sichtsrat von Schneider bestehen Informationsmöglichkeiten. Angesichts der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sind die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, aber sehr begrenzt. Im Übrigen sollte jeder einmal einen Blick in das Aktienrecht werfen.
Die Personalaufstockung im letzten Jahr war nicht mehr das Problem. Das Hauptproblem war die falsche Weichenstellung nach 1998 und 1999. Diese falsche Weichenstellung hätte weder mit einer Personalaufstockung noch mit einer Personalreduzierung 2001 – wenn eine solche erfolgt wäre – aufgefangen werden können. Die Firma Schneider hat sich vor Jahren für eine falsche Strategie entschieden.
Ich möchte jetzt etwas ausführen, unabhängig davon, ob Sie dafür Verständnis haben oder nicht. Sie können Tage und Wochen an der Sanierung eines Betriebes arbeiten. Sie können mit den Banken verhandeln und diese davon überzeugen, dass Sie einen erheblichen Forderungsverzicht leisten. Sie können dann auch noch die Kredite aufstocken, selbst wenn es Besserungsscheine gegeben hat, die einige Personen oder Institutionen einlösen konnten. In der damaligen Situation war dies jedoch ein äußerst schwieriger Prozess. Dennoch wurde eine Richtung festgelegt, in der es weitergehen konnte. Dann kam aber ein neues Management, das erklärte: Das interessiert mich nicht mehr. Ich mache das völlig anders.
Wir hatten dann, nachdem wir eine neue Basis geschaffen haben, vom Staat aus keine Möglichkeit mehr, in den Betrieb einzugreifen. Wir sind nicht die Oberaufseher. Ich kann auch nicht das Tagesgeschäft verfolgen. Ich kann mich nur darauf verlassen, dass die Abmachungen auch eingehalten werden. Dann hat sich aber herausgestellt, dass das neue Management etwas ganz anderes machen wollte. Dieses Management wollte expandieren und den Umsatz steigern. Ich habe daraufhin gesagt, dies wäre der völlig falsche Weg. Der neue Manager hat daraufhin erklärt, dass er das viel besser wisse. Schließlich hat sich herausgestellt, dass seine Annahme falsch war.
Ich habe keine eigenen Weisheiten verkündet, sondern mich auf das Gutachten aus dem Jahre 1998 bezogen. In diesem Gutachten war ausgeführt, dass Schneider in die Qualität gehen solle. Die Firmen Metz, Loewe und Grundig laufen gut, weil sie Qualitätsprodukte herstellen. Probleme sind bei Grundig entstanden, weil Einfachprodukte aus Portugal in Deutschland produziert werden sollten. Die Firma Schneider hat sich nicht für Qualitätsprodukte, sondern für Massenprodukte entschieden. Aufgrund der unterschiedlichen Lohnkosten haben bei diesem Sortiment andere Länder bessere Möglichkeiten. Dies ist mit der Grund für die heutige Situation.
Wir können nur hoffen, dass durch eine vernünftige Kooperation mit dem Konkursverwalter ein möglichst großer Teil erhalten werden kann, mit dem doch noch ein anderer Weg eingeschlagen werden kann. Garantieren kann ich heute nichts. Ich stelle aber fest: Soweit noch Spielräume gegeben sind, werde ich versuchen, etwas zu erreichen. Nähere Daten, Zahlen und Unterlagen werde ich in den Ausschussberatungen vorstellen. Wir werden weiter an diesem Thema arbeiten.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die beiden Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/8549, das ist der SPD-Antrag, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
(Dr. Kaiser (SPD): Erst will die CSU einen Bericht, dann lehnt sie diesen Antrag ab. Da stimmt doch etwas nicht!)
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/8568 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen. Ich erteile jetzt Herrn Kollegen Dr. Kaiser das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wundern uns sehr über das Abstimmungsverhalten der CSU. Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat zugesagt, unserem Antrag Rechnung zu tragen und im Wirtschaftsausschuss einen Bericht zu geben. Sie haben diese Zusage des Ministers abgelehnt. Diese Sache hat einen gewissen Geschmack. An dieser Sache ist etwas faul. Wir werden dem nachgehen und bedauern es außerordentlich, dass Sie unserem Antrag nicht zugestimmt haben.
Lieber Herr Kollege Dr. Kaiser, an dieser Sache ist überhaupt nichts faul. Vor etwa 15 bis 20 Minuten habe ich Ihren Fraktionsvorsitzenden Maget gefragt, was mit dem Antrag geschehen soll, wenn Herr Staatsminister Dr. Wiesheu gesprochen hat. Ich war der Auffassung, der Antrag wäre damit eigentlich erledigt, da der Staatsminister zu diesem Thema berichtet.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat angekündigt, dass er über dieses Thema im Ausschuss einen weiteren Bericht geben wird. Sie haben vorhin gesagt, dass Sie es sich noch überlegen werden, ob Sie den Antrag in den Ausschuss verweisen. Ich habe aber nichts mehr von Ihnen gehört.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat angekündigt, dass er dem Ausschuss zu diesem Thema noch einmal einen Bericht geben wird. Dazu bedarf es Ihres Antrags nicht. Außerdem hat der Staatsminister dargelegt, dass seine Aktivitäten in dieser Angelegenheit nicht von den Forderungen der Opposition abhängig sind. Daraus resultiert das Abstimmungsverhalten der CSU-Fraktion. So einfach ist das.
Damit ist die Debatte zu diesem Dringlichkeitsantrag abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Kollegen Glück, Kobler und Dr. Zimmermann betreffend Vergütung stationärer Krankenhausleistungen auf Drucksache 14/8548. Diese Abstimmung soll auf Wunsch der CSU-Fraktion namentlich erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechenden Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSUFraktion, die Nein-Urne auf der Oppositionsseite. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann jetzt begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und von mir später bekannt gegeben.
Wir fahren mit der Beratung der Dringlichkeitsanträge fort. Ich bitte darum, dass die Damen und Herren Kollegen ihre Plätze wieder einnehmen. – Ich darf auch die Schwaben und die Unterfranken darum bitten, ihre Plätze wieder einzunehmen.
Die fühlen sich überhaupt nicht angesprochen. Frau Kollegin Goertz, wären Sie so liebenswürdig, Ihren Platz einzunehmen, damit wir weitermachen können? Das gilt auch für die Riege der Ehemaligen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Runge und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ursprünglich nicht vor, mit unserem Antrag eine Grundsatzdebatte zum Projekt Transrapidanbindung an den Flughafen München II aufzumachen. Die Debatte über Sinn oder Unsinn des Projektes der Transrapidanbindung an den Flughafen wurde ausführlich geführt; die Positionen sind, so meinen wir, hinlänglich bekannt. Wir wollten mit unserem Antrag heute ein klares Bekenntnis erreichen: keine Nahverkehrsmittel für den Transrapid. Weil uns diese Angelegenheit und dieses Bekenntnis so wichtig sind, werden wir zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragen, Herr Präsident.
Nun sind wir mit einem Antrag der CSU-Fraktion konfrontiert worden, der uns dazu veranlasst, einige grundsätzliche Worte zu diesem Thema loszuwerden. Wir halten das Projekt für hirnrissig, für einen unverantwortlichen Umgang mit Steuergeldern. Das Gleiche denken wir über den Mitbewerber Metrorapid in Nordrhein-Westfalen. Wir geben Minister Otto Wiesheu Recht, wenn er sagt, ein langfristiges zinsloses Darlehen würde sich im Grunde genommen gar nicht von einem verlorenen Zuschuss unterscheiden. Herr Minister, damit haben Sie wirklich Recht. Wir halten es nicht für vertretbar, hier mit Steuergeldern in Milliardenhöhe reinzugehen und jeden Fahrgast – und damit auch Fluggast – mit einem Betrag von 20 bis 25 DM zu subventionieren.
Wenn überhaupt weitere Steuergelder in den Transrapid fließen sollen – 2 Milliarden DM hat der Bund hier schon reingesteckt –, dann doch bitte da, wo die Systemvorteile dieses Verkehrsmittels zum Tragen kommen. Seine Vorteile sind enge Kurvenradien, eine hohe Steigungsfähigkeit, große Beschleunigung und hohe Geschwindigkeit. Das soll auch nur dort geschehen, wo dadurch keine Konkurrenz zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln entsteht. In München werden beide Kriterien eben nicht erfüllt.
Am vergangenen Montag wurde mit viel Tamtam die so genannte Machbarkeitsstudie vorgestellt. Das Ergebnis dieser Studie, das uns nicht überrascht hat, war: Beide Projekte wären technisch machbar und würden sich wirtschaftlich betreiben lassen.
Mit der wirtschaftlichen Betreibbarkeit ist nur gemeint, dass Deckungsbeiträge zu erwirtschaften sind. Wenn die gesamten Investitionen kapitalisiert werden, wird
Ich will noch einige Worte zur Studie sagen, mit der wir uns hier wahrscheinlich noch intensiver befassen werden. Für das Projekt in München wird von knapp 8 Millionen Fahrgästen im Jahr ausgegangen. Das ist also noch ein großes Stück mehr als in der Vorstudie. Die Zahlen sind an Trendszenarios im Bundesverkehrswegeplan für 2015 angelehnt. Hier wurde aber noch nicht der Einbruch seit dem 11. September letzten Jahres berücksichtigt. Allein im Jahr 2001 gab es etwa um 1,5 Millionen weniger Fluggäste, als vorhergesehen waren. Die angesetzte Zahl von 49 Millionen Fluggästen – bis heute haben wir etwa die Hälfte – ist doch etwas hoch gegriffen.
In der Studie wird behauptet, es hätte eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchung, eine Raumverträglichkeitsprüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gegeben. Wir haben große Zweifel daran, ob eine Freilandstudie über eine Vegetations- oder Brutperiode hat stattfinden können. Sie wissen, dass der Auftrag Ende Januar vergeben wurde. Dann wurden die Unteraufträge vergeben. Die Zeit war sehr, sehr knapp, um wirklich umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchführen zu können.
Es ist kein Geheimnis, dass hier beschleunigt werden soll. Auf Geheiß des Wirtschaftsministers sollen Planung und Genehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchgezogen werden. Die Regierung von Oberbayern baut sehr, sehr großen Zeitdruck auf.
Fragen Sie nur mal die Bezirksausschüsse in München, wie das hier abgeht. Das Projekt Transrapid soll auf „Teufel komm raus“ durchgepaukt werden.
Spannend sind in der Machbarkeitsstudie auch noch die Aussagen zu volkswirtschaftlichen Kenngrößen, zum volkswirtschaftlichen Nutzen. Es heißt: 368 Millionen Euro – Reisezeitnutzen öffentlicher Verkehr; das Gleiche noch einmal für den motorisierten Individualverkehr – 621 Millionen Euro – und sogar 1,259 Milliarden Euro durch Einsparungen Betriebskosten Straße. Ich denke, dass das hinterfragt werden muss. Schön wäre es, wenn dazu die Gegenrechnung aufgestellt würde, wie der volkswirtschaftliche Nutzen aussähe, wenn mehr Mittel für den Schienenpersonennahverkehr ausgegeben würden, was dringend notwendig ist.
Uns treibt die Sorge um die Nahverkehrsmittel um. Selbst bei Durchsetzung der Pläne von Bundesfinanzminister Eichel – gegen die wir uns genauso ausgesprochen haben wie die Staatsregierung und die CSU-Fraktion – hätte der Freistaat erheblich mehr als er noch 1998 gehabt hat. Aber wir kennen es alle: Die Mittel für den Schienenpersonennahverkehr sind letztendlich immer zu wenig.
Beim Transrapid gibt es eine Finanzierungslücke in Höhe von 2,5 Milliarden DM zwischen der Zusage des
Bundes, wie viel Geld er in die Projekte stecken will, und dem, was sie kosten. Aus Kreisen der Wirtschaft wurde die Forderung immer lauter, die Finanzierungslücke mit Nahverkehrsmitteln der Länder – Nordrhein-Westfalen und Bayern – zu schließen. Wir wollen das auf keinen Fall. Wir fordern deswegen die Staatsregierung mit unserem Antrag auf, sich nicht für das Projekt Transrapidanbindung an den Flughafen München II zu verwenden, wenn nicht sichergestellt ist, dass keinerlei Nahverkehrsmittel der Länder, also insbesondere Regionalisierungsmittel und Mittel aus dem GVFG-Landesprogramm, und keine Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz in das Projekt Transrapid fließen.