Protocol of the Session on October 24, 2002

Zusatzfrage: Frau Kollegin Tausendfreund.

Wurde der Umstand bewertet, dass Herr Dr. Gröber die genannten 100000 DM zunächst auf ein CSU-Parteikonto überwiesen hat, als die Sache an die Öffentlichkeit gekommen ist? Wenn ja, wie wurde das bewertet? Dies deutet doch darauf hin, dass er eigentlich von einer Parteispende ausgegangen ist.

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, ich habe bereits die beiden Möglichkeiten deutlich gemacht. Wenn er gedacht hätte, dass das Geld für ihn selbst bestimmt sei, wäre Schenkungssteuer fällig gewesen. Das hat er rechtzeitig angezeigt, somit war es nicht strafbar. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre es eine Unterschlagung gewesen. Diese Unterschlagung wäre dann bereits verjährt gewesen.

(Hofmann (CSU): Daraus ist kein Honig zu saugen!)

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Dr. Gröber hat in der Öffentlichkeit erkennen lassen, dass er durch diese Einstellung voll rehabilitiert sei. Stimmen Sie einer solchen Sichtweise zu?

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin Tausendfreund, das Verfahren ist nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil keine Straftat verfolgt werden konnte.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Ist in diesem Zusammenhang eine Zeugeneinvernahme von Herrn Genz erfolgt, wenn ja, mit welcher Aussage?

Bitte, Herr Staatsminister.

Frau Kollegin Paulig, Herr Genz ist zu diesem Sachverhalt vernommen worden. Wir haben aber auch die Aussage von Herrn Dr. Gröber.

Die nächste Frage stellt Herr Kollege Schuster.

Herr Staatsminister, hat die Bayerische Staatsregierung Kenntnis darüber, dass das Warenangebot in den so genannten Gefängnisshops, insbesondere auch in Jugendhaftanstalten, zu Preisen abgegeben wird, die erheblich über den handelsüblichen Preisen liegen, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Staatsregierung angesichts der knappen Finanzlage der Inhaftierten gegebenenfalls zu ziehen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Hohes Haus, verehrter Herr Kollege Schuster! Darüber liegen der Bayerischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Im Gegenteil: Nach Nummer 1 zu § 22 der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz überprüfen die Justizvollzugsanstalten in unregelmäßigen Abständen, ob Güte und Preis der beim Einkauf gelieferten Gegenstände angemessen sind. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass von den Gefangenen keine überhöhten Preise verlangt werden.

Erste Zusatzfrage, Herr Kollege Schuster.

Herr Staatsminister, ich nehme diese Antwort zur Kenntnis. Ich bin etwas verwundert. Als Gefängnisbeirat werde ich häufig mit anderen Angaben konfrontiert. Welche Konsequenzen hätte es für die Betreiber der Gefängnisläden, wenn mehrmals festgestellt würde, dass sie überhöhte Preise verlangten?

Bitte, Herr Staatsminister.

Herr Kollege, auch ich bekomme immer wieder Schreiben von Gefangenen, die der Meinung sind, dass in den Gefängnisshops überhöhte Preise verlangt würden. Wir überprüfen das regelmäßig. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem die Preise überhöht gewesen wären. Natürlich muss klar sein, dass in einem solchen Laden die Preise nicht auf einem so niedrigen Niveau wie in einem Supermarkt sein können, schon gar nicht auf dem Niveau von Sonderangeboten. Da Sie der stellvertretende Vorsitzende des Gefängnisbeirates in Nürnberg sind, haben wir auch dort nachgefragt. Der Anstaltsleiter hat mir gesagt, dass es derzeit keine Beschwerden gebe. Wenn festgestellt würde, dass in einem solchen Laden die Produkte zu überhöhten Preisen angeboten würden, müssten wir zunächst mit dem Händler sprechen und darauf hinwir

ken, dass die Preise angepasst werden. Sollten sie dann nicht angepasst werden, wäre das sicher ein Grund, den Vertrag mit dem Händler aufzulösen.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Die nächsten Fragen richten sich an das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Herr Staatsminister Sinner wird diese Fragen beantworten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote.

Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung mit Blick auf die eigenen Aktivitäten im Bereich „Gesunde Ernährung“, insbesondere Kinderernährung und Ernährungserziehung in Kindergarten und Schule, die Kindergartentournee des Unternehmens McDonalds, die derzeit in Kindergärten in Oberfranken durchgeführt wird, handelt es sich hierbei um eine „umweltpädagogisch getarnte“ Marketing-Aktion mit dem Ziel der Sympathiewerbung für das Fastfood-Unternehmen und wie wird die Staatsregierung verhindern, dass die von ihr im Rahmen der Ernährungserziehung unternommenen Anstrengungen durch derartige Aktionen konterkariert werden?

Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Präsident, Frau Kollegin Gote! Kinderernährung und Ernährungserziehung gehören zu den Schwerpunkten der staatlichen Ernährungsberatung in den Kompetenzzentren an den Landratsämtern. Gerade für den vorschulischen Bereich bestehen vielfältige Angebote. Zu nennen sind hier Fortbildungen für Erzieher und Erzieherinnen zu Themen wie beispielsweise „Gesunde Ernährung“ oder „Essen mit allen Sinnen“. Von den Kompetenzzentren werden Medienpakete zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe die Thematik im Kindergarten behandelt werden kann.

Darüber hinaus bietet die staatliche Ernährungsberatung auch Elternabende in Kindergärten zum Thema „Kinderernährung“ an und veranstaltet speziell vorbereitete Aktionstage, bei denen das Thema „Kinderernährung“ breiten Raum einnimmt. Allerdings handelt es sich hier um Angebote, die den Eltern und Pädagogen vorgestellt aber nicht vorgeschrieben werden können. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags entscheiden die jeweiligen Träger und Leitungen der Kindergärten grundsätzlich selbstständig und unabhängig über die konkrete Ausgestaltung der Erziehungsarbeit. Hierzu gehört auch die Ernährungserziehung.

Das Angebot der Firma McDonalds bezieht sich auf verschiedene Umweltthemen. Dabei wird das Thema „Ernährung“ ausgespart. Bei diesen Veranstaltungen werden auch keine Verzehrgutscheine oder ähnliche Produkte von McDonalds verteilt.

Frau Kollegin Gote, Sie sollten diese Frage an den Kindergartenbetreiber richten. Wir können nur Angebote machen. Dem Kindergarten steht es frei, diese oder andere Angebote anzunehmen.

Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Herr Staatsminister, Sie haben eigentlich keine meiner Fragen beantwortet. Ich weiß, dass Sie für die Ernährungserziehung eine gute und wichtige Arbeit leisten. Wie schätzen Sie diese Aktion ein? Sind Sie mit mir der Meinung, dass sie eine Sympathiewerbung für das Unternehmen McDonalds ist? Wenn kleine Kinder in der Stadt den Clown Ronald McDonald sehen, können sie nicht unterscheiden, ob das etwas Gutes oder etwas Schlechtes ist. Wenn dieser Clown im Kindergarten gut war, ist es für Mütter schwierig, ihre Kinder in der Sadt vom Burger-Essen abzubringen. Ich bitte Sie, dazu präziser Stellung zu nehmen.

Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir bewerten nicht die Aktivität einzelner Unternehmen. Ich habe an keiner Kindergartentournee teilgenommen. Insofern kann ich nur über unsere Angebote referieren. Mit unseren Angeboten versuchen wir, unter dem Stichwort „Verbrauchersouveränität„ eine selbstständige Entscheidung zu ermöglichen.

Es widerspricht unserem gesellschaftspolitischen Ansatz, den Verbraucher als einen hilflos zwischen Supermarktregalen umherirrenden Menschen zu betrachten, ihn an der Hand zu nehmen und ihm zu sagen, was im Einzelfall gut und was böse ist. Wir informieren; wir wollen, dass der Verbraucher die Entscheidung treffen kann. Wir informieren auch die Eltern, die Erzieher und die Kinder. Die Entscheidung, was im Einzelfall gemacht wird, liegt beim Träger.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Ist es vorstellbar, dass diese Art der Umwelterziehung – so muss ich das ja wohl nennen – in Zukunft vielleicht dem Bildungsund Erziehungsplan, den die Staatsregierung für Kindergärten demnächst vorlegen wird, zuwiderlaufen könnte?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Für mich ist vorstellbar, dass in dem Erziehungsplan möglicherweise Dinge stehen, die im Kindergarten realisiert werden sollen. Ich kann mir auch vorstellen, dass Leiterinnen von Kindergärten in der Lage sind, Angebote daraufhin zu beurteilen, ob sie dem Erziehungsplan entsprechen oder widersprechen. Dafür brauchen sie nicht die behutsame Hand der Staatsregierung, sondern sie sind so selbstständig, dass sie das selbst entscheiden können.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Gote.

Wäre es denkbar – da es uns nicht darum geht, das Unternehmen

McDonald‚s als solches schlecht zu reden –, dass das Ministerium den Erzieherinnen eine Art Entscheidungshilfe in Form eines Faltblattes – ähnlich den vielen schönen Faltblättern, die Sie erstellen – zu diesem Punkt an die Hand gibt?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich habe schon mit verschiedenen Angeboten von Handreichungen dargelegt, welche Ernährung gesund und welche zu fördern ist. Ich habe so viel Vertrauen in die Kompetenz der Erzieherinnen und die Mündigkeit der Eltern, dass sie aus diesen Angeboten die richtigen Schlüsse ziehen.

Die nächste Frage wird von Frau Kollegin Münzel gestellt. Bitte, Frau Kollegin Münzel.

Herr Staatsminister, wie ist der aktuelle Stand der baurechtlichen Genehmigung des geplanten Entengroßmastbetriebs in Keilsdorf-Riedenburg, wie beurteilt die Staatsregierung aus tierschutzrechtlicher Sicht die geplante Bestandsgröße von 11400 Tieren in einer Halle von 120 x 23 Metern, und wie wird durch Auflagen sichergestellt, dass die Vorgaben der „Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen“ hinsichtlich der Wasserversorgung, des Wasserzugangs und der Befriedigung ethologischer Grundbedürfnisse von Wassergeflügel eingehalten werden können?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Münzel, dieses Vorhaben soll in Keilsdorf-Riedenburg verwirklicht werden. Zuständig dafür ist das Landratsamt Kelheim. Diesem Landratsamt liegt kein Bauantrag vor. Derzeit ist lediglich aus Pressemeldungen bekannt, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll. Deshalb kann ich keine konkreten Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens machen. Das Vorhaben ist sozusagen virtuell; Sie greifen es schon vor dem Bauantrag auf.

Zu den Belangen des Tierschutzes kann ich allgemein Folgendes sagen: Außer den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – das sind die Europaratsempfehlungen – gibt es für die Entenhaltung keine konkreten Rechtsvorschriften. In den Europaratsempfehlungen sind keine konkreten Vorgaben zur Besatzdichte bei der Entenmast enthalten. Der Ausschuss für Geflügelproduktion der Deutschen Landwirtschaftlichen Gesellschaft empfiehlt in dem Merkblatt „Entenmast“ Aufstallungsdichten je Quadratmeter, an denen sich viele Entenmastbetriebe orientieren. Für Pekingenten gilt zum Beispiel eine Aufstallungsdichte von fünf Tieren, für Flugentenerpel von fünf bis sieben Tieren, für die Flugente von neun bis dreizehn Tieren pro Quadratmeter. Wenn tatsächlich so viele Enten in der Halle gehalten werden sollten, wie Sie in Ihrer Frage angegeben haben, nämlich 11400 Enten, läge die Besatzdichte unter diesen Empfehlungen. Das wären 4,13 Tiere je Quadratmeter. Die endgültige Beur

teilung kann selbstverständlich erst dann vorgenommen werden, wenn klar ist, was im vorliegenden Fall tatsächlich beantragt wird.

Im Genehmigungsverfahren würde natürlich auch gemäß den Empfehlungen des Europarats ein geeigneter Wasserzugang für die Enten gefordert werden. Die Lehr- und Versuchsstation für Kleintiere in Kitzingen prüft die verschiedenen Möglichkeiten, wie der Wasserzugang von Mastenten, unter anderem aus hygienischer Sicht, zufriedenstellend gestaltet werden kann. Es ist nicht so einfach, ein solches Problem zu lösen. In diesem Zusammenhang kann ich – das wurde heute schon behandelt – auf die Antwort des Kollegen Miller auf die mündliche Anfrage der Kollegin Scharfenberg in der heutigen Fragestunde hinweisen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Münzel.

Angesichts der Problematik der Wasserversorgung und angesichts des Forschungsprogramms, das erst im Jahr 2003 beginnen soll, frage ich Sie, ob es denkbar ist, dann, wenn die Behörde in Kelheim einen derartigen Bauantrag genehmigt, eine Auflage des Inhalts vorzusehen, dass dann, wenn die Forschungsergebnisse vorliegen, dieser Betrieb nachrüsten muss.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir würden versuchen, schon in der Baugenehmigung diese Auflage vorzusehen. Bei bestehenden Vorhaben sehen wir schon konkrete Lösungen dafür, wie man dem Bedürfnis der Enten, ins Wasser zu gehen, nachkommen kann. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass wir erst den konkreten Antrag auf dem Tisch haben müssen. Wir müssen nicht auf Forschungsergebnisse warten, sondern würden schon aktuell derartige Auflagen machen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Münzel.