Georg Grabner

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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Die negativen Auswirkungen der Steuerpolitik der Bundesregierung auf die Kommunen in Bayern“ lautet das Thema dieser Aktuellen Stunde. Wer die Debatte bisher verfolgt hat, muss feststellen, dass die Opposition keinerlei Interesse hat, sich ernsthaft mit dieser Problematik auseinander zu setzen.
Zu den Kollegen Strasser, Schieder und teilweise auch zur Kollegin Kellner fällt mir nur ein: versuchtes Ablenkungsmanöver, misslungen, Thema verfehlt, setzen, Note 6.
Frau Kollegin Kellner, Sie sprechen die Schulpolitik an. Nehmen Sie das Beispiel der Landeshauptstadt München. Die Presse war kürzlich voll von Ausführungen über die Schulpolitik und die Ausstattung der Schulen durch die Landeshauptstadt. Riesenprobleme! Da regiert bekanntlich Rot-Grün.
Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen durch den Freistaat Bayern beispielhaft und mit keinem anderen Bundesland vergleichbar ist. Ich darf in Erinnerung rufen: Auch Privatisierungserlöse wurden an die Kommunen weitergegeben. Es ist aber ebenso eine Tatsache, dass die Kommunen unter den Entscheidungen des Bundes leiden, unter einer verfehlten Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik.
Es ist wohl auch kein Zufall, Herr Kollege Wahnschaffe – jetzt ist er nicht mehr da –, dass Deutschland mit unter einem Prozent in der Europäischen Union Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum ist. Dafür ist doch nicht der Freistaat Bayern verantwortlich. Wir spüren jetzt die Auswirkungen der Steuerreform: zu zaghaft, zu spät, falsche Ansätze, Wirkung verpufft. Was wir alle erwartet hätten, haben wir nicht; wir haben weniger Steuereinnahmen und keine Anschubwirkung für die Binnennachfrage.
Kollege Meyer hat die UMTS-Lizenzen angesprochen. Der Bund hat die Lizenzgebühren zuerst hinaufgetrieben; die Steuereinnahmen sind natürlich aufgrund der Verluste beziehungsweise der geringeren Gewinne zurückgegangen. Jetzt weigert sich die Opposition im Landtag, die Messprogramme durch den Bund mitfinanzieren zu lassen. Ich kann dazu nur sagen: schäbig.
Wenn wir vom Bund reden, dann muss man sagen: Der Bund hat einen Namen, nämlich SPD und GRÜNE. Es wäre eine Aufgabe der Bundesregierung gewesen, sich mit den Kommunalfinanzen und mit der Frage der Gewerbesteuer ernsthaft auseinander zu setzen. Hier ist wieder einmal Fehlanzeige, außer Ankündigungen nichts gewesen. Es war unser Finanzminister Kurt Faltlhauser, der dieses Thema aufgegriffen und zu einem Forum Gewerbesteuer eingeladen hat. Er hat mit allen Beteiligten dieses Thema diskutiert und macht jetzt – Gott sei Dank – der Bundesregierung über den Bundesrat Beine.
Frau Kollegin Kellner, es ist interessant. Ein Vergleich Ihrer Ausführungen mit Ihrem Antrag irritiert mich leicht. Einerseits sagen Sie, das ist alles Quatsch, was wir hier verzapfen, und auf der anderen Seite stellen Sie den Antrag, dass der Bund mit der Gewerbesteuerumlage wieder zurückgehen soll.
Dazu fällt mir nur ein: Zuerst legen Sie die Brände, dann brauchen Sie uns zum Löschen.
Wenn ich schon bei den GRÜNEN bin: Der Straßenbau ist auch so ein Thema. Sie fordern einerseits hier im Landtag ständig, die Straßenbaumittel zu verringern.
Da können Sie lachen, soviel Sie wollen. Auf der anderen Seite muten Sie den Kommunen zu, diese Maßnahmen selbst zu finanzieren, Widersprüche über Widersprüche.
Frau Kellner, Sie sagen, wir würden mit dem Finger auf den Bund zeigen, anstatt nach Partnern zu suchen.
Wenn Sie dann den Länderfinanzausgleich heranziehen, dann muss ich sagen: Sie haben ein sehr kleines Kurzzeitgedächtnis. Es waren ganz wesentlich die Bemühungen der CSU und der Bayerischen Staatsregierung, die zu den Änderungen geführt haben. Wenn wir so verfahren wären, wie Sie es gefordert haben, dann würden wir heute noch diskutieren.
Es bleibt festzustellen: Die Bundesregierung wird ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen in keiner Weise gerecht. Die ruhige Hand des Bundeskanzlers ist ganz offensichtlich in der Zwischenzeit eingeschlafen. Die Regierungsverantwortung in Berlin hat die Opposition im Bayerischen Landtag offensichtlich für die Belange blind gemacht, die Bayern, die Kommunen und unsere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Ihr vorauseilender Gehorsam gegenüber Berlin ist in der Zwischenzeit schon sprichwörtlich.
Kollege Schieder, Sie haben hier auf den Putz gehauen. Sie sollten die Augen nicht vor der Realität verschließen. Es ist jämmerlich, was die SPD hier in Bayern bietet. Sie ist zu Recht in der Opposition, und sie wird zu Recht in den nächsten Jahrzehnten dort sein, weil sie dort hingehört.
Ich kann nur eines sagen: Tun Sie etwas für die Kommunen und stimmen unserem Dringlichkeitsantrag zu. Dann tun Sie das Richtige für die Zukunft unserer Kommunen in Bayern.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal daran erinnern – aber wahrscheinlich will man es nicht zur Kenntnis nehmen –, dass das Motto „Die negativen Auswirkungen der Steuerpolitik der Bundesregierung auf die Kommunen in Bayern“ lautet; der Begriff „negativ“ kann sogar in Klammern gesetzt werden.
Frau Kollegin Kellner, zu Ihren weinerlichen Aussagen über den „armen“ Bund, Bayern falle über den Bund her, wobei er ohnehin alles so gut mache, man müsse sich mit dem Bund in Verbindung setzen, möchte ich an den Länderfinanzausgleich erinnern, bei dem Sie genauso argumentiert haben und auf die Nase gefallen sind. Dass Sie daraus nichts lernen, ist das Schlimme.
Sie sollten aus Erfahrungen lernen und sagen: Jawohl, jetzt erkennen wir etwas für richtig. Dann hätten Sie sich beim Bund für eine Änderung einsetzen müssen. Sie haben mit Ihrem Antrag in Ansätzen erkannt, dass etwas verändert werden muss, aber die richtigen Schlüsse nicht gezogen. Mit der Strategie, zu sagen, man müsse beim Bund um gut Wetter ansuchen, sich mit ihm in Verbindung setzen, um vielleicht kniefälligst Gehör zu finden, kommen Sie nie an das Ziel.
Ihre Doppelstrategie bezüglich des Dringlichkeitsantrags zeigt, dass Sie bei der Bundesregierung nicht allzu viel zu melden haben. Aber dass Sie so wenig zu melden haben, ist mir erst heute bewusst geworden.
Jetzt verstehe ich auch die Pressemeldungen der letzten Tage, weshalb die GRÜNEN überlegen, an die Bundespartei keine Beiträge mehr zu zahlen oder vielleicht aus dem „grünen“ Bund auszutreten.
Wer so argumentiert, muss sich dies gefallen lassen.
Herr Schieder, Ihre Ausfälle ohne jegliche sachliche Kritik oder Anregungen haben nichts mehr mit Respekt vor diesem Parlament zu tun.
Ich weiß nicht, was in Sie gefahren ist. Wer so wenig an Sachlichkeit und nur schlimmste Polemik zu bieten hat, sollte sich nicht an dieses Rednerpult stellen.
Zwei Bemerkungen zur Gewerbekapitalsteuer. Früher musste beispielsweise ein Busunternehmen mit einer hohen Kapitalbindung durch die Betriebsausstattung, etwa durch Busse, zwangsläufig viel Gewerbekapital
steuer zahlen. Ein Unternehmer, der wenig Betriebskapital gebunden hatte, konnte Riesengewinne machen. Dieser musste zwar die Gewerbeertragsteuer zahlen, er ist aber bei der Gewerbekapitalsteuer gut weggekommen. Wer den Unternehmer mit einer hohen Kapitalbindung ohne Rücksicht auf seine Ertragslage bestraft, kann nicht behaupten, das sei ein richtiges Instrument gewesen. Es haben wohl die Letzten kapiert, dass diese Besteuerung falsch war. Deswegen wurde sie geändert, und hat man die Kommunen an der Umsatzsteuer beteiligt.
Herr Kollege Schieder, Sie verstehen von Wirtschaft offensichtlich gar nichts. Nach Ihren steuerpolitischen Ausführungen – Sie haben diesen Beruf erlernt –, muss ich sagen: Von der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionsfähigkeit der Betriebe haben Sie anscheinend noch nie etwas gehört. Die Steuerreform ist auf Bundesebene total vergeigt worden.
Zur Gewerbesteuerumlage kann ich nur eines sagen: Wenn man erkennt, dass sich die Geschäftsgrundslage verändert hat oder weggefallen ist – Frau Kollegin Kellner, insofern sind wir einer Meinung –, muss man die Kraft dazu haben, einen Beschluss zu korrigieren. Respekt, wenn dies die GRÜNEN erkennen. Ich habe aber keinerlei Verständnis dafür, dass sich die SPD dem verweigert. Diese elende Verteidigungsstrategie ist ohne sachliche Grundlage. Diejenigen, die sich einer ernsthaften und sachkundigen Diskussion auf Bundesebene über die Gewerbesteuerreform oder über einen Ersatz für die Gewerbesteuer verweigern, verstehe, wer will. Wir verstehen dies nicht.
Darum sind Sie da, wo Sie sind und wohin Sie gehören, Frau Kollegin. Wer sich einer solchen Diskussion verweigert, versündigt sich an der wirtschaftlich und finanziell positiven Entwicklung unserer Kommunen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich lasse jetzt über die mitberatenen Dringlichkeitsanträge abstimmen. Die Abstimmungen zu beiden Anträgen sollen in namentlicher Form erfolgen.
gekennzeichneten Urnen bereit gestellt. Die Ja-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne ist auf der Oppositionsseite im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Urne für Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Es kann nun mit der Stimmabgabe begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und von mir später bekannt gegeben.
Wir führen zwischenzeitlich die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Kellner, Gote und andere und Fraktion betreffend Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen auf der Drucksache 14/7899 durch. Für die Stimmabgabe werden die Urnen bereitgestellt. Eine Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, also genau umgekehrt, eine weitere ist auf der Seite der CSU-Fraktion im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Nein-Urne und die Urne für Stimmenthaltungen befinden sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe, für die fünf Minuten zur Verfügung stehen, kann nun begonnen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und von mir später bekannt gegeben.
Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 2 a
Gesetzentwurf der Abgeordneten Berg, Wahnschaffe und anderer (SPD)
zur Änderung der Gemeindeordnung
hier: Bestellung von Seniorenbeiräten (Drucksache 14/7712)
Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die Redezeit beträgt zehn Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Frau Berg hat das Wort. Frau Berg, Begründung und Aussprache in einem?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! So wie die Bundesregierung nach dem Motto „Es ist alles nicht so schlimm“, versucht, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Probleme schönzureden, die zu einem erheblichen Teil hausgemacht sind, verhält sie sich in der Wohnungspolitik. Die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt zeigt überdeutlich, dass es nicht den Wohnungsmarkt schlechthin gibt, sondern unterschiedliche Teilmärkte.
Mietwohnungen, insbesondere in Ballungsräumen, sind plötzlich wieder Mangelware geworden. Das Ergebnis sind teilweise enorm hohe Mieten und Mietsteigerungen. Aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26. Juni geht hervor, dass der Ring Deutscher Makler davon ausgeht, dass in München Mietsteigerungen bis zu 15% zu erwarten sind.
Die Wohnungsbaugenehmigungen gingen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 20% zurück. Von 348500 Baugenehmigungen entfielen allein auf Bayern 63000; das ist fast ein Fünftel. Das zeigt, dass sich unsere Anstrengungen in Bayern lohnen. Diese Zahlen reichen aber nicht aus. Wir müssen außerdem damit rechnen, dass eine Vielzahl von Wohnungen in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen wird. Nach den Einbrüchen im Geschosswohnungsbau zeigen sich nun leider auch Einbrüche beim Ein- und Zweifamilienhausbau. Das ist alles kein Zufall, sondern hat seine Gründe. Versorgungsprobleme bei Mietwohnungen gibt es insbesondere im Ballungsraum München. Das trifft nicht nur Einkommensschwächere, sondern alle Einkommens- und Bevölkerungsschichten. Besonders drastisch betrifft das Familien mit Kindern, für die es extrem schwierig ist, adäquaten Wohnraum zu akzeptablen und bezahlbaren Preisen zu finden.
Für uns ist weiterhin die Bildung von Wohneigentum eine wichtige Säule der Wohnungspolitik. Ich erinnere an das Bayerische Förderprogramm zum Erwerb gebrauchten Wohneigentums zur Eigennutzung, das hervorragend läuft. Ich möchte auch an das Programm zur Modernisierung und Bestandserhaltung von preisgünstigen Mietwohnungen erinnern, das jetzt noch wichtiger als in der Vergangenheit ist. Deshalb haben wir die Konditionen des Bayerischen Modernisierungsprogramms erst kürzlich deutlich verbessert.
Früher galten Mietwohnungen als gute Geldanlage, nicht deswegen, weil es hier besonders hohe Renditen gab. Die Renditen waren aber in Ordnung, und Mietwohnungen waren eine risikoarme Geldanlage.
Diese Situation hat sich heute völlig geändert. Investitionen im Mietwohnungsbau stehen heute mehr denn je in Konkurrenz zu anderen Anlagemöglichkeiten. Und was macht die Bundesregierung? – Die Bedingungen werden ständig verschlechtert. Lassen Sie mich einige aus dem steuerlichen Bereich nennen, nämlich die Verlängerung der Spekulationsfrist beim Verkauf privater Immobilien von zwei auf zehn Jahre, was es bei anderen Kapitalanlagen nicht gibt, die Einschränkung des Verlustabzugs bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit anderen Einkunftsarten und den Wegfall des pauschalen Vorkostenabzugs von 3 500 DM beim Erwerb von Eigenheimen. Zur Ansparung ist bekanntlich die Förderung von Sparleistungen wichtig.
Nein, ich habe nur eine begrenzte Redezeit. Wir können uns gerne an anderer Stelle darüber unterhalten.
Ich nenne nur die Halbierung des Sparerfreibetrags als Stichwort. Ferner nenne ich den Wegfall der Möglichkeit, Erhaltungsaufwendungen auf fünf Jahre zu verteilen usw. usf. Es gäbe noch eine ganze Liste anzufügen. Diese Verschlechterungen sind maßgeblich Ursache für den Einbruch im Wohnungsbau.
Das ist aber noch nicht das Ende dieser Schreckensliste. Es geht weiter mit der Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage. Dabei kann man natürlich sehr gut eine Neidkampagne führen, wer sich aber in München oder im Münchener Umland eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen will, der muss schon ganz gut verdienen. Die Bundesregierung hat aber völlig undifferenziert die Einkommensgrenzen gesenkt. Was soll man zur Wohneigentumsbildung im Rahmen der privaten Altersvorsorge sagen? Die beschlossene Regelung ist schlichtweg ein Witz, auf jeden Fall ist sie kein Impuls für den Wohnungsbau. Auch die Diskussion um die Erbschaftssteuer ist kein Beitrag dazu, Vertrauen in die Politik der Bundesregierung zu wecken. Diese Änderung, die von fünf SPD-regierten Ländern initiiert und im Bundesrat letztlich abgelehnt wurde, ist nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Ich fürchte, es herrscht das Motto: Nur nicht noch mehr Ärger.
Lassen Sie mich zur Reform des Mietrechts kommen. Alleine am Mietrecht werden Wohnungsbauinvestitionen zwar nicht scheitern, aber das Mietrecht ist ein Mosaikstein in dem gesamten Bild.
Die Notwendigkeit einer Reform ist sicher unbestritten, aber die Weichenstellung ist falsch, angefangen von den asymmetrischen Kündigungsfristen zwischen Mietern und Vermietern bis hin zur generellen Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen von 30 auf 20%. Auch hier wird nicht differenziert und nicht nach den unterschiedlichen Wohnungsmärkten unterschieden. Gerade dort, wo wir extrem niedrige Mieten vorfinden, nämlich bei alten Wohnungen, ist die Beschneidung der
Mieterhöhung ein Hemmnis für Investitionen in die Modernisierung und Sanierung.
Ich nenne einen weiteren Punkt. Es gibt keine Umlagemöglichkeit mehr von Kapitalkostensteigerungen, das heißt Zinsen, auf die Miete. Zinserhöhungen hat allein der Vermieter zu tragen. Das sind nur einige Punkte, und es gäbe noch viele anzufügen.
Tatsache ist: Auch diese Reform schafft keine Anreize zu Investitionen in den Mietwohnungsbau, im Gegenteil, sie ist wieder ein Schritt in die falsche Richtung, und das in einer Situation, die ohnehin schwierig genug ist. Um nicht falsch verstanden zu werden: Für die CSU ist der Mieterschutz wichtig, er ist für die soziale Balance wichtig, aber es bedeutet keinen Anreiz für den Wohnungsbau, den Mieterschutz auf der einen Seite zu verbessern und auf der anderen Seite zu verschlechtern. Wir fordern daher die Wiederherstellung der sozialen Balance.
Was die Reform des Wohnungsbaurechts betrifft, so wurde der Bund endlich tätig und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser hätte viel früher kommen können, jetzt kommt er reichlich spät.
Schreien Sie nicht so Herr Wörner, denn das fällt auf Sie zurück.
Diese Reform hätte längst in Kraft sein und ihre Wirkung entfalten können, wenn die SPD den Entwurf des damaligen Wohnungsbauministers Töpfer – damals gab es noch einen Wohnungsbauminister – nicht aus parteitaktischen Gründen im Bundesrat blockiert hätte.
Die mittelbare Belegung ist in diesem Gesetzentwurf nicht praktikabel geregelt, Einkommensgrenzen sind zu niedrig, und uns stört besonders, dass die Rückflüsse aus Darlehen, die dem Bund zustehen, nicht in voller Höhe wieder in die Wohnungsbauförderung fließen sollen, sondern auch zum Beispiel für Städtebausanierungsmaßnahmen verwendet werden können.
Der Bund verlangt von uns, dass die Mittel wieder für den Wohnungsbau verwendet werden, aber selber ist er nicht bereit, Gleiches zu tun. So ist dieses Gesetz für uns nicht zustimmungsfähig.
Ein ganz entscheidender Punkt ist die drastische Kürzung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau. 1998 gab der Bund noch 1,3 Milliarden DM, im Jahr 2001 haben wir gerade noch 450 Millionen DM. Wenn man die 575 Millionen DM, die der Freistaat Bayern im Jahr 2001 für den sozialen Wohnungsbau ausgibt, den 50 Millionen DM, die der Freistaat vom Bund erhält, gegenüberstellt, dann muss man nüchtern feststellen, dass sich der Bund aus seiner Verantwortung zurückzieht.
Sparen ist schon richtig, aber sparen bei Investitionen hat Auswirkungen auf Arbeitsplätze und bedeutet weniger Steuereinnahmen.
Wer glaubt, Wohnungsbaufördermittel seien eine beliebige Jongliermasse, der verkennt die Bedeutung der Wohnraumversorgung für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Wir brauchen Kontinuität und keine großen Sprünge.
Wir wissen, dass der Bau von Wohnungen nicht von heute auf morgen erfolgt, sondern dass es zum Teil erhebliche Vorlaufzeiten gibt. Das sieht man ganz deutlich in München. Wir fordern deshalb eine Anhebung der Bundesmittel auf 500 Millionen Euro, also 980 Millionen DM jährlich, und wir fordern zusätzliche Mittel für ein Programm für Ballungsräume.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einige Anmerkungen zur besonderen Situation in München. Der „Münchener Merkur“ hat am 21. Februar dieses Jahres die Frage gestellt: „Ist es ein Naturgesetz, dass München jedes Mal wieder in die Wohnungsfalle tappt?“. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Am Freistaat Bayern liegt es ganz bestimmt nicht, dass München solch erhebliche Probleme hat. München hat vom Freistaat Bayern im Jahr 2000 und im Jahr 2001113,2 Millionen DM bzw. 114 Millionen DM bekommen, die Tendenz war also steigend. Wenn man das mit den 50 Millionen DM, die der Freistaat Bayern vom Bund erhält, ins Verhältnis setzt, dann wird besonders deutlich, was Bayern für München tut. Über 21% der bayerischen Mittel gehen nach München. Ich kann mich erinnern, dass München vor einigen Jahren Probleme hatte, die Mittel überhaupt abzurufen. Es stellt sich aber auch die Frage, ob trotz höherer Mittel auch entscheidend mehr Wohnungen gebaut werden. So fehlen in München beispielsweise Grundstücke für den Bau von Studentenwohnungen und von Wohnungen für Staatsbedienstete, obwohl Mittel vorhanden sind.
Herr Kollege Volkmann, Sie wissen, ohne Grundstücke gibt es keinen Bau. Problematisch sind natürlich die hohen Grundstückskosten für den Mietwohnungsbau. Der Bund könnte seinen Beitrag leisten, indem beispielsweise Kasernengrundstücke zu erschwinglichen und erträglichen Preisen nicht nur für den sozialen Wohnungsbau, sondern für den Wohnungsbau insgesamt mit der Auflage, Mietwohnungen zu bauen, abgeben würde.
Die Initiativen der Landeshauptstadt München reichen nicht aus. Für weitere Impulse ist die rot-grüne Bundesregierung in Berlin gefragt. Aber Schröder lässt München und andere Mängelregionen in der Wohnraumversorgung im Stich.
Das Problem der bayerischen SPD ist, dass man in Berlin nicht auf Sie hört, verehrter Herr Volkmann und ver
ehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Sie verfassen zwar wohlgemeinte Appelle, aber Schröder tut das, was er will.
Wenn die Rendite in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Investitionen steht und steuerliche Rahmenbedingungen ständig verschlechtert werden, das Mietrecht einseitig verändert wird und es Probleme mit akzeptablen und bezahlbaren Grundstücken gibt, dann muss man sich nicht wundern, wenn man Probleme bei der Wohnraumversorgung hat.
Fazit: Solange die SPD nicht damit aufhört, hartnäckig die Einflüsse ihrer wohnungspolitischen Abbruchpolitik zu leugnen anstatt entscheidende Korrekturen anzubringen. werden wir die Probleme der Wohnraumverknappung und Wohnungsnot nicht loswerden. Ist ein Klima aufgrund der Rahmenbedingungen erst einmal kaputt, dann ist es nur schlecht wieder zu reparieren. Wenn man zündelt, dann muss man damit rechnen, dass der Funke überspringt und ein größerer Brand entsteht.
Mietsteigerungen wie beispielsweise in München sind das Ergebnis. Es ist eine Tatsache: Es wird schlicht und einfach zu wenig gebaut. Festzuhalten bleibt: die rotgrüne Bundesregierung hat nichts unversucht gelassen, mögliche Investoren abzuschrecken. Wir brauchen deshalb eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik des Bundes mit wirksamen Anreizen, die die Wohnungswirtschaft beleben. Wir brauchen mehr Geld vom Bund. Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Kollege Volkmann, sehen Sie die Wohnungsbaufördermittel als Almosen? Muss man da Spendierhosen anhaben, oder sehen Sie das als gesellschafts- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den Einzelplan 03 A des Innenministeriums für die Jahre 2001 und 2002 abschließend beraten und beschließen, dann entscheiden wir über den Etat eines großen Dienstleistungsunternehmens für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern. Den Dienstleistungscharakter verdeutlicht auch die außerordentlich hohe Personalkostenquote.
Ein sicheres Lebensumfeld ist ein zentrales Stück Lebensqualität. Die Sicherheit ist ein Bürgerrecht, für das in erster Linie der Staat verantwortlich ist, für das aber auch Bürgerengagement unverzichtbar ist. Wir begrüßen deshalb, dass der Innenminister engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der „Medaille für innere Sicherheit“ auszeichnet, Bürger, die bei Gewaltdelikten oder kriminellen Handlungen nicht weggesehen haben, sondern sich persönlich eingesetzt und geholfen haben, wo ihre Hilfe gefragt war, oder die mitgeholfen haben, Straftäter zu fassen. Diese Bürgerinnen und Bürger verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Es war und ist ein Schwerpunkt bayerischer Politik, alles daranzusetzen, dass Kriminalität und Gewalt entschlossen und mit Erfolg bekämpft werden.
Herr Kollege Dr. Jung, wenn Sie den Bundesinnenminister im Gegensatz zum bayerischen Innenminister loben, muss ich Ihnen sagen, wir freuen uns, dass der Bundesinnenminister auf die Linie des bayerischen Innenministers eingeschwenkt ist. Das ist die Realität.
Sie müssen sich nur einmal die Reden der SPD vor einigen Jahren anhören und die Politik von heute ansehen. Ich glaube, dann erübrigt sich jeder Kommentar.
Nach unserer Überzeugung darf es keinen Unterschied geben zwischen Gewalt gegen Personen und Gewalt gegen Sachen. Der Begriff der Gewalt darf nicht beliebig auslegbar sein, wie dies gelegentlich gefordert wird. Bürgerschutz muss vor Täterschutz gehen. Aufklärung und Verfolgung bzw. Ahndung von Straftaten sind die eine Seite, Prävention und Verhinderung von Straftaten sind die andere Seite einer erfolgreichen Sicherheitspolitik. Die logische Folge ist, dass die Aufwendungen für die Polizei auch in diesem Doppelhaushalt einen Schwerpunkt der Ausgaben darstellen. Deutlich über drei Viertel der Ausgaben entfallen auf die Polizei.
Bei einem Haushalt mit einem so hohen Personalkostenanteil und dem entsprechenden Stellenplan gilt natürlich diesem Bereich die besondere Aufmerksamkeit. Trotz der Anstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt und trotz des Zwangs zu Stelleneinsparungen nach Artikel 6 a und b des Haushaltsgesetzes sowie dem 20-Punkte-Aktionsprogramm der Staatsregierung konnte der Polizeivollzugsdienst auch in diesem Haushalt von Stellenkürzungen ausgespart werden. Trotzdem hat das bayerische Innenministerium sein Soll an Personaleinsparungen erbracht, was sicher keine leichte Aufgabe war.
In diesem Doppelhaushalt werden als Einstieg in die Altersteilzeit 200 Ersatzstellen im Polizeivollzugsdienst geschaffen, ebenso wie 80 neue Anwärterstellen für mobile Reserven für schwangere Polizeibeamtinnen. Ich verhehle nicht, dass es hier in den nächsten Jahren noch einigen Handlungsbedarf gibt, aber man kann nicht alles zur gleichen Zeit bewältigen.
Wie von Staatsminister Dr. Beckstein bereits erwähnt, führen wir das Strukturverbesserungsprogramm für die Polizei weiter. Wir werden damit im Jahr 2002 unser Ziel erreicht haben, dass 50% der Polizeibeamten im gehobenen Dienst sind. Zur Erinnerung: 1991 waren es noch 21%. Ich meine, dies verdeutlicht, welche immensen Anstrengungen hier unternommen wurden. Es war übereinstimmende Auffassung und Konsens auch mit den Berufsvertretungen, dass das Stellenhebungsprogramm Vorrang haben sollte vor der Schaffung neuer Stellen. Das eine haben wir abgearbeitet, das andere haben wir noch vor uns.
Ich meine, das Stellenhebungsprogramm war und ist gerechtfertigt, weil unsere Polizeibeamtinnen und -beamten einen schwierigen und – wie wir wissen – auch risikoreichen Beruf haben, der nicht ohne weiteres mit anderen Berufen zu vergleichen ist. Andere Länder
haben zwar vollmundig zweigeteilte Laufbahnen angekündigt und eingeführt, oft aber nur A 9-Stellen in A 10-Stellen umgewandelt. In Bayern haben wir mit unserer Sonderlaufbahn „P“ und der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel dafür gesorgt, dass unsere Polizeibeamtinnen und -beamten von den Verbesserungen auch etwas im Geldbeutel oder auf dem Konto spüren. Vom Ergebnis unserer Sonderlaufbahn „P“ können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in anderen Ländern nur träumen. Auch das sollte man einmal auf der linken Seite dieses Hauses zur Kenntnis nehmen.
Ein besonderes Anliegen der CSU-Fraktion war, Stellenhebungen auch bei den Angestellten der Polizei sowie für Beamte und Angestellte beim Landesamt für Verfassungsschutz durchzuführen. Beim Landesamt für Verfassungsschutz auch deswegen, weil wir nicht wollen, dass das Landesamt von den Stellenhebungen bei der Polizei abgekoppelt wird, da sonst der Wechsel vom Polizeivollzugsdienst zum Verfassungsschutz erschwert würde.
Wegen des Vollzugs des neuen Staatsangehörigkeitsrechts entstehen bei den Landratsämtern Mehraufwendungen und ein entsprechender Mehrbedarf an Personal. Deshalb ist vorgesehen, Stellen von der Ausgleichsverwaltung auf die Landratsämter umzuschichten und nicht abzubauen. Das Gleiche gilt für die geplante Verlagerung der Heimaufsicht auf die Landratsämter. Hier ist allerdings nur das Verwaltungspersonal betroffen.
Bezüglich der Sachaufwendungen will ich nur einige Bereiche herausgreifen. Ein großer Schwerpunkt in diesem Doppelhaushalt liegt bei der Ausstattung der Polizei, der inneren Verwaltung, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, des Verfassungsschutzes und des Behördennetzes mit Informations- und Kommunikationstechnologie. Durch die Investitionen müssen wir uns künftig auf höhere Folgekosten einstellen. Die Investitionen sind aber unverzichtbar für moderne und leistungsfähige Behörden.
Allein wegen der erhöhten Kosten für Heizöl und Benzin bzw. Diesel sind im kommenden Jahr 4,5 Millionen DM mehr im Vergleich zum Jahr 2000 vorgesehen, insbesondere natürlich für den Fuhrpark der Polizei.
Für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen bei der Landespolizei und für die Schleierfahndung sind im kommenden Jahr 4,1 Millionen DM und im Jahr 2002 4,7 Millionen DM mehr vorgesehen als im Jahr 2000. Davon entfallen 2,5 Millionen DM auf die Neuanschaffung von Ersatzfahrzeugen für die Schleierfahndung, die Tag und Nacht im Einsatz sind und einen entsprechenden Verschleiß bei den PKWs aufweisen.
Kolleginnen und Kollegen, Sie konnten wiederholt hören und lesen, dass die Schleierfahndung – im übrigen eine bayerische Erfindung – eine Erfolgsgeschichte ist. Sie wurde und wird in der Zwischenzeit von anderen Ländern nachgeahmt. Um so unverständlicher ist es, dass die GRÜNEN eine Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 13 Absatz 2 des Polizeiaufgabengesetzes einge
reicht haben und fordern, die Schleierfahndung müsse eingeschränkt werden.
Sie können selbstverständlich verlangen, was Sie wollen; das ist unbestritten. Hier stimmt aber etwas mit Ihrer Einstellung zum Rechtsstaat nicht, der seine Bürger vor Straftätern und Kriminalität schützen soll.
Das ist Verrat am Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger.
Eine Kontrolle der Polizei ist nach unserer Auffassung kein Angriff auf das Persönlichkeitsrecht.
Im übrigen wissen diejenigen, die sich mit der Materie befassen, dass die Polizeibeamtinnen und Beamten der Schleierfahndung sehr wohl ein Auge dafür haben, wer kontrollwürdig ist. Den GRÜNEN scheint dafür aber jedes Gespür verloren gegangen zu sein.
Ich habe nichts dagegen, Herr Kollege Gantzer. Von mir aus kontrollieren mich die Polizeibeamten fünfmal, wenn Sie bei dieser Kontrolldichte den Straftäter dann auch erwischen. Ich habe kein Problem damit. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht.
Nun möchte ich in Richtung SPD eine Anmerkung zur Sicherheitswacht machen. Die SPD treibt auch in dieser Frage ein scheinheiliges Doppelspiel. Im Landtag reicht sie Anträge zur Streichung der Mittel für die Sicherheitswacht ein. In den Kommunen aber vertritt die SPD eine völlig andere Meinung. Da reißt man sich geradezu um die Einführung der Sicherheitswacht. Es gibt eine ganze Menge Beispiele anzuführen, doch ich greife nur eines heraus. Ich habe hier einen Presseartikel aus Bobingen -dort regiert kein CSU-Bürgermeister; er gehört vielmehr der SPD an – mit der Überschrift „SPD will Sicherheitswacht“.
Entschuldigung, Herr Präsident, ich wollte nur zitieren. Das ist ein Beispiel für die Scheinheiligkeit der SPD. Die Sicherheitswacht ersetzt keine Polizeibeamten, sondern sie ergänzt die Maßnahmen für die innere Sicherheit.
Nein, meine Zeit ist beschränkt.
Ich will Ihre Aussagen nicht werten, so sollten Sie es auch mit meinen halten, Herr Kollege. Vielleicht können wir uns darauf einigen.
Einen beispiellosen Kraftakt stellen zweifellos auch die 40 Millionen DM dar, die zusätzlich für neue Unterziehschutzwesten für Polizeibeamte bereitgestellt werden. Ich betone, es handelt sich um neue Schutzwesten, die anders sind als die, die wir bislang hatten. Es war auch ein Anliegen der CSU-Fraktion, zusätzlich 200000 DM für Kindervernehmungszimmer mit Videoausstattung bereitzustellen. Die Videoanlage erspart es Kindern, mit Straftätern in unmittelbaren Kontakt zu treten. Derzeit gibt es drei solcher Einrichtungen. Im Haushaltsplan sind vier weitere dieser sinnvollen und wertvollen Einrichtungen vorgesehen. Wir ermöglichen mit zusätzlichen 200000 DM weitere vier Kindervernehmungszimmer.
Um die Einführung der geplanten einheitlichen Notrufnummer 112 voranzutreiben, die uns allen ein wichtiges Anliegen ist, sieht der Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung von 20 Millionen DM im Jahr 2001 vor. Hier muss ich Sie, Herr Kollege Jung, korrigieren. Vielleicht können Sie einmal aufpassen, dann lernen auch Sie noch etwas hinzu. Für das Jahr 2005 ist der Abschluss der Einführung vorgesehen, nicht der Einstieg – anscheinend hat Kollege Jung daran aber kein Interesse. Wir stellen also Geld parat, um den Einstieg zu schaffen und diese Aufgabe vorantreiben zu können. Wir wollen ermöglichen, dass den Aufgabenträgern Finanzierungszusagen gegeben werden können.
Abschließend möchte auch ich allen Beamtinnen und Beamten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Polizei und Verfassungsschutz, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Rettungsdienst und Brandschutz für ihre Arbeit sehr herzlich danken. Sie prägen ganz entscheidend das Bild eines funktionierenden Rechtsstaates mit.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Schwerpunkte und die Prioritäten in diesem Doppelhaushalt richtig gesetzt sind. Die Zustimmung der CSU-Landtagsfraktion zu diesem Doppelhaushalt ist deshalb die logische Konsequenz. Bayern wird damit auch weiterhin ein Garant der inneren Sicherheit sein.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, wenn Sie sagen, die Umsetzung der Entfernungspauschale so, wie sie von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundestag beschlossen wurde, sei ein Segen für die Menschen in Deutschland und in Bayern, dann muss ich sagen: Irrtum. Es wäre ein Segen, wenn Sie die Ökosteuer abschaffen würden.
Dann würden Sie nämlich das Übel bei der Wurzel packen und nicht an Symptomen herumdoktern.
Ich komme schon noch dazu. Keine Sorge. Keine Panik.
Die rot-grüne Bundesregierung hat die Ökosteuer eingeführt, die diesen Namen nicht verdient,
weil sie keine Lenkungsfunktion hat und weil sie nicht gerecht ist. Sie ist in sich nicht schlüssig, und sie ist auch nicht konsequent. Das sagen sogar Ökoinstitute heute. Vielleicht erinnern Sie sich an eine Anhörung vor nicht allzu langer Zeit. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen,
benachteiligt Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland gegenüber den Nachbarn in den europäischen Ländern. Sie haben diese Ökosteuer auch nicht mit den europäischen Nachbarländern abgestimmt.
Meine Damen und Herren, mit der nächsten Stufe der Ökosteuer zum 1. Januar 2001 haben wir insgesamt drei Stufen mit jeweils 6 Pfennig plus Mehrwertsteuer – macht insgesamt 21 Pfennig –. Zum 1. Januar 2002 und zum 1. Januar 2003 kommen noch einmal jeweils 7 Pfennig hinzu, sodass es 35 Pfennig sind.
Sie verschweigen auch, dass Deutschland heute bereits zu den Ländern mit dem höchsten Steueranteil bei den Treibstoffpreisen gehört.
Natürlich musste das Argument -
Wissen Sie, Ihre Argumente werden nicht besser, wenn Sie lauter schreien. – Natürlich weiß ich, dass das Argument jetzt kommen wird. Nur, Sie dürfen auch nicht vergessen: Jede Fahnenstange hat ein Ende. Irgendwann ist Schluss. Man kann nicht ständig eins draufsetzen, so wie Sie glauben.
Natürlich. Sie können nicht beliebig an der Steuerschraube drehen. Jetzt ist etwas passiert, das Ihre Steuerschraube nicht mehr so ungeniert und ungehindert nach oben drehen lässt, nämlich: Die Förderpolitik und die Preispolitik der OPEC-Staaten und die Euroschwäche sind hinzugekommen zu der – ja, ich sage es einmal – Preistreiberei, die Sie zusätzlich mit der Ökosteuer getrieben haben.
Ich bin nicht so blind, dass ich sage, es sei nur die Ökosteuer gewesen. Alle drei Faktoren sind für die enormen Preiserhöhungen bei Treibstoff und Heizöl verantwortlich gewesen. Aber Sie haben sich durch die Ökosteuer maßgeblich an der Preistreiberei beteiligt.
Statt die Ökosteuer auszusetzen oder abzuschaffen, beginnen Sie wieder mit Flickschusterei. Es ist nicht die bessere Einsicht, die Sie jetzt plötzlich dazu getrieben hat, einige Korrekturen anzubringen, sondern es ist der massive Protest der Bevölkerung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn wenn Sie jetzt Heizkostenzuschuss zahlen, wenn Sie die Entfernungspauschale einführen und etwas nach oben verändern, und wenn Sie beim Agrardiesel eine Rückvergütung gewähren wollen, dann ist es, wenn man dem nicht zustimmt, kein Verrat an der Landwirtschaft. Wissen Sie, was Sie machen? Sie langen zuerst den Bauern in die Taschen, Sie kassieren bei der Ökosteuer ab, und danach geben Sie einen Teil zurück.
Diese Verknüpfung ist ein ganz durchsichtiger Versuch, sich Stimmen wieder zu erkaufen. Sie erpressen damit wieder Länder und wollen sie an den Pranger stellen: Wenn ihr nicht mitmacht, dann seid ihr gegen die Bauern und, wie der Herr Maget gerade gesagt hat – gegen die Arbeitnehmer.
Meine Damen und Herren, wissen Sie: Man kann aus ökologischen Gründen sehr wohl für eine Entfernungspauschale sein. Nur, die Verknüpfung mit der Ökosteuer ist unzulässig, wenn Sie sagen, wir kompensieren auf diesem Weg einen Teil.
Diese Entfernungspauschale für Berufspendler ist ein weiteres negatives Beispiel der Regierungspolitik. Sie doktern an Symptomen herum und haben nicht den Mut und nicht die Kraft, Ursachen zu beseitigen und das Übel bei der Wurzel zu packen.
Wie in vielen Fällen ziehen Sie zuerst den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche, um sich anschließend für vermeintlich soziale Wohltaten oder besondere Arbeitnehmerfreundlichkeit feiern zu lassen. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir werden Ihnen diesen Taschenspielertrick nicht durchgehen lassen.
Jetzt sollen, unabhängig vom Verkehrsmittel und von der Entfernung, für die ersten 10 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 70 Pfennig als Werbungskosten anerkannt werden, insofern ändert sich bei den Pkw-Benutzern nichts. Ab dem elften Kilometer sollen bei einer Obergrenze von 10000 DM oder einem Nachweis 80 Pfennig anerkannt werden. Herr Maget, Sie haben in Ihrem Beitrag so getan, als gäbe es bei den Werbungskosten bisher keine Berücksichtigung – natürlich gab und gibt es diese für die Pkw-Benutzer. Man darf sich aber nicht täuschen: Die Erhöhung von 70 auf 80 Pfennig ab dem elften Kilometer ist kein bares Geld, das der Steuerzahler in der Tasche hat. Nein, damit werden die Werbungskosten erhöht und das zu versteuernde Einkommen vermindert. Der Entlastungseffekt ist umso geringer, je niedriger die Steuerlast des Einzelnen ist. Das heißt, Sie kassieren bei der Ökosteuer bei allen gleich ab, geben aber denjenigen, die wenig Steuer zahlen – etwa Familien und Geringverdiener – am wenigsten oder gar nichts zurück.
Ich frage Sie: Ist dies sozial und gerecht? Auf diese Fragen haben Sie keine Antwort gegeben.
Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Die Ökosteuer ist eine reine Bundessteuer. Die Einkommenssteuer, die durch diese Entfernungspauschale vermindert wird, ist eine Gemeinschaftssteuer von Bund, Ländern und Kommunen.
Nun greifen Sie zur Teilkompensation den Ländern und Kommunen ein weiteres Mal ungeniert und unverschämt in die Taschen.
Aber natürlich. Die rot-roten und rot-grünen Landesregierungen protestieren zunächst lautstark – dies haben wir schon erlebt –, knicken dann aber aus Machterhaltungsgründen in Berlin wieder ein oder lassen sich freikaufen. Diese Politik kann man nicht unterstützen. Deswegen können wir weder im Bundesrat dieser Regelung noch Ihrem Dringlichkeitsantrag zustimmen.
Ein Bespiel dafür, wie sich die Regelung für einen verheirateten Arbeitnehmer mit 60000 DM Brutto-Einkommen und einer Entfernung zum Arbeitsplatz von 40 km auswirkt; Erhöhung der Werbungskosten durch die erhöhte Entfernungspauschale von 630 DM. Von insgesamt 821 DM Steuerentlastung im Jahr 2001 entfallen, bei Berücksichtigung von 300 DM Werbungskosten, 684 DM auf die Tarifentlastung, und nur 137 DM entfallen auf die Entfernungspauschale. Der Mehraufwand durch die Ökosteuer beträgt allein bei diesem Arbeitnehmer, wenn der durchschnittliche Spritverbrauch 7,5 Liter beträgt, 264 DM, also etwas weniger als doppelt soviel, wie Sie entlasten. Dabei sind die Preissteigerungen auf dem Ölmarkt nicht berücksichtigt.
Herr Maget, Sie sagen, es seien rein sachfremde Gründe der CSU, weil sie der Regierung Schröder keinen Erfolg gönne. Die Absenkung der Entfernungspauschale von 50 Pfennig, wie wir sie vorhatten, sei geradezu ungeheuerlich. Sie verschweigen ganz bewusst, dass wir für die Bürger bereits in der Regierung Kohl eine schnellere Steuerreform und eine höhere Steuerentlastung auf den Gesetzgebungsweg gebracht haben. Dieses Gesetz haben Sie aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen im Bundesrat verhindert. Dass Sie jetzt solche Behauptungen aufstellen, ist ungeheuerlich, nicht die Tatsache, dass wir die Bürger stärker entlasten wollten.
Ich fasse zusammen: Die Entfernungspauschale ist eine unzureichende Kompensation für einen kleinen Personenkreis, eine Überkompensation für ÖPNV-Benutzer und Mitfahrer. Arbeitnehmer, vor allem im mittleren und unteren Einkommensbereich, die nur mit dem Pkw zur Arbeitsstätte kommen können, haben von dieser Entfernungspauschale wenig oder gar nichts, etwa Arbeitnehmer mit einer Entfernung von bis zu 10 Kilometern zum Arbeitsplatz. Sie berücksichtigen das Transportgewerbe überhaupt nicht. Rentner, Studenten und viele Familien mit Kindern, also fast ein Drittel der Bevölkerung, werden nicht entlastet, sondern gehen leer aus.
Aus diesen Gründen werden wir Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen und wird die Staatsregierung im Bundesrat diesem Unsinn nicht zustimmen können.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einige Anmerkungen zum Thema Siedlungswesen hinzufügen. In den Artikeln 3 und 9 des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention vom Dezember 1994 sind eine ganze Reihe von Punkten zu den Themen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung enthalten. Wenn man sich diese
Punkte ansieht und prüft, was davon in Bayern umgesetzt ist, kann man eigentlich Punkt für Punkt abhaken.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich müssen auch die Menschen im Alpenraum und im Voralpenraum angemessen wohnen und arbeiten können. Selbstverständlich sind in einer solch empfindlichen Landschaft oft Zielkonflikte vorprogrammiert. Im Grunde geht es dabei immer um das richtige Maß der Nutzung. In der heutigen Debatte wurden wiederholt die schrecklichen Lawinenabgänge, Murenabgänge und Hochwässer genannt. Ich stelle fest, dabei werden oft allzu leicht und allzu schnell Schuldzuweisungen formuliert. Es wird sehr schnell behauptet, dass dieser oder jener an solchen Katastrophen schuld sei. So einfach, wie es oft dargestellt wird, ist es nicht. Hier gibt es verschiedene Ursachen.
Wer mit offenen Augen durch unser Land fährt – Herr Starzmann hat es in seinem Beitrag auch angesprochen –, wird feststellen können, dass die Siedlungspolitik bei uns eine andere ist, dass die Besiedelung der Landschaft im Alpenraum bei uns anders aussieht als in einer Reihe von Nachbarländern. Dies hat auch unterschiedliche Gründe. Zum einen hat dies geographische Gründe. Wenn man Bayern mit Südtirol, mit der Schweiz, mit Österreich vergleicht, stellt man beispielsweise fest, dass wir nicht so viele enge Täler haben. Zum anderen hängt dies sicherlich auch mit unserer geordneten Raumplanung und der Baugesetzgebung zusammen. Ich freue mich, Herr Starzmann, dass Sie das so positiv dargestellt haben und Bayern als leuchtendes Beispiel für die anderen Alpenländer angeführt haben.
Oft wird ja über unsere strengen Baugesetze und die unflexible Umsetzung geschimpft. Das mag ja in dem einem oder anderen Fall stimmen; man muss aber eines schlicht und einfach feststellen: Unsere Gesetze, unsere Raumplanung haben ihr Ziel nicht verfehlt. Diese Instrumente, diese Vorgaben waren und sind richtig. Landesentwicklungsplan, Regionalplanung, Ortsplanungsstellen, Flächennutzungspläne und geordnete Bauleitplanung haben ihren Sinn.
Gestatten Sie mir, noch auf einen Punkt hinzuweisen, der jeden von uns schon irgendwann einmal berührt hat: § 35 des Baugesetzbuches regelt das Bauen im Außenbereich. Klar ist, dass im Voralpenraum und im Alpenraum, wo Grundstücke knapp und teuer sind, der Druck auf den Außenbereich immer besonders groß ist. Ich meine aber, dieser § 35 hat nicht nur seine Berechtigung, sondern bei ordnungsgemäßer Anwendung ist er zugleich auch der beste Umweltschutzparagraph, weil er die Zersiedelung verhindert. Er verhindert das unplanmäßige Bebauen und die damit zusammenhängenden Probleme, zum Beispiel bei der Abwasserentsorgung. Er verhindert, dass die Landschaft an allen Ecken und Enden angeknabbert wird.
Meine Damen und Herren, Herr Starzmann hat angesprochen, dass es künftig nicht mehr zwingend vorge
schrieben sein soll, Kreisbaumeister an den Landratsämtern zu haben. Herr Starzmann, dies veranlasst mich schon etwas zum Schmunzeln; das muss ich Ihnen schon sagen. Ich weiß nicht, ob Sie andere Erfahrungen gemacht haben. Ich kann jedenfalls nicht behaupten, nur die Kreisbaumeister hätten den guten Geschmack für sich gepachtet
oder nur sie hätten ein Gespür für die Landschaft. Das trifft nicht den Kern. Ich glaube, in vielen Bereichen, in denen es Kreisbaumeister gab und gibt, gibt es auch Beispiele von Bauwerken, über die man sagt: So etwas von potthässlich; wie konnte man das nur genehmigen.
Sie sagen jetzt, es ist eine schlimme Geschichte für unsere Baukultur, wenn es keine Kreisbaumeister mehr gibt. Ich habe eine andere Auffassung. Es gibt viele Gegenbeispiele.
Sie haben noch die eigene bayerische Umweltverträglichkeitsprüfung für den Alpenraum angesprochen. Ich meine, dass es genügend rechtliche Instrumente, auch Folterinstrumente im Baurecht gibt. Wir brauchen nicht zusätzlich etwas. Wir müssen das, was wir haben, anwenden.
Ich möchte zum Abschluss noch unsere Bemühungen im Bereich der Dorfentwicklung und der Städtebausanierung erwähnen. Wir haben hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten, die in diese Alpenkonvention genau passen. Unsere neuen Siedlungsmodelle, die durch Privatisierungserlöse anfinanziert wurden, betonen gerade den ökologischen Gesichtspunkt besonders. Wir sind der Auffassung – da halte ich es mit einem alten Sprichwort –: Wer aufhört zu rudern, treibt zurück. Deshalb, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, werden wir weiter fleißig rudern, damit auch die kommenden Generationen in Bayern noch gerne und gut leben und arbeiten können.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen überrascht über die Aktivitäten zum jetzigen Zeitpunkt und über das mangelnde Erinnerungsvermögen von SPD und GRÜNEN. Wenn ich höre, man müsse die Geschichte aufarbeiten – Herr Starzmann hat es erwähnt und Herr Dürr am Rande auch – habe ich den Eindruck, man verdrängt, dass es hier bereits eine Dokumentationsstelle, eine ganz exzellente Informationsstelle gibt. Das ist nun einmal Tatsache.
Zweitens. Herr Kollege Starzmann, selbst wenn die Eintragung des Platterhofs in die Denkmalliste veröffentlicht wäre, könnte bei einem Dissens zwischen dem Denkmalschutz und der Kreisverwaltungsbehörde letztlich die
Kreisverwaltungsbehörde entscheiden, ob das Denkmal abgebrochen werden kann oder nicht. Es ist also relativ unerheblich, ob das Denkmal veröffentlicht oder eingetragen ist. Hierfür gibt es im Baurecht eine entsprechende Regelung.
Viele der Bürgerinnen und Bürger wollen den Platterhof oder Teile davon deshalb erhalten, weil sie meinen, dass dort das neue Hotel untergebracht werden könnte. Aber es ist mittlerweile ausreichend diskutiert und klar geworden, dass dies nicht geht. Aus dem Erbbaurechtsvertrag geht im übrigen auch hervor, dass die Gewerbebau verpflichtet ist, den Platterhof abzureißen.
Darauf komme ich noch zu sprechen. – Das jetzige Nutzungskonzept am Obersalzberg ist folgendermaßen entstanden: Anfang 1995 haben die Amerikaner erklärt, dass sie ihre Liegenschaften am Obersalzberg aufgeben wollten. Anfang 1996 ist dann die Übergabe an den Freistaat Bayern erfolgt. Im Frühjahr 1996 gab es eine internationale Ausschreibung dieses Areals am Obersalzberg für eine Nachnutzung. Im April des vergangenen Jahres beriet der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags am Obersalzberg den vorliegenden Erbbaurechtsvertrag mit der Firma Gewerbebau in Anwesenheit der Vertreter der SPD und von Dr. Dürr von den GRÜNEN. Die Grundlage für diesen Beschluss beinhaltete auch den geplanten Abriss. Es hieß damals: Der Standort des neuen Hotels steht noch nicht fest. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, den Platterhof abzureißen, da er den Anforderungen an ein modernes Hotel in keiner Weise entspricht, so damals bei der Beschlussfassung des Haushaltsausschusses. Da damals die Sitzung nichtöffentlich gewesen ist, will und kann ich, was das Abstimmungsverhalten von SPD und GRÜNEN betrifft, nicht näher darauf eingehen. Doch vielleicht sollten die Kolleginnen und Kollegen der SPD hier erklären, wie sie dort abgestimmt haben. Damals ist in Presseberichten von einer Übereinstimmung über alle Parteigrenzen hinweg die Rede gewesen, während man nun plötzlich davon nichts mehr wissen will. Nun kommt bei Rot-Grün die Erleuchtung und man sagt: Jetzt haben wir ein Nutzungskonzept und das bisher Beschlossene gilt nicht mehr. Dies verwundert außerordentlich.
Herr Starzmann, ich erinnere mich noch sehr gut an eine Ausschussdiskussion in der Sie damals schon eine Jugendbegegnungsstätte wollten. Sie haben also jetzt keine neue Erkenntnis gewonnen. Im letzten Jahr habe ich von der SPD keine andere Meinung gehört als die, die im Vertrag mit der Gewerbebau festgelegt ist.
Drittens. Es war sehr schwierig, einen Investor zu finden. Es dauerte beinahe drei Jahre, bis die Firma Gewerbebau den Zuschlug für dieses sensible Gelände erhielt. Bis die Gewerbebau einen entsprechenden Betreiber für den Hotelbetrieb, zu dessen Neubau sie sich verpflichtet hatte, gefunden hat, hat es nochmals eine Zeit gedauert. Wenn man dann feststellt, dass der bestehende Platterhof auch nach einem Umbau für ein Hotel ungeeignet ist, wirtschaftlich nicht betrieben werden kann, einen halben Tag im Schatten steht und dass deswegen dieser Stand
ort nicht infrage kommt, ist es logisch, dass man nach einem neuen Standort sucht.
Herr Starzmann, wie Sie wissen, befindet sich der neue Standort in der Nähe der Kehlsteinabfahrtsstelle und der Parkplätze. Wenn überhaupt ein Hotel oder ein Hotel der gehobenen Klasse geplant wird, verstehe ich auch das Anliegen des Betreibers und des Investors, dass die Abfahrtsstelle nicht unmittelbar vor dem Hotel sein könne. Deshalb müssen die Abfahrtsstelle und die Parkplätze verlegt werden. Daher hat man geplant, den Platterhof abzureißen und an der Stelle die neuen Parkplätze anzuordnen; denn für die immerhin 400 bis 500 Parkplätze braucht man eine entsprechende Fläche. Nach Aussagen von Architekt Dipl.-Ing. Kochta könnte bei seinem Konzept der Platterhof oder ein Teil davon bestehen bleiben; das kann man schon sagen. Die Alternative wäre aber, dass man zum Beispiel ein Parkdeck baut, um die notwendigen Parkplätze unterzubringen. Ich möchte jedoch nicht hören, was Sie sagen, wenn in diese sensible Landschaft ein Parkdeck, das auch erheblich mehr Unterhalts- und Herstellungskosten als ein Parkplatz erfordern würde, gebaut wird. Deswegen braucht man den Platz des Platterhofs für die Verlegung der Parkplätze und der Kehlsteinabfahrtsstelle.
Die Kehlsteinabfahrtsstelle beinhaltet auch einen gastronomischen Betrieb, der für die Abfahrts- und für die Dokumentationsstelle notwendig ist. Die Überlegung, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil dafür zu verwenden, ist vernünftig. Man ist in den letzten Tagen wohl zu dem Ergebnis gekommen, den ehemaligen Kinosaal für den Restaurantbetrieb zu nutzen und zusätzlich ein paar Räume für die Vor- oder Nachbereitung für Schulklassen und für Busreisende, die zu dieser Dokumentationsstelle kommen, zu verwenden.
Die Lösung ist insgesamt sehr vernünftig. Dass aber der Platterhof den notwendigen Parkplätzen und der Kehlsteinabfahrtsstelle weichen muss, ist keine Frage.
Meines Erachtens ist die Geschichte Obersalzberg umfassend und hoch qualitativ in der neuen Dokumentationsstelle dargestellt. Wir haben dort unserem Auftrag, der Geschichte Rechnung zu tragen, auf jeden Fall genüge getan. Für eine zusätzliche Erweiterung sehe ich keinen Anlass. Wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass auch in Nürnberg ein großes Dokumentationszentrum entstehen soll, glaube ich schon, dass sich das von den Besuchern her entzerren wird.
Herr Kollege Dürr, wer so schlau redet oder – wie in der Begründung Ihres Antrags –, schreibt, dass die Versuche, die physischen Überreste des nationalsozialistischen Schandflecks zu beseitigen und mit diesem Kapitel der deutschen Geschichte ein für alle Mal aufzuräumen, nachweislich gescheitert seien, dem muss ich sagen: Erstens stimmt es nicht, dass wir uns der Geschichte verweigern. Zweitens erweckt Ihre Rede den Eindruck, als wäre Berchtesgaden ein Mekka der ewig Gestrigen und habe die Attraktivität nur vom Obersalzberg.
Auch wenn Sie noch so laut schreien, werden Ihre Argumente nicht richtiger. Berchtesgaden hat seine Attraktivität in erster Linie durch den Königsee, den Watzmann, die herrliche Landschaft und durch die netten Leute.
Der Obersalzberg gehört zur Geschichte, und diesem Thema haben wir Rechnung getragen. Wir wollen eines nicht: dass ein Museum oder eine Wallfahrtsstätte für ewig Gestrige entsteht. Wir sollten dieser Region die Chance geben, sich durch ein attraktives, neues Hotel am vorgesehenen Standort weiter zu entwickeln und dem Fremdenverkehr neue Impulse zu geben. Dies, Herr Starzmann, wird verhindert, wenn Sie die Kehlsteinabfahrtsstelle nicht verlagern können, keine Parkplätze schaffen und kein Parkdeck bauen wollen. Irgendwo muss die wirtschaftliche und die finanzielle Seite für solche Vorhaben berücksichtigt werden.
Ich bitte Sie, dieser Region eine Chance für einen Neuanfang und eine Investition in die Zukunft zu geben, und zwar mit einem attraktiven Hotel unter Wahrung der geschichtlichen Vergangenheit.
Wir können deshalb dem Antrag nicht zustimmen. Daher bitte ich darum, den Antrag der GRÜNEN und das Ansinnen der SPD abzulehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser hat um das Wort gebeten.