Protocol of the Session on May 18, 2000

Ich wäre außerordentlich dankbar, wenn uns derartige Einzelfälle zur Kenntnis gebracht würden. Ich betone aber, dass Zwangsmaßnahmen aus pädagogischer Sicht mitunter nicht die richtige Lösung sind. Als vor Jahren im bildungspolitischen Ausschuss die intensive Diskussion über die Möglichkeit geführt wurde, Schüler vom Unterricht auszuschließen, kam von Ihrer Seite der deutliche Hinweis, dass man dieses Problem mit pädagogischen Maßnahmen lösen müsse. Dem stimme ich als Pädagoge grundsätzlich zu.

(Franzke (SPD): Der Problemschüler freut sich nur, wenn er ausgeschlossen wird!)

Dem Problemschüler hilft es nicht, wenn er ausgeschlossen wird. Die Schule muss aber sicherstellen, dass der Unterrichtsbetrieb ordnungsgemäß aufrechterhalten werden kann. Wenn ein einzelner Schüler dermaßen stört, dass ein normaler Unterricht nicht gewährleistet ist, muss die Schule zunächst sicherstellen, dass die ordentlichen Schüler den Unterricht verfolgen können. Deshalb wurde nach einer langen Diskussion im Plenum des Bayerischen Landtags – daran kann ich mich noch gut erinnern – diese Maßnahme, die auch von den Lehrkräften und Schulen gewünscht wurde, in das EUG aufgenommen.

Wir sehen das allerdings nicht als Ideallösung an; denn wer pädagogisch denkt, wird versuchen, mit Maßnahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit diese Schüler zu gewinnen. Wo aber Eltern nicht für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen oder volljährige Schüler ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, müssen Geldbußen und Zwangsmaßnahmen erlassen werden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Fragestellerin ist Frau Pranghofer, bitte.

Herr Staatssekretär Freller! Nachdem in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vom 04.05.2000 vom Landtagskollegen Donhauser, CSU, die Behauptung aufgestellt wurde, dass mindestens 90% der Bibliotheken und Jugendräume in Bayern einen Computer mit Internet-Anschluss haben, welcher der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist, frage ich die Staatsregierung, ob dies zutrifft, und wenn nein, was die Staatsregierung tut, um den Zugang zum Computer und dem Internet in öffentlichen Räumen insbesondere für Kinder und Jugendliche zu fördern?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Pranghofer, nach Mitteilung des dafür zuständigen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfügen alle wissenschaftlichen Bibliotheken über Computer mit Internet-Anschluss. Für die öffentlichen Bibliotheken liegen zwar keine gesicherten Zahlen vor, aber es kann festgestellt werden, dass seit 1995 in Bayern Investitionen öffentlicher Bibliotheken in den Erwerb und die Einrichtung von Internet-Arbeitsplätzen im Rahmen der gezielten Projektförderung aus den Haushaltsmitteln für die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens bezuschusst werden. Gefördert werden der Kauf von Computern, Peripheriegeräten und erforderlicher Software. Darüber hinaus wird von staatlicher Seite ein Fortbildungsangebot zum Internet und zur Online-Dokumentbestellung für öffentliche Bibliotheken angeboten.

Für die Einrichtungen der Jugendarbeit liegen keine zusammengefassten Zahlen vor, weil die Zuständigkeit hierfür nicht beim Freistaat Bayern, sondern bei den Kommunen liegt. Computer und Internet-Zugänge stehen aber bereits vielfach zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass im Laufe der nächsten Jahre alle Einrichtungen über eine derartige Ausstattung verfügen werden. Im Hinblick auf die angespannte Mittelsituation im Bereich des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung wird keine Möglichkeit gesehen, ein staatliches Förderprogramm für eine Ergänzung des bestehenden Angebots einzurichten. Die Kommunen haben hier eine große Verantwortung, der sie oft gerecht werden. Dieses Thema eignet sich zur Diskussion in Kommunalparlamenten, bei denen die Fraktionen Anträge auf Ausstattungen einbringen können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Pranghofer, bitte.

Herr Staatssekretär, Sie haben ehrlicherweise zugegeben, dass – zumindest für den Aufgabenbereich der Kommunen – keine genauen Zahlen für die Ausstattung mit Computern und Internet-Anschlüssen vorliegen. Ich will konkret nachfragen, weil es nicht um Arbeitsplätze, sondern um den Zugang der Öffentlichkeit zum Internet geht. Da Sie vom Kabinett den Auftrag haben, den der Ministerpräsident so beschrieben hat, dass das Internet für jeden Bürger in Griffnähe sein soll, interessiert mich, wie Sie den Begriff „Griffnähe“ interpretieren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete, das ist eine aus Ressortsicht kaum zu beantwortende Frage. Als Kultusstaatssekretär ist für mich zunächst entscheidend, eine bestmögliche Ausstattung der Schulen zu erreichen. Sie wissen, dass unsere Schulen inzwischen über 100000 Computer verfügen,

dass wir nahezu alle weiterführenden Schulen mit Fachräumen ausgestattet haben, und Sie kennen die einschlägigen Vergleiche in großen Magazinen, zum Beispiel in „FOCUS“, wo Bayern gegenüber anderen Ländern außerordentlich gut abgeschnitten hat. Wir sind bestrebt – die Fraktion hat uns dankenswerterweise noch 60 Millionen für die Ausstattung zur Verfügung gestellt –, zwischen 90 und 100% aller weiterführenden Schulen in kürzester Zeit ans Netz zu bringen.

Der Staat ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die jungen Menschen befähigt werden, mit Computern, Internet und den Möglichkeiten von Multimedia umzugehen. Sicherlich wird es uns nicht gelingen, dass wir in ganz Bayern Internetzellen wie Telefonzellen aufstellen. Wichtig ist es, dass wir mithelfen, Erleichterungen beim Netzzugang zu schaffen, wofür die Staatsregierung allerdings nur bedingt zuständig ist. Hier hat auch der Bund eine große Verantwortung. Wir sind selbstverständlich daran interessiert, dass im Land das Internet genutzt wird. Wenn aber ein Staat etwas getan hat, um den Internetzugang zu erleichtern, war es zweifellos Bayern, das mit „Bayern Online“ und allen damit verbundenen Aktivitäten beim Internet mittlerweile einen relativ hohen Anschlussgrad erreicht hat. Mit einer Vielfalt von Maßnahmen im Rahmen der Hightech-Kampagne werden wir die Zahl der Anschlüsse in Bayern erhöhen. Es würde aber auch die Kräfte des Freistaates Bayern überfordern, wenn wir sicherstellen müssten, dass jedem ein öffentlicher Internetzugang zur Verfügung steht.

In der Jugendarbeit ist es vor allem wichtig, dass wir auch die Jugendleiter aus- und fortbilden. So viel ergänzend auf Ihre Frage, inwieweit in den Einrichtungen der Jugendhilfe die Aufgabe wahrgenommen wird, Zugang zum Internet zu schaffen. Für diesen Zweck brauchen wir natürlich auch ausgebildete Mitarbeiter. Dabei stellt sich heraus, dass eine ganze Reihe von Fachveranstaltungen zu diesen Themen aus Mitteln des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung finanziert und unterstützt wird. Darüber hinaus baut der Bayerische Jugendring derzeit im Rahmen von „Bayern Online“ eine Datenbank „Bayerische Jugendserver“ auf. Im Zuge des Aufbaus dieses Jugendinformationssystems werden auch zusätzliche Fortbildungsangebote bereit gestellt.

Ich darf an dieser Stelle noch etwas erwähnen, was in Bayern sicher wegweisend war. Der langjährige Vorsitzende dieser Einrichtung sitzt hier im Plenarsaal. Kollege Klinger war Vorsitzender des Bürgernetzvereins. Dieser Verein unternahm im Freistaat einen großen Aufbruch, um möglichst rasch und möglichst vielen Bürgern Zugang zum Internet zu ermöglichen. Ich wüsste kein Bundesland, in dem man mit einer so kraftvollen Initiative das Internet leicht, finanzierbar und flächendeckend zugänglich gemacht hat. Ich glaube, dass es der wichtigste Schritt war, in Bayern in einer Zeit, als anderswo dieses Thema in dieser Deutlichkeit überhaupt noch nicht erkannt wurde, Bürgernetzvereine aufzubauen, um damit billige Einwählknoten für die notwendigen Verbindungen zu bekommen. Das war für mich der entscheidende Schritt, um den Internetanschluss finanzierbar und bezahlbar zu machen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es noch eine weitere Zusatzfrage? – Frau Pranghofer.

Herr Staatssekretär Freller, entscheidend ist doch sicherlich, dass wir Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen den Zugang zum Internet ermöglichen. Sie wissen selbst, dass nur in etwa die Hälfte der Haushalte über einen Computer mit Internetanschluss verfügt, die andere Hälfte jedoch noch nicht. Deswegen ist es sicherlich eine öffentliche Aufgabe, die Bereitstellung von Internetanschlüssen in öffentlichen Räumen zu fördern. Mich würde es interessieren, warum Sie den Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sie auch anerkennen, keine Unterstützung gewähren und keine Förderprogramme dafür aufstellen.

Frau Abgeordnete, den Kommunen wird in vielfacher Hinsicht geholfen, damit eine Vernetzung erfolgen kann. Ich weise noch einmal ausdrücklich auf die Bürgernetzvereine hin, die den Zweck haben, für eine Kommune und deren Bürgerinnen und Bürger einen erleichterten und schnellen Einstieg ins Internet zu verschaffen.

Bei der Jugendarbeit sind die Kompetenzen gesetzlich klar verteilt. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Kommunen eine klare Verantwortung. Ihre Anfrage kann ich durchaus nachvollziehen. Wer so lange wie ich in der Jugendarbeit tätig gewesen ist, weiß aber auch, dass jede Ebene ihre Zuständigkeit hat. Die Kommunen sind sicherlich nicht überfordert, wenn sie ein oder zwei Computer in ihre Jugendräume stellen. In den meisten Kommunen geschieht dies auch. Wir werden jedoch alles tun, damit das Netz dicht und schnell wird. Jedem Bürger aber einen Computer mit Internetanschluss ins Haus zu stellen, kann beim besten Willen nicht Aufgabe des Staates sein. Die Bürger sind dafür selbst verantwortlich. Die Preise für einen Internetanschluss sind in den meisten Fällen auch erschwinglich. Die Tatsache, dass sich das Internet in den letzten Jahren immer mehr ausgeweitet hat, lässt doch darauf schließen, dass wir zu einer Gesellschaft kommen, in der das Internet bald nicht mehr wegzudenken sein wird. Wer es aber nicht haben will und wer nicht damit umgehen will, den wird man auch nicht dazu zwingen können.

Für mich ist es ganz entscheidend, dass junge Leute schon in der Schule im Umgang mit diesem Medium gelehrt werden. An unseren Schulen laufen eine Fülle von Programmen, bei denen das Internet im Unterricht eingesetzt wird. Das Internet kann in den verschiedensten Fächern genutzt werden. Ich sehe es immer wieder, wie gewinnbringend das Internet eingesetzt werden kann. Ich denke nur an den Erdkundeunterricht, wo Sie sich mit einer Life-Kamera den Ätna herholen können, wenn über Vulkanismus gesprochen wird. Oder ich denke daran, dass für den Fremdsprachenunterricht sämtliche Tageszeitungen aus England und Frankreich vom Internet heruntergeladen werden können. Das ist die richtige Form, wie man junge Leute im Umgang mit dem Internet unterrichtet.

Ich möchte dabei aber auch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Ich habe kürzlich von anderen Bürgerinnen und Bürgern gehört, dass sie das Internet nicht so positiv sehen, wie ich es darstelle. Diese wiederum möchten nicht, dass ihr Sohn oder ihre Tochter überall und jederzeit Zugang zu sämtlichen Internetangeboten haben. Auch über diese These lohnt es sich zu diskutieren. Bei aller Euphorie und bei allen positiven Bewertungen des Internets müssen wir auch auf die Gefahren Acht geben, die bei einem ungehinderten Zugang zum Internet auf junge Menschen zukommen können. Das Internet ist kein Kinderspielzeug, das sei an dieser Stelle auch vermerkt. Alles das, was man ohne Verantwortung aus dem Internet herunterladen kann, hat leider auch viele negative Seiten. Wir müssen unsere Jugend daher vor allem zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit diesem neuen Medium hinführen. Wir dürfen nicht nur ausschließlich darauf achten, dass ein freier Zugang besteht.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Die nächste Frage stellt Herr Kollege Mehrlich

Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Staatsregierung die Praxis der Landratsämter, Fahrgeld für den Besuch einer außerhalb des Landkreises liegenden sechszügigen Realschule auch dann nicht zu zahlen, wenn es im Heimatlandkreis des Schülers bzw. der Schülerin eine solche nicht gibt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter Mehrlich, gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und § 2 Absatz 1 der Schülerbeförderungsverordnung besteht Beförderungspflicht auf dem Schulweg zu derjenigen Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Sechsstufige und vierstufige Realschulen sind im Sinne dieser schülerbeförderungsrechtlichen Regelung gleichwertig. Im Verhältnis von vier- und sechsstufiger Realschule gilt daher der Grundsatz der Beförderungspflicht zur nächstgelegenen Schule. Damit sollte die Beeinträchtigung gewachsener Einzugsbereiche der vierstufigen Realschule verhindert werden.

Gemäß § 2 Absatz 4 der Schülerbeförderungsverordnung kann die Beförderung zu einer anderen als zur nächstgelegenen Schule ganz oder teilweise übernommen werden, wenn unter anderem der Beförderungsaufwand die ersparten Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule um nicht mehr als 20% übersteigt oder die betroffenen Aufwandsträger und Schulen zustimmen. Den Aufwandsträgern der Schülerbeförderung wurde empfohlen zu prüfen, ob im Wege der Zustimmung der betroffenen Aufwandsträger und Schulen nicht doch eine Erstattung der Beförderungskosten zur sechsstufigen Realschule möglich ist, wenn eine mit geringerem Kostenaufwand erreichbare vierstufige Realschule vorhanden ist. Entscheidend für die Frage der Kostenerstat

tungspflicht bei einer Beförderung zur sechsstufigen Realschule ist somit nicht, ob es im Heimatlandkreis des Schülers eine solche Realschule nicht gibt, sondern ob eine vierstufige Realschule näher gelegen ist.

Frau Zweite Präsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Mehrlich.

Herr Staatssekretär, hat Ihr Haus einen Überblick über die Entwicklung in dieser Richtung? Mit anderen Worten: Haben Sie einen Überblick darüber, inwieweit Schülerinnen und Schüler bereits sechsstufige Realschulen außerhalb ihres Heimatlandkreises besuchen und welcher Mehraufwand für die Eltern dadurch entstanden ist, dass in den meisten Fällen die Schulwegkosten nicht erstattet werden?

Herr Abgeordneter, da die entsprechenden Entscheidungen vor Ort fallen und Probleme zumeist vor Ort gelöst werden, besteht in dem Zusammenhang keine Berichterstattungspflicht gegenüber dem Kultusministerium. Doch biete ich Ihnen gern an, uns vorliegende Zahlen an Sie weiterzugeben. Ich bitte um Nachsicht dafür, dass wir kein detailliertes Zahlenmaterial vorlegen können. Es ist sicherlich möglich, Ihre Anfrage gezielt weiterzuverfolgen, soweit damit kein ungebührlich hoher Aufwand verbunden ist und Sie nicht wünschen, dass wir sämtliche Kommunen anschreiben. Wenn das Ganze einigermaßen erfasst bzw. erfassbar ist, können Sie eine verlässliche Antwort bekommen.

(Mehrlich (SPD): Ich bitte darum!)

Frau Zweite Präsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe damit die Fragestunde. Frau Kollegin Naaß hat nun eine Frage zur Geschäftsordnung. Bitte, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, meine Damen und Herren! Ich möchte gerne im Ältestenrat klären lassen, wie es sein kann, dass ich zwar bis 13 Uhr, dem Zeitpunkt des Endes der Fragestunde, meine Frage nicht haben stellen können, die Antwort darauf aber bereits um 12.16 Uhr irgendwohin gefaxt wurde – die Faxnummer steht auf dem mir vorliegenden Blatt. Ich denke, so kann man mit Abgeordneten nicht umgehen. Es darf nicht passieren, dass die Staatsregierung Antworten auf Fragen, die ich hier im Plenum noch gar nicht gestellt habe, an die Öffentlichkeit herausgibt. Derlei stellt eine Missachtung des Parlaments dar. Herr Staatssekretär, ich weiß nicht, wer es war. Doch darf so etwas nicht passieren. Frau Präsidentin, ich bitte darum, diesen Sachverhalt in der nächsten Sitzung des Ältestenrats zu behandeln. Ich gebe Ihnen den entsprechenden Faxbericht, der mir von einem Kollegen übermittelt wurde.

Frau Zweite Präsidentin Riess: Frau Kollegin, ich habe davon erfahren. Wir konnten es in der kurzen Zeit nicht recherchieren. Wir werden der Sache nachgehen und

uns in der nächsten Ältestenratsitzung mit diesem Vorfall befassen.

Ich bedanke mich.

Frau Zweite Präsidentin Riess: Meine Damen und Herren, wir unterbrechen die Sitzung für eine Mittagspause bis 14 Uhr.

(Unterbrechung von 13.03 bis 14.07 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren mit der Sitzung fort. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl der Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt – das war Tagesordnungspunkt 3. An der Wahl haben 171 Abgeordnete teilgenommen. Auf Frau Hildegund Holzheid entfielen 108 Stimmen. Mit Nein stimmten 59 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich vier Abgeordnete. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Hildegund Holzheid mit Wirkung ab 1. Juli 2000 erneut zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.

(Beifall bei der CSU)

Ich gebe auch noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den Eingaben bekannt – das war Tagesordnungspunkt 5: Ja-Stimmen 99, Nein-Stimmen 65, Stimmenthaltungen 1. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entsprochen worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Nun rufe ich die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge auf.

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Renate Schmidt, Maget, Dr. Baumann und anderer und Fraktion (SPD)

Ballungsraumzulage (Drs. 14/3572)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kellner, Schopper und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fortführung der Ballungsraumzulage (Drs. 14/3579)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dr. Bernhard, Dr. Eykmann und anderer und Fraktion (CSU)