Ich weise darauf hin, dass wir vor einigen Jahren eine entsprechende europäische Richtlinie bekommen sollten.
Bei der Verhandlung über diese Richtlinie habe ich den Vorschlag eingebracht, dass man hier derartige Infrastrukturabgaben vorsieht, was jedoch seinerzeit nicht geschehen ist, weil die Richtlinie nicht beschlossen wurde. Daher bliebe nur eine bundesgesetzliche Regelung. Ohne diese wird es jedoch auch keine Abgabe pro Passagier geben.
Wir sind im Gespräch auch im Rahmen des Flughafenforums mit der FMG, ob die FMG nicht auf andere Weise, zum Beispiel im Wohnungsbau oder durch sonstige Möglichkeiten, einen Beitrag zur Entwicklung der Infrastruktur in der Flughafenumgebung leisten kann.
Der Verdacht, dass Kollege Hartenstein ein Mobilfunkgerät einstecken haben sollte, kann wohl nicht aufkommen. Wir machen weiter, denn die Störung ist behoben.
Herr Hartenstein hat nicht das Thema „Mobilfunkgerät“, sondern die Tatsache zurückgewiesen, dass man ihm unterstellt habe, er sei ein GRÜNER.
Herr Staatsminister, meine Nachfrage lautet: Beabsichtigen Sie von Ihrem Amt her eine verbindliche Interpretation des angesprochenen § 46 – an anderer Stelle haben Sie von § 43 gesprochen –, denn es könnte sein, dass die Interpretation ergibt, dass ein landesbezogenes Entgelt erhoben werden kann? Beabsichtigen Sie, bezogen auf die Auslegung dieses Paragraphen, über den Bundesrat initiativ zu werden, dass hier die Bundesgesetzgebung verändert werden soll?
Erstens, die bundesrechtlichen Bestimmungen müssen vom Bundesverkehrsministerium interpretiert werden. Um eine entsprechende Interpretation werden wir uns bemühen.
Zweitens müsste die Änderung auch durch den Bund erfolgen. Es wären also im Bundestag Initiativen sinnvoll und zweckmäßig. Initiativen über den Bundesrat halte ich für wenig aussichtsreich, weil ich festgestellt habe, dass zum Beispiel in Berlin-Brandenburg mit einer derartigen Abgabe gearbeitet werden sollte, aber die Initiative eines einzelnen Landes nicht unterstützt wurde, weshalb daraus nichts geworden ist.
Drittens könnten mit einer derartigen Abgabe Infrastrukturmaßnahmen, die auch dem Flughafen dienen, gefördert werden. Ein Paradebeispiel hierfür ist der Straßenbau, der als Zubringerfunktion dem Flughafen dient. Andere Einrichtungen wie Kindergärten könnten damit kaum oder nicht gefördert werden; denn das wäre sonst eine in diesem Zusammenhang nicht zulässige Sonderabgabe.
Zwei weitere Punkte als Ergänzung des erheblich komplexeren Problems, als das derzeit in den Schlagzeilen zum Ausdruck kommt. Es erfolgt natürlich ein gewisser, jedoch nicht kompletter Ausgleich über die Einkommensteueranteile bei Personen, die sich in den Gemeinden neu ansiedeln. Ein gewisser Ausgleich erfolgt auch über Fördermaßnahmen seitens des Staates gegenüber den Kommunen, wenn sie derartige Investitionen tätigen. Das Problem verschärft sich dadurch, dass manche Kommunen mit der entsprechenden Anzahl von Arbeitsplätzen, gerne Industrie- oder sonstige Betriebe ansiedeln, parallel dazu aber keine Wohngebiete ausweisen. Die Ursache ist nicht der Flughafen allein, sondern sie wird auch durch entsprechende Verhaltensweisen von Kommunen gesetzt. Daher ist dieses Thema erheblich komplexer, als es momentan in der öffentlichen Diskussion scheint.
Wie wird sich die Bayerische Staatsregierung als Hauptgesellschafterin verhalten, wenn dieses Thema in der nächsten Aufsichtsratssitzung vorgestellt wird, wie öffentlich zu lesen war?
Ob das Thema vorgelegt wird, ist mir nicht bekannt. Es war öffentlich zu lesen, die Landräte hätten gern, dass das Thema vorgelegt wird. Weil das Ganze aber hypothetisch ist, kann ich diese Frage nicht beantworten.
Herr Staatsminister, seit wann wusste die Staatsregierung von den Plänen der Deutschen Bahn AG nach Neuaubing auch das Ausbesserungswerk Nürnberg zu schließen und was hat die Staatsregierung seitdem getan, um die Schließung zu verhindern?
Der Vorstand der DB AG hat am Dienstag, den 26. Juni, den Beschluss über die geplante Schließung des C-Werkes Nürnberg der DB AG – ebenso den für Neuaubing – gefasst. Wir hatten wegen Neuaubing bereits mit dem Vorstand der DB AG, mit den hierfür zuständigen Herren Rausch und Mehdorn, Kontakt. Ich hatte ihnen wegen München, da dieses Thema schon länger diskutiert wurde, den mit dem Betriebsrat abgestimmten Vorschlag unterbreitet, dass man das Thema Neuaubing nach Pasing verlagern könnte, und signalisiert, dass wir durchaus zu einem finanziellen Beitrag bereit wären. Beide Herren haben mir damals gesagt, darüber könne man reden. Der von mir erbetene Termin war am 25.06., also einen Tag vor dem Vorstandsbeschluss, um 7.30 Uhr im Münchner Airport-Hotel mit Herrn Rausch und ein bzw. zwei weiteren Herren der DB AG. Dabei wurde mitgeteilt, dass nicht nur das Werk Neuaubing, sondern auch das Werk Nürnberg geschlossen wird. Das war das erste Signal, das ich bekommen habe. Ich habe vorher keinen Hinweis dazu erhalten, auch nicht im Zusammenhang mit den Gesprächen über Neuaubing.
Ich habe diesen Herren erklärt, dass wir die Schließung in keiner Weise akzeptieren werden und können, dass ich sowohl die Vorgehensweise als auch die Tatsache als unmöglich betrachte, dass man bei einer Reduzierung von achtzehn auf zehn Werke in Bayern von zwei auf null Werke geht; ich halte dies für ausgeschlossen. Ich habe für die Restrukturierung bei der Bahn Verständnis, jedoch nicht dafür, dass die Maßnahmen zulasten einzelner Länder insgesamt gehen, ohne dass ein vernünftiger Ausgleich gesucht wird. Ich habe noch am Montag Mittag desselben Tages Herrn Mehdorn telefonisch erklärt, dass wir diese Entscheidung auf keinen Fall akzeptieren werden, da dies völlig unmöglich ist. Auch habe ich ihm, wenn dies so bleiben soll, verschiedene andere Maßnahmen angekündigt, weil wir uns das nicht gefallen lassen. Dies hat Herrn Mehdorn zumindest veranlasst, Herrn Bodewig anzurufen, damit er mit mir über das Thema spricht. Dies war am Nachmittag des 26.06. der Fall. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Bodewig wegen Rückenschmerzen eine ganze Woche im Krankenhaus. Er hat mich aber angerufen und mir mitgeteilt, dass er die Bahn gebeten habe, die gesamte Umstrukturierung sozialverträglich durchzuführen. Er hat mir angekündigt, dass er mir seinen an Mehdorn gerichteten Brief übermitteln werde; dies ist geschehen. Ich habe auch Herrn Bodewig erklärt, dass es nicht darum geht, das Werk sozialverträglich zu schließen, sondern darum, das Ganze aufrechtzuerhalten und möglicherweise umzustrukturieren und, wenn notwendig, die Arbeitspakete für einzelne Werke neu zu ordnen, Nürnberg aber entsprechend auszulasten.
Werke schließt. Bei allen Notwendigkeiten einer Restrukturierung kann und darf es so nicht laufen. Im Rahmen eines Gesprächs am 28.06. über eine andere Thematik habe ich mit Herrn Mehdorn, der bei mir war, auch über die Schließungen gesprochen und gefordert, dass von der Bahn Arbeitspakete entwickelt werden. Nachdem das Werk nach den Planungen der DB AG bis 2003 in Nürnberg weiterläuft, müssen bis zu diesem Zeitpunkt Arbeitspakete entwickelt werden, wie man den Betrieb in Nürnberg auslastet. Ich bin bereit, einiges zu korrigieren. Wenn die DB AG umstrukturiert und neue Schwerpunkte setzt, kann man auch in Nürnberg einen neuen Schwerpunkt setzen. Ich bin nicht bereit, hier eine Kahlschlagspolitik der Bahn hinzunehmen. Dabei ist es bisher geblieben. Herr Mehdorn sagte mir, er könne mir heute die Arbeitspakete nicht anbieten, er habe mit seinen Leuten geredet. Diese hatten ihm aber nichts Entsprechendes mitzugeben. Ich habe gesagt, für mich bleibe das auch beim Bahnvertrag ein Thema, und ich könne nicht akzeptieren, dass auf diese Weise einer der größten Kunden der Bahn behandelt werde. Bei diesem Thema geht es in diesem Sinn weiter. Was hier läuft, ist für mich unakzeptabel.
Herr Staatsminister, treffen Ihres Wissens Veröffentlichungen in der Presse zu, dass Nordrhein-Westfalen bis zu 80 Millionen DM dafür eingesetzt hat, um in Krefeld ein neues Zentrum für Instandhaltung und Retrofit aufzubauen? Sehen Sie Möglichkeiten der finanziellen bzw. strukturellen Hilfe für dieses EU-Ziel-IIGebiet, in dem das Ausbesserungswerk liegt, um von Bayern aus entsprechend dagegenzuhalten?
Soweit ich informiert bin, soll in Nordrhein-Westfalen von drei Standorten einer geschlossen werden. Die beiden anderen werden reduziert und nicht aufgebaut. Die Zahlen über die Mittel, die Nordrhein-Westfalen angeblich zur Verfügung stellt, reichen von 2 bis 80 Millionen DM. Ich weiß nicht, was stimmt. Ich habe anlässlich der Schließung des Ausbesserungswerks in Neuaubing der Deutschen Bahn AG persönlich erklärt, dass über einen finanziellen Beitrag geredet werden könne. Das Gleiche gilt auch für Nürnberg. Ich hatte erwartet, dass die Bahn AG das Angebot annimmt und mit uns darüber redet. Es kam gar nicht zur Sprache.
Schönen Dank Herr Staatsminister. Die nächste Runde bestreitet der Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Bitte schön, Herr Sinner. Die erste Frage stellt für Herrn Kollegen Kobler Herr Kollege Meyer.
Herr Präsident, verehrter Herr Staatsminister, Kollege Konrad Kobler fragt: Wie beurteilt die Staatsregierung die Haltung des Gesundheitsamtes Traunstein, anders als in allen bisher festgestellten Mut
ter-Kind-Kliniken Bayerns und darüber hinaus, für die Konzessionserteilung eines solchen Klinik-Typs auch nachts – rund um die Uhr – entgegen einer Rufbereitschaft die ständige Präsenz eines Arztes in der betreffenden Reha-Klinik zu fordern?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Herr Kollege Meyer, Privatkrankenanstalten bedürfen einer Konzessionierung nach § 30 der Gewerbeordnung. Für die Zulassung gibt es Vollzugsrichtlinien des damals zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit. Diese Vollzugsrichtlinien fordern hinsichtlich der Ausstattung der Klinik mit ärztlichem Personal, dass – ich zitiere:
... eine ausreichende und dem jeweiligen medizinischen Standard entsprechende ärztliche Versorgung der Patienten im Rahmen der Aufgabenstellung der einzelnen Einrichtung rund um die Uhr entweder durch klinikeigene Ärzte oder im Rahmen des kooperativen Belegarztsystems gewährleistet sein...
muss. Diese Bestimmung ist bewusst offen formuliert. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens soll im konkreten Einzelfall festgestellt werden, was für die jeweilige Einrichtung erforderlich ist. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat bereits bei der Erteilung der Konzession im Jahre 1997 zur Auflage gemacht, einen eigenen Bereitschaftsdienst einzurichten und die ständige Präsenz eines Arztes zu gewährleisten. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz ist der Auffassung, dass diese Auflage zu Recht zum Schutz der Patienten erteilt wurde. Sie ist geeignet, die konkreten Gegebenheiten der Mutter-KindKlinik vor Ort zu berücksichtigen, insbesondere Art und Schwere der Erkrankung des behandelnden Patientenklientels, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Komplikationen, die unter Umständen sofortiges ärztliches Handeln erfordern, sowie die Situation der regional verfügbaren Notdienste. Ich bin gerne bereit, den Vorgang näher zu überprüfen, insbesondere im Vergleich mit anderen Mutter-Kind-Kliniken, und darüber schriftlich zu berichten.
Herr Staatsminister, wie viele der im Allgäu und in den Landkreisen Landsberg und Weilheilm-Schongau von BSE betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, über die Informationen über den Futtermittelzukauf vorliegen, bezogen in dem Zeitraum, in dem die bestätigten BSE-Tiere geboren wurden, den Milchaustauscher – MAT – von der Firma Alma-Futtermittel GmbH in Kempten, waren darunter auch Betriebe, bei denen der MAT – mit Ausnahme des Viehsalzes – das einzige Zukauffuttermittel war, und gibt es in Bayern Betriebe mit bestätigten BSE
Tieren, die in den ersten drei Monaten in der Kälberaufzucht überhaupt keine Zukauffuttermittel einsetzten?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Kollegin Paulig, im Allgäu und in den Landkreisen Landsberg und Weilheilm-Schongau wurden bislang insgesamt 25 BSE-Fälle registriert. Bis Ende des Jahres 1997 wurden davon in 15 Fällen Produkte des regionalen Herstellers Alma bei der Aufzucht von weiblichen und männlichen Kälbern in jeweils stark schwankendem Umfang verwendet. In einem der 25 BSE-Fälle – darauf beziehe ich mich und nicht auf ganz Bayern – wurden keine Zukauffuttermittel ermittelt. Zur Häufigkeit ist anzumerken, dass für das Allgäu, bezogen auf den Milchkuhbestand in den einzelnen Landkreisen, keinerlei außergewöhnliche Häufungen im Vergleich zu anderen von BSE betroffenen Landkreisen erkennbar sind. Hier gibt es einen BSE-Fall je 15000 bis 25000 Milchkühe. Eine Häufung ist für die Landkreise Weilheilm-Schongau und Landsberg am Lech erkennbar. Hier gibt es einen BSE-Fall je 5500 Milchkühe, was deutlich über dem Durchschnitt liegt. Ein nahezu vergleichbares Geschehen ist für die Landkreise Regensburg und Kelheim zu registrieren. Tritt in Kelheim ein weitere BSE-Fall auf, haben wir dort das Zentrum des BSE-Geschehens, nämlich 1 : 4500. Dies zeigt, dass eine statisch gesicherte Aussage noch nicht gemacht werden kann.
Die Firma Alma ist eine der Hauptlieferanten der von BSE betroffenen Betriebe im Allgäu und den angrenzenden Landkreisen. Es ist aber nicht außergewöhnlich, dass der Marktanteil eines regionalen Herstellers im näheren Umkreis der Produktionsstätte sehr hoch ist.
Unter diesen Aspekten handelt es sich um Häufungen, die auf den ersten Blick erkennbar sind, bislang jedoch statisch nicht abgesichert sind. Dazu sind zum Beispiel auch Daten aus BSE-freien Betrieben erforderlich. Wir beabsichtigen, die weitere Ursachenforschung von einer neutralen Forschungseinrichtung durchführen zu lassen.
Herr Staatsminister, Sie haben den mittleren Teil meiner Frage nicht beantwortet. Ich habe gefragt, ob darunter auch Betriebe waren, die nur Milchaustauscher der Firma Alma zugekauft haben. Zu meiner weiteren Frage darf ich Ihnen den Hinweis geben, dass in einem Betrieb in Markt Rettenbach nur die Milchaustauscher der Firma Alma zur Infektion geführt haben. Ich bedaure, dass Sie dies hier nicht festgestellt haben. Zu Ihrer Äußerung, in diesem Gebiet trete keine regionale Häufung auf, frage ich Sie, wie dies mit der hohen Milchviehdichte in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land im südbayerischen Raum vereinbar ist?
Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich habe Landkreise genannt, in denen BSE aufgetreten ist. Aus Sicht der BSE-betroffenen Kreise kann keine übermäßige Häufung dargestellt werden. Die BSE-Fälle werden auf die Anzahl der Milchkühe bezogen. Ich kann die Frage – –
Ich habe an einem Beispiel deutlich gemacht – das könnte für jeden Landkreis hochgerechnet werden –, dass die Häufung der BSE-Fälle nicht isoliert gesehen werden kann, sondern in Bezug zu den vorhandenen Milchkühen gesetzt werden muss. Die Fälle sind unterschiedlich gelagert. Ein oder zwei weitere Fälle in betroffenen Landkreisen können zu statistischen Abweichungen führen. Das wollte ich mit dem Beispiel ausdrücken. Es ist keine abschließende Beurteilung.
Ich habe die Aussage gemacht, dass in 15 Fällen die Produkte des regionalen Herstellers in stark schwankendem Umfang verwendet wurden. Ich kann nicht ausschließen, dass auch andere Produkte verwendet wurden. Dies wäre nachzufragen. Es ist kein Problem, dies festzustellen, soweit Aufzeichnungen vorhanden sind. Es geht um Geschehen, die fünf bis sechs Jahre zurückliegen und für die eventuell keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Wir können nur die vorhandenen Aufzeichnungen auswerten. Dies geschieht für jeden einzelnen BSE-Fall.