Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wir können feststellen, dass nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Lebenspartnerschaft am 10.11. ein wichtiger Schritt getan wurde. Jahrzehntelange Bemühungen von Homosexuellen, Anerkennung für ihre Lebensweise zu finden und Diskriminierungen zu beenden, sind einen wichtigen Schritt vorangekommen. Der erste Schritt in den frühen Siebzigerjahren war die Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität, die, wie Sie wissen, im Nationalsozialismus noch mit dem rosa Winkel in das KZ führte, – bis heute gibt es dafür keine angemessenen
Entschädigungsregeln –, und die auch noch in der Adenauer-Ära unter Umständen Zuchthaus mit sich brachte. Der vorerst letzte Schritt am 10.11. mit der Verabschiedung des Gesetzes führt endlich zu einer Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und insgesamt zu einer Normalisierung im gesellschaftlichen Zusammenleben. Ich garantiere Ihnen, es wird keinen Untergang des Abendlandes geben, wie viele von Ihnen anscheinend immer noch befürchten, und sicher, ähnlich wie in anderen europäischen Staaten, eine ganz normale Geschichte werden.
Endlich können sich Paare eintragen lassen und eine gemeinsame Lebensplanung vornehmen, das heißt, gemeinsam entscheiden, ob sie beispielsweise ein Haus kaufen, gemeinsam eine Versicherung abschließen und ob sie ihr Leben bis in das Alter in gemeinschaftlicher Verantwortung verbringen wollen. Diese sinnvolle Entscheidung wird diesen Menschen überlassen. Die Verpflichtung zum gemeinsamen Unterhalt ist damit ebenfalls beinhaltet. Aber auch für Rechte, die sie in Anspruch nehmen, werden Verpflichtungen festgelegt.
Das verabschiedete Gesetz beinhaltet Regelungen im Erb- und im Mietrecht, es gibt Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte, also Regelungen, die auch normalen Paaren zustehen. Aparte Änderungen, wie etwa im Milch- und Margarinegesetz, scheinen im ersten Moment witzig, haben aber tief greifende Konsequenzen. Wenn beispielsweise eine Bäuerin, die mit ihrer Partnerin zusammenlebte, stirbt, kann die Partnerin die Milchquote übernehmen und weiterhin als Landwirtin tätig sein, ohne den Hof aufgeben zu müssen.
Diese Punkte sind im Alltag ausgesprochen wichtig. Für uns mögen sie ein bisschen exotisch wirken, aber für die Betroffenen führen sie unter Umständen zu Existenzsorgen.
Nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis, dass wir nicht mehr in der Adenauer-Ära sind und nicht mehr das miefige Klima der sechziger Jahre haben, das unser Leben damals bestimmt hat.
Ich komme nun zu dem Part, den die Staatsregierung am 01.12.2000 im Bundesrat hat. Das ist ein wichtiger und verantwortungsvoller Part, weil Sie entscheiden können und müssen, inwieweit Sie für die weitere normale Entwicklung die Hand heben wollen. Bei der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes stand ein Ergänzungsgesetz im Raum. Dieses muss die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Darin gibt es eine Reihe von beamtenrechtlichen Anpassungen: Anpassungen an die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Hebammen und Entbindungspfleger. Es gibt Anpassungen in der Approbationsordnung für Zahnärzte. Es gibt Anpassungen in der Erziehungsurlaubsverordnung für Soldaten und und und. Sie sehen daran, wie weit die gesellschaftliche Realität schon gediehen ist, die Sie immer noch verleugnen. Es gibt Homosexuelle in allen gesell
Neben diesen Anpassungen gibt es eine Reihe von zustimmungspflichtigen Gesetzesteilen, die weiterreichende Auswirkungen haben. Das sind die wirklich wichtigen Änderungen. Leider haben Sie schon im Sommer angekündigt, dass Sie zwar Pflichten auferlegen wollen – damit haben Sie keine Probleme –, aber keine Rechte übereignen wollen. Frau Stamm zum Beispiel hat gesagt, es könne nicht sein, dass gleichgeschlechtliche Paare – wie andere Paare das müssen – nicht gegenseitig in der Sozialhilfe für einander aufkommen müssen. Das würden die durchaus tun. Warum sollten sie es aber tun, wenn sie nicht gleichzeitig die damit verbundenen Rechte in Anspruch nehmen dürfen? Sie sollen Unterhaltspflichten im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit übernehmen. Aber sie dürfen unfairerweise die Angleichungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer nicht übernehmen. Finden Sie das gerecht? – Ich kann das nicht glauben.
Unfair und ungerecht wird in der Auseinandersetzung der Eindruck erweckt, als ginge die Einführung der Eintragung auf Kosten von Ehe und Familie. Diese Argumentation nenne ich höchst unsauber. Bis heute hat mir auf keiner Podiumsdiskussion jemand zu diesem Thema erklären können, in welcher Form durch die Eintragung der Schutz der Familie, der Schutz von Kindern geschädigt wird. Was hat die Förderung der Familien damit zu tun? Können Sie mir das erklären? Vielleicht kann mir jemand von der CSU Aufhellung geben. Wie gesagt, bei den Podiumsdiskussionen war das bisher nicht der Fall. Schutz und Förderung von Familien und Kindern und überhaupt von Paaren mit Kindern – wir wissen, dass es eine Reihe von Zusammensetzungen gibt, die nicht mehr dem traditionellen klassischen Bild entsprechen – wird durch die Eintragung in keiner Weise gefährdet.
Deswegen erscheint es besonders abstrus, dass die Junge Union in Schwabach erklärt, die Ehe sei sowieso ein überholtes Instrument. Deswegen sollte man der Ehe den Verfassungsrang absprechen und nur noch auf die Stärkung der Familie eingehen, das heißt, die Familie und ihre Bedeutung dadurch betonen, dass man die Ehe aus der Verfassung herausnimmt. Erkundigen Sie sich. Es war wirklich eine verkehrte Welt. Ich musste bei dieser Diskussion die Ehe verteidigen. Es war wirklich sehr apart.
Das ist Ihr Problem. Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird auch einiges angehängt, was Einzelne zu vertreten haben. Es ist Ihre Partei. Viel Spaß bei der Diskussion.
Neben diesen Absonderlichkeiten – ich komme zum Antrag – steht die Weigerung, die Eintragung bei den Standesämtern zuzulassen. Ich bin sehr gespannt, ob Sie Ihre Position bis zum 01.12.2000 überdenken. Ich finde, Sie machen sich mit Ihrer jetzigen Meinung vollends lächerlich. Welche zuständige Behörde nach dem
Lebenspartnerschaftsgesetz soll es denn sonst sein? Sollen es allen Ernstes die Kfz-Zulassungsstellen sein, das Stadtreinigungs- und Fuhramt? Wir haben auch noch das Bestattungsamt anzubieten. Es gibt eine Reihe von Ämtern, die sich unter Umständen rein formal für diese Geschichte eignen würden. Sie werden aber keine andere Behörde als das Standesamt finden, und nur dort ist die Eintragung angemessen.
Angesichts der Verantwortung, die Menschen füreinander übernehmen, und angesichts der Konsequenz, die diese Entscheidung hat, muss die Eintragung in einer Behörde wie dem Standesamt erfolgen. Außerdem sprechen formelle Argumente dafür.
Die Eintragung beim Standesamt ist am praktikabelsten. Das Standesamt ist in der Regel wohnortnah zu finden. Jede andere Behörde wirkt deplaziert und verstößt unter Umständen – wenn Sie die Kfz-Zulassungsstelle wirklich ins Auge fassen würden, was ich nicht annehme – gegen die Menschenwürde. Gleiche Rechte für gleiche Pflichten, das heißt auch gleicher Eintragungsort.
Vor einer Verfassungsklage ist uns nicht bange. Die Verfassung legt klar fest, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz stehen. Dazu sagt eine Meinung, dieser Schutz werde gefährdet, wenn ein anderes Institut diesen beiden gleichgestellt würde. Dieser Meinung kann man sein. Ich meine aber, dass dieses Argument nicht trägt. Die Privilegierung der Ehe richtet sich nicht nur auf die Institutsgarantie, und geschützt werden nicht die Ehen als solche, sondern die Privilegien, die sich daraus ergeben. Die Verfassung schützt nicht unsere tradierte Vorstellung, dass Paare nur aus Mann und Frau bestehen dürfen, sondern sie schützt grundsätzlich das Institut. Der Gesetzgeber kann festlegen, wie die Paare, die das Institut in Anspruch nehmen, aussehen. Insofern bin ich sehr gespannt, wie eine mögliche Verfassungsklage ausgehen wird. Ich hoffe, Sie besinnen sich noch eines Besseren und blamieren sich am 01.12.2000 nicht so bodenlos, wie sie das anscheinend vorhaben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften, wie es von der Bundesregierung im Entwurf genannt worden ist, ist meines Erachtens – da darf ich für die gesamte CSU-Landtagsfraktion sprechen – ein grundfalscher Schritt gewesen. Wir haben zunächst einmal verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung – also nicht nur die Familie, sondern auch die Ehe. Mitunter ist die Frage aufgetaucht, was Ehe ist. Ich gehe zu Ihren Guns
Manche haben die Auffassung vertreten und werden das vielleicht wieder in einer besonderen Art von intellektueller Deviation sagen, Ehe könne auch eine Verbindung von Gleichgeschlechtlichen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und erst recht nach der ganz überwiegenden Auffassung der Bevölkerung, ist Ehe die umfassende, im Grundsatz unauflösliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau.
Es hat kein Verfassungswandel, sondern höchstens ein Verständniswandel bei deviativen Intellektuellen stattgefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir von der CSU stellen uns die Frage, ob ein Antidiskriminierungsgesetz dieser Art überhaupt notwendig ist. Nach unserer Auffassung ist ein solches Gesetz überhaupt nicht notwendig.
Im Gegenteil, die Versagung von Privilegierung – und es geht hier um ein Stück Privilegierung für gleichgeschlechtliche Gemeinschaften nach dem Muster der Eheprivilegierung – ist keineswegs bereits Diskriminierung, sondern für solche Verbindungen schlichte Normalität, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die rechtliche Annäherung anderer, in diesem Fall gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften an die Ehe schwächt die Ehe in ihrer herausgehobenen Stellung rechtlich ganz entschieden; denn sie kann nach unserer Rechtsordnung für sich nicht nur Privilegierung beanspruchen, sondern exklusive Privilegierung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Privilegierung wird Stück um Stück eingeebnet und nivelliert, je mehr andere Gemeinschaften bzw. Verbindungen die gleiche oder annähernd gleiche Privilegierung erhalten. Das ist der grundfalsche gesellschaftspolitische Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir wollen also – das ist selbstverständlich – keine Diskriminierung, aber auch keine Privilegierung oder Teilprivilegierung nach Ehevorbild für andere, insbesondere gleichgeschlechtliche Gemeinschaften.
Veranlagungen, die der Norm nicht entsprechen, homosexuelle Veranlagungen, sind nach unserer Auffassung Privatsache. Darum soll sich der Staat nicht kümmern.
Früher war das Verständnis ein anderes. Wir sind keineswegs dafür, Homosexuelle, die ihre Neigungen ausleben, in irgendeiner Weise von hoher Hand zu missbilligen. Das steht uns nicht zu.
Es ist aber auch falsch, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Gewährung von rechtlichen Hilfen eine positive Billigung, eine positive gesellschaftliche Anerkennung für solche Verbindungen auszusprechen. Das wollen wir genauso wenig wie eine Diskriminierung. Deswegen lehnen wir den von Ihnen beschrittenen Weg – ich wiederhole es – ganz entschieden ab.
Da ist ja in allen möglichen Rechtsbereichen eine Gleichstellung mit der Ehe vorgesehen. Ich nenne das Steuerrecht, ich nenne das Sozialrecht und ich nenne insbesondere die personenstandsrechtlichen Bestimmungen. Personenstandsrechtlich sieht das Gesetz eine völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vor, wenn nicht sogar eine Privilegierung gegenüber der Ehe.
Ich bedanke mich für die Gestattung. – Herr Kollege, ist Ihnen schon aufgefallen, dass Sie nicht zum Dringlichkeitsantrag sprechen, sondern dass sich Ihre Ausführungen auf ein Gesetz beziehen, von dem Sie so tun, als würde es erst verabschiedet werden, während es bereits verabschiedet ist?
Zum einen besteht natürlich ein untrennbarer Zusammenhang und zum anderen frage ich mich, warum Sie die gleiche Frage nicht meiner Vorrednerin gestellt haben, die ja nur zu diesem Gesetz gesprochen hat.