Thomas Zimmermann
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tausendfreund, Ihre Ausführungen sind für mich in keiner Weise nachvollziehbar, schon gar nicht unter dem Aspekt, dass wir bei der zweiten Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss den vorliegenden Antrag einstimmig verabschiedet haben. Kolleginnen und Kollegen, die Beratung über das Bundesinfektionsschutzgesetz war notwendig, weil dort der Gesundheitsschutz geregelt ist. Frau Kollegin Tausendfreund, das hat überhaupt nichts mit Bürokratismus zu tun. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes notwendig ist, um die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen. Dies ist auch bei ehrenamtlichen Veranstaltungen wichtig.
Frau Kollegin Naaß, die beiden großen Fraktionen dieses Hauses haben jetzt eine Formulierung gefunden, in der die Belehrungspflicht weiterhin aufrechterhalten
wird. Das Ziel ist aber eine finanzielle Erleichterung für die Betroffenen. Die Festlegung, die wir getroffen haben, trägt sowohl den Vereinen als auch den berechtigten Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger Rechnung. Die Formulierung des Antrags ist nicht vereinsfeindlich, sondern bürgerfreundlich. Jeder, der einmal erlebt hat, dass nach einem Vereinsfest eine Diarrhöe oder eine Durchfallerkrankung auftritt, wird sofort eine rechtliche oder verordnungsmäßige Abstellung dieses Problems fordern.
Frau Kollegin Tausendfreund, wir erleben das Auftreten solcher Krankheiten immer wieder, gerade bei „selbst gestrickten“ Veranstaltungen, bei denen nachträglich hygienische Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Deshalb müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie dies abgestellt werden kann. Uns ist natürlich klar, dass wir das nicht hundertprozentig abstellen können. Wir müssen jedoch im Vorfeld unter präventiven Gesichtspunkten alles Erdenkliche tun, dass sich eine solche Situation nicht einstellen kann. Ich glaube, durch eine Belehrung, also eine vernünftige Aufklärung der Personen, die mit den betreffenden Speisen zu tun haben, werden wir den wirkungsvollsten Schutz erreichen. In der Regel geht es um Kaltspeisen, die mit Eiern zubereitet werden. Das wissen die anwesenden Hausfrauen sicherlich besser als ich.
Bei einer Veranstaltung, in der solche Speisen angeboten werden, besteht die Notwendigkeit der Belehrung. Ich teile aber die Auffassung, dass diese Belehrung nicht zu finanziellen Belastungen der einzelnen Vereine führen darf. Wir sind der Meinung, dass die nun gefundene Kompromissformel allen berechtigten Anliegen, sowohl der Infektionsabwehr als auch den Vereinen, gerecht wird. Deshalb bitte ich Sie, dem umformulierten Antrag in der Fassung des gemeinsamen Beschlusses des Sozialpolitischen Ausschusses auf der Drucksache 14/9859 Ihre Zustimmung zu geben.
Ich frage die Staatsregierung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann Einfluss auf die Staatsverwaltung genommen hat, damit die staatliche Förderung in Höhe von ca. 35 Millionen DM für die Sanierungsmaßnahme der Privatkliniken Dr. Riefler und Olympiapark-Klinik in München an der Schwanthalerstraße vollzogen wird,
und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, im Klageverfahren des Klinikbetreibers gegen den Freistaat Bayern wegen der Nichtförderung der Sanierungsmaßnahme den Abgeordneten Dr. Thomas Zimmermann als Zeugen des Freistaats Bayern zu benennen?
Frau Staatsministerin, ist Ihnen bekannt, ob der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann im Landtag in dieser Angelegenheit – Verlagerung der beiden Kliniken in die Schwanthalerstraße und Sanierungsmaßnahme – jemals an Abstimmungen oder dergleichen mehr teilgenommen hat?
Frau Staatsministerin, Ihrem Hause ist nicht bekannt geworden, dass der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann einen Beratervertrag mit
der Firma Nova Med hatte. Diese Feststellung ist richtig. Frau Staatsministerin, ich frage Sie: Glauben Sie, wenn Ihr Haus von diesem Beratervertrag gewusst hätte, dass Mitarbeiter Ihres Hauses auf den Abgeordneten Dr. Zimmermann in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Sanierungsmaßnahme für die beiden Kliniken und der Fusion der beiden Kliniken an der Schwanthaler Straße Einfluss genommen hätten?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion wirbt für ihren Dringlichkeitsantrag zum Thema „Vergütung stationärer Krankenhausleistungen – Korrektur des Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser“. Diese diagnosebezogenen Fallpauschalen werden neudeutsch Diagnosis-RelatedGroups, abgekürzt DRG, genannt.
Das Bundesgesetz hat bereits den Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition passiert. Unser Antrag ist deshalb dringlich, weil sich der Bundesrat am kommenden Freitag abschließend mit der Thematik befassen wird. Meine Damen und Herren, um was geht es? – Wir stellen fest, dass nach der auf
Bundesebene geplanten Einführung des neuen Vergütungssystems bei den Krankenhäusern die stationären Krankenhausleistungen außer den psychiatrischen Leistungen komplett nach pauschalierten Entgelten auf der Basis diagnosebezogener Fallpauschalen vergütet werden sollen. Im Interesse einer adäquaten Patientenversorgung und des medizinischen Fortschritts sind wir demgegenüber der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf noch erheblicher Korrekturen bedarf. Das mögen Sie anhand verschiedenster Feststellungen, die ich Ihnen jetzt vortragen werde, erkennen.
Das System der Vergütung bei den Krankenhäusern soll künftig nicht mehr auf einem Mischsystem aus tagesgleichen Pflegesätzen, Abteilungspflegesätzen, Sonderentgelten und Fallpauschalen beruhen. In diesem Gesetzentwurf ist vielmehr angeregt und angedacht worden, ab dem 1. Januar 2004 diagnosebezogene Fallpauschalen verpflichtend einzuführen.
Eines ist klar: Durch dieses neue System wird sich der Wettbewerb zwischen den Kliniken verstärken. Außerdem wird es zwangsläufig zu Konzentrationen und Spezialisierungen bei den Krankenhäusern kommen. Das bedeutet auch, dass die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung, auf die wir gerade im Freistaat Bayern großen Wert legen, gefährdet wird. Dieser Gefahr muss unseres Erachtens durch die Gewährung von so genannten Sicherstellungszuschlägen auf die künftigen Fallpauschalen begegnet werden; denn diese Zuschläge sollen gewährt werden, wenn ein Krankenhaus aufgrund niedriger Fallzahlen eine notwendige Leistung nicht kostendeckend erbringen und dadurch die wohnortnahe Versorgung nicht sicherstellen kann. Dann könnte nämlich die Gefahr bestehen, dass ein Krankenhaus, zum Beispiel ein Krankenhaus der Grundversorgung, seine Daseinsberechtigung verliert. Dies würde auf dem flachen Land zu einem schweren Einschnitt in eine vernünftige und geordnete Krankenhausstruktur führen.
Nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfes können die Länder bei den Sicherstellungszuschlägen nur abweichende Vorgaben zum „ob“ des Sicherstellungszuschlages machen. Unserer Meinung nach ist es aber notwendig, dass die volle Regelungskompetenz weiterhin bei den Bundesländern verbleibt. Die Krankenhausplanung soll sich also wie bisher nach den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger richten. Nach dem derzeitigen Vorschlag kann die letzte Entscheidung der Länder nur durch die bundesweite Festlegung der Zuschlagshöhe unterlaufen werden. Das bedeutet, nicht die Bundesländer legen ihre Krankenhausstruktur fest, sondern die notwendigen Einschnitte werden zentral durch den Bund durchgeführt. Die Folge wären kostenbedingte Schließungen von Krankenhäusern auf dem flachen Land. Eine vernünftige Krankenhausstruktur und Krankenhausplanung im Lande würde dadurch konterkariert.
Die Sicherstellung einer effektiven Struktur– und Standortpolitik ist für eine adäquate Krankenhauspolitik entscheidend. Schließlich geht es dabei um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Meine Damen und Herren, verschiedenste Verbände, Organisationen und Institutionen
haben die Befürchtung geäußert, dass die Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen zu Konzentrationen und Spezialisierungen der Krankenhausstrukturen führen wird und damit über Mengeneffekte erzielbare Kostenvorteile ausgeschöpft werden müssten, um den Bestand eines Krankenhauses zu gewährleisten. Deshalb sind Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser unabdingbar, die mit den aus den DRGs erzielten Erlösen dem vorgegebenen Versorgungsauftrag gerecht werden.
Meine Damen und Herren, Sie verfolgen sicherlich die Diskussion zum Thema „DRGs“ nicht erst seit heute. Deshalb haben Ihnen die verschiedensten Institutionen, Verbände und Organisationen sicherlich mitgeteilt, welche Problemstellungen sich mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen ergeben. Von diesen Verbänden wird immer wieder festgestellt – wir schließen uns diesen Befürchtungen partiell an –, dass die Wirtschaftlichkeit nicht im Vordergrund dieser Maßnahmen stehen darf. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dort, wo die australischen DRGs schon eingeführt worden sind, nachweislich nicht die erwarteten Wirtschaftlichkeitsverbesserungen eingetreten sind, die mit dieser Kostenbegrenzung angestrebt wurden.
Zentrale Inhalte der Krankenhaustherapie sind die Zuwendung, Betreuung und das Mitgefühl gegenüber den Patientinnen und Patienten. Durch die einschneidenden Maßnahmen, die durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen ausgelöst werden, werden diese zentralen Inhalte zu kurz kommen. Meine Damen und Herren, dies mögen Sie bereits daraus erkennen, dass allein wegen der Computerisierung der erhobenen Daten davon auszugehen ist, dass der Arbeitsanfall für die Ärzteschaft wahrscheinlich um 20% steigen wird.
Diese 20% werden in der unmittelbaren Zuwendung an den Patienten und an seiner Behandlung fehlen, es sei denn, man stellt für diesen Bereich 20% an neuen Assistentenstellen zur Verfügung. Damit aber würde die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme konterkariert. Viele Verbände, die chronisch Kranke vertreten wie Querschnittsgelähmte oder AIDS-Patienten, aber auch Diabetiker, weisen immer wieder darauf hin, dass die geplante Einführung, die sich ausschließlich an finanziellen Ressourcen im Krankenhaus orientiert, den Anforderungen der Zuwendung in der Behandlung und der Hilfestellungen nicht mehr gerecht wird.
Wegen der festgelegten Fallkosten wird es notwendig sein, den Patienten möglichst frühzeitig aus der stationären Behandlung zu entlassen. Die Fallpauschalen sind unter dem Aspekt diagnosebezogen, dass ein Patient, der zum Beispiel eine Blinddarmoperation über sich ergehen lassen muss, dem Krankenhaus über seine Krankenkasse einen bestimmten Geldbetrag bezahlt, egal, ob er 48 Stunden oder sechs Tage im Krankenhaus bleibt.
Das ist nicht so, Frau Kollegin.
Frau Kollegin Schopper, wir haben zwar Fallpauschalen, aber sie sind nicht ausschließlich diagnosebezogen. Ich habe eingangs erwähnt: Wir befinden uns noch in der glücklichen Situation, bei den jetzigen Fallpauschalen krankenhausindividuelle Tagessätze erhalten zu können. Frau Kollegin Hirschmann weiß das aus ihrer früheren Tätigkeit im Gesundheitsausschuss des Münchner Stadtrates.
Selbstverständlich weiß ich das, keine Angst; ich erinnere Sie ja daran. Da gibt es den so genannten Abteilungspflegesatz, zum Beispiel bei einer Blinddarmoperation. Damit wird der Krankenhausbezug klar zum Ausdruck gebracht. Frau Kollegin Schopper, Sie werden mir darin Recht geben, dass letztlich eine Blinddarmoperation in einem Krankenhaus der Versorgungsstufe 1 auf dem flachen Land weniger kostet als in einem Krankenhaus der Supramaximalversorgung, zum Beispiel in Großhadern. Allein daran sehen Sie die Problematik, die durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen auftaucht. Der Krankenhausträger wird nämlich in vorauseilendem Gehorsam versuchen, den Patienten so schnell wie möglich aus dem Krankenhaus hinauszubringen, weil er nichts mehr an Einnahmen bringt.
Frau Hirschmann, das ist keine parteipolitische Beurteilung, sondern so ist die Realität. In den Ländern, in denen mit diesen australischen DRGs bereits gearbeitet wird, weiß man, dass eben dieses die Folge ist.
Eine weitere Folge wird die Senkung der Verweildauer sein. Das bedeutet einen Kapazitätsabbau, das heißt, Bettgestelle im Krankenhaus werden abgebaut. Im weiteren Verlauf wird auch Personal abgebaut werden. Dadurch wird in der Regel die Pflege betroffen. Deswegen sind chronisch Kranke, die sich über ihre Verbände an uns wenden, in Sorge, ob bei dieser Finanzierungsform weiterhin eine adäquate Betreuung im Hospiz oder für Querschnittsgelähmte aufrechterhalten werden kann. Bei der Einführung der DRGs scheint ausschließlich die Überlegung im Vordergrund zu stehen, dass durch eine stärkere Ökonomisierung im Krankenhaus unmittelbare Hilfestellungen und Hilfeleistungen im Krankenhaus zurückgedrängt werden sollen und der Patient künftig nicht mehr so im Mittelpunkt zu stehen hat, wie das bisher der Fall war.
Damit kein falscher Eindruck entsteht, Frau Kollegin Schopper: Wir haben bisher schon Fallpauschalen, aber im jetzigen Mischsystem besteht noch die Möglichkeit, auf spezifische Gesichtspunkte in der Krankenhausfinanzierung Einfluss zu nehmen, sodass nicht ausschließlich die Ökonomisierung im Vordergrund steht. Krankenhausspezifische Entgeltsysteme scheinen uns vernünftiger zu sein als eine pauschalierte, ausschließlich auf die Diagnose bezogene Entgeltsituation.
Es ist eigenartig, dass wir uns ein Finanzierungssystem aus Australien angelacht haben. Es gibt viele Hinweise darauf, dass dort, wo dieses System angewendet wird, zum Beispiel in angloamerikanischen Ländern, die erwarteten Vorteile nicht eingetreten sind.
Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz einer wesentlichen Verbesserung bedarf. Die Verbesserungsvorschläge, die im Bundesrat vom Freistaat Bayern und den Ländern Sachsen und Baden-Württemberg eingebracht wurden – Stichwort: Sicherstellungszuschläge –, wurden leider von der Bundesregierung abgelehnt. Am kommenden Freitag soll dieses Thema abschließend behandelt werden. Deshalb werbe ich für unseren Antrag, auch um die Zustimmung der Opposition. Wir können nicht erkennen, dass durch die Einführung der DRGs mehr Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus erreicht werden könnte. Schon gar nicht könnte durch den im Bundesrat anstehenden Gesetzentwurf eine stärkere Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit erreicht werden und erst recht nicht eine Verbesserung der Qualität der Krankenhausmedizin. Gerade aus der Sicht des Freistaates müssen wir feststellen, dass durch die diagnosebezogenen Fallpauschalen keine flächendeckende Krankenhausstruktur gewährleistet wird.
Kolleginnen und Kollegen, wir bitten darum, mit uns die Staatsregierung dazu aufzufordern, bei den Beratungen im Bundesrat das Fallpauschalengesetz in seiner derzeitigen Form abzulehnen und auf die erforderlichen Änderungen des Gesetzes hinzuwirken, damit auch künftig die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Freistaat Bayern flächendeckend, wohnortnah und in guter Qualität sichergestellt werden kann. Ich bitte um Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen, ich muss mich noch einmal zu Wort melden, weil mir Frau Hirschmann unterstellt hat, ich hätte mich an anderer Stelle vor der heutigen Debatte zum Thema „Einführung der diagnose-orientierten Fallpauschalen“ anders geäußert. Sie kann sich letztlich nur auf unsere ausführliche Diskussion im Landesgesundheitsrat bezogen haben. Liebe Frau Kollegin Hirschmann, ich darf dazu auf die Presseerklärung, die nach dieser Sitzung des Landesgesundheitsrates herausgegeben wurde, hinweisen, in der ich wie folgt zitiert wurde:
Wir sehen die wohnortnahe flächendeckende Krankenhausversorgung gefährdet nach Einführung der DRG, weil in einer wesentlichen Frage den Ländern die Regelungskompetenz entzogen wird, kritisierte der Vorsitzende des Landesgesundheitsrates Dr. Thomas Zimmermann den Gesetzentwurf nach den Beratungen im Gremium.
Weiter wird in unserer Presseerklärung ausgeführt:
Die Sicherstellungszuschläge stellten einen Ausgleichsfaktor dar, wobei ohne Mitwirkung der Länder letztendlich eine vernünftige Krankenhausstruktur in Bayern nicht aufrecht erhalten werden kann.
Also, liebe Frau Kollegin Hirschmann, ich bitte Sie, diesen Anwurf gegen mich, ich hätte hier mit anderen Worten geredet als anderswo, zurückzunehmen.
Nachdem ich mich schon zu Wort gemeldet habe, möchte ich noch einiges sagen. Frau Kollegin Schopper, ich habe gedacht, Sie hätten sich etwas mehr und intensiver mit den DRG auseinandergesetzt. Ich weiß, dass Ihnen bekannt ist, dass die Krankenhäuser schon jetzt mit Fallpauschalen finanziert werden, zwar nicht zu 100%, aber zu einem großen Teil. Im Fachbereich Chirurgie werden diese Fallpauschalen schon angewandt. Wir sind der Meinung, dass diese Konstruktion weiter ausgebaut werden soll, aber es muss eine Regelung eingebaut werden, die eine krankenhausindividuelle Finanzierung zulässt. Das ist nichts anderes als ein krankenhausspezifischer Pflegesatz oder ein Abteilungspflegesatz, der von Abteilung zu Abteilung entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen unterschiedlich ist. Wir stellen uns darunter vor, dass ein Krankenhaus der Grundversorgung andere Entgelte festsetzen muss als ein Großkrankenhaus.
Wir sehen die Gefahr, dass ein Krankenhaus der Grundversorgungsstufe auf dem flachen Land bei ausschließlicher Behandlung der gestellten Diagnosen nicht das Geld einspielen kann, das zur Vorhaltung eines Krankenhauses mit 80 Betten und zwei Abteilungen – eine für Chirurgie und eine für innere Medizin – notwendig ist. Solche Krankenhäuser haben wir Gott sei Dank noch häufig auf dem Lande. Es gibt Beispiele dafür, dass diese Krankenhäuser nicht aufrecht erhalten werden können. Sie müssen also unwirtschaftlich arbeiten, und wenn ein Krankenhaus unwirtschaftlich arbeitet, fällt es aus dem Plan heraus. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Staatsregierung am Freitag im Bundesrat noch einmal darauf hinweisen muss, dass so genannte Sonderregelungen für die Länder geschaffen werden müssen. Es geht hier nicht nur um die reine indikationsbezogene Vollpauschale, sondern es muss durch Sonderentgelte sichergestellt werden, dass länderspezifische Bedürfnisse erfüllt werden können. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Kollegin Hirschmann, unterstützen Sie uns doch bitte in unserem Ansinnen, denn sonst werden Sie irgendwann einmal dafür verantwortlich gemacht, dass die hervorragende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Krankenhausstruktur im Freistaat Bayern nicht mehr existiert. Herr Kollege Pfaffmann lacht bereits, er sieht das Problem genauso wie ich. Sie müssen unserem Antrag zustimmen. Ich bitte Sie noch einmal inständig darum, damit am Freitag im Bundesrat doch noch eine Änderung des zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes mit Unterstützung der A-Länder erfolgt.
Dies ist ein Los, das mich schon seit meiner Geburt verfolgt, dass ich immer als Letzter drankomme.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf gibt vor, einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsförderung in Bayern leisten zu wollen. Herr Kollege Pfaffmann, ich habe Sie in der Ersten Lesung schon wissen lassen, dass es ein gewisses Dilemma darstellt, wenn sich ein Gesundheitspolitiker, als den ich Sie schätzen gelernt habe, plötzlich in der Bildungspolitik wiederfindet und meint, es müssten pädagogische Maßnahmen eingesetzt werden, um das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung zu verbessern. Wenn Sie, wie Sie vorgeben, die einzelnen Protokolle gewissenhaft gelesen haben, werden Sie festgestellt haben, dass selbst Ihre Kollegen im Sozialpolitischen Ausschuss die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs mit angezogener Handbremse beurteilt haben, dass aber alle im Hohen Haus vertretenen Parteien die grundsätzlichen Gedankengänge, die sich hinter den Schlagwörtern „Gesundheitsförderung“ und „Prävention“ verbergen, selbstverständlich voll und ganz teilen.
Ihre Argumentation, Herr Kollege Pfaffmann, dass wir auf Initiativen der Staatsregierung warten müssten, um die Themen Prävention und Gesundheitsförderung in ihrer Bedeutung nicht nur zu erkennen, sondern umsetzen zu können, ist völlig falsch. Jeder gewissenhafte Gesundheitspolitiker – Herr Kollege Pfaffmann, das wissen Sie – setzt sich tagtäglich mit Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsförderungsmaßnahmen in einer vernünftigen und bedarfsgerechten Gesundheitspolitik auseinander. Dazu bedarf es nicht, wie Sie meinen, des pädagogischen Instruments eines Gesetzes, das ist meines Erachtens sogar völlig kontraproduktiv. Gesundheitsförderung und Prävention müssen letztlich eine Ver
besserung der Lebenskompetenz des Einzelnen im Umgang mit Gefahrstoffen und mit Noxen für seine Gesundheit nach sich ziehen.
Kolleginnen und Kollegen, seien wir ehrlich: Auf jeder Zigarettenschachtel steht, dass der Gesundheitsminister/die Gesundheitsministerin vor den Gefahren des Rauchens warnt. Aber es gibt immer noch, auch hier im Hohen Haus, Kolleginnen und Kollegen, die dem nicht nachkommen, sondern nach wie vor dieses Laster pflegen.
Was will ich damit sagen? Herr Kollege Pfaffmann, ich verhehle nicht, dass in Ihrem Gesetzentwurf Gedankengänge enthalten sind, die nicht von der Hand zu weisen sind, die selbstverständlich von jedem vernünftigen Gesundheitspolitiker mitgetragen werden können. Das zeigt sich schon daran, dass große Teile Ihres Gesetzentwurfs bzw. der im Anhang befindlichen Begründung wortwörtlich aus dem Kapitel „Gesundheit“ des Sozialberichts der Bayerischen Staatsregierung abgeschrieben worden sind. Selbstverständlich müssen wir uns diese Gedankengänge aufgrund dieser Tatsache zu Eigen machen und haben sie auch in der breiten Diskussion, speziell im Sozialpolitischen Ausschuss, immer wieder zum Ausdruck gebracht. Aber – nehmen Sie das bitte so, wie ich es Ihnen sage – wir sind in diesem Zusammenhang gegen das Instrument Gesetz, zumal wenn es den hochtrabenden Begriff „Gesundheitsförderungsgesetz“ trägt.
Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, hätten Sie einen umfassenden Antrag gestellt, in dem Einzelmaßnahmen zu den Themen Prävention und Gesundheitsförderung zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten in Bayern, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, angesprochen werden, hätten Sie uns auf jeden Fall auf Ihrer Seite. Aber, Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben in der Ersten Lesung ausgeführt – ich habe es mir zwar mitgenommen, will es aber nicht zitieren , dass Sie in vielen Fällen mangelnde Gesundheitsförderungsmaßnahmen und -programme in Bayern anmahnen. Ich habe Ihnen die Liste mitgebracht und gebe sie Ihnen nachher persönlich. Wenn Sie sich einmal das Arbeitsmaterial zum Kapitel „Gesundheit“ im Sozialbericht vornehmen, werden Sie erkennen, wie vielfältig die Maßnahmen sind, die in den verschiedensten Bereichen, bei welchen Krankheitsformen und in welchen Präventionskampagnen auch immer, in Bayern auf dem Sektor Gesundheitsförderung und Prävention bereits durchgeführt werden.
Ich habe schon erwähnt, Kollege Pfaffmann, dass wir es nicht für sinnvoll halten, gerade in diesem sensiblen Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention par Ordre du Mufti den Einzelnen, das Individuum, den Bürger anzuhalten, gewisse Dinge nicht zu tun.
Kollege Pfaffmann, Prävention vor einem Lungenkarzinom zum Beispiel ist ganz einfach. Die beste Prävention ist, nicht zu rauchen, und so gibt es viele erkennbare und nachvollziehbare Präventionsnotwendigkeiten, die Krankheiten verhindern.
Kollege Pfaffmann, Sie haben in der Ersten Lesung ausgeführt, seit zehn Jahren wisse man, dass sich die gesundheitliche Situation in der Bevölkerung permanent verschlechtere. Woher haben Sie dieses Märchen? Ich höre immer wieder, dass sich die Lebenserwartung unserer Bevölkerung bei Männern und Frauen in den letzten zehn Jahren Gott sei Dank wesentlich verbessert hat – doch nicht unter dem Aspekt, dass wir kränker geworden sind, sondern wohl dass wir gesünder geworden sind.
Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole mich: Trotz dieser richtigen Gedankengänge, die ja nichts Neues sind – für einen Gesundheitspolitiker ist das kalter Kaffee, wenn ich das beiläufig einmal sagen darf –, ist nach meiner Meinung die Vorgehensweise, sie in einem Gesetzentwurf einzubringen und zu verdeutlichen, in keiner Weise geeignet.
Herr Pfaffmann, ich verstehe Sie nicht. Sie waren einmal gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Partei im Münchner Rathaus. Erinnern Sie sich noch daran, was die Landeshauptstadt München in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung ohne Gesetzgebung alles spontan von sich aus auf den Weg gebracht hat? Ich denke zum Beispiel an das Healthy-City-Projekt, das eine hervorragende Umsetzung genossen hat. Es gab interaktive Verfahren, um in einer Großgemeinde wie München Gesundheitsförderung und -prävention den Bürgern nicht nur nahe zu bringen, sondern durch gezielte Maßnahmen letztlich Positives für den Einzelnen zu erreichen.
Stichwort Gesundheitsberichterstattung. Es gibt im Freistaat Bayern bereits eine breit angelegte Gesundheitsberichterstattung – ich will nicht wiederholen, was ich in der Ersten Lesung schon gesagt habe –, Bayerischer Gesundheits-Survey, ergänzt durch zusätzliche Erfassungen und methodische Abfragen von Gesundheitsdaten, die es dann ermöglichen – Frau Kollegin Schopper hat völlig zu Recht darauf hingewiesen – im Bereich des Krebsregisters bösartige Krankheiten zu erkennen, sie nicht nur zuzuordnen, sondern auch die richtigen Behandlungsmöglichkeiten entsprechend den einzelnen Tumorformen einzuleiten. Das ist meines Erachtens gerade unter dem Gesichtspunkt der Prävention bzw. im Anschluss daran der Therapie eine sehr segensreiche Möglichkeit der adäquaten Patientenversorgung im Freistaat Bayern.
Ich will nicht näher auf das Säuglingssterblichkeitsrisiko in der Bundesrepublik bzw. in Bayern eingehen. Unsere Kollegen haben sehr vernünftig gehandelt, als sie vor 20 Jahren das Neugeborenenscreening einführten und die notwendigen inhaltlichen Feststellungen bezüglich der Perinatalsituation und der hohen Säuglingssterblichkeitsrate trafen. Daraufhin wurden in Bayern Perinatalzentren eingerichtet, in denen die hohe Kompetenz der Geburtshilfe gegeben war, um bei Risikoschwangerschaften die notwendigen geburtshilflichen Maßnahmen einzuleiten.
Ich will auf die vielfältigen Angebote eingehen, die im Bereich der Suchtprävention bereits eingeleitet wurden oder in Vorbereitung sind. Herr Kollege Pfaffmann, wenn
Sie sich hier als der große Fachmann für Gesundheitsprävention darstellen, ist das natürlich eine zweischneidige Sache. Denn wenn Sie sagen: Wir sehen die Notwendigkeit auch in der Drogenpolitik in der Prävention alles zu tun, um die Gefahren durch das Suchtverhalten der Gesellschaft abzuwehren, dann müssen Sie auch sagen, dass Sie Ihren Überlegungen abgeschworen haben, Fixerstuben einzurichten und an Drogenabhängige Heroin durch den Staat abzugeben. Das würde Ihre Einsicht in die Notwendigkeit erkennen lassen, dass im drogenpräventiven Bereich gerade die Abgabe von Heroin durch den Staat und die Einrichtung von Fixerstuben kontraproduktiv ist.
Kolleginnen und Kollegen, jeder in der Drogenpolitik und in der Suchtpolitik Erfahrene weiß, dass das oberste Gebot in der Prävention von Suchtverhalten die Ächtung von Drogen ist. Kommen Sie heraus, Herr Pfaffmann, und sagen Sie, dass Sie Ihre bisherige Linie der Liberalisierung und Legalisierung endlich ad acta gelegt haben.
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube zusammenfassend, dass es nicht angezeigt ist, in einem Gesetzentwurf durch eine pädagogische gesetzgeberische Maßnahme zusätzliches Empfinden und Sensibilität für die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention auf den Weg zu bringen. Ganz im Gegenteil – wir sind der Meinung, dass mit interaktiven Verfahren, die bereits, wie ich schon erwähnt habe, in vielfältigster Art und Weise eingerichtet worden sind und die angetan sind, die Lebenskompetenz für die Gesundheit des einzelnen Individuums auch in unserem Freistaat Bayern anzuregen, der richtige Weg beschritten wird. Nachdem Sie ja diese Grundüberlegungen grundsätzlich teilen, dürfen wir als CSU-Fraktion Sie schon heute einladen, mit uns über eine Gesundheitsinitiative, deren Inhalte unsere Fraktion vorlegen wird, zu diskutieren und dann die Aspekte, wie an die Bürger speziell Prävention und Gesundheitsförderung durch Aufklärung und Information zur Verbesserung der Situation herangebracht werden können, mit uns zu beraten und dann letztendlich unseren Vorstellungen zuzustimmen.
Herr Präsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir am Wochenende den vorliegenden Gesetzentwurf angesehen habe, habe ich mir gedacht: Interessant, gute Überlegungen, nachdenkenswert, kann aufgegriffen werden.
Ich dachte mir, dass es eine vernünftige gesundheitspolitische Auseinandersetzung in den Ausschüssen geben wird.
Herr Hoderlein, Ihre Ideen waren auch schon einmal pfiffiger.
Die Überlegungen, die Herr Kollege Pfaffmann vorgetragen hat, lassen diese Gedanken aber in einem völlig anderen Licht erscheinen. Herr Pfaffmann hat ausgeführt, dass Gesundheitsförderung in Bayern endlich auf den Weg gebracht werden müsse. An dieser Feststellung erkennt man, dass sich ein Schulpolitiker auf das sensible Feld der Gesundheitspolitik begeben hat. Der objektive Betrachter stellt aufgrund dieser Aussage fest, dass Herr Pfaffmann von der Gesundheitspolitik keine Ahnung hat. Prävention und Gesundheitsförderung stellen nämlich seit Jahren einen wesentlichen Eckpunkt bayerischer Gesundheitspolitik dar.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie erinnern sich sicher noch daran, dass wir den Sozialbericht 1999 speziell unter den Aspekten der bayerischen Gesundheitspolitik eingehend diskutiert haben. Wir haben beispielsweise festgestellt, Herr Kollege Wahnschaffe, dass es nachweislich eine gewisse Belastung bei Dickdarmkrebserkrankungen durch ökotrophologische Notwendigkeiten
in der Oberpfalz gegenüber Sizilien gibt. Dort gibt es wesentlich mehr Krebserkrankungen als in Sizilien.
Sizilien und Kreta, Sie haben völlig Recht. Es kommt aber in der Oberpfalz niemand auf die Idee, sich bei der Ernährung an der Küche Kretas zu orientieren.
Das ist das Dilemma, in dem wir uns befinden. Wir müssen in vielen Bereichen aufgrund von Gesundheitsberichten und Surveys feststellen, dass es bei den verschiedenen Erkrankungsformen regionale Unterschiede gibt. Dies kann aber nicht dazu führen, dass wir heute das Konstrukt eines Gesetzes zur Entwicklung der Gesundheitsförderung in Bayern beschließen, weil damit der Eindruck entsteht, als würde in Bayern im Bereich der Prävention und Gesundheitsversorgung und -förderung ein Defizit bestehen. Dabei sind diese Dinge in vielen Bereichen schon aufgegriffen und umgesetzt worden.
Herr Kollege Pfaffmann, ich konnte den zitierten Sozialbericht erst am Montag lesen und ihn mit Ihrem Gesetzentwurf vergleichen. Sie haben zum Großteil die Ergebnisse und das Vorwort dieses Sozialberichts wörtlich übernommen. Das ehrt Sie, weil Sie damit auch zum Ausdruck bringen, dass Sie die Grundproblematik, die die Staatsregierung schon vor zwei Jahren erkannt hat, zwei Jahre später nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben ein Vorgehen vorgeschlagen, das meines Erachtens von der gesetzgeberischen Systematik her nicht gut ist. Sie haben fünf verschiedene Gesichtspunkte schwerpunktmäßig in ein Gesetz hineingepackt, zum Beispiel den Bereich Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das ist wiederum eine Bestätigung dafür, Herr Kollege Pfaffmann, dass Sie die aktuelle Diskussion im Gesundheitsausschuss nicht nachvollziehen können, weil Sie ihm nicht angehören. Wir haben uns vor nicht allzu langer Zeit im Landesgesundheitsrat – es wäre übrigens nett, Herr Pfaffmann, wenn Sie dort wieder einmal erschienen – eingehend mit dieser Thematik auseinandergesetzt und über die Parteigrenzen hinweg übereinstimmend festgestellt, dass der ÖGD neue Aufgaben erhalten muss. Wie ich höre, wird in absehbarer Zeit das neue Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingebracht werden, wobei die Diskussionen mit den Fachleuten im Landesgesundheitsrat berücksichtigt werden.
Ebenso verhält es sich mit anderen Bereichen, zum Beispiel der regionalen Gesundheitskonferenz oder der Gesundheitsberichterstattung. Ich glaube, Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben Ihrer Fraktion mit diesem Gesetzentwurf, der dürftig und in vielen Teilen abgeschrieben ist und sich wie ein Plagiat liest, keinen Dienst erwiesen. Sie haben nicht dazu beigetragen, einer vernünftigen Gesundheitspolitik, die die Staatsregierung bereits seit Jahren in Bayern betreibt, weiterhin zum Erfolg zu verhelfen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Hirschmann, dieses positive Ergebnis nach so langer Diskussion in den vorberatenden Ausschüssen und die, wie ich meine, sehr sachlich geführte Auseinandersetzung eignen sich in keiner Weise für ein eventuelles parteipolitisches Scharmützel, weil die Problematik, die sich dahinter verbirgt, zum einen so sensibel und zum anderen aufgrund der Versorgungsnotwendigkeiten auch so differenziert ist. Ich hielte es nicht für vernünftig, daran eine parteipolitische Auseinandersetzung anzuschließen.
Ich gebe Ihnen recht: Wir alle haben gemeinsam darum gerungen, dass nicht nur die erwähnten zwei Regierungsbezirke, sondern auch jene Landkreise in das Krebsregister aufgenommen werden, die bisher nicht bedacht wurden.
Ich verhehle nicht, dass die Diskussion vor 14 Tagen im Landesgesundheitsrat und die sachlichen und fachlichen Feststellungen, die dort von Kapazitäten der bayerischen Medizin in der Strahlentherapie und der Onkologie getroffen wurden, den Durchbruch gebracht haben.
Ich möchte mich wie Frau Kollegin Hirschmann bei allen Mitgliedern des Haushaltsausschusses, speziell bei denen, die aus den beiden genannten Regierungsbezirken kommen, bedanken. Es kommt nicht sehr häufig vor, dass inhaltliche Veränderungen im Haushaltsausschuss nicht nur tiefgreifend angedacht und diskutiert, sondern letztlich auch einer positiven Erledigung zugeführt werden können. In meiner fünfjährigen Parlamentstätigkeit darf ich dies zum ersten Mal feststellen – Sie geben mir Recht, Herr Kollege Wahnschaffe, Frau Kollegin Hirschmann. Darum ist es ein fast einmaliger Vorgang, den wir heute parlamentarisch feststellen können, dass die Argumente, die im Fachausschuss vorgetragen und in vorauseilendem Gehorsam zur Seite gestellt werden, von den Haushältern aufgegriffen und dann wie erwähnt durch die notwendige fachliche Ergänzung positiv erledigt werden können.
Meine Damen und Herren, das Spannende an diesem Krebsregister ist nicht allein, dass wir in Zukunft eine Flächendeckung im gesamten Freistaat haben werden, sondern vielmehr eine Evaluierung der zwölf Millionen bayerischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Wohle und zu Heilungsmöglichkeiten für weitere Krebserkrankungen in unserem Land.
Das wird nicht nur auf Bayern beschränkt bleiben, sondern dieses Kollektiv von zwölf Millionen bayerischer Bürgerinnen und Bürgern wird in das große deutsche Krebsregister Eingang finden, und damit wird eine viel stärkere Aussagekraft bei der Behandlung verschiedenster Krebsformen möglich werden.
Darum haben wir auch darauf gedrungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Krebsregistergesetz zum 1. Januar 2002 in allen Landkreisen des Freistaates Bayern aufgenommen wird, damit auch die speziellen örtlichen Gegebenheiten nach Häufigkeit evaluiert werden und die Heilungsmöglichkeiten mit in den Vordergrund gerückt werden.
Selbstverständlich.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie nehmen diesen Aspekt vorweg. Selbstverständlich wäre ich darauf noch zu sprechen gekommen. Ihre Anmerkung ist auch dahin gehend zu verstehen, dass selbstverständlich alle Verbände und Institutionen zum Erfolg dieses Registers an einem Strang ziehen müssen. Ich denke an die Kassenärztliche Vereinigung, an die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Landesärzte- und die Landeszahnärztekammer, an die Ärzteorganisationen, aber auch an die Bayerische Krebsgesellschaft.
Sehr gern nehmen wir auch die Unterstützung dieser Gesellschaft an, die angekündigt hat, alle ihre Möglichkeiten und Ressourcen dahin gehend einzusetzen, damit sich das Meldeverhalten der Zahnärzte und Ärzte verbessert. Die Aussage eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters macht selbstverständlich nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse entsprechend den Häufigkeiten repräsentativ sind.
Kolleginnen und Kollegen, ich muss noch einen dritten Punkt ansprechen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es nur dann vernünftig ist, Daten zu erheben, wenn ein unmittelbarer Anschluss an ein Tumorzentrum vorhanden ist. In Augsburg, Regensburg, München, Erlangen und Würzburg gibt es bereits Tumorzentren. Es handelt sich um eine sehr starke Verquickung der dort vorgehaltenen Krankenhäuser der höheren Versorgungsstufe mit den die Krebsdaten evaluierenden Stellen, mit deren Hilfe ein unmittelbarer Abgleich auch qualitätssichernder Maßnahmen vorgenommen werden soll, ob zum Beispiel bei der Behandlung eines Bronchi
alkarzinoms im Stadium XY – sage ich vereinfacht – nach einer Operation eher eine Strahlentherapie oder eine Chemotherapie in Betracht kommt. Meines Erachtens. bringen die Daten, abgestimmt auf moderne medizinische Erkenntnisse und Verfahren, ein optimales Ergebnis.
Darum ist es mir ein Anliegen, dass wir auch in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberfranken bemüht sind, Tumorzentren an den bestehenden Krankenhäusern einzurichten. Meines Erachtens. liegt es nahe, dies in Passau und Bayreuth zu tun. Dann verfügen wir aufgrund der schon erwähnten Möglichkeit der flächendeckenden Erhebung der Daten und aufgrund der modernen Erkenntnisse in allen Bereichen der Krebsbehandlung, der Chirurgie, der Onkologie, der Chemotherapie, aber auch der Strahlentherapie und der Stammzellentherapie über Hightech-Medizin, bei der Bayern ganz vorn dabei ist. Aufgrund der Datenbasis, die erhoben werden kann, sollen unseren Patientinnen und Patienten die neuesten und modernsten Verfahren bei der Bewältigung dieser leidvollen Krankheit zugute kommen.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Aufgrund der Abwicklung der Diskussion in den Sitzungen des Fachausschusses, aber auch aufgrund der positiven Einstellung der Kollegen im Haushaltsausschuss zu diesem Thema ist heute ein besonderer Tag. Ich glaube, dass wir mit dem Krebsregister für die Gesundung der Patienten im Freistaat einen wesentlichen Schritt nach vorn tun.