Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden.
An Ihrem Platz fi nden Sie zwei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind; außerdem ist die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte für diesen Wahlgang zu verwenden.
Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befi nden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie bitte zu. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch die Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen, also direkt in die Hand zu drücken. Denn nur so können wir den ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlvorgangs sicherstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wahlgang ist abgeschlossen. Die Wahlergebnisse werden außerhalb des Plenarsaals ermittelt und wie üblich später bekannt gegeben. Ich fahre zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, – –
Wahl eines stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Die CSU-Fraktion hat vorgeschlagen, für das vor kurzem verstorbene bisherige stellvertretende nichtberufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Rudolf Mayr, als Nachfolgerin Frau Eva-Maria Brandt zu wählen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Besteht damit Einverständnis, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird und stattdessen die Wahl durch Handzeichen erfolgen soll? Ist jemand für eine geheime Wahl? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse deshalb in einfacher Form abstimmen. Wer dem Vorschlag der CSU-Fraktion seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe, Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die anderen Parteien sind dafür. Damit ist Frau Eva-Maria Brandt zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied gewählt worden.
Wahl des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden für den Gefängnisbeirat bei der Justizvollzugsanstalt München
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger für Herrn Kollegen Hans-Ulrich Pfaffmann Herrn Kollegen Rainer Volkmann für die Wahl zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt München benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Besteht damit Einverständnis, dass auch hier gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird? Wird eine geheime Wahl vorgeschlagen? – Das ist nicht der Fall. Dann erfolgt die Wahl in einfacher Form durch Handzeichen. Wer dem Vorschlag der SPDFraktion seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – War das eine Gegenstimme, Herr Kollege Kupka? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Herr Kollege Volkmann ist damit zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt München gewählt worden. Ich gratuliere dem Kollegen Volkmann und wünsche ihm schöne Tage in Stadelheim.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der ausgelegten Liste ein
verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen. Wir übernehmen diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (Drs. 15/8802) – Erste Lesung –
Hochverehrter Herr Präsident, es ist eine Freude, unter einem Präsidenten reden zu dürfen, der schon ein fortgeschrittenes Alter hat und dies auch vor sich herträgt und zeigt.
Meine Damen und Herren, das Gesetz, das wir heute einbringen, ist ein bedeutendes Gesetz, das langfristig nachhaltige Haushaltspolitik sicherstellt. Sie kennen die Situation, wir haben sie im Versorgungsbericht dargelegt: Wir haben im Jahr 2006 für die Beamten des Freistaates Bayern noch Versorgungsausgaben in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro gehabt. Im Jahr 2050 werden wir Versorgungsausgaben in Höhe von mindestens 8 Milliarden Euro haben. Wir hatten im Jahr 2006 eine Versorgungshaushaltsquote von 8,7 %. In den nächsten 30 Jahren werden wir auf 13 % des Haushaltsvolumens kommen! Der Grund ist: Wir haben insbesondere in den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren unglaublich viele zusätzliche Beamte – aus welch guten Gründen auch immer – eingestellt.
Wir haben versucht, hier seit 1999 Abhilfe zu schaffen durch die Bildung einer Versorgungsrücklage, die durch Einsparungen aus geminderten Bezügeanpassungen und einer Absenkung des Versorgungsniveaus fi nanziert wird. Aber das reicht nicht aus.
Aus der CSU-Fraktion sind zuletzt gerade von den Jüngeren die Forderungen gekommen, dass etwas geschehen müsse – in anderen Ländern war die Diskussion in gleicher Weise in Gang. Es wird etwas geschehen.
Mit diesem Gesetz werden wir deshalb ab dem 1. Januar 2008 die entsprechenden Akzente setzen, weil wir die offensichtliche Verschuldung, die wir noch haben, reduzieren und uns nicht neu verschulden wollen, weil wir die Verschuldung nicht nur stoppen und dann den Schuldenberg abbauen wollen, sondern diese implizite Verschuldung, also die indirekte Verschuldung, reduzieren wollen.
Ab 1. Januar 2008 werden wir für jeden neu eingestellten Beamten pro Monat 500 Euro auf die hohe Kante legen. Die Mindestzuführung beträgt in 2008 35 Millionen Euro und erhöht sich in jedem Folgejahr bis 2016 um jeweils weitere 35 Millionen Euro. Bis dahin liegen die Mindestzuführungen bei einem Betrag von 1,575 Milliarden Euro. Die Entnahme ist erst ab dem Jahr 2023 möglich.
Wir haben das System gewählt, das beweglich ist: Wir wollen kein Volldeckungsmodell, da werden die Entlastungen erst in 40 Jahren sichtbar.
Wir wollen gewissermaßen ab 2023 eine Art von Subventionierung unserer Haushaltspolitik aus diesem Topf. Damit können wir beweglich reagieren. Wir haben darüber lange diskutiert. Ich glaube, dieses System ist in hohem Maße wettbewerbsfähig, und dies ist ein weiteres Zeichen dafür, dass es diese Bayerische Staatsregierung ernst meint mit einer nachhaltigen Haushaltspolitik.
Wenn wir den ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2006 entsprechend fortführen, wenn wir zweitens Schulden dann zurückzahlen, wenn wir das können – ich habe es bereits für das Jahr 2007 vor –, und wenn wir indirekte Zusatzbelastungen für die nächste Generation durch eine Reformkonzeption auffangen, dann ist das ein gutes Zeichen für die Jungen in unserer Gesellschaft.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, die Einrichtung eines Pensionsfonds in Bayern kommt elf Jahre zu spät.
Aber ich sage, besser spät als nie. Nachdem die SPDLandtagsfraktion bereits am 8. Februar 1996 die Staatsregierung aufgefordert hatte, für die späteren Pensionsleistungen an die Beamtinnen und Beamten einen Pensionsfonds einzurichten, erkennen nun auch die CSU und die Staatsregierung endlich die Notwendigkeit.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf will die Staatsregierung ein Problem angehen, das seit vielen Jahren bekannt ist und auf das andere Länder wesentlich frühzeitiger reagiert haben. Beispielsweise hat Rheinland-Pfalz bereits 1996 einen Pensionsfonds auf den Weg gebracht, und der Bund folgte im letzten Jahr.
Die Versorgung seiner Beamten und Richter zukunftssicher zu machen, ist vorrangige Aufgabe des Freistaates. Die Pensionen müssen für die Betroffenen berechenbar sein. Es muss ein angemessenes Versorgungsniveau garantiert werden, das ihnen und den Hinterbliebenen einen angemessenen Lebensstandard im Alter erlaubt.
Durch die Etatisierung der künftigen Versorgungsausgaben wird die Kostentransparenz des Haushalts erhöht. Die Versorgungsausgaben werden derzeit aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Die Zahl der Versorgungsempfänger von derzeit rund 100 000 wird zum Jahr 2035 ihren Höchststand erreichen und bis dahin um rund 69 % zugenommen haben. Ich denke, es wird Zeit zu reagieren.
Durch das Sondervermögen Versorgungsrücklagen des Freistaates Bayern wurden ab dem Jahr 1999 in einem ersten Schritt Rücklagen gebildet, allerdings durch die Beschäftigten selbst fi nanziert. Bis zum Ende der Ansparphase im Jahr 2017 werden sich diese Rücklagen nach den derzeitigen Prognosen auf über 3 Milliarden Euro belaufen. Nun soll neben dem Sondervermögen „Versorgungsrücklagen“ ein weiteres Sondervermögen „Versorgungsfonds“ aufgebaut werden.
Ich bin der Meinung, dass das von der Staatsregierung favorisierte Teildeckungsmodell zu kurz greift. Es ist nicht konsequent genug und stellt nur – Sie haben es selber angeführt – eine Untertunnelung des Pensionsberges dar. Die SPD will sich an dem versicherungsmathematischen Modell orientieren, das seit 1996 in Rheinland-Pfalz praktiziert wird und nun auch vom Bund übernommen wurde.
Außerdem sollten wir uns bei den Beratungen in den Fachausschüssen mit der Zusammensetzung des künftigen Beirates befassen. Wie wir bereits 1999 in einem Antrag ausgeführt haben, sind wir der Meinung, dass es sich bei der Versorgungsrücklage um Geld der Beschäftigten handelt und deswegen die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Beirat erhöht werden muss. Nachdem die Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2017 weiter einbezahlt wird, sind wir der Meinung, dass wir diese Änderung des Gesetzes zum Anlass nehmen sollten, um noch einmal gemeinsam über die Aufstockung des Beirates nachzudenken. Auch sind wir der Meinung, dass eine Vertretung der Sozialversicherungsbeschäftigten in diesem Beirat nach wie vor erforderlich ist. Denn diese Versorgungsrücklage wird auch für die Beschäftigten in der Sozialversicherung bis zum Jahr 2017 bezahlt. Von daher ist es nicht einzusehen, dass künftig dieser Vertreter nicht mehr im Beirat sitzen sollte.
Außerdem, Kolleginnen und Kollegen, ist es nicht nachvollziehbar, wenn wir schon diesen Schritt machen, dass der einzurichtende Pensionsfonds nur für Pensionsleistungen und nicht für Beihilfen verwendet werden soll. Beihilfen sind Teil der Versorgungsausgaben und sollten von daher mit einbezogen werden. Aber das geht wahrscheinlich nach Ihren Berechnungen nicht, wenn man nur von 500 Euro ausgeht.
Der Aufbau einer kapitalgestützten Deckung der zukünftigen Versorgungsausgaben setzt die genaue Kenntnis der Beamtenversorgung in Bayern voraus. Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Jahr einen regelmäßigen Versorgungsbericht eingefordert, dem sich zum Glück die Mehrheit dieses Hauses angeschlossen hat.