entsprechende Änderungsanträge zum Bayerischen Wassergesetz eingebracht und erneut im Jahre 2006. Dazu gehört zum Beispiel die Drucksache 15/6379 mit dem Thema „Überschwemmungsfl ächen zum Hochwasserschutz sichern“. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Heute steht genau diese Forderung als Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf.

Wir haben in unserer Drucksache 15/6376 gefordert, den Gewässerunterhalt ökologisch zu gestalten. Das war im vergangenen Jahr. Auch diesen Antrag haben Sie abgelehnt, und heute kommen Sie bei der Problematik der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden mit der Frage, wie der Grünlandumbruch gesteuert und geregelt werden kann.

Schauen Sie Ihr Gesetz an! Es ist ein Gesetz mit sehr viel Bürokratie und sehr vielen schwammigen Aussagen. Sie trauen sich wieder nichts zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich nenne ein paar Beispiele. Artikel 61 beschäftigt sich mit den Grundsätzen für den Schutz vor Hochwasser und Dürre. In Absatz 1 Nummer 1 wird der Erhalt oder die Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden angesprochen. Das ist richtig, und da bräuchten wir vielleicht mehr ökologische Landwirtschaft. Auch die Maßnahmen in Nummer 3 zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung sind eine richtige Forderung. Sie haben unsere Vorstöße dazu immer abgelehnt und wenn wir jetzt in die Novelle schauen, fi ndet sich auch wieder nichts Gescheites. Es heißt zum Beispiel in Artikel 61 h in Absatz 3: Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.

Sagen Sie doch klipp und klar, wie ein Gewässerunterhalt ökologisch aussehen soll. Verbieten Sie klipp und klar den Gewässer begleitenden Grünlandumbruch.

In diesem Zusammenhang möchte ich meine Anerkennung aussprechen, dass drei Landkreise an der Donau jetzt den Maisanbau untersagt haben. Das war eine richtige und konsequente Maßnahme.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Schreiben Sie das doch ins Gesetz, denn dann spart man sich die langwierigen Auseinandersetzungen.

Ein weiterer Punkt ist folgender: Sie wissen, wie schwierig es ist, Überschwemmungsgebiete bzw. potenzielle Überschwemmungsgebiete vor Bebauung zu sichern. Trotzdem belassen Sie diese Aufgabe weiter bei den Kommunen. Sowohl die vorläufi ge Sicherung von Überschwemmungsgebieten in Artikel 61 g wie auch die Veröffentlichung verbleiben bei den Gemeinden.

Wir fordern, die Gemeinden hier herauszunehmen und die Verantwortung für die Überschwemmungsgebiete in die übergeordneten Behörden zu verlagern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie erleichtern damit die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und setzen endlich die Sicherung der Überschwemmungsgebiete zum Hochwasserschutz durch.

In den Gemeinden kommen wir damit nicht weiter. Das wissen wir seit Jahren.

(Zurufe von der CSU)

Schauen Sie sich bitte den Artikel 61 i an. Da können in Absatz 2 Festsetzungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen per Rechtsverordnung getroffen werden. Bürokratie pur! Sagen Sie doch ganz klar, dass in Überschwemmungsgebieten Heizungen auf Ölbasis nichts verloren haben.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Genau! – Beifall bei den GRÜNEN)

Sagen Sie das ganz klar, denn dann sparen wir uns eine immense Bürokratie. Lesen Sie doch bitte einmal Ihr Gesetz genau durch. Sie schreiben Ausnahmen hinein und legen Rechtsverordnungen fest, statt die Dinge klar zu regeln. Wir haben dann immer wieder diese bürokratische Problematik.

(Zuruf von der CSU: Sie wissen doch gar nicht, was Sie da fordern! – Weitere Zurufe von der CSU)

Auffällig ist, dass Sie zwar vom 15-prozentigen Sicherheitszuschlag bei der Deichhöhe sprechen, dem Gesetzentwurf ist dazu aber nichts zu entnehmen. Nehmen Sie bitte diesen 15-prozentigen Klimazuschlag auch für Überschwemmungsfl ächen hinzu. Auch dazu fi ndet sich im Gesetz nichts.

(Unruhe)

Wir müssen im Hinblick auf den rasanten Klimawandel den Hochwasserschutz vorbeugend umsetzen und dürfen uns nicht immer erst hinterher darüber auseinandersetzen, wie die Schadensregulierung aussehen soll.

Es ist hier also eine Menge zu tun. Nehmen Sie sich bitte auch die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zu Herzen. Die Gemeinden sagen, sie lehnen die Vereinnahmung ab. Der Bayerische Gemeindetag sagt ganz klar, es ist Sache der Staatlichen Wasserwirtschaftsämter, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln, fortzuschreiben und auch ortsüblich bekannt zu machen. Schieben Sie hier nicht den Schwarzen Peter an die Kommunen weiter, denn dann kommen wir mit dem Hochwasserschutz nicht voran.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Neuwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Dr. Horst Konrad, mit Ablauf des 30. Juni 2007 in den Ruhestand getreten und damit auch aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Frau Judith Müller, Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Neuwahl vor.

Ferner hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Oktober 2007 der Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Dr. Erwin Pongratz, in den Ruhestand tritt und damit ebenfalls aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheidet. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs hat als dessen Nachfolger in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied Herrn Andreas Schmitz, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Neuwahl vorgeschlagen.

Die Richterwahlkommission hat heute Vormittag den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.

Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden.