Protocol of the Session on September 25, 2007

Der Maßnahmenkatalog verspricht eine Reihe von Verbesserungen. Ein Teil hat sich schon bewährt. Die Spezialeinheit kann mit ihren Aufgriffen zeigen, dass man hier auf dem richtigen Weg ist. Das Informationssystem „Tizian“ hat bereits seine erste Bewährungsprobe bestanden.

Wir bewegen uns zwar in die richtige Richtung, aber einige Probleme sind noch nicht endgültig gelöst. Für mich sind noch einige Fragen offen. Mir scheint die Erhöhung des Strafrahmens für Lebensmitteldelikte eine ganz wichtige Maßnahme zu sein. Auch der angedachte Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, der mit eigener Verantwortung

in Großbetrieben geradestehen muss, und vor allem die Problematik der Handelsströme von K-3-Material harren einer Lösung.

Wir sind mit unserem Entwurf auf einem guten Weg und werden über diese Dinge noch im Detail sprechen, wenn wir in den Ausschüssen über die Angelegenheit debattieren.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Entschuldigung, Frau Kollegin Paulig. Ich bitte um Verzeihung.

Wir melden uns schon, keine Sorge.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Huber, in der Tat ist die Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit notwendig. Wie die Vorfälle mit Gammelfl eisch hier in Bayern und darüber hinaus gezeigt haben, stehen wir tatsächlich vor besonderen Herausforderungen und einer deutlichen Weiterentwicklung des Kontrollsystems. Sie haben den Strafrahmen für Lebensmitteldelikte und den Umgang mit K-3-Material angesprochen. Die Einfärbung ist ein wichtiger Schritt, wir müssen aber darüber hinaus die Warenströme exakt erfassen. Sie müssen jederzeit kontrollierbar sein, sonst werden wir das Problem nicht in den Griff bekommen.

Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf so schön geschrieben: „Aktuelle Vorfälle haben gezeigt, dass eine weitere Optimierung in diesem Bereich geboten ist.“ Dazu kann man nur sagen: Wie wahr! Wenn man sich aber das Gesetz ansieht, muss man leider feststellen, dass die zur Optimierung ergriffenen Maßnahmen doch sehr bescheiden sind. Die Einführung einer Spezialeinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und risikoorientierte Kontrollen sind ein Schritt, der allerdings nicht eines Gesetzentwurfs bedurft hätte. Viel wichtiger ist, hinzusehen, was passiert mit den Kontrollen, wann werden sie durchgeführt, wie erfolgen sie. In der Tat ist es für die zuständigen Behörden ausgesprochen peinlich, wenn beispielsweise ein einschlägig vorbestrafter Fleischhändler wie im Fall der Wertfl eisch GmbH in Wertingen ganz offensichtlich nicht zum Kreis der Risikobetriebe gehört und nicht von der Spezialeinheit kontrolliert wird.

Als wenig wirkungsvoll hat sich auch die Regelung erwiesen, wonach es in das Ermessen der Kreisverwaltungsbehörden gestellt ist, ob sie die Spezialeinheit anfordern. Die Kreisverwaltungsbehörden haben natürlich auch Angst, dass Defi zite oder Mängel in den Kontrollen aufgedeckt werden. Ich glaube, hier kommen wir nicht weiter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein wesentlicher Punkt in dem Gesetzentwurf ist die Zusammenführung der Fleischhygieneüberwachung in den Landratsämtern als Staatsbehörde. Wenn man sich allerdings die sechs Fleischskandale in Bayern ansieht, stellt man fest, sie hätten durch diese Maßnahme nicht aufgedeckt werden können. Diese Skandale wären nicht aufgedeckt worden. Die Zusammenführung der Fleischhygieneüberwachung bei den Landratsämtern ist Augenwischerei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, der uns sehr nachdenklich stimmt, ist, dass auch nach der neuen Regelung amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Lebensmittelsicherheit und des Futtermittelrechts – wenn auch mit gewissen Einschränkungen – Privaten übertragen werden können. Wir sind der Überzeugung, dass dies ausschließlich der staatlichen Kontrolle unterliegen muss und dass diese entsprechend ausgestattet werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie bei anderen Umweltgesetzen haben wir auch hier festzustellen: Es reicht nicht aus, untergeordneten Behörden Aufgaben zu übertragen und gleichzeitig bei den Landesbehörden Personal abzubauen. Wir brauchen effektive Strukturen, eine Konzentration und die zügige Umsetzung von Maßnahmen, die nicht am bayerischen Tellerrand von Spezln, Bezirken und Behörden enden. Wir brauchen eine wirklich straffe, gut organisierte und gut ausgestattete Überwachung und Überprüfung. Schieben Sie das nicht auf die lange Bank; denn die nächsten Skandale in Bayern gibt es möglicherweise schon morgen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Es gibt keinen Einwand. Dann ist so beschlossen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass nach dem nächsten Tagesordnungspunkt, einem Gesetzentwurf in Erster Lesung, die Neuwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in geheimer Abstimmung erfolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 g auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 15/8876) – Erste Lesung –

Zur Begründung hat wieder Herr Staatssekretär Dr. Bernhard das Wort. Er ist heute im Dauereinsatz.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt einen Entwurf zur Änderung des

Bayerischen Wassergesetzes vor. Das Ziel ist zum einen eine Neuausrichtung der Regelungen für den Hochwasserschutz und zum anderen die Übertragung der Ausbau- und Unterhaltslast für Gewässer zweiter Ordnung auf die Bezirke. Außerdem geht es um eine Neuregelung der Überwachung von Abwasseranlagen.

Meine Damen und Herren, Bayern hat frühzeitig auf das Hochwassergeschehen und den Klimawandel reagiert. Wir haben nach dem Pfi ngsthochwasser 1999 das Aktionsprogramm 2020 geschaffen, das mit 2,3 Milliarden Euro ausgestattet ist und für die laufenden drei Jahre bis zu 150 Millionen Euro vorsieht. Ich meine, das ist eine massive Reaktion auf das, was sich beim Hochwasser getan hat.

Im Jahr 2006 hat es eine Änderung des Wassergesetzes durch den Bayerischen Landtag gegeben, in dem ein Programmsatz zur Hochwasserrückhaltung und Hochwasserentlastung fest formuliert worden ist. Außerdem wurde das Zulassungsverfahren für gesteuerte Flutpolder bei den Regierungen gebündelt. Der Erörterungstermin wurde als fakultativ festgeschrieben.

Nun gilt es, aufbauend auf den Vorgaben des Bundes die Belange des Hochwasserschutzes in Bayern weiter zu stärken. Wir schaffen Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre. Staat und Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Aufgaben auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden, auf die dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer, auf Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung hinwirken. Bei der Planung von Hochwasserschutzeinrichtungen müssen von Gesetzes wegen die Auswirkungen der Klimaänderung angemessen berücksichtigt werden. – Stichwort: Klimaschutzfaktor 15 %.

Es geht auch um die bessere Unterrichtung der Öffentlichkeit über Hochwassergefahren. Es geht um die Stärkung der persönlichen Vorsorgepfl ichten in Bezug auf Gefahren durch steigendes Grundwasser. Es geht um eine klare Regelung für die Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, wobei die Ermittlung von den Wasserwirtschaftsämtern übernommen wird. Den Kommunen steht es allerdings frei, dies selbst zu tun. Es geht auch um die vorläufi ge Sicherung der Überschwemmungsgebiete. Ermittelte und öffentlich bekannt gemachte Gebiete gelten kraft Gesetzes für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren als vorläufi g gesichert mit der Folge, dass bestimmte Maßnahmen nur mehr zulässig sind, wenn sie genehmigt werden. Es geht um die Schaffung eines angemessenen ordnungsrechtlichen Instrumentariums zur Abwehr von Schäden in Überschwemmungsgebieten. Mit der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes greifen bestimmte Genehmigungsvorbehalte und Bauverbote. In einer Rechtsverordnung können entsprechende Aufl agen gemacht werden.

Geregelt werden weiter die Ermittlung und Kartierung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten und die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen. Im Zuge der Neuordnung der Aufgaben der Bezirke sollen deren Zuständigkeiten für den Ausbau und die Unterhaltung der

Gewässer Zweiter Ordnung auf den Staat übertragen werden. Schon bisher haben die Wasserwirtschaftsämter diese Aufgaben für die Bezirke weitgehend wahrgenommen und abgerechnet.

Kolleginnen, und Kollegen, ich glaube, dass wir jetzt, mit dieser Novelle des Bayerischen Wassergesetzes, die rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Hochwasserschutz in der Zukunft schaffen. Die fi nanziellen Voraussetzungen dafür haben wir bereits mit dem von mir erwähnten „Aktionsprogramm 2020“ geschaffen. Ich bitte das Hohe Haus um gute Beratung und am Ende um Zustimmung zu dieser Novelle.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne jetzt die Aussprache. Die erste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Scheibchenweise, aber nicht als kompaktes, gesamtes Bild, kommt die Gesetzgebung zum Wassergesetz in Bayern voran. Eigentlich war man schon auf einem guten Weg, doch Sie novellieren das Gesetz nur in kleinen Portionen und so kann ich nur hoffen, dass nicht ein weiteres Hochwasser unseren Überlegungen zuvorkommt.

Herr Staatssekretär, Sie haben 15 % als Zuschlag verwendet. Es wäre schön gewesen, wenn diese 15 % bereits in der Vorlage des Gesetzestextes gestanden hätten. Dann wäre nämlich klar gewesen, worum es geht. Hierüber werden wir reden müssen. Auch weitere Punkte sind nicht klar im Gesetz formuliert. So geht nicht daraus hervor, wie Sie mit unserem Wunsch umgehen, in Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten prinzipiell Öltanks zu entfernen und die Ölheizungen durch andere Heizanlagen zu ersetzen. In dieser Frage steht nur eine ungenaue Formulierung im Gesetzentwurf. Hier muss noch schärfer formuliert werden.

Im Übrigen glauben auch wir, dass es geboten ist, das Gesetz an einigen Stellen nachzujustieren, an denen das notwendig ist. Dafür müssten Sie aber eines tun, und zwar müssen Sie konsequenter als bisher über das Landesentwicklungsprogramm und weitere Stellschrauben dafür sorgen, dass in Überschwemmungsgebieten künftig nicht mehr gebaut wird. Herr Staatssekretär, wenn ich mir beispielsweise das Inntal ansehe, dann wundere ich mich immer wieder. Im Inntal gehen jetzt regelrechte Raufereien los. Es wurde nämlich ein Bauvorhaben mitten im Naturschutzgebiet, im Hochwassergebiet, genehmigt. Sie und Ihre nachgeordneten Behörden lassen zu, dass dort eine riesige Spedition im Hochwassergebiet gebaut wird. Wer zahlt dann den Schaden? – Der Steuerzahler. Besser wäre es doch, so einen Unfug endlich zu verbieten. An dieser Stelle aber sind Sie wieder einmal windelweich. Solche Fragen kann man nicht den Landräten überlassen. Nicht, weil die Landräte hier keine Entscheidung treffen könnten, sondern weil die einfach zu nah an den örtlichen Belangen dran sind und deshalb in einer anderen Situation stehen. Solche Fragen müssen deshalb

durch das Parlament in den Gesetzen geregelt werden, was auch der Logik entspricht.

Wir sollten an diesem Gesetz deshalb erheblich feilen und dort Nachbesserungen vornehmen, wo wir schon längst über Erkenntnisse verfügen. Wir von der SPD sind bereit, mit Ihnen darüber zu verhandeln. Wir glauben, im Interesse Bayerns und der Menschen, die häufi g von Hochwasser betroffen sind, werden wir dann etwas Gutes tun. Akzeptieren Sie aber bitte auch Vorgaben, die notwendig sind, wenn Sie Ihnen auch noch schwer fallen. Als Beispiel nehme ich den Anbau von Mais in Hochwassergebieten. Jeder weiß, welches Problem es mit sich bringt, wenn es dort Hochwasser gibt. Trotzdem haben Sie nicht den Mut, mit den Bauernverbänden über die Organisation von Entschädigungen zu verhandeln, damit sichergestellt ist, dass dem Landwirt kein Schaden entsteht und trotzdem bei Hochwasser Sicherheit gegeben ist. Andernfalls schwimmt alles davon und in einem Maisfeld beispielsweise würde ein wahres Stauwehr errichtet, und zwar gerade dort, wo man es überhaupt nicht brauchen kann. Wir müssen deshalb zu anderen Maßnahmen greifen, um solche Probleme zu verhindern. Lassen Sie uns über diese Fragen diskutieren, damit das Gesetz enthält, was wir alle wollen: Schutz für die Menschen.

Im Übrigen schreiben Sie vom sich abzeichnenden Klimawandel und der damit einhergehenden Verschärfung. Der Klimawandel zeichnet sich aber nicht ab, sondern er ist inzwischen ein Faktum. Diese Fakten, die von uns allen geschaffen wurden, sollten wir im Einklang mit der Natur und im Interesse der Menschen korrigieren. Lassen Sie uns in diese Richtung verhandeln.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Guckert.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Dr. Otmar Bernhard hat für die Bayerische Staatsregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes zur Beratung vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält nach meiner Meinung folgende wesentliche Aspekte:

Erstens. Der Gesetzentwurf nennt die Gründe für die Änderungen. Es geht in erster Linie um den Klimawandel. Herr Kollege Wörner hat diesen Aspekt bereits angesprochen, allerdings sehr pauschal. Ich möchte deutlich herausstellen, dass aus heutiger Sicht ganz neue Erkenntnisse vorliegen.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Doch, doch, Herr Kollege. Das gilt beispielsweise für die Daten. Da muss man schon einmal bedenken, wie die Daten früher erhoben wurden, wie sie sich heute entwickeln, und wie die neue Technik, die uns heute zur Verfügung steht, neue Daten liefert. Ich kenne das sehr gut durch unser Wasserwirtschaftsamt. Heute kann man ganz andere Berechnungen anstellen. Die Veränderungen

führen zu Extremen, darin sind wir uns alle einig. Es gibt Dürre, Hagel und Starkregen. Diese Faktoren sind von entscheidender Bedeutung. Sie führen dazu, dass wir handeln müssen.

Ein weiterer Aspekt. Wir sind dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpfl ichtet und müssen gemäß der Paragraphen 31 und 32 handeln. Ich empfi nde dies aber als Ergänzung zu unseren Programmen, dem „Drei-SäulenProgramm“ und dem „Aktionsprogramm 2020“, das Herr Staatssekretär Bernhard angeführt hat.

Ein weiterer Aspekt: Wir kommen zweifelsohne den Bezirken und damit den Kommunen entgegen. Wir entlasten diese, was wir bereits früher schon getan haben. Diese Entlastung ist nicht gering, und wir werden sie im Rahmen der Haushaltsdebatte auch zu behandeln haben.

Ein weiterer Punkt ist die behördliche Überwachung der Abwassereinleitung. Soweit es möglich ist, werden wir die Ergebnisse der Eigenüberwachung einbeziehen. Das ist vor allem im Hinblick auf unsere Kläranlagen und die Kleinkläranlagen von ganz entscheidender Bedeutung.