Die Körperschaftsteuer wurde deutlich gesenkt. Sie wissen genau, dass vor allem die Personengesellschaften von der deutlichen Senkung des Eingangsteuersatzes und der Erhöhung der Freibeträge profitieren. Das waren Entscheidungen, von denen der Mittelstand profitiert. Werfen Sie hier nicht mit faulen Eiern und betreiben Sie keine Schaumschlägerei, sondern gehen Sie endlich auf die entscheidenden Fakten ein. Sie haben heute den
Bankrott Ihrer Politik erklärt. Sie können sicher sein: Wir werden die Debatte draußen im Kommunalwahlkampf offensiv fortsetzen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Paulig, da Sie immer wieder fragen, was sich geändert hat, darf ich Ihnen raten, meinen Beitrag nachzulesen. Ich habe deutlich gemacht, was sich geändert hat. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass alle Verbände, die im Laufe dieses Jahres angehört worden sind, dringend eine Fortschreibung empfehlen, weil sich einiges verändert hat. Ich habe alles deutlich erklärt. Wenn Sie es beim ersten Mal nicht verstanden haben, dann lesen Sie es doch nach.
Sie reden von Mittelstandsförderung und vielleicht auch von Arbeitnehmerförderung. Tatsache ist, dass die Steuerzahler – das sind in erster Linie der Mittelstand und die Arbeitnehmer – heuer nahezu 50 Milliarden DM mehr an Steuern bezahlen als 1998. Das ist die Realität. Daran müssen Sie sich messen lassen.
Ich will nicht näher darauf eingehen, sondern nur vor der Beschlussfassung über die Anträge darauf aufmerksam machen, dass ich bei meinen Darlegungen übersehen habe, darauf hinzuweisen, dass wir eine Änderung in unserem Dringlichkeitsantrag vornehmen wollen. In Zeile drei soll es anstatt „die Entwicklung“ heißen: „und der Erhalt mittelständischer Strukturen im Handel“. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Herr Kollege Dinglreiter, es wäre nett, wenn Sie mir das vor der Abstimmung schriftlich geben könnten. – Das Wort hat nun Herr Kollege Hoderlein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sehe Staatsminister Dr. Wiesheu nicht. Es wäre nett, wenn er kommen würde; denn ich will mich mit ihm ein wenig unterhalten.
Meine Damen und Herren, wenn in der Schule einer einen Aufsatz schreibt und das Thema verfehlt, kriegt er einen Sechser. Trotzdem muss der Lehrer diesen Aufsatz korrigieren.
In dieser Situation ist das Parlament. Das Thema hieß „FOC“. Geredet hat Staatsminister Dr. Wiesheu zu Themen, die ihm weniger gefährlich erschienen. Er hat das Thema verfehlt. Trotzdem müssen wir zu dem Unsinn, den er verzapft hat, Stellung nehmen. Ich spreche zum Thema „Schmidt-Bank“, das nicht Thema des Antrags war, aber von Herrn Wiesheu dazu gemacht wurde.
Es ist nicht so, wie der Minister gesagt hat, dass er oder die Bayerische Staatsregierung sich hilfesuchend an
den Bund gewandt habe mit dem Ziel, eine kurzfristige Auffanglösung für die Schmidt-Bank zu finden und dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bundeseigene Kreditanstalt, als möglichen Träger einer künftigen Eigentümerstruktur einzubeziehen. Ein solches Begehren ist nie an den Bund gerichtet worden, sondern es ist in den regionalen Zeitungen wahrheitswidrig verbreitet worden, dass der Bund aufgefordert sei, etwas zu tun. Er ist aber nie aufgefordert worden, jedenfalls nicht von Herrn Wiesheu oder der Bayerischen Staatsregierung
Anders als die Statuten der LfA sehen die Statuten der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor, dass das Kreditinstitut daran gehindert ist, sich an Auffanglösungen für in Not geratene Banken zu beteiligen. Das darf notfalls die LfA, aber die KfW darf es nicht. Wer glaubt, sie dürfte es dennoch, hat im Übrigen auch nicht erkannt, was die Europäische Kommission davon hält.
Herr Monti hat eindeutig gesagt, dass solche Beteiligungen von Banken, die einem Mitgliedsland gehören – Bayern ist kein Mitgliedsland der Europäischen Union, die Bundesrepublik Deutschland ist ein Mitgliedsland –, nicht berechtigt sind, sich an Auffanglösungen zu beteiligen. Das wäre eindeutig europarechtswidrig. Das muss man der Öffentlichkeit sagen, wenn man es weiß.
Wer eine Beteiligung fordert und gleichzeitig weiß, dass diese Beteiligung europarechtlich nicht zulässig ist, der täuscht bewusst die Öffentlichkeit in einer so schwierigen Frage.
Im Moment besteht Gott sei Dank keine akute Not bei der Schmidt-Bank. Für die Eigentümerstruktur ist eine sichere Übergangslösung gefunden worden. Der neue Vorstandsvorsitzende hat das erst vor kurzem so bestätigt.
Langfristig ist entscheidend, dass der Vorstand das Kreditportfolio überprüft, wie die einzelnen Kredite aussehen, welche sofort festgestellt werden müssen, welche man überbrücken muss und bei welchen man Veränderungen vornehmen muss. Nur dabei kommt es darauf an, ob es eine öffentliche Beteilung zur Absicherung gibt. Anders als Sie, Herr Dr. Wiesheu, war ich in Berlin und habe über diese Frage mit allen Seiten gesprochen.
Die Bereitschaft der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist vorhanden. Gegenüber den Zeitungen haben Sie Angriffe gegen die Bundesregierung geführt. Sie haben versäumt darzustellen, was Sie heute hier eingestehen mussten: dass die bundeseigene KfW bereits bisher circa 700 Millionen DM für die Durchleitung von Krediten zur Verfügung gestellt hat. Das hat kein Leser Ihrer Philippika erfahren. Ich weiß, dass die KfW grundsätzlich bereit ist, helfend einzugreifen. Bitte machen Sie nicht den Fehler, den die Bevölkerung der Politik allenthalben
vorwirft, dass Sie in einer sehr schwierigen Situation, die zu einer Katastrophe für eine Region werden kann, auch noch parteipolitisches Profil gewinnen wollen. Das ist der Sache nicht angemessen.
Wer sich wirklich Sorgen macht, der muss keinen Wettbewerb darüber veranstalten, wer zuerst in die Zeitung kommt, sondern er muss zusehen, dass er im Hintergrund die Dinge so richtet, dass es eine vernünftige Lösung gibt.
Eine zweite Sechs hat sich Staatsminister Dr. Wiesheu verdient, indem er nicht zum Thema FOC, sondern zum Thema Steuerreform gesprochen hat. Der historische Höchststand der Steuerbelastung sowohl für Arbeitnehmer über die Lohn- und Einkommensteuer als auch für die Personengesellschaften und über die Körperschaftsteuer bei Aktiengesellschaften war am Ende der Ära Kohl und Waigel 1998 erreicht.
Jedes wissenschaftliche Institut bestätigt das. Es war die rot-grüne Bundesregierung, die auf breiter Ebene den Körperschaftsteuersatz und den Lohn- und Einkommensteuersatz gesenkt hat. 45 Milliarden DM sind im Umlauf.
Das ist unbestritten. Sie reden von Benachteiligung. Das kann sich nicht auf die Steuerhöhe bzw. die Höhe der absoluten Steuereinnahmen beziehen, sondern bestenfalls auf das Thema der vermeintlichen Ungleichbehandlung zwischen den Personengesellschaften, sprich Einkommensteuer und den Aktiengesellschaften, sprich Körperschaftsteuer.
Nein. Dieses Thema ist spätestens seit gestern endgültig erledigt, weil wir nämlich die entsprechenden Korrekturen vorgenommen haben.
Es gibt heute deutlich weniger Steuerzahlungen für jede Rechtsform von Unternehmen als zur Zeit von Kohl und Waigel. Es gibt keine Ungleichbehandlung mehr zwischen Personengesellschaften und anderen Rechtsformen. Das ist ein Faktum.
Ihre Frage, Herr Kollege Dinglreiter, die Sie stellen wollten, kenne ich schon. Sie lautet: „Wie erklären Sie sich denn, Herr Kollege Hoderlein, dass in diesem Jahr 50 Milliarden DM mehr Steuern bezahlt worden sind?“ – Das ist die Frage, die Sie stellen wollten, nicht wahr, deshalb brauchte ich sie nicht zulassen.
Herr Kollege, das kostet uns nur Zeit. Ich brauchte diese Frage nicht zuzulassen, weil ich die einfach strukturierte Denkweise der CSU an Ihren Augen ablesen kann.
Die absolute Höhe des Steueraufkommens in diesem Jahr ist doch nur zu beziehen auf die gesamte Wertschöpfung der gesamten Volkswirtschaft. Das nennt man die Steuerquote, also den Anteil, der als Steuern aus der Wertschöpfung herausgezogen wird. Es ist festzustellen: Dank der rot-grünen Wirtschaftspolitik ist in Deutschland das Wirtschaftswachstum auf eine Höhe gestiegen, dass selbst bei 50 Milliarden DM mehr an Steuereinnahmen die Steuerbelastung, ausgedrückt durch die Steuerquote, gesunken ist. Das ist die Wahrheit.
Mit drei gestammelten Sätzen hat Staatsminister Dr. Wiesheu doch zum Thema FOC gesprochen. Das Elend der CSU bei dieser Frage ist durch ihn sehr deutlich geworden. Nüchtern gesehen gibt es durchaus gute Gründe, die für FOCs sprechen; es gibt aber auch gute Gründe, die dagegen sprechen. Ich bin dagegen. Ich maße mir aber nicht an, über irgendjemanden zu richten, der mit einer sauberen Argumentation und einer bestimmten Wertsetzung sagt, dass er nach seinem Abwägungsprozess dafür ist. Das akzeptiere ich.
Ihre Meinung ist aber von uns hier mehrfach zitiert worden. Sie waren bisher felsenfest dagegen und hatten dafür die besten Argumente, ohne Zweifel. Aber: ohne dass sich irgendeine Sachvoraussetzung geändert hätte, haben Sie jetzt Ihre Position um 180 Grad gedreht.