Protocol of the Session on July 11, 2002

Die CSU wird dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nach der Maßgabe des fraktionsübergreifenden Antrags und der Fassung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Egleder. Sie haben ebenfalls sieben Minuten Zeit.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge des sich ständig weiter verschärfenden Wettbewerbs auf europäischer und globaler Ebene haben die großen Privatbanken – das ist bereits dargestellt worden – über die Bankenvereinigung der EU in ihrer Wettbewerbsbeschwerde bei der EU auch die Gewährträgerhaftung und Anstaltslast bei den Sparkassen moniert.

Da die Vorrednerinnen und Vorredner ausführlich zu beiden Begriffen Stellung genommen haben und es sicherlich klar geworden ist, dass es sich bei der Gewährträgerhaftung nicht um die Verschärfung des Waffenrechts handelt, kann ich mich etwas kürzer fassen. Es ist aber anzusprechen, warum die jetzt getroffene Regelung gerade für unsere Sparkassen im Flächenstaat Bayern von so großer und enormer Wichtigkeit ist.

Es bestand die Gefahr, dass durch die Vorgaben im EURecht tatsächlich die Haftungsgrundlage der Sparkassen zum Schaden ihres öffentlichen Auftrages hätte verändert und geschmälert werden sollen. Im Interesse der kreditwirtschaftlichen Versorgung breiter Bevölkerungskreise in Bayern und insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen ist es aber gerade in unserem Flächenstaat Bayern von besonderer Wichtigkeit, dass wir eine funktionierende Bankenlandschaft haben und insbesondere die flächendeckende Versorgung durch die bayerischen Sparkassen.

Wir sind unserer Bundesregierung zu ganz besonderem Dank verpflichtet, weil sie bei den Verhandlungen mit der EU die Grundlagen und die Leitlinien für das Arbeiten bei den Sparkassen in Bayern geschaffen hat.

Das ist eine Verhandlungsleistung, die sich in Zukunft gerade im Flächenstaat Bayern stabilisierend auswirken wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Ergebnis wurde gemeinschaftlich mit den Bundesländern und dem Bundesrat herbeigeführt. Daran kann man sehen, wie gut eine gedeihliche Zusammenarbeit wirken kann und wie schädlich es hätte sein können, wenn auch dort gebremst worden wäre.

Wir stellen auch fest, dass es durch die gemeinschaftlichen Bemühungen aller Beteiligten gelungen ist, den Sparkassen eine gewisse Planungssicherheit und Rechtssicherheit für die Zukunft zu geben. Auch das müssen wir deutlich und anerkennend herausstellen.

Wenngleich die Gewährträgerhaftung nun entfallen ist und die Anstaltslast durch eine „normale Eigentümerbeziehung“ ersetzt worden ist, bedeutet die jetzt gefundene Lösung, dass die Sparkassen weiterhin ihren öffentlichen Auftrag erfüllen können und die kommunale Bindung voll erhalten bleibt. Dieses Ergebnis ist besonders wichtig, wenn wir die Entwicklungen bei den großen Privatbanken betrachten, die sich bekanntermaßen aus der Fläche zurückziehen, Zug um Zug 40000 Stellen abbauen werden und sich zunehmend dem Shareholder Value zuwenden. Demgegenüber bieten unsere Sparkassen ein klares Gegengewicht, auf das wir in Zukunft verstärkt setzen müssen. Die Sparkassen bleiben in den ländlichen und strukturschwachen Gebieten und halten ihren Personalbestand bzw. stocken ihn teilweise noch auf. Von besonderer Wichtigkeit ist: Sie bieten attraktive Ausbildungsplätze für junge Leute in Wohnortnähe, und zwar auch in ländlichen Gebieten.

Darüber hinaus sind es die Sparkassen, die sich um die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsteile kümmern. Es ist bekannt, dass beispielsweise 80 Prozent der Sozialhilfeempfänger ihr Konto bei den Sparkassen haben. Diese Tatsache können wir – im Vergleich zu mancher der großen Privatbanken – nur positiv herausstellen.

Durch die kommunale Bindung ist die Gemeinwohlverpflichtung weiterhin gewährleistet. Alle Kommunalpolitiker wissen, wie wichtig die Unterstützung der Sparkassen für Vereine, Verbände und wohltätige Einrichtungen ist. Durch das gefundene Ergebnis wird diese Unterstützung weiterhin sichergestellt.

Ein großes Anliegen der SPD-Fraktion und der Grünen war es schon immer, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu stärken. In besonderer Weise gilt das auch in Bezug auf die Mitarbeiter der Sparkassen.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß nicht, warum Sie das verwundert; unser Kollege Dietmar Franzke und die Kollegen, die sich mit Fragen des öffentlichen Dienstes befassen sowie die gesamte Fraktion haben schon seit Jahren und Jahrzehnten darauf gedrängt, die Mitwirkungsmöglichkeiten gerade in diesem Bereich zu stärken. Das ist, Frau Kollegin Kellner, nichts Neues. Deshalb überrascht auch ein kurzfristiger Antrag nicht. Wir bitten darum, in diesem Punkt die Zustimmung zu bekommen.

(Zuruf des Abgeordneten Meyer (CSU))

Das ist keine Luftnummer. Es muss einfach irgendwann einmal angepackt werden, Herr Kollege Meyer. Wir sind das den Beschäftigten schuldig.

(Beifall bei der SPD)

Zuletzt sei unser Anspruch wiederholt, an den nunmehr notwendig gewordenen geschäftspolitischen Anpassungsmaßnahmen der Sparkassen mitzuwirken. Die SPD-Fraktion ist sich sicher, dass auch unter den geänderten Rahmenbedingungen unsere bayerischen Sparkassen einer erfolgreichen Zukunft entgegensehen können, und zwar trotz der Belastungen infolge der KirchPleite und der Regelungen aus Basel II. Wir haben uns alle im Hohen Hause um dieses Thema redlich bemüht. Deshalb bin ich mir sicher, dass das gewünschte Ergebnis mit Sicherheit so eintreffen wird.

Wir von unserer Seite signalisieren Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, zum gemeinsamen Änderungsantrag und zum Änderungsantrag der Grünen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser hat ums Wort gebeten. Bitteschön, Herr Finanzminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Landesbank Girozentrale hat 30 Jahre ohne wesentliche Änderungen Bestand gehabt. Jetzt war es aufgrund der Anforderungen aus Brüssel und der veränderten Wettbewerbsbedingungen, der die Bayerische Landesbank ebenso wie andere Landesbanken ausgesetzt ist, wirklich an der Zeit, Änderungen vorzunehmen. Dass wir mit diesen Änderungen etwas spät dran wären, wie ich es eben von Frau Lochner-Fischer gehört habe, sehe ich nicht so. Der Freistaat Bayern ist mit seinem bayerischen Landesbank-Modell sehr frühzeitig in die Öffentlichkeit gegangen und wir haben sehr frühzeitig mit einer konkreten Vorlage im Landtag die Strukturen für die Zukunft bestimmt. Wir sind mit Nordrhein-Westfalen das Land, das die umfassendsten Änderungen durchführt und am frühesten dran war. Ich glaube, dass diese Tatsache entscheidend ist.

Ich wollte mich bei beiden Seiten dieses Hauses ausdrücklich bedanken, dass im Haushaltsausschuss die Beratungen so konstruktiv gelaufen sind. Daraus ist ersichtlich geworden, dass im Prinzip sowohl die Opposition als auch die Regierungsfraktion diesen Vorschlägen zustimmt. Ich bedanke mich für diese grundsätzlich positive Einstellung zu unserer Vorlage.

Lassen Sie mich zur Geschichte dieser Vorlage – herausgefordert von Frau Lochner-Fischer – eine Anmerkung machen: Frau Lochner-Fischer, Sie haben gesagt, die jetzige Vorgabe für die Sparkassen und die Landesbank sei – ich versuche wörtlich zu zitieren – das Ergebnis der gesetzlichen Vorgaben der alten Bundesregierung unter Helmut Kohl. Als Zeitzeuge darf ich diese Meinung nachhaltig korrigieren. Grundlage für das Vorhaben, über das wir diskutieren, war die heftige Diskussion auf dem Europäischen Gipfel in Amsterdam. Ich habe damals auf der Basis von Artikel 23 des Grundgesetzes als einer der beiden Ländervertreter an diesen

Verhandlungen teilgenommen. Ich habe dabei auch Vorbesprechungen mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl geführt und dabei festgestellt, dass er sich massiv für die Erhaltung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eingesetzt hat. Dies hat er bei den Verhandlungen auch deutlich gemacht. Er hat in Europa nicht nur figürlich, sondern auch tatsächlich eine ungeheure Wasserverdrängung gehabt und hat an einem Abend über mehrere Stunden genau diesen Punkt gegenüber den anderen Mitgliedstaaten durchzusetzen versucht, und zwar mit dem Ergebnis, dass Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ausdrücklich anerkannt wurden, soweit – so lautete die Klausel – das europäische Beihilferecht nicht tangiert wird. Mehr war nicht durchzusetzen. Auf dieser Basis ist dann die Klage des privaten Europäischen Bankenverbandes gekommen.

Hätte uns der gegenwärtige Bundeskanzler in gleicher Massivität in dem Kampf während der letzten zwei Jahre unterstützt, hätten wir vielleicht ein noch etwas besseres Ergebnis bekommen. Das hätte ich mir gewünscht.

(Beifall bei der CSU – Lachen bei der SPD)

Ich verstehe nicht, warum einige Kollegen lachen. Ich war als Zeitzeuge ständig anwesend.

Kollege Koch-Weser hat sich sehr intensiv bemüht; die Handreichung von ganz oben hätte aber vielleicht etwas stärker sein können. Fazit, Frau Kollegin Lochner-Fischer: Was wir jetzt haben, ist der Ausfluss der rechtlichen Macht, die die europäische Kommission hat, sowie der europäischen Rechtsprechung. Wir müssen mit diesen Gegebenheiten – auch wenn wir immer dagegen protestiert haben – konstruktiv umgehen. Der Freistaat Bayern geht mit diesem Gesetzesvorschlag in höchstem Maße konstruktiv um.

Wir haben die Gremien deutlich verkleinert. Dies ist – nicht zuletzt auf der Basis der Diskussion um die LWS – im Freistaat Bayern unser Bemühen,. Wir versuchen generell, die Gremien überall zu verschlanken und die Kontrollmechanismen zu verschärfen. Frau Kollegin Kellner, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass nach dem 18. Juli 2005 nur eine geringe Chance besteht, dass wir das AAA behalten. Es kann gleichwohl sein, dass es in Zukunft Konstruktionen gibt, in denen wir dieses beste rating erhalten können. Das müssen wir aber noch erarbeiten.

Die Einschätzung der Landesbank ist aber nicht nur von den Strukturen und den Bilanzen, sondern auch vom öffentlichen Ruf gegeben. Frau Kellner, wenn Sie sich um das AAA und das rating, um die Landesbank insgesamt Sorgen machen, richte ich gerade auch an Sie den Appell, nicht bei jeder Pleite in den USA oder sonst wo sofort wieder die Landesbank in die Schlagzeilen der Presse zu bringen, da andere, mit der Landesbank in Konkurrenz stehende Banken, genauso Wertberichtigungsbedarf verzeichnen. Die Landesbank dagegen wird, weil sie offenbar gewissermaßen nur ein Anhängsel der Bayerischen Staatsregierung und der Staatskanzlei ist, sofort öffentlich durch den Kakao gezogen. Das schädigt das Geschäft und die Zukunftschancen der Landesbank in gleicher Weise. Ich bitte, wenn man

schon die Sorge um das AAA hat, auch dies zu beachten.

(Beifall bei der CSU)

Ich betone ausdrücklich noch einmal, dass der öffentliche Auftrag der Landesbank auch unter den neuen Wettbewerbsbedingungen erhalten bleibt. Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Allerdings wird man sich – insofern ist Ihre Anmerkung richtig, Frau Kellner –, wenn man zusätzliche Partner in die Holding holt, mit den Partnern darüber auseinandersetzen müssen, wie man den öffentlichen Auftrag auslegt. Wir haben diese Grundsatzdebatten schon weitgehend geführt. Diese Frage ist lösbar.

Ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass die Verantwortung innerhalb dieser Landesbank zunächst eindeutig beim Vorstand liegt; nach Artikel 7 führt der Vorstand die Geschäfte der Bank. Der Verwaltungsrat beschließt nur die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. Dies ist bisher in der Debatte zu wenig beachtet worden. Ich hatte in der öffentlichen Debatte manchmal den Eindruck, als führten der bayerische Finanzminister bzw. der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates die Geschäfte. Nein, ich kann nur die Geschäfte und Daten zur Kenntnis nehmen, um dann nach meinen eigenen Einschätzungen und meiner sachkundigen Vorarbeit im Kreditausschuss oder im Verwaltungsrat dazu Stellung zu nehmen. Die eigentliche Verantwortung liegt beim Vorstand, wie dieser Gesetzentwurf wieder betont. Dazu ist die Verkleinerung des Gremiums „Verwaltungsrat“ auf zehn Mitglieder sicherlich zielführend. Das ist das kleinste Aufsichtsgremium in einer deutschen Großbank; die anderen Großbanken haben viel größere Aufsichtsgremien. Hier haben wir mit einem schlanken Gremium tatsächlich sehr Ernst gemacht.

Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kellner, bin ich aber der Meinung, dass es bei der staatlichen Verantwortung bleiben muss. Solange wir an dieser Bank zu 50% beteiligt sind, muss der Freistaat Bayern mit fünf Leuten politisch vertreten sein. Ich sehe mich hier mit den Kollegen der SPD im Haushaltsausschuss einig. Ich halte es für verfehlt, einen Vertreter herauszunehmen und möglicherweise einen pensionierten Privatbanker, auch wenn er noch so sachkundig ist, hineinzugeben. Da können wir unsere Verantwortung nicht unmittelbar wahrnehmen. Solange der Staat Teilhaber dieser Bank ist, muss er rechtlich gebunden die Auffassungen und Interessen des Freistaates in entsprechenden Gremien vertreten. Deshalb halte ich es für zielführend, dass in Zukunft der Finanzminister, Innenminister und Wirtschaftsminister, zusätzlich ein Vertreter des Innenministeriums sowie ein weiterer Vertreter des Finanzministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde in dem kleinen Aufsichtsgremium vertreten ist. Dies ist gut begründet. Dass dieses Gremium möglicherweise größer werden kann, wenn andere Partner hinzukommen, steht ebenfalls im Gesetz und ist logisch.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir der Verschlankung der Gremien auch dadurch gerecht werden, dass

zwar der Freistaat Bayern in der Generalversammlung mit 38 Mann hälftig vertreten sein wird, dass wir aber die Stimmen bündeln. Es sollten möglichst wenig Politiker vertreten sein. Ich bin auch der Auffassung, dass wir hier eine schlanke Vorgabe machen sollen. Ob die Sparkassen entsprechend verfahren, stelle ich anheim. Wir werden durch eine Stimmenbündelung nur etwa die Hälfte der uns zustehenden Sitze besetzen.

Ich halte von Ihrem Vortrag zur Mitbestimmung wenig. Das widerspricht genau dem, was wir wollen, nämlich schlanken Gremien. Lassen Sie es doch dabei. Wollen Sie die Gremien nicht schon wieder unter Mitbestimmungsvorgaben ausdehnen, zumal – das muss ich unterstreichen – gegen eine Vertretung der Mitarbeiter im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank – auch rechtliche – triftige Gründe sprechen. Die Bayerische Landesbank ist und bleibt eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit unterliegt sie bewusst nicht den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes. Stattdessen sieht der Bundesgesetzgeber für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts das Personalvertretungsrecht vor. Deshalb sollten und dürfen wir hier keine Ausnahme machen. Ich glaube, wir sind uns über die Strukturen im Prinzip einig.

Lassen Sie mich am Schluss noch eine grundsätzliche geschäftspolitische Anmerkung machen. Erstens haben wir jetzt die europäischen Rahmenbedingungen mühsam ausverhandelt. Herr Vorsitzender Ach, ich bedanke mich für die Bereitschaft des Haushaltsausschusses, dass er die mit Brüssel nachträglich abgestimmte Formulierung später mitübernommen hat. Die Rahmenbedingungen sind nicht so ausgefallen, wie wir sie uns vorgestellt haben. Wir haben eigentlich längere Übergangszeiten erwartet, aber in den Verhandlungen etwas erreicht, nämlich als wichtigstes Rechtsklarheit. Auf diesem festen Boden kann man jetzt vernünftig arbeiten. Zweitens haben wir eine neue, klare Struktur, die einer im Wettbewerb stehenden Bank angemessen ist. Dies reicht aber immer noch nicht.

Drittens muss innerhalb dieser Bank die Geschäftspolitik gestrafft und neu ausgerichtet werden. Dafür habe ich die personellen Voraussetzungen geschaffen. Ich höre immer wieder Klagen, dass das alles sehr hart geworden ist – der Wettbewerb ist hart, meine Damen und Herren. Ich habe fest vor, den Vorstandsvorsitzenden und seinen Vorstand für alle notwendigen Entscheidungen, auch für die innere Struktur und die Geschäftsentscheidungen, nachdrücklich zu unterstützen. Es geht nicht an, dass sie im Wettbewerb stehen und ihnen bei Problemen Politiker und Gesellschafter in den Rücken fallen. Nur wenn sie die volle Unterstützung der Gesellschafter haben, werden sie erfolgreich sein können. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bayerische Landesbank auch in den nächsten 30 Jahren auf der Basis der jetzt gefundenen Struktur erfolgreich arbeiten wird.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über

den Tagesordnungspunkt 3, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes, abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 14/8157 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/9855 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Ich bitte, sie auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes“.