Barbara Stamm

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die vor allem der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Kollege Maget, angesprochen hat. Ich gehe davon aus, dass er zurückkommt und sich das anhört, was ich auf seine persönlichen Äußerungen zu sagen habe. Ich habe ein Recht, darauf zu antworten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Ministerpräsident und der Fraktionsvorsitzende bereits ausführlich dazu Stellung genommen haben, möchte ich kurz auf den Bericht der Kontrollkommission der Europäischen Union eingehen. Der Bundeslandwirtschaftsminister selbst hat sich – das ist nachzulesen – anlässlich der Sondersitzung des Agrarausschusses und des gesundheitspolitischen Ausschusses in der vergangenen Woche in Berlin darüber beschwert, dass die EU der Bundesregierung den Bericht erst um den 20. Dezember herum vorgelegt hat und dass über einen Bericht der Kontrollkommission diskutiert wird, ohne dass dieser Bericht offiziell bei dem betreffenden Mitgliedsland, nämlich der Bundesrepublik Deutschland, eingegangen ist.
Nach wie vor gibt es keinen offiziellen Bericht. Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ist eine Verordnung abgedruckt, in der genau steht, wie die Kommission mit derartigen Berichten umzugehen hat. Festgelegt ist, dass der Bericht dem Mitgliedsland in der jeweiligen Sprache – im vorliegenden Fall also in Deutsch – vorgelegt werden muss.
Das ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Weiter gibt es einen Artikel 7, in dem es heißt:
Anscheinend haben Sie an einer Aufklärung kein Interesse. Ich rede von Artikel 7 und nicht mehr von der deutschen Sprache. Maßgebend sind die Vorgaben, die in einem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht sind. Für den Fall, dass die Kommission nach der Kontrolle der Auffassung ist, dass eine gesundheitliche Gefahr besteht, heißt es in Artikel 7: „In dringenden Fällen oder wenn bei den Kontrollen vor Ort eine Gefahr für die Gesundheit festgestellt wird, wird der Mitgliedstaat unverzüglich und in jedem Fall binnen zehn Arbeitstagen nach Abschluss der Kontrolle schriftlich von dem Kontrollergebnis in Kenntnis gesetzt. Der Mitgliedstaat nimmt unverzüglich Stellung, spätestens jedoch binnen zehn Arbeitstagen nach Erhalt des schriftlichen Berichts von der Kommission.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Inspektion davon ausgegangen wäre, dass aufgrund der Untersuchungsergebnisse, die im LUA Süd festgestellt worden sind, eine gesundheitliche Gefahr besteht, hätte die Kommission dies dem Mitgliedstaat innerhalb von zehn Tagen schriftlich mitteilen müssen. Das ist nicht geschehen.
Daraus schließe ich, dass die Inspektoren vor Ort zwar Mängel festgestellt, aber keine gesundheitliche Gefahr für die Menschen gesehen haben. Das schließe ich daraus.
Ich rede jetzt nicht von BSE, sondern ich rede von dem, was Sie seit einigen Tagen in der Öffentlichkeit und auch heute wieder im Plenum kritisieren und was den Inspektionsbericht der EU betrifft. Darüber rede ich. Dazu erlaube ich mir Stellung zu nehmen. Das war die Vorbemerkung, die ich dazu machen wollte.
Sie brauchen mich nicht darüber zu belehren, was die Wahrheit ist und was nicht. Ich habe mich hier in diesem Parlament immer an die Wahrheit gehalten.
Es ist richtig, dass die Inspektion im LUA Süd gewesen ist.
Landesuntersuchungsamt Südbayern. In Bayern gibt es zwei Landesuntersuchungsämter. Die Inspektoren waren nicht im Landesuntersuchungsamt Nordbayern, sondern nur im Landesuntersuchungsamt Südbayern, so dass es von dort zugegebenermaßen eine Moment
aufnahme gegeben hat. Die Momentaufnahme sah so aus – auch das ist richtig –, dass beim Landesuntersuchungsamt Südbayern Proben in einem Zustand eingingen, der einen histologischen Test nicht mehr erlaubte. Für einen histologischen Test braucht man einwandfreie Proben. Das heißt, das Gewebe, das aus dem Gehirn entnommen wurde, muss in einem einwandfreien Zustand sein. Beim histologischen Test müssen die Proben, die aus dem Gehirn entnommen werden, in Formalin eingelegt werden. Das ist Voraussetzung für den Test, sonst kann er nicht durchgeführt werden. Die Proben müssen nämlich hart werden, damit sie geschnitten werden können und die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden können.
Herr Kollege, ich habe versucht, Ihnen darzustellen, dass die Proben – und das waren die meisten – nicht im Landesuntersuchungsamt Südbayern vergammelt sind, sondern dass sie bereits in einem Zustand ins Haus gekommen sind, der einen histologischen Test nicht mehr erlaubte. Das ist Tatsache, und das ist die Wahrheit.
Die Situation ist schwierig. Wenn man über diese Dinge diskutiert, muss man sich auch damit beschäftigen, wie die Praxis aussieht. Es geht um gefallene Tiere. Wir wissen, dass sich die Tiere gerade im südbayerischen Raum im Sommer zumeist nicht im Stall oder auf dem Hof, sondern draußen auf der Weide oder sogar auf der Alm befinden. Wenn ein Tier im Sommer auf der Weide oder auf der Alm stirbt, ist es bei den vorhandenen Temperaturen sehr schwierig, das Tier rechtzeitig wegzubringen.
Herr Kollege Starzmann, hören Sie mir bitte zu. Sie wissen genau, wie das bei den gefallenen Tieren abläuft. Das gefallene Tier muss vom Bauern erst in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. In der Tierkörperbeseitigungsanstalt muss die Probe entnommen werden. Die Probe wird dann von der Tierkörperbeseitigungsanstalt in das Landesuntersuchungsamt Südbayern gebracht. Das ist die Realität. Das ist der histologische Test. Im Rahmen des Überwachungsprogramms der Europäischen Union ist der histologische Test vorgesehen. Soviel wollte ich vorweg sagen.
Herr Starzmann, ich habe Ihnen sehr lange zugehört. Ich will jetzt meine Rede zu Ende führen. Am Schluss bin ich bereit, Fragen zu beantworten, aber jetzt möchte ich im Zusammenhang vortragen. Ihr Fraktionsvorsitzender ist nicht unterbrochen worden, und das nehme ich für mich auch in Anspruch.
Die Europäische Union hat uns vorgegeben, dass im Rahmen des Überwachungsprogramms zum einen histologische Tests durchgeführt werden. Zum anderen muss aber auch eine bestimmte Zahl von Stichproben im Jahr genommen werden. Für jedes Mitgliedsland der Europäischen Union wurde eine Anzahl von Stichproben vorgegeben. Bayern hatte dabei im Rahmen dieses Überwachungsprogramms der Europäischen Union pro Jahr 195 Stichproben zu entnehmen. 1998 hat dieses Überwachungsprogramm begonnen. Demnach hätten wir 1998195 Tests durchführen müssen. 1999 hätten wir wiederum 195 Tests vornehmen müssen.
Herr Kollege Wahnschaffe, Sie müssen es schon mir überlassen, in welcher Reihenfolge ich die Tatsachen vortrage. Das, was Sie hören wollen, sage ich schon noch. Sie werden es schon noch erfahren.
In den Jahren 1998 und 1999 haben wir mehr Tests durchgeführt, als uns von der EU vorgeschrieben wurde. Im Jahr 2000 galt das Überwachungsprogramm der EU immer noch. Auch im Jahr 2000 hätten wir wiederum 195 Tests vornehmen müssen. Wir haben jedoch im Jahr 2000 statt der 195 im Rahmen des Überwachungsprogramms vorgeschriebenen Tests 1255 durchgeführt. Davon wurden im Landesuntersuchungsamt Südbayern 839 und im Landesuntersuchungsamt Nordbayern 416 Tests durchgeführt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, alleine an der Zahl der 839 Tests, die im Landesuntersuchungsamt Südbayern durchgeführt wurden, sehen Sie, dass ich das Problem abgestellt habe, dass Proben deswegen nicht mehr untersucht werden können, weil sie nicht mehr einwandfrei waren, wie es 1998 passiert ist. Ich habe verlangt, dass dafür gesorgt wird, dass die Proben untersuchungsfähig sind. Obwohl von der EU nur der histologische Test – also das Einlegen in Formalin – vorgegeben ist, habe ich Ende letzten Jahres angeordnet, dass parallel dazu ein Schnelltest durchgeführt wird. Das heißt also, dass wir ab 1. Januar 2001 bei allen gefallenen und bei allen kranken Tieren in unseren Landesuntersuchungsämtern den nach wie vor von der EU vorgegebenen histologischen Test, parallel dazu aber auch den Schnelltest durchführen.
Das habe ich bereits Ende des letzten Jahres und nicht erst in diesem Jahr angeordnet.
Wir haben auch noch etwas anderes gemacht. 1997 und 1998 hatten wir in Bayern auch noch Tierbestände aus der Schweiz und aus Großbritannien – es waren rund 3000 Tiere. Auch diese Tiere haben wir nach der Keulung getestet. Somit hatten wir im Jahr 2000 in unseren Landesuntersuchungsämtern – gefallene, kranke Tiere und Tiere aus Großbritannien und der Schweiz zusammen – insgesamt 4 255 Tests durchgeführt. Ich glaube, dass wir damit unserer Verantwortung im Rahmen des Überwachungsprogramms der Europäischen Union nachgekommen sind.
Herr Kollege Maget, Sie haben mir hier unterstellt, dass ich das Parlament angelogen hätte. Herr Kollege Dürr hat es auch getan.
Aber Herr Kollege Dürr hat es gesagt! Er hat gemeint, ich hätte nicht die Wahrheit gesagt oder ich hätte gelogen oder wie auch immer.
Weder mein Ministerium noch ich habe gelogen.
Es geht doch um das Tier aus Weilheim-Schongau, das auch Herr Kollege Wahnschaffe angesprochen hat. Alle Tests, die wir im Rahmen des Überwachungsprogramms durchgeführt haben, waren negativ gewesen – bis auf einen, auf den ich jetzt zu sprechen komme. Ich meine damit das Tier aus Weilheim-Schongau. Dieses Tier wurde am 2. November notgeschlachtet, weil es krank war. Es ist daraufhin zur Probe ins Landesuntersuchungsamt Südbayern gegeben worden. Dort wurde eine Probe entnommen und histologisch untersucht. Diese histologische Untersuchung hat bis zum 29. November gedauert. Die histologische Untersuchung dauert mindestens 14 Tage, manchmal auch länger.
Am 29. November war das Ergebnis der Untersuchung der Probe von diesem getöteten Tier aus WeilheimSchongau vorgelegen. Das Ergebnis der histologischen Untersuchung war negativ gewesen. Das war am 29. November. Die Plenarsitzung war jedoch am 28. November gewesen. Also habe ich Ihnen am 28. November letzten Jahres in diesem Haus überhaupt nichts von einem Verdachtsfall sagen können. Erst am 29. November hatten wir von dem Tier, welches im Rahmen des Überwachungsprogramms untersucht wurde, einen negativen Befund. Allerdings hat sich der zuständige Beamte mit diesem negativen Befund nicht wie bei anderen negativen Befunden zufrieden gegeben. Er hat sich noch einmal das Blatt des Amtstierarztes angesehen und das negative Ergebnis deshalb angezweifelt, weil die Auffälligkeiten, die der Amtstierarzt am lebenden Tier festgestellt und schriftlich festgehalten hat, auf einen BSE-Verdacht hindeuteten. Daraufhin hat sich dieser Beamte am 1. Dezember mit Tübingen in Verbindung gesetzt und dort den Sachverhalt mitgeteilt. Er hat auch eine Probe dorthin geschickt und darum gebeten, diese Probe noch einmal zu untersuchen.
Nein, das Ergebnis war völlig negativ, Herr Kollege.
Aufgrund der Auffälligkeiten, die der Amtstierarzt am lebenden Tier festgestellt und schriftlich festgehalten hat, hat der Beamte im Landesuntersuchungsamt Südbayern am 1. Dezember Tübingen darum gebeten, noch einmal nachzuschauen. Er war sich nicht sicher, ob der Befund tatsächlich negativ war. Der Beamte war also gewissenhaft und sorgfältig.
Tübingen hat allerdings gesagt, dass sie den Test momentan nicht durchführen könnten, weil sie sehr viel zu tun hätten. Tübingen hat vielmehr vorgeschlagen, den Test im Landesuntersuchungsamt Nordbayern durchzuführen. Es ist richtig, dass Tübingen zwar am 1. Dezember eingeschaltet wurde, dass der Versand der Probe an das Landesuntersuchungsamt Nordbayern aber erst am 11. Dezember erfolgte, so dass wir den positiven Befund erst am 19. Dezember hatten. Dem zuständigen Beamten im Landesuntersuchungsamt Südbayern kann kein Vorwurf gemacht werden. Ich könnte ihm allenfalls vorwerfen, dass er die Probe nach der Absage aus Tübingen nicht sofort an das Landesuntersuchungsamt Nordbayern weitergegeben hat. Tübingen hatte er zwar sofort eingeschaltet, dann lagen aber zehn Tage dazwischen, bis er das Landesuntersuchungsamt Nordbayern eingeschaltet hat. Sie wissen aber auch, dass in diesem Fall keine Gefahr mehr bestand, weil aus diesem Stall ab 2. November nichts mehr herausgegangen ist. Das ist auch amtlich festgestellt worden.
Ich darf ein Weiteres sagen; zum Jahresbericht des LUA Nord will ich mich nicht weiter äußern. Herr Kollege Dr. Dürr, ich bin gerne dazu bereit, alle Unterlagen zur Tiermehlerhitzung vorzulegen. Wir können alles detailliert belegen.
Wir können belegen, dass bei den fraglichen Befunden, die vor allem beim LUA Nord aufgetreten sind, Untersuchungen vorgenommen wurden, dass die Kreisverwaltungsbehörden dazu aufgefordert wurden und dass bis auf den einen Fall, den Herr Kollege Glück angesprochen hat – auch dort wurde alles überprüft –, alles nachuntersucht wurde. Beim LUA Nord ist alles so gelaufen, wie ich es dargestellt habe. Wir können Ihnen alles darlegen, auch das, was mit Tiermehlerhitzung zusammenhängt. Auch im Landesuntersuchungsamt Südbayern wurde jedem einzelnen Fall nachgegangen, wurde alles nochmals überprüft. Das können wir nachweisen.
Selbstverständlich sind auch Proben entnommen worden; darauf wurde schon hingewiesen.
Herr Kollege Maget, Sie haben mich auf die von der Firma Hipp veranlassten Tests angesprochen und erklärt, die Regierung von Oberbayern habe BSE-Tests verboten. Herr Kollege, das haben wir nicht getan. Tat
sache ist vielmehr, dass das Labor, bei dem die Firma Hipp freiwillig testen lassen wollte, einen Test verwenden wollte, der in Deutschland noch nicht genehmigt war. Nicht das bayerische Gesundheitsministerium, eine andere hiesige obere Landesbehörde oder eine andere Stelle hier in Bayern lässt Testverfahren zu, sondern eine speziell dafür zuständige Bundesbehörde. Die Zulassung des Prionics-Checks – um diesen Test geht es hier – wurde zwar schon im Juni vergangenen Jahres beantragt; das Verfahren wurde aber erst am 22. Dezember für Deutschland zugelassen. Herr Kollege Maget, es geht hier nicht darum, dass wir ein Labor nicht hätten testen lassen wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Landesbehörde, hier die Regierung von Oberbayern, nur die Verwendung eines Tests genehmigen kann, der von der zuständigen obersten Bundesbehörde zugelassen ist. Was würden Sie mir denn sagen, wenn ich hier in Bayern einen Test anwenden ließe, nachdem jemand erklärt hat, das Verfahren sei schon ausgereift, und sich im Nachhinein herausstellte, dass das nicht zutrifft? Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, in dem Fall würden Sie doch erklären, ich hätte die Entscheidung der zuständigen Bundesbehörde abwarten sollen.
So bitte ich darum, den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Darauf werde ich auch noch zu sprechen kommen. Sie sind sehr ungeduldig, Herr Kollege Wahnschaffe. Aber vielleicht werden Sie im Laufe der Zeit etwas ruhiger werden.
Jetzt komme ich zu den freiwilligen Tests, die Frau Ministerin Höhn veranlasst hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? Es geht um folgende Frage: Wo setzen wir beim Testen den Schwerpunkt, wenn wir in Deutschland jetzt schon große Testkapazitäten benötigen, diese aber erst nach und nach schaffen müssen? Im Gegensatz zu Frau Höhn habe ich die Auffassung vertreten, dass wir nicht vornehmlich junge Tiere testen sollten. Schauen Sie sich einmal die von Frau Höhn vorgelegte Statistik an. Sie hat viel testen lassen; das trifft zu. Doch hat sie sehr viel an jungen Tieren testen lassen, nämlich an Rindern, die erst 24 Monate alt waren, teilweise schon an Rindern ab dem 20. Lebensmonat.
Frau Höhn vertrat die Auffassung, dass man Rinder schon ab dem 20. Lebensmonat testen lassen sollte.
Darum drehte sich unsere Diskussion.
Wir testen in Deutschland jetzt vermehrt. Allerdings meine ich, es wäre besser, schwerpunktmäßig die gefallenen und die kranken Tiere zu untersuchen. Da erfahren wir vielleicht mehr, als wenn wir nur junge Tiere testen.
So habe ich die Auffassung vertreten, dass wir die gefallenen und die kranken Tiere nicht erst ab dem 1. Januar 2001 untersuchen sollten, sondern schon ab Mitte Oktober 2000. Ich habe mich also für ein Vorziehen der flächendeckenden Einführung von Tests an gefallenen und an kranken Tieren eingesetzt. So lautete mein Appell an die Adresse von Frau Höhn –: Lasst uns nicht die gesunden, jungen Tiere im Stall testen, sondern schwerpunktmäßig zunächst die kranken und die gefallenen.
Sodann habe ich mich mit der Bitte an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt, die Einführung obligatorischer Tests an gefallenen und an kranken Tieren vorzuziehen. Dies habe ich übrigens schon mit Schreiben vom 13. August vergangenen Jahres getan. Das erwähne ich, damit Sie wissen, wann ich mich schon für mehr Tests eingesetzt habe. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. Sie können sich bestätigen lassen, von wann mein Schreiben datiert.
(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir denken die ganze Zeit darüber nach!)
Ich habe also dem Bundeslandwirtschaftsminister am 13. August 2000 geschrieben und ihn darum gebeten, verstärkt gefallene und kranke Rinder untersuchen zu lassen und die Einführung obligatorischer Tests für diese Tiere vorzuziehen. Er antwortete mir mit Schreiben vom 31. August 2000, das bei uns am 5. September eingegangen ist:
Durch die Kommissionsentscheidung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Januar 2001 eine hohe Anzahl von Stichproben mit Schnelltests auf BSE zu untersuchen. Die Umsetzungsfrist von mehr als sechs Monaten wurde gewährt, damit alle Mitgliedstaaten die für die Untersuchungen erforderliche Logistik aufbauen können.
Hören Sie jetzt bitte gut zu, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen. In dem Brief heißt es weiter:
Ich halte es nicht für angebracht, den Beginn der flächendeckenden Untersuchungen vorzuziehen,...
Das wollte ich mit meinem Schreiben vom 13. August vergangenen Jahres erreichen: das Vorziehen der flächendeckenden Untersuchung von gefallenen und kranken Tieren. Ich wollte nicht, dass damit erst am 1. Januar 2001 begonnen wird. Dazu heißt es in dem zitierten Schreiben aus dem zuständigen Bundesministerium:
Ich halte es nicht für angebracht, den Beginn der flächendeckenden Untersuchungen vorzuziehen,...
meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, hören Sie weiter gut zu –
da die BSE-Schnelltests in Deutschland bislang noch nicht zugelassen sind.
Somit hatte es nach Auffassung des Bundesministeriums keinen Sinn, schon zum damaligen Zeitpunkt viel zu testen. Wir hatten es schließlich noch mit einem Schnelltest zu tun, der in Deutschland noch nicht zugelassen war.
Wissen Sie, dass besagter Schnelltest bis zum heutigen Tage noch nicht zugelassen ist? Was ist denn mit der Bundesbehörde?
In dem angesprochenen Schreiben heißt es weiter – ich darf auch dies noch vortragen –:
Meines Wissens ist die Logistik für diese Untersuchungen noch nicht in allen Bundesländern realisiert.
Was sagen Sie nun, meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN? Ich zitiere weiter:
Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft wird erst für die Untersuchungen ab dem 1. Januar 2001 gewährt.
Aha. Der Bund stellt also wiederum kein Geld für eine eventuell sinnvolle Maßnahme zur Verfügung.
Ein Vorziehen der Untersuchungen hätte zur Folge, dass die Bundesländer zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 300000 DM pro Monat für Entnahme und Untersuchung der Proben zu tragen hätten.
„Ein Vorziehen der Untersuchungen“, heißt es, und dabei ging es auch um die Einstufung und den Status Deutschlands.
Herr Kollege Maget, ich will eines sagen: Über mich kann gern ein Richter entscheiden; aber Sie, Herr Kollege Maget, sind für mich der ungeeignetste Richter. Das will ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen.
Herr Kollege Maget, die eine Aussage, die ich angeblich im Landtag zur Entsorgung der Tierkadaver getroffen habe, müssen Sie mir bitte nachweisen. Ich habe die Protokolle durchgesehen und habe auch meine Rede eben noch einmal durchgelesen, die ich damals zu Protokoll gegeben habe.
Was ich zu dem angesprochenen Antrag gesagt haben soll, kann ich nirgends finden.
Ich will Sie damit jetzt nicht länger aufhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Risikomaterial.
Ja, es wird sehr interessant; da haben Sie recht. Es wird sehr interessant.
Herr Kollege Maget hat nur die Briefe vorgelesen, die ich geschrieben habe. Die anderen Briefe hat er uns nicht vorgelesen. Ich weiß nicht, ob er es in Ihrer Fraktion getan hat. Vielleicht hatte er sie nicht. Ich denke, er hat sie, oder er hat gemeint, wir haben sie nicht mehr; ich weiß es nicht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was das Risikomaterial anbelangt – das sage ich nicht erst heute hier im Parlament, sondern das habe ich auch in den letzten Wochen gesagt; ich sage es heute noch einmal – würde ich nach dem, was ich heute weiß, nach den Maßnahmen, die wir inzwischen getroffen haben, und nach dem, was die Bayerische Staatsregierung und der Ministerpräsident heute angekündigt haben und was wir zum Teil schon auf den Weg gebracht haben, etwa die Selbstverpflichtung der Wirtschaft, heute einen solchen Brief und eine solche Aufforderung weder an den Bundeslandwirtschaftsminister noch an die Bundesgesundheitsministerin schreiben. Das ist nicht neu; das habe ich schon in den letzten Tagen gesagt, und ich sage es auch heute.
Weil ich das nicht mehr tun werde, habe ich dem Ministerpräsidenten schon in der Kabinettssitzung vor Weihnachten vorgeschlagen, weiteres Risikomaterial herausnehmen zu lassen, nicht nur das Rückenmark, sondern die ganze Wirbelsäule, den ganzen Darm, den man ab 2. Januar sowieso EU-weit herausnehmen muss, und die Milz, und zwar auch bei Schafen. Das war mein Vorschlag in der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten, und das ist auch besprochen worden.
Nun aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zu meinem Schreiben an die Bundesregierung. Herr Kollege Glück hat schon ein Schreiben vorgelesen und Ihnen zur Kenntnis gebracht. Ich habe ein weiteres Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministers vom 1. August 2000, unterschrieben von Herrn Funke. Dort heißt es:
Herr Staatssekretär Dr. Wille hat mit Schreiben vom 21.06.2000 die Amtschefs der Länder über die Risikomaterialentscheidung der Kommission unterrichtet. Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung am 29.06.2000 erlassen.
Herr Kollege Maget, das haben Sie dem Hohen Haus auch mitgeteilt.
Deutschland hatte in der Sitzung des Agrarrates der Europäischen Union am 19.06.2000 der Entscheidung nicht zugestimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie kritisieren – ich sage: zu Recht – mein Schreiben bezüglich des Risikomaterials, auch wenn ich es in einem ganz anderen Zusammenhang gesehen habe, weil zu diesem Zeitpunkt über die Aufhebung des Importverbots für englisches Rindfleisch diskutiert worden ist. Diesen Zusammenhang müssen Sie sehen.
Aber wenn Sie mein Schreiben kritisieren, was ich Ihnen zugestehe, müssen Sie – Sie tun ja so, als seien Sie diejenigen, die in diesem Land immer alles in Ordnung gehalten hätten oder alles in Ordnung bringen könnten – wissen, dass sich Ihr Bundeslandwirtschaftsminister in der entsprechenden Sitzung im EG-Agrarrat bezüglich der Beseitigung des Risikomaterials der Stimme enthalten hat. Das heißt, die Bundesrepublik Deutschland hat nicht zugestimmt. Das ist die Wahrheit.
Er schreibt:
... der Entscheidung nicht zugestimmt, da ich Ihre Auffassung teile, dass das gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene und in Deutschland seit langem übliche Verfahren
der Tierkörperbeseitigung die höchstmögliche Sicherheit auch im Hinblick auf das BSE-Risiko bietet. Das hat im Übrigen auch der wissenschaftliche Lenkungsausschuss in Brüssel wiederholt festgestellt.
Das hat der Bundeslandwirtschaftsminister geschrieben.
Nun haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Recht ein Schreiben angesprochen, das ich in der gleichen Angelegenheit an die Bundesgesundheitsministerin geschrieben habe. Herr Kollege Maget, Sie haben gesagt, ich bin als Gesundheitsministerin in Bayern nicht mehr tragbar und nicht mehr haltbar. Die Bundesgesundheitsministerin schreibt mir auf mein Schreiben hin, das Sie zitiert haben:
Ich habe größtes Verständnis dafür, dass Sie mit der anstehenden Verpflichtung, die in der Entscheidung
also in der entsprechenden EG-Richtlinie –
aufgelisteten Risikomaterialien gesondert zu beseitigen, nicht einverstanden sind.
„Ich habe größtes Verständnis, dass Sie nicht einverstanden sind“ – ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, die gleiche Bundesgesundheitsministerin würde mir heute ein solches Schreiben auch nicht mehr zur Antwort geben, und ich gestehe ihr das zu, was sie sagt. Sie fährt fort:
Wie Sie selbst darlegen, bietet das in Deutschland praktizierte Verfahren der Tierkörperbeseitigung auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die bis heute unwidersprochen größtmögliche Sicherheit im Hinblick auf die Inaktivierung, was BSE anbelangt. Der für die Tierkörperbeseitigungsregelungen zuständige Bundeslandwirtschaftsminister hat sich immer intensiv dafür eingesetzt, dass uns eine Ausnahme von besonderen Beseitigungsregelungen eingeräumt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, mit diesen Schriftstücken kann ich die Akte zum Risikomaterial schließen, weil ich ganz schlicht und einfach feststelle: Sie müssen zugeben, dass die Einschätzungen bei den Verantwortlichen auf Bundesebene genau die gleichen waren wie die, die wir und ich persönlich in Bayern gehabt haben.
Ich bekenne: Ich halte diese Einschätzung heute nicht mehr für richtig. Das wird auch deutlich an den Beschlüssen, die wir in den letzten Tagen getroffen haben, und bei den weiteren Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben. Ich kann Ihnen zusichern, dass bei uns in Bayern – übrigens nicht im übrigen Deutschland – alle gefallenen Tiere und alle kranken Tiere getestet werden. Die EU-Regelung sieht etwas anderes vor. Sie sieht einen Test ab 30 beziehungsweise 20 Monaten vor.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Wir wollen bei den gefallenen und kranken Tieren mehr wissen. Deswegen testen wir alle. Ich denke, es ist der richtige Weg, nicht erst bei den Schlachttieren, sondern schon bei den gefallenen und kranken Tieren anzusetzen und bei ihnen wirklich eine lückenlose Prüfung vorzunehmen. Immerhin fallen etwa 18000 Tiere an. Ich denke, das lohnt sich, und da bekommen wir eventuell auch Ergebnisse.
Herr Kollege Maget, Sie sagen, wir ignorieren die Forschung. Ist Ihnen entgangen, dass wir aus dem Bestand in der Oberpfalz die Zwillingsschwester zur Bundesforschungsanstalt in Tübingen gebracht haben? Ist Ihnen das entgangen? Wie können Sie sagen, wir ignorieren die Forschung?
Wir haben daran größtes Interesse.
- Ja, gut. Dann müssen Sie zumindest hervorheben, was wir in Bayern ganz konkret und bewusst mit der Wissenschaft angehen.
Ich habe Herrn Kollegen Zehetmair erst gestern zugesagt, dass die Wissenschaft jedes lebende Tier aus einem Bestand mit einem erkrankten Tier haben kann, um bei den Untersuchungen an lebenden Tieren weiterzukommen. Auch das Tier aus dem Landkreis Lindau – der Fall, der uns gestern als positiv mitgeteilt wurde – hat zunächst noch gelebt. Die Veterinäre hatten den Verdacht geäußert, dass es sich um BSE handeln könnte. Daraufhin wurde das Tier lebend in die Bundesforschungsanstalt gebracht, damit der dortige Leiter entsprechende Untersuchungen am lebenden Tier vornehmen konnte.
Herr Maget, ich nehme zur Kenntnis, was Sie gesagt haben, und ich kann auch sehr gut damit leben. Aber ich muss es noch einmal sagen: Wer wie Sie noch vor wenigen Tagen der Auffassung war, dass es überzogen ist, gegenüber England ein Importverbot aufrechtzuerhalten, obwohl es dort jeden Monat zu 20 neuen Erkrankungen kommt, der ist genauso leichtfertig. Da könnte ich auch sagen, Sie übersehen die Risiken.
Herr Kollege Maget, Sie können nicht mein Richter sein. Stellen Sie mir jemand anderen zur Verfügung, den ich dann akzeptiere. Sie kann ich nicht akzeptieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Das Wort hat nun Herr Staatsminister Miller.
Deshalb war es das Ziel meiner Arbeit, zusammen mit Barbara Stamm und Reinhold Bocklet im Bundesrat eine einheitliche Stellungnahme aller Bundesländer zustande zu bringen und in der Agrarministerkonferenz eine einstimmige Entschließung aller Landwirtschaftsminister in der Bundesrepublik.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen – ich sage „sehr geehrte“, obwohl ich das nicht mehr sagen sollte, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die Bäuerinnen und Bauern erwarten Lösungen, keine Schuldzuweisungen und vor allem keine kurzfristige Par
teipolitik. Ich sage Ihnen gleich, warum. Ich tue das ungern, aber ich muss Ihnen sagen: Wenn in Bayern geschlampt und geschlafen worden wäre, würde das mindestens in gleicher Weise für Schleswig-Holstein gelten. Wir haben in Bayern leider sechs BSE-Fälle. Wir haben in Schleswig-Holstein leider zwei BSE-Fälle. Bayern hat aber 3,5 mal so viel Rinder wie Schleswig-Holstein.
Ich möchte diese Rechnung nicht weiterführen und auch nie mehr anführen.
Ich wollte Ihnen damit nur zeigen, wohin eine einseitige Betrachtungsweise führt.
Wenn Sie vorgetragen haben, dass die EU-Kontrolle bei Futtermitteln etwas ans Tageslicht gebracht habe und die Staatsregierung „ertappt“ wurde, dann ist das falsch. Vielmehr stammen die Zahlen, mit denen die EU Furore macht, von der Staatsregierung. Die Kommission war lediglich zwei Stunden in einem Mischfutterbetrieb. Nicht alle unsere Zahlen, die wir nachgeliefert haben, sind bisher in den Berichtsentwurf eingeflossen. Wir hoffen, dass die endgültige Fassung des Berichts zu einem anderen Bild führt.
Eines ist unbestritten: Bayern hat nachweislich die größte Zahl von mikroskopischen Untersuchungen in Auftrag gegeben. Obwohl in Nordrhein-Westfalen doppelt so viel Mischfutter produziert wird, wurde in Bayern die dreifache Anzahl von Untersuchungen auf Tiermehl durchgeführt.
Auch der Bericht über Nordrhein-Westfalen – Sie müssen ihn schon genau lesen – ist nicht so günstig, wie Sie glauben. Dort sind immerhin 32 Verunreinigungen aufgeführt,
und die Anweisungen waren aufgrund der Stellungnahme der Verbände und aufgrund der allgemeinen Situation in allen Ländern gleich.
Nun komme ich zu der Feststellung, dass im Falle des positiven Befundes keine Rückrufaktion stattgefunden hat. Der Herstellerbetrieb wurde umgehend von einem Mitarbeiter der Landesanstalt für Ernährung aufgesucht und einer Nachkontrolle unterzogen. Inzwischen wurden auch entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.
Auch bezüglich der personellen Besetzung möchte ich einen falschen Eindruck korrigieren. Wir haben ein Sachgebiet Getreide- und Futtermittelwirtschaft, das herangezogen worden ist. Die Mitarbeiter des Sachgebiets Futtermittelkontrolle wurden nicht aufgeführt, auch nicht die Abteilung Recht und Verwaltung, die die Abteilung in der LfE unterstützt. Nicht berücksichtigt wurden
außerdem die 17 bzw. jetzt 20 Probenehmer an den Ämtern für Landwirtschaft draußen im Land, wo die Firmen sind, wo die Bauernhöfe sind, wo die Händler sind.
Es stimmt, dass 1995 im Zuge der Privatisierung die Mikroskopie abgebaut und die Untersuchungen an den Landesuntersuchungsanstalten in Hameln und in Speyer vorgenommen wurden. Sie können uns aber nicht vorwerfen, dass nicht exakt gearbeitet wurde, weil das Anstalten in anderen Bundesländern sind und nicht unsere eigenen Mitarbeiter.
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet? Im Dezember wurde die Zahl der Proben und der Untersuchungen auf Tiermehl massiv erhöht. Ich hatte bereits Anfang November, nachdem mir gesagt worden war, da ist nichts drin, darum gebeten, die Zahl der Untersuchungen zu erhöhen. Im Dezember haben wir die Proben um das Dreißigfache erhöht, nämlich von 10 auf fast 300.
Wir sind dabei, eine eigene Mikroskopie aufzubauen, die Untersuchungsmethodik auf PCR, das heißt Gensequenzanalyse, die die EU mit uns angefangen hat, zu Ende zu entwickeln – die EU ist mittlerweile ausgestiegen – und die amtliche Futtermittelüberwachung personell zu verstärken.
Außerdem haben wir einen Futtermittelservice für die Landwirte eingerichtet, die selber Proben ziehen und untersuchen lassen können. Durch Sofortmaßnahmen der LfE sind am 22. Dezember 700 Bescheide an Futtermittelhändler und Hersteller gegangen. Die Futtermittelpartien wurden gesperrt. Mit Bescheid vom 2. Januar wurde die Verbrennung dieser Futtermittel angeordnet.
Durch eine Verstärkung der Buchprüfungen werden gleichzeitig die für die Futtermittelherstellung verwendeten Einzelkomponenten und ihre Herkunft bei einer Reihe von Betrieben festgestellt. Ein besonderes Augenmerk haben wir auf die Herstellung von Milchaustauschern gerichtet. Bei der Überprüfung ist erfahrenes und geschultes Personal im Einsatz.
Ich möchte nicht wiederholen, was der Herr Ministerpräsident heute schon ausgeführt hat, das können Sie nachlesen. Die EU trägt selber einen Teil der Schuld, weil sie das ursprüngliche totale Tiermehlverbot in Wiederkäuerfutter aufgeweicht hat und Tiermehl von Geflügel, von Fischen und von Blut enthalten sein konnte. Das hat zu Schwierigkeiten bei der Untersuchung geführt, was bedeutet, bei einer Konzentration von unter 1 Prozent bis zum 31. Mai 1999 und von unter 0,5 Prozent ab dem 1. Juni 1999 war ein gerichtsverwertbarer Beweis nicht gegeben.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie mir dies nicht glauben, sehen Sie bitte in dem Bericht nach, den die Bundesregierung letzte Woche in den Ausschüssen für Gesundheit und Ernährung gegeben hat, in dem es so steht – die genaue Begründung und derselbe Verlauf –, als hätten Sie es von uns abgeschrieben. Aufgrund der Nachweisprobleme hat Bayern auf meinen Vorschlag hin am 21. November ein generelles Verbot von Tiermehl und tiermehlhaltigen Futtermitteln gefordert. Heute wird tapfer diskutiert, und bis 1997 wur
den die Anträge gestellt. Sie regieren seit 1998 in Berlin – Futtermittelrecht ist Bundesrecht. Wenn Sie von der Gefährlichkeit der Futtermittel gewusst haben, müssen Sie der Bevölkerung erklären, warum Sie in den zwei Jahren nichts unternommen haben. Herr Dr. Dürr, Ihre Behauptung, die Lobby sei mir mehr wert gewesen als die Bürger, weise ich entschieden zurück.
Sie regieren in Berlin mit. Was haben Sie in den zwei Jahren getan? Können Sie Aktivitäten nachweisen, die darauf gerichtet waren, das Tiermehl aus der Verfütterung herauszubringen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 2. Dezember gilt deutschlandweit generell das Tiermehlverbot. Damit haben wir eine neue Rechtsgrundlage. Es gibt Pressemeldungen anderer Bundesländer, die Sie über das Internet abrufen können. Die Situation ärgert mich ungeheuer; nach dem Verbot gab es um den 18.12. erste Prüfungen mit folgenden Ergebnissen: In Baden-Württemberg waren 40% der Proben kontaminiert, in SchleswigHolstein und Thüringen 33%, in Sachsen-Anhalt und Bayern 20% der Proben. In Bayern wurden in sieben von 38 Proben Spuren festgestellt. Das Tiermehl muss aus der Verfütterung herausgenommen werden. Auch die Schweiz hat jetzt, ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland das Tiermehl für Schweine und Geflügel generell verboten, um diese Spuren zu beseitigen. Aber was machen wir? Gegen die Hersteller wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gleichzeitig erhalten die Hersteller und Händler die Anordnung, die betreffenden Futtermittel zu sperren und unschädlich zu beseitigen. Die Tierhalter werden angewiesen, das Futter weder zu verfüttern noch weiterzugeben, sondern an die Lieferanten zurückzugeben. Die Landesanstalt für Ernährung muss dies kontrollieren. Wir haben eine anonyme Anzeige erhalten, wonach 1996 eine Firma tiermehlhaltige Milchaustauscher von Baden-Württemberg nach Bayern geliefert hat. In dieser Angelegenheit hat die Landesanstalt am 4. Januar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Eine Bemerkung zu dem Brief von Landwirtschaftsminister Funke. Wenn ich Bundeslandwirtschaftsminister Funke, der in Brüssel die Gespräche führt, die heute dargestellte Situation schildere und darauf von ihm am 17. Juni des letzten Jahres zur Antwort bekomme, er teile meine Auffassung voll, frage ich mich, was man anderes machen soll; ähnlich war der Tenor auf den Agrarministerkonferenzen dieses Jahres.
Was das Zeichen „Qualität Herkunft aus Bayern“ betrifft, habe ich letzte Woche Professor Kihm in Bern gesagt, dass ich bis zum ersten Fall in Schleswig-Holstein davon ausgegangen sei, dass Deutschland BSE-frei sei. Professor Kihm hat daraufhin gesagt, zu Beginn seiner Untersuchungen hätte er geschworen, dass die Schweiz BSE-frei sei, denn auch dort sei Tiermehl nie an Wiederkäuer verfüttert und nie aus England importiert worden. Hätte ich sagen sollen, in Deutschland oder Bayern herrscht BSE? Ich wäre dann gefragt worden: Wo? Welch großes Vertrauen in das Siegel „Qualität Herkunft
aus Bayern“ gesetzt wurde, können Sie in der Rede des Bundeskanzlers nachlesen, der als erste Reaktion auf BSE gesagt hat, in Bayern gebe es doch so eine Kette, worauf andere den baden-württembergischen Namen gerufen haben. Der Bundeskanzler hat damit unser Zeichen „Qualität Herkunft aus Bayern“ gemeint.
Es gibt ein Agrarpapier der Staatssekretäre Dr. Wille und Baake, des Landwirtschafts- bzw. Umweltministeriums, wonach ein Qualitätssiegel mit klaren Kennzeichnungsregelungen die Entscheidungen der Einkäufer erleichtern soll. Aber Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben gesagt, nur wir hätten dies herausgestellt. Die SPD-Fraktion hat am 23. Oktober im federführenden Landwirtschaftsausschuss folgendem Beschluss einstimmig zugestimmt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bemühungen für die Einführung eines EU-weiten Herkunftsnachweises für Fleisch und Fleischprodukte gezielt zu unterstützen.“ Kollegin Hecht hat wörtlich gesagt: „Wo immer die Verbraucher in der Europäischen Union Rindfleisch kaufen, müssen sie sicher sein, ein gutes und für den Verzehr unbedenkliches Erzeugnis zu bekommen.“ Das bayerische Qualitäts- und Herkunftszeichen, das durch das Programm „Offene Stalltür“ sehr gut ergänzt werde, sichere das zu. Am 01.03.2000 hat Frau Kollegin Lück dem Ausschuss gesagt, das bayerische Qualitätszeichen habe sich bei den Skandalen in der jüngsten Vergangenheit, besonders beim BSE-Skandal, sehr bewährt. Es habe geholfen, das Vertrauen der Verbraucher in bayerische Erzeugnisse zu stärken.
Ich zitiere nur aus den Unterlagen.
Herr Maget, was Sie alles machen und beherrschen. Aus einem Artikel einer Fachzeitschrift, deren Drucklegung am 22.11. war, zitieren Sie: „Zur Verfütterung von Tiermehl und Fleischknochenmehl...“ Die Fortsetzung „an Mastschweine“ haben Sie weggelassen; dies ist bis zum 01.12. erlaubt gewesen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Inzwischen ist dies klargestellt worden. Allein mit dieser Tatsache verunsichern Sie die Menschen und verleumden Sie mich. Dass man mit so wenig so viel anrichten kann, konnte ich mir nicht vorstellen. Wenn wir in Zukunft diskutieren, stünde es der SPD und den GRÜNEN gut an und wäre es ein Akt der Ehrlichkeit, einzugestehen, dass Ihre Bundesregierung alles daran gesetzt hat, die Industrialisierung auf Bundes- und EU-Ebene und den Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft zu verschärfen. Die scheinheilige Forderung nach naturnaher Landwirtschaft und artgerechter Tierhaltung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf Bundes- und EU-Ebene wirksame Weichenstellungen notwendig sind.
Ich begrüße es außerordentlich, dass dies nun eingesehen wird, und hoffe, dass es zu einer entsprechenden Änderung der Agrarpolitik kommt. Wir werden in den nächsten Wochen unsere Vorschläge in einem Eckpunkte-Programm vorlegen.
Weitere Lehren aus der BSE-Situation lassen sich einfach und schnell auf den Punkt bringen: Die Wissenschaft hat die notwendigen Erkenntnisse und Lösungen nicht schlagartig bereit, wenn uns die Natur mit Problemen wie BSE konfrontiert. Die lückenhaften Erkenntnisse im wissenschaftlichen Bereich zwingen uns zu einer breiten Prävention, da man nicht punktgenau ansetzen kann. Prävention erfordert Solidarität zwischen allen Beteiligten und kostet Geld. BSE ist weder ein bayerisches noch ein deutsches, sondern längst ein europäisches Problem. Um dieses in die richtigen Bahnen zu lenken, müssen alle intensiv zusammenarbeiten.
Ein Grundsatz der Ernährungspolitik, für die ich auch verantwortlich bin, ist: Bei der Lebensmittelsicherheit darf es kein Splitting zwischen fragwürdigen Standards für Einkommensschwache und Prämienprodukten für gut betuchte Verbrauchergruppen geben.
Ich werde die einzelnen Punkte noch aufführen, möchte das aber im Einzelnen heute nicht mehr tun. Wir müssen jedenfalls mehr darüber wissen, von woher BSE in unser Land kommt und wohin die Reise geht.
Das sind die entscheidenden Fragen. Ich weiß auch, ohne das verniedlichen oder herunterspielen zu wollen: Tierkrankheiten waren immer eine große Herausforderung für die Landwirtschaft. Wir alle zusammen müssen über Ländergrenzen hinweg alles tun, um diese Tierkrankheit zu bekämpfen und sie wieder loszuwerden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nach § 116 hat Frau Kollegin Lück um eine Zwischenbemerkung gebeten. Ich bitte Sie an das Rednerpult, Sie haben zwei Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Strasser, Ihnen geht es nur um eine unglaubliche Kampagne. Das zeigt sich daran, wie kleinkariert Sie in diesem Hause diskutieren. 2400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Ordens in Nordrhein-Westfalen hoffen darauf, eventuell noch ein November-, ein Dezember– und ein Weihnachtsgehalt zu bekommen. In Bayern hoffen darauf 1400 Mitarbeiter des Deutschen Ordens. Heute ist diese Entscheidung gefallen. Jetzt werfen Sie uns vor, dass wir einen Brief nach NordrheinWestfalen an die falsche Adresse geschickt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben an den Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen geschrieben und nicht an die Krankenhausministerin. Wenn Sie dies trotz der Hektik, die wir in den letzen Tagen hatten, zu beanstanden haben, Herr Kollege Strasser,
sagt das etwas über das Niveau, auf dem Sie diskutieren.
Wenn der Sozialminister nicht zuständig und nicht in der Lage ist, das mit seiner Kollegin zu besprechen, ist das ein Armutszeugnis für die dortige Regierung. Das müssen die untereinander ausmachen.
Herr Kollege Strasser, Sie sprachen vom Ehrenamt. Sie rühmen die Bundesregierung für ihre Taten.
Ich erinnere Sie an die Show, die Sie abgezogen haben, als es um die Freiwillige Feuerwehr gegangen ist. Das, was der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern passiert ist, ist der Bundesregierung zu verdanken. Haben Sie vergessen, was der Bundeskanzler beim Deutschen Feuerwehrtag der Freiwilligen Feuerwehrleute in Augsburg versprochen hat? – Herr Kollege Strasser, bis zum heutigen Tag ist nichts passiert. Das sind die Tatsachen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur wenige Sätze dazu sagen. Eines ist verwunderlich. Die Opposition hat zwei umfangreiche Dringlichkeitsanträge gestellt und ist offensichtlich davon ausgegangen – das beweist auch die Antragstellung –, dass die Fragen nicht alle am gestrigen Tag im Rahmen der Behandlung der Dringlichkeitsanträge beantwortet werden konnten.
Bitte hören Sie mir zu.
Wenn ich das recht verstanden habe, haben Sie sich darauf geeinigt, dass diese Fragen zu Beginn des neuen Jahres in einer gemeinsamen Ausschusssitzung beantwortet werden sollen.
Sie haben doch heute die Debatte angefangen.
Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Haus heute darauf verständigen können, dass all die Fragen, die Sie gestellt haben, dort beantwortet werden, wo Sie sie beantwortet haben wollen.
Herr Kollege Dr. Dürr, wenn man schon darüber redet, was man darf und was nicht – –
Herr Kollege Mehrlich, ich lege großen Wert darauf, dass ich hier auch die Redefreiheit habe, die ich Ihnen allen zugestehe.
Die Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die im Haushaltsausschuss sind, habe ich darum gebeten, damit einverstanden zu sein, zunächst einmal kurzfristig die Liquidität wiederherzustellen, bis wir weiterdiskutieren, damit die Gehälter ausgezahlt werden können. Wenn die Liquidität hergestellt ist, ist der zweite Schritt die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts, für das im Übrigen nicht der Freistaat Bayern zuständig ist, weil das keine Einrichtungen des Freistaates Bayern sind. Als die Banken in unserem Haus ankamen, war meine erste Frage: Ist das Unternehmen sanierungsfähig? Daraufhin haben die Banken gesagt: Nach allem, was uns jetzt vorliegt, ist das Unternehmen sanierungsfähig. Der Beweis dafür war, dass die Banken gleich ihren Sanierer mitgebracht haben.
Ich habe großen Wert darauf gelegt, über ein Sanierungskonzept – wenn überhaupt darüber gesprochen wird – nicht mit der jetzigen Geschäftsführung zu sprechen. Daraufhin wurde noch in dieser Sitzung die Geschäftsführung abgesetzt. Herr Hochmeister, der bei diesem Termin anwesend war, hat dem Prior und dem Geschäftsführer mitgeteilt, dass sie ab sofort nicht mehr in der Verantwortung sind. Also waren die Voraussetzungen dafür gegeben, dass in die Sanierung mit neuen führenden Leuten des Deutschen Ordens gegangen wird.
Erste Voraussetzung war, dass die Banken einen Sanierer haben, dass die Katholische Bischofskonferenz einen Sanierer hat und dass auch der Freistaat Bayern vor allem mit der Aufsicht der LfA in das Sanierungsgeschehen im Interesse von mehr Transparenz hineingeht.
Ich werde Ihnen im Haushaltsausschuss einen Brief aus einem Bereich vorlesen, in dem der Deutsche Orden tätig ist. Dort hat man genauso wenig über die dramatische Situation gewusst wie wir. Als ich im November das erste Mal davon gehört habe, dass es Zahlungsschwierigkeiten gebe, habe ich dort angerufen und nachfragen lassen, was dort los ist. Mir ist gesagt worden, es sei eine kurzfristige Sache; der Orden würde in Kürze 10 bis 15 Millionen DM aufbringen. Damit wäre die Liquidität wieder hergestellt. Darauf haben sich auch die Banken verlassen. Das Versprechen, das der Prior zehn oder vierzehn Tage vorher gegeben hatte, konnte nicht eingehalten werden. Deshalb war es zunächst unsere Aufgabe, kurzfristig die Liquidität wieder herzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie können davon ausgehen, das die Bayerische Staatsregierung genauso großen Wert wie Sie darauf legt – und ich persönlich auch –, dass hier die Transparenz gewährleistet ist. Jeder von Ihnen, der etwas von Sanierung versteht – vielleicht sogar etwas mehr als ich –, weiß, dass vor einer Sanierung zuerst einmal festgestellt werden muss, wie es mit dem Gesamtunternehmen aussieht. Was kann im Rahmen der Sanierung weggegeben werden, was muss man weggeben, was muss man erhalten? Wer ist bereit, hier einzusteigen? Diese Aufgabe müssen wir in den nächsten Tagen und Wochen
angehen. Nicht die Bayerische Staatsregierung ist in der Verantwortung, sondern die neuen Führungskräfte des Deutschen Ordens, vor allen Dingen auch die Banken sind jetzt in der Verantwortung. Die Deutsche Bischofskonferenz, die einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, wird bei der Sanierung darauf bestehen, dass sie darin eingebunden wird. Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass die Deutsche Bischofskonferenz sagt: Wir wollen wissen, wie es weitergeht. Die Deutsche Bischofskonferenz hat auch ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, was mit ihren 10 Millionen DM geschieht, obwohl sie letztlich nicht in der Verantwortung gewesen ist.
Herr Kollege Maget, ich bitte Sie, sich einmal bei diesen Einrichtungen umzuhören. Der Verlegung des Sitzes des Deutschen Ordens von Hessen nach Bayern ist etwas anderes vorausgegangen. In Bayern hat es schon viele
soziale Einrichtungen gegeben, die vom Deutschen Orden als Träger übernommen worden sind.
Ich habe zum damaligen Zeitpunkt – und im Übrigen, wenn Sie sich heute in diesen Einrichtungen umhören, werden Sie wissen, dass es genauso ist – nichts Negatives über die Führung der Einrichtungen gehört. Es hat keine Beschwerden gegeben, schon gar nicht über irgendwelche finanziellen Probleme. Was die Körperschaft des öffentlichen Rechts – –
Ich bin gefragt worden und habe darauf Antwort gegeben, welche anderen Einrichtungen es gibt. Die sind säuberlich aufgezählt worden; das haben Sie doch alles. Das wissen Sie doch und brauchen nicht nachzufragen. Ich habe geäußert, dass hier hervorragend gearbeitet wird.
Wir reden immer vom Deutschen Orden. Dort haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Pflicht getan. Es hat einige wenige gegeben, die Misswirtschaft betrieben haben.
Das bitte ich, in der Diskussion auch zu beachten.
(Zuruf des Abgeordneten Maget (SPD)
Herr Kollege Maget, Sie wissen, dass ich nicht zuständig bin. Ich habe die Einrichtungen beurteilt. Die konnte ich damals mit gutem Gewissen tun. Ich stehe zu meiner Verantwortung, die ich hatte. Diese Einrichtungen waren damals von Seiten des Deutschen Ordens hervorragend geführt. Es gab keine Klagen und keinerlei Hinweise auf finanzielle Engpässe. Was Kollege Zehetmair gesagt hat, das kann ich nur bestätigen.
Zum Abschluss möchte ich wirklich darum bitten, dass wir gemeinsam die Verantwortung dort suchen, wo die Verantwortung zu tragen ist.
Die Verantwortung für das Geschäftsgebaren einiger Verantwortlicher des Deutschen Ordens liegt nicht beim bayerischen Ministerpräsidenten, sondern bei den beteiligten Institutionen. Der Deutsche Orden hat selbst eine Aufsichtspflicht, und er hat versäumt, diese in Deutschland auszuüben. Ich bitte darum, die Verantwortlichen dort zu suchen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich Ihnen, Herr Präsident, und Ihnen, Herr Müller, der Sie uns für die Opposition Ihre guten Wünsche für das Weihnachtsfest haben zuteil werden lassen. Es ist gute Tradition, dass alle Jahre wieder zum Abschluss der letzten Plenarsitzung vor Weihnachten auch von Seiten der Staatsregierung ein paar ausklingende Worte an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerichtet werden. Ich darf dies heute erstmals in Vertretung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber tun. Er kann nicht hier sein, weil er an der Ministerpräsidentenkonferenz teilnimmt; das wurde heute Morgen schon angesprochen. Mir ist es eine Freude, an seiner Stelle zu Ihnen sprechen zu dürfen. Vielleicht kann ich damit ein wenig zum Frieden in diesem Haus beitragen, nachdem wir heute schon heftig miteinander diskutiert haben.
Der Bayerische Landtag hat heute mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2001/2002 die Weichen für die Zukunft unseres Landes für die nächsten beiden Jahre und darüber hinaus gestellt. Das Haushaltsgesetz ist weit mehr als ein kaltes Zahlenwerk, das wissen wir alle. Wer das Gesetz zu lesen versteht, sieht hinter den Zahlen vielmehr unzählbare Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kinder, Familien und für alte Menschen, für Kranke und Behinderte, für die Sicherung der Wirtschaft und des Mittelstandes, für Schulen und damit für unsere Jugend, für Wissenschaft und Kunst sowie für Sicherheit und Ordnung.
Wir wissen alle, dass es noch ungelöste Probleme gibt, die wir anpacken müssen. Herr Präsident, Sie haben gesagt, wir sind dazu da, die Probleme zu lösen. Das gilt selbstverständlich auch für die Bayerische Staatsregierung. Ich glaube, es ist gut und wir sind darüber auch froh, dass wir in Bayern Verantwortung tragen können. Bayern ist ein wirtschaftlich erfolgreiches Land, aber nicht nur das. Es ist auch ein soziales Land, das seinen Bürgerinnen und Bürgern günstige Zukunftsperspektiven bietet. Allerdings sind Wohlstand, Demokratie und Frieden keine Selbstverständlichkeiten, sondern wertvolle und zerbrechliche Errungenschaften. Deshalb ist es notwendig, dass wir unsere Ansprüche immer wieder hinterfragen und in einem größeren Zusammenhang
relativieren. Ein Blick über den Zaun trägt dazu bei, Forderungen und Ansprüche an den Staat richtig einzuordnen.
Ich denke dabei an die Menschen in anderen Ländern, denen es nicht so gut geht. Selbstverständlich sind wir hier in der Pflicht und in der Solidarität.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen im Namen des Bayerischen Ministerpräsidenten, aber auch persönlich den herzlichen Dank für die Mitgestaltung eines menschlichen und fortschrittlichen Bayerns auszusprechen. Jeder in diesem Haus hat dazu an seinem Platz seinen Beitrag geleistet. Wir waren nicht immer einig im Weg, aber weitgehend einig im Ziel. So wollen wir auch im kommenden Jahr weiter zusammenarbeiten.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktion für die Unterstützung der Regierungsarbeit, insbesondere dem Fraktionsvorsitzenden, Ihnen, Herr Kollege Glück. Ich danke aber auch den Angehörigen der Oppositionsparteien für ihren Beitrag zu unserer demokratischen Ordnung. Dem Herrn Landtagspräsidenten, der Frau Vizepräsidentin und dem Herrn Vizepräsidenten einen herzlichen Dank. Mein besonderer Dank gilt auch denen, die im Landtag dafür sorgen, dass unsere Arbeit immer reibungslos läuft, von den Offizianten bis zum Direktor. Ich möchte hier auch unseren Stenographischen Dienst nicht außer Acht lassen und vor allen Dingen unsere Reinemachefrauen. Ich danke allen, die in diesem Haus für uns tätig sind. Schließlich danke ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Medien für den sachlichen Transport unserer politischen Arbeit.
Ich wünsche Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch einige vielleicht ruhige Tage im restlichen Advent, ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Gottes Segen. Ebenso gute Wünsche für Ihre Familien. Hoffen wir, dass wir in diesen Tagen ein bisschen mehr Zeit füreinander im engsten Kreis unserer Familien haben. Herzlichen Dank! Alles Gute für Sie. Auf ein frohes Wiedersehen! Ich darf mich mit allen guten Wünschen verabschieden.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen. Ich darf Ihre Anfrage, Frau Kollegin Schweiger, wie folgt beantworten:
Mehrkosten entstehen durch das gesetzliche Verfütterungsverbot von Tiermehl und die flächendeckende Einführung des BSE-Tests für alle Schlachtrinder über 30 Monaten.
Das generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl hat natürlich erhebliche finanzielle Auswirkungen zur Folge. Bis zum In-Kraft-Treten des Verfütterungsverbots am 2. Dezember 2000 konnten die aus Schlachtabfällen und gefallenen Tieren hergestellten Tiermehle und Tierfette verkauft werden. Die Verkaufserlöse betrugen durchschnittlich ca. 42 Millionen Mark pro Jahr. Seit dem 2. Dezember 2000 werden Tiermehle und Tierfette aufgrund des veränderten Absatzmarktes überwiegend verbrannt. Dies führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von insgesamt 76 Millionen Mark jährlich.
Im Bereich „verwertete Schlachtabfälle“ können die Kommunen etwa 650 Millionen DM über kostendeckende Gebühren refinanzieren. Im Bereich der gefallenen Tiere rechnen wir mit Mehrkosten in Höhe von etwa 20 Millionen DM. Diese Kosten werden zu je einem Drittel von der Bayerischen Tierseuchenkasse, den beseitigungspflichtigen Kommunen und dem Staat getragen. Eine Kompensation dieser Mehrkosten durch Gebühren ist nicht möglich. Weitere Mehrkosten entstehen infolge erhöhter Aufwendungen für die Futtermittelbeschaffung, da die tierischen Proteine durch pflanzliche Proteine ersetzt werden müssen.
Frau Kollegin, eine abschließende und verlässliche Beantwortung der Frage, wer die finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen zu tragen hat, ist leider im Moment nicht möglich. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sind noch viele Fragen ungeklärt. Hinzu kommt, dass sich in der gegenwärtigen Situation die zukünftige Entwicklung des Rindfleischmarktes nicht abschätzen lässt. Die Staatsregierung setzt sich mit größtem Nachdruck für eine gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen ein. Deshalb haben die Länder die Bundesregierung zu Recht aufgefordert, sich an den zusätzlichen Kosten maßgeblich zu beteiligen. Verbindliche Finanzierungszusagen der Bundesregierung bestehen derzeit nicht. Ein erstes Gespräch zwischen der Bundesregierung und den Ländern am vergangenen Mittwoch hat diesbezüglich noch zu keinen Ergebnissen geführt. Ein zweites Gespräch findet heute in Bonn statt. Die Durchführung des BSE-Tests bei Schlachtrindern über 30 Monate ist eine amtliche Untersuchung im Sinne des Fleischhygienerechts. Die Kosten der Untersuchungen belaufen sich auf ca. 200 DM pro Tier. Wir gehen aber davon aus, dass sich die in Zukunft zunehmenden Tests auf den Preis positiv auswirken und dass dadurch die Untersuchungen letztlich billiger als 200 DM werden. Ich muss aber auch deutlich machen – dies habe ich bereits am 28. November 2000 vor diesem Hohen Haus zum Ausdruck gebracht –, dass es diese zusätzliche Sicherheit nicht zum Nulltarif geben wird. Deshalb halte ich es für richtig, wenn der Verbraucher etwas mehr bezahlt. Wir müssen dem Verbraucher dafür klar machen, dass hochwertige Nahrungsmittel mehr Geld kosten. Dieses Bewusstsein muss der Verbraucher in Zukunft stärker entwickeln, als dies heute der Fall ist.
Herr Präsident, ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich. Herr Kollege, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie jetzt vielleicht nicht genügend Zeit hatten, um sich eine Zusatzfrage zu überlegen und Sie hier vorzutragen. Sie wissen genau, was geschehen ist. Es geht um 180000 BSE-Fälle in Großbritannien.
Bisher, Frau Kollegin Schweiger. Jeder von uns in diesem Hohen Haus, über Parteigrenzen hinweg, weiß, dass dieses Thema – ich brauche nur an Frau Kollegin Höhn in Nordrhein-Westfalen zu denken – von Großbritannien selbst und von der EU insgesamt in einer Art und Weise behandelt worden ist, die verantwortungslos sondergleichen ist.
Jetzt sind wir alle miteinander in dieser Misere, um mich noch sehr vornehm auszudrücken. Wenn Sie, Herr Kollege Odenbach, im Zusammenhang mit dem, worüber wir jetzt diskutieren, diese Zusatzfrage stellen, werden Sie wohl selbst sehr schnell erkennen, dass Sie diese Zusatzfrage an die Bayerische Staatsregierung nur in einem anderen Zusammenhang stellen können. Sie können diese Frage aber nicht in diesem Zusammenhang stellen, wenn es um die Dramatik geht, die wir jetzt alle gemeinsam zu bewältigen haben und die zulasten der Landwirtschaft – da gebe ich Ihnen völlig Recht – geht.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Anfrage wie folgt beantworten: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII interjection: (SGB VIII). Dieser Verantwortung werden die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt gerecht. Dies zeigt unter anderem der Anstieg bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung, sowohl im ambulanten Bereich als auch bei der Hilfegewährung außerhalb des Elternhauses. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wurden zum Jahresende 1999 für rund 17000 Kinder und Jugendliche außerhalb der Herkunftsfamilie – davon rund 8500 in der Heimerziehung – Hilfen zur Erziehung gewährt. Dies ist eine Steigerung von 3,5% gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttoausgaben für die Jugendhilfe haben 1998 rund 2,7 Milliarden DM betragen. Die Zuschüsse nach dem Bayerischen Kindergartengesetz sind dabei nicht eingerechnet. Der maßgebliche Aufwand lag vor allem bei den Kommunen.
Ob und in welchem der 96 Landkreise und kreisfreien Städte Wartelisten für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bestehen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Dies könnte nur mittels einer umfassenden Erhebung und dann auch nur jeweils für einen bestimm
ten Stichtag ermittelt werden. Wenn Sie heute ermitteln, könnte es sein, dass diese Erhebung bereits in drei Wochen hinfällig ist. Festzustellen ist aber, dass im Freistaat Bayern insgesamt qualifizierte und ausreichende Hilfeangebote bestehen. Da der Bedarf an Hilfen zur Erziehung einem ständigen qualitativen und quantitativen Wandel unterliegt, müssen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für bedarfsgerechte Angebote Sorge tragen. Dieses Angebot der Jugendhilfe war noch nie so differenziert und passgenau wie heute.
Die Staatsregierung unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Weiterentwicklung und dem bedarfsgerechten Ausbau der Hilfen zur Erziehung nach den Prämissen des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfeprogramms. Dazu gehört nicht nur die Förderung von Projekten und Einrichtungen im Einzelfall, sondern auch die Unterstützung bei der Verbesserung der Planungsinstrumente – Hilfeplan und Jugendhilfeplanung – vor Ort. Dies geschieht zum Beispiel durch die Unterstützung von Forschungsprojekten und Qualitätsentwicklungsverfahren.
Frau Kollegin Schopper, ich werde den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses gern fragen, ob man diese Fragen einmal zum Thema einer Sitzung machen könnte. Dem steht sicher nichts im Wege. Sie kennen die gesetzliche Situation des Jugendhilferechts. Wir sind uns sicherlich einig, dass ein Hilfeplan passgenau für die jeweilige Situation des jugen Menschen erarbeitet werden muss. Erfreulicherweise gibt es in Bayern sehr viele Landkreise und kreisfreie Städte, die eine hervorragende Jugendhilfeplanung auf den Weg gebracht haben.
Diese Kommunen leisten auch sehr viel Präventionsarbeit, damit es erst gar nicht zu einer Heimerziehung kommt. Sie setzen mit ihrer Hilfe zur Erziehung sehr viel früher ein, zum Beispiel mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe. Selbstverständlich wird in der Jugendhilfeplanung für bestimmte Fälle auch die Heimerziehung nötig sein. Mein Anliegen ist, dass die Heimerziehung nicht erst am Schluss erfolgt, sondern dass sie passge
nau für das jeweilige Kind oder für den Jugendlichen ist. Selbstverständlich müssen diese Punkte diskutiert und weiterentwickelt werden.
Herr Präsident, ich möchte noch zwei Sätze sagen. Frau Kollegin Schopper, ich glaube, dass wir die Kommunen nicht alleine gelassen haben. Sehen Sie sich einmal das Beratungssystem an. Für dieses Beratungssystem gewähren wir den Kommunen sehr hohe Personalkostenzuschüsse. Ich habe die Devise ausgegeben, dass für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen die Zuschüsse in den nächsten zwei Jahren nicht gekürzt werden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Nöth, ich darf Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Es gibt keine staatlichen Richtlinien für die Festlegung der Anzahl von förderfähigen Alten- und Pflegeheimen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Sozialministerium legt in jährlichen Koordinierungsgesprächen zusammen mit den Spitzenverbänden der öffentlichen
und freien Wohlfahrtspflege, der Obersten Baubehörde, dem Landesverband privater Alten- und Pflegeheime und den Regierungen, die im einzelnen zu fördernden Bauvorhaben von teil- und vollstationären Altenpflegeheimen für die Jahresförderprogramme fest. Die Bauprogramme werden nach Maßgabe der für diese Förderbereiche im Haushalt – mit der Zweckbestimmung „Landesplan für Altenhilfe“ – verfügbaren Haushaltsmittel aufgestellt.
Nach dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Vorhaltung von Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen zuständig. Aus diesem Grunde wurde den Kommunen im Jahr 1995 auch die Bedarfsermittlung übertragen. Seit 1995 gibt es also keine staatliche Bedarfsfeststellung mehr. Die Pflegekassen, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Träger der Pflegeeinrichtungen werden an der kommunalen Bedarfsermittlung beteiligt.
Damit ist eine ortsnahe, schnelle und flexible Bedarfsermittlung nötig. Soweit die Nachfrage nach pflegerischen Leistungen durch vorhandene Pflegeeinrichtungen nicht gedeckt ist, muss das Angebot an entsprechenden Platzkapazitäten von den Kommunen als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erweitert werden. Dabei werden vorrangig bestehende Altenheimplätze entsprechend der demografischen Entwicklung bedarfsgerecht in Pflegeheimplätze umgewandelt. Herr Kollege Nöth, wir brauchen immer weniger Plätze im rüstigen Bereich, weil das Eintrittsalter in den stationären Einrichtungen immer mehr steigt. Im Schnitt treten die Menschen erst im 86. Lebensjahr in eine stationäre Einrichtung ein. Deshalb setzen wir weniger auf Neubauten, sondern vielmehr auf die Umstrukturierung von Rüstigenplätzen in Pflegeplätze.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erfreulicherweise haben sich die Fraktionen im Bayerischen Landtag auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Auch in der Debatte ist deutlich gemacht worden, dass dies im Interesse der Verbraucher ist und mit Sicherheit einen Hinweis nach außen gibt, dass wir uns in so wichtigen Fragen einig sind. Sie haben auch festgestellt, dass Ihre Auffassungen mit dem übereinstimmen, was in der heutigen und in der letzten Kabinettssitzung beschlossen worden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen der Opposition, nachdem Sie es aber trotz der Gemeinsamkeit nicht lassen konnten – natürlich ist es Aufgabe der Opposition, auf Dinge hinzuweisen, die in der Vergangenheit stattfanden; das sehe ich auch ein und nehme ich auch hin –, wieder Schuldzuweisun
gen vorzunehmen, kann auch ich Ihnen einige Bonbons aus der Vergangenheit leider nicht ersparen.
Frau Kollegin Biedefeld, Sie sprechen jetzt vom Protokoll; ich weiß nicht, ob Sie meine heutige Rede oder die Kritik der Umweltministerin Nordrhein-Westfalens, Bärbel Höhn, verwechselt haben.
Ich habe Ihnen auch in Ruhe zugehört; dies müssen Sie dann aus Gründen der Fairness bitte auch tun.
Frau Kollegin Biedefeld hat mir vorgeworfen, ich hätte die EU oder diejenigen, die kontrolliert haben, kritisiert. Ich habe das in keiner Weise getan. Ich habe ganz nüchtern festgestellt, dass es keinen Bericht gibt, dass es keinen Zwischenbericht gibt, dass wir noch nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden sind. Ich habe Ihnen gesagt: Es gibt ein internes Protokoll, das im Besitz einer Zeitung ist, aber uns nicht zur Verfügung gestellt wurde, obwohl wir darum gebeten haben.
Frau Kollegin, ich habe dann ganz sachlich festgestellt, was aus meiner Sicht aufgrund des Kontrollbesuchs festzustellen ist. Ich habe daran keine Kritik geäußert. Lesen Sie einmal die Stelle des Bundesratsprotokolls nach, wo die Umweltministerin von Nordrhein-Westfalen zum Besuch der Kommission Stellung genommen hat. Hier können Sie von einer Kritik sprechen. Nach dem Bundesratsprotokoll vom 10. November sagte Bärbel Höhn:
Ich finde es sehr interessant, was in einem Artikel in der „Welt“ von heute über den Besuch der Bundesgesundheitsministerin bei Kommissar Byrne festgestellt wird. Es würde mich wundern, wenn Herr Byrne das gesagt hat; denn ich habe ihn als einen Menschen erlebt, der zwar manchmal eine andere Meinung hat als ich, aber trotzdem seriös handelt. Nach dem Artikel in der „Welt“ soll Herr Byrne gesagt haben, dass das, was in Deutschland getan werde, eigentlich nur ein Saubermann-Image suggeriere, das wir aber gar nicht hätten. Er bezieht sich auf die knapp 5000 Tests, die in NordrheinWestfalen durchgeführt worden sind und erhebt zwei Vorwürfe: Erstens. Die meisten der 5000 BSETests seien an zu jungen Rindern vorgenommen worden. Zweitens. Mehr als ein Drittel der Proben sei verrottet in den Prüflabors angekommen.
Dazu muss ich sagen: Wenn jemand derart unsinnige Vorwürfe erhebt, dann muss er ganz schön in der Bredouille sein.
Wenn also Bärbel Höhn den Kontrollbesuch in dieser harschen Art und Weise anzweifelt und als nordrheinwestfälische Umweltministerin zu diesem Besuch in dieser Weise Stellung nimmt, muss es doch zumindest möglich sein, heute in diesem Parlament darzustellen, wie wir die Dinge gehandhabt haben.
Ich möchte Ihnen sagen, wie sich die Situation aus unserer Sicht darstellt: Die Europäische Union hat uns vorgegeben, dass wir bestimmte Risikogruppen zu untersuchen haben. Uns wurde heute vorgeworfen, dass wir keine Untersuchungen gemacht hätten. Wir haben keine Untersuchungen an gesunden Tieren vorgenommen. Solche Untersuchungen hat noch niemand gemacht.