Protocol of the Session on September 25, 2007

Wenn Sie wegen der Umsetzung etwas anmahnen müssen, lassen Sie das bitte von Ihren Abgeordneten in den Bundestag, in das Bundeskabinett oder mindestens als Bundesratsinitiative einbringen.

Die Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten haben Sie.

Zum Zweiten. Wir sind wirklich froh, dass diese EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002 auf den Weg gebracht wurde. Ich denke, wir wären andernfalls heute längst nicht so weit, Lärm als eines der wichtigsten Umweltprobleme zu begreifen. Wir haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse über gesundheitliche Schäden mit gesteigertem Herzinfarktrisiko sowie über Auswirkungen auf die psychische und intellektuelle Leistungsfähigkeit. Zur Minderung des Lärms reicht es nicht aus, auf technische Lösungen zu setzen. Kolleginnen und Kollegen der CSU, das müssten Sie irgendwann einmal begreifen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

65 % der Bevölkerung in Deutschland werden durch Straßenverkehrslärm in ihrer Wohnumgebung belästigt. Beim Flugverkehr sind es 37 %. Mit dem Flüsterasphalt wird es zum Beispiel nicht möglich sein, die massiven Lärmauswirkungen einer dritten Start- und Landebahn am Großfl ughafen München zu bekämpfen. Das sind strukturelle Entwicklungen, die Sie steuern müssen. Sie müssen hier eine andere Landesplanung umsetzen. Das ist die Aufgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Wir hätten die Lärmkarten eigentlich bis Mitte 2007 gebraucht. Wir GRÜNEN haben im März einen Antrag auf einen Bericht gestellt. Der Bericht wurde dann im Juli gegeben. Das ist gut so. Sehen Sie einmal bei den Zuständigkeiten genau hin: Der Bayerische Gemeindetag hat gesagt, die Gemeinden wollten diese Aufgaben nicht übernehmen. Schauen Sie nach Baden-Württemberg: Auch dort sind zunächst einmal die Kommunen für die Erstellung der Lärmkarten zuständig. Dort wird diese Arbeit jedoch fi nanziell honoriert. Die Gemeinden bekommen für die Erstellung der Lärmkarten 50 Cent pro Einwohner. In Bayern wird diese Aufgabe den Kommunen unentgeltlich aufgebürdet.

Wir sind der Auffassung, das LfU hat eine hervorragende Arbeit geleistet, es hat die technischen Voraussetzungen und das koordinierte Know-how. Warum soll dann nicht das LfU generell die 600 Kommunen der ersten Stufe und in einem zweiten Schritt die 1000 Kommunen der zweiten Stufe entlasten? Sie machen es sich einfach: Sie reduzieren den Personalbestand im Landesamt für Umweltschutz und sagen den Kommunen: Macht ihr es. Im Gesetzentwurf ist die Möglichkeit der alternativen Zuständigkeit für Landesbehörden und Landesregierungen möglich. Das wissen Sie. Das steht bei den Alternativen dieses Gesetzentwurfs, den Sie vorgelegt haben.

Lasten Sie also nicht schwierige technische Aufgaben den Kommunen auf, die Sie aufgrund des Personalab

baus bei Ihren Landesbehörden nicht mehr bewältigen können. So geht es nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Über die Frage der Zuständigkeit werden wir uns sicher noch ausführlich unterhalten. Gehen Sie die Bekämpfung des Lärms nicht nur mit Lärmkarten an. Entwickeln Sie im nächsten Schritt wirksame Lärmaktionspläne. Wir GRÜNEN wollen das gleiche Dilemma und das gleiche Drama wie bei der Bekämpfung des Feinstaubs nicht noch einmal erleben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim Feinstaub haben die Kommunen Vorschläge gemacht. Die Regierung und das Innenministerium haben dagegen eine jahrelange Blockade betrieben. Wir werden jetzt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Fortsetzung der Prozesse erleben, weil es München nicht möglich ist, Feinstaub konsequent zu bekämpfen, da das CSU-Innenministerium und im Auftrag die Regierung von Oberbayern die Maßnahmen ad absurdum führen.

Gehen Sie in sich und machen Sie Ihre Hausaufgaben: Erstens. Erstellen Sie durch das LfU pünktlich Lärmkarten. Zweitens. Entwickeln Sie wirksame Lärmaktionspläne, die nicht zwischen den Regierungen und den Kommunen hin- und hergespielt werden, sondern wirksame Maßnahmen enthalten. Drittens. Machen Sie eine Strukturpolitik, die den Lärm wirklich an der Quelle bekämpft, das heißt, ihn gar nicht entstehen lässt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 15/8844) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Bernhard.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes bringen wir ein ganz wichtiges und zentrales Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg. Die Veränderungen des Marktgeschehens in diesem Bereich, aber auch – wie wir gesehen haben – massive kriminelle Aktivitäten lassen es als dringend ge

boten erscheinen, dass wir den Rechtsrahmen anpassen. Globalisierung und Kriminalität machen Spezialisierung, Veränderung des Rechtsrahmens, Verstärkung des Kontrollpersonals und auch der Ausrüstung erforderlich.

Die Staatsregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Einiges ist bereits umgesetzt: Das Qualitätsmanagementsystem ist eingeführt. Ab 1. Januar nächsten Jahres werden die Kreisverwaltungsbehörden auditiert. Das EDV-System „Tizian“ wird Ende 2007 fl ächendeckend zur Verfügung stehen. Es läuft bereits die Fortbildung. Außerdem hat sich der Informationsfl uss innerhalb der Kreisverwaltungsbehörden verbessert, er kann jedoch – wie ich meine – noch besser werden.

Die Lebensmittelsicherheit kann insbesondere durch die Straffung der Überwachungsstruktur weiter optimiert werden. Die Kreisverwaltungsbehörden stehen dabei, was die Zuständigkeit anbelangt, weiterhin im Mittelpunkt. Für die Veterinäraufgaben, den Vollzug des Futtermittelrechts und der Lebensmittelüberwachung wird es eine Bündelung der Zuständigkeiten geben. Diese Maßnahme ist geeignet, die Lebensmittelsicherheit zu optimieren. Daher erhalten alle Gemeinden ab 100 000 Einwohnern zusätzlich zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung auch die Aufgaben der Veterinärämter und die Aufgaben beim Vollzug des Futtermittelrechts als Kreisverwaltungsbehörden.

Damit wird insbesondere die Trennung von Vollzugszuständigkeit und Zuständigkeit für die veterinärmedizinischen Fachaufgaben abgeschafft. Die Kommunen erhalten einen Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip. Außerdem wird die fi nanzielle Gleichstellung derjenigen Gemeinden, die Veterinäraufgaben und Aufgaben im Bereich des Futtermittelrechts bereits bisher wahrgenommen haben, gesetzlich verankert.

Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für das Rotfl eisch und für das Gefl ügelfl eisch, die durch das europäische Lebensmittelrecht ohnehin überholt waren, werden vereinheitlicht. Diese Aufgabe wird dem Staat übertragen. So wird eine Anpassung und Neustrukturierung der Lebensmittelüberwachung erleichtert. Die Regierungen werden einheitliche Zulassungsbehörden für alle Zulassungsverfahren und sind auch für die Kontrolle der Zulassungsvoraussetzungen zuständig. Außerdem werden die Regierungen in ihrer Aufsichts- und Steuerungsfunktion gestärkt.

Lebensmittelkontrollen können qualitativ verbessert werden, indem wir unsere Ressourcen konzentrieren und zusätzlichen Sachverstand und Interdisziplinarität durch Spezialistenteams schaffen, wie wir das mit der Spezialeinheit getan haben, die sich außerordentlich bewährt hat.

Die Verantwortung für Kontrolle und Vollzug einschließlich angemessener Sanktionen bei Verstößen liegt weiterhin bei den Kreisverwaltungsbehörden. Diese haben die notwendige örtliche Nähe; dadurch ist eine Kontrolle aus einer Hand gewährleistet. Mit den Regierungen und den

Kreisverwaltungsbehörden sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ein risikoorientiertes Kontrollprogramm aufgelegt, das gemeinsam bearbeitet wird.

Beim Thema Rotation haben wir eine fl exible Regelung gefunden. Hier geht es nicht um Misstrauen gegen die Mitarbeiter. Im Gegenteil: Wir wollen den Anschein vermeiden, dass es Interessenkonfl ikte geben könnte. Hinzu kommt eine Reihe von Anpassungen an das europäische Recht, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen will.

Wir sind der festen Überzeugung, dass diese rechtlichen Veränderungen eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung und Verstärkung der Lebensmittelkontrollen schaffen. Wir werden dadurch das Risiko der Kriminalität wesentlich vermindern. Wir können Kriminalität zwar nicht ausschließen, aber wir können das Risiko wesentlich vermindern. Damit werden wir einen möglichst optimalen Schutz der Verbraucher in der Zukunft gewährleisten.

(Beifall bei der CSU)

Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Rabenstein.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Bei diesem Gesetzentwurf geht es um zwei wichtige Elemente, zum einen um die Optimierung der Lebensmittelsicherheit, um die Optimierung der Überwachungsstrukturen, und zum anderen um die Anpassung des Landesrechts an die geänderten Lebensmittelrechte auf EU- und Bundesebene.

Zunächst zu dem an zweiter Stelle Genannten: Natürlich müssen wir die einschlägigen Verordnungen zu Hygienevorschriften auch in Bayern anpassen; das ist selbstverständlich. Auch die Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung müssen in diese Richtung geändert werden. Allerdings müssen wir bei den weiteren Beratungen die Auswirkungen gerade auf die kleinen und mittelständischen Schlachtbetriebe genau bedenken. Meine Fraktion und ich möchten nämlich nicht, dass diese kleineren und mittelständischen Betriebe noch schärfer überwacht und zum Teil mit unverständlichen Aufl agen, die sie kaum mehr erfüllen können, überzogen werden; zumindest besteht die Gefahr. Das könnte dazu führen, dass viele dieser Betriebe schließen müssen, und wer möchte das schon?

Damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Selbstverständlich sind wir auch für die Überwachung der kleineren Betriebe, aber man muss aufpassen, dass man mit einer aus Brüssel kommenden Regelfl ut nicht das verhindert, was man eigentlich nicht verhindern möchte.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Von den kleineren Betrieben geht nicht die große Gefahr aus, die wir jetzt beim Gammelfl eisch feststellen mussten.

Eine Optimierung der Überwachungsstruktur – damit komme ich zum anderen Bereich – ist überfällig. Hier sind wir offen. Wir unterstützen natürlich Verbesserungen, die auch in diesem Gesetzentwurf angedacht sind. Allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass man viele Skandale hätte verhindern können, wenn man den Anträgen, welche die SPD seit 2001 immer wieder gestellt hat, zugestimmt hätte.

(Beifall bei der SPD)

Letztlich hat der Untersuchungsausschuss „Wildfl eisch und Verbraucherschutz“ – auch das möchte ich betonen – genau auf diese Mängel hingewiesen, die jetzt im Gesetzentwurf aufgedeckt werden. Viele Regelungen wären wohl in den Gesetzentwurf nicht aufgenommen worden, wenn es diesen Untersuchungsausschuss nicht gegeben hätte. Es hat immer geheißen, er sei so überfl üssig wie ein Kropf. Genau das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der SPD)

Leider müssen wir feststellen: In Bayern haben die Kontrollen versagt. Das war auch beim letzten Fall in Wertingen wieder so. Es war ein Außenstehender, ein Lastwagenfahrer, der den entscheidenden Tipp gegeben hat; das waren nicht die Kontrolleure, die eigentlich dafür zuständig gewesen wären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen werden wir auch in den weiteren Beratungen genau darauf achten, ob die vorgeschlagenen Änderungen für die Zuständigkeiten der Überwachung zielführend sind; denn eines brauchen wir: eine deutlich bessere Überwachung der Kontrollen auch in Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Huber.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten hat es viel Wirbel um etliche Betrügereien mit Nahrungsmitteln verschiedener Herkunft gegeben. Auch wenn wir bisher durch diese Machenschaften keinen einzigen Fall von Erkrankungen entdecken konnten, so haben doch die Menschen natürlich ein Anrecht auf ekelfreie und hygienisch einwandfreie Nahrungsmittel.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Woher kommt das? – Wir müssen konstatieren, dass es einzelne Verbrecher gegeben hat, die ganz gezielt, sehr geschickt und mit hoher krimineller Energie die Überwachungslücken ausgenutzt haben, die sich aus den veränderten Handelsströmen der heutigen Zeit ergeben haben. Wir haben ein vollkommen verändertes Spektrum der Lebensmittelüberwachung. Es geht nicht mehr um

den angetrockneten Leberkäs in der Ladentheke, um die schlecht gereinigte Maschine in der Metzgerei oder um gesprungene Fliesen im Kühlraum. Wir haben es jetzt mit einer Verschiebung von großen Partien minderwertiger Produkte per Lastwagen zu tun, mit gefälschten Papieren, mit einem Vertrieb über Scheinfi rmen mit doppelter EDV. Das stellt jetzt das eigentliche Problem der Lebensmittelüberwachung dar. Darauf gilt es zu reagieren. Der vorliegende Gesetzentwurf versucht, genau diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die Anpassung der Kontrollmaßnahmen an die veränderten Strukturen, wie sie sich in der letzten Zeit darstellen, ist das eigentliche Thema dieses Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf beschreibt eine ganze Palette von Maßnahmen, die der Staatssekretär bereits im Detail dargestellt hat. Ich möchte mich daher auf einige Kommentare beschränken.

Die Risikoorientierung, die hier festgeschrieben ist, erhöht die Fahndungsschärfe. Ich betone das, weil Kollege Rabenstein darauf abgestellt hat, dass nicht die kleinen Metzgereien schikaniert werden sollen, sondern gerade die Betriebe, die mit ihrer neuen Art von Kriminalität im Lebensmittelsektor aufgefallen sind. Die Spezialisierung und die erhöhten Zugriffsmöglichkeiten, die zum Beispiel bereits der Spezialeinheit zugebilligt worden sind, erhöhen auch den Fahndungsdruck. Wenn eine solche Spezialeinheit mit einer ganzen Palette an Spezialisten, mit EDV, Warenstromanalyse, Hygiene- und Lebensmittelüberwachung auf den Hof fährt, wird sie in der Lage sein, Betrügereien aufzudecken, die einem einfachen amtlichen Tierarzt verschlossen gewesen wären.

Neue Kommunikationsebenen wie die Plattform „Tizian“ und die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll, Polizei und Lebensmittelüberwachung werden in Zukunft Reibungsverluste minimieren und Ergebnisse beschleunigt erbringen. Die Klärung der Zuständigkeiten, die inzwischen nachvollziehbar sind, bringt mit Sicherheit mehr Transparenz ebenso wie die Konzentration der Zulassungsvorgänge an den Regierungen. Die Zusammenführung der Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung mit der neuen Defi nition der Aufgabenzuschnitte von amtlichem Tierarzt, Lebensmittelkontrolleur und Fachassistent bringt mit Sicherheit mehr Klarheit und auch mehr Synergieeffekte. Keiner kann nachvollziehen, warum der amtliche Tierarzt Tortellini mit Fleischfüllung kontrollieren muss, während Tortellini mit einer vegetarischen Füllung vom Lebensmittelüberwacher zu kontrollieren sind. Hier gibt es eine Straffung, aus der mit Sicherheit eine Verbesserung resultieren wird.

Der Maßnahmenkatalog verspricht eine Reihe von Verbesserungen. Ein Teil hat sich schon bewährt. Die Spezialeinheit kann mit ihren Aufgriffen zeigen, dass man hier auf dem richtigen Weg ist. Das Informationssystem „Tizian“ hat bereits seine erste Bewährungsprobe bestanden.