Protocol of the Session on September 28, 2000

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

In der Informationstechnologie, der Mechatronik und der Biotechnologie werden die Arbeitsplätze der Zukunft geschaffen, insbesondere in kleinen Unternehmen. Das muss man unterstützen. Sie sollten die Initiativen nicht gering schätzen und herabwürdigen.

Sie haben etwas zu den Universitätskliniken in München und Würzburg gesagt, die in renovierungsbedürftigem Zustand sind. Ich habe schon in der Haushaltsrede ausgeführt, dass dafür 450 Millionen DM in beiden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. Kollege Hans Zehetmair und ich sind uns darin einig, dass wir noch mehr tun müssen. Ihre Kritik am Zustand der Universitätskliniken ist gerechtfertigt, Frau Kellner.

Nun noch ein Wort zu dem, der immer als Kronzeuge der CSU angeführt wird. Einsiedler heißt er. Er wurde sowohl von Frau Kellner als auch von Herrn Hoderlein zitiert. Ob dieser Ignaz Einsiedler Mitglied der CSU ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass er in der Bevölkerung klar ein Einsiedler ist und innerhalb der CSU sicher einer wäre. Denn die CSU ist geschlossen gegen die Ökosteuer, und die Bürger sind es fast geschlossen.

Frau Kellner, Sie sagen, wir sollten die Kfz-Steuer abschaffen und einen Anteil an der Mineralölsteuer ergattern. Im letzten Jahr hatte der Bund 71 Milliarden DM an Mineralölsteuer-Einnahmen, dieses Jahr werden es sicher über 80 Milliarden DM. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug im Jahre 1999 bundesweit 13,8 Milliarden DM. Das heißt, wir müssten gewissermaßen vom Bund 20% der Mineralölsteuer bekommen. Der Bund hat auf die Mineralölsteuer immer viel Wert gelegt, weil sie erstens dynamisch ist und zweitens dem Bund allein zusteht; die neue Bundesregierung wird hinzufügen: drittens, weil man sie nach oben manipulieren kann. Aber ich bin nicht für

solchen Schritt, auch wenn man dadurch administrativ einsparen kann, weil wir von diesen Mischsystemen wegkommen wollen. Wir wollen davon weg, dass an einer Steuer alle Ebenen beteiligt sind, sondern eine möglichst klare Zuordnung der einzelnen Steuern zu den verschiedenen Ebenen, um auf diese Weise mehr Selbstständigkeit, gerade auch für diesen Landtag und die Landtage insgesamt, zu erreichen. Dies ist das

eigentliche Ziel. Deshalb halte ich von einer derartigen Umwidmung überhaupt nichts. Abgesehen davon würde die Bundesregierung derartige Vorschläge Ihrer Kollegen in Berlin harsch und mit bösen Bemerkungen ablehnen.

Was die Expressbahn betrifft, bin ich, wie Sie von der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses am Flughafen wissen, nachhaltig dafür, dass wir erstens alle Chancen nutzen, den Transrapid an den Flughafen anzubinden, wobei ich hoffe, dass die Ankündigungen der Bundesregierung nicht nur Ankündigungen waren, sondern dass dahinter eine echte Absicht steht. Herr Hoderlein, insofern haben Sie eine Bewährungsprobe zu bestehen. Darin bin ich mit Ihnen einig. Aber bis die Planungsfragen geklärt sind und der Transrapid fährt, dauert es sicher zehn Jahre. In der Zwischenzeit brauchen wir tatsächlich eine Expressbahn, sonst können wir die 30 Millionen Fluggäste in fünf Jahren und die 40 Millionen Fluggäste in zehn Jahren mit Sicherheit nicht bewältigen. Aber meine Damen und Herren von der SPD – ich nehme Sie als Vermittler –, das eigentliche Problem ist: Diese entsprechenden Anbindungen müssen im Wesentlichen vom Bund finanziert werden. Sowohl die Bundesautobahn als auch die Schiene müssen nach dem Schienenverkehrswegegesetz vom Bund finanziert werden. Aber was macht der Bund? Wir hatten 1996 für die Bahn noch 7,7 Milliarden DM Haushaltsansatz in Bonn, wir haben aber im Haushalt für das Jahr 2001, der am Freitag im Bundesrat zu verabschieden ist, nur noch 6,9 Milliarden DM und in der mittelfristigen Finanzplanung 6,6 Milliarden DM. Das heißt, der großartige Sparer Eichel spart an den Investitionen und, dies ist ein konkreter Beleg, auch an den Gleisen. Frau Kellner, wie wollen Sie das dann schaffen? Sagen Sie doch Ihren Berliner Freunden: Wir brauchen mehr Geld für die Schiene, dann können wir Ihre hier vertretenen Zielvorstellungen durchsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Zu einem großen Missverständnis zur Privatisierung, das sowohl von Frau Kellner als auch vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses vorgetragen wurde: Unsere Forderung nach einem Anteil an den UMTS-Erlösen basiert auf massiven Steuerausfällen. Sie ist mit anderen Privatisierungen im früheren Bonn und jetzigen Berlin und mit unseren Privatisierungen nicht zu vergleichen; denn dies waren Veräußerungen von Vermögenswerten, die steuerlich keine Konsequenzen hatten.

(Dr. Kaiser (SPD): Das stimmt nicht!)

Wir haben nie etwa einen Anteil an den Erlösen von Telekom oder Salzgitter beansprucht, dies wäre absurd gewesen. Es ist in gleicher Weise absurd, einen Anteil des Bundes für die Veräußerung unserer VIAG-Anteile zu unterstellen; denn dies sei eine Veräußerung von Vermögen des Landes gewesen. Doch hier geht es um aktivierungspflichtige, immaterielle Wirtschaftsgüter, die man abschreiben muss, wodurch es zu einem Steuerausfall kommt, der ersetzt werden muss.

(Dr. Kaiser (SPD): Das ist bei Verkäufen auch so!)

Herr Hoderlein, Sie haben uns angemahnt, wir sollten auch mit den anderen von der SPD mehr kooperieren. Ich kann nur sagen: Setzen Sie sich mit den SPD-Landesministern in Verbindung, die Ihnen bestätigen werden, dass auch sie unabhängig von ihrer aktuellen und taktikbestimmten Haltung zu UMTS-Erlösen einen nachhaltigen Ersatz der Steuerausfälle verlangen. Wie will Herr Steinbrück die Steuerausfälle in Bonn und in Düsseldorf – dort haben Telekom und Mannesmann ihren Sitz – einigermaßen ausgleichen? Dies wird für die Städte eine dramatische Angelegenheit, da sie dies nicht zahlen können. Die Städte werden zum Finanzminister des Landes gehen und dieser wird selbstverständlich zu Bundesfinanziminister Eichel gehen. Ich unterstütze ihn dabei und fordere die Opposition in diesem Raum auf, es ebenso zu tun und bayerische wie auch gemeinsame Länderinteressen gegenüber Berlin zu unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Strasser, Sie haben längere Zeit darauf verwendet, ich hätte in einer Pressekonferenz eine Nettoneuverschuldung von über einer Milliarde D-Mark im zweiten Jahr dieses Doppelhaushalts angekündigt und tatsächlich würden es nun erfreulicherweise 0,91 Milliarden DM. Warum dies? Grundlage Ihrer Aussage ist die Ihnen vorliegende Übersicht bzw. Tabelle. Diese Tabelle beruht auf dem, was ich allen hier im Raum schriftlich habe zukommen lassen: unsere schematische, theoretische Rückführung der Nettoneuverschuldung von Jahr zu Jahr gewissermaßen als Wegevorgabe und als Plan, wie ich zu einem ausgeglichenen Haushalt mit schablonenmäßig 230 Millionen DM von Jahr zu Jahr komme. Auf diese Stufen haben wir die rechnerische Größenordnung der Kosten der Steuerentlastung aufgerechnet. Die tatsächliche Haushaltsgestaltung nach der Sommerpause hat etwas anderes ergeben. Zudem haben wir Reserven angepackt. Belobigen Sie deshalb die Bayerische Staatsregierung, dass wir beim Abbau der Nettoneuverschuldung besser vorangekommen sind, statt solche Zahlen zu vergleichen.

Herr Maget, Sie haben im Zwischenruf gesagt, Sie befürworteten den finanziellen Ausgleich der Kosten, den Bayern durch die Umwandlung der Kilometer- in eine Entfernungspauschale haben wird. Ich habe Ihnen die Kosten vorgetragen. Ich frage mich aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender zwar die Entfernungspauschale, aber gleichzeitig einen Ausgleich für die im Freistaat Bayern entstehenden Kosten in Höhe von über 200 Millionen DM will, warum steht dazu in Ihrem Entschließungsantrag kein einziges Wort? Schreiben Sie es doch rein und vertreten Sie endlich einmal bayerische Interessen; dann muss das doch drinstehen. Dann wäre Ihr Antrag wenigstens zu verstehen.

(Beifall bei der CSU – Alois Glück (CSU): Dann wäre er immer noch falsch!)

Herr Dr. Runge hat am Schluss gebeten, die Änderungsanträge, welche die Opposition bzw. die GRÜNEN stellen werden, im Haushaltsausschuss und durch die Staatsregierung fachkundig und sachlich zu behandeln. Dies werden wir tun und dies ist mein Verständnis von Parlamentarismus. Es heißt nicht „pauschale Zustim

mung“, sondern „Prüfung“. Aber wenn ein Vorschlag vernünftig ist, kann man ihn annehmen. Dies ist auch die ausgleichende Politik des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Manfred Ach.

Wenn wir im Haushaltsausschuss in sachlicher Diskussion vorangehen, will ich am Schluss dieser Debatte mein Hauptplädoyer zusammenfassen. Wir stehen nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch bei den Geldmitteln in einem heftigen Wettbewerb. Ich stelle fest, dass die Bundesregierung in diesem Wettbewerb mit harten Bandagen arbeitet: Verschiebung der Lasten auf andere Ebenen, etwa auf die Kommunen und Länder, Verschiebung auf Sozialversicherungen, Streichung von Leistungen zu Lasten anderer Ebenen.

Wenn das so ist, wäre eine partnerschaftliche Solidarität in der Diskussion durch Sie geboten. Sie werden als bayerische Opposition erst dann glaubwürdig, wenn Sie auch bayerische Interessen mit uns vertreten. Das ist mein Appell.

(Beifall bei der CSU)

Nach § 33 Absatz 7 der Geschäftsordnung sind beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich lasse jetzt noch über die mitzuberatenden Dringlichkeitsanträge abstimmen, zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD betreffend Umwandlung der Kilometer- in eine Entfernungspauschale, Drucksache 14/4242. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU und Kollege Hartenstein. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Betreff „Mit der ökologischen Steuerreform werden die Weichen für eine zukunftsweisende Energiepolitik gestellt“, Drucksache 14/4243. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion und Kollege Hartenstein. Der Dringlichkeitsantrag wird ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion CSU, Betreff: „Ökosteuer abschaffen“, Drucksache 14/4244. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den weiteren Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE

GRÜNEN, Betreff: „Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern und einkommensschwachen Haushalten unterstützen!“, Drucksache 14/4246. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Offenkundig doch nicht. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, betreffend faire und gerechte Teilhabe der Länder und Kommunen an den UMTS-Lizenz-Erlösen, Drucksache 14/4247. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich anzeigen. – Das ist die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist damit angenommen.

Ich lasse abstimmen über den weiteren Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend UMTS-Erlöse, Drucksache 14/4252. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzeigen. – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit sind die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b erledigt, ebenso die dazu eingereichten Dringlichkeitsanträge.

Wir kommen jetzt zur Fragestunde. Ich bitte um Verständnis, dass das Präsidium wechseln möchte, und darf mir noch einen Hinweis erlauben. Heute gab es gelegentlich das Argument des Zeitverzugs bei der Nichtbeantwortung von Zwischenfragen. Bei der Zwischenintervention hat der amtierende Präsident/die Präsidentin die Möglichkeit, die Zeit zum Antworten dem Redner dazuzugeben. Wenn man also von Zwischenfragen auf Zwischeninterventionen umstellt, entfällt die Ausrede: keine Zeit mehr. Darauf möchte ich aufmerksam machen.

(Sinner (CSU): Da muss man erst einmal ein Seminar machen!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3

Mündliche Anfragen

Die Zeit dafür beträgt 45 Minuten, wir beginnen also um 14.20 Uhr mit den Dringlichkeitsanträgen.

Ich bitte zunächst den Herrn Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst um die Beantwortung der ersten Frage. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Boutter.

Frau Präsidentin, Herr Minister, ich frage die Staatsregierung, ob es für einen obligatorischen Solidarbeitrag von Studenten für ein ÖPNV-Semesterticket, und zwar nach dem Darmstädter Modell, also der Vollbeitrag, in Bayern eine Obergrenze gibt, wenn ja, wie hoch dieser obligatorische Solidarbeitrag für das Semesterticket in Würzburg maximal sein darf und an welchen Kriterien sich diese mögliche Obergrenze orientiert.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Kollege Boutter, nach Artikel 106 Abs. 3 Satz 3 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) kann neben dem Grundbeitrag des Studentenwerksbeitrages für den Zuständigkeitsbereich einzelner Studentenwerke oder für Teile des Zuständigkeitsbereichs einzelner Stundentenwerke ein zusätzlicher Beitrag für die Beförderung oder die zu einem ermäßigten Beförderungsentgelt mögliche Beförderung der Studentinnen und Studenten im Nahverkehr erhoben werden.

Die Höhe dieses zusätzlichen Beitrags richtet sich nach dem Aufwand aus einer entsprechenden Vereinbarung des Studentenwerks mit den örtlichen Trägern des Nahverkehrs und wird im Benehmen mit dem betroffenen Studentenwerk vom Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Abschluss der Vereinbarung bedarf der vorherigen Genehmigung meines Hauses und des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie.

Mit Verordnung vom 20. Mai 1999 wurde der zusätzliche Beitrag für die Beförderung der Studenten der Universität Würzburg, der Hochschule für Musik Würzburg und der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg, Abteilung Würzburg, im öffentlichen Nahverkehr auf 58 DM je Semester festgesetzt. Dieser ab dem Wintersemester 1999/2000 geltenden Beitragsfestsetzung liegen Vereinbarungen zwischen dem Studentenwerk Würzburg und den örtlichen Trägern des Nahverkehrs zugrunde.

Das Staatsministerium prüft im Rahmen des Genehmigungsverfahrens primär die Frage, ob sich Ausgestaltung und Höhe des Betrags im Rahmen der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Rechtsnatur des Studentenwerksbeitrags bewegen, da der zusätzliche Beitrag für das Semesterticket ein Bestandteil des Stundentenwerksbeitrags ist. In seinem Urteil vom 28. Juli 1980 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtsnatur des Studentenwerksbeitrags festgestellt, dass es sich hierbei um einen Solidarbeitrag eigener Art handle, auf den der dem öffentlichen Beitragsrecht sonst immanente Grundsatz der individuellen Äquivalenz nicht anzuwenden sei.

Das Gericht stellt in dieser Entscheidung fest, dass „angesichts der Geringfügigkeit der Beiträge im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten der Studenten, aber auch im Hinblick auf die der Institution der Studen

tenwerke zugrunde liegende Vorstellung der Studentenschaft als einer sozialen Solidargemeinschaft es rechtlich unbedenklich ist, dass die Beitragspflicht auch dann besteht, wenn der Studierende im Einzelfall eine Betreuung nicht in Anspruch nimmt“.

Nach dieser Rechsprechung ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Ministerium sicherzustellen, dass die mit der Einführung des Semestertickets verbundene Erhöhung des Studentenwerksbeitrags „geringfügig im Verhältnis zu den Lebenserhaltungskosten“ bleibt. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung geht das Staatsministerium derzeit davon aus, dass ein zusätzlicher Beitrag für die Beförderung der Würzburger Studenten in Höhe von 58 DM als „geringfügig im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten“ im Sinne der VGHRechtsprechung anzusehen ist.

Nach Kündigung der entsprechenden Vereinbarung durch die Würzburger Straßenbahn GmbH ist es gelungen, den Beitrag für das Sommersemester 2000 und das Wintersemester 2000/2001 bei 58 DM zu halten. Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen des Studentenwerks Würzburg mit den örtlichen Trägern des Nahverkehrs halte ich es nicht für opportun, zum jetzigen Zeitpunkt eine Obergrenze für einen genehmigungsfähigen Beitrag für das Semesterticket zu nennen. Für das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die Fortführung des Angebots eines Semestertickets in Würzburg einen hohen Stellenwert. Es obliegt dem Studentenwerk und den Verkehrsbetrieben vor Ort, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Boutter.

Herr Staatsminister, nach der Kündigung, die Sie gerade angesprochen haben, haben Verhandlungen stattgefunden. Dort wurden unterschiedliche Aussagen zitiert, zum einen die aus Ihrem Ministerium, es gebe eine Obergrenze – diese haben Sie eben mit dem Begriff „Geringfügigkeit“ umschrieben –, zum anderen die aus dem Wirtschaftsministerium, es gebe keine Obergrenze. So frage ich Sie: Wer hat letztlich die Entscheidung zu treffen? Würden Sie einen Solidarbeitrag von mehr als 80 DM noch als geringfügig ansehen?