führendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Berlin über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Baukammer Berlin zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Drucksache 14/5926)
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Drucksache 14/5927)
Die Staatsverträge werden von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen gibt es nicht. Dann brauche ich die Aussprache nicht zu eröffnen. Ich schlage vor, die Staatsverträge dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist so beschlossen.
über Zuständigkeiten in der Gesundheit, in der Ernährung und im Verbraucherschutz (Drucksache 14/5948)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bayerische Landtag hat am 30. Januar gemäß Artikel 49 der Bayerischen Verfassung die Bestimmung des Ministerpräsidenten bestätigt, ein neues Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz zu errichten und dem neuen Staatsministerium aus mehreren Ministerien die Aufgaben der Gesundheit, der Ernährung und des Verbraucherschutzes zu übertragen.
Mit dem Aufgabenübergang sind am 30. Januar 2001 die mit dem Vollzug von Angelegenheiten des Gesundheitswesens und des Verbraucherschutzes betrauten Ämter und Behörden aus dem Bereich des Sozialministeriums auf das neue Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz übergegangen. Andere Ämter und Behörden, welche neben anderen Aufgaben
auch Angelegenheiten der Gesundheit, der Ernährung und des Verbraucherschutzes wahrnehmen, sind dem neuen Staatsministerium insoweit fachlich unterstellt.
Es ist erforderlich, die neue Geschäftsverteilung auch in den Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts klarzustellen und die Grundlagen für notwendige organisatorische Änderungen zu schaffen. Durch das Gesetz über die Zuständigkeiten in der Gesundheit, in der Ernährung und im Verbraucherschutz, das Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt, sollen diese Zuständigkeiten geregelt und die organisatorischen Grundlagen für eine effiziente Arbeit des neuen Staatsministeriums geschaffen werden.
Artikel 4 sieht vor, ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit und ein Landesamt für das Gesundheitswesen zu errichten. Die weiteren Erörterungen innerhalb der Staatsregierung, die heute Vormittag im Zuge der Beratungen über den Entwurf des Nachtragshaushalts 2001 durchgeführt wurden, haben jedoch ergeben – das ist eine Änderung gegenüber der Drucksache, die Ihnen vorliegt –, dass die Errichtung nur eines Landesamts für das Gesundheitswesen und für Lebensmittelsicherheit bevorzugt wird. Die Gründe dafür sind Kostengesichtspunkte. Ich bitte den Bayerischen Landtag, seinen Beratungen zugrunde zu legen, dass es nicht zwei, sondern ein zusammengefasstes Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geben soll.
Die Aufgaben der bestehenden Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen Nordbayern und Südbayern werden in das Landesamt eingegliedert. Das neue, dem Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz unmittelbar nachgeordnete Landesamt ist für zentrale überregionale Fachaufgaben im Bereich des Gesundheitswesens und der Sicherheit von Lebensmitteln zuständig.
Die bisher von den Landwirtschaftsämtern wahrgenommenen Aufgaben der Ernährungsberatung sowie der Futtermittelprobenahme werden nach Artikel 5 des Gesetzentwurfes auf die Landratsämter übertragen. Diese bilden eine neue Organisationseinheit, nämlich ein Amt für Gesundheits- und Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz. Dort werden die neuen und die bereits bestehenden Aufgaben der Landratsämter im Gesundheits- und Veterinärwesen wahrgenommen. Die staatlichen Ämter sind dem neuen Staatsministerium fachlich unterstellt.
Die Landratsämter oder die von der Staatsregierung durch Rechtsverordnung bestimmten anderen staatlichen Behörden nehmen die Aufgaben der Ernährungsberatung und der Futtermittelprobenahme auch im Bereich der kreisfreien Gemeinden wahr. Kreisfreie Gemeinden, die bereits gegenwärtig Aufgaben und Befugnisse von Gesundheits- und/oder Veterinärämtern wahrnehmen, können die Aufgaben allerdings auch selbst übernehmen. Sofern die betroffenen kreisfreien Gemeinden entsprechende Anträge stellen, wird die Staatsregierung hierfür im Rahmen des Nachtragshaushalts 2002 einen adäquaten Ausgleich durch eine Ergänzung des Finanzausgleichgesetzes vorschlagen.
Dem neuen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz wird schließlich durch Artikel 6 ein Sitz im Aufsichtsrat der Hochschulklinika eingeräumt sowie das Teilnahmerecht an Sitzungen des Bayerischen Krankenhausplanungsausschusses eröffnet.
Das In-Kraft-Treten ist in Artikel 7 geregelt. Grundsätzlich tritt die Änderung der Zuständigkeiten rückwirkend zum 30. Januar 2001 in Kraft. Die organisatorischen Änderungen sollen zum 1. Mai 2001 in Kraft treten. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Ermächtigungen der Staatsregierung zur näheren Regelung der Aufgaben des neuen Landesamtes und der Ämter für Gesundheits- und Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz sollen am 16. April 2001 in Kraft treten. Dann können die darauf basierenden Rechtsverordnungen von der Staatsregierung rechtzeitig zum 1. Mai 2001 beschlossen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um eine ganze Reihe rechtlicher und organisatorischer Änderungen, die die Grundlage dafür bilden, dass wir die große Aufgabe, die mit dem neuen Staatsministerium verbunden ist, nämlich die Intensivierung staatlicher Kontrolle zum besseren Schutz der Verbraucher und zur Sicherung von Nahrungsmitteln, erfüllen können.
Im Zusammenhang damit steht eine Regelung, die seit einiger Zeit überfällig ist. Wir bitten Sie, diese zusammen mit dem Gesetzentwurf zu behandeln. Es geht um die Regelung betreffend das Veterinäramt für das Gebiet der Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt München hat die Rückübertragung der staatlichen Aufgaben des Veterinäramts entsprechend den Bestimmungen des Gesundheitsdienstgesetzes beantragt. Dafür wären eigentlich das Landratsamt München oder die an das Gebiet der Landeshauptstadt München angrenzenden Landratsämter München, Dachau oder Fürstenfeldbruck in Betracht gekommen. Im Hinblick auf die Größe der Landeshauptstadt München erscheint jedoch die Übertragung der Aufgabe auf die Regierung von Oberbayern vorzugswürdig. Wir schlagen vor, diese Änderung zum 1. Mai 2001 in Kraft zu setzen.
Meine Damen und Herren, der dargestellte Zeitplan des In-Kraft-Tretens soll den Aufbau des neuen Geschäftsbereiches für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz zum 1. Mai 2001 sichern. Das setzt voraus, dass der Gesetzentwurf bereits am 5. oder 6. April in Zweiter Lesung von diesem Hohen Haus beraten wird. Im Interesse der effizienten Bewältigung der großen und wichtigen Aufgaben, deren Erfüllung vom Bürger erwartet wird, bitte ich um eine beschleunigte und wohlwollende Beratung der Gesetzesvorlage.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion beantragt. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Tatsache, dass Herr Staatsminister Huber den Gesetzentwurf heute begründet, zeigt, dass er anscheinend der Einzige ist, der in dem Chaos, das mit dem Gesetzentwurf verbunden ist, die Übersicht behalten hat. Aber diese Hoffnung trügt, denn er hat bereits die erste Änderung gegenüber dem schriftlichen Gesetzentwurf angekündigt. Herr Staatsminister, wir werden den Gesetzentwurf übermorgen im sozialpolitischen Ausschuss federführend behandeln. Ich bin gespannt, ob wir dann eine weitere Änderung zur Kenntnis nehmen müssen.
Der Gesetzentwurf ist im Grunde genommen ein in Gesetzesform gegossenes Chaos. Anders kann man es nicht bezeichnen. Unser Fraktionsvorsitzender Franz Maget hat es schon damals, als die Zustimmung des Landtags für die Änderung der Zuständigkeiten erforderlich war, plastisch dargestellt: Allein auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes werden künftig – man höre und staune – fünf Ministerien zusammenwirken oder auch gegeneinander wirken, je nachdem. Das ist die berühmte Effizienz der bayerischen Verwaltung. Herr Staatsminister, Sie regieren einfach schon viel zu lang in Bayern.
Sie richten dieses Land in Grund und Boden. Im Grunde genommen zeigt sich an diesem Gesetzentwurf, wie weit Sie es gebracht haben.
Sie lachen zwar höhnisch, aber erinnern Sie sich bitte: Wie weit der Frust über diese Änderung in Ihren Reihen reichte, zeigt die Tatsache, dass bei der Abstimmung nicht nur die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, sondern auch Kollegen aus Ihrer eigenen Fraktion nicht mit Ihnen gestimmt haben. Das zeigt, dass das, was Sie hier zusammenschustern, ein schlimmes Beispiel dafür ist, wie man es nicht machen sollte.
In Bayern wird es künftig kein Gesundheitsministerium, sondern allenfalls zwei halbe Gesundheitsministerien geben. Es existiert zwar ein neues Ministerium, das den Ausdruck „Gesundheit“ im Namen führt, aber dieses Ministerium wird in Kürze nur noch als Verbraucherschutzministerium apostrophiert werden. Vor kurzem traf ich einen Vertreter einer Krankenkasse, der mir erklärt hat, er lade in der nächsten Woche die Gesundheitsministerin ein. Ich habe ihn korrigiert, indem ich gesagt habe: Es tut mir leid, das ist nicht mehr die Gesundheitsministerin. Gesundheitsminister ist jetzt Herr Sinner.
Wer formuliert künftig überhaupt die Gesundheitspolitik der Bayerischen Staatsregierung? Das könnte uns eigentlich, Herr Staatsminister, egal sein, denn auch unter Frau Staatsministerin Stamm wurde eine falsche Gesundheitspolitik formuliert. Es gibt aber eine Fülle von Problemen, die wir hier in Bayern lösen müssen.
Lassen Sie mich dazu einige Stichworte nennen: Prävention, Drogenproblematik, Gesundheit und Armut, die Aufarbeitung des Armutsberichts der Staatsregierung, soweit er den Gesundheitsbereich betrifft. Wer wird das in Zukunft in die Hände nehmen? Wird das Frau Stewens oder Herr Sinner machen? Die Zuständigkeiten ergeben sich aus diesem Gesetz kaum.
Wenn man genauer hinschaut, dann findet man groteske neue Zuweisungen. Da sollten auch Sie von der CSU hellhörig werden. Sie erinnern sich sicher noch genau daran, als wir hier sehr leidenschaftlich und lang über die Schwangerenproblematik diskutiert haben. Wir haben damals die bayerischen Sondergesetze und insbesondere das Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz behandelt. Damals hat sich Frau Stamm vehement für ein solches Gesetz eingesetzt. Was geschieht nun mit dem Zuständigkeitsänderungsgesetz? Nicht Frau Stewens, die eigentlich – das möchte ich meinen – die richtige Person wäre, um für dieses Gesetz zuständig zu sein, wird die Zuständigkeit erhalten, sondern Herr Sinner.
Frau Stewens, Sie sind noch neu im Amt, aber ich hätte trotzdem gern Ihren öffentlichen Protest gegen eine Zuständigkeitsregelung gehört, die nicht in Ihrem Interesse sein kann.
Lassen Sie mich ein anderes Beispiel nennen: Die Landtagsfraktion der SPD hat heute eine Anhörung zur Forensik durchgeführt. Nachdem der Bayerische Landtag drei Jahre lang auf eine entsprechende Konzeption hat warten müssen, kümmert sich neuerdings die Staatsregierung um die Forensik. Die Staatsregierung hat nun dazu ein Programm aufgelegt. Aber wie sieht das in Zukunft aus? Die Psychiatrie an den Bezirkskrankenhäusern wird in den Zuständigkeitsbereich von Herrn Sinner fallen, aber für die Forensik, die damit eng zusammengehört, bleibt Frau Stewens zuständig. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen etwas Kurioses sagen. Es gibt ein Gesetz über die Gutachterstelle für freiwillige Kastration. Nun dürfen Sie raten, wer die Zuständigkeit für diesen Bereich bekommt. Wird das in den Bereich der Forensik oder der Psychiatrie übertragen? Ich lasse die Antwort offen. Vielleicht wissen Sie es.
Das neue Ministerium wird für das Berufsrecht ärztlicher und anderer Heilberufe zuständig, ebenso für die Krankenpflege. Die Altenpflege bleibt aber in der Zuständigkeit des alten Ministeriums. Hängt das mit dem Namen zusammen? Es gibt viele solcher Ungereimtheiten. Die Krankenhausversorgung wird in die Zuständigkeit des neuen Ministeriums, die Krankenhausplanung in die des alten Ministeriums fallen. Die Konzessionierung privater Krankenhäuser wird wiederum dem neuen Ministerium zugeschlagen.
Und da soll noch ein Sinn erkennbar sein. Den wird wohl noch nicht einmal die Staatsregierung erkennen können.
Die Zuständigkeit für die Krankenversicherung, die letztendlich die Kosten für die Gesundheit zu tragen hat, bleibt im Sozialministerium, während die Gesundheitsplanung als solche zum neuen Ministerium kommt. Daraus werde einer schlau. Viele Fragen sind durch diesen Gesetzentwurf nicht beantwortet.
Wer ist eigentlich künftig für das Kassenarztrecht zuständig? Dieses war bisher bei der Krankenkassenaufsicht im Sozialministerium angesiedelt. Die Aufsicht über die Kassenärzte hat nun in der letzten Zeit ohnehin nicht mehr funktioniert. Sie erinnern sich an den Fall Schottdorf. Es wäre für uns jedoch interessant zu wissen, wer dafür formal zuständig sein wird.