Rainer Boutter
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser, Sie haben gerade eben gesagt, dass der Bund die kommunale Finanzreform verzögere. Ich meine, dass Ihr Nebelkerzenwurf uns nicht nach vorne bringen wird.
Sie sagten, der Bund und die Kommission verzögerten. Ich entgegne: Wir mahnen seit über zehn Jahren die kommunale Finanzreform in Bayern an, und seit über drei Jahren ist eine interministerielle Arbeitsgruppe tätig.
Jetzt hat sie einen Vorschlag gemacht, der erst auf Ministerebene beraten werden muss. Sie selbst antworten auf meine Mündliche Anfrage, es sei falsch, „Schnell
schüsse“ zu machen, denn es gebe komplizierte Wechselbeziehungen, die abgewogen werden müssten.
Herr Dr. Faltlhauser, ich kann das bald nicht mehr hören.
Ich frage Sie: Welche Vorleistungen haben Sie in sechzehn Jahren CSU-Verantwortung im Bund erbracht, um die schwierigen Wechselbeziehungen zu dem Punkt zu bringen, dass die Bundesregierung überhaupt schnell hätte handeln können?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, dass uns die Schuldzuweisungen nicht weiterbringen in Bayern. Herr Dr. Beckstein hat gestern gesagt, der Ruck in den Köpfen sei erforderlich, manchmal aber auch ein Tritt in den Hintern. Es nützt also nichts, Herr Kollege Dr. Faltlhauser und Herr Kollege Herrmann, wenn Sie vom Rednerpult aus nach Berlin zeigen und zu geifern anfangen.
Unseren Städten und Gemeinden in Bayern nützen die Krokodilstränen nichts, die Sie seit vorgestern vergießen. Sie sagen zum BDI-Modell und zur Gewerbesteuerreform nein. Ich weise darauf hin, dass Staatsminister Huber in der letzten Plenarsitzung sich nicht festgelegt hat. Er hat nicht abgelehnt, das BDI-Modell weiter zu verfolgen, und er hat sich nicht für das Gewerbesteuermodell der Kommunen ausgesprochen. Insofern tun Sie tatsächlich nichts anderes als Nebelkerzen zu werfen.
Herr Kollege Ettengruber, Sie haben gesagt, die Kommunen seien erst seit der rot-grünen Bundesregierung in einer solch schwierigen Lage. Aus meiner Heimatstadt Würzburg kann ich berichten, dass sie schon in den neunziger Jahren Bedarfszuweisungen beantragt und dies sicherlich nicht im Vorgriff auf eine mögliche Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bund getan hat. Voraussetzung ist, Herr Kollege Dr. Faltlhauser, dass die Kommunen unverschuldet in eine Notlage geraten. Dazu haben Sie auf meine Anfrage, ob die Kommunen Bedarfszuweisungen bekommen hätten, gesagt:
Ich habe kein Geld und ich will den ausgeglichenen Haushalt 2006; wenn kein Geld da ist, gibt es auch keine Bedarfszuweisungen. Deshalb frage ich Sie: Was hilft eine solche Aussage unseren Kommunen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind?
Ich glaube, Herr Kollege Mehrlich hat auf die Entwicklung der Finanzen in Bayern einschließlich der negativen Auswirkungen der RZWas immer wieder hingewiesen. Bayern fährt die Verschuldung nach unten, die Kommunen müssen gleichzeitig die Verschuldung nach oben fahren. Das sind korrespondierende Röhren, die wir alle
kennen. Wir, die SPD, haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass man dagegen etwas tun muss. Sie haben nichts getan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Stichwort Schulfinanzierung, nachdem ich zuvor die Stadt Würzburg erwähnt habe. Alleine die kommunalen Schulträger in Bayern tragen laut Aussagen des Ministeriums im Jahr 185 Millionen e an zusätzlichen Lasten, die eigentlich vom Land getragen werden müssten. Die CSU-Staatsregierung verweigert den kommunalen Schulträgern die Personalkostenerstattung. Diese Ungerechtigkeit wirkt sich gerade in meiner Heimatstadt Würzburg eklatant aus.
Das ist einmalig in Deutschland; Sie haben Recht mit Ihrem Zwischenruf.
Herr Kollege Meyer, Sie sagten, dass jeder fünfte Euro an die Kommunen gehe. Dieser goldene Zügel aber nützt den Kommunen überhaupt nicht. Ich möchte es Ihnen an zwei Beispielen meiner Heimatstadt darlegen. Dort sollen eine Brücke und jetzt ganz aktuell eine Staatsstraße saniert werden. Die kleine Lösung, nämlich die notwendige Sanierungsmaßnahme, kann nicht durchgeführt werden, weil es dafür keine Zuschüsse gibt. Stattdessen bläht man die Maßnahmen auf. Es gibt aufgeblähte Zuschusslösungen, die der Kommune letztendlich fast genauso hohe Eigenmittel abverlangen. Volkswirtschaftlich gesehen werden dadurch viel zu hohe Kosten verursacht.
Die Redezeit ist zu Ende, ich komme deshalb zum Schluss. Die Ungerechtigkeit in Bayern bleibt. Ich fordere Sie auf, die Probleme zu lösen, die wir in Bayern lösen können; ich meine damit die Schulfinanzierung, die Schulsozialarbeit, die Schülerbeförderungskosten usw. Wenn Sie von einem Aufschwung für die Wirtschaft sprechen, kann ich Ihnen, Herr Minister Faltlhauser, nur sagen: Sorgen Sie dafür, dass die Kommunen, unsere Städte und Gemeinden, wieder Aufträge vergeben und ihre Aufgaben erfüllen können. Dann kommen wir sicherlich weiter. Handeln Sie in Bayern endlich, sonst wird der Tritt in den Hintern demnächst noch kräftiger ausfallen.
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Anträge zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und zur Zweitwohnungssteuer aufgerufen. Wir haben das Thema im federführenden Ausschuss ausführlich behandelt.
Ich denke, dass die Feststellung, dass die Gemeinden wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum brauchen, unwidersprochen ist. Ich gehe davon aus, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, das Steuerfindungsrecht der Kommunen zu stärken, die Zustimmung aller im Hohen Hause findet.
Nun ist es so, dass die SPD zurzeit zumindest keine völlige Freigabe für alle Bagatellsteuern befürwortet und deshalb den Antrag der Fraktion der GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt ablehnt. Ich habe dies im federführenden Ausschuss auch damit begründet, dass es nicht allein darum geht, eine völlige Freigabe herbeizuführen, sondern dass es im Moment auch Risiken bei der Handlungsweise beispielsweise der Aufsichtsbehörden gibt,
die Haushalte von Städten und Gemeinden zur Genehmigung vorgelegt bekommen. Dort gibt es des öfteren Hinweise, dass freiwillige Leistungen gestrichen werden müssen, bevor zusätzliche Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Wenn eine völlige Freigabe der Bagatellsteuern erfolgt, könnte in Zukunft als weiteres Argument hinzukommen, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Nachdem dies für uns noch nicht endgültig geklärt ist, wollen wir, wie gesagt, dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit befinden wir uns in Übereinstimmung mit der CSU, die auch mehrfach erklärt hat, sie möchte die Änderungen im Moment nicht; sie möchte erst abwarten, bis die Kommunalfinanzreform im Detail klar ist und deshalb zurzeit überhaupt keine Änderungen vornehmen.
Diese grundsätzliche Übereinstimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf und kann aber nicht dazu führen, dass berechtigte Ausnahmen nicht möglich sind. Ich appelliere an Sie, darüber nachzudenken, ob die Einführung der Zweitwohnungsteuer nicht eine solche berechtigte Ausnahme darstellt. Die Gemeinden können örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern erheben, solange und soweit diese nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. In der Praxis – das wissen die Praktiker und Kommunalpolitikerinnen und -politiker unter uns ganz genau – gilt dies im Moment nur für die Hundesteuer.
Die Zweitwohnungsteuer wurde auf Antrag der CSU 1989 in den Verbotskatalog aufgenommen, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dies 1992 als zulässig bestätigt; er hat sich aber nur auf den entsprechenden Verfahrensweg bezogen und keine inhaltliche Bewertung vorgenommen. Wir vonseiten der SPD haben deshalb bereits 1992 einen ersten Antrag gestellt, diese Zweitwohnungsteuer wieder zuzulassen. Dies war in der 12. Wahlperiode. Wir haben diesen Antrag in der 13. Wahlperiode wiederum gestellt, und die CSU hat ihn abgelehnt, weil sie zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft vermeiden will. Sie hat aber 1998 Überlegungen zum Steuerfindungsrecht der Kommunen nicht ausgeklammert, nachdem sich zum damaligen Zeitpunkt auch der Senat dafür ausgesprochen hat. In der Enquete-Kommission zur Reform des Föderalismus, zur Stärkung der Landesparlamente ergab die Beratung, dass empfohlen wird, der Stärkung der Steuerautonomie der Kommunen näher zu treten.
Auf Antrag der CSU wurde dann am 25. Oktober 2002 beschlossen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Kommunen größere Handlungsspielräume bei Steuern und Abgaben einzuräumen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, erinnere ich diejenigen, die gestern bei der Kundgebung in Berching dabei waren, auch an die dortigen Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände, die eindeutig dafür plädiert und gebeten haben, diese Zweitwohnungsteuer wieder einzuführen.
Es ist nun einmal so, dass verschiedene Argumentationen angeführt werden können, nämlich die ausstehende Gemeindefinanzreform. Ich meine aber, deutlich
gemacht zu haben, dass die Zweitwohnungsteuer eine berechtigte Ausnahme darstellt, zumal Bayern das einzige Bundesland ist, das die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Moment verbietet. Vonseiten der CSU ist dann angeführt worden, dass der Verwaltungsaufwand so hoch sei. Dazu kann ich Ihnen nur die Stellungnahme des Bayerischen Städtetages zitieren, der sich am 7. Januar 2003, also aktuell abgegeben, ganz eindeutig festlegt hat. Dort wird ausgeführt – ich zitiere –:
Der Verwaltungsaufwand ist relativ gering und liegt weit unter dem der Grundsteuer. Die Erhebungsgrundlagen für die Grundsteuer könnten gleichzeitig für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer herangezogen werden.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CSU-Fraktion, auch der vermeintliche Verwaltungsaufwand, der unangemessen sei, stellt keinen nachhaltigen Grund für Sie dar, die Einführung der Zweitwohnungsteuer zu verhindern.
Wir haben auch auf den Gerechtigkeitsaspekt hingewiesen. Es ist nun einmal so, dass die Zweitwohnungsteuer nur einer geringen Anzahl von Gemeinden zugute kommen würde. Gerade in den betreffenden Gemeinden ist es aber so, dass der Gerechtigkeitsaspekt beachtet werden muss. Zum Teil haben wir – das wissen Sie selbst – Gemeinden, die bis zu 30% Zweitwohnungen haben. Die restlichen 70% Stammbevölkerung – so nenne ich sie jetzt einmal – muss aber die gesamte Infrastruktur im Prinzip selbst und aus eigenen Mitteln finanzieren und aufrechterhalten. Dies gelingt den betroffenen Kommunen immer weniger; es fällt ihnen immer schwerer, weswegen von ihnen – wir haben hier im Haus auch über Petitionen befunden – der Gerechtigkeitsaspekt sehr betont angeführt wird.
Die Vertreterinnen und Vertreter der CSU-Fraktion haben gestern und heute früh wieder gesagt: Wir stehen an der Seite der Kommunen. Dazu kann ich nur sagen und appellieren: Beweisen Sie es. Machen Sie das, was gestern die kommunalen Spitzenverbände in Berching gefordert haben: Stimmen Sie der Einführung der Zweitwohnungsteuer zu.
Meines sehr verehrten Damen und Herren, natürlich – das weiß doch jeder – löst eine Einführung der Zweitwohnungsteuer die Problematik der Kommunalfinanzen nicht. Dies hat auch niemand behauptet. Hören Sie einmal auf Ihre eigenen Kommunalpolitikerinnen und -politiker aus der CSU, die an uns nicht nur mit Petitionen, sondern auch mit entsprechenden Stellungnahmen immer wieder herangetreten sind, und nehmen Sie sich das einmal zu Herzen. Es gibt betroffene Gemeinden, die davon sehr wohl sehr positiv berührt wären.
Sie haben auch heute früh wieder eine Förderung der Wirtschaft und der Wirtschaftskraft angemahnt. Ich sage Ihnen: Die betroffenen Gemeinden, auch wenn es nicht viele sind, wären dann wieder in die Lage versetzt, als Auftraggeber und Arbeitgeber ihre Funktion auszufüh
ren; sie hätten wieder den Gestaltungsspielraum, im Markt entsprechend regulierend einzugreifen.
Ich kann nur sagen: Beenden Sie den Eiertanz, den Sie in den vergangenen Wochen an den Tag gelegt haben; helfen Sie unseren Kommunen, und zwar schnell. Es nützt überhaupt nichts, Berlin die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen und selbst nichts zu tun. Die Zweitwohnungsteuer wurde über zehn Jahre von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, unterstützt und immer wieder angemahnt. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wie gesagt: Der Verwaltungsaufwand, die Harmonisierung der Bagatellsteuern – all dies sind keine Gründe, ihn abzulehnen. Ich bitte also, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.
Wahrscheinlich sind die Gesetzentwürfe einfach von den falschen Parteien gestellt worden. In der nächsten Legislatur kommt dann von Ihnen selbst der Vorschlag, die Zweitwohnungsteuer wieder zu erlauben.
Das Steuerfindungsrecht gehört zu den grundlegenden Bestandteilen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Sie haben es nach der Hindelang-Entscheidung soweit ausgehöhlt, dass tatsächlich nur noch die Erhebung der Hundesteuer davon übrig geblieben ist. Deshalb kann man nicht mehr von einem Steuerfindungsrecht der Kommunen reden. Sie erinnern sich: Der Markt Hindelang hatte in den Achtzigerjahren die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Das Innenministerium wollte diese Zweitwohnungssteuer nicht genehmigen. Der Markt Hindelang hat daraufhin vor dem Verwaltungsgerichtshof sein Recht erstritten. Dann wurde kurzerhand durch den Bayerischen Landtag mit der CSU-Mehrheit die Zweitwohnungssteuer im Kommunalabgabengesetz verboten. Das ist reinster staatlicher Dirigismus. So etwas darf es bei uns nicht geben.
Wir wenden uns entschieden gegen einen solchen staatlichen Dirigismus; denn wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Bagatellsteuern bzw. die Zweitwohnungssteuer einführen oder nicht. Die Kommunen wissen genau, ob sie das ihren Bürgerinnen und Bürgern zumuten können und mit welchem Verwaltungsaufwand das verbunden ist. Sie wissen auch, dass sie das in den meisten Fällen bleiben lassen sollten. Die Kommunen brauchen jedoch die Entscheidungskompe
tenz. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Zweitwohnungssteuer nicht erlaubt ist. In den meisten Bundesländern sind sogar die übrigen Bagatellsteuern offen.
Uns geht es nicht in erster Linie um die Rettung der Kommunalfinanzen durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer. Uns ist klar, dass mit einer solchen Steuer die Finanznot der Kommunen nicht behoben werden kann. Diese Steuer ist jedoch ein Mosaikstein. Sie würde gerade den Fremdenverkehrsgemeinden helfen, die die Infrastruktur für die Zweitwohnungen vorhalten müssen, aber nichts davon haben. Wir wollen in erster Linie den Gemeinden ein Selbstverwaltungsrecht einräumen. Vielfach wurde die Befürchtung geäußert, Studenten müssten eine Zweitwohnungssteuer entrichten. Wenn sich ein Student an einem Studienort eine Wohnung nimmt, verlagert er seinen Hauptwohnsitz dorthin und muss sich ummelden. Damit ist das Problem der Zweitwohnungssteuer nicht mehr gegeben, weil der Studienort dann der Hauptwohnsitz ist.
Die CSU hat bereits signalisiert, dass sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird. Bedauerlicherweise wird auch die SPD unserem erweiterten Gesetzentwurf nicht zustimmen, obwohl sie in früheren Zeiten die gleichen Forderungen aufgestellt hat. Deshalb kann ich nur hoffen, dass wir dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode noch einmal anpacken werden. Vielleicht sind die Mehrheitsverhältnisse dann ein bisschen anders.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Ettengruber.
Teilt die Staatsregierung meine Auffassung, dass das so genannte BDI-Modell zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen einseitig die Lohn- und Einkommensteuerzahler belasten würde, dass dieses Modell zugleich die Kernstädte massiv benachteiligen würde und aus welchen Gründen distanziert sich die Staatsregierung nicht von diesem Modell?
Antwort der Staatsregierung: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen hat auf ihrer letzten Sitzung am 9. Mai 2003 noch keine Entscheidung für eine Nachfolgeregelung bei der Gewerbesteuer getroffen. Die Kommissionsmitglieder halten als Entscheidungsgrundlage eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen zumindest nach Gemeindegruppen für die untersuchten Modelle – von denen eines auch das BDI-Modell ist – für unbedingt notwendig. Auch die Staatsregierung ist der Auffassung, dass eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Gewerbesteuer nur auf der Basis fundierter Berechnungen getroffen werden sollte.
Da solche Berechnungen bisher fehlen (siehe oben), hat die Staatsregierung auch keine Entscheidung für ein bestimmtes Modell getroffen. Insofern besteht auch keine Veranlassung sich von einem bestimmten Modell zu distanzieren.
Name Ja Nein Enthalte mich Ach Manfred Appelt Dieter
Dr. Baumann Dorle Beck Adolf Dr. Beckstein Günther Berg Irmlind ✕ Dr. Bernhard Otmar Biedefeld Susann ✕ Blöchl Josef ✕ Bocklet Reinhold Böhm Johann ✕ Boutter Rainer ✕ Brandl Max ✕ Breitschwert Klaus Dieter Brosch Franz Brunner Helmut
Christ Manfred ✕
Deml Marianne ✕ Dinglreiter Adolf ✕ Döbler Thomas ✕ Dodell Renate ✕ Donhauser Heinz ✕ Dr. Dürr Sepp ✕
Eck Gerhard Eckstein Kurt Egleder Udo ✕ Ettengruber Herbert ✕ Prof. Dr. Eykmann Walter ✕
Prof. Dr. Faltlhauser Kurt Dr. Fickler Ingrid ✕ Fink Martin ✕ Fischer Herbert ✕ Förstner Anna-Maria Franzke Dietmar ✕ Freller Karl
Gabsteiger Günter ✕ Prof. Dr. Gantzer Peter Paul ✕ Gartzke Wolfgang ✕ Geiger Hermann ✕ Glück Alois Görlitz Erika Goertz Christine ✕ Götz Christa Dr. Götz Franz Dr. Goppel Thomas Gote Ulrike ✕
Grabmair Eleonore Dr. Gröber Klaus Guckert Helmut ✕ Güller Harald ✕ Guttenberger Petra
Haedke Joachim ✕ Dr. Hahnzog Klaus ✕ Hartenstein Volker ✕ Hartmann Gerhard Hausmann Heinz ✕ Hecht Inge Heckel Dieter ✕ Hecker Annemarie ✕ Heike Jürgen W. ✕ Herrmann Joachim ✕ Hirschmann Anne ✕ Hoderlein Wolfgang Hölzl Manfred Hofmann Walter ✕ Hohlmeier Monika Huber Erwin Hufe Peter
Jetz Stefan ✕
Dr. Kaiser Heinz Kaul Henning ✕ Kellner Emma ✕ Dr. Kempfler Herbert ✕ Kiesel Robert Klinger Rudolf ✕ Kobler Konrad Köhler Elisabeth ✕ König Alexander ✕ Kränzle Bernd Kreidl Jakob Kreuzer Thomas ✕ Dr. Kronawitter Hildegard ✕ Kuchenbaur Sebastian ✕ Kupka Engelbert Kustner Franz ✕
Leeb Hermann ✕ Leichtle Wilhelm Lochner-Fischer Monica Lode Arnulf Loscher-Frühwald Friedrich ✕ Lück Heidi ✕
Prof. Männle Ursula ✕ Maget Franz
Name Ja Nein Enthalte mich
Abstimmungsliste
zur namentlichen Abstimmung am 22.05.2003 zum Dringlichkeitsantrag der Abg. Maget, Vogel, Dr. Hahnzog, Hirschmann u.a. und Fraktion (SPD) Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern (Drucksache 14/12491)
Matschl Christa Mehrlich Heinz ✕ Meißner Christian ✕ Memmel Hermann ✕ Dr. Merkl Gerhard Meyer Franz Miller Josef ✕ Möstl Fritz ✕ Dr. Müller Helmut Müller Herbert ✕ Müller Willi ✕ Münzel Petra ✕
Naaß Christa ✕ Nadler Walter ✕ Narnhammer Bärbel ✕ Neumeier Johann Niedermeier Hermann Nöth Eduard ✕
Obermeier Thomas Odenbach Friedrich ✕
Pachner Reinhard Paulig Ruth ✕ Peterke Rudolf ✕ Peters Gudrun ✕ Pfaffmann Hans-Ulrich ✕ Pienßel Franz Pongratz Ingeborg ✕ Pranghofer Karin ✕ Pschierer Franz ✕
Dr. Rabenstein Christoph ✕ Radermacher Karin ✕ Ranner Sepp Freiherr von Redwitz Eugen ✕ Regensburger Hermann ✕ Riess Roswitha ✕ Ritter Ludwig ✕ Dr. Ritzer Helmut ✕ Freiherr von Rotenhan Sebastian ✕ Rotter Eberhard ✕ Rubenbauer Herbert ✕ Rudrof Heinrich ✕ Dr. Runge Martin ✕
Sackmann Markus Sauter Alfred ✕ Schammann Johann Scharfenberg Maria ✕ Schieder Marianne Schieder Werner Schindler Franz Schläger Albrecht ✕ Schmid Albert Schmid Berta Schmid Georg Schmid Peter ✕ Schmidt-Sibeth Waltraud ✕ Schmitt-Bussinger Helga ✕
Name Ja Nein Enthalte mich
Schneider Siegfried ✕ Dr. Scholz Manfred ✕ Schopper Theresa ✕ Schreck Helmut ✕ Dr. Schuhmann Manfred ✕ Schultz Heiko ✕ Schuster Stefan Schweder Christl ✕ Schweiger Rita ✕ Sibler Bernd Dr. Simon Helmut ✕ Simon Hildegard ✕ Sinner Eberhard Dr. Söder Markus Dr. Spaenle Ludwig ✕ Spitzner Hans Sprinkart Adi ✕ Stahl Christine ✕ Stahl Georg ✕ Stamm Barbara Starzmann Gustav Steiger Christa ✕ Stewens Christa Prof. Dr. Stockinger Hans Gerhard ✕ Dr. Stoiber Edmund Strasser Johannes Strehle Max
Tausendfreund Susanna ✕ Thätter Blasius ✕ Traublinger Heinrich von Truchseß Ruth ✕
Unterländer Joachim ✕
Prof. Dr. Vocke Jürgen ✕ Vogel Wolfgang ✕ Voget Anne Volkmann Rainer ✕
Wahnschaffe Joachim ✕ Dr. Waschler Gerhard ✕ Weber Manfred ✕ Weichenrieder Max ✕ Dr. Weiß Manfred Welnhofer Peter Werner Hans Joachim ✕ Werner-Muggendorfer Johanna ✕ Dr. Wiesheu Otto Dr. Wilhelm Paul ✕ Winter Georg ✕ Wörner Ludwig ✕ Wolfrum Klaus
Zachert Klaus ✕ Zehetmair Hans Zeitler Otto Zeller Alfons Zengerle Josef ✕ Dr. Zimmermann Thomas ✕ Gesamtsumme 57 67 2
Name Ja Nein Enthalte mich
Name Ja Nein Enthalte mich Ach Manfred Appelt Dieter
Dr. Baumann Dorle Beck Adolf Dr. Beckstein Günther Berg Irmlind ✕ Dr. Bernhard Otmar Biedefeld Susann ✕ Blöchl Josef ✕ Bocklet Reinhold Böhm Johann ✕ Boutter Rainer ✕ Brandl Max ✕ Breitschwert Klaus Dieter Brosch Franz Brunner Helmut
Christ Manfred ✕
Deml Marianne ✕ Dinglreiter Adolf ✕ Döbler Thomas ✕ Dodell Renate ✕ Donhauser Heinz ✕ Dr. Dürr Sepp ✕
Eck Gerhard Eckstein Kurt Egleder Udo ✕ Ettengruber Herbert ✕ Prof. Dr. Eykmann Walter ✕
Prof. Dr. Faltlhauser Kurt Dr. Fickler Ingrid ✕ Fink Martin ✕ Fischer Herbert ✕ Förstner Anna-Maria Franzke Dietmar ✕ Freller Karl
Gabsteiger Günter ✕ Prof. Dr. Gantzer Peter Paul ✕ Gartzke Wolfgang ✕ Geiger Hermann ✕ Glück Alois Görlitz Erika Goertz Christine ✕ Götz Christa Dr. Götz Franz Dr. Goppel Thomas Gote Ulrike ✕
Grabmair Eleonore Dr. Gröber Klaus Guckert Helmut ✕ Güller Harald ✕ Guttenberger Petra
Haedke Joachim ✕ Dr. Hahnzog Klaus ✕ Hartenstein Volker ✕ Hartmann Gerhard Hausmann Heinz ✕ Hecht Inge Heckel Dieter ✕ Hecker Annemarie ✕ Heike Jürgen W. ✕ Herrmann Joachim ✕ Hirschmann Anne ✕ Hoderlein Wolfgang Hölzl Manfred Hofmann Walter ✕ Hohlmeier Monika Huber Erwin Hufe Peter
Jetz Stefan ✕
Dr. Kaiser Heinz Kaul Henning ✕ Kellner Emma Dr. Kempfler Herbert ✕ Kiesel Robert Klinger Rudolf ✕ Kobler Konrad Köhler Elisabeth ✕ König Alexander ✕ Kränzle Bernd Kreidl Jakob Kreuzer Thomas ✕ Dr. Kronawitter Hildegard ✕ Kuchenbaur Sebastian ✕ Kupka Engelbert Kustner Franz ✕
Leeb Hermann ✕ Leichtle Wilhelm Lochner-Fischer Monica Lode Arnulf Loscher-Frühwald Friedrich ✕ Lück Heidi ✕
Prof. Männle Ursula ✕ Maget Franz
Name Ja Nein Enthalte mich
Abstimmungsliste
zur namentlichen Abstimmung am 22.05.2003 zum Dringlichkeitsantrag der Abg. Glück, Hermann, Welnhofer, Kreuzer u.a. und Fraktion (CSU) Ablehnung des Zuwanderungsgesetzes (Drucksache14/12496)
Matschl Christa Mehrlich Heinz ✕ Meißner Christian ✕ Memmel Hermann ✕ Dr. Merkl Gerhard Meyer Franz Miller Josef Möstl Fritz ✕ Dr. Müller Helmut Müller Herbert ✕ Müller Willi ✕ Münzel Petra ✕
Naaß Christa ✕ Nadler Walter ✕ Narnhammer Bärbel ✕ Neumeier Johann Niedermeier Hermann Nöth Eduard ✕
Obermeier Thomas Odenbach Friedrich ✕
Pachner Reinhard Paulig Ruth ✕ Peterke Rudolf ✕ Peters Gudrun ✕ Pfaffmann Hans-Ulrich ✕ Pienßel Franz Pongratz Ingeborg ✕ Pranghofer Karin ✕ Pschierer Franz ✕
Dr. Rabenstein Christoph ✕ Radermacher Karin ✕ Ranner Sepp Freiherr von Redwitz Eugen ✕ Regensburger Hermann ✕ Riess Roswitha ✕ Ritter Ludwig ✕ Dr. Ritzer Helmut ✕ Freiherr von Rotenhan Sebastian ✕ Rotter Eberhard ✕ Rubenbauer Herbert ✕ Rudrof Heinrich ✕ Dr. Runge Martin ✕
Sackmann Markus Sauter Alfred ✕ Schammann Johann Scharfenberg Maria ✕ Schieder Marianne Schieder Werner Schindler Franz Schläger Albrecht ✕ Schmid Albert Schmid Berta Schmid Georg Schmid Peter ✕ Schmidt-Sibeth Waltraud ✕ Schmitt-Bussinger Helga ✕
Name Ja Nein Enthalte mich
Schneider Siegfried ✕ Dr. Scholz Manfred ✕ Schopper Theresa ✕ Schreck Helmut ✕ Dr. Schuhmann Manfred ✕ Schultz Heiko ✕ Schuster Stefan Schweder Christl ✕ Schweiger Rita ✕ Sibler Bernd Dr. Simon Helmut ✕ Simon Hildegard ✕ Sinner Eberhard Dr. Söder Markus Dr. Spaenle Ludwig ✕ Spitzner Hans Sprinkart Adi ✕ Stahl Christine ✕ Stahl Georg ✕ Stamm Barbara Starzmann Gustav Steiger Christa ✕ Stewens Christa Prof. Dr. Stockinger Hans Gerhard ✕ Dr. Stoiber Edmund Strasser Johannes Strehle Max
Tausendfreund Susanna ✕ Thätter Blasius ✕ Traublinger Heinrich von Truchseß Ruth ✕
Unterländer Joachim ✕
Prof. Dr. Vocke Jürgen ✕ Vogel Wolfgang ✕ Voget Anne Volkmann Rainer
Wahnschaffe Joachim ✕ Dr. Waschler Gerhard ✕ Weber Manfred ✕ Weichenrieder Max ✕ Dr. Weiß Manfred Welnhofer Peter Werner Hans Joachim ✕ Werner-Muggendorfer Johanna ✕ Dr. Wiesheu Otto Dr. Wilhelm Paul ✕ Winter Georg ✕ Wörner Ludwig ✕ Wolfrum Klaus
Zachert Klaus ✕ Zehetmair Hans Zeitler Otto Zeller Alfons Zengerle Josef ✕ Dr. Zimmermann Thomas ✕ Gesamtsumme 66 57 –
Name Ja Nein Enthalte mich
Name Ja Nein Enthalte mich Ach Manfred Appelt Dieter
Dr. Baumann Dorle Beck Adolf Dr. Beckstein Günther Berg Irmlind ✕ Dr. Bernhard Otmar Biedefeld Susann Blöchl Josef ✕ Bocklet Reinhold Böhm Johann ✕ Boutter Rainer Brandl Max ✕ Breitschwert Klaus Dieter Brosch Franz Brunner Helmut
Christ Manfred ✕
Deml Marianne ✕ Dinglreiter Adolf Döbler Thomas Dodell Renate ✕ Donhauser Heinz ✕ Dr. Dürr Sepp ✕
Eck Gerhard Eckstein Kurt Egleder Udo ✕ Ettengruber Herbert ✕ Prof. Dr. Eykmann Walter ✕
Prof. Dr. Faltlhauser Kurt Dr. Fickler Ingrid ✕ Fink Martin ✕ Fischer Herbert ✕ Förstner Anna-Maria Franzke Dietmar ✕ Freller Karl
Gabsteiger Günter ✕ Prof. Dr. Gantzer Peter Paul ✕ Gartzke Wolfgang ✕ Geiger Hermann Glück Alois ✕ Görlitz Erika Goertz Christine Götz Christa Dr. Götz Franz Dr. Goppel Thomas Gote Ulrike ✕
Grabmair Eleonore Dr. Gröber Klaus Guckert Helmut ✕ Güller Harald ✕ Guttenberger Petra
Haedke Joachim ✕ Dr. Hahnzog Klaus ✕ Hartenstein Volker ✕ Hartmann Gerhard Hausmann Heinz ✕ Hecht Inge Heckel Dieter ✕ Hecker Annemarie ✕ Heike Jürgen W. ✕ Herrmann Joachim ✕ Hirschmann Anne ✕ Hoderlein Wolfgang Hölzl Manfred Hofmann Walter ✕ Hohlmeier Monika ✕ Huber Erwin ✕ Hufe Peter
Jetz Stefan ✕
Dr. Kaiser Heinz Kaul Henning ✕ Kellner Emma ✕ Dr. Kempfler Herbert ✕ Kiesel Robert Klinger Rudolf ✕ Kobler Konrad Köhler Elisabeth ✕ König Alexander ✕ Kränzle Bernd Kreidl Jakob Kreuzer Thomas ✕ Dr. Kronawitter Hildegard ✕ Kuchenbaur Sebastian ✕ Kupka Engelbert Kustner Franz
Leeb Hermann ✕ Leichtle Wilhelm Lochner-Fischer Monica ✕ Lode Arnulf Loscher-Frühwald Friedrich Lück Heidi ✕
Prof. Männle Ursula ✕ Maget Franz
Name Ja Nein Enthalte mich
Abstimmungsliste
zur namentlichen Abstimmung am 22.05.2003 zum Tagesordnungspunkt 14: Eingabe betreffend Erhaltung von Natur und Landschaft im südlichen Erholungsraum München; Planung des Autobahn-Südrings AZ.: LU.0557.14.
Matschl Christa Mehrlich Heinz ✕ Meißner Christian ✕ Memmel Hermann ✕ Dr. Merkl Gerhard Meyer Franz Miller Josef Möstl Fritz ✕ Dr. Müller Helmut Müller Herbert ✕ Müller Willi ✕ Münzel Petra ✕
Naaß Christa ✕ Nadler Walter ✕ Narnhammer Bärbel ✕ Neumeier Johann Niedermeier Hermann Nöth Eduard ✕
Obermeier Thomas Odenbach Friedrich ✕
Pachner Reinhard Paulig Ruth ✕ Peterke Rudolf ✕ Peters Gudrun ✕ Pfaffmann Hans-Ulrich ✕ Pienßel Franz Pongratz Ingeborg ✕ Pranghofer Karin ✕ Pschierer Franz ✕
Dr. Rabenstein Christoph ✕ Radermacher Karin ✕ Ranner Sepp Freiherr von Redwitz Eugen ✕ Regensburger Hermann ✕ Riess Roswitha ✕ Ritter Ludwig ✕ Dr. Ritzer Helmut ✕ Freiherr von Rotenhan Sebastian ✕ Rotter Eberhard Rubenbauer Herbert ✕ Rudrof Heinrich ✕ Dr. Runge Martin ✕
Sackmann Markus Sauter Alfred ✕ Schammann Johann ✕ Scharfenberg Maria ✕ Schieder Marianne Schieder Werner Schindler Franz Schläger Albrecht ✕ Schmid Albert Schmid Berta Schmid Georg Schmid Peter Schmidt-Sibeth Waltraud ✕ Schmitt-Bussinger Helga
Name Ja Nein Enthalte mich
Schneider Siegfried ✕ Dr. Scholz Manfred ✕ Schopper Theresa ✕ Schreck Helmut ✕ Dr. Schuhmann Manfred ✕ Schultz Heiko ✕ Schuster Stefan Schweder Christl ✕ Schweiger Rita ✕ Sibler Bernd Dr. Simon Helmut ✕ Simon Hildegard ✕ Sinner Eberhard Dr. Söder Markus Dr. Spaenle Ludwig ✕ Spitzner Hans Sprinkart Adi ✕ Stahl Christine ✕ Stahl Georg ✕ Stamm Barbara Starzmann Gustav Steiger Christa ✕ Stewens Christa Prof. Dr. Stockinger Hans Gerhard ✕ Dr. Stoiber Edmund Strasser Johannes Strehle Max
Tausendfreund Susanna Thätter Blasius Traublinger Heinrich von Truchseß Ruth ✕
Unterländer Joachim ✕
Prof. Dr. Vocke Jürgen Vogel Wolfgang ✕ Voget Anne Volkmann Rainer ✕
Wahnschaffe Joachim ✕ Dr. Waschler Gerhard ✕ Weber Manfred ✕ Weichenrieder Max ✕ Dr. Weiß Manfred Welnhofer Peter Werner Hans Joachim ✕ Werner-Muggendorfer Johanna ✕ Dr. Wiesheu Otto Dr. Wilhelm Paul ✕ Winter Georg ✕ Wörner Ludwig ✕ Wolfrum Klaus
Zachert Klaus ✕ Zehetmair Hans Zeitler Otto Zeller Alfons Zengerle Josef ✕ Dr. Zimmermann Thomas ✕ Gesamtsumme 68 35 13
Name Ja Nein Enthalte mich
Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Welche bayerischen Groß- bzw. Mittelstädte – ich definiere diese als Städte mit über 50000 Einwohnern – können 2003 ihren Verwaltungshaushalt nur durch Kredite, also durch Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgleichen, bei welchen dieser Städte ist dies auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Fall, und welche Vorgaben gibt es von der Staatsregierung an die Genehmigungsbehörden hinsichtlich Beurteilung und Genehmigung solcher Haushalte?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
nicht möglich, die Mündliche Anfrage zu beantworten, Herr Kollege. Die Haushaltsdaten der 2056 bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden werden vom Staatsministerium des Innern nämlich nicht gesammelt und ausgewertet; für die von Ihnen gewünschten Zahlen wäre daher eine Umfrage bei den Regierungen und darüber hinaus bei den 71 Landratsämtern erforderlich. Dies war kurzfristig verständlicherweise nicht zu bewerkstelligen, zumal eine aussagekräftige Beurteilung eine entsprechende Differenzierung erfordert hätte. Daneben – und das ist entscheidend – würde eine entsprechende Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt zwangsläufig ein unvollständiges und unter Umständen verzerrtes Bild der Lage der kommunalen Finanzen in Bayern liefern. Es ist davon auszugehen, dass die Haushalte vieler, insbesondere von der Finanznot der Kommunen in besonderem Maße betroffener Städte und Gemeinden derzeit noch nicht verabschiedet bzw. noch nicht den Rechtsaufsichtsbehörden vorgelegt sind, vor allem im Hinblick auf die sich vielerorts bis in das Frühjahr hineinziehende Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Bezirksund Kreisumlagen, die für die Kommunen eine entscheidende Größe bei der Haushaltsplanung darstellen.
Auch der prozentuale Anteil der Gemeinden, die in den einzelnen Regierungsbezirken eine Bedarfszuweisung beantragt haben, kann zum derzeitigen Zeitpunkt vom Staatsministerium des Innern nicht beantwortet werden; denn als Termin zur Vorlage der Anträge an das Finanzsowie das Innenministerium wurde der 1. Juli dieses Jahres festgesetzt. Die Sitzung des Verteilerausschusses zur Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden wird voraussichtlich am 29. Juli stattfinden. Damit wurde die Entscheidung im Vergleich zu den vergangenen Jahren zwar vorgezogen, doch der Ablauf der Antragsfrist muss zunächst abgewartet werden.
Zur Frage des Kollegen von der SPD. Der erste Teil der Mündlichen Anfrage, die Frage nach den bayerischen Groß- bzw. Mittelstädten, die 2003 ihren Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgleichen können bzw. bei denen dies auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Fall sein wird, kann vom Staatsministerium des Innern leider derzeit nicht beantwortet werden. Die entsprechenden Haushaltsdaten werden, wie vorher schon gesagt, nicht systematisch ausgewertet.
Angesichts wegbrechender Steuer- und sonstiger Einnahmen bei unveränderter oder gar steigender Ausgabenlast stehen viele Städte und Gemeinden vor der Schwierigkeit, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Für heuer ist davon auszugehen, dass eine steigende Anzahl von Gemeinden die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht mehr erwirtschaften kann und auch eine steigende Zahl von Gemeinden zur Gewährleistung der Erfüllung der laufenden Aufgaben auf Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt angewiesen sein wird. Bei einer gewissen, allerdings eher kleineren Anzahl von Gemeinden besteht das Problem, 2003 überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können. Dem Staatsministerium des Innern ist bekannt, dass in Einzelfällen auch bei größeren, zum Teil kreisfreien Städten Probleme hinsichtlich der Aufstellung
eines ausgeglichenen Haushalts für das Jahr 2003 bestanden bzw. noch bestehen.
Zu der Behandlung der kommunalen Haushalte 2003 durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. insbesondere im Umgang mit problematischen kommunalen Haushalten fand bereits im Dezember 2002 im Staatsministerium des Innern ein Informations- und Gedankenaustausch mit den Regierungen statt. Staatsminister Dr. Beckstein hat das Thema auch bei einem Gespräch am 12. Februar 2003 mit den Herrn Regierungspräsidenten sowie dem Präsidenten des Bayerischen Landkreistages erörtert. Daneben hat sich auch das Bayerische Kabinett mit dieser Thematik befasst.
Auf allen Gesprächsebenen bestand Einigkeit, dass am Grundsatz des Haushaltsausgleichs festzuhalten ist und die Aufsichtsbehörde in jedem Stadium auf einen rechtmäßigen Haushaltsplan und einen ebenso rechtmäßigen Haushaltsvollzug hinwirken soll. Ich halte es für dringend geboten, dass sich die Rechtsaufsichtsbehörden bei der Würdigung bzw. bei der gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung der kommunalen Haushalte 2003 an die gegebenen gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen Haushaltswirtschaft halten und konsequent dafür Sorge tragen, dass die Kommunen die entsprechenden Vorgaben bei ihrer Haushaltsplanung berücksichtigen. Eine Sanierung der kommunalen Finanzen wird durch das Aufschieben der Probleme nicht einfacher, sondern eher schwieriger.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Boutter, bitte.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Anfrage nicht bayernweit beantworten können und Sie gerade darauf hingewiesen haben, welche Rahmenbedingungen von den Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, frage ich zur speziellen Situation der Stadt Würzburg, die Ihnen bestens bekannt ist: Was raten Sie der Stadt Würzburg und der Genehmigungsbehörde in dem dort vorliegenden Fall, dass der Verwaltungshaushalt selbst bei Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht ausgeglichen werden kann, sondern immer noch mehrere Millionen an Defizit durch Kreditaufnahme finanziert werden müssen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Frage: Herr König.
Herr Staatssekretär, trotz Ihrer für mich etwas ausweichenden Haltung frage ich nach: Hält es die Staatsregierung in dem von mir genannten Fall für ratsam, alle freiwilligen Leistungen zu streichen und damit über lange Zeit gewachsene Strukturen im Sport-, Sozial- und Kulturbereich zu zerstören oder wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu schließen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.
Herr Staatssekretär, ich setze als bekannt voraus, dass die Räumlichkeiten in der Augustinerstraße in Würzburg für den modernen Polizeibetrieb ungeeignet sind. Ich frage deshalb die Staatsregierung, wie dringlich sie die Generalsanierung der Räumlichkeiten der Polizeiinspektion und der Polizeidirektion in der Augustinerstraße in Würzburg beurteilt, wann die Planungsarbeiten abgeschlossen sein werden und wann die Generalsanierung beginnen wird.
Herr Staatssekretär, ich setze voraus, dass Sie geprüft haben, welche Möglichkeiten es gibt, die notwendige Generalsanierung vorzuziehen. Der Wunsch der Bediensteten ist seit vielen Jahren bekannt, und eigentlich sollte in diesem Jahr begonnen werden. Sehen Sie wirklich keine Möglichkeit, etwas schneller zum Ziel zu kommen?
Hatten Sie entsprechende Haushaltsmittel angemeldet, bzw. wann werden Sie sie anmelden?
Herr Staatssekretär, wie viel Prozent der von Bayern angemeldeten Vorhaben wären abgedeckt, wenn die Quote – wie von Ihnen gewünscht – auf 17% angehoben würde?
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Erste Lesung des Gesetzentwurfs. Das heißt, wir werden grundsätzliche Punkte ansprechen und die Details, wie üblich, im zuständigen Ausschuss behandeln.
Aus Sicht der SPD darf ich feststellen, dass die allgemeine Problembeschreibung in Ordnung ist. Als Kernsatz heißt es dort: Die Gemeinden benötigen wieder mehr Handlungsspielraum. Diese Aussage ist dreimal zu unterstreichen. Es ist deshalb auch in unserem Sinn, dass dieses Gesetz geändert wird. Allerdings, auch das sage ich bereits an dieser Stelle, wollen wir das nicht in der vorgeschlagenen Form. Wir wollen nicht die völlige Freigabe aller Bagatellsteuern.
Zum Stichwort Handlungsspielraum habe ich gestern interessante Ausführungen unseres Finanzministers Prof. Dr. Faltlhauser gehört. Er hat gestern Abend in einer Diskussion ausgeführt, dass die Abgeordneten hinsichtlich des Investitionsspielraums, der den Ländern und Gemeinden zur Verfügung steht, einen Handlungsspielraum brauchen. Er hat das damit begründet, dass sonst die Frage aufkommt: Wozu brauchen wir die Abgeordneten eigentlich? Eine solche Frage könnte letzten Endes eine Entwicklung gegen die Demokratie einleiten.
Kolleginnen und Kollegen, genau das, was für die Abgeordneten hier im Landtag wie auch in den anderen Landtagen zutrifft, gilt für die Kommunen in besonderer Weise, denn sie sind die Fundamente unserer Demokratie. Sie haben das Selbstverwaltungsrecht, auf das gerade hingewiesen wurde und die Planungshoheit. Sie haben aber keine Gestaltungsspielräume mehr. Das ist genau das, was wir hier im Landtag seit einigen Jahren kritisieren und weshalb wir auf Abhilfe drängen. Die Pflichtaufgaben vieler unserer Gemeinden und Kommunen werden nur noch über Kassenkredite finanziert. Sie fallen als Investoren und Auftraggeber für den Mittelstand und das Handwerk aus.
Das ist eine ungute Entwicklung, auf die wir schon lange hinweisen.
Die Fakten zu den Investitionen sind ebenfalls anzuführen. Es handelt sich hier nicht um eine kurzfristige Entwicklung, die jetzt aufgrund der SPD-Regierung in Berlin eingetreten wäre. Sondern Fakt ist ganz einfach, dass die Investitionen der Kommunen seit zehn Jahren kontinuierlich zurückgehen. Wir haben heute eine um 30% geringere Investitionsquote als im Jahre 1992. Schon deshalb kann man es nicht als eine kurzfristige Entwicklung bezeichnen.
Ministerpräsident Stoiber hat heute auf Berlin gedeutet, was die Ziele der kommunalen Finanzreform betrifft. Aber er hat vergessen, dass dann, wenn er mit einem Finger auf etwas weist – das ist eine altbekannte Tatsache –, drei Finger auf ihn zurückweisen. Tatsache ist, dass in Bayern seit Jahren eine kommunale Finanzre
form angekündigt ist, dass aber seit Jahren nichts geschieht.
Die Kommunen werden seit Jahren vertröstet und zusätzlich belastet. Der Gipfel der Ausführungen von Ministerpräsident Stoiber heute Vormittag war die Aussage, die kommunalen Finanzen seien kein großes Thema. Das leite er daraus ab, dass in den Talkrunden, die er bestritten habe und die er verfolge, niemals dieses Thema angesprochen worden sei.
Für mich ist das ein eindeutiger Beweis dafür, dass er in der Wirklichkeit Bayerns noch lange nicht wieder angekommen ist und die landespolitischen Probleme überhaupt nicht realisiert hat. Sonst könnte er eine solche Aussage nicht machen, nachdem wir seit Jahren darum kämpfen, hier eine Verbesserung stattfinden zu lassen.
Vor 30 oder 35 Jahren ist die letzte kommunale Finanzreform durchgeführt worden. Es ist klar, dass dann in den ersten zehn bis 15 Jahren der Handlungsbedarf relativ gering war. In den letzten 20 Jahren hat aber 16 Jahre lang die CSU regiert und auf diesem Gebiet nichts zustande gebracht. Sie hat nichts auf den Weg gebracht, nicht einmal die Vorarbeiten dazu geleistet. Deshalb ist es nicht angebracht, mit dem Finger nach Berlin zu weisen.
Meine Redezeit geht zu Ende, deshalb kurz noch zum Gesetzentwurf ein Wort. Aus meiner Sicht ist dieser Entwurf Steine statt Brot für die Kommunen. Mit einer solchen Novellierung weckt man Hoffnungen und Erwartungen, die man nicht erfüllen kann. Deshalb glaube ich, dass eine solche Öffnung für alle Bagatellsteuern nicht infrage kommt, weil sie nicht die Lösung der Probleme bringt.
Im Übrigen sehe ich auch bestimmte Risiken, dass nämlich die Aufsichtsbehörden, die die kommunalen Haushalte zu genehmigen haben, dann die Möglichkeit haben, darauf hinzuweisen, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien und dass die Kommunen zunächst selbst noch tätig werden sollten, bevor eine Zustimmung zu weiteren Kreditaufnahmen oder ähnlichem gegeben wird.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir werden einer Gesetzesänderung zwar grundsätzlich zustimmen, aber nicht in der vorgelegten Form. Ich behalte mir den Hinweis vor, dass die SPD einen eigenen Änderungsentwurf einbringt, und zwar in der Form, dass die Zweitwohnungssteuer, die ebenfalls genannt wurde, neu mit eingebracht wird. Es kann aber keine völlige Öffnung geben.
Ich frage die Bayerische Staatsregierung:
Welche Möglichkeiten bestehen nach Meinung der Staatsregierung, um die Stadt Würzburg von ihren horrenden Schulkosten zu entlasten, zu welchem frühesten Zeitpunkt könnten diese Vorschläge realisiert werden und in welcher Höhe kann die Stadt Würzburg die von Herrn Staatsminister Huber bei seinem Besuch im September angesprochene Bedarfszuweisung für das Jahr 2002 erwarten?
Herr Staatsminister, unbeschadet der Tatsache, dass Würzburg nicht jetzt, wo die Finanzen knapp sind, Anträge gestellt hat, sondern bereits vor 27 Jahren, frage ich Sie, ob die Staatsregierung in der gestern in der Presse dargestellten Umschichtung bei der Realschule in Würzburg ein Modell für Bayern sieht, nach welchem die Kommunen ihre Schulen schließen und der Freistaat staatliche Schulen einrichtet?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass Sie grundsätzlich die Unterschiede zwischen Schulsozialarbeit und Ganztagsbetreuung kennen und dass Ihr Haus in der Vergangenheit die Schulsozialarbeit immer sehr hoch eingeschätzt und deren Wichtigkeit unterstrichen hat. Deswegen meine Frage: Wenn die angesprochenen Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen, was würden Sie dann empfehlen, um die Schulsozialarbeit an Brennpunkten wie der GustavWalle-Schule in Würzburg weiterführen zu können?
Was das Arbeitsamt initiiert hat, ist in der Zielsetzung nicht mit dem identisch, was wir uns mit unserem Programm vorstellen. Ich habe mich damit deswegen sehr
en détail beschäftigt, weil wir in Augsburg über diese 38 Maßnahmen momentan eine heftige Diskussion in der Öffentlichkeit haben. Da sind Projekte initiiert worden, die unmittelbar mit der Arbeitsverwaltung, mit der Frage der Vermittlung der jungen Leute, mit der Frage der Begleitung bei Vorstellungsgesprächen etc. in Zusammenhang standen. Die Zielsetzung war hier oft eine andere.
Liebe Frau Kollegin Köhler, da waren manche erfolgreich und manche weniger erfolgreich, wie ich jetzt höre. Von den Kommunalverwaltungen soll jetzt vieles, was nicht so erfolgreich war, eingestellt werden.
Ganz konkret: Was kann ich empfehlen? – Es kommt darauf an, was man möchte. Hier besteht tatsächlich ein faktischer Unterschied, den Sie kennen, Herr Boutter, wenn Sie Ihre Frage so formulieren, zwischen sozialer Begleitung im Sinne der Konzeption unseres Hauses auf der einen Seite und dem, was das Kultusministerium mit der Ganztagsbetreuung auf der anderen Seite vorsieht. Da stellt sich die Frage, welcher Bedarf an dieser Schule ganz konkret vorhanden ist.
Bisher ist kein konkreter Antrag an unser Haus gerichtet worden. Nach unseren Informationen, die wir in der Kürze der Zeit eingeholt haben, wurde ein Antrag konkret an das Kultusministerium gerichtet. Ich will dies gar nicht hin- und herschieben. Dies hängt damit zusammen, was der Träger haben will. Danach entscheidet sich, welchen Weg man geht. Momentan ist die Situation klar und eindeutig: Ganztagsbetreuung wird gewünscht. Dies ist der konkrete Stand. Sollte sich eine andere Konzeption ergeben, muss man sehen, ob man mit den Ressourcen der neu zu schaffenden Stellen ganz konkret eine Lösung für die Schule finden kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Radermacher.
Herr Staatsminister, welche Begründung gibt es für den Abbau von Systemen im Würzburger Botanischen Garten, wie viele Gärtnerstellen wurden seit 1995 gestrichen, und welche Möglichkeit sieht die Staatsregierung, diesen Abbau im Sinne der Lehre und der Besucher wieder rückgängig zu machen?
Herr Staatsminister, Sie haben soeben gesagt, dass die Anlage eines Staudengartens der Ersatz sein solle. An mich ist herangetragen worden, dass die Systemanlage nicht nur für die Lehre, sondern auch für die Besucher sehr hohen Stellenwert hatte, was insbesondere für Schulklassen und so weiter zutreffe.
Deckt die Staatsregierung die Meinung, dass die Systemanlage auf Dauer verschwinden soll und ein Staudengarten ein adäquater Ersatz sein kann?
Herr Staatsminister, ich habe eine zweite Frage. Die Vorwürfe der Bevölkerung und der Mitarbeiterschaft der Universität lauten auch, dass beispielsweise in München an die hundert Gärtnerstellen geschaffen wurden und erhalten blieben, auf dem „flachen Lande“ die Stellen aber abgebaut würden. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich die Schere immer weiter öffnet?
Herr Staatssekretär, wann hat die Stadt Würzburg zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen beim staatlichen Straßenbauamt eine zusätzliche Abfahrt von der B 19 zwischen Lengfeld und Estenfeld beantragt, aus welchen Gründen wurde oder wird eine solche Bitte abgelehnt und was müsste die Stadt tun, um eine solche Genehmigung zu bekommen?
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade auch erwähnt, dass ein kompletter Anschlussknoten auf beiden Seiten der B 19 an dieser Stelle grundsätzlich befürwortet würde, wenn auch beidseitige Flächenerschließungen erfolgten. – Das ist auch der Wissensstand, der an mich weitergegeben wurde. – Dies übersteigt aber im Moment die Finanzkraft der Stadt Würzburg. Wäre es nicht möglich, und auch im Interesse der Staatsregierung, die doch zusätzliche Gewerbeflächenausweisungen zur Stärkung der Kommunen fördern will, als ersten Bauabschnitt zunächst einmal eine einseitige Zu- und Abfahrt zu genehmigen?
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, dass die im Moment favorisierte Lösung über das Maidbronner Kreuz im Interesse der Betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht realisiert werden sollte, weil dies mehrere Kilometer Umweg für den Hauptverkehrsstrom bedeuten würde, und dass aus diesem Grunde, also zur Entlastung der Bürger, eine zusätzliche Abfahrt für die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes besser wäre?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unter der grundsätzlichen Vorbemerkung, dass es sich hier um eine bayernweite Problematik handelt und Würzburg nur die Spitze des Eisbergs darstellt, frage ich die Bayerische Staatsregierung: Wie entwickelte sich in den letzten drei Jahren der Antragsstau am Sozialgericht Würzburg, warum konnte der Antragsstau am Sozialgericht Würzburg entgegen anders lautender Prognose der Staatsregierung nicht abgebaut werden, und mit welcher Begründung verweigert die Staatsregierung weiterhin die Schaffung zusätzlicher Richterstellen am Sozialgericht Würzburg?
Frau Staatsministerin, unter der Voraussetzung, dass Sozialgerichte in der Regel über existenzielle Fragen entscheiden, zum Beispiel über Rentengewährung, und die Personen meist unverschuldet in Not geraten sind, frage ich Sie, für wie bürgerfreundlich Sie die gerade von Ihnen genannte Verfahrensdauer einschätzen und wie Sie in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der Ausweitung der Wiederbesetzungssperre von sechs auf neun Monate, die gestern verkündet wurde, beurteilen.
Frau Staatsministerin, können Sie dann auch bestätigen, dass ich bereits im vergangenen Jahr mit Ihrem Ministerium deshalb Kontakt aufgenommen habe und mehrfach mit Ihrem Staatssekretär in Verbindung stand, um hier eine Verbesserung zu erreichen, und dass die Aktionen der Kollegen Eykmann und Ach erst im Nachhinein erfolgten, um die Stimmung auf lokaler Ebene für die CSU zu verbessern?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aufgerufenen Anträge zur Verstaatlichung kommunaler Schulen nehmen heute eine Diskussion wieder auf, die den Landtag schon sehr lange beschäftigt und die wir als politisch Verantwortliche nicht weiter auf die lange Bank schieben dürfen. Und, Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen auch nicht zulassen, dass die Staatsregierung das Problem zulasten einer erheblichen Anzahl unserer bayerischen Kommunen aussitzen will. Genauso wenig dürfen wir die Ausrede der Staatsregierung gelten lassen, es würde
erst einmal die anstehende wichtige Schulreform finanziert werden, sodass kein Geld für andere Dinge da sei. Ich glaube, hier macht es sich jemand sehr sehr einfach.
Wenn die Staatsregierung die Kosten für die so genannte Schulreform offensichtlich falsch eingesetzt hat, kann und darf sie das nicht anderen anlasten und den betroffenen Kommunen die längst überfällige Entlastung weiterhin verwehren.
Die betroffenen Kommunen müssen es doch geradezu als Hohn empfinden, dass sie, statt entlastet zu werden – worauf sie zum Teil über 30 Jahre lang warten – von der Regierung und der CSU-Fraktion weiter und noch mehr belastet werden. Sie werden mit der Einführung R 6 mit zunehmenden Schulwegkosten und mit Nachmittagsbetreuung anstatt wünschenswerter Ganztagsschulen in die Pflicht genommen und müssen auch noch die so genannte Schulreform zu großen Teilen mitfinanzieren. Gleichzeitig wird aber die ungerechte Lastenverteilung fortgeschrieben.
Es gibt Kommunen und Regionen, in denen gewartet wurde, bis der Freistaat die erforderlichen Schulen eingerichtet hat. Dort trägt der Freistaat demzufolge auch die Kosten ohne Diskussion und seit Jahrzehnten, weil dies der Normalfall ist.
Es gibt andererseits aber Kommunen, die frühzeitig notwendige Qualifizierungsangebote geschaffen haben. Die Kommunen, die für die ganze Region wichtige Bildungseinrichtungen geschaffen und vorfinanziert haben werden seit zig Jahren vom Staat im Stich gelassen. Das Ergebnis ist, dass eine landesweit einigermaßen gleichmäßige Lastenverteilung seit Jahrzehnten nicht gegeben und der von Ministerpräsident Dr. Stoiber gestern so hochgelobte Wettbewerb als Motor innerhalb Bayerns untereinander gar nicht möglich ist, weil die ungleichen und verzerrten Wettbewerbsbedingungen dies nicht zulassen, da von vornherein keine Chancegleichheit besteht.
Die beiden heute vorliegenden Anträge zielen deshalb darauf ab, das Missverhältnis zwischen den bayerischen Kommunen zumindest etwas zu vermindern. Dazu gehört an erster Stelle ein gerechterer Finanzausgleich als der, den wir zur Zeit haben. Darauf warten wir dringend. Dazu gehörte auch eine gerechtere Regelung der Stadt-Umland-Problematik aber eben auch eine gerechte Verteilung der Schulkosten. Wir haben schließlich – ich habe das in den Ausschüssen klar gemacht – auch in Bayern Schulpflicht, und der Staat muss seine Aufgaben wahrnehmen und die Kosten hierfür übernehmen.
Ich möchte an dieser Stelle das Schulfinanzierungsgesetz nur am Rande und der Vollständigkeit halber erwähnen, weil es ein bayerischer Sonderweg ist, die Personalkosten der Lehrkräfte nicht im vollen Umfang zu übernehmen. Die anderen Bundesländer, die Sie gerne als
Vergleich nehmen, übernehmen diese Personalkosten in voller Höhe. Bayern – wie gesagt – nicht. Dies, Kolleginnen und Kollegen, führt dazu, dass nicht nur die kommunalen Schulträger hoch belastet werden, sondern auch die jeweilige Region durch höhere Gastschulbeiträge benachteiligt wird. Es spricht wirklich alles dafür, den beantragten Verstaatlichungsanträgen endlich zu entsprechen, zumal die Antragssteller – ich habe das vorhin gesagt – teilweise seit Jahrzehnten hingehalten werden.
Alle drei kommunale Spitzenverbände haben den Antrag einmütig unterstützt. Sie weisen in ihrem Schreiben und ihrer Stellungnahme mit Nachdruck darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf bestehe und die betroffenen Kommunen mitunter seit Jahren nicht mehr in der Lage seien, neues Lehrpersonal einzustellen. Damit kommt es zu negativen in unserer Ausbildung. In Verbindung mit der Tatsache, dass wegen der Kostenbelastung im Personalbereich auch der Bauunterhalt leidet, dass neue Investitionen ausbleiben und an der Schulausstattung gespart werden muss, geht dies in den betroffenen Regionen eindeutig zulasten unserer Kinder, denen deswegen keine optimale Unterrichtssituation geboten werden kann.