Meine Damen und Herren, deshalb ist diese Reform falsch. Wir wollen mit unserem Konzept, das Gott sei Dank auch einige SPD-regierte Länder unterstützen, die LZBs stärken und nicht zu Verwaltungsaußenstellen degradieren, was sie am Ende noch wären, wenn diese Reform käme. Wir wollen diese Aushöhlung der Landeszentralbanken stoppen. Es darf auch auf diesem Feld keinen Berliner und keinen preußischen Zentralismus geben, auch wenn die Bundesbank in Frankfurt sitzt. Die Bundesbank, meine Damen und Herren, darf nicht zu einer Art Reichsbank verkommen, wie wir sie schon einmal hatten. Deshalb bitte ich das Hohe Haus, unserem Dringlichkeitsantrag und vor allem unseren Anliegen zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bernhard und die CSU-Fraktion sollten doch endlich zur Kenntnis nehmen,
dass wir seit 1. Januar 1999 eine europäische Währung haben, den Euro, dass wir eine Europäische Zentralbank haben, dass damit für die Deutsche Bundesbank Aufgaben wegfallen und sich daraus notwendigerweise auch eine Reform ergeben muss.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernhard (CSU): Aber nicht eine solche! Das habe ich ja gesagt!)
Ein Zweites: In diesem Hause berät seit einigen Monaten eine Enquete-Kommission zur Reform des Föderalismus. In den letzten Sitzungen hat sich dieses Expertengremium sehr intensiv mit den föderalen Finanzstruk
turen beschäftigt. Auf den absurden Gedanken, dass die Position eines Zentralbankpräsidenten so bedeutsam sei, wie Sie es dargestellt haben, ist keiner der Experten gekommen. Mit keinem Satz hat einer der Experten das Wort Landeszentralbank in den Mund genommen. Nehmen Sie das bitte auch einmal zur Kenntnis.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Bernhard (CSU): Das ist traurig, wenn das eine EnqueteKommission Föderalismus ist! Da muss man sich fragen, worin die ihren Sinn hat!)
Meine Damen und Herren, seit 1. Januar 1999 haben wir eine Europäische Zentralbank. Der Deutschen Bundesbank verbleiben damit nicht mehr ihre zentralen Kompetenzen im Bereich der Geld- und Währungspolitik. Diese Kompetenzen sind nach dem Willen des Gesetzgebers und auch nach dem Willen der CSU in Bayern – auch wenn lange esgedauert hat – auf die EZB übergegangen.
Der Deutschen Bundesbank verbleibt die praktische Umsetzung der Geldpolitik sowie die Erfüllung klassischer Notenbankaufgaben, zum Beispiel die Durchführung der Refinanzierungsgeschäfte der Banken, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Versorgung mit Bargeld und, bisher noch, die Mitwirkung an der Bankenaufsicht als Zuarbeit zum Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Sie sprachen von „bewährten Finanzstrukturen“ und davon, die Vorschläge von Finanzminister Eichel seien eine „rücksichtslose Politik gegen die Länder“. Ich wundere mich im Gegenteil darüber, dass auf der einen Seite seit zwei Jahren Aufgaben auf die Europäische Zentralbank übergegangen sind – dort stockt man das Personal auf und muss in Frankfurt einen Neubau beziehen –, auf der anderen Seite aber die Bundesbank nach wie vor 16000 Beschäftigte hat. Wo bleibt da der viel gerühmte schlanke Staat, die Effizienz?
Wie kann man den Bürgern klarmachen, dass noch 16000 Beschäftige notwendig sind, um die Aufgaben zu erfüllen, die jetzt bei der EZB liegen? Darüber sollten Sie sich auch einmal Gedanken machen.
Was Sie wollen, ist eigentlich der Status quo, alles so belassen, wie es ist. Auch dieses Beispiel zeigt wieder einmal die Reformunfähigkeit der CSU, den Reformstau, den Sie 16 Jahre vor sich hergeschoben haben,
Mit der Thematik Reform der Bundesbank beschäftigen sich die einzelnen Institutionen schon seit längerer Zeit. In Juli 1999 hat der Zentralbankrat der Bundesbank zwei Optionen vorgestellt. Die eine Option hatte zum Ziel, die Leitung der Bank durch die Schaffung eines einzigen
Leitungsorgans, eines Vorstands mit acht Mitgliedern, zu straffen. Die zweite Option sah vor, einen Zentralbankrat mit Direktorium und Vorständen der Landeszentralbanken zu einem einheitlichen Leitungsgremium mit 13 Mitgliedern zu gestalten, darunter sieben LZB-Präsidenten. Der Bundesrechnungshof hat sich für die Option eins ausgesprochen.
Im Juli 2000 hat eine vom Bund und den Ländern eingesetzte Expertenkommission unter dem Vorsitz des früheren Bundesbankpräsidenten Karl Otto Pöhl ein zehnköpfiges Leitungsgremium vorgeschlagen, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundesrat, die so genannte Regionalpräsidenten, und von der Bundesregierung vorgeschlagen werden sollten.
Im August 2000 hat das bayerische Finanzministerium sechs Thesen zur Bundesbankstrukturreform vorgelegt. Darin wird gesagt, der Zentralbankrat solle verkleinert werden, jedenfalls könne die Zahl der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mitglieder reduziert werden. Eine weitere Verschlankung könne sich durch Einführung rotierender Stimmrechte für die Landeszentralbankpräsidenten ergeben. Das würde bedeuten, alle neun Präsidenten gehören dem Zentralbankrat an, aber jeweils sieben haben Stimmrecht. Das ist eine recht merkwürdige Konstruktion.
Dann haben Sie, Herr Falthauser, gesagt, die gesamte Bankenaufsicht solle in die Hände der Bundesbank übergehen. Bisher hat die Bundesbank mitgewirkt, das entscheidende Institut war das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Jetzt hat Herr Eichel einen Vorschlag gemacht, der von den Experten außerordentlich begrüßt wurde, Herr Bernhard: Wir fassen die verschiedenen Aufsichtsorgane zu einem Bundesaufsichtsamt für den gesamten Finanzmarkt zusammen. Bisher war die Aufsicht gesplittet: Es gab ein Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen für die Banken, es gab ein Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, und es gab ein Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen. Alle drei haben nebeneinander gearbeitet. Sie müssten eigentlich besser wissen, dass im Bereich des Finanzmarktes die einzelnen Sektoren zusammenwachsen, dass die Bank nicht mehr allein Bank ist, sondern auch Versicherungen betreibt, dass das Wertpapiergeschäft eine immer größere Bedeutung hat. Das heißt, Banken, Versicherungen und das Wertpapierwesen wachsen zusammen. Dafür brauchen wir dann auch einheitliche Aufsicht.
Wenn ich sehe, welche Unregelmäßigkeiten momentan am Neuen Markt passieren, dann brauchen wir eine schlagkräftige Aufsicht, die auch die Banken kontrolliert. Wenn zum Beispiel Herr Haffa sagt: „Ich verkaufe keine Aktien in der Sperrfrist“, es aber trotzdem tut, und es steht sogar im Prospekt, aber die West-LB kann nichts tun oder weiß es nicht einmal, dann stimmt etwas nicht.
Wenn wir in Deutschland eine Aktienkultur haben wollen, müssen wir in diesem Bereich etwas tun. Davon würde auch München als der Bankenplatz Nummer 2 der Bundesrepublik und der Versicherungsplatz Nummer 1 profitieren, wenn das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutsch
land wiederhergestellt ist. Ein bisschen hat es gelitten. Es handelt sich also um eine zukunftsweisende Maßnahme. Sie ist auch modern, weil sie das Zusammenwachsen der einzelnen Bereiche dokumentiert.
Dass die dezentrale Bankenaufsicht in Bayern nicht mehr so gut funktioniert, hat sich an dem Fall der Gesellschaft für Geld- und Kapitalverkehr gezeigt. Herr Symoniidis hatte das Überlandwerk in Nürnberg um 183 Millionen DM geprellt. So toll war es also auch nicht, was hier geleistet worden ist.
Zu der zentralen Finanzmarktaufsicht hat sich der Bundesverband deutscher Banken geäußert. Da sitzen immerhin die Fachleute. Ich zitiere dazu folgenden Text:
Der Bundesverband deutscher Banken begrüßte dagegen die Pläne Eichels. Die Bundesbank wird durch ihre künftige zeitgemäße Struktur in die Lage versetzt, ihren währungspolitischen Auftrag im Rahmen des europäischen Zentralbanksystems mit einem Höchstmaß an Effizienz zu erfüllen. Die Reform der Aufsichtsstrukturen wird entscheidend zur weiteren Stärkung des Finanzplatzes beitragen. Durch die Einbindung der Bundesbank
in die Arbeit der künftigen Allfinanzaufsicht wird zudem sichergestellt, dass auch künftig die Kenntnisse und Informationen der Bundesbank genutzt werden.
Sie haben da ein Horrorgemälde ausgemalt. Das stimmte also alles gar nicht. Die Bundesbank bleibt natürlich im Rahmen der Allfinanzaufsicht mit in die Arbeit eingebunden.
Ich denke, dass dieser Vorschlag des Bundesfinanzministers ein hervorragender Vorschlag ist. Er ist geeignet, den Finanzplatz Deutschland zu stärken, statt ihn zu schwächen. Letzten Endes werden dadurch auch die föderalen Strukturen gestärkt. Ebenfalls wird der Finanzplatz München gestärkt.
Die Landeszentralbanken und ihre Präsidenten bleiben erhalten. Allerdings ist es richtig: Sie sollen kein Stimmrecht mehr haben. Dazu muss ich sagen: Das ist in Ordnung. Die Landeszentralbankpräsidenten haben einen Vertreter in der EZB. Ich nenne auch den Namen Professor Issing aus Würzburg. Herr Issing hatte keine Direktiven von Landeszentralbankpräsidenten entgegenzunehmen.
Wir brauchen einen Bundesbankpräsidenten, der für Deutschland spricht. Es ist das wichtigste Land im Euroraum. Es sollten nicht neun Zentralbankpräsidenten quer durch die Gegend über Geld- und Währungspolitik philosophieren. Verantwortlich ist Herr Welteke und sonst niemand. Er sitzt im Gremium der Europäischen Zentralbank. Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass dies so geschieht.
Das ständige Diskutieren darüber, dass Herr Zeitler, der bayerische LZB-Präsident, ständig gegen die eigene Bundesbank querschießt, schwächt die Stellung von Herrn Welteke in der EZB. Das ist schlecht für den Euro und schlecht für die Bundesrepublik Deutschland.
Die Vorschläge, die von Finanzminister Eichel vorgelegt worden sind, berücksichtigen die Strukturen. Die Landeszentralbanken bleiben erhalten. Die Landeszentralbanken sind weiterhin in die Banken-, Versicherungsund Finanzaufsicht mit eingebunden. Das sind moderne Strukturen. Sie sind zeitgemäß für den Finanzplatz Deutschland.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die heutige Debatte hat eine mehrstufige Geschichte. Den ersten Teil der Geschichte muss man kennen. Er besteht darin, dass 1993 das Bundesbankgesetz erneuert bzw. ergänzt wurde. Damals geschah das vor dem Hintergrund der neuen Bundesländer. Alle neuen Bundesländer wollten eine eigene Landeszentralbank haben. 16 Landeszentralbanken wurden gefordert.
In der damaligen Debatte, die ich noch als finanzpolitischer Sprecher in Bonn führen konnte, haben wir aber gesagt: Wir wollen nicht 16 kleine Landeszentralbanken, sondern nur 9 Landeszentralbanken. Dies haben wir gesagt im Blick auf die Veränderungen, die um Deutschland herum schon passiert waren. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich das Konzept für ein europäisches System der Zentralbanken bereits fertig. So wie dieses europäische System der Zentralbanken zu diesem Zeitpunkt konzipiert war, wesentlich mitgestaltet von der Bundesbank, ist es dann auch durchgesetzt worden. Das ist entscheidend. Zu dem Zeitpunkt der Novellierung des Bundesbankgesetzes mit neun Landeszentralbanken und der entsprechenden Zuständigkeit stand die Struktur des Systems der Europäischen Zentralbanken also bereits fest.
Wir haben damals im Deutschen Bundestag – im Übrigen einstimmig – ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, und zwar in Kenntnis der schon sichtbaren europäischen Dimension. Das heißt, hinterher kam überhaupt nichts Neues im Hinblick auf die Europäische Zentralbank hinzu. Damals war bereits alles bekannt.
Das Zweite in dieser Geschichte war, dass sich die Finanzministerkonferenz nach der Debatte, die seltsamerweise insbesondere von der Bundesbank selber angestoßen war, eine Meinung gebildet hat. Meine Damen und Herren von der Opposition, die Finanzministerkonferenz hatte sich in der Frage der zukünftigen
Struktur der Bundesbank ebenso wie der Landeszentralbanken immer einstimmig geäußert. Nicht nur die unionsregierten Länder waren also dabei, sondern regelmäßig auch die SPD-Länder. Die SPD-Länder haben dann zusammen mit den Unionsländern vier Landesminister beauftragt, die Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister zu führen. Das war wohlweislich ein ausgeglichenes Gremium, bestehend aus zwei Ministern der unionsregierten Länder und zwei Ministern von der sozialdemokratischen Seite. Von den Sozialdemokraten waren es der Kollege Steinbrück aus Nordrhein-Westfalen und Herr Aller aus Niedersachsen. Von der Union war es der Kollege Milbradt aus Sachsen und Herr Faltlhauser aus Bayern. Diese vier haben mit Herrn Eichel verhandelt.
Wir wurden immer einstimmig beauftragt und haben gemeinsame Papiere und gemeinsame Eckpunkte formuliert. Es gab allerdings immer eine Sondermeinung von Rheinland-Pfalz. Der dortige Kollege hatte immer gesagt: Ich bin ein bisschen abweichender Meinung, aber ich will die Einigkeit nicht stören, so dass wir immer zu Einhelligkeit kommen.