Protocol of the Session on July 11, 2001

In die Ergänzung der Antwort auf die Frage von Frau Paulig kann ich Ihre Frage gleich einbeziehen. Es soll nicht nur die Strahlenexposition von Mobilfunkantennenanlagen gemessen werden, sondern es sollen die elektromagnetischen Felder insgesamt gemessen werden, also auch die Emissionen von Radio- und Fernsehsendeanlagen und anderen mehr. Herr Kollege Hartenstein, wir wollen zunächst einmal eine Bestandsaufnahme machen, damit wir überhaupt wissen, wovon wir bei der Belastung durch elektromagnetische Felder im Freistaat reden. Wir haben eine solche Belastung schon über Jahrzehnte hinweg. Sie wächst aber weiter, und das nicht zuletzt aufgrund der mobilen Kommunikation. Deswegen wollen wir eine Bestandsaufnahme machen, um die Entwicklung der Belastung zu erkennen. Wir wollen ein Beobachtungssystem aufbauen, welches uns in die Lage versetzt, bei einer Addition von Belastungen,

sofern sie bestimmte Größenordnungen überschreiten, die Grundlagen für Gegenmaßnahmen zu bekommen.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Naaß.

Herr Staatsminister, wie bewertet die Staatsregierung die seit Jahren geäußerten Sorgen des Kreisfischereivereins Treuchtlingen-Weißenburg wegen der dürftigen Wasserqualität und dem schlechten Zustand der Altmühl, was beim diesjährigen Königsfischen im Juni 2001 wieder festgestellt wurde, und was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die Situation zu verbessern?

Herr Präsident, Hohes Haus! Frau Kollegin Naaß, die immer wieder geäußerten Sorgen sind uns bekannt. Am häufigsten wird argumentiert, dass die Altmühl im Sommer sehr wenig Wasser führe, weil sie durch den Altmühlsee geleitet werde, wo große Wassermengen verdunsten. Das ist nicht richtig. Im Sommer wird die Altmühl um den Altmühlsee herumgeleitet, es sei denn, wir haben Hochwasser. Die Gewässergüte der Altmühl im Bereich Weißenburg – diesen Bereich haben Sie angesprochen – beträgt zwischen II und III, d. h. die Gewässerqualität hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Dazu haben auch Maßnahmen zur Nährstoffverminderung an Kläranlagen im Einzugsbereich der Altmühl beigetragen. Ich kann gerne einige Maßnahmen nennen, welche wir ergreifen, um zu weiteren Verbesserungen zu kommen.

Erstens. Wir werden Maßnahmen zur ökologischen Umgestaltung der Altmühl einschließlich des Ankaufs von Uferrandstreifen oberhalb Treuchtlingens durchführen.

Zweitens. Wir stellen einen Gewässerentwicklungsplan für die Altmühl auf, welcher Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen vorsieht, und setzen ihn entsprechend um.

Drittens. Durch den Neubau von Wehren werden früher weitgehend trockenfallende Altwässer wieder zu dauerhaften Fischgewässern gemacht.

Viertens. Durch die Umsetzung eines integrierten Gewässerschutzkonzeptes für den Altmühlsee und die obere Altmühl wollen wir die Verringerung von punktförmigen und diffusen Einleitungen sowie weitere Strukturverbesserungen erzielen.

Soviel aus dem Bündel von Verbesserungsmaßnahmen. Im Übrigen wird die Qualität des Wassers und der Fischreichtum der Altmühl von einem benachbarten Fischereiverein ausdrücklich gelobt. Derzeit werden vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach für gewässerschutz- und strukturverbessernde Maßnahmen an der Altmühl im Bereich Treuchtlingen-Weißenburg rund 600000 DM pro Jahr ausgegeben.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, Sie haben jetzt aufgezählt, welche Maßnahmen Sie schon ergriffen haben. Worauf ist es dann zurückzuführen, dass selbst intensive Besatzmaßnahmen mit Hecht, Schleie, Aitel, Nase, Barbe, Barsch und Rutte nicht greifen und dass auch Frösche das Altmühlwasser meiden? Worauf ist es also zurückzuführen, dass trotz dieser Maßnahmen die Artenvielfalt immer mehr zurückgeht?

Frau Kollegin, ich kann nur noch einmal feststellen, dass die Wasserqualität der Altmühl offensichtlich sehr unterschiedlich beurteilt wird. Von dem einen Fischereiverein wird sie sehr kritisch betrachtet, von dem anderen dagegen wird die Entwicklung der Gewässergüte positiv bewertet. Sie wissen, dass wir äußerste Anstrengungen verbunden mit einem erheblichen finanziellen Aufwand unternehmen. Über den gesamten Freistaat hinweg investieren wir dreistellige Millionenbeträge in die Reinigung der Abwässer und in die Verbesserung der Gewässergüte. Wir verfolgen damit immer das Ziel, den Lebensraum für Flora und Fauna im und am Gewässer zu verbessern. Das gilt auch für die Altmühl. Insofern werden die von mir genannten Schwerpunkte bei verschiedenen Maßnahmen im Laufe der nächsten Jahre zu einer kontinuierlichen weiteren Verbesserung der Gewässergüte in der Altmühl und damit auch zu einer Verbesserung des Lebensraumes im und am Gewässer führen.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Sei meinen also, dass es eine Ansichtssache der Fischereivereine sei. Nachdem Sie gerade einen anderen Fischereiverein angesprochen haben, welcher angeblich andere Aussagen oder Erfahrungen gemacht hat, frage ich Sie, ob ich erfahren darf, um welchen anderen Fischereiverein es sich handelt.

Herr Präsident, wenn ich darauf gleich antworten darf: Frau Naaß, es gibt vor Ort offensichtlich unterschiedliche Betrachtungen. Für uns ist nicht entscheidend, was der eine oder der andere Fischereiverein sagt. Für uns sind die objektiv messbaren Parameter entscheidend. Wenn Sie Detailinformationen wünschen, kann ich Sie gerne zu einem Gespräch beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach einladen. Für uns ist entscheidend, dass sich die Parameter kontinuierlich verbessern. Das ist mit der beachtlichen Investition von, wie schon gesagt, 600000 DM und den beabsichtigten weiteren Maßnahmen, welche ich skizziert habe, möglich, d. h. die Belastung kann in den nächsten Jahren weiter verringert werden.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ihr Part ist damit erledigt.

Die nächste Frage beantwortet Frau Staatsministerin Stewens. Die Frage stellt Herr Kollege Werner.

Frau Staatsministerin, können die seit kurzem bestellten Sachverständigen für das Fachgebiet „Bewertung der Pflegequalität (Leistung und Durchfüh- rung) bei Einzelpersonen und Feststellung der Pflegestufen und deren Überprüfung“ im Rahmen von Widerspruchsverfahren Gutachten zur Feststellung der Pflegestufen erstellen, ohne dass zusätzlich der Medizinische Dienst der Kassen vor der Entscheidung über den Widerspruch hinzugezogen werden muss?

Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Werner, bislang sind zwei Sachverständige für das Fachgebiet „Bewertung der Pflegequalität (Leis- tung und Durchführung) bei Einzelpersonen und Feststellung der Pflegestufen und deren Überprüfung“ aufgrund des bayerischen Sachverständigengesetzes öffentlich bestellt und vereidigt worden. Das Einsatzgebiet dieser Sachverständigen beschränkt sich auf diejenigen Bereiche, die nicht Kraft zwingender gesetzlicher Regelung anderen Aufgabenträgern übertragen sind. So ist es etwa möglich, dass die genannten Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. Davon ist der vorliegende Sachverhalt, welchen ich Ihnen jetzt noch vortragen werde, zu unterscheiden:

Aufgabe der Pflegekassen ist es, prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Insoweit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. § 18 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs schreibt zwingend vor, dass die Pflegekassen die Prüfung der Pflegebedürftigkeit und ihrer Stufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vornehmen lassen müssen. Diese detaillierte gesetzliche Regelung beschränkt das sonst bestehende Ermessen der Pflegekassen, welche Beweismittel sie heranziehen wollen. Diese Einschränkung gilt auch für das Widerspruchsverfahren, da die verfahrensrechtliche Bedeutung des § 18 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches das gesamte Verwaltungsverfahren betrifft. Es ist also eindeutig gesetzlich geregelt.

Die Pflegekassen sind also nicht berechtigt, öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige im Widerspruchsverfahren bei der Prüfung der Frage einzusetzen, ob oder welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es bleibt in diesem Bereich bei der alleinigen Aufgabenerfüllung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Frau Ministerin, welche Rolle können dann diese Sachverständigen Ihrer Auffassung nach bei der Qualitätssicherung in den Pflegeheimen spielen?

Frau Staatsministerin.

Diese Gutachter können bei Gericht herangezogen werden, um Gutachten zu erstellen. Letztendlich hat das mit Sicherheit Auswirkungen auf die Qualität. Mit der Einstufung und der Qualitätssicherung beim Medizinischen Dienst haben sie aber nichts zu tun. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt.

Weitere Zusatzfragen? – Der Fragesteller.

Frau Staatsministerin, denkt die Staatsregierung daran, über diese beiden bisher bestellten Sachverständigen hinaus – möglicherweise sogar flächendeckend in Bayern – derartige Sachverständige zu berufen?

Diese Sachverständigen sind dazu da, um Gutachten vor Gericht zu erstellen. Jetzt sind zwei Sachverständige berufen worden. Man muss erst Erfahrungen damit machen. Dann müssen wir uns überlegen, ob wir weitere Sachverständige berufen, die für Gutachten in Gerichtsverfahren herangezogen werden.

Das war nur eine Frage für Sie. Ich bitte jetzt Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie um die Beantwortung der nächsten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege König.

Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung die wirtschaftliche Entwicklung im Raum Hof-Wunsiedel im gesamtbayerischen Vergleich, und welche Maßnahmen sollten nach Einschätzung der Staatsregierung zur Verbesserung der Situation im Raum Hof-Wunsiedel auf Euro-pa-, Bundes- und Landesebene ergriffen werden?

Herr Präsident, Herr Kollege König! Wir verfolgen seit langem dem besonderen regionalpolitischen Handlungsbedarf für die Region Hof-Wunsiedel. Die Region konnte an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung im Freistaat Bayern teilhaben, ohne jedoch die hohen Wachstumsraten der Ballungsräume zu erreichen.

Wir hatten dort in den Jahren 1993/94 eine verstärkte Strukturänderung. Die Probleme in der Textil- und Porzellanindustrie sind bekannt. Wir hatten dort einen erheblichen Verlust an industriellen Arbeitsplätzen. Es ist durch verschiedene Maßnahmen gelungen, das Problem dort einigermaßen in den Griff zu bekommen. Sorgenkind bleibt der Arbeitsmarkt. Der Arbeitsamtsbezirk Hof, zu dem auch der Landkreis Wunsiedel gehört, ist mit derzeit 7,8% Arbeitslosigkeit die Region mit der höchsten Arbeitslosigkeit in Bayern. Seit März liegen die Arbeitslosenzahlen wieder über den vergleichbaren Vorjahreswerten.

Ich will die Situation auf der einen Seite nicht dramatisieren. Auf der anderen Seite geht es natürlich darum, dass die mittelständische Wirtschaftsstruktur und das Qualifikationsniveau entsprechend herausgehoben werden, wie das bei der geplanten BMW-Ansiedlung geschehen ist. Es bestehen weiterhin Risiken. Wir haben weiterhin den strukturellen Wandel und Veränderungen. Im Norden dieser Region befinden sich die Höchstfördergebiete Sachsen und Thüringen. Im Osten befindet sich das Niedriglohnland Tschechische Republik, das zukünftig den Status eines Höchstfördergebietes haben wird. Wir haben dort eine besondere Wettbewerbssituation, eine Verdrängungssituation. Deswegen ist es notwendig, dass wir bei der Ansiedlungspolitik und beim Regionalmarketing sowie bei der regionalen Förderung und bei der Städtebauförderung die endogenen Wachstumspotenziale in der Region stärker fördern. Dass dort Einiges möglich ist, haben die Ansiedlungen seinerzeit in Arzberg gezeigt, die anlässlich der Kraftwerksstilllegung vorangetrieben worden sind.

Wir bräuchten mehr finanzielle Spielräume im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur. Die Mittel dafür sind auf Bundesebene in den letzten Jahren zurückgegangen. Hier muss der Spielraum vergrößert werden. Wir sind zurzeit dabei, zusätzliche bayerische Mittel dafür vorzusehen, um effektiv handeln zu können. Wir bräuchten auch die Hilfe der Europäischen Union im Rahmen eines europäischen Osterweiterungsprogrammes, das angekündigt ist. Wir haben das als Standortprogramm Ostbayern bezeichnet, das wir hier starten wollen. Wir brauchen dieses Programm, um die mit dem Beitritt verschiedener osteuropäischer Staaten zur Europäischen Union verbundenen Entwicklungen auffangen zu können. Wir erleben es ständig, dass die Grenzgebiete mit besonderen Problemen zu kämpfen haben, die wir in den übrigen Teilen des Landes so nicht haben.

Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie die Chance, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Investitionsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen dazu führen werden, die bereits vorliegenden bzw. angekündigten Anträge zeitnah zu finanzieren?

Herr Staatsminister.

Es geht um zwei Dinge: Erstens geht es darum, dass dem Antrag im Rahmen der generell zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprochen wird. Es war aber noch nie so, dass allen Anträgen entsprochen worden ist. Es kommt darauf an, ob für bestimmte Investitionen Bedarf besteht. Zum Zweiten geht es darum, dass mit zusätzlichen Mitteln zusätzliche Investitionen in der Region getätigt werden. Das ist die strategische Zielsetzung.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.

Herr Staatsminister, sehen Sie eine Möglichkeit, dass auch die Bundesregierung ihre Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe erhöht und damit eine bessere Förderung, wie sie die EU eigentlich zulassen würde, für Betriebsansiedlungen möglich wird?

Das ist die Hoffnung, die wir haben, die seit ein paar Jahren nicht erfüllt worden ist. Die Gemeinschaftsaufgabe West wird unterschiedlich zur Gemeinschaftsaufgabe Ost ausgewiesen. Im Kreise der Wirtschaftsministerkonferenz sind wir uns darüber einig, dass diese Mittel erhöht werden müssen. Unabhängig von der parteipolitischen Couleur hatten wir in dieser Frage aber in den letzten Jahren keinen Erfolg.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Befürwortet die Bayerische Staatsregierung eine Infrastrukturabgabe der Flughafen München GmbH zugunsten der Flughafen-Anrainer-Gemeinden, und ist die Bayerische Staatsregierung bereit, als Hauptgesellschafter der GmbH diese durchzusetzen? Nach welchen Modalitäten sollte die Abgabe dann erhoben werden?

Herr Präsident, Frau Kollegin Dr. Kronawitter! Die Diskussion über eine derartige Abgabe ist wegen des deutlich wachsenden Flugverkehrs am Flughafen München entstanden. Die Zunahme der Arbeitsplätze in der Region um den Flughafen ist beachtlich. Die Prognosen für den Passagierzuwachs weisen aus, dass in zehn bis 15 Jahren dort 45 Millionen Passagiere – eher mehr – abgefertigt werden. Die Zunahme des Passagieraufkommens um 1 Million ist mit der Schaffung von 1000 neuen Arbeitsplätzen am Flughafen und 2000 neuer Arbeitsplätze in der Region verbunden.

Dabei darf man nicht nur die Fläche rund um den Flughafen betrachten. Je nachdem, wie die Infrastruktur gestaltet wird, kann das Einzugsgebiet des Flughafens bis Mühldorf, Landshut, Augsburg oder Ingolstadt ausladen. Die Arbeitsplätze können im großen Umfeld angesiedelt werden und sollen dort angesiedelt werden. Es hat gar keinen Sinn, die Arbeitsplatzansiedlung auf eine relativ kleine Fläche zu konzentrieren.

Die Entwicklung der Zahl der Arbeitsplätze und der Zuwachs im Landkreis Freising von durchschnittlich 2000 Einwohnern im Jahr sowie der Zuwachs im Landkreis Erding bringen für die Kommunen entsprechende Belastungen mit sich. Ich denke an den Bau von Schulen, von Kindergärten und Ähnlichem. Die Kommunen erwarten auch in Zukunft stärkere Belastungen. Es kommt darauf an, wie sich diese Entwicklung insgesamt darstellt. Im Hinblick auf diese Belastungen kam die Diskussion auf, dass entsprechende Abgaben bezahlt werden sollen. Ich möchte klar sagen: Es wurde zunächst

darüber diskutiert, pro Fluggast 1 DM zu erheben, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Die Erhebung einer derartigen Infrastrukturabgabe bedürfte einer Rechtsgrundlage. Start- und Landeentgelte sind nur genehmigungsfähig, wenn sie der Finanzierung der Flughafeninfrastruktur dienen. Es gibt dafür eine entsprechende Bestimmung – ich glaube, es ist der § 46 des Luftverkehrsgesetzes. Dieser Paragraf enthält die Rechtsgrundlage. Strittig ist aber, ob man auf dieser Grundlage eine derartige Abgabe verlangen kann. Eventuell müsste der Bund eine entsprechende Interpretation oder eine Erweiterung der Rechtsgrundlage vornehmen. Das Ganze geht ohne gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes nicht.

Ich weise darauf hin, dass wir vor einigen Jahren eine entsprechende europäische Richtlinie bekommen sollten.