Wer Beweise hat und Namen kennt, der soll sie nennen und der soll sie zur Anzeige bringen. Ich sage dies auch an die Opposition gerichtet: Wenn sie Erkenntnisse über kriminelle Machenschaften gehabt hat, hätte sie das längst sagen müssen.
Wenn die Tierärzte konkrete Namen wüssten, wären sie verpflichtet gewesen, diese Erkenntnisse dem Staatsanwalt mitzuteilen. Das ist ihre Aufgabe. Wir wären dem
nachgegangen. Wir haben das schon in der Vergangenheit bewiesen. Der Glenbuterol-Skandal in der Kälbermast wurde schließlich auch nicht von der Opposition aufgedeckt. Wir haben die Ergebnisse von Untersuchungen auf verbotene Stoffe in der Schweinemast im Rahmen des Programms „offene Stalltür“ der Jahre 1999 und 2000. Laut Prüfbericht des Tiergesundheitsdienstes waren alle Proben negativ. Bei über tausend Untersuchungen pro Jahr sind das insgesamt über 2000 Proben ohne einen einzigen Befund. Wer pauschale Vorwürfe erhebt, versucht, zu verwischen und zu vernebeln und vor allem von eigenem Versagen abzulenken.
Zum Programm QHB: QHB hat immer auch die Unterstützung der Landtagsparteien gefunden. Sie haben die Qualitätskriterien mitgetragen, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen. Wenn denn die Gefährdung durch die Antibiotika so hoch ist – ich sage Ihnen ganz offen, ich persönlich habe von dem Einsatz von Antibiotika nie etwas gehalten – –
Sie haben eben die Zeitung nicht gelesen. Ich war vor Ihrer Ministerin auf der Grünen Woche. Ich habe sehr deutlich darauf hingewiesen, dass auch die vier verbliebenen Antibiotika herausgehören.
Jetzt sage ich einmal etwas zum Zeitablauf. 1997 ist beschlossen worden, den Einsatz von antibiotisch wirkenden Leistungsförderern im Rahmen des Qualitätsprogramms „Qualität aus Bayern – garantierte Herkunft“ zu stoppen. Ich kann Ihnen heute sagen, dass dies seit 15. Januar 2001 umgesetzt ist. Wenn Sie damals, 1997, schon gewusst haben, wie gefährlich das ist, dann hätten Sie seit 1998 die Möglichkeit gehabt – seitdem regieren Sie –, etwas daran zu ändern. Sie haben bis zum heutigen Tag nichts geändert. Das ist die Wahrheit.
Gott sei Dank gibt es ja auch noch Gemeinsamkeiten. Gott sei Dank ist die Künast jetzt nach Brüssel gefahren
Antibiotika heraus müssen. Das ist gut. Wissen Sie, was Sie als Antwort bekommen? Verwirklichung in frühestens fünf Jahren. Auch hinsichtlich des Zeitraums, den Sie angegeben haben, sind wir wesentlich schneller.
Ich sage Ihnen noch eines: Wir konzentrieren uns auf die gesamte Bevölkerung. Die Antibiotika gehören generell heraus,
nicht nur beim QHB, und zwar schnell. Deswegen werden wir einen entsprechenden Bundesratsantrag stellen, um die Sache zu beschleunigen, damit es zumindest nicht länger dauert, als Sie gebraucht haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich vor allem mit der Rede des Herrn Staatsministers Weiß auseinandersetzen, aber, Herr Staatsminister Miller, wir haben auch aus Ihrer jetzigen Rede gelernt: Alle anderen sind zuständig, nur Sie nicht.
Sie hätten aber wenigstens eine Konsequenz ziehen können; denn in Berlin hat man aus Fehlverhalten Konsequenzen gezogen. Sie haben offenbar noch immer nicht die Einsicht dazu.
Meine Damen und Herren, die Rede des Justizministers, die ja heute sozusagen als Entlastungsangriff gedacht war, war ein Rohrkrepierer; denn Ihre Rede, Herr Staatsminister Weiß, war das Eingeständnis des Versagens der Staatsregierung bei der Aufklärung und Bekämpfung des Schweinemastskandals.
Meine Damen und Herren, Herr Staatsminister Dr. Weiß hat mit dem Brustton der Überzeugung ausgeführt: „Kriminelles Handeln werden wir nicht hinnehmen.“ Herr Staatsminister, diese Aussage ist angesichts der Fakten, die Sie vorgetragen haben, geradezu grotesk. Sie haben heute eingestehen müssen, dass einer der zuständigen Staatsanwälte, dessen Namen heute schon genannt worden ist, das Verfahren gegen einen beschuldigten Tierarzt ein Jahr und acht Monate liegen gelassen hat. In der heutigen Ausgabe der „Mittelbayerischen Zeitung“ steht dazu Folgendes:
Wie der leitende Staatsanwalt Peter Schuchardt berichtete, war Staatsanwalt Hermann Vanino aus Regensburg Sachbearbeiter der Ermittlungen. Dessen Anklage aus dem Jahr 1998 wurde jedoch vom Amtsgericht Straubing nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss blieb ohne
Erfolg. Schuchardt zufolge präzisierte Staatsanwalt Hermann Vanino die Anklageschrift von ursprünglich vier auf 38 Seiten. Auch diese zweite Version wurde von dem zuständigen Amtsrichter nicht zur Anklage zugelassen. Er sah nicht einmal einen hinreichenden Tatverdacht.
Herr Staatsminister Dr. Weiß, um wen handelt es sich da? Es handelt sich nicht um irgendeinen Staatsanwalt, sondern um den Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion in Regensburg. Gegen diesen Staatsanwalt lief ein Disziplinarverfahren, weil er mehrere Haftsachen wegen Sexualdelikten ebenso zögerlich behandelt hatte und deswegen Haftbefehle aufgehoben werden mussten. Sie haben damals erklärt, dass alles schonungslos aufgeklärt und diese Sache geprüft werde. Was ist das Ergebnis Ihrer Prüfung? Das Verfahren wurde in der mildesten Form beendet, nämlich mit einer Rüge. Sie haben erklärt, dass das Verfahren, von dem wir heute reden, ein Jahr und acht Monate liegen geblieben sei. Warum wurde damals im Rahmen des Disziplinarverfahrens nicht geprüft, ob andere Verfahren des Staatsanwalts Vanino ebenso zögerlich und schlampig behandelt wurden? Das ist ein Skandal.
Sie haben gesagt, Sie hätten erst gestern von dieser Sache erfahren. Deshalb muss ich Sie fragen, ob Sie Ihr Haus überhaupt noch im Griff haben. Sie berufen sich auf die Mitteilung in Strafsachen. Allerdings lassen Sie bei den Verfahren „Schreiber“ und „Strauß“ keine Gelegenheit aus, sich berichten zu lassen. Wir werden in einem Untersuchungsausschuss zu klären haben, ob es seitens der Staatsregierung keine Einflussnahme auf diese Verfahren gegeben hat. Von dem Verfahren, über das wir heute reden, wollen Sie jedoch nichts gewusst haben. Dabei schreibt die Mitteilung in Strafsachen vor:
Die Staatsanwaltschaften berichten in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit und der Stellung eines Beteiligten wegen der Art und des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weite Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden oder die zu Maßnahmen der Justizverwaltung Anlass geben können.
Herr Staatsminister Dr. Weiß, ich weiß nicht, wie Sie oder Ihr Haus eine solche Situation einschätzen. Während alle Welt von einem Schweinemastskandal spricht, der möglicherweise erheblich schwerere gesundheitliche Auswirkungen als der BSE-Skandal haben wird, glauben Sie, hier behaupten zu können, dies sei kein Anlass, um dem Ministerium berichten zu müssen. Auch das ist ein Skandal.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns fragen, welche Folgerungen aus dieser Situation gezogen werden. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Justiz dieses Verfahren ein Jahr und acht Monate liegen ließ. Nach langem hin und her ist diese Anklage vom Amtsgericht Straubing zugelassen worden. Ich weiß nicht, wer der Verfasser der Anklage war. Dies geschah im März 2000.
In einem Monat wird sich demnach das Datum der Zulassung dieses Verfahrens jähren. Bis heute wurde dieses Verfahren nicht eröffnet. Wie wollen Sie Ihre Behauptung erklären, wonach Sie kriminelles Handeln nicht hinnehmen würden.
Sie haben bisher nur Versäumnisse dargestellt, aus denen Sie Konsequenzen ziehen sollten. Ich gebe Ihnen jedoch Recht, wenn Sie sagen, dass es das falsche Signal wäre, der Justiz, den zuständigen Gerichten und den Staatsanwälten die Schuld zuzuschieben. Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken. Dem Justizministerium und insbesondere dem Justizminister kann der Vorwurf nicht erspart werden, dass er in diesem Fall die Dinge schleifen ließ. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass Sie in diesem Fall so milde verfahren sind, weil es hier um einen Parteifreund geht, der in Regensburg eine herausgehobene politische Funktion wahrnimmt. Dies ist ein Skandal. Sie müssen das erklären.
Heute Morgen hat der neue Gesundheitsminister erklärt, dass der Runde Tisch, den der Ministerpräsident mit dem üblichen Aktionismus nach dem Bekanntwerden der BSE-Krise einberufen hat, von den bisherigen Versprechungen Null Komma Nichts umgesetzt hat. Auch dafür werden wir von Ihnen Rechenschaft fordern. Sie haben erklärt, dass die von Ihnen angekündigten personellen Verstärkungen bei der Justiz zur Aufklärung des Schweinemastskandals und zur Bestrafung der Täter tatsächlich umgesetzt werden. Sie werden auch erklären müssen, warum Sie erst jetzt eine personelle Verstärkung vornehmen, obwohl diese Verfahren bereits in den Jahren 1998 und 2000 eingeleitet wurden. Sie haben selbst von organisierter Kriminalität gesprochen. Deshalb müssen Sie erklären, warum Sie damals nicht die nötigen Konsequenzen gezogen haben.
Meine Damen und Herren, dies ist ein Versagen der Staatsregierung auf der ganzen Linie. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat in diesem Zusammenhang von „Schlamperei und Vertuschung“ gesprochen. Dies ist noch eine sehr milde Umschreibung des Tatbestandes, den die Staatsregierung zu verantworten hat. Wir werden unnachsichtig darauf achten, dass jetzt die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Sie haben als Konsequenz angekündigt, dass der zuständige Staatsanwalt nach Deggendorf versetzt wird, also in das Zentrum des Schweinemastskandals. Es droht also bereits neues Unheil.