gen gestreikt haben, und zwar in Form eines Jeans-Strikes. Sie sind alle in Zivil zu ihrem Dienst erschienen. So etwas gäbe es bei uns wahrscheinlich nicht so schnell. Es gibt dort eine Beschwerdestelle mit 60 Mitarbeitern für die ganze Provinz. Ich fordere nur drei Mitarbeiter. Dort gibt es weiter die Verpflichtung, das Fehlverhalten von Kollegen anzuzeigen, selbst wenn es sich um Fehlverhalten im privaten Bereich handelt.
Die Polizei in Quebec ist bei der Videoüberwachung zurückhaltend. Wir befürworten diese selbstverständlich, wenn es zum Beispiel um den Schutz einer Synagoge geht, aber wir befürworten keine generelle Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen, wie sie jetzt in Regensburg getestet wird.
Wir haben in Kanada tolle Beispiele für Einwanderungspolitik gesehen. Die Partnerschaft, die mit Quebec existiert, muss auf Bayern positive Auswirkungen haben und hier ihren Niederschlag finden; sonst hätte sich unsere Reise dorthin nicht gelohnt.
Ich komme auf die einheitliche Notrufnummer 112 zu sprechen. Die Einführung einer einheitlichen Notrufnummer hat deutliche Vorteile; sie muss aber in jedem Fall bei einer neutralen Stelle angesiedelt werden, in keinem Fall bei einem der Träger der Rettungsdienste. Sie muss professionell technisch ausgestattet werden, und sie muss reibungslos und unter Einbeziehung der bestehenden Rettungsleit- und Einsatzzentralen eingeführt werden. Der Freistaat Bayern muss sich an den Kosten maßgeblich beteiligen; denn die Kosten für die Einführung und den laufenden Betrieb dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Das wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass die Gemeinden und Landkreise immer neue Lasten tragen müssen.
Ich komme auf die Wohnungspolitik zu sprechen. Ich habe jetzt nicht mehr viel Zeit und versuche, meinen Beitrag zu straffen.
Ich gebe den Rest der Rede dann zu Protokoll. Im sozialen Wohnungsbau stehen wir vor einer dramatischen Situation. Das trifft zwar nicht für alle Gemeinden in Bayern zu, aber gerade in den Städten und Ballungsgebieten fallen immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, obwohl nach wie vor ein erheblicher Bedarf an günstigem Wohnraum besteht. In den letzten 20 Jahren hat sich der Bestand an sozial gebundenen Wohnungen im Westen Deutschlands nahezu halbiert. Für die Zukunft ist diese Entwicklung kaum aufzuhalten. Die Bausubstanz der verbleibenden Sozialwohnungen ist zum Teil katastrophal. Die Sozialstruktur in einzelnen Wohnquartieren sinkt immer weiter ab. Hier existieren sozial- und kriminalpolitische Pulverfässer.
(Grabner (CSU): Sorgen Sie dafür, dass das Gesetz für eine Reform der Wohnungsbauförderung endlich auf den Weg kommt!)
Als Antwort auf die drastische Abnahme von Anzahl und Qualität der Sozialwohnungen reicht es nicht aus, auf die angeblich so fortschrittliche bayerische Förderpolitik zu verweisen und mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Der soziale Wohnungsbau muss eine grundlegende Reform erfahren. Zunächst muss die Förderung attraktiver werden. In Bayern werden die Fördermittel mangels Attraktivität gar nicht alle abgerufen, weil sie für die Bauunternehmen uninteressant sind, da es sich überwiegend um eine Darlehensförderung handelt. – Mir wird jetzt angezeigt, dass ich aufhören muss.
Es gab genug Wind um Becksteins Filmkulisse, die sich unaufhaltsam aus den Angeln löst, deren schöne Farbe abblättert und die in sich zusammenstürzt. Eine wirklich marktführende Innenpolitik sieht eben doch anders aus.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Einzelplan 03 B im Bereich des Haushalts des Innenministeriums kurz Stellung nehmen. Dieser Einzelplan 03 B ist innerhalb des Haushaltes ein typischer Investitionshaushalt. 46,1% des Gesamtvolumens von rund 3 Milliarden DM sind hier reine Investitionen. Ich darf Ihnen einige Schwerpunkte dieses Haushaltes darstellen.
Frau Kollegin Tausendfreund hat es schon angesprochen, dass es hier gewaltige Herausforderungen gibt. In der Zukunft sind noch einige gewaltige Probleme zu bewältigen. Nach wie vor gibt es Bevölkerungsgruppen, die auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnungen zu bezahlbaren Preisen finden können, die sie eigentlich brauchen würden. Die Verringerung der Förderung durch den Bund ist hier in besonderer Weise besonders hervorzuheben. Gerade diese erneute Kürzung der Fördermittel für den Wohnungsbau durch die Bundesregierung stellt uns vor große Probleme.
Frau Kollegin Tausendfreund, Sie beklagen, dass hier ein großes Problem entsteht. Es ist aber symptomatisch, dass durch diese Bundesregierung das eigentliche frühere Bauministerium abgeschafft wurde. Es ist auch symptomatisch für den gesunkenen Stellenwert der Wohnungspolitik. Es ist auch festzustellen, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in der Öffentlichkeit letztlich nur als der Verkehrsminister wahrgenommen wird.
Der Bund hat seine ursprünglichen Fördermittel auf rund ein Zehntel der ursprünglichen Ansätze gesenkt. Wohnungsbaupolitik wird durch den Bund praktisch nicht mehr betrieben. Das ist ein Problem. Der Herr Innenminister hat es schon in seiner Rede angesprochen, dass wir gerade auch in Ballungsräumen große Probleme haben. Gerade in der Landeshauptstadt München gibt es erhebliche Engpässe bei der Versorgung mit Wohnungen. Bei der Vermietung von Neubauten stehen die Bewerber Schlange, und in der Folge steigen die Mietpreise.
Ich meine, sozialer Wohnungsbau ist eine ganz wichtige Aufgabe des Staates. Das kommt gerade durch diesen Haushalt entsprechend zum Ausdruck. Mit 575 Millionen DM stellt der Freistaat Bayern erheblich mehr Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung, als der Bundeshaushalt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Das sehen wir als großes Problem. Bei fast 28000 Mietwohnungen aus dem ersten Förderweg laufen die Bindungen in den nächsten fünf Jahren aus. Damit fallen diese Wohnungen aus dem Bestand des Sozialen Wohnungsbaus heraus. Es ist eine Tatsache, dass wir gar nicht so viele Wohnungen bauen können, wie in den kommenden Jahren aus der Bindung herausfallen. Von den derzeit 300000 Sozialwohnungen, die wir im klassischen Sozialen Wohnungsbau in Bayern haben, wird der Anteil von rund 10% an den gesamten Mietwohnungen noch weiter zurückgehen. Das heißt aber, dass wir diesen Schwerpunkt in der Wohnungsbauförderung durchaus differenziert sehen müssen. Wie gesagt, wir haben diese Probleme in den Ballungsräumen. Wir haben aber auch Gebiete, in denen eine erhebliche Anzahl von Wohnungen leer steht, in denen wir ein Überangebot an Wohnungen haben. Dort müssen wir unsere Förderung dementsprechend anders ausrichten.
Es ist festzustellen, dass in Bayern am Ende des vergangenen Jahres rund 1000 Wohnungen länger als drei Monate leer standen. Das kommt daher, wie schon erwähnt, dass Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen, dass dort erheblicher Bedarf an Modernisierung besteht. Deshalb müssen wir in den nächsten Jahren unsere Förderschwerpunkte anders ausrichten. Das Modernisierungsprogramm muss besser ausgestattet werden, damit es von den Wohnungsbaugesellschaften, von den Genossenschaften, vermehrt in Anspruch genommen wird. Dieser Wohnraum muss auf einen zeitgemäßen Standard gebracht werden.
Ich halte es auch für wichtig, dass wir hinsichtlich der steuerlichen Förderung des Wohnungsbaues andere Schwerpunkte setzen. Ich halte es für einen gravierenden Fehler, dass die Bundesregierung im Zuge der Rentenreform den Wohnungsbau für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt. Bei den steuerlichen Einschränkungen werden die falschen Weichen gestellt. Das hat die entsprechenden Auswirkungen. Die Staatsregierung leistet einen wichtigen Beitrag, indem durch ein Programm zur Förderung des Erwerbs von Wohnungen neben diesem
Haushalt 70 Millionen DM aus den Gewinnen der Landesbank und aus Mitteln der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung gestellt werden. Damit können wir einen wichtigen Beitrag für die Eigentumsförderung leisten.
Lassen Sie mich noch einen weiteren Investitionsschwerpunkt aus diesem Haushaltstitel ansprechen, nämlich den Staatsstraßenbau, dem die CSU-Fraktion – wie schon in den vergangenen Jahren – ein besonderes Augenmerk schenkt.
Gerade hier setzten wir einen Schwerpunkt durch den Einsatz von Mitteln aus den Privatisierungserlösen. Dadurch haben wir in den vergangenen Jahren erhebliche Verbesserungen erreichen können. Durch die schon erwähnte Initiative der CSU konnte eine weitere Aufstockung dieses Haushalts um 20 Millionen DM erreicht werden. Damit stehen im nächsten Jahr rund 300 Millionen DM für den Umbau, den Ausbau und für die Bestandserhaltung zur Verfügung.
In diesem Investitionshaushalt 03 B ist auch die Städtebauförderung ein Schwerpunkt. Ich möchte erwähnen, dass das ein wichtiges Element für die Förderung der Bauwirtschaft ist. Die Entwicklung der Städte und Gemeinden ist ein ganz wichtiges Element. Durch die große Anstoßwirkung dieser Städtebauförderung werden neben den öffentlichen Mitteln vor allem auch private Mittel freigesetzt. Das ist ein besonders hoher Fördereffekt, den wir damit erzielen.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass dieser Teilbereich des Haushaltes 03 B für diesen Haushalt des Innenministers dazu entsprechend angelegt ist, um die Aufgabenerfüllung der Staatsbauverwaltung auf ihrem bisher schon hohen Niveau zu halten. Ich meine, damit wird eine solide Grundlage für die kommenden Haushaltsjahre geschaffen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Einzelplan 03 B.
Herr Präsident liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Beckstein, Sie haben einen Abschnitt Ihrer Rede mit den Worten „Verantwortungsbewusste Zuwanderungspolitik“ überschrieben. Wenn man sich Ihre weiteren Ausführungen anhört, dann stellt man fest, das ist doch die reinste Mogelpackung.
Sie wollen Zuwanderung doch nicht steuern und ermöglichen; Sie wollen Zuwanderung verhindern – entgegen dem dringenden Wunsch aus Ihren eigenen Reihen. Der Herr Traublinger hat sich gerade entfernt, wahrscheinlich, weil er ahnte, dass diese Frage jetzt hier diskutiert wird.
Das hat Sie natürlich in Argumentationsnöte gebracht. Sie sollten doch endlich einmal eingestehen, dass Ihre Politik in der Frage, wie wir mit Migration umgehen, gescheitert ist. Das wäre ehrlich. Dann könnte man darüber diskutieren. Ihre Politik ist an fünf Stellen gescheitert, seit wir in Berlin eine andere Koalition, eine andere Regierung haben.
Erstens. Sie ist entgegen allen Ihren Verhinderungsversuchen bei der Frage der Staatsangehörigkeit gescheitert. Wir sind davon weggekommen, dass Staatsangehörigkeit nur über das Blut weitergegeben werden kann. Wir haben jetzt, wenn auch belastet mit Optionspflicht, das Geburtsrecht. Wer hier geboren wird, bekommt, wenn seine Eltern länger hier waren, die deutsche Staatsangehörigkeit. Das wollten Sie mit allen Mitteln verhindern. Sie sind gescheitert.
Der zweite Punkt. Sie wollten – das haben Sie, voran Herr Regensburger, uns immer in den Ausschüssen dargestellt – überhaupt keine Altfallregelung. Sie ist gekommen, weil Sie sich ihr nicht entziehen konnten. Sie haben dann versucht, in Bayern einen speziell bayerischen Weg, zum Teil mit Sippenhaftung, zu gehen. Demnach reicht es bei Familien, auch bei einer siebenköpfigen Familie, aus, dass, wenn auch nur einer die Kriminalitätsrate überschritten hat, die ganze Familie nicht in den Genuss der Altfallregelung kommt. Wie das mit christlichem Weltbild zu vereinbaren ist, ist mir völlig schleierhaft.
Der dritte Punkt, bei dem Sie eingebrochen sind, ist die so genannte Green Card. Sie haben versucht, das zu kaschieren, indem Sie eine Blue Card draufgesetzt haben. Aber auch hier sind Sie baden gegangen.
Die letzten beiden Punkte, bei denen Sie von Ihren früheren Positionen Abstand nehmen mussten, haben wir in den letzten Wochen erlebt. Das eine war, dass Sie wenigstens Flüchtlingen aus dem Kosovo dann, wenn jemand in einer Arbeitsstelle ist, bis Mitte nächsten Jahres den Aufenthalt hier ermöglicht haben. Auch das wollten Sie weniger haben. Am liebsten hätten Sie da gar keine Zugeständnisse gemacht.
Der letzte Punkt ist, dass das rechtswidrige generelle Arbeitsverbot für Asylbewerber und Flüchtlinge, das Herr Blüm noch eingeführt hatte und das mehrere Sozialgerichte für verfassungswidrig erklärt haben, jetzt wenigstens auf ein Jahr beschränkt wurde. Man muss aber dazu sagen: Natürlich gilt immer die Vorrangregelung, dass dann, wenn ein Deutscher oder ein EU-Angehöriger für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Asylbewerber oder Flüchtling hintanstehen muss. Wir kommen damit endlich aus der Situation heraus, dass, auch von Ihnen geschürt, in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, die Asylbewerber und die Flüchtlinge lägen
dem Steuerzahler auf der Tasche. Da haben Sie immer Tränen vergossen, das seien nun einmal die gesetzlichen Vorgaben. Aber Sie selber hatten die herbeigeführt. Auch hier haben wir einen wesentlichen Fortschritt, der Sie natürlich in Ihren Grundpositionen erschüttert.
Jetzt entdecken Sie allmählich die Zuwanderungspolitik. Sie meinen, der SPD vorwerfen zu können: Wo bleibt den das Konzept der SPD? Sie kennen es ja. Sie müssten es kennen. Wenn Sie das trotzdem sagen, ist das eine Behauptung wider besseres Wissen. Es gibt den lang diskutierten, wichtigen Beschluss des SPD-Bundesparteitags von 1995. Darin sind alle wesentlichen Eckpunkte der Leitlinien für eine moderne Integrationspolitik enthalten.
Wir wollen, dass die Zuwanderer Sprachkenntnisse, kulturelle Offenheit, gutnachbarschaftliches Zusammenleben selber hier anstreben. Wir haben heute in der Zeitung gelesen, dass das mit den Sprachkenntnissen nicht als Druckmittel dienen soll, sondern als Angebot, etwa wie in den Niederlanden mit so genannten Checks zur Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen. Das ist der richtige Weg. Bei Ihnen habe ich immer den Verdacht, dass Sie selbst diejenigen, die zwanzig Jahre hier sind, Sprachprüfungen unterziehen wollen, und wenn die nicht bestanden werden, sagen Sie: Jetzt werdet ihr ausgewiesen. Zu solch – wie ich leider sagen muss – aberwitzigen Konstellationen halte ich die Beckstein’sche und die CSU-Ausländerpolitik für fähig.