Protocol of the Session on December 14, 2000

Herr Kollege Schieder, ich möchte noch etwas zur Zahl der Ordensmitglieder sagen. Bei der Beantwortung der gestrigen Anfrage wurde eindeutig festgestellt, dass es mehrere Orden gegeben hat, die anerkannt wurden, obwohl diese Mitgliederzahl unterschritten war. Diese Zahl ist nur ein Indiz für die Beurteilung und die Dauerhaftigkeit eines Ordens. Mit der Anerkennung des Deut

schen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist keine Aufsichtspflicht des Staates verbunden.

(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ja das Schlimme!)

Diese Anerkennung bedeutet auch nicht, dass Kreditgeber von der eigenen Verantwortung für die Sicherheitsprüfung entbunden wären. Herr Kollege Strasser, der Vorwurf, den Sie erhoben haben und der zu meiner Intervention geführt hat, wonach die Staatsregierung mit der Anerkennung des Deutschen Ordens als Körperschaft des öffentlichen Rechts wirtschaftliche Verantwortung oder die Aufsichtspflicht für den Orden übernommen hätte, ist definitiv falsch. Ich weise diesen Vorwurf in aller Form zurück und bitte Sie, diesen Vorwurf nicht mehr zu erheben.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schieder?

Nein. Der Brief des Ministerpräsidenten hat nichts mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Ordens zu tun. Weder die Staatsregierung noch ein Mitglied der Staatsregierung sind für die Wirtschaftsführung des Deutschen Ordens verantwortlich. Die Behauptung, die Staatsregierung hätte eine Allzuständigkeit für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in politischer oder moralischer Hinsicht, entbehrt jeder Grundlage. Ich bleibe deshalb bei meiner Feststellung: Die Staatsregierung ist nicht für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Deutschen Ordens verantwortlich. Wenn Herr Kollege Strasser oder andere diese Behauptung aufstellen, ist das – zumindest von jetzt an – der Versuch einer ganz bewussten Verleumdung und der Initiierung einer Schmutzkampagne. Ich weise das entschieden zurück.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Stamm.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strasser, Ihnen geht es nur um eine unglaubliche Kampagne. Das zeigt sich daran, wie kleinkariert Sie in diesem Hause diskutieren. 2400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Ordens in Nordrhein-Westfalen hoffen darauf, eventuell noch ein November-, ein Dezember– und ein Weihnachtsgehalt zu bekommen. In Bayern hoffen darauf 1400 Mitarbeiter des Deutschen Ordens. Heute ist diese Entscheidung gefallen. Jetzt werfen Sie uns vor, dass wir einen Brief nach NordrheinWestfalen an die falsche Adresse geschickt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an den Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen geschrieben und nicht an die Krankenhausministerin. Wenn Sie dies trotz der Hektik, die wir in den letzen Tagen hatten, zu beanstanden haben, Herr Kollege Strasser,

(Zuruf des Abgeordneten Strasser (SPD))

sagt das etwas über das Niveau, auf dem Sie diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Wenn der Sozialminister nicht zuständig und nicht in der Lage ist, das mit seiner Kollegin zu besprechen, ist das ein Armutszeugnis für die dortige Regierung. Das müssen die untereinander ausmachen.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der SPD)

Herr Kollege Strasser, Sie sprachen vom Ehrenamt. Sie rühmen die Bundesregierung für ihre Taten.

(Strasser (SPD): Ja!)

Ich erinnere Sie an die Show, die Sie abgezogen haben, als es um die Freiwillige Feuerwehr gegangen ist. Das, was der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern passiert ist, ist der Bundesregierung zu verdanken. Haben Sie vergessen, was der Bundeskanzler beim Deutschen Feuerwehrtag der Freiwilligen Feuerwehrleute in Augsburg versprochen hat? – Herr Kollege Strasser, bis zum heutigen Tag ist nichts passiert. Das sind die Tatsachen.

(Anhaltender Beifall bei der CSU – Zurufe und Widerspruch von der SPD)

Ich weise darauf hin, dass sich wegen des wiederholten Eingreifens von Mitgliedern der Staatsregierung nach dem jetzigen Stand die Redezeit der Fraktionen um jeweils 13 Minuten verlängert. Der nächste Redner ist Herr Kollege Kreidl.

(Zurufe)

Da dies bezweifelt wird, teile ich mit: Herr Staatsminister Huber hat 16 Minuten und Frau Staatsministerin Stamm 3 Minuten gesprochen, das macht 19 Minuten. Herr Faltlhauser, Sie hatten 39 Minuten gesprochen. Dadurch hat die Staatsregierung 6 Minuten gut. 19 minus 6 ergibt 13 Minuten. Um diese Zeit verlängert sich gemäß unserer Geschäftsordnung die Redezeit der Fraktionen. Das Wort hat Herr Kollege Kreidl.

(Herbert Müller (SPD): Wer den Präsidenten kritisieren will, soll das draußen machen!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Finanzausgleich darf ich eine besondere Facette ansprechen, nämlich den kommunalen Finanzausgleich. Bevor ich das aber tue, möchte ich einen Satz zur Debatte im Zusammenhang mit dem Deutschen Orden verlieren. Ich möchte mich an die Kollegen der SPD-Fraktion wenden und sie darauf hinweisen, dass der SPD-Bürgermeister aus Weyarn, wo der Orden seinen Hauptsitz hat, in den letzten Tagen – wie er mir berichtet hat – händeringend versucht hat, Sie von dieser völlig unsinnigen Debatte und Kampagne abzubringen. Der SPD-Bürgermeister Pelzer, der die Interna wie kein anderer aus Ihren Reihen kennt, weil er bei den

meisten entscheidenden Gesprächen mit am Tisch saß, hat alles getan, um die Kampagne zu vermeiden. Er ist bitter enttäuscht,

(Hofmann (CSU): Da ist er nicht alleine!)

dass Sie es trotzdem aus politisch kleinkarierten Motiven nicht unterlassen konnten, eine solche Debatte und Kampagne vom Zaun zu brechen.

(Beifall bei der CSU)

Das spricht eindeutig für ihn und gegen Sie.

Nun zum kommunalen Finanzausgleich: Die gute Finanzausstattung der Kommunen ist die entscheidende Grundlage für die gedeihliche Entwicklung eines Landes. Deshalb sind die Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein wichtiger Kernbereich des bayerischen Staatshaushalts. Das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2001 sieht eine wesentliche Steigerung im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2000 vor, nämlich um 302 Millionen DM auf nunmehr 11,3 Milliarden DM. Das bedeutet ein überproportionales Anwachsen des kommunalen Finanzausgleichs; denn während der Gesamthaushalt um 2,1% steigt, steigen die kommunalen Ausgaben um 2,8%. Die bayerischen Kommunen können sich auf den Freistaat verlassen. Das sehen die meisten Kommunen so, und das sehen auch die kommunalen Spitzenverbände so; denn die Vereinbarungen und die Ausgestaltung des Finanzausgleichs wurden im besten Einvernehmen mit allen kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Die Schwerpunkte des Finanzausgleichs 2001 sind zum einen die Entlastung im Verwaltungshaushalt. Der andere wichtige Bereich sind die Investitionen, die von den Kommunen durchgeführt und die entsprechend unterstützt werden.

Lassen Sie mich einige Schwerpunkte zur Entlastung des Verwaltungshaushalts sagen. Mit 35% machen die Schlüsselzuweisungen den größten Anteil am Finanzausgleich aus. Die Schlüsselzuweisungen steigen um 171 Millionen DM auf 3,9 Milliarden DM an. Das sind 4,6%, mehr als das Doppelte dessen, um das der Haushalt insgesamt ansteigt. Das sind ungebundene Deckungsmittel für die Verwaltungshaushalte, über welche die Kommunen selbstständig und ohne staatlichen Einfluss verfügen können. Sie gleichen unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten und Belastungen aus, und die weit überproportionale Steigerung entspricht einem wichtigen Anliegen der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen. Von der Opposition wurden im Zusammenhang mit den Schlüsselzuweisungen immer wieder Vergleiche angestellt, die völlig unzulässig und völlig schief sind.

Darauf möchte ich kurz eingehen. Ein Ländervergleich, isoliert bei den Schlüsselzuweisungen, ist nicht aussagekräftig, weil der Kommunalisierungsgrad von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und weil außerdem in den einzelnen Ländern innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs die Prioritätensetzung völlig unterschiedlich ist. Außerdem sind beträchtliche strukturelle Systemunterschiede beim kommunalen Finanzausgleich über die Länder hinweg gesehen festzustellen. Ich

möchte das an einem Beispiel festmachen. In BadenWürttemberg müssen die Kommunen im Jahr 2000 3,9 Milliarden DM über die Finanzausgleichsumlage in den kommunalen Finanzausgleich einspeisen. Diese Finanzausgleichsumlage bewirkt jedoch lediglich eine Umverteilung zwischen den baden-württembergischen Kommunen, ohne zu einer finanziellen Verbesserung der kommunalen Ebene beizutragen. Wenn man derart unterschiedliche Systeme und Berechnungsmethoden miteinander in Vergleich setzt, entsteht ein völlig verzerrtes Bild.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Entlastung des Verwaltungshaushalts wird durch den Sozialhilfeausgleich der Bezirke erreicht. Obwohl die Einnahmen bei den Bezirken im Jahr 2001 um circa 157 Millionen DM steigen werden, sich die Situation also verbessert, wird der Sozialhilfeausgleich an die Bezirke mit 550 Millionen DM auf gleichem Niveau beibehalten werden. Das bewirkt, dass die Erhöhung der Bezirksumlage voraussichtlich vermieden werden kann. Das ist ein entscheidender Vorteil für die Landkreise.

(Wahnschaffe (SPD): Da sind Sie schlecht informiert!)

Herr Kollege, wenn die Werte gleich bleiben, besteht überhaupt keine Veranlassung für die Erhöhung der Umlage.

(Wahnschaffe (SPD): Die Sozialhilfekosten steigen!)

Die Erstattungquote der Schülerbeförderungskosten wird weiterhin bei 60% bleiben.

(Herbert Müller (SPD): Wie viele Prozent sind das?)

Zur Beibehaltung dieser Quote sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Auch hier ist eine Steigerung des Ansatzes, und zwar von 380 auf 410 Millionen DM erforderlich.

(Herbert Müller (SPD): Warum keine höheren Prozente?)

Weil auch die Finanzierbarkeit überprüft werden muss. In unserem Haushalt wird auf Sparsamkeit Rücksicht genommen. Wir haben aber trotz dieses Ansatzes eine Steigerung vorgenommen.

(Herbert Müller (SPD): Das ist doch nicht Sparsamkeit, wenn die Kommunen dafür zahlen müssen! Das ist eine fröhliche Art des Sparens!)

Wenn Sie aufgepasst hätten, Herr Müller, hätten Sie mitbekommen, dass der Ansatz von 380 auf 410 Millionen DM erhöht wurde.

(Zurufe von der SPD)

Ich möchte nicht auf die Details eingehen.

Ein weiterer wichtiger Kernbereich ist die Steigerung der Investitionskraft.

Neben den ungebundenen Deckungsmitteln sind pauschale Zuweisungen bzw. projektbezogene Zuweisungen für die Kommunen der zweite wichtige Baustein. Investitionsförderung ist in Bayern, dem größten Flächenland unter den westdeutschen Bundesländern mit seinen 2056 Gemeinden, von besonderer Bedeutung. Erst durch ausreichend dotierte Fördermittel werden manche kleineren und finanzschwachen Gemeinden in die Lage versetzt, Kindergärten, Schulhäuser, Straßen, Abwasseranlagen usw. zu erstellen und zu unterhalten. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhielten die bayerischen Kommunen im Jahre 1999 mit rund 179 DM pro Kopf die höchsten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen. Die Kommunen in vergleichbaren Flächenländern mussten sich mit 136 DM pro Einwohner begnügen.

Der allgemeine kommunale Hochbau nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes ist ein wichtiger Bereich. Dort ist eine Anhebung um 33 Millionen DM auf nunmehr 426 Millionen DM vorgesehen. Zusätzliche Schulbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Reform der Realschule und der Hauptschule sollen ermöglicht werden. Dem hohen Abfinanzierungsbedarf muss entsprechend Rechnung getragen werden.

Bei den Investitionspauschalen ist eine Anhebung von 50 Millionen DM auf 247 Millionen DM vorgesehen. Das erweitert die Spielräume zum Beispiel für die Ausstattungen der Schulen mit PCs und IuK-Technik.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Krankenhausbau. Die Leistungen bleiben bei 1,2 Milliarden DM. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Gemeinwesens und trägt zur Stärkung der Baukonjunktur insgesamt bei.