Lieber Herr Kollege Vogel! Manche Äußerungen, die Sie soeben von sich gegeben haben, kann man nicht stehen lassen. Ich spreche Ihnen jedes Recht ab, von diesem Pult aus Ihrer Sicht zu definieren, was unchristlich ist und zu behaupten, dass zum Beispiel Herr Kollege Hofmann ein unchristliches Verständnis von Einwanderungspolitik hat. Ich kann der Bibel weder die eine noch die andere gesetzliche Form und schon gar nicht die Frage, ob wir in Bayern einen Landesausländerbeirat brauchen, entnehmen. Das ist eine Art von
Mit seinem Zwischenruf zur Green Card, den Sie intellektuell wohl nachvollziehen konnten, hat Herr Kollege Hofmann zu Recht darauf hingewiesen, dass offensichtlich Bundeskanzler Schröder angefangen hat zu definieren, welche Ausländer nach seiner Meinung in Deutschland gebraucht werden können.
Ich möchte noch eine weitere Bemerkung machen, die an die unselige Diskussion, die wir erst letzte Woche hier hatten, anknüpft, Herr Kollege Vogel. Es ist absolut inakzeptabel, wenn Sie erneut den Versuch machen, einen Zusammenhang zwischen unserer Ausländerpolitik und rechtsradikalen Gewalttaten herzustellen. Wir weisen das erneut aufs Schärfste zurück.
Zu Ihren Beispielen möchte ich darauf hinweisen, dass die letzten Anschläge auf Synagogen in unserem Land von Palästinensern verübt worden sind. Sie glauben doch nicht, dass Sie solchen Anschlägen durch die Einrichtung von Landesausländerbeiräte beikommen werden. Das ist doch Humbug.
Es waren auch von Ihrer Fraktion einige Kollegen bei unserem Besuch in Kanada vor zwei Wochen dabei. Kanada ist im Unterschied zu Deutschland eine echte Einwanderungsgesellschaft. Es gibt aber in ganz Kanada keinen Landesausländerbeirat. Selbst dort, wo man eine intensive Einwanderungspolitik betreibt, ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass die Integration nur erfolgreich sein kann, wenn man einen solchen Landesausländerbeirat hat. Ich respektiere Ihre Meinung zu diesem Thema, aber die Art, wie Sie unzulässige Zusammenhänge konstruieren, ist völlig unakzeptabel.
Lieber Herr Kollege Herrmann, wir sind uns zumindest darüber einig, dass es gut tut, zu so später Stunde etwas Leben in die Diskussion zu bringen.
der letzten Bundestagswahl häufig plakatiert worden ist: „Wir halten, was die CSU verspricht“. Gibt es einen Zusammenhang zwischen bestimmten inhaltlichen Positionen, oder sehen Sie zumindest die Gefahr, dass solch ein Zusammenhang konstruiert werden kann?
Wir sind in der Tat für die Plakate, die die NPD, die DVU oder die REPs aufhängen, nicht verantwortlich. Wir distanzieren uns davon sehr klar. Es wäre schön, wenn Sie sich von der PDS so klar distanzieren würden wie wir uns von jeher von den Rechtsradikalen distanziert haben.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3058 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Drucksa- che 14/3059)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Das Wort hat der Herr Kollege Boutter.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir klar, dass nach einem solchen Plenumstag und einer solchen Diskussion nicht zu erwarten ist, Herr Kollege Herrmann, dass Sie Ihre Fraktion zur Flexibilität zurückführen, damit diese ihre Vorurteile, die Sie in den Diskussionen über diesen Punkt in den Ausschüssen hat erkennen lassen, zurücknimmt. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Herr Kollege Regensburger, der anwesend ist, Ihnen genehmigt, unserem Antrag zuzustimmen. Trotzdem werde ich kurz die Inhalte darstellen.
Es geht uns keinesfalls um eine Einzelfallregelung oder um das Ansinnen, einem bestimmten Kollegen ein Ehrenamt zu versagen. Es geht auch nicht darum, das Ausüben von Ehrenämtern in irgendeiner Weise ungebührlich zu erschweren. Es geht lediglich und einzig und allein darum, eine bestehende und erkannte Lücke zu schließen.
Sie wissen, dass nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und die Bezirksordnung so abgefasst wurden und mit Inkompatibilitätsregelungen versehen wurden, wonach Beamte und Angestellte, die mit der Rechtsaufsicht befasst sind, solche Ehrenämter nicht ausüben können. Das geht in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sogar so weit, dass nahe Verwandte nicht gleichzeitig in einem Gemeinderat vertreten sein dürfen. Im Hinblick auf die Gewaltenteilung dürfen, wie gesagt, diese Beamten und Angestellten solche Ehrenämter nicht ausüben. Das gilt durchgängig bis zum obersten Dienstherrn, nämlich bis auf die Staatssekretären bzw. zum Minister des Innern. In den entsprechenden Gesetzen steht immer:
Kolleginnen und Kollegen, es ist ganz klar, dass es hier um eine Lücke geht, die geschlossen werden sollte und die die Abwehrkämpfe, die Sie in den Ausschüssen initiiert haben und die heute wahrscheinlich fortgesetzt werden, gar nicht rechtfertigen.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass dies für alle Beamten und Angestellten gelten soll, nicht aber für deren Dienstherren. Herr Staatssekretär Regensburger hat vorhin in der Diskussion um den Datenschutzbeauftragten herausgestellt, die oberste Stelle in diesem Lande sei das Staatsministerium des Inneren.
Unser Anliegen ist es, dass die beschriebene Lücke geschlossen wird. Dies sollte ohne großen Streit möglich sein. Das sollte man zumindest meinen. Jedenfalls hatte ich das gedacht. Denn eigentlich sollte doch gelten: Lücke erkannt, Lücke gebannt. Weit gefehlt. Meine Damen und Herren von der CSU, Sie meinen, hier einen Anschlag auf das Gemeinwohl zu erkennen und unsere Pläne durchkreuzen zu müssen. Die Ausübung von Ehrenämtern wollten wir erschweren, heißt es da. Maximal in zwei oder, wenn mehrere Staatssekretäre da sind, in drei Fällen könnte dies der Fall sein – bei Zigtausenden von Ehrenämtern. Doch Ihr Kreuzzug geht weiter, meine Damen und Herren von der CSU. Die von uns beantragte Bestimmung soll sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein. Auch von Willkür ist hier die Rede gewesen. Verstehen kann man das nur, wenn man weiß, welche Grundposition die CSU hier vertritt.
Im Kommunalausschuss wurde das ganz klar. Herr Kollege Kreuzer – entweder wurde es ihm so vorgegeben, oder er ist allein darauf gekommen – begab sich auf einen Irrweg, auf den Holzweg. Die SPD hat Böses im Schilde und will vor allem Herrn Kollegen Regensburger
schaden; das muss mit allen Mitteln abgewehrt werden – so der Tenor der Beiträge von CSU-Abgeordneten in den bisherigen Beratungen.
Herr Kollege Herrmann, der Beifall, den Sie jetzt andeuten, bestätigt meine Worte: Es ist der Holzweg, von dem Herr Kollege Vogel eben schon gesprochen hat, auf dem Sie sich befinden, meine Damen und Herren von der CSU. Wenn Sie meinen, es gehe nur darum, Herrn Kollegen Regensburger über die Hürde zu helfen, kann ich Ihnen nur raten: Stimmen Sie unserer Vorlage zu, und stellen Sie den Änderungsantrag, dass die zur Diskussion stehende Gesetzesänderung erst in Kraft treten soll, wenn die nächste Wahl ansteht oder wenn Herr Regensburger sein Doppelmandat nicht mehr ausübt.
Die Vorwürfe der Mehrheitsfraktion uns gegenüber – ich erwähnte es schon: Willkür und Erschwerung der Ausübung von Ehrenämtern – haben wir klar widerlegt. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie das zugeben. Deshalb mein Appell an Sie: Fahren Sie Ihre Aufgeregtheit auf ein Normalmaß zurück. Denn im vorliegenden Falle ist die verfassungsrechtlich geforderte Verhältnismäßigkeit gewahrt. Willkür kann in einem Sonderfall wie dem sich abzeichnenden wahrlich nicht unterstellt werden. Im Übrigen wird die Ausübung von Ehrenämtern nicht dadurch erschwert, dass hier zwei, maximal drei denkbare Einzelfälle geregelt werden. Ich bitte Sie auch darum, jetzt einmal zu bedenken, dass in Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des geltenden Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung Folgendes zu lesen ist:
Meines Wissens steht dies schon seit 1993 in dem Gesetz. Der zitierte Satz sollte doch erst recht gelten, wenn ein Mitglied der Staatsregierung oberster Dienstherr von sehr vielen Beamten und Angestellten ist, die in gleicher Weise von der angesprochenen Inkompatibilitätsregelung betroffen sind. Leider gibt es in der amtierenden Bayerischen Staatsregierung jemanden, der das nicht akzeptieren und der einschlägigen Sollvorschrift auch nicht nachkommen will. So bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, damit eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen werden kann. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir war zunächst nicht klar, wie man einen Gesetzentwurf wie den vorliegenden einbringen kann und warum man dies tun sollte. Dann habe ich gehofft,
dass man nach umfangreichen Ausschussberatungen – ich hatte die Ehre, an der Behandlung des Gesetzentwurfs in zwei Ausschüssen teilzunehmen –, von dem Vorhaben abrücken würde. Doch muss ich jetzt feststellen, dass die bisherige Argumentation überhaupt nichts geholfen hat und dass Sie auch jetzt in keiner Weise auf die Problematik eingehen, die wir in den Ausschüssen diskutiert haben, meine Damen und Herren von der SPD. Deswegen muss ich jetzt einiges wiederholen.