Protocol of the Session on November 10, 2000

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Schläger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der alpenquerende Verkehr ist ein entscheidender Faktor der Alpenkonvention. Das erste Protokoll stammt aus dem Jahr 1991. Es hat sehr lange gedauert, bis man in der Sache weiter gekommen ist. Es war ein Erfolg aller Anrainerstaaten, dass vor wenigen Tagen das entscheidende Protokoll zum Alpenverkehr verabschiedet werden konnte. Vielleicht ist das auch ein Zeichen der Zukunftsfähigkeit der Bundesregierung in Berlin im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Der zentrale Satz im Protokoll ist – ich zitiere: „Die Vertragsparteien verzichten auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr.“ – Das ist die Kernaussage des Protokolls, die entscheidend für die Zukunft der Alpen ist. Länder wie Österreich und die Schweiz haben sich in den letzten Jahren zu Recht gegen die anschwellende Verkehrsflut gewehrt. Mensch und Natur wurden übermäßig mit Lärm belastet und mit Schadstoffen geschädigt. Für das Waldsterben in den Alpen ist in erster Linie die Luftbelastung verantwortlich, Herr Kollege Zeller, die vom Straßenverkehr verursacht wird. Der Grund für das Waldsterben ist nicht, dass man keine Erschließungsstraßen gebaut hat, wie Sie meinen, Herr Kollege Zeller. Denn wenn dem so wäre, hätte der Wald nicht Jahrtausende ohne Erschließungsstraßen überleben können. Bekanntlich hat sich der Wald aber in Jahrtausenden ohne den Menschen wunderbar verjüngt und erhalten. Nur jetzt geht das plötzlich nicht mehr. Und da sagen Sie auch noch, das Waldsterben ließe sich durch den Bau von Erschließungsstraßen aufhalten. Herr Kollege Zeller, das ist wirklich das Letzte!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Geschädigt wird der Wald auch durch den hohen Wildbestand. Dieselben, die den hohen Wildbestand reduzieren, treiben aber herdenweise Ziegen und Schafe in den Wald hinein, obwohl es dem Wald egal ist, von wem er abgefressen wird. Insofern passt auch hier einiges nicht im Staat.

In Abwandlung des Buchtitels „Der Berg ruft“ könnte man heute sagen „Der Berg kommt“ – und er wird immer öfter kommen; denn die Katastrophen häufen sich. Deshalb müssen wir gegensteuern.

Im Protokoll haben sich die Anrainerstaaten zur Verbesserung der Bahninfrastruktur durch Bau und Entwicklung großer alpenquerender Achsen einschließlich der Anschlüsse und angepasster Terminals verpflichtet. Beim grenzüberschreitenden Verkehr ist die Modernisierung und Optimierung der Eisenbahn unbedingt notwendig. Besonders wichtig sind Maßnahmen, die den Gütertransport über längere Distanzen auf die Eisenbahn verlagern, sowie entsprechende Tarife. In der Vergangenheit hieß es immer: „Das geht nicht, die Bahn ist zu lahm.“ In der heutigen Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ wird aber unter der Überschrift „Der Zug hängt den Laster ab“ berichtet, dass es doch geht. Man muss die Sache nur entschieden anpacken. Wenn die DB AG zu schwerfällig ist, kann man auf andere Möglichkeiten im privaten Bereich zurückgreifen.

Interessant ist ein Beschluss des Salzburger Landtags vom Juli dieses Jahres. Dort wurde mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen, sich entschieden gegen jede Aufweichung des im Transitvertrag mit der EU enthaltenen Grundsatzes der konsequenten Reduzierung der Schadstoffbelastung zur Wehr zu setzen. Deshalb – so weiter – ist die Einführung einer vollelektronischen Lkw-Bemautung auf den Autobahnen unbedingt zu bewerkstelligen. Im Beschluss steht auch, dass Bayern seine Hausaufgaben noch machen muss, zum Beispiel die Beseitigung der Engstellen auf der Strecke München – Rosenheim, der Ausbau der Strecke München – Mühldorf – Freilassing sowie die Beseitigung von Engpässen auf den Zulaufstrecken München – Augsburg und München – Ingolstadt. Nachdem der Brennerbasistunnel so schnell nicht kommt, müssen auch andere Visionen noch zugelassen sein, zum Beispiel eine alpenquerende Transrapidstrecke.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Pschierer.

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Sprinkart, auch nach Ihrer Rede ist mir nicht klar geworden, welchen tieferen Hintergrund die Aktuelle Stunde haben könnte. Sollte sie der Versuch gewesen sein, der CSU-Fraktion Nachholbedarf vorzuhalten, wäre sie kläglich gescheitert.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Starzmann, für Ihre Feststellung, so schlecht sei es in Bayern nicht, möchte ich mich bedanken.

(Schläger (SPD): Trotz CSU!)

Was Alpenkonvention und Tourismusprotokoll angeht, ist die Lage in Bayern sogar sehr gut. Die Redner, die

behauptet haben, wir hätten im Bereich Umwelt- und Naturschutz Nachholbedarf, sollten nachweisen, an welchen Stellen der Alpenkonvention und der Protokolle Standards definiert sind, die über den Standard im Freistaat Bayern hinaus gehen. Auch das Tourismuskonzept der Bayerischen Staatsregierung zeigt, dass es in Bayern mit Blick auf die Alpenkonvention und das Tourismusprotokoll keinerlei Nachholbedarf gibt, im Gegenteil: Bayern ist vorbildlich.

Wir setzen seit vielen Jahren nicht auf Quantität, sondern auf Qualität. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie das etwas deutlicher herausgestellt hätten.

Ich kann es Ihnen nicht ersparen, ein paar kritische Anmerkungen zu den Themen Tourismusprotokoll, Konvention und Umsetzung der Konvention zu machen. Ziel dieser Konvention war und ist die Angleichung der Standards und der Ausgleich von Nachteilen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Standards hinsichtlich der Umwelt und des Naturschutzes sind heute so unterschiedlich wie eh und je. Dies gilt auch für die Wettbewerbsnachteile der Fremdenverkehrswirtschaft. Weder das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch die SPD haben auf Bundesebene in den letzten zwei Jahren dazu beigetragen, Wettbewerbsnachteile für die bayerische Fremdenverkehrswirtschaft auszugleichen.

Eines ist mir ganz besonders wichtig: Frau Kollegin Lück, Sie haben so getan, als müssten wir bei einigen Punkten Nachbesserungen vornehmen. Wenn man sich Ihre Rede angehört hat, könnte man meinen, im bayerischen Bergwald herrschten dramatische Zustände.

(Frau Lück (SPD): Die herrschen auch!)

Wenn man sich jedoch die Leistungen der Bayerischen Staatsregierung ansieht, die alles unternommen hat, um in den Protokollen nachzubessern, stellt man fest, dass diese Leistungen vorbildlich sind. Sagen Sie mir einmal, auf wessen Anregung und Initiative in dieses Protokoll aufgenommen wurde, dass die Umweltauswirkungen eines touristischen Projekts untersucht werden müssen. Die Staatsregierung hat auch angeregt, dass Bestimmungen zur Ausweisung von Ruhezonen in den auf touristische Erschließung beschränkten Gebieten erarbeitet werden müssen und dass Bestimmungen zum landschaftsschonenden Bau und Betrieb von Skipisten aufgenommen werden.

Sie haben behauptet, wir würden uns an der Umwelt durch die Genehmigung von Beschneiungsanlagen versündigen. Sehen Sie sich einmal die Verhandlungsprotokolle an. Das bayerische Umweltministerium hat dafür gesorgt, dass die hydrologischen, klimatischen und geographischen Bestimmungen zum Thema Beschneiungsanlagen in das Konzept Tourismusprotokoll hineinkommen. Das Thema Beschneiungsanlagen wird nirgendwo restriktiver als im Freistaat Bayern gehandhabt. Sehen Sie sich einmal benachbarte Staaten und die Mitgliedstaaten der Alpenkonvention an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verhalten uns bei diesem Thema vorbildlich.

Herr Kollege Sprinkart, Frau Kollegin Lück und Herr Kollege Starzmann, ich hätte es begrüßt, wenn Sie sich stärker dafür eingesetzt hätten, unsere Wettbewerbsnachteile auszugleichen. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie das Ziel dieser Konvention, nämlich die Erreichbarkeit touristischer Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fördern, in die Praxis umgesetzt hätten. Was haben Sie in der Verkehrspolitik in den letzten beiden Jahren getan?

(Frau Lück (SPD): Was haben Sie 16 Jahre lang getan?)

Sie werden mir nicht beweisen können, dass Sie in der Verkehrspolitik dazu beigetragen haben, dass Tourismusorte leichter erreichbar werden.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre gut, wenn Sie in diese Konvention reinschauen und sich an den Worten orientieren würden. Ich bitte Herrn Kollegen Sprinkart und die Redner der Opposition, ein paar dieser Punkte aufzugreifen. Da heißt es zum Beispiel wunderschön: „Die Vertragsparteien verpflichten sich, Hindernisse für die internationale Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Alpenraums zu beseitigen.“ Ich frage Sie: Was haben Sie in den letzten beiden Jahren bezüglich der freundschaftlich-nachbarschaftlichen Beziehungen zur Republik Österreich getan?

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Sprinkart, ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich von Teilen der Konvention distanzieren. In Artikel 2 der Konvention heißt es unter dem Stichwort „Bevölkerung und Kultur“: „Es ist Ziel der Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der ansässigen Bevölkerung.“ Das ist wahr.

Herr Kollege Sprinkart und liebe Damen und Herren von der Opposition, orientieren Sie sich an diesen Worten. Damit würden Sie den Alpen, den Bürgerinnen und Bürgern, dem Freistaat Bayern, der Wirtschaft und der Fremdenverkehrswirtschaft einen Gefallen tun.

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schmidt-Sibeth.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine beachtliche Leistung der Anrainerstaaten, bei unterschiedlichen Interessenlagen ein gemeinsames Programm, die Alpenkonvention, mit seinen Durchführungsprotokollen zum Schutz, zur Vorsorge und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums erarbeitet zu haben. Sieben der zwölf vorgesehenen Protokolle sind heute unterzeichnet. Allerdings hapert es bei der Umsetzung gewaltig. Das hat auch die Staatssekretärin des Umweltministeriums in ihrer Rede zur Vorstellung des neuen Alpenraumprogrammes eindeutig bestätigt.

Sicherlich wird niemand behaupten wollen, dass in den vergangenen Jahren nichts umgesetzt worden wäre. Vor allem dank der persönlichen Initiative einzelner Bürgermeister und Kommunalgremien ist es in Zusammenarbeit mit den örtlichen NGOs gelungen, Vorzeigeprojekte umzusetzen, die sich der Zielsetzung nähern, divergierende Interessenlagen wie die Bedürfnisse nach Ruhe und Reinhaltung der Luft, Schonung natürlicher Ressourcen, Schutz der Natur, Schutz vor Naturkatastrophen, Erhalt des kulturellen Erbes, naturschonende Lenkung des Verkehrs, Erhalt von Arbeitsplätzen und das Betreiben von Sport und sanftem Tourismus in Einklang zu bringen.

Punktuelle Lösungen genügen aber nicht. Die flächendeckende und länderübergreifende Umsetzung des Protokolls ist das Gebot der Stunde. Die Staatsregierung ist gefordert, über Aufklärungs-, Motivations-, Bildungs- und Agenda-21-Projekte die ansässige Bevölkerung in den Umsetzungsprozess einzubeziehen und die örtlichen Verbände und Organisationen besser in die Lage zu versetzen, sich umfassend zu engagieren. Ein Teil unserer Anträge geht in diese Richtung.

Lobenswert ist, dass das Umweltministerium vor wenigen Tagen die von der EU projektbezogen geförderten Ziele des neuen Alpenraumprogramms vorgestellt hat. Sie sollen in transnationaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. Doch auch hier hat die eigentliche Arbeit, das länderübergreifende Engagement zum Schutz und zur Weiterentwicklung des Alpenraums, noch nicht begonnen. Langfristig brauchen wir dazu die beschleunigte Einrichtung eines Generalsekretariats der Alpenländer, das bisher leider nicht zustande kam. Dieses Sekretariat könnte entscheidend zur Beschleunigung der Umsetzungsprozesse beitragen. Solange wir dies jedoch nicht erreicht haben, solange es also keine zentrale Koordination aller Projekte gibt, sollten die Beauftragten der einzelnen Länder enger zusammenarbeiten.

Wir dürfen nicht so lange über Schutz und nachhaltige Entwicklungen reden, bis kaum noch etwas zu retten ist. Schon die schweren Naturkatastrophen in den Alpen, zum Beispiel die dramatischen Lawinenunglücke der letzten Winter oder die Flut- und Schlammkatastrophen und unsere Hochwasserkatastrophen, zeigen, dass es fünf vor zwölf ist. Wir brauchen nicht weitere Papiere, so gehaltvoll sie auch sein mögen, oder Goodwill-Erklärungen. Wir müssen vielmehr das Erarbeitete schnell umsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Grabner.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einige Anmerkungen zum Thema Siedlungswesen hinzufügen. In den Artikeln 3 und 9 des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention vom Dezember 1994 sind eine ganze Reihe von Punkten zu den Themen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung enthalten. Wenn man sich diese

Punkte ansieht und prüft, was davon in Bayern umgesetzt ist, kann man eigentlich Punkt für Punkt abhaken.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich müssen auch die Menschen im Alpenraum und im Voralpenraum angemessen wohnen und arbeiten können. Selbstverständlich sind in einer solch empfindlichen Landschaft oft Zielkonflikte vorprogrammiert. Im Grunde geht es dabei immer um das richtige Maß der Nutzung. In der heutigen Debatte wurden wiederholt die schrecklichen Lawinenabgänge, Murenabgänge und Hochwässer genannt. Ich stelle fest, dabei werden oft allzu leicht und allzu schnell Schuldzuweisungen formuliert. Es wird sehr schnell behauptet, dass dieser oder jener an solchen Katastrophen schuld sei. So einfach, wie es oft dargestellt wird, ist es nicht. Hier gibt es verschiedene Ursachen.

Wer mit offenen Augen durch unser Land fährt – Herr Starzmann hat es in seinem Beitrag auch angesprochen –, wird feststellen können, dass die Siedlungspolitik bei uns eine andere ist, dass die Besiedelung der Landschaft im Alpenraum bei uns anders aussieht als in einer Reihe von Nachbarländern. Dies hat auch unterschiedliche Gründe. Zum einen hat dies geographische Gründe. Wenn man Bayern mit Südtirol, mit der Schweiz, mit Österreich vergleicht, stellt man beispielsweise fest, dass wir nicht so viele enge Täler haben. Zum anderen hängt dies sicherlich auch mit unserer geordneten Raumplanung und der Baugesetzgebung zusammen. Ich freue mich, Herr Starzmann, dass Sie das so positiv dargestellt haben und Bayern als leuchtendes Beispiel für die anderen Alpenländer angeführt haben.

(Starzmann (SPD): Ich lobe Sie nie wieder, wenn Sie mir das Wort im Mund umdrehen!)

Oft wird ja über unsere strengen Baugesetze und die unflexible Umsetzung geschimpft. Das mag ja in dem einem oder anderen Fall stimmen; man muss aber eines schlicht und einfach feststellen: Unsere Gesetze, unsere Raumplanung haben ihr Ziel nicht verfehlt. Diese Instrumente, diese Vorgaben waren und sind richtig. Landesentwicklungsplan, Regionalplanung, Ortsplanungsstellen, Flächennutzungspläne und geordnete Bauleitplanung haben ihren Sinn.

Gestatten Sie mir, noch auf einen Punkt hinzuweisen, der jeden von uns schon irgendwann einmal berührt hat: § 35 des Baugesetzbuches regelt das Bauen im Außenbereich. Klar ist, dass im Voralpenraum und im Alpenraum, wo Grundstücke knapp und teuer sind, der Druck auf den Außenbereich immer besonders groß ist. Ich meine aber, dieser § 35 hat nicht nur seine Berechtigung, sondern bei ordnungsgemäßer Anwendung ist er zugleich auch der beste Umweltschutzparagraph, weil er die Zersiedelung verhindert. Er verhindert das unplanmäßige Bebauen und die damit zusammenhängenden Probleme, zum Beispiel bei der Abwasserentsorgung. Er verhindert, dass die Landschaft an allen Ecken und Enden angeknabbert wird.

Meine Damen und Herren, Herr Starzmann hat angesprochen, dass es künftig nicht mehr zwingend vorge

schrieben sein soll, Kreisbaumeister an den Landratsämtern zu haben. Herr Starzmann, dies veranlasst mich schon etwas zum Schmunzeln; das muss ich Ihnen schon sagen. Ich weiß nicht, ob Sie andere Erfahrungen gemacht haben. Ich kann jedenfalls nicht behaupten, nur die Kreisbaumeister hätten den guten Geschmack für sich gepachtet

(Starzmann (SPD): Das habe ich nicht gesagt!)