Protocol of the Session on July 12, 2000

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer will denn definieren, was schwerwiegend ist? Im Zweifelsfall die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion.

(Widerspruch des Staatsministers Prof. Dr. Faltlhau- ser)

Herr Faltlhauser, so ist es doch! Statt hier und heute wohlfeile Sprüche zu klopfen, sollten Sie lieber für einen geordneten Haushaltsvollzug sorgen und sich damit Artikel 7 der Bayerischen Haushaltsordnung verpflichtet fühlen, der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit fordert. Damit, Kolleginnen und Kollegen, wären Sie auf Jahre hinaus voll ausgelastet.

Statt die Opposition zum Sparen aufzufordern, sollten Sie schauen, dass die Baumaßnahmen im Rahmen bleiben. Ich erinnere an die Mehrkosten bei der Pinakothek der Moderne. Kolleginnen und Kollegen, da hat sich sogar der Ministerrat, das gesamte Kabinett, mit dem Fußbodenbelag der Pinakothek der Moderne beschäftigt. Ich muss schon sagen: Wenn Sie keine anderen Sorgen haben, Herr Huber. Bei der LWS hieß es immer: Wir können uns doch nicht um alles kümmern; das ist doch Sache der Aufsichtsräte!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich muss schon sagen: Der Fußbodenbelag in einem Museum ist doch Sache der Baubehörde und nicht des Kabinetts. Dafür werden Sie zu teuer bezahlt. Das nur nebenbei bemerkt.

Wissen Sie, wir haben hier noch und nöcher zu kontrollieren. Wir haben die Dorfhelferinnen, C.A.R.M.E.N und die Zustände bei diversen Staatsunternehmen, angefangen von der LWS und der LfA bis zur Landesbank. Phantasiebegabt ist unser Herr Finanzminister gelegentlich schon. – Herr Huber, dies ist aber jetzt Herr Prof. Dr. Faltlhauser, falls Sie sich immer noch als Finanzminister fühlen; da haben Sie Pech gehabt.

(Zuruf von der CSU: Wie sein Vorgänger, wollten Sie doch sagen!)

Nein, Sie waren genauso störrisch und haben auch jahrelang auf die Beanstandungen und die Kritik des Rechnungshofes nicht gehört. Schon 1993 hat der Oberste Rechnungshof in seinem Bericht moniert, dass die Bayerische Landesstiftung und später die 1994

gegründete Forschungsstiftung ihr Geld sehr schlecht angelegt hätten. Dies ärgert Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser ganz besonders, weswegen er jetzt das Gesicht verzieht. Aber er hat jetzt eingesehen, dass er etwas unternehmen muss und aus der Not eine Tugend gemacht. Ich lese in der „Bayerischen Staatszeitung“: Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser hat eine pfiffige Finanzierungsidee; denn er sagt, die schlechte Anlagepolitik der Forschungsstiftung müsse geändert werden. Dies hätten Sie schon seit Jahren ändern sollen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seine Pfiffigkeit besteht darin, dass er endlich nach Jahren einen Missstand beheben will, damit er mehr Geld einnimmt. Rechnen Sie doch einmal aus, wie viel Geld wir zusätzlich hätten einnehmen können, wenn Sie nicht auf die absurde Idee verfallen wären, das Vermögen der Stiftungen in Aktien der HypoVereinsbank anzulegen. Wir hätten zusätzliche Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe gehabt.

(Grabner (CSU): Wertsteigerung!)

Herr Kollege Grabner, die Wertsteigerung können Sie hier nicht realisieren, deshalb wurden der Forschungsstiftung Jahr für Jahr zirka 60 Millionen DM aus dem Staatshaushalt zugewiesen. Nun sagt Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser, eine Sache, die er seit Jahr und Tag hätte erledigen müssen, sei eine pfiffige Idee.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, vorhin wurde viel von Selbstdisziplin gesprochen. Wir sind dieser Disziplin immer nachgekommen und haben immer nur Anträge gestellt, die wir im vorgegebenen Rahmen gegenfinanzieren konnten. Es ist sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch in der Bayerischen Haushaltsordnung alles geregelt, was zu regeln ist. Wir fühlen uns als Fraktion einer geordneten und soliden Haushaltspolitik verpflichtet und brauchen deshalb keinen Zusatz in der Bayerischen Haushaltsordnung.

(Frau Renate Schmidt (SPD): So ist es!)

Ich nehme an, Sie von der CSU sind nicht so diszipliniert und wollen deshalb noch einmal etwas festschreiben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 k

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/3980)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat dazu Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kellner, ich würde gerne spontan einiges zur Politik der Stiftungen und ihrer Entwicklungen sagen, aber jetzt haben wir einen anderen Tagesordnungspunkt.

Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes enthält folgende Schwerpunkte: Erstens besoldungsrechtliche Regelungen, zweitens Änderungen bei der Beihilfe, drittens Änderungen weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften. Die redaktionellen Änderungen im Besoldungsrecht sind aufgrund der Rechtsänderungen in anderen Vorschriften zwingend notwendig geworden. Die materiellen besoldungsrechtlichen Verbesserungen umfassen neue Ämter und Hebungen einzelner Beamter, insbesondere aus dem Schulbereich. So werden z.B. die Fachlehrer an Justizvollzugseinrichtungen um eine Besoldungsgruppe gehoben; die Zentralen Fachberater an städtischen Realschulen in München erhalten eine Zulage; für Beratungsrektoren an Grund- und Hauptschulen wird ein neues Beförderungsamt eingerichtet; die Zulagenregelung für Sonderschuloberlehrer wird erweitert; an großen Realschulen, deren Leiter Ministerialbeauftragte sind, werden neue Konrektorenstellen eingerichtet und Berufsbildungszentren erhalten zusätzliche Leitungsämter.

Der Gesetzentwurf enthält neben den Verbesserungen auch zwei Verschlechterungen: Erstens: den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit von bisher ruhegehaltsfähigen Stellenzulagen. Dabei handelt es sich um einen Nachvollzug entsprechender bundesrechtlicher Änderungen. Zweitens: Durch die Erhöhung der für die Einstufung der Leiter von Schulen für Kranke erforderlichen Schülerzahl werden die Leiter dieser Schulen mit den Leitern von Förderschulen für Lernbehinderte gleichgestellt.

Außerdem wird der Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert. Darüber hinaus gibt er den Kommunen die Möglichkeit, im Wege des Outsourcing, also des Ausverlagerns, geeignete öffentliche und nichtöffentliche Stellen damit zu beauftragen, Beihilfeanträge zu bearbeiten.

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Bayern haben bislang einen Anspruch auf Beihilfe. Gleichzeitig trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern und gewährt nicht pflichtversicherten Arbeitnehmern bis maximal 50% des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitragszuschuss. Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind damit gegenüber Arbeitnehmern der Privatwirtschaft deutlich privile

giert. Die Beihilfe ist demgegenüber ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem der Beamten, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Bayern hat als einziges Land einen Beihilfeanspruch der Arbeitnehmer gesetzlich normiert. Die anderen Länder und der Bund gewähren Arbeitnehmern Beihilfe aufgrund von Beihilfetarifverträgen, die aber bereits seit 1970 gekündigt wurden. Der Bund, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wenden die tariflichen Regelungen deshalb bei neu gegründeten Arbeitsverhältnissen nicht mehr an. Wir müssen gesetzlich nachziehen; dies ist ein weiterer materieller Punkt dieses Gesetzes. Ich bitte um die Beratung im zuständigen Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Franzke.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Leidenschaftslosigkeit des Herrn Ministers beim Vortrag hat gezeigt, welche Bedeutung dieser Gesetzentwurf hat. Der Gesetzentwurf ist mit Sicherheit kein großer Wurf. Es ist sehr faszinierend, wie Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser den Gesetzentwurf begründet und einen üblichen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem eine gewisse Klientel mit ein paar Bonbons befriedigt werden soll. Er verweist auch auf bisher ruhegehaltsfähige Stellenzulagen, die jetzt wegfallen. Aber, Herr Staatsminister, wir werden das Ganze im Ausschuss sehr intensiv beraten.

Doch etwas sollten wir schon genauer überlegen. Sie haben gesagt: Wir vollziehen mit dem Wegfall der Beihilfeberechtigung für den Arbeitnehmerbereich nur die neue gesetzliche Grundlage nach. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Aber warum gehen Sie noch einen Schritt weiter als die anderen Länder? Sie müssen sich genau informieren und lesen, was der Bayerische Städtetag schreibt, der uns bittet, dies nicht zu tun. Sie sollten zumindest überlegen, warum Sie weitergehen und den Anspruch insgesamt – nicht nur für die Neueingestellten – eliminieren, ähnlich wie die von Ihnen zitierten anderen Bundesländer, wie z. B. das CDU-regierte Baden-Württemberg.

Hier sollte man gegenüber denjenigen, die jahrzehntelang Dienste geleistet haben und die unter den geltenden tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Bedingungen arbeiteten, fair sein. Wir sollten uns intensiv darüber unterhalten, ob dies in dem Umfang notwendig ist. Ansonsten liegt ein üblicher Gesetzentwurf vor, den wir auch in den Beratungen bestimmt schnell und zügig erledigen können.

Als Nächster hat Herr Kollege Kreidl das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gerade gebeten worden, mit mehr Leidenschaft und mit Feuer zu sprechen. Ich weiß nicht, ob das bei

einer Ersten Lesung, bei einer Gesetzeseinbringung so gut möglich ist. Ich werde mich aber auf alle Fälle bemühen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bayerische Besoldungsgesetz, das zuletzt 1991, also vor neun Jahren novelliert wurde, muss wegen einer Reihe von Rechtsund Organisationsänderungen an die derzeitigen Verhältnisse angepasst werden. Diese Notwendigkeit begründet sich durch vielfältige Auswirkungen, welche die Veränderungen auf die Vorschriften des bayerischen Besoldungsgesetzes und auf die in der bayerischen Besoldungsordnung geregelten Ämter haben.

Die Anpassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und somit der Hauptteil des von der Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwurfs steht also im Mittelpunkt. Darüber hinaus sind Änderungen im Versorgungsrücklagegesetz, in der Funktionszulagenverordnung für Lehrkräfte und in der Stellenzulagenverordnung für Leiter von Landwirtschaftsämtern vorgesehen. Außerdem sind eine Reihe von redaktionellen Änderungen vorzunehmen, die notwendig geworden sind, weil zahlreiche Vorschriften von dem Gesetzentwurf berührt werden. Auch organisatorische Änderungen waren zu berücksichtigen, zum Beispiel die neuen Behördenbezeichnungen, die Veränderungen im Zuständigkeitsbereich, beispielsweise beim Ministerialbeauftragten für Fachoberschulen.

Eine geschlechtsneutrale Formulierung war vorzusehen und ist jetzt geschaffen worden, wie der Herr Finanzminister bereits erwähnt hat. Damit ist Neuland betreten worden. Dies ist das erste Besoldungsgesetz in Deutschland, das geschlechtsneutrale Formulierungen enthält.

Das Wichtigste aber, verehrte Damen und Herren, sind die materiellen Änderungen, also die inhaltlichen Änderungen. Ich will einige Beispiele anführen, nämlich die Hebung der Fachlehrer in Justizvollzugsanstalten, die Gewährung einer Zulage für die zentralen Fachberater an städtischen Realschulen in München, die Hebung der Fachberater für Textverarbeitung und Kommunikationstechnologie, neue Ämter für Beratungsrektoren an Schulberatungsstellen, Leitungsämter für Gesamtschulen besonderer Art, neue Ämter für Rektoren als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle usw. Es gibt also eine Reihe von grundlegenden Änderungen inhaltlicher, also materieller Art. Anzuführen wäre beispielsweise noch ein neues Amt für den Vertreter des Ständigen Vertreters an großen Realschulen, ein neues Amt für weitere Vertreter der Leiter der Berufsbildungszentren und das Zusammenfassen aller Zulagenbeträge in einer Anlage zum Gesetz.

Verehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält auch zwei Änderungen der Beihilferegelungen. Erstens eröffnet er den Kommunen die Möglichkeit, im Wege des Outsourcing geeignete öffentliche oder nichtöffentliche Stellen damit zu beauftragen, die Beihilfeanträge zu bearbeiten. Zweitens wird die Beihilfeberechtigung der Arbeitnehmer, die gegenüber Arbeitnehmern der Privatwirtschaft ein Privileg darstellt, abgeschafft.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Schließlich wird die Funktionszulagenverordnung für Lehrkräfte in zwei Punkten geändert. Eine Verschlechterung stellt der schon beschriebene Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage dar; eine Verbesserung bedeutet hingegen die Gewährung einer Zulage für die Landesbeauftragten für den Computereinsatz und programmierten Unterricht im Fachunterricht. Dies sind derzeit fünfzehn Beamte.

Verehrte Damen und Herren, seitens der Opposition wurde – das ist mir im Vorfeld zu Ohren gekommen – die angeblich verspätete Vorlage des Gesetzentwurfes kritisiert. Dieser Kritik möchte ich eindeutig entgegentreten. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich doch um einen äußerst umfangreichen Gesetzentwurf handelt, da durch ihn so viele Vorschriften tangiert werden. Somit bedurfte dieser umfangreiche Entwurf einer entsprechend intensiven und qualifizierten Vorbereitung. Es hätte nichts geholfen, wenn mit heißer Nadel ein Gesetzentwurf gestrickt worden wäre, aber anschließend unter Umständen sofort Nachbesserungen erforderlich gewesen wären. Wir werden in den Ausschussberatungen noch ausführlich Gelegenheit haben, auf diesen umfangreichen Gesetzentwurf einzugehen. Wir werden sicherlich ausführlich über einzelne wichtige Punkte und Abschnitte diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Herrn Kollegen Sprinkart sehe ich nicht. Wortmeldungen liegen mir dann nicht mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen.