Protocol of the Session on July 13, 2000

Hinsichtlich der Berufungen preisen Sie die Senkung des Mindeststreitwerts von 1500 auf 1200 DM als großen Fortschritt. Herr Dr. Hahnzog, das ist eine ganz willkürliche Festlegung. Mit der Herabsetzung um 300 DM will man etwas verbessern. Aber das ist reiner Populismus, wenn man sagt, dadurch werde man bürgernäher.

(Dr. Hahnzog (SPD): Sie wollen ja 2000 DM!)

Haben Sie schon einmal überlegt, was eine Partei, die nicht rechtsschutzversichert ist, bei einem Prozess über 1500 DM in zwei Instanzen für ein unglaubliches Prozessrisiko an Kosten im Verhältnis zum Streitwert trägt? Es ist überhaupt nicht sinnvoll, so etwas durchzuführen, außer wenn man voll abgedeckt ist. Aber Sie führen – das halte ich Ihnen zugute – wahrscheinlich wenig Prozesse. Durch zwei Instanzen hindurch übersteigen die Kosten den Streitwert in dieser Größenordnung. Somit ist eine Berufung überhaupt nicht mehr sinnvoll, außer man bekommt sie bezahlt, meine Damen und Herren.

Auch bei der Berufung werden die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger natürlich eingeschränkt und nicht erhöht. Das muss völlig klar gesagt werden. Sie wollen das Verfahren der Berufung formalisieren. Frau Kollegin Stahl, wenn Sie sagen, eine Annahmeberufung sei unproblematisch, dann ist das etwas, was man vertreten kann.

(Widerspruch der Abgeordneten Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Doch. Offensichtlich aussichtslose Berufungen werden durch Beschluss zurückgewiesen, haben Sie gesagt. Das halten Sie für richtig. Das ist eine Annahmeberufung in anderer Form. Aber da muss man sagen, dass eine Partei praktisch keine Möglichkeit hat, sich gegen einen solchen Beschluss zu wehren, und auch keine Möglichkeit hat, Argumente in der öffentlichen Verhandlung vorzutragen.

Herr Dr. Hahnzog, wir haben gemeinsam eine Anhörung im Bayerischen Landtag gemacht. Darüber haben Sie kein Wort gesagt. Alle Anhörpersonen aus der Praxis bis auf den Vertreter des Bundesjustizministeriums waren gegen den ursprünglichen Entwurf. Die Anwälte, die Richter, die vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht haben gesagt: Wir wollen lieber eine mündliche Ver

handlung; dann verhandeln wir zehn Minuten mit den Leuten, reden mit denen; wenn wir dann die Berufung zurückweisen müssen, wird das viel besser verstanden, als wenn die Leute einen schriftlichen Beschluss ohne Begründung mit Unterschriften zugeleitet bekommen. Das sagen selbst Richter am Oberlandesgericht, die davon mehr Ahnung haben.

Ich komme zum letzten Punkt. Meine Damen und Herren, Sie bereiten hier eine Reform vor, mit der Sie die Justiz aus dem ländlichen Raum wegnehmen und eine Konzentration in städtischen Räumen mit großen Gerichten herbeiführen. Hier können Sie darum herumreden, wie Sie wollen. Wenn Sie ein gewisses Verfahren vorgeben, ist der Landesjustizminister, Kollege Dr. Weiß, gezwungen, die Gerichtsorganisation auf dieses Verfahren zuzuschneiden. Natürlich hat er theoretisch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob dieses Eingangsgericht in der Stadt A oder in der danebenliegenden Stadt B sein soll, aber er muss ein Eingangsgericht schaffen, das die Aufgaben bewältigen kann.

Deswegen ist die Ursache der organisatorischen Änderungen, die notwendig werden, die Reform. Für diese Reform tragen Sie, meine Damen und Herren von RotGrün, wenn die Reform denn kommt, die Verantwortung, somit auch für die Schließung der Zweigstellenamtsgerichte in Bayern. Das sage ich, damit hier von vornherein keine Zweifel aufkommen. Wer solches macht, muss wissen, dass man Eingangsgerichte mit mindestens zehn Richtern braucht; wahrscheinlich werden es mehr als fünfzehn sein. Durch diese Konzentration kommt es zur Schließung aller Zweigstellen von Amtsgerichten. Sie müssen wissen, dass in Zukunft der Bürger wegen jedes kleinen Berufungsstreits – nach Ihrer Vorstellung oberhalb von 1200 DM – mit seinem Anwalt zum Oberlandesgericht fahren muss, von Lindau nach München oder Augsburg und dass er von Niederbayern aus ebenfalls solche Strecken zurückzulegen hat.

Herr Dr. Hahnzog, Sie haben davon gesprochen, dass solches auf den friesischen Inseln gang und gäbe sei und dass die Leute dort mit einer Fähre etc. fahren müssten. Dazu sage ich Ihnen: Dies ist nicht der Idealzustand für Bayern. Was Sie gesagt haben, mag durch die schwierige Lage der friesischen Inseln begründet sein. Wir wollen hier aber, dass jemand bei einem Streitwert von 1500 DM für seinen Berufungstermin von vielleicht einer halben Stunde nicht einen Tag unterwegs ist, sondern wir wollen, dass er schnell zum Amtsgericht kommt, eine halbe Stunde verhandelt und nach drei Stunden für ihn die Sache insgesamt erledigt ist. Das verstehen wir unter Bürgernähe. Das kann vielleicht ein Großstädter aus München, der sich hier nur mit Rechtspolitik beschäftigt hat, nicht verstehen. Aber wir glauben nicht, dass ein Tag für eine kleine Berufungsverhandlung ein angemessener Zeiteinsatz wäre.

Sie wollen eine Reform mit ungeheuren Kosten zu Lasten der Länder ohne die Länder durchsetzen. Sie wollen eine Reform gegen alle Richterinnen und Richter durchsetzen. Zumindest deren Organisationen in diesem Land und die Organisation der Rechtsanwälte sind dagegen. Sie wollen eine Reform gegen und zu Lasten der rechts

suchenden Bürgerinnen und Bürger in diesem Land durchsetzen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie mit dieser Sache genauso scheitern werden wie damals bei Ihrem ersten Versuch in der Sozialliberalen Koalition.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Zu einer zusammenfassenden Stellungnahme hat der Herr Staatsminister der Justiz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Frau Abgeordnete Stahl will vorhin aus meiner Rede entnommen haben, dass ich die Bildung von Spezialkammern für falsch hielte. Das ist falsch verstanden worden. Selbstverständlich bin ich für Spezialkammern. Diese haben wir bisher auch schon: Wir haben Baukammern, wir haben Kammern für Amtshaftung, wir haben sogar Kammern für zivilrechtliche Streitigkeiten in Verkehrssachen. Wir hatten bisher auch Wettbewerbskammern. Ich selbst war in einer Wettbewerbskammer, die für die OLG-Bezirke Nürnberg und Bamberg zuständig war. Das Besondere – das ist ganz klar – bei dieser Kammer ist, dass es um Streitwerte von mehreren Millionen DM geht. Vielleicht gibt es das auf den Friesischen Inseln nicht, bei uns gibt es eben solche Prozesse, Herr Kollege Hahnzog. Ich bin also selbstverständlich nicht gegen Spezialkammern. Ich bin aber dagegen, dass selbst komplizierteste und teuerste Rechtsstreitigkeiten beim Fehlen von Spezialzuständigkeiten automatisch an den Einzelrichter fallen.

Herr Kollege Hahnzog, Sie haben so getan als ob die Bayerische Staatsregierung vor Jahren eine völlig andere Meinung gehabt hätte und jetzt alles vergessen hätte. Wir sehen heute einen Punkt anders: Das ist die Beschränkung des Tatsachenvortrages in der zweiten Instanz. Bei diesem Punkt – das muss ich sagen – habe auch ich früher dazu geneigt, einen Schnitt zu machen und das, was in der ersten Instanz nicht vorgetragen wird, auch in der zweiten Instanz nicht vortragen zu lassen. Ich habe mich dann allerdings mit Praktikern unterhalten und mich belehren lassen. Dass die Anwälte dagegen waren, ist klar; denn sie würden sonst gezwungen, in der Erstinstanz alles auszubreiten. Das waren Argumente, die man vorher gekannt hat. Für mich war neu, dass auch von Seiten der Gerichte großer Widerstand bestand, dass mir auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte gesagt haben, dass es schon sinnvoll wäre, wenn auch in der zweiten Instanz in dem einen oder anderen Fall noch einmal in den Tatsachenvortrag eingestiegen werden könnte, wenn dies für notwendig erachtet wird.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Darum habe ich es gesagt. Moment einmal, Herr Kollege Hahnzog; Sie haben uns vorgeworfen, dass wir unsere Meinung geändert hätten und den Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, abgelehnt haben

und dass dies in diesem Entwurf enthalten gewesen wäre. Jetzt bestehen mehr Möglichkeiten, aber auch zusätzliche Streitigkeiten darüber, wie gravierend das neue Vorbringen ist. Darüber können wir uns aber unterhalten.

Auf jeden Fall muss ich deutlich sagen, dass ich meine Meinung in diesem Punkt etwas korrigiert habe. Es muss nämlich möglich sein, auch in der zweiten Instanz etwas vorzutragen, denn sonst besteht das Risiko, dass der einfachste Prozess am Amtsgericht mehr oder weniger zum Schwurgerichtsverfahren wird, weil die Anwälte alles vorbringen, nur um nichts zu übersehen. Das ist aber nur ein einziger Punkt, Herr Kollege Hahnzog.

Zu allen anderen Punkten haben wir schon immer eine ganz klare Position gehabt und das, was jetzt kommen soll, abgelehnt. Der Einzelrichtereinsatz würde zu stark werden. Wir haben immer gesagt, dass wir bei höheren Streitwerten Kolligialgerichte brauchen und dass wir vor allen Dingen in den Berufungsverfahren Kollegialgerichte brauchen. Diesbezüglich haben wir unsere Meinung nie geändert.

Der nächste Punkt betrifft die Berufung zum OLG. Wir haben immer gesagt, dass wir die Vereinheitlichungen, die langen Wege nicht wollen. Wir wollen, dass es dabei bleibt, dass die Berufungsinstanz für Amtsgerichtsurteile das Landgericht ist. Das ist immer unsere Position gewesen.

Ein weiterer Punkt: Wir haben schon immer die Dreistufigkeit abgelehnt, da wir es für bewährt halten, dass die Eingangsinstanz für die kleineren Sachen die Amtsgerichte, für die größeren Sachen die Landgerichte sind. Dass Ihr Entwurf im Ergebnis dazu führen wird, dass ein Teil der Amtsgerichte nicht mehr wird bestehen können, können Sie doch nicht leugnen. Betrachten Sie dazu einmal die Zweigstellen, vor allem Zweigstellen mit zwei, mit 1,3 Richtern oder mit einem Richter, die von der Kommunalpolitik gewünscht werden, die von den Bürgern gewünscht werden. Diese können doch nicht beibehalten werden, wenn die Eingangsgerichte so bestimmt werden, wie das die Frau Bundesministerin will.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hahnzog?

Bei einer zusammenfassenden Stellungnahme geht das eigentlich nicht, aber bitte schön.

Bei Geschäftsordnungsfragen haben wir immer sehr gute Regelungen getroffen; danke schön.

Ist Ihnen ganz aus der Erinnerung gefallen, dass Bayern auf der Justizministerkonferenz immer ein Vorreiter für die Einsetzung einer großen Kommission zur Untersuchung aller Aspekte des Zivilprozesses war, und was bleibt aus Ihrer Sicht heute übrig? Sie versuchen jetzt,

das Thema nur auf die Frage der Berufung zu verengen. Besteht da nicht ein großer Widerspruch?

Herr Kollege Hahnzog, da besteht kein Widerspruch. Wenn ich eine Reform angehe, dann untersuche ich selbstverständlich zunächst einmal alles. Wenn sich dann herausstellt, dass es bisher an sich zu 90% gut läuft und dass nur einige kleine Änderungen notwendig sind, dann kann doch die Tatsache, dass man zuvor alles überprüft hat, nicht schädlich sein. Selbstverständlich muss ich zunächst einmal alles auf den Prüfstand stellen. Wenn ich es geprüft habe, wenn ich mit Praktikern gesprochen habe, muss ich zu einem Ergebnis kommen. Das Ergebnis kann ja auch sein, dass 90% richtig sind und daher nicht geändert werden müssen. Das ist hier der Fall.

Ich möchte im Hinblick auf die kleinen Gerichte ganz deutlich sagen: Wenn wir die Vorgaben der geplanten Reform erfüllen müssen, dann können wir in Bayern nicht mehr alle Gerichte halten, dann werden wir die Zweigstellen auf keinen Fall halten können. Man kann darüber debattieren, ob Eingangsgerichte 13 Richter haben müssen oder ob es vielleicht weniger werden, wenn alle Kammern abgeschafft werden, ob vielleicht 9 oder 10 Richter ausreichen. Die kleineren Gerichte können wir insoweit nicht halten; das muss uns ganz bewusst sein.

Damit sind wir schon bei den Planstellen und beim Deutschen Richterbund. Herr Voss war bei mir und hat mir gesagt, dass er zunächst eine gewisse Sympathie für den ursprünglichen Entwurf hatte. Herr Voss ist Präsident des Deutschen Richterbundes. Es hat sich herausgestellt, warum er Sympathie hatte. In dem Entwurf stand nämlich, dass die Eingangsinstanz wesentlich gestärkt werden sollte. Davon haben sich Herr Voss und der Deutsche Richterbund wesentlich mehr Planstellen, auch Beförderungsstellen an den Oberlandesgerichten versprochen; denn dort könnten sicherlich auch die R-3-Stellen anwachsen. Ich habe zu Herrn Voss gesagt, dass es ja sehr schön ist, dass er mehr Planstellen in der Eingangsinstanz haben will, und habe ihn gefragt: Gibt es irgendeinen Länderjustizminister, ob schwarz, ob rot, ob grün oder sonstige Farben, der Ihnen auch nur in Aussicht stellen kann, dass es wegen dieser Reform irgendwo zusätzliche Planstellen gibt? Herr Voss sagte zu mir: Herr Minister, nein. Ich sagte zu ihm: Wenn Sie schon wissen, dass das Ziel, das Sie erreichen wollen, nämlich mehr Planstellen, nicht erreicht wird, weil kein einziger Justizminister mehr Planstellen bekommt, wie können Sie dann der Reform an sich zustimmen? Daraufhin sagte er zu mir: Da haben Sie an sich Recht; denn dann würden wir in gewisser Weise auf Sand bauen. Daraufhin hat das der Deutsche Richterbund abgelehnt.

Ich habe jetzt gelesen, dass Herr Voss mit der Frau Bundesjustizministerin auf Ostasienreise in China war. Ich weiß nicht, welche tief schürfenden rechtlichen Gespräche sie dort geführt haben; vielleicht ist er in China im Hinblick auf das dortige Rechtssystem davon überzeugt worden, dass es vielleicht doch besser ist, die Reform

durchzuführen. Auf jeden Fall überrascht mich seine Meinungsänderung schon ein bisschen.

Frau Stahl hat vorhin gesagt, dass wir die Aussagen der Betroffenen zur Kenntnis nehmen sollen. Vor drei Wochen fand in München eine Tagung der OLG-Präsidenten aller Bundesländer statt, von Schleswig-Holstein über Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern. Auch die Frau Bundesministerin war dort, obwohl sie nicht eingeladen war. Nebenbei: Sie war im Justizministerium, hat es aber nicht einmal für notwendig erachtet, zu mir Grüß Gott zu sagen oder mir ihren Besuch mitzuteilen. Sie ist in meinem Ministerium, sagt aber nicht einmal Grüß Gott. Das ist schon eine sonderbare Sache – aber gut, das muss jeder selbst wissen; das ist eine Frage der Höflichkeit. Die Frau Bundesministerin war auf dieser Tagung und hat ihre Reform mit Engelszungen verteidigt. Im Ergebnis haben die OLG-Präsidentinnen und -Präsidenten aller Bundesländer diese Reform einstimmig abgelehnt.

(Beifall bei der CSU)

Es handelt sich nämlich um Länderbehörden. Ich muss sagen: Wenn wir schon auf die Praxis hören sollten oder wollen, dann müssen wir auch auf die Präsidenten der Oberlandesgerichte hören. Dann kommen wir auch zum richtigen Ergebnis.

Ich sage ganz deutlich: Das, was diese Reform verspricht, hält sie nicht. Sie ist bürgerferner, sie ist bürgerfremder, und sie wird dazu führen, dass wir den Großteil unserer kleinen Gerichte nicht mehr halten können.

(Beifall bei der CSU)

Ich bitte um Nachsicht, dass ich die Geschäftsordnung kurz strapaziert habe. Wir haben jetzt die Zwischenintervention; vielleicht rechtfertigt das die außergewöhnliche Zwischenfrage. Jedenfalls ist dieser Punkt nun erledigt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 21

Antrag der Abgeordneten Kellner, Elisabeth Köhler, Dr. Runge und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Bayern durch eine moderne Einwanderungspolitik (Drucksache 14/3151)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unseren Antrag nach Anhörung zum Thema „Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Bayern durch eine moderne Einwanderungspolitik“ ins Plenum gezogen, weil wir meinen, dass gerade die Diskussion der

letzten Tage gezeigt hat, dass unser Antrag und unsere Anliegen wichtiger sind denn je.

Herr Kollege Herrmann, nachdem Sie gerade hier sitzen, greife ich noch einmal Ihre Äußerung vom Dienstag auf, als Sie uns anlässlich der Aktuellen Stunde vorwarfen, wir würden konkrete Aussagen darüber schuldig bleiben, wie viele Menschen wir brauchen. Genau dies zu erkunden war unser Anliegen mit Antrag vom 16. März dieses Jahres.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Wir wollten wissen, in welchen Branchen die Nachfrage nach Arbeitskräften bislang nicht befriedigt werden konnte, für welche Branchen Gleiches zu erwarten ist, welche Wachstums- und Arbeitsmarkteffekte in Bayern durch eine liberale Zuzugsregelung zu erwarten sind, welche Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten existieren; dann beispielsweise, ob ein Einwanderungsgesetz ein geeignetes Instrument ist, um den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, welche Maßnahmen die Staatsregierung ergreifen kann, um im Ausland für den Arbeits-, Forschungs- und Studienstandort Bayern zu werben, welche Hemmnisse es gibt: im Dienstrecht, im Hochschulrecht usw.; daneben aber auch, ob Maßnahmen sinnvoll sind, die die Einstellung von nichteuropäischen Ausländerinnen und Ausländer an bestimmte Bedingungen für die Unternehmen knüpfen, zum Beispiel Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Inländer, Fondslösungen, wie sie in anderen Ländern praktiziert werden, usw. Daneben haben wir selbstverständlich auch noch Fragen zur Integration aufgeworfen.