Protocol of the Session on June 27, 2001

Sie sagen, Herr Donhauser, die Kommunen hätten die Möglichkeit zur Verstaatlichung gehabt. Dies war 1973. Zu diesem Zeitpunkt hatte die CSU im Würzburger Stadtrat die Mehrheit. Die Diskussion in Würzburg hat eineinhalb Jahre gedauert bis man sich durchgerungen hat, der Verstaatlichung näher zu treten. 1975 sind die Anträge gestellt worden. Herr Kollege Donhauser und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, wie lange wollen wir dieses Argument noch vor uns herschieben? Das ist jetzt 26 bzw. 28 Jahre her.

(Frau Radermacher (SPD): Das ist doch lächerlich!)

Irgendwann muss man dieses Argument doch ad acta legen.

Sie sagen, die Kosten für die staatlichen Schulen würden tangiert. Das soll und darf natürlich nicht sein. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass der Staat seiner Verpflichtung nachkommt, die Schulpflicht sicherzustellen, und zwar in allen Landesteilen. Das soll mit einer gerechten Verteilung der Lasten geschehen. Es kann doch nicht sein, dass die Kommunen und die ganze Region durch die Schulen, die in kommunaler Trägerschaft sind, zusätzlich belastet werden, während andere Regionen, die gewartet haben, bis der Freistaat die Schulen eingerichtet hat, diese Belastung nicht haben. Dies dürfen wir nicht noch länger dulden.

Gestatten Sie mir noch ein letztes Wort zu der Verlagerung von Teilen der Schulen in staatliche Schulen. Dazu wären wir durchaus bereit, aber in diesem Zusammenhang hätte ich gerne von Ihnen eine Auskunft. Dies führt natürlich bei den Trägern nur dann zu einer Entlastung, wenn gleichzeitig das Schulpersonal vom Staat übernommen wird. Wenn aber wie im Falle von Würzburg signalisiert wird, dass zwar die Schulausbildung in anderen staatlichen Schulen sichergestellt werde, die Stadt Würzburg aber als Träger auf ihrem Personal sitzen blei

ben würde, dann würde das letztendlich zu einer Mehrbelastung der Kommune führen und nicht zu einer Entlastung. Deswegen ist dieser Vorschlag, Herr Kollege Donhauser, –

(Frau Radermacher (SPD): Augenwischerei!)

Augenwischerei, wie es gerade in einem Zuruf heißt. Ich sage, dass er zumindest untauglich ist.

Ich bitte Sie noch einmal herzlich darum, nachdem damit auch kein Präjudiz verbunden ist, dem Antrag auf Drucksache 14/5758 und dem Antrag auf Drucksache 14/5179, von der Staatsregierung einen Stufenplan einzufordern, zuzustimmen.

(Beifall der Frau Abgeordneten Werner-Muggendor- fer (SPD))

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu trennen wir die Tagesordnungspunkte wieder. Wir stimmen jetzt über den Antrag auf Drucksache 14/5179 ab. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Enthaltungen? – Zwei Enthaltungen aus den Reihen der CSU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich möchte eine Delegation der bulgarischen Polizei unter Leitung des Direktors der Nationalen Polizei Bulgariens, Herrn General Wassil Wasiljev, begrüßen. Herzlich willkommen im Bayerischen Landtag.

(Allgemeiner Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt wäre über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/5758 abzustimmen. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Viertelstunde ist aber noch nicht abgelaufen. Es hat keinen Sinn, die Abstimmung auf den Nachmittag zu verschieben. Deshalb unterbreche ich für zwei Minuten die Sitzung, und wir stimmen anschließend ab.

(Unterbrechung von 11.48 Uhr bis 11.51 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich bitte Sie, sich für die namentliche Abstimmung bereitzuhalten. Es geht um den Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/5758. Das ist der Tagesordnungspunkt 15. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die Ablehnung. Wir haben über diesen Antrag namentlich abzustimmen. Die Nein-Urne ist im Bereich der CSU-Fraktion bei der Ausgangstür aufgestellt. Die Ja-Urne befindet sich im Bereich der SPD-Fraktion bei der Ausgangstür. Die Urne für Stimmenthaltungen steht auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann jetzt begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung von 11.52 bis 11.57 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmengabe ist abgeschlossen. Die Auszählung findet außerhalb des Plenarsaales statt. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7

Mündliche Anfragen

Für diesen Tagesordnungspunkt stehen 90 Minuten zur Verfügung. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Miller um die Beantwortung der Fragen. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Werner-Muggendorfer. Sie steht schon bereit.

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Wie weit sind die Planungen für eine Landesanstalt ökologischer Landbau bzw. ein Kompetenzzentrum gediehen, und welche Orte kommen dafür in Frage?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Werner-Muggendorfer! Wie in der Regierungserklärung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik am 14. März 2001 von mir angekündigt, soll an einer Landesanstalt ein eigener Forschungsschwerpunkt ökologischer Landbau eingerichtet werden. Die Landesanstalten wurden evaluiert. Das Gutachten liegt vor. In der Umsetzung der Ergebnisse dieser Evaluierung ist geplant, aus mehreren bisher selbstständigen Einheiten eine Landesanstalt für Landwirtschaft zu bilden. Der Forschungsschwerpunkt ökologischer Landbau wird darin angemessen in der künftigen Instituts- und Abteilungsstruktur berücksichtigt. Bei der räumlichen Zuordnung wird man auf vorhandene Einrichtungen, zum Beispiel bisherige Landesanstalten, bzw. auf die Versuchsgüterverwaltung zurückgreifen.

Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

Sind bestimmte Kriterien oder Anforderungen an die räumliche Vergabe gebunden? Was muss an dieser Stelle vorhanden sein?

Wir machen jetzt den ersten Schritt, der vorsieht, die Landesanstalten neu zu strukturieren. Wenn dieser Rohbau steht, dann geht es um den Innenausbau. Es müssen natürlich Bürogebäude zur Verfügung stehen, denn wir behalten die bisherigen Landesanstalten. Sie werden nur organisatorisch anders zusammengefasst. Auch die Versuchsgüter werden weitgehend beibehalten. Dann wird man sehen, wie und wo man den ökologischen Landbau am besten unterbringt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage? Frau Kollegin, bitte.

Es gibt noch keine Präjudizierung für irgend eine Anstalt oder einen Raum. Habe ich das richtig verstanden?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Das haben Sie richtig verstanden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin.

In welchem Zeitraum werden die Entscheidungen getroffen?

Ich gehe davon aus, dass die Entscheidungen über die Landesanstalt innerhalb eines Monates fallen und daran anschließend zügig die Entscheidungen getroffen werden, wo und wie der ökologische Landbau organisiert wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller: Herr Sprinkart, bitte.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern würden bei der geplanten Modulation der Ausgleichszahlungen von einer Kürzung befreit und wie viele wären von Kürzungen betroffen bei einem Sockelfreibetrag von 100000 DM je Betrieb, bei einem Sockelfreibetrag von 30000 DM je Betrieb und bei einem Sockelfreibetrag von 10000 DM je Betrieb?

Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sprinkart, der Beantwortung liegt der dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten bekannte Vorschlag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zugrunde. Bei diesen Modellen sollen alle grundsätzlich nach den EU-Vorgaben zulässigen produktionsbezogenen Maßnahmen in die Modulation einbezogen werden. Deshalb steht die Angabe unter dem Vorbehalt, dass einzelbetriebliche Auszahlungsdaten zu einzelnen dieser Maßnahmen dem Staatsministerium nicht zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Maßnahmen bei Hopfen, bei Tabak, die der Bundesverwaltung unterliegen. Diese sind hier nicht beinhaltet.

Unter den vorgenannten Prämissen – Datengrundlage ist das Antragsjahr 2000 – zeigen sich je nach Modell folgende Auswirkungen der Modulation auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern:

Wenn man nur die Kulturpflanzenregelung anwendet, dann bedeutet das, dass bei einem Sockelfreibetrag von 100000 DM 381 Betriebe über diesem Sockelfreibetrag von 100000 DM liegen und 112255 Betriebe darunter. Bei einem Sockelfreibetrag von 30000 DM würden 7614 Betriebe darüber und 105022 Betriebe darunter liegen. Bei einem Sockelfreibetrag von 10000 DM würden

38699 Betriebe darüber und 73937 Betriebe darunter liegen. Diesen Angaben liegt die Gesamtzahl der Betriebe zugrunde, die die Kulturpflanzenregelung im Jahr 2000 in Bayern in Anspruch genommen hatten, nämlich 112636.

Wenn man nun zu der Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Kulturpflanzen die Tierprämien dazunimmt, zum Beispiel Sonderprämie für männliche Rinder, Schlachtprämie, Mutterkuh-Prämie, Mutterschaf-Prämie und Extensivierungsprämie, ergibt sich folgendes Bild: Bei einem Sockelfreibetrag von 100000 DM liegen 497 Betriebe darüber und 127132 darunter. Bei einem Sockelfreibetrag von 30000 DM liegen 10374 Betriebe darüber und 117255 darunter. Bei einem Sockelfreibetrag von 10000 DM liegen 45618 Betriebe darüber und 82011 darunter. Die Datengrundlage besteht aus 127629 Betrieben.

Die oben genannten Zahlen zeigen die Auswirkungen in der derzeitigen Situation. Mit der weiteren Umsetzung der Agenda-Beschlüsse würde sich die Zahl der Betroffenen in den nächsten Jahren noch erhöhen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Sprinkart.

Herr Staatsminister, vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage. Eine Zusatzfrage: Hat sich Ihr Haus auch schon damit beschäftigt, wie diese Regelung aussehen würde, wenn die Sockelfreibeträge arbeitskraftbezogen ausgestaltet wären, wie die Zahlen also bei einem Freibetrag von 10000 DM je Arbeitskraft aussehen würden?

So wie wir das für 10000, 30000 und 100000 DM ausgerechnet haben, könnte man das auch für andere Sockelfreibetragswerte erstellen. Der Vorschlag, der uns von der Bundesministerin vorliegt, sieht diesen Sockelfreibetrag bezogen auf Arbeitskräfte derzeit aber nicht vor.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Sprinkart.

Dann gehe ich davon aus, dass man diese Zahlen durchaus bekommen könnte; denn sie wären interessant. Die weitere Zusatzfrage richtet sich darauf: Nachdem Sie meine Frage relativ kurzfristig und sehr umfänglich beantworten konnten, teilen Sie die Vorbehalte anderer Bundesländer, die eine Sockelfreibetragslösung für das Jahr 2002 verwaltungstechnisch für nicht realisierbar halten?

Wir haben jetzt nur im Computer abgefragt, wie viele Betriebe wie viel Förderung erhalten, und wir haben das in Klassen eingeteilt. Das geht relativ schnell. Wenn zu der bisherigen Förderung die Modulation so hinzukommen soll, wie das Bundesministerin Künast mit 10000

DM Freibetrag im ersten und 20000 DM im zweiten Jahr vorgeschlagen hat, dann müssen Sie das für jeden einzelnen Betrieb ausrechnen: Im ersten Jahr 3% Kürzung, im nächsten Jahr 6% Kürzung; im ersten Jahr ist die Tierprämie nicht enthalten, im zweiten Jahr ist sie enthalten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch die anderen Bundesländer wie wir sagen, dass wir an der Grenze der Administrierbarkeit angelangt sind und dass solche Verfahren einfach sein müssen. Hinzu kommt, dass die EU womöglich im Jahre 2003 eine verpflichtende Modulation vorschreibt, das heißt, dann haben sie das wieder zu ändern. Ich teile die Bedenken der Bundesländer.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Herr Sprinkart.

Gelten diese Bedenken auch dann, wenn es einen gleichbleibenden Freibetrag über mehrere Jahre hinweg gibt? Sehen Sie sich dann aus der Sicht Bayerns in der Lage, so etwas für das Jahr 2002 umzusetzen, oder halten Sie das für unmöglich oder sehr schwierig – sagen wir es einmal so?

Es ist so, dass wir dies mit den bisher vorhandenen Kräften umsetzen müssen und dass deswegen immer weniger Zeit für eine Beratung der Landwirte übrig bleibt. Eines kommt hinzu: Wenn die Verfahren sehr kompliziert sind, können das die Landwirte selbst nicht mehr nachvollziehen; sie fühlen sich dann auch entsprechend ausgeliefert. Solche Regelungen sollen klar, leicht nachvollziehbar und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden sein.