Jakob Kreidl

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Herr Präsident, Hohes Haus! Der heute zur Abstimmung vorliegende Etat des Einzelplans 03 A umfasst den gesamten Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung und der Polizei. Er hat einen Umfang von rund 3 Milliarden e pro Jahr. Das sind 8,6% des Gesamthaushalts. Das Ausgabevolumen weist für das Jahr 2003, also für das kommende Haushaltsjahr, 2,92 Milliarden e und für das Jahr 2004 2,99 Milliarden e aus. Im Einzelplan 03 A stellen die Personalausgaben mit 2,5 Milliarden e den größten Ausgabeblock dar. Der Einzelplan 03 A ist also ein Personalhaushalt, der von den Ausgaben für die Polizei mit 78% der Ressourcen dominiert wird. Darüber hinaus sind Mittel für den Verfassungsschutz, den Brandschutz, das Rettungswesen und für den Katastrophenschutz in diesem Haushaltsplan enthalten.
Der Hauptanteil des Finanzbedarfs wird eingesetzt, um die innere Sicherheit zu gewährleisten und dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen in Bayern in bewährter Weise Rechnung zu tragen. Der Staat sorgt für die objektive Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Nicht zuletzt deshalb ist bei den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern ein ausgeprägtes Sicherheitsgefühl vorhanden.
Daneben ist im Einzelplan 03 A die hochqualifizierte innere Verwaltung mit den Verwaltungsbehörden des Innenministeriums, der Regierungen, der Landratsämter und einer Reihe von weiteren Verwaltungsbehörden enthalten. Für die hohe Qualität der gesamten bayerischen Staatsverwaltung ist ein herzliches Wort des Dankes und eine uneingeschränkte Anerkennung auszusprechen.
Die drei Säulen des Einzelplans sind der Stellenhaushalt, der Sachhaushalt und der Bereich Hochbau. Lassen Sie mich mit einigen wesentlichen Schwerpunkten des Stellenhaushalts beginnen. Ein Schwerpunkt innerhalb des Stellenhaushalts ist der Haushalt der Polizei. Die bayerische Polizei ist die erfolgreichste Polizei in Deutschland. Sie kann stolz darauf sein, dass wir in Bayern die höchste Aufklärungsquote aller Länder haben. Die „Sonderlaufbahn P“ mit Stellenhebungen über einen längeren Zeitraum und nachhaltigen Perspektiven für die Polizeibediensteten hat sich bewährt. Darauf will ich ausdrücklich hinweisen. Wir wollten Einschränkungen der Lebensbedingungen bei den Bediensteten und Kürzungen soweit wie möglich vermeiden. Wir sind das einzige Bundesland, das im Stellenhaushalt der Polizei keine Reduzierung vorgenommen hat.
An dieser Stelle möchte ich ebenfalls – wie bereits von meinen Vorrednern geschehen – ein herzliches Wort des Dankes den Polizistinnen und Polizisten der bayerischen Polizei für ihren hochmotivierten und engagierten Einsatz, aber auch für die Verrichtung des gefahrvollen Dienstes, den sie tagtäglich erbringen, aussprechen. Für die Polizei wurden insgesamt 451 neue Stellen – ich betone: neue Stellen – ausgewiesen. 101 Einsatzstellen wurden zum Ausgleich für die Altersteilzeit eingerichtet, 350 Stellen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, das heute bereits angesprochen wurde. Es wird also reagiert, um über die notwendigen Ressourcen zur Bekämpfung der islamistischen Bedrohung zu verfügen.
In dem vorliegenden Doppelhaushalt war es leider nicht möglich – das möchte ich nicht verschweigen –, eine Stellenmehrung bei den mobilen Reserven und bei der Teilzeitreserve zu erreichen. Es wurden jedoch die 230 bzw. 115 Stellen erhalten.
100 befristete Anwärterstellen sollen zur Lösung der Altersproblematik beitragen. Besonders herausheben will ich die 2005 Stellenhebungen für die Polizeibeamten, wodurch 2263 Beförderungen geschaffen werden. Damit wird im gehobenen Dienst ein Anteil von 50,9% erreicht. Im Vergleich dazu lag der Anteil im gehobenen Dienst im Jahre 1991 erst bei 21%. Wir sind mittlerweile bei 51%; das kann sich sehen lassen.
Es wird also eine wesentliche Verbesserung der bisher schon guten Bilanz erreicht. Seit 1990 gab es mehr als 70000 Beförderungen bei der bayerischen Polizei.
Ein Schwerpunkt der Stellenhebungen liegt im Bereich des gehobenen Dienstes. Von den angesprochenen 2005 Stellenhebungen entfallen 651 Hebungen auf den gehobenen Dienst. Das führt zur Beförderung von Polizeihauptmeistern auf breiter Front und dient dem Abbau des dort bestehenden Beförderungsstaus.
Im Bereich des Verfassungsschutzes sind 36 Hebungen vorgesehen und im Bereich der Verwaltungsbehörden, also Landratsämter, Regierungen und Verwaltungsgerichte, werden 30 zusätzliche Stellen geschaffen und insgesamt 415 Hebungen vorgenommen. Ich denke, der gesamte Stellenhaushalt bringt doch eine Reihe von nennenswerten Verbesserungen. Das kann sich gerade in der jetzigen Zeit mehr als sehen lassen.
Die zweite von mir angesprochene Säule ist der Sachhaushalt. Auch hier möchte ich einige Eckpunkte nennen. Auf der Grundlage einer mehrjährigen Finanzplanung soll die Errichtung eines einheitlichen Notrufs 112 mit der Einrichtung von 25 integrierten Leitstellen – ILS – realisiert werden. Außerdem soll eine Lehrleitstelle an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried eingerichtet werden. Das bedarf entsprechender finanzieller Mittel. Von 2002 bis 2005 sind insgesamt 35 Millionen e veranschlagt, davon im kommenden Doppelhaushalt 2003/2004 zunächst 10,5 Millionen und dann 12.7 Millionen e. Hier werden erhebliche Mittel eingesetzt; der Freistaat Bayern trägt, was die Investitionskosten anbelangt, insgesamt 78% der Gesamtkosten.
Das auch schon angesprochene Sicherheitskonzept wird mit insgesamt 183 Millionen e im Zeitraum vom 2002 bis 2006 ausgestattet, wobei jährlich 39 Millionen e bereitgestellt werden. Damit wird auf die neue Art der terroristischen Bedrohung reagiert. In Bayern werden wir auch künftig jeder Art von Kriminalität entgegentreten und alles unternehmen, damit unsere Bevölkerung in Freiheit und Sicherheit leben kann. Wie notwendig die konsequente Unterstützung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist, zeigt die aktuelle außergewöhnliche Bedrohungs- und Gefährdungslage. Die jüngsten Anschläge, die wir alle noch vor Augen haben, zeigen, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nach wie vor sehr hoch ist. Die Terroristen haben Deutschland und auch Bayern ins Visier genommen; die
Bayerische Polizei und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unternehmen alles, um die Gefahren zu erkennen und darauf wirkungsvoll zu reagieren.
Ein weiterer wichtiger Bereich im Sachhaushalt ist das eGovernment, also die elektronische Verwaltung. Bis zum Jahre 2005 sollen alle geeigneten staatlichen Dienstleistungen online bereitgestellt werden. Damit wird ein leichterer elektronischer Zugang für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft zur öffentlichen Verwaltung erreicht. Jährlich sind dafür 3,3 Millionen e eingeplant.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Behördennetz. Entsprechend dem IuK-Gesetz wird das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung als Service- und Kompetenzzentrum für die gesamte staatliche Verwaltung ausgebaut. Dafür sind jährlich 5,5 Millionen e notwendig.
Für die IuK-Dienste sind jährlich 65 Millionen e eingeplant, wobei 80% dieser Mittel für die Polizei bestimmt sind. Und schließlich schlägt mit 1 Millionen e jährlich die Ausrüstung der Polizeibeamten mit Unterziehschutzwesten und Stichschutzwesten zu Buche. Auch das ist ein sehr wichtiger Bereich.
Für die Dienstfahrzeuge der Polizei sind jährlich 17,3 Millionen e eingeplant, und bei der Bereitschaftspolizei sind jährlich 7,4 Millionen e für Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände vorgesehen. Das ist eine Mehrung von 2 Millionen e pro Jahr, vor allem deshalb, weil der Bund seien Verpflichtungen in diesem Bereich nicht ausreichend nachkommt.
Für die anstehenden Wahlen im kommenden Jahr und im übernächsten Jahr, also zum einen die Landtags- und Bezirkstagswahlen und zum anderen im Jahre 2004 die Wahlen zum Europaparlament, sind ebenfalls entsprechende Mittel erforderlich. Die Kosten betragen für die Landtags- und die Bezirkstagswahlen 12,7 Millionen e und für die Wahl zum Europaparlament 9,5 Millionen e.
Ganz besonders eingehen darf ich nun noch auf den Brandschutz. Der Brandschutz wird ab dem Jahre 2003 erstmals zu 100% aus der Feuerschutzsteuer finanziert. Die Fördermittel im aktuellen Haushalt 2002 lagen mit 25,4 Millionen e weit unter dem Bedarf zur Förderung von Fahrzeugen, Geräten und Häusern der Feuerwehr. Das ist uns bewusst. Die hervorragenden Leistungen der Hilfsorganisationen wurden heute bereits gewürdigt. Für diese großartigen ehrenamtlichen Leistungen möchte auch ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Wir haben seitens der CSU-Fraktion durch entsprechende Anträge versucht, die Mittel, die bisher zu gering waren, um den Bedarf vollständig abdecken zu können, entsprechend zu erhöhen. Es konnten entscheidende Verbesserungen erreicht werden. De facto stehen im Jahre 2003/2004 für die allgemeine Feuerwehrförderung jeweils rund 7 Millionen e mehr an Fördermitteln zur Verfügung als im Jahre 2002, sodass in 2003 32,4 Millionen e und im Jahre 2004 32,7 Millionen e für die Feuerwehrförderung zur Verfügung stehen. Die Erstattung an die Rettungsdienstorganisationen für Fahrzeuge und IuK-Dienste erfolgt wie im Vorjahr in Höhe von 15,3 Millionen e.
Schließlich noch ein Wort zum Katastrophenschutzfonds. Hier lag die regelmäßige staatliche Zuführung pro Jahr bei 1,1 Millionen e. Über das Sicherheitskonzept kommt eine zusätzliche Zuführung in Höhe von 2,2 Millionen e im nächsten Jahr und von 6,2 Millionen e im Jahre 2004 hinzu. Im Jahre 2003 sind darüber hinaus insgesamt 6 Millionen e für die Einsatzkosten bayerischer Feuerwehren und Hilfsorganisationen beim Elbehochwasser einzuplanen. Soweit der Sachhaushalt.
Ich komme nun zum Hochbau. Für 44 laufende Maßnahmen und 23 Planungen beträgt das Finanzvolumen jährlich 50 Millionen e. Der Baubeginn für die Polizeiinspektion in Bad Tölz und für die Polizeiinspektion Augsburg Mitte ist jeweils für das Jahr 2004 vorgesehen. Das musste um ein Jahr verschoben werden; dazu komme ich noch.
Zwingend erforderlich ist die Generalsanierung der zentralen Hundeschule in Herzogau in der Oberpfalz mit Gesamtkosten von 3 Millionen e. Diese Maßnahme ist auf Initiative der CSU-Fraktion – insbesondere auf Anregung des Kollegen Markus Sackmann – mit aufgenommen worden. Als Beginn für diese große Sanierungsmaßnahme wird die Zeit Ende 2004 Anfang 2005 angestrebt.
Zusätzlich zum Einzelplan 03 A mussten noch entsprechende Ergänzungen vorgenommen werden, darunter 370000 e für die Bewachungskosten bei den Ausreiseeinrichtungen, 380000 e Bewachungskosten am Landesamt für Verfassungsschutz. 1,12 Millionen e Minderausgaben sind entstanden wegen der Abschaffung des Essenszuschusses für den gehobenen und höheren Dienst.
Mit einer nachträglichen Änderung mussten bei einer Reihe von Ansätzen noch Einsparungen vorgenommen werden. Aufgrund der Einsparungen reduzieren sich die Ausgaben des Haushaltsplans 2003/2004 für 2003 um 48,75 Millionen Euro und für 2004 um 54,11 Millionen Euro.
Diese Einsparungen wurden mit einem Schwerpunkt überwiegend im Personalhaushalt vorgenommen. Das ist sicherlich für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schmerzlich, ich möchte hier jedoch um Verständnis werben. Wir können nicht mehr ausgeben, als es die Einnahmen zulassen. Es war unser Bestreben, die Einsparungen möglichst ausgewogen vorzunehmen und nicht einseitig die Beamten zu belasten.
Ein kurzes Fazit: Gerade in Zeiten enger Spielräume gilt es, Prioritäten richtig zu setzen. Mit den Mittelansätzen im Einzelplan 03 A wurden im Stellen– und auch im Sachhaushalt die notwendigen finanziellen Voraussetzungen geschaffen, dass der Bedarf für die bayerische Polizei und für die allgemeine innere Verwaltung gedeckt werden kann.
Im nationalen und internationalen Bereich halten wir bei der inneren Sicherheit und bei einer leistungsfähigen inneren Verwaltung jedem Vergleich stand und sind bestrebt, diese positive Entwicklung fortzuführen und unseren Vorsprung noch zu vergrößern.
Ich möchte abschließend dem Staatsminister des Innern, Herrn Dr. Günther Beckstein, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die stets gute Zusammenarbeit, für die außergewöhnlichen Leistungen insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit ein ganz herzliches Wort des Dankes sagen.
Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung zum Einzelplan 03 A in seiner endgültigen Fassung und um die Ablehnung der eingebrachten Änderungsanträge, die zusätzliche finanzielle Belastungen von über 90 Millionen Euro gebracht hätten und nicht finanzierbar wären.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in Erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Ich möchte rekapitulieren und die Ziele des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahre 1996 herausstellen: Die Ziele dieses Gesetzes waren, den Anteil von Frauen dort, wo sie in erheblich geringerer Zahl als Männer beschäftigt sind, zu erhöhen und die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu sichern. Mit dem Gesetz wurden Vorgaben für Stellenausschreibungen, Einstellungen, Fortbildungen und den beruflichen Aufstieg formuliert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artikel 8 Absatz 2 des Bayerisches Gleichstellungsgesetzes regelt die Berücksichtigung von sozialen Kompetenzen bei der Besetzung von Stellen, bei der Beförderung und bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten. Diese Regelung bezieht sich also auch auf die Berücksichtigung von Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen sowie aus ehrenamtlichen Tätigkeiten. Sie bezieht sich auf die Besetzung öffentlicher Stellen, soweit diese Fähigkeiten für die zu übertragenden Tätigkeiten erheblich sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen der SPD sind offenbar selbst nicht von der zwingenden Notwendigkeit der genannten Ergänzung überzeugt. Wie wäre wohl sonst die folgende Aussage in der Begründung des Gesetzentwurfes zu erklären? Ich zitiere: „Artikel 8 Absatz 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes umfasst somit auch die personalpolitischen Maßnahmen“.
Diese personalpolitischen Maßnahmen sind auch in einem vorhergehenden Satz angesprochen, bei dem es explizit um „Versetzung“ und „Umsetzung“ geht. Die Begriffe wurden allerdings nicht explizit in Artikel 8 Absatz 2 genannt.
Wir halten diese Ergänzung, die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, nicht für erforderlich. Ich möchte das begründen: Versetzungen und Umsetzungen sind ein Unterfall der im Gesetz genannten Besetzung von Beamten-, Richter-, Angestellten– und Arbeiterstellen. Beförderung und Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten sind zwar ebenfalls „Stellenbesetzungen“, sie werden aber im Gesetz zusätzlich genannt, weil es sich um die zahlenmäßig häufigsten Fälle in der Anwendung des Artikels 8 Absatz 2 handelt. Es wäre abwegig, hieraus den Umkehrschluss abzuleiten, dass dadurch Versetzung und Umsetzung von der Anwendung des Artikels 8 Absatz 2 ausgeschlossen seien. Die Behördenpraxis entspricht dieser rechtlichen Beurteilung. Probleme mit Artikel 8 Absatz 2 wurden weder von Dienststellen noch von Gleichstellungsbeauftragten vorgetragen.
Falls noch Unsicherheiten vorhanden sein sollten, die momentan nicht bekannt sind, können sie im Rahmen des Antrags der CSU vom 10. Oktober 2001, mit dem
der Staatsregierung ein Prüfauftrag gegeben wurde, ohne weiteres ausgeräumt werden. Wir halten diese allenfalls deklaratorische Gesetzesänderung, die mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für notwendig. Die Begründung des Gesetzentwurfs ist für uns nicht überzeugend. Wir werden das in den Ausschussberatungen erläutern. Schon heute kann ich Ihnen jedoch sagen: Wir sehen keine Notwendigkeit für diesen Gesetzentwurf, weil sowohl die Umsetzung als auch die Versetzung im jetzigen Gesetzestext implizit enthalten sind.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer bewährten Praxis folgend, wurde auch in dieser Legislaturperiode von der Staatsregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der kommunalen Gliederung eingebracht. Wie bereits ausgeführt worden ist, ist im Rahmen dieses sogenannten Korrekturgesetzes in sieben Fällen den Neugliederungswünschen entsprochen worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass kommunale Gebietskörperschaften eine Änderung erfahren. Fünf davon befinden sich im Regierungsbezirk Oberpfalz, einer in Oberfranken und eine kommunale Gebietskörperschaft in Mittelfranken.
Es handelt sich um Gemeinden, die nach den Kriterien der Gebietsreform und der Nachkorrektur aus den jeweiligen Verwaltungsgemeinschaften entlassen werden können. Das erfolgt nach den Kriterien, die das Gesetz vorschreibt. Den eingereichten Anträgen auf Wiederbildung ehemaliger Gemeinden, die teilweise auch von der SPD unterstützt werden, können wir nicht entsprechen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen in diesen Fällen nicht erfüllt sind. Ich werde das im Detail noch darlegen und versuchen herauszuarbeiten, wo unser Dissens ist bzw. wo wir unterschiedliche Auffassungen haben.
Ich möchte generell darauf hinweisen, dass bei der Auflösung von Einheitsgemeinden strengere Kriterien im Gesetz vorgesehen sind als bei der Änderung von Verwaltungsgemeinschaften. Das hat einen einfachen und eindeutigen Grund. Wenn man Einheitsgemeinden auflöst, dann müssen Gemeinden neu gebildet werden, wohingegen bei Verwaltungsgemeinschaften die kommunalen Gebietskörperschaften noch bestehen und diese lediglich eine einheitliche Verwaltung haben.
Lassen Sie mich auf die Dissenspunkte im Detail eingehen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass selbstverständlich für uns objektive Kriterien in jedem Fall zählen. Vorhin ist es so dargestellt worden, als würden wir uns die Kriterien so zurecht legen, wie es gerade unserer Auffassung entspricht. Ich möchte deutlich sagen, dass wir an den eindeutigen gesetzlichen Rahmen gebunden sind und die Kriterien in jedem Fall objektiv zur Anwendung bringen. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die SPD in einigen Bereichen einen gewissen Schlingerkurs gefahren ist. Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass die SPD aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl gewissen Strömungen vor Ort Rechnung getragen und plötzlich ihre Meinung wieder geändert hat.
Es ist ausführlich angesprochen worden, dass sich die SPD nun gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim und auch gegen die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf wendet. Das ist schon eine interessante Entwicklung; denn in den Ausschussberatungen, die sehr ausführlich insbesondere im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit vorgenommen worden sind, hatte die SPD ursprünglich der Auflösung dieser beiden Verwaltungsgemeinschaften schon zugestimmt. Plötzlich hat sie die Meinung geändert und einen eigenen Antrag auf
der Drucksache 14/7625 eingebracht. Jetzt will sie diese Auflösung plötzlich nicht mehr.
Wir treten dafür ein, dass die Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim aufgelöst und die Gemeinde Köfering aus dieser VG entlassen wird, weil alle maßgeblichen Kriterien erfüllt werden. Die Gemeinde Köfering hat ihren Entlassungsantrag mit dem erheblichen Einwohnerzuwachs begründet. Weiterhin ist die Leistungsfähigkeit der Gemeinde für den Aufbau und den Unterhalt einer eigenen Verwaltung gegeben. Die verbleibende Restverwaltungsgemeinschaft ist nicht gefährdet, sodass eindeutig die Voraussetzungen erfüllt sind, die für eine Auflösung bzw. eine Herauslösung der Gemeinde Köfering aus der VG sprechen.
Zu der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf möchte ich auch einige Details darlegen. Wir haben in einem nachgeschobenen Anhörungsverfahren und bei einem Ortstermin alle maßgeblichen Kriterien bis ins letzte Detail überprüfen lassen, um zu einer sachgerechten und guten Entscheidung zu kommen. Die Gemeinde Pettendorf will aus der Verwaltungsgemeinschaft Pettendorf entlassen werden. Die Restverwaltungsgemeinschaft besteht dann noch aus den Gemeinden Pielenhofen und Wolfsegg. Die Restverwaltungsgemeinschaft ist mit 2567 Einwohnern sicherlich eine relativ kleine Verwaltungsgemeinschaft. Sie zählt zu den kleinsten Verwaltungsgemeinschaften in Bayern. Gleichwohl ist die Leistungsfähigkeit dieser Restverwaltungsgemeinschaft noch gegeben, sodass alle maßgeblichen Aufgaben auch weiterhin von dieser verbleibenden Verwaltungsgemeinschaft erfüllt werden können.
Was nun den Sitz anbelangt, so hat es zugegebenermaßen eine Änderung bei uns gegeben. Das geschah aber nicht willkürlich. Nachdem der Sitz ursprünglich für Pielenhofen vorgesehen war, ist noch einmal eine Kommission vor Ort gewesen und hat sich insbesondere im Hinblick auf die Unterbringung der gemeindlichen Verwaltung bzw. der VG-Verwaltung kundig gemacht und eruiert, ob das in dem ehemaligen Schulgebäude in Pielenhofen überhaupt möglich ist. Es hat sich herausgestellt, dass verschiedene Voraussetzungen nicht erfüllt sind und es nicht so funktionieren kann, wie wir es uns ursprünglich vorgestellt haben. Deshalb haben uns auch in diesem Fall objektive und sachliche Gründe eine Änderung vornehmen lassen, sodass wir den Sitz nach Wolfsegg geben wollen und die Verwaltungsgemeinschaft den Namen Pielenhofen-Wolfsegg erhalten soll. Soweit zu den beiden Dissenspunkten bei der Änderung bei Verwaltungsgemeinschaften.
Lassen Sie mich nun noch ganz kurz darlegen, wieso wir bei der Auflösung von Einheitsgemeinden unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Zunächst zur Ausgliederung der ehemaligen Gemeinde Hofstetten aus der Gemeinde Hitzhofen: Ich habe eingangs schon gesagt, dass bei der Änderung einer Einheitsgemeinde sehr strenge Kriterien anzuwenden sind. Die Gründe des öffentlichen Wohls sind sehr genau zu prüfen. Von der Gemeinde Hitzhofen wurde als nahezu
alleiniger Grund für den Antrag auf Ausgliederung eine geheime Abstimmung der stimmberechtigten Einwohner des Gemeindeteils Hofstetten vom 13. 02. 2000 vorgelegt, bei der sich eine Mehrheit für die Wiederbildung der ehemaligen Gemeinde Hofstetten ausgesprochen hat. Es gibt jedoch enge wirtschaftliche, finanzielle und andere Verflechtungen mit dem Ortsteil Hofstetten. Zum anderen wurden keine sonstigen Gründe des öffentlichen Wohls vorgetragen, sodass eine Ausgliederung aus unserer Sicht nicht begründet worden konnte und nicht gerechtfertigt werden kann. Wir können uns auch hier dem Ansinnen der SPD-Fraktion nicht anschließen.
Mit dem Ansinnen, dass der ehemalige Markt Pleinting wieder selbstständig wird, haben wir uns – wie Frau Kollegin Schmitt-Bussinger zutreffend ausgeführt hat – hier im Hohen Haus mehrfach befasst. Die Stadt Vilshofen hat im Rahmen der früheren Gesetzgebungsverfahren in mehreren Beschlüssen – wie Sie auch zutreffend gesagt haben – die Ausgliederung abgelehnt. Es gibt jetzt einen neuen Beschluss aus diesem Jahr, vom 18. Januar 2001, mit dem die Ausgliederung erneut abgelehnt worden ist. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1997 die Klage des Marktes Pleinting abgewiesen.
Ein ganz entscheidender Punkt ist aber für uns, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind; denn es liegt keine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat von Vilshofen für eine Ausgliederung vor. Es wird von der SPD immer wieder ignoriert, dass hier eine wichtige Voraussetzung, die im Gesetz vorgegeben ist, nicht vorliegt. Deshalb können wir uns dem Antrag der SPD nicht anschließen.
Die weiteren Änderungsanträge wurden bereits ausführlich erläutert, sodass ich es mir ersparen kann, das noch einmal im Einzelnen darzulegen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, damit möglichst bald wieder eindeutige Verhältnisse geschaffen werden und es in diesem Zusammenhang nicht zu einer Hängepartie kommt.
Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/7477. Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass die SPD-Anträge von uns abgelehnt werden und dass unserem Änderungsantrag die Zustimmung gegeben wird.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute in Zweiter Lesung zu einem Gesetzentwurf der Staatsregierung sprechen zu können, der bereits in den Ausschussberatungen überaus positiv beurteilt wurde und es inhaltlich in jeder Form ist. In diesem Gesetzentwurf geht es um die Reisekostenvergütung für Beamte und Richter. Mit diesem Gesetzentwurf wurde eine konzeptionelle Neugestaltung vorgenommen, die eine weitgehende Verwaltungsvereinfachung mit sich bringt. Der Gesetzentwurf hat außerdem den Vorteil, dass er dank
der zügigen Beratung bereits rückwirkend zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten kann.
Der Entwurf beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Anhebung der Wegstreckenentschädigung, wenngleich dies zweifelsohne sein positives Herzstück ist. In vielen anderen Bundesländern wurde lediglich eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung vorgenommen, um damit den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Bayern hat hingegen ein grundlegend neues Gesetz erarbeitet, das als großer Wurf bezeichnet werden kann. Ich werde das im Einzelnen begründen.
Die Kostenerstattung für Dienstreisen wurde vereinfacht und den praktischen Erfordernissen angepasst. Erstmals ist es gelungen, eine einheitliche Wegstreckenentschädigung einzuführen. Gemäß Artikel 6 des Gesetzentwurfs entfällt die Unterscheidung von Fahrten aus triftigem Grund und den Fahrten mit dem anerkannten Pkw. Außerdem entfällt künftig die Staffelung nach dem Hubraum des benutzten Fahrzeugs. Zu begrüßen ist die Anhebung der Wegstreckenentschädigung von 38 bzw. 53 Pfennig auf einheitlich 58 Pfennig.
Diese Größenordnung wird von vielen anderen Ländern nicht erreicht, von denen wir uns damit positiv abheben. Mit dieser Anhebung wird vielfach vorgetragenen Forderungen und Wünschen entsprochen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung der so genannten kleinen Wegstreckenentschädigung; das ist die Fahrzeugbenutzung ohne triftige Gründe. Diese Änderung macht eine zeitaufwendige Vergleichsberechnung mit den Kosten der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entbehrlich. Schließlich werden die Zustimmungsvorbehalte von obersten Dienstbehörden aufgehoben. Damit wird die Ressortverantwortung beim Gesetzesvollzug gestärkt. Dann werden insgesamt drei Rechtsverordnungen in das Gesetz integriert. Der Kostenersatz für Dienstreisen und Dienstgänge, der derzeit in verschiedenen Rechtsverordnungen und Rechtsvorschriften geregelt ist, wird künftig in einem einzigen Gesetz, nämlich im Reisekostengesetz zusammengefasst.
Ich möchte noch auf die aufgerufenen Änderungsanträge eingehen. Der Änderungsantrag auf Drucksache 14/6017 der SPD-Fraktion zielt darauf ab, dass allen Bediensteten bei der Benutzung der Bundesbahn die Kosten der ersten Klasse erstattet werden, während der Gesetzentwurf dies nur ab der Besoldungsgruppe A 8 vorsieht. Wir konnten uns diesem Änderungsantrag in den Ausschüssen nicht anschließen, da es kein einziges Bundesland gibt, in dem einheitlich allen Bediensteten die Kosten für die erste Klasse erstattet werden. Außerdem ist sicher davon auszugehen, dass die Bediensteten ab der Besoldungsgruppe A 8, also die Bediensteten, die dem gehobenen und höheren Dienst angehören, während der Fahrt zu arbeiten haben und Akten mitführen. Daher ist es besonders wichtig, dass sie in der ersten Klasse ihre Akten ungestört studieren können.
Ein weiterer Differenzpunkt war die Kostenerstattung für Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung. Die SPD fordert in ihrem Änderungsantrag, das im Gesetzentwurf vorgesehene Tagegeld in Höhe von 75% auf 100% anzuheben. Dabei wird aber übersehen, dass bei der Kostenerstattung bei Aus- und Fortbildung ohnehin eine Verbesserung des bisherigen Zustands erreicht worden ist; keinesfalls ist eine Verschlechterung eingetreten. Die Erstattung der Übernachtungskosten wird auf 100% angehoben. Auch die Wegstreckenentschädigung wurde angehoben. Schließlich muss man den Gesamtkostenrahmen für diese Gesetzesnovelle in Höhe von 6,5 Millionen DM im Auge haben. Hätte man allen Forderungen der SPD Rechnung getragen, wären 5 Millionen DM hinzugekommen, was den Rahmen gesprengt hätte, ganz abgesehen davon, dass rein sachliche Gründe dagegen sprachen.
Die CSU-Fraktion will mit ihrem Änderungsantrag eine zusätzliche Schlechtwegegeldentschädigung von sechs Pfennig pro Kilometer für die Mitarbeiter der staatlichen Forstverwaltung einführen, womit deren Sondersituation und deren zusätzlichen Aufwendungen Rechnung getragen werden soll. Nur Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg entschädigen ihre Mitarbeiter in der Forstverwaltung in ähnlicher Weise. Den Wünschen, auch in der Landwirtschaftsverwaltung und bei der Obersten Baubehörde eine ähnliche Anpassung vorzunehmen, konnte aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden.
Durch die zügige Beratung in den Fachausschüssen kann der insgesamt ausgewogene und wirklich gute Gesetzentwurf kurzfristig in Kraft treten. Der Entwurf verbindet die Vorteile einer grundlegenden inhaltlich-materiellen Vereinfachung, einer wirklich beispielhaften Verwaltungsvereinfachung, mit einer durchaus spürbaren Wegstreckenentschädigung. Die Fraktionen haben sich darum bemüht, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu beraten, damit wir ihn heute verabschieden können. Wir sind der Auffassung: Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß, bitte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Finanzausgleich darf ich eine besondere Facette ansprechen, nämlich den kommunalen Finanzausgleich. Bevor ich das aber tue, möchte ich einen Satz zur Debatte im Zusammenhang mit dem Deutschen Orden verlieren. Ich möchte mich an die Kollegen der SPD-Fraktion wenden und sie darauf hinweisen, dass der SPD-Bürgermeister aus Weyarn, wo der Orden seinen Hauptsitz hat, in den letzten Tagen – wie er mir berichtet hat – händeringend versucht hat, Sie von dieser völlig unsinnigen Debatte und Kampagne abzubringen. Der SPD-Bürgermeister Pelzer, der die Interna wie kein anderer aus Ihren Reihen kennt, weil er bei den
meisten entscheidenden Gesprächen mit am Tisch saß, hat alles getan, um die Kampagne zu vermeiden. Er ist bitter enttäuscht,
dass Sie es trotzdem aus politisch kleinkarierten Motiven nicht unterlassen konnten, eine solche Debatte und Kampagne vom Zaun zu brechen.
Das spricht eindeutig für ihn und gegen Sie.
Nun zum kommunalen Finanzausgleich: Die gute Finanzausstattung der Kommunen ist die entscheidende Grundlage für die gedeihliche Entwicklung eines Landes. Deshalb sind die Leistungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein wichtiger Kernbereich des bayerischen Staatshaushalts. Das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2001 sieht eine wesentliche Steigerung im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2000 vor, nämlich um 302 Millionen DM auf nunmehr 11,3 Milliarden DM. Das bedeutet ein überproportionales Anwachsen des kommunalen Finanzausgleichs; denn während der Gesamthaushalt um 2,1% steigt, steigen die kommunalen Ausgaben um 2,8%. Die bayerischen Kommunen können sich auf den Freistaat verlassen. Das sehen die meisten Kommunen so, und das sehen auch die kommunalen Spitzenverbände so; denn die Vereinbarungen und die Ausgestaltung des Finanzausgleichs wurden im besten Einvernehmen mit allen kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Die Schwerpunkte des Finanzausgleichs 2001 sind zum einen die Entlastung im Verwaltungshaushalt. Der andere wichtige Bereich sind die Investitionen, die von den Kommunen durchgeführt und die entsprechend unterstützt werden.
Lassen Sie mich einige Schwerpunkte zur Entlastung des Verwaltungshaushalts sagen. Mit 35% machen die Schlüsselzuweisungen den größten Anteil am Finanzausgleich aus. Die Schlüsselzuweisungen steigen um 171 Millionen DM auf 3,9 Milliarden DM an. Das sind 4,6%, mehr als das Doppelte dessen, um das der Haushalt insgesamt ansteigt. Das sind ungebundene Deckungsmittel für die Verwaltungshaushalte, über welche die Kommunen selbstständig und ohne staatlichen Einfluss verfügen können. Sie gleichen unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten und Belastungen aus, und die weit überproportionale Steigerung entspricht einem wichtigen Anliegen der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen. Von der Opposition wurden im Zusammenhang mit den Schlüsselzuweisungen immer wieder Vergleiche angestellt, die völlig unzulässig und völlig schief sind.
Darauf möchte ich kurz eingehen. Ein Ländervergleich, isoliert bei den Schlüsselzuweisungen, ist nicht aussagekräftig, weil der Kommunalisierungsgrad von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und weil außerdem in den einzelnen Ländern innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs die Prioritätensetzung völlig unterschiedlich ist. Außerdem sind beträchtliche strukturelle Systemunterschiede beim kommunalen Finanzausgleich über die Länder hinweg gesehen festzustellen. Ich
möchte das an einem Beispiel festmachen. In BadenWürttemberg müssen die Kommunen im Jahr 2000 3,9 Milliarden DM über die Finanzausgleichsumlage in den kommunalen Finanzausgleich einspeisen. Diese Finanzausgleichsumlage bewirkt jedoch lediglich eine Umverteilung zwischen den baden-württembergischen Kommunen, ohne zu einer finanziellen Verbesserung der kommunalen Ebene beizutragen. Wenn man derart unterschiedliche Systeme und Berechnungsmethoden miteinander in Vergleich setzt, entsteht ein völlig verzerrtes Bild.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere Entlastung des Verwaltungshaushalts wird durch den Sozialhilfeausgleich der Bezirke erreicht. Obwohl die Einnahmen bei den Bezirken im Jahr 2001 um circa 157 Millionen DM steigen werden, sich die Situation also verbessert, wird der Sozialhilfeausgleich an die Bezirke mit 550 Millionen DM auf gleichem Niveau beibehalten werden. Das bewirkt, dass die Erhöhung der Bezirksumlage voraussichtlich vermieden werden kann. Das ist ein entscheidender Vorteil für die Landkreise.
Herr Kollege, wenn die Werte gleich bleiben, besteht überhaupt keine Veranlassung für die Erhöhung der Umlage.
Die Erstattungquote der Schülerbeförderungskosten wird weiterhin bei 60% bleiben.
Zur Beibehaltung dieser Quote sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Auch hier ist eine Steigerung des Ansatzes, und zwar von 380 auf 410 Millionen DM erforderlich.
Weil auch die Finanzierbarkeit überprüft werden muss. In unserem Haushalt wird auf Sparsamkeit Rücksicht genommen. Wir haben aber trotz dieses Ansatzes eine Steigerung vorgenommen.
Wenn Sie aufgepasst hätten, Herr Müller, hätten Sie mitbekommen, dass der Ansatz von 380 auf 410 Millionen DM erhöht wurde.
Ich möchte nicht auf die Details eingehen.
Ein weiterer wichtiger Kernbereich ist die Steigerung der Investitionskraft.
Neben den ungebundenen Deckungsmitteln sind pauschale Zuweisungen bzw. projektbezogene Zuweisungen für die Kommunen der zweite wichtige Baustein. Investitionsförderung ist in Bayern, dem größten Flächenland unter den westdeutschen Bundesländern mit seinen 2056 Gemeinden, von besonderer Bedeutung. Erst durch ausreichend dotierte Fördermittel werden manche kleineren und finanzschwachen Gemeinden in die Lage versetzt, Kindergärten, Schulhäuser, Straßen, Abwasseranlagen usw. zu erstellen und zu unterhalten. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhielten die bayerischen Kommunen im Jahre 1999 mit rund 179 DM pro Kopf die höchsten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen. Die Kommunen in vergleichbaren Flächenländern mussten sich mit 136 DM pro Einwohner begnügen.
Der allgemeine kommunale Hochbau nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes ist ein wichtiger Bereich. Dort ist eine Anhebung um 33 Millionen DM auf nunmehr 426 Millionen DM vorgesehen. Zusätzliche Schulbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Reform der Realschule und der Hauptschule sollen ermöglicht werden. Dem hohen Abfinanzierungsbedarf muss entsprechend Rechnung getragen werden.
Bei den Investitionspauschalen ist eine Anhebung von 50 Millionen DM auf 247 Millionen DM vorgesehen. Das erweitert die Spielräume zum Beispiel für die Ausstattungen der Schulen mit PCs und IuK-Technik.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Krankenhausbau. Die Leistungen bleiben bei 1,2 Milliarden DM. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Gemeinwesens und trägt zur Stärkung der Baukonjunktur insgesamt bei.
Ein letzter wichtiger Punkt bei den Investitionen ist der Straßenbau und der Straßenunterhalt. Trotz des erheblichen Rückgangs der KFZ-Steuermittel, die dort mit einfließen, wird das Niveau des Vorjahres gehalten. Das konnte durch gewisse Umschichtungen erreicht werden, die auch in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt wurden.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Finanzausgleichsleistungen des Freistaats an seine Kommunen können sich im Ländervergleich weiß Gott sehen lassen. Sie sind in fast allen Bereichen überproportional hoch und in positiver Weise gewürdigt worden. Bei den reinen Landesleistungen nimmt Bayern im Jahr 2000 mit rund 805 DM pro Einwohner eine Spitzenstellung unter den westdeutschen Ländern ein. In den anderen Ländern beträgt der Durchschnittswert 734 DM.
Dass der Finanzausgleich insgesamt angemessen und ausreichend dotiert ist, zeigen allgemeine finanzwirtschaftliche Daten. So lag die Verschuldung der bayerischen Kommunen Ende 1999 mit 1998 DM pro Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt von 2145 DM. Die Zinsausgaben betrugen 1999 nur 3,4% der Gesamtausgaben. Die Kommunen der westdeutschen Flächenlän
der mussten im Durchschnitt 3,8% für Zinsen aufwenden.
Ich möchte noch einmal besonders auf die Investitionsquote hinweisen. Diese betrug sage und schreibe 23%. Die Kommunen in den übrigen Ländern kamen nur auf eine Quote von 16%; das bedeutet einen Investitionsvorsprung der bayerischen Kommunen von jährlich über 3 Milliarden DM. Mit dem kommunalen Finanzausgleich, den ich in groben Umrissen dargelegt habe, trägt der Freistaat entscheidend dazu bei, dass die Spitzenstellung bei den Investitionsquoten erhalten bleibt. Ein wichtiger Kernbereich des bayerischen Staatshaushalts – das habe ich einleitend gesagt -ist der kommunale Finanzausgleich. Dieser ist insgesamt ausgewogen und sachgerecht. Man kann zwar über einzelne Bereiche trefflich streiten, muss aber den Gesamtzusammenhang sehen.
Es wird für die bayerischen Kommunen eine Menge getan. – Herr Kollege Mehrlich, Sie können sich selber dazu äußern und Ihre Sicht der Dinge darlegen.
Die gute Finanzausstattung der Kommunen in Bayern, die in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zustande gekommen ist, wird auch in Zukunft die Grundlage für eine gedeihliche Entwicklung in unserem Land sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Hauptdiskussionspunkt bei der sechsten Alpenschutzkonferenz in Luzern war das Verkehrsprotokoll, wie bereits erwähnt worden ist. Dieses Verkehrsprotokoll zählt zweifelsohne zu den wichtigsten Vereinbarungen im Rahmen der Alpenschutzkonvention. Ich darf in meinen Ausführungen zunächst auf die wesentlichen Ziele hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsprotokoll zu sehen sind. Es geht in erster Linie darum, die Belastungen und Risiken des inneralpinen aber auch des alpenquerenden Verkehrs
auf ein Maß zu senken, das für die Menschen, die Tiere und auch für die Pflanzen erträglich ist. Das soll erreicht werden durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Dies wiederum bedeutet letzten Endes, dass der Individualverkehr auf der Straße weitgehend eingeschränkt werden soll; denn vom Zurückdrängen kann man bedauerlicherweise kaum mehr reden.
Das Verkehrsprotokoll wurde nach langen Verhandlungen – insgesamt hat es zehn Jahre gedauert – am 31.10.2000 in Luzern unterzeichnet. Die ursächliche Schwierigkeit, die zu überwinden war und einer Unterzeichnung lange im Wege stand, waren die starre Haltung Österreichs, das ein Vetorecht auch für Straßenprojekte in den Nachbarstaaten verankert wissen wollte. Das hat Österreich sehr viel Kritik eingebracht. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass man für diese Haltung der Alpenrepublik durchaus Verständnis aufbringen muss, wenn man bedenkt, dass 28% der Fläche des Alpenraums in Österreich liegt. Damit entfällt der höchste Anteil aller acht Anrainerstaaten auf den Nachbarstaat, und ein Viertel der Gesamtbevölkerung, die natürlich durch den Verkehr besonders betroffen ist, lebt in Österreich.
Augenfällig für die starken Verkehrsbelastungen und die massiven Auswirkungen, die sich daraus ergeben, sind die Vorkommnisse an der Brennerautobahn, auf der der Verkehr enorm zugenommen hat.
Österreichs Sorge galt vor allen Dingen dem Bau der sogenannten Alemannia, dem in erster Linie von Italien verfolgten Projekt der Autobahnverbindung von Triest nach München. Die Alpenrepublik wandte sich auch gegen verschiedene Ortsumfahrungen. Nach langen kontroversen Verhandlungen wurde dieses Verkehrsprotokoll mit der Auflage beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Maßnahmen zur Umsetzung entwickeln soll; denn es geht ja darum, das Ganze mit Leben zu erfüllen und das, was auf dem Papier steht, auch tatsächlich umzusetzen.
Anstelle eines Vetorechts wurde ein Streitbeilegungsverfahren beschlossen, mit dem die Entscheidung über Auslegungsfragen des Protokolls einem Schiedsgericht übertragen wird.
Die Vertragsparteien haben sich auf folgende wichtige Punkte geeinigt: Neubauten und wesentliche Änderungen von Verkehrsinfrastrukturen sollen zwischen den Ländern abgestimmt, umweltverträgliche Verkehrsmittel begünstigt, Kosten von Neubauten für Verkehrsinfrastrukturen müssen von den Verursachern getragen und auf den Bau neuer alpenquerender Straßen soll verzichtet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Straßen mehr gebaut werden können. Ausgenommen von den Beschränkungen wurden Straßenprojekte ausgenommen, die Bestandteil des geltenden Bundesfernstraßenbedarfsplans sind. Denn der Bundesfernstraßenbedarfsplan war zum Zeitpunkt der Annahme des Protokolls bereits festgelegt. Er gilt für die A 7 Nesselwang – Füssen, für die B 19 Immenstadt – Kempten, die B 2 Eschenlohe – Garmisch-Partenkirchen und für die B 15 Regensburg – Landshut – Rosenheim. Diese Strecken, die nach allgemeiner Überzeugung zwingend notwendig
sind, sind von der Annahme des Verkehrsprotokolls nicht tangiert.
Der Bau neuer inneralpiner Straßen ist auch in Zukunft möglich, sofern Umweltverträglichkeitsprüfungen positiv ausfallen und die Bedürfnisse nach Transportkapazitäten nicht durch eine bessere Auslastung bestehender Straßen- und Bahnkapazitäten erfüllt werden können. Besonders wichtig wird sein, dass alle Vertragsparteien den Resultaten der Überprüfungen von Umweltverträglichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung tragen, damit die Schutzkonvention mit Leben erfüllt wird und die Belastungen von Menschen, Tieren und Straßen durch den Verkehr in den Alpen erträglich gestaltet werden können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gerade gebeten worden, mit mehr Leidenschaft und mit Feuer zu sprechen. Ich weiß nicht, ob das bei
einer Ersten Lesung, bei einer Gesetzeseinbringung so gut möglich ist. Ich werde mich aber auf alle Fälle bemühen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bayerische Besoldungsgesetz, das zuletzt 1991, also vor neun Jahren novelliert wurde, muss wegen einer Reihe von Rechtsund Organisationsänderungen an die derzeitigen Verhältnisse angepasst werden. Diese Notwendigkeit begründet sich durch vielfältige Auswirkungen, welche die Veränderungen auf die Vorschriften des bayerischen Besoldungsgesetzes und auf die in der bayerischen Besoldungsordnung geregelten Ämter haben.
Die Anpassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und somit der Hauptteil des von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurfs steht also im Mittelpunkt. Darüber hinaus sind Änderungen im Versorgungsrücklagegesetz, in der Funktionszulagenverordnung für Lehrkräfte und in der Stellenzulagenverordnung für Leiter von Landwirtschaftsämtern vorgesehen. Außerdem sind eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorzunehmen, die notwendig geworden sind, weil zahlreiche Vorschriften von dem Gesetzentwurf berührt werden. Auch organisatorische Änderungen waren zu berücksichtigen, zum Beispiel die neuen Behördenbezeichnungen, die Veränderungen im Zuständigkeitsbereich, beispielsweise beim Ministerialbeauftragten für Fachoberschulen.
Eine geschlechtsneutrale Formulierung war vorzusehen und ist jetzt geschaffen worden, wie der Herr Finanzminister bereits erwähnt hat. Damit ist Neuland betreten worden. Dies ist das erste Besoldungsgesetz in Deutschland, das geschlechtsneutrale Formulierungen enthält.
Das Wichtigste aber, verehrte Damen und Herren, sind die materiellen Änderungen, also die inhaltlichen Änderungen. Ich will einige Beispiele anführen, nämlich die Hebung der Fachlehrer in Justizvollzugsanstalten, die Gewährung einer Zulage für die zentralen Fachberater an städtischen Realschulen in München, die Hebung der Fachberater für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie, neue Ämter für Beratungsrektoren an Schulberatungsstellen, Leitungsämter für Gesamtschulen besonderer Art, neue Ämter für Rektoren als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle usw. Es gibt also eine Reihe von grundlegenden Änderungen inhaltlicher, also materieller Art. Anzuführen wäre beispielsweise noch ein neues Amt für den Vertreter des Ständigen Vertreters an großen Realschulen, ein neues Amt für weitere Vertreter der Leiter der Berufsbildungszentren und das Zusammenfassen aller Zulagenbeträge in einer Anlage zum Gesetz.
Verehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält auch zwei Änderungen der Beihilferegelungen. Erstens eröffnet er den Kommunen die Möglichkeit, im Wege des Outsourcing geeignete öffentliche oder nichtöffentliche Stellen damit zu beauftragen, die Beihilfeanträge zu bearbeiten. Zweitens wird die Beihilfeberechtigung der Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitnehmern der Privatwirtschaft ein Privileg darstellt, abgeschafft.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Schließlich wird die Funktionszulagenverordnung für Lehrkräfte in zwei Punkten geändert. Eine Verschlechterung stellt der schon beschriebene Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage dar; eine Verbesserung bedeutet hingegen die Gewährung einer Zulage für die Landesbeauftragten für den Computereinsatz und programmierten Unterricht im Fachunterricht. Dies sind derzeit fünfzehn Beamte.
Verehrte Damen und Herren, seitens der Opposition wurde – das ist mir im Vorfeld zu Ohren gekommen – die angeblich verspätete Vorlage des Gesetzentwurfes kritisiert. Dieser Kritik möchte ich eindeutig entgegentreten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich doch um einen äußerst umfangreichen Gesetzentwurf handelt, da durch ihn so viele Vorschriften tangiert werden. Somit bedurfte dieser umfangreiche Entwurf einer entsprechend intensiven und qualifizierten Vorbereitung. Es hätte nichts geholfen, wenn mit heißer Nadel ein Gesetzentwurf gestrickt worden wäre, aber anschließend unter Umständen sofort Nachbesserungen erforderlich gewesen wären. Wir werden in den Ausschussberatungen noch ausführlich Gelegenheit haben, auf diesen umfangreichen Gesetzentwurf einzugehen. Wir werden sicherlich ausführlich über einzelne wichtige Punkte und Abschnitte diskutieren.