Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass die Behörden zumindest darauf achten, dass die Enten nicht auf Gitterrosten stehen, was rein rechtlich möglich wäre?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir achten darauf, dass die Bedingungen für die Enten so optimal wie möglich sind. Wir sind mit den Entenhaltern im Gespräch. Es gibt Empfehlungen, die wir umsetzen wollen. Wir haben einen Pakt zur Geflügelhaltung unterzeichnet; das ist Ihnen sicher nicht entgangen. Halter und Vertreter des Natur- und Tierschutzes haben sich zusammengerauft und wollen, unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen, bessere Haltungsbedingungen erreichen.
Wir kommen nun zum Ressort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Ich bitte Herrn Staatsminister Zehetmair, die Fra
Herr Staatsminister! In Ergänzung zu meiner Schriftlichen Anfrage vom 24.05.2002 – Aktenzeichen AIG-4251-2/1154 – frage ich, welche staatlichen kulturellen Einrichtungen in staatlichen Gebäuden untergebracht sind und mit welcher Nutzfläche, wobei eine ungefähre Angabe genügt.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Volkmann, grundsätzlich sind alle staatlichen kulturellen Einrichtungen in staatlichen Gebäuden untergebracht. Die Erhebung der Nutzfläche der betroffenen staatlichen Gebäude ist mit einem außerordentlichen Aufwand verbunden und in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ich bitte, das zu verstehen.
Bezüglich der nicht in staatlichen Gebäuden untergebrachten Einrichtungen darf auf Nr. 1 der Antwort vom 30.08.2002 zur schriftlichen Ausgangsanfrage verwiesen werden.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass der Alte Hof, um den es bei der Frage damals auch schon ging, eine so hohe geschichtliche und kulturelle Bedeutung nicht nur für die Stadt München, sondern auch für Bayern und seine Staatlichkeit besitzt, dass es wünschenswert wäre, wichtige kulturelle staatliche Einrichtungen dort unterzubringen?
Herr Staatsminister, würden Sie mir darin zustimmen, dass es bei gutem Willen möglich sein müsste, kulturelle Einrichtungen in den Alten Hof kostenneutral zu verlagern, damit es dort nicht zu einer übermäßigen Kommerzialisierung kommt und damit die Kontinuität öffentlicher staatlicher Nutzung dieses historischen Gebäudes gewahrt bleibt?
digkeit für den Alten Hof hat der Finanzminister, und daher sind diese Nutzungsvorschläge von ihm zu vertreten und zu verantworten. Grundsätzlich geht es immer auch darum – siehe Marstallplatz –, dass wir, um etwas finanzieren zu können, auch Kompromisse eingehen müssen. Ich würde die Opernprobebühne jetzt nicht bekommen, wenn das nicht in Verbindung mit der Maximilianstraße vergeben worden wäre. Ich stimme Ihnen zu, es ist ein historisch so bedeutender Komplex, dass er in erster Linie kulturell strahlen muss.
Herr Minister, wenn man staatliche Einrichtungen im Alten Hof ansiedelt, dann würden andere Gebäude frei und könnten vermietet werden. Unter diesem Gesichtspunkt könnte der Alte Hof nahezu kostenneutral in größerem Umfang staatlich genutzt werden. Würden Sie sich dafür einsetzen?
Herr Kollege, wenn es in etwa kostenneutral ist und für die dann frei werdenden Räumlichkeiten eine sinnvolle Verwendung gefunden wird, dann stimme ich Ihnen zu. Beispielsweise haben wir die Chemie und die Pharmazie nach Großhadern verlagert. Das war nur möglich, weil wir den Komplex in der Barerstraße für eine andere Verwendung frei gegeben haben, was Geld einbringt.
Herr Minister, nachdem die seit 1999 ausgeschriebene Wiederbesetzung der C-4-Professur Politische Wissenschaften immer noch nicht vorgenommen ist, die Staatsregierung es meines Erachtens versäumt hatte, der bestplatzierten Bewerberin auf der durch die Hochschule vorgelegten Berufungsliste den Ruf rechtzeitig mitzuteilen, das Verwaltungsgericht München dem Fünft-Platzierten, aber per Sondervotum vorgeschlagen und von Ihnen berufenen Bewerber „fachwissenschaftliche Defizite“ und Ihrem Ministerium eine „ermessensfehlerhafte“ Entscheidung bescheinigt hatte, frage ich Sie, wann mit einer Besetzung des für die Umsetzung eines Entwicklungskonzepts am Geschwister-Scholl-Institut – GSI – wichtigen Lehrstuhls zu rechnen ist, ob Sie, wie von Prof. Oberreuter behauptet, diesen gedrängt haben, sich zu bewerben, um am GSI „Ordnung zu schaffen“ und warum das Wissenschaftsministerium Oberreuters Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof „in allen wesentlichen Punkten“ zugestimmt hat, obwohl sie noch im Juli erklärt hatten, dass sie „nicht in die Beschwerde gehen, sondern die Sache der Universität zur Neuausschreibung zurückgeben werden“.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, die Mündliche Anfrage enthält drei unzutreffende Unterstellungen.
Erstens. Die Erstplatzierte auf der Berufungsliste war nach der Vereinbarung der Kultusminister von 1978 durch einen Ruf auf einen Lehrstuhl an die Universität Halle-Wittenberg gesperrt, als die Universität mit der Vorlage des Zukunftskonzepts für das GeschwisterScholl-Institut die Voraussetzung für die Ruferteilung geschaffen hatte. Eine entsprechende Mitteilung ist ihr noch vor Annahme des Rufs an die genannte Universität mitgeteilt worden. Ich habe mit der Aspirantin auch ein persönliches Gespräch hier in München geführt. Sie hat gleichwohl den Ruf aus Halle aus persönlichen Gründen angenommen.
Zweitens. Prof. Oberreuter war auf der Berufungsliste nicht platziert, also auch nicht an fünfter Stelle; vielmehr war er durch ein hochschulrechtlich zulässiges Sondervotum zur Berufung vorgeschlagen.
Drittens. Der auf eine Konkurrentenklage eines anderen Bewerbers ergangene erstinstanzliche Beschluss des Verwaltungsgerichts München ist in erster Linie auf einen formalen Gesichtspunkt, nämlich die Auslegung des Hinweises auf die gesetzliche Altersgrenze im Ausschreibungstext, gestützt, nicht auf fachwissenschaftliche Defizite von Prof. Oberreuter.
Erstens. Der Zeitpunkt der Besetzung des Lehrstuhls ist derzeit nicht genau absehbar. Er hängt unter anderem davon ab, wann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über die von Prof. Oberreuter gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegte Beschwerde entscheidet. Ich gehe davon aus, dass dies in Kürze der Fall sein wird.
Zweitens. Die Staatsregierung hat Herrn Prof. Oberreuter nicht zur Bewerbung gedrängt. Es stand ihm jedoch selbstverständlich frei, sich zu bewerben.
Drittens. Das Ministerium hat der Beschwerde von Prof. Oberreuter deshalb inhaltlich zugestimmt, weil es seine Entscheidung weiterhin für rechtmäßig hält. Der Verzicht auf die Einlegung der Beschwerde durch den Freistaat Bayern erfolgte, um das Besetzungsverfahren von Seiten des Staates nicht zu verzögern.
Herr Minister, treffen Zeitungsberichte zu, dass Sie, wenn das Verwaltungsgericht gegen die Beschwerde von Prof. Oberrreuter entscheiden sollte, die Stelle neu ausschreiben werden, damit sie auf Herrn Oberreuter zugeschnitten ist?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, die Zusatzbemerkung brauche ich nicht zu beantworten. Sie deckt sich nicht mit dieser Frage.
Ich darf deutlich sagen, das ist ein schwebendes Verfahren, und Sie bekommen von mir keine spekulative Antwort.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, wer die politische Instanz sein könnte, die Prof. Oberreuter ermutigt haben soll, sich beim GSI zu bewerben, um dort Ordnung zu schaffen?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, es geht nicht um Vorstellungen. Ich habe registriert, dass sich Herr Prof. Oberreuter beworben hat. Das ist aus freiem Antrieb erfolgt; ich wüsste nicht, wer ihn dazu gedrängt hätte. Sonst würde er jetzt nicht in die Beschwerde gehen. Wegen der einstweiligen Anordnung kann er derzeit nicht berufen werden.
Herr Minister, die Gutachter haben festgestellt, dass es am GSI dringenden Reformbedarf gibt. Können Sie uns sagen, in welcher besonderen Weise Prof. Oberreuter dafür geeignet sein soll, die Vorschläge, die aus dem Gutachten abzuleiten sind, am GSI tatsächlich umzusetzen und dort für eine grundlegende Reform zu sorgen?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, dass die Entscheidungsberechtigung beim Minister liegt, auch abweichend von der vorgelegten Liste zu verfahren. Dazu gehört auch, das Sondervotum zu berücksichtigen. Der formale Mangel, den das Gericht geltend gemacht hat, betraf das Alter bezogen auf die Ausschreibung.
Was das Inhaltliche betrifft: Unter den Verbliebenen war und bin ich – das habe ich auch dem Gericht gegenüber schriftlich dargelegt – der Auffassung, dass Prof. Oberreuter die größere Kompetenz unter den Bewerbern hatte, nachdem Frau Prof. Schüttermeyer weggefallen war.
Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen. Ich schließe sie hiermit. Ich bedanke mich beim Herrn Minister und bei den Fragestellern. Wir kommen jetzt zur Behandlung der Dringlichkeitsanträge.