Protocol of the Session on December 12, 2001

Es ist richtig, dass die erforderlichen Grundstücke weitgehend freihändig erworben werden konnten. Es fehlt nur noch ein kleiner Teil für den von der Gemeinde Petersdorf nachträglich gewünschten Geh- und Radweg nach Gundelsdorf.

Probleme bereitet derzeit jedoch die Finanzierung des mit Gesamtkosten von 2,4 Millionen DM veranschlagten Vorhabens. Das Straßenbauamt Augsburg beabsichtigt deshalb, das Vorhaben in zwei Bauabschnitte zu teilen und 2002 mit dem Ausbau der Staatsstraße 2047 Richtung Gundelsdorf zu beginnen, wofür etwa 700000 DM veranschlagt sind. Ob der zweite Bauabschnitt dann 2003 oder 2004 erfolgen kann, hängt vom Volumen des nächsten Doppelhaushalts ab.

Es ist gut, dass Sie neben Herrn Kollegen Ach stehen. So kann er genau hören, dass die Frage, ob wir bauen können, davon abhängt, was im Doppelhaushalt 2003/2004 beschlossen wird. Vielleicht reden Sie anschließend mit ihm ein freundliches Wort.

Ich glaube nicht, dass man so die Bauplanung machen kann.

(Heiterkeit)

Das war eine völlig unmögliche Zwischenbemerkung des Präsidenten.

Herr Kollege Knauer hat eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, nachdem der Vorentwurf inzwischen bald seinen 10. Geburtstag feiert, darf ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie bzw. Ihr Haus gewillt sind, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, diese Maßnahme zu einem baldigen Ende zu bringen?

Herr Staatsminister.

Wir wollen ein baldiges gutes Ende, und deswegen wird nächstes Jahr mit einem Teil begonnen. Ich räume ein, dass es nicht schön ausschaut, wenn man eine Maßnahme, die 2,5 Millionen DM kostet, noch einmal teilt.

Auf der anderen Seite will ich deutlich hervorheben, dass es von kleineren Baufirmen und unter mittelstandspolitischen Gesichtspunkten in hohem Maße gewünscht ist, möglichst kleine Segmente zu bauen. Ich habe mich erkundigt. Gerade diese Maßnahme lässt sich gut teilen, sodass es nicht etwa teurer wird und dies positive Effekte auf die regionalen Baufirmen hat, weil sich die größeren Firmen nicht so sehr um diese kleineren Baumaßnahmen reißen.

Es geht nächstes Jahr los, und um den zweiten Teil der Baumaßnahme werden wir uns bemühen. Ich versichere, dass das Innenministerium auf Beamtenebene und auf politischer Ebene in den Differenzpunktverhandlungen für den Haushalt 2003/2004 mit der gebotenen Hartnäckigkeit vorgeht, um möglichst viel Geld für die Weiterführung solcher Maßnahmen zu bekommen.

Keine weitere Zusatzfrage.

Ich darf jetzt die Frage von Herrn Kollegen Dr. Scholz zulassen. Die Frage von Herrn Dr. Jung holen wir dann nach. Bitte schön.

Herr Staatsminister, nachdem die Staatsregierung bei meiner mündlichen Anfrage vom 05.04.2001 wegen fehlender Daten seitens der Stadt Nürnberg keine ausreichende Antwort geben konnte, frage ich die Bayerische Staatsregierung erneut: Welcher Anteil an den Gesamtkosten von 282 Millionen DM für das Projekt der Stadt Nürnberg „Ausbau Frankenschnellweg und damit verbundene Maßnahmen“ in den vier Abschnitten West, 30 Millionen DM, Mitte, 152,6 Millionen DM, Süd I, 64,6 Millionen DM und Süd II, 34,4 Millionen DM, kann von der Bayerischen Staatsregierung nach den bisherigen Vorüberlegungen aus dem GVFG/

FAG, aus Städtebaufördermitteln/Programm Soziale Stadt und aus Ziel 2/ERFE-Mitteln für die verschiedenen Maßnahmengruppen finanziert werden, und welcher Anteil aus dem Gesamtumfang der für Nürnberg vorgesehenen Ziel 2- und Soziale-Stadt-Fördermittel wäre dies?

Herr Staatsminister, bitte schön.

Herr Präsident, lieber Herr Kollege Scholz! Konkrete Angaben über die Höhe möglicher Zuwendungen für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg können auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.

Die Stadt Nürnberg aktualisiert derzeit unter Einschaltung von Ingenieurbüros die Planung und Kostenansätze mit dem Ziel der Kostenreduzierung. Die Untersuchungen konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden. Nach Aussage der Stadt sollen konkrete Ergebnisse im zweiten Quartal 2002 vorliegen. Sie werden dann soweit erforderlich im Stadtrat Nürnberg behandelt.

Erst nach Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse und notwendigen Begründungen ist die Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten und die Nennung von Zuschusshöhen möglich. Ich versichere Ihnen aber, was ich auch mehrfach öffentlich getan habe, dass ich im Rahmen des rechtlich Möglichen für diese Maßnahme, deren Verkehrsbedeutung zwar umstritten, aber unzweifelhaft ist, die oberste Förderhöhe wählen werde, sofern ich diese Entscheidung zu treffen habe. Das habe ich mehrfach öffentlich gesagt, und das sage ich auch hier.

Die Angelegenheit hat sich in der Stadt verzögert. Es wird versucht, weitere Kosten zu reduzieren. Im Zusammenhang mit Süd II habe ich immer gesagt, dass dies unter den heutigen Aspekten nicht möglich ist.

Lassen Sie mich Ihre Zusatzfrage gleich vorwegnehmen und beantworten. Aus den Mitteln des Straßenbaus sind keine Zuschüsse für alleinige Lärmschutzmaßnahmen möglich. Lärmschutz kann nur gemeinsam mit Straßenausbaumaßnahmen finanziert werden. Wenn der kreuzungsfreie Ausbau erfolgt, dann sind auch die neuen Lärmschutzmaßnahmen und damit eine deutliche Reduzierung der heutigen Lärmbelastung möglich. Die ist im Übrigen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Dass ich auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten dieser Maßnahme eine hohe Wirksamkeit beimesse, habe ich immer innerhalb und außerhalb dieses Hauses erklärt. Wenn man die Örtlichkeiten kennt, dann weiß man, dass in der Südstadt dringend Verbesserungsmaßnahmen fällig sind. Ich will meine Antwort bei sachlichen Bemerkungen belassen. Wir werden uns im Rahmen des Kommunalwahlkampfs in den nächsten Monaten vor Ort über diese Frage unterhalten und darüber diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatsminister, bezieht sich Ihre Aussage, dass 80% seitens des Ministeriums bezuschusst werden, lediglich auf die rein straßenbaulichen Maßnahmen oder auch auf die übrigen Maßnahmen? Kann man davon ausgehen, dass die 80% nur die Straßenbaumaßnahmen betreffen, die noch nicht bekannt sind, wenn ich das Ihren Äußerungen entnehmen kann, und das Programm Soziale Stadt und die Städtebauförderung nicht mit solchen Prozentsätzen bezuschusst werden?

Herr Staatsminister.

Ich habe immer hervorgehoben, dass die Förderhöhe nur zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzt werden kann. Ich bedaure, dass die Stadt Nürnberg die Maßnahme wieder zurückgestellt hat, denn die Förderkonditionen werden sich nicht verbessern. Es wird eher schwieriger, hohe Fördersätze zu bewilligen.

Ich stehe dazu und sage unter heutigen Aspekten – das wird sich auch nicht in den nächsten Wochen verändern –, dass für die Straßenbaumaßnahmen einschließlich des dafür erforderlichen Lärmschutzes eine Finanzierung von 80% erfolgt. Die Lärmschutzmaßnahmen sind bei der Planfeststellung eines neuen Straßenbaus förderfähig, weil sie Bestandteil der Planfeststellung sind. Also ist die Förderung von 80% für den Straßenbau einschließlich der Lärmschutzmaßnahmen möglich. Ich hebe aber auch hervor, dass ich keine Aussagen machen kann, wenn sich die Maßnahmen auf das Jahr 2005, 2008 oder 2010 verzögern, denn ich weiß nicht, wie sich bis dahin das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz entwickeln wird.

Für die begleitenden Maßnahmen, die über das Programm Soziale Stadt oder die Städtebauförderung laufen, können wir im Normalfall derart hohe Zuschüsse nicht geben. Einer der Hintergründe ist, dass durch eine intelligente Planung dafür zu sorgen ist, dass möglichst viele derartige Maßnahmen auch unter der Frage Lärmschutz als zweckmäßig angesehen werden. Dazu sind intensive planerische Arbeiten erforderlich. Sie wissen selber, dass früher Planungen für den kreuzungsfreien Frankenschnellweg aus politischen Gründen nicht durchgeführt worden sind. Deswegen ist das im Moment noch nicht weiter gediehen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Scholz.

Herr Staatsminister, wie ist aus Ihrer Sicht die Bezuschussung aus den Ziel-2-Mitteln für die Stadt Nürnberg zu sehen? Wird davon etwas eingesetzt?

Herr Staatsminister, bitte.

Das kann ich im Moment nicht sagen. Die Frage ist, wann überhaupt mit der Planung und dem Bau des jeweiligen Abschnitts begonnen wird. Das Ziel-2-Programm ist keine Maßnahme, die ewig läuft. Das bedeutet, ich kann nicht beurteilen, ob die städtebaulichen Maßnahmen überhaupt im Zeitkorridor von Ziel 2 abgewickelt werden können oder im Rahmen von regulären Städtebaumitteln durchzuführen sind.

Die Frage, mit welchen Teilen der Maßnahme begonnen wird, ist noch nicht eindeutig geklärt. In diesem Fall habe ich andere Empfehlungen gegeben, als sie auf Arbeitsebene von der Nürnberger Stadtverwaltung gegeben wurden. Ich versichere Ihnen aber, dass wir auf Arbeitsebene sowie auf Ebene der Führung der Stadt Nürnberg und der Leitung des Innenministeriums intensive Gespräche führen, um voranzukommen.

Ich freue mich, dass es offensichtlich auch in Ihrem Interesse liegt, die Baumaßnahme zu beschleunigen. Ich würde darum bitten, dass Sie mit Ihren Nürnberger Kollegen sprechen, damit diese keine Schwierigkeiten machen, sondern uns voranbringen. Aus meiner Sicht wäre es sehr wünschenswert, dass die massive Behinderung des Verkehrs aufhört und der Stadtteil nicht weiter geschädigt wird. Dass die Südstadt einen dringenden Aufwertungsbedarf hat, ist für mich eindeutig.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Jung. Es handelt sich um die Frage Nummer 16.

Herr Staatsminister, ab wann wird die Bayerische Staatsregierung die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen zukünftig regional gesondert festlegen, und welche Konsequenzen sind hierbei für die Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen und die Fehlbelegungsabgabe im Stadtgebiet Fürth zu erwarten?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, lieber Kollege Dr. Jung, wenn Sie die Rechtsgrundlagen für den bisherigen Dritten Förderweg und für die soziale Wohnraumförderung nach dem künftigen Recht vergleichen, können Sie feststellen, dass das bisherige Förderrecht den Ländern mehr Spielraum lässt. Wir haben uns gerade auch deswegen entschlossen, im Jahr 2002 – wie im Übrigen eine Reihe weiterer Länder – von der Überleitungsvorschrift des § 46 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes Gebrauch zu machen. Das heißt, wir wollen uns einerseits den bisherigen Spielraum des Dritten Förderwegs zunutze machen. Zugleich können wir aber für diese Förderung bereits die neuen, höheren Basis-Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes zugrunde legen. Dabei soll die bisher in Bayern übliche prozentuale Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 60% übernommen werden.

Hinzu kommt, dass der Bund offenbar beabsichtigt, die Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung abweichender Einkommensgrenzen durch die Länder, nämlich § 9 Absatz 3 des Wohnraumförderungsgesetzes kurzfristig zu korrigieren. Auf der Bauministerkonferenz ist das noch nicht zu 100% verbindlich erklärt worden, aber es wurde angedeutet, dass das Gesetz, das erst in Kürze in Kraft tritt, bereits wieder korrigiert werden soll.

Für das Jahr 2003 wollen wir von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und für das künftige Förderrecht von den Basis-Einkommensgrenzen des Bundes abweichen. Vorbehaltlich des förmlichen Rechtsetzungsverfahrens sollen die Einkommen des bisherigen Berechtigtenkreises dabei als Maßstab dienen und differenziert nach oben angepasst werden.

Auch für die Fehlbelegungsabgabe gelten bayernweit die neuen höheren Basis-Einkommensgrenzen in den Verfahren, die ab dem 01.01.2002 förmlich eingeleitet werden. Dies betrifft aber nur den Bestand derjenigen Sozialwohnungen, die bisher im Ersten Förderweg gefördert wurden. Die künftige Förderung von Wohnraum soll am Einkommen der Mieter orientiert sein, sodass Fehlbelegungen von vornherein vermieden werden.

Dem Staatsministerium des Innern liegen keine Daten über die Einkommen der fehlbelegungsabgabepflichtigen Haushalte im Stadtgebiet Fürth vor.

Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Jung.

Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass sich im Jahr 2002 außer der Erhöhung der Basisgrenze durch den Bund nichts ändert? Gibt es ab dem Jahr 2003 regionale Unterschiede in Bayern?

Herr Staatsminister, bitte.

Die Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist nicht völlig ausgeschlossen. Wir werden sorgfältig erwägen, ob eine derartige Veränderung erfolgen soll. Im Prinzip wollen wir uns aber – über den Daumen gepeilt – an den bisherigen Einkommensgrenzen orientieren und nur eine sehr vorsichtige Anpassung nach oben vornehmen.

Die letzte Frage an den Innenminister stellt Herr Kollege Hartmann. Es handelt sich um die Frage Nummer 18.

Herr Staatsminister, nachdem die sehr stark überlasteten vierstreifigen Autobahnen A 3 und A 7 in Nordbayern durch die absehbare EU-Osterweiterung und durch die im Jahre 2006 vorgesehene volle Verkehrsfreigabe der A 71 zwischen Erfurt und Schweinfurt einen erheblichen Verkehrszuwachs erfahren werden, frage ich die Staatsregierung, für welche konkreten Streckenabschnitte der A 3 zwischen Aschaf

fenburg – Hösbach und dem Kreuz Fürth – Erlangen sowie der A 7 zwischen dem Kreuz Biebelried und dem Dreieck Werneck bereits jetzt das Baurecht für den sechsstreifigen Ausbau besteht bzw. bis voraussichtlich wann das Baurecht geschaffen wird.

Herr Staatsminister, bitte.