Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute dabei, die Erste Lesung des Gesetzentwurfs durchzuführen. Ich halte es deshalb nicht für angebracht, dass man sich mit der Materie intensiv inhaltlich auseinander setzt. Ich denke, Herr Staatsminister Huber hat die Notwendigkeit der Änderung sachlich begründet. Herr Dr. Runge hat den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN dargelegt. Wir werden neben vielen Detailfragen sicher auch die große Linie der Erweiterung des Rundfunkrates ansprechen. Wir werden darüber diskutieren müssen, wie das Problem der Beteiligungsgesellschaften geregelt werden kann, ohne dass man der Wirtschaft Schwierigkeiten bereitet.
Wir werden auch über die Übergangsregelungen für den Verwaltungsrat sprechen. Das sind aber Dinge, die so sehr ins Detail gehen, dass ich die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt im Plenum sind, vor dem anstrengenden Wochenende damit nicht mehr belasten möchte. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss und gebe noch kein Votum ab, wie wir uns zu den verschiedenen Gesetzentwürfen verhalten werden.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zunächst möchte ich sagen: Wir begrüßen den Vorschlag der Staatsregierung und werden ihn gern in die Beratung übernehmen. Er wird Anlass sein, das Rundfunk- und Mediengesetz noch einmal durchzusehen. Dort gibt es noch einige Ungereimtheiten, über die ich beim Durchlesen gestolpert bin. So wird beispielsweise, wenn es darum geht, dass man sich von einem Intendanten trennen will, einmal von der Abberufung und dann von der Entlassung geredet. Beide Male ist aber dasselbe gemeint. Beim Haushalt wird einmal vom Haushaltsplan und ein anderes Mal vom Haushaltsvorentwurf gesprochen. Beide Male ist dasselbe gemeint, deshalb sollte man auch denselben Ausdruck verwenden. Bei der Beratung kann man dann auch über solche Dinge sprechen. Ich halte es hier mit meinem Vorredner: Über die Details können wir in den Ausschüssen reden.
Zum Vorschlag der GRÜNEN ist aber noch ein Wort nötig. Kollege Dr. Runge, was Sie unserem Vorsitzenden, Herrn Glück, vorwerfen, weise ich zurück.
Erstens. Sie haben indirekt sehr wohl am 24. November des letzten Jahres dem Nichtersetzen der drei Senatssitze zugestimmt.
Das ist drei Monate her. Wenn Ihnen in diesen wenigen Wochen einiges eingefallen ist, so ehrt Sie das, denn jeder kann noch wachsen und reifen. Trotzdem: Damals wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, eine solche Änderung anzumelden und zu sagen, wir wollen nicht, dass diese Sitze wegfallen. Wir wollen sie durch andere ersetzen.
Zweitens. Was die von Ihnen vorgeschlagenen Organisationen und Verbände anbelangt, so hat Ihnen Staatsminister Huber deutlich gesagt, dass Ihr Vorschlag den Realitäten der Gesellschaft wirklich nicht entspricht.
Alois Glück hat deshalb nur exemplarisch auf die beiden Organisationen hingewiesen, die Sie vorschlugen und die wirklich nicht gesellschaftlich repräsentativ sind. Ihre Äußerungen in der „Staatszeitung“, Alois Glück sei ein Meister der Falschdarstellung, weise ich zurück, auch im Namen meiner Fraktion.
Herr von Redwitz, zwei kurze Anmerkungen zu Ihrem Beitrag von eben. Nachdem Sie noch nicht einmal den Termin richtig im Kopf gehabt haben, kann ich nicht davon ausgehen, dass Sie wissen, um was es damals gegangen ist. Ich habe versucht, es noch einmal darzustellen. Konkreter Anlass ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung, der Anfang oder Mitte Dezember des vergangenen Jahres verteilt worden ist und in dem es um die Besetzung des Rundfunkrates geht. Wir haben darüber gesprochen, es gibt nicht nur drei, sondern eine Menge anderer Gruppen. Wir haben hier einige hineingepackt, die sehr viele Bereiche abdecken. Bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege beispielsweise sind viele Organisationen eingeschlossen. Die Verbände haben sich auf das Verfahren auch geeinigt. Deshalb ist jetzt sehr wohl der richtige Zeitpunkt gekommen. Unser Gesetzentwurf ist im Übrigen auch schon älter. Wir haben aber gewartet, bis gleichzeitig der Gesetzentwurf der Staatsregierung behandelt wird, damit wir nicht alles doppelt und dreifach machen müssen.
Herr von Redwitz, ich meine schon, dass wir lesen können und ich glaube, dass auch Sie lesen können. In der Presseerklärung, die Herr Glück nach der Vorstellung unseres Gesetzentwurfs am gleichen Tag oder am Tag darauf versandt hat, dort stand wortwörtlich: „Die GRÜNEN blieben in ihrer Begründung, weshalb Lesben und Schwule und Eine-Welt-Gruppen, aber keine anderen Gruppierungen vertreten sein sollen, sehr allgemein.“ Das ist ein infames Vorgehen, denn es ist genau das Vorgehen, mit dem man überall Stimmen einsammelt, vor allem aber ganz weit rechts, indem man Vorurteile gegen Lesben und Schwule aufgreift und Stimmungen schürt.
Wenn Herr Glück in seinen Presseerklärungen derartig reduziert, dann ist das eine Verkürzung, eine Verdrehung und die hätte ich von ihm nicht erwartet, weil er sich doch sonst immer für Nachdenklichkeit, Redlichkeit und sachliche Auseinandersetzung einsetzt. In diesem Fall hat er das aber nicht getan, deshalb haben wir auf die Pressevorlage entsprechend reagiert. Sie können sich sicher vorstellen, wie die Stimmung in den entsprechenden Gruppen inzwischen ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 14/1233 bekannt. Mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 104. Stimmenthaltungen gab es keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ich gebe auch das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/2517 bekannt. Mit Ja haben 31 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 89. Stimmenthaltungen keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Außerdem gebe ich bekannt, dass die Niederschriften der heutigen Sitzung nicht bis zum Sitzungsende fertigzustellen sind. Deshalb werden sie den Rednern auch nicht mehr im Plenarsaal zugestellt werden können. Aus diesem Grunde bitte ich, die nun folgenden Redner von den am Rednerpult aufliegenden Formularen Gebrauch zu machen, falls die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen.
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung von Staatsminister Dr. Beckstein begründet. Herr Staatsminister, bitte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt einen Gesetzentwurf vor, mit dem die EURichtlinie für den Datenschutz umgesetzt werden soll.
Wir wollten ursprünglich abwarten, bis der Bund sein Datenschutzgesetz vorlegt und darin auf die EU-Richtlinie umstellt. Das ist aber bisher nicht erfolgt. Die Umsetzungsfrist ist am 24. Oktober 1998 abgelaufen. Deshalb gehen nun wir voran und legen eine Novelle des Datenschutzrechtes vor.
Wir brauchen keine grundlegende Neukonzeption, aber unser Konzept und unsere Vorschriften müssen wir auf die EU-Datenschutzrichtlinie umstellen. Das Gesetz enthält sieben Punkte, die ich im Hinblick auf die Zeit nicht im Einzelnen darstellen werde. Ich werde das Manuskript deshalb zu Protokoll geben.
Ich darf aber anfügen, dass wir einige Vorstellungen des Datenschutzbeauftragten übernommen haben, die im Rahmen dieser Novelle in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Einige weitere Vorschläge, bei denen er einen grundsätzlichen Regelungsbedarf gesehen hat, haben wir nicht aufgenommen, weil die Zeit dafür nicht ausgereicht hat. Was die Video-Überwachung anbelangt, so wollen wir erst die Ergebnisse von praktischen Versuchen abwarten. Die Überlegungen zur Chipkarte und zur Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen gehen weit über die Anpassung der Datenschutzrichtlinie hinaus. Hier ist noch einiges strittig, deshalb sind diese Änderungen im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Wir werden genügend Gelegenheit haben, die Fragen in den Ausschüssen zu beraten. Ich bitte, diese Beratungen sorgfältig und zügig zu gestalten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Herr Brosch, bitte.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Kollegen! Ich begrüße die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, muss den Kollegen Dr. Hahnzog aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Bundesregierung seit dem 24.10.1998 in Verzug ist. Normalerweise ist es nämlich immer so, dass Herr Dr. Hahnzog die Staatsregierung auffordert, Bundes- und Europarecht rechtzeitig umzusetzen. Nun kann er seinen Bonner Kollegen auch einmal eine Vorgabe machen.
Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren, begrüße ich, dass der Landesbeauftragte jetzt auch für die Akteneinsicht, für die direkte Kontrolle zuständig ist. Bisher war der Datenschutzbeauftragte unmittelbar nur für die Dateien und bei Akten nur auf Anlass zuständig. Ich danke dem Justizministerium und dem Innenministerium dafür, dass sie meinem Vorschlag und meinem Drängen zur Vorlage des Gesetzes gefolgt sind.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich ebenso wie der Herr Minister Nein zu einer jetzigen Regelung bei der Videobeobachtung. Zunächst einmal müssen die Erfahrungen aus dem Feldversuch umgesetzt werden.
Lassen Sie mich noch etwas zur Forderung des Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Benachrichtigung von Speicherungen und der Auskunftsverweigerung an Personen sagen, die entweder in einer JVA sitzen oder Abspeicherungen bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Finanzverwaltung haben. Wir sind der Meinung, dass man solche Dinge nicht soll abfragen und ausforschen können. Deshalb sagen wir auch Nein zu den diesbezüglichen Bestrebungen des Landesbeauftragten.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, damit wir rechtzeitig fertig werden. Innerhalb der CSU diskutieren wir, den Datenschutzbeirat zum Landtag zu verlagern und in eine Datenschutzkommission überzuführen. Auch dieses Thema können wir im Datenschutzbeirat und in den einzelnen Fraktionen noch beraten. Wir sind nämlich der Meinung: Der Datenschutzbeauftragte ist beim Landtag angesiedelt, somit sollte auch die Kontrollkommission beim Landtag angesiedelt werden. Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges Ergebnis erzielen werden.