Franz Brosch
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Herr Staatsminister, kann bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsqualität, die bei der BAB A 3 zwischen dem Biebelrieder und Erlanger/ Fürther Kreuz erwogen werden, insbesondere auch eine Standstreifennutzung im Bereich des Steigerwaldanstiegs bei Wiesentheid und Geiselwind unter Beteiligung der betroffenen Kommunen eingeplant werden?
Herr Staatsminister, die von Ihnen jetzt genannten und einbezogenen Abstände wurden in der Staukonferenz in Rottendorf nicht genannt. Ich bitte Sie deshalb um eine Aussage, wann mit einer verkehrsentlastenden Nutzung gerechnet werden kann.
Herr Staatsminister, könnte nicht doch der vollständige sechsstreifige Ausbau der A 3 zwischen dem Biebelrieder und dem Erlanger Kreuz gleichzeitig mit dem Ausbau zwischen Würzburg und Aschaffenburg erfolgen? Oder ist zu befürchten, dass es eine langjährige Pause zwischen diesen beiden Abschnitten gibt? Wie klären Sie die Bevölkerung über die gesetzlich vorgeschriebenen verbesserten Lärmschutzmaßnahmen bei diesen Ausbaumaßnahmen auf, die Sie leider in Ihrer Rottendorfer Resolution nicht erwähnt haben?
Herr Staatsminister, welche Initiativen unternimmt die Staatsregierung, um die Zuckermarktordnung, die eine wichtige Wirtschaftsgrundlage für die
bayerischen Zuckerrübenanbauer darstellt, in möglichst unveränderter Form langfristig zu erhalten?
So wurde von mir zum Beispiel bei einem Parlamentarischen Abend in der Bayerischen Vertretung in Brüssel am 29. März dieses Jahres vor Vertretern der wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, vor Europaabgeordneten sowie vor Kommissionsvertretern die bayerische Haltung zur Zuckermarktordnung bekräftigt. Ich habe dabei auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der Zuckermarktordnung hingewiesen. Ich habe die Kommission aufgefordert, dieses gut funktionierende System der Zuckermarktordnung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Bezüglich der von der Kommission im Rahmen der kleinen Reform geplanten Streichung des Lagerkostenausgleichssystem habe ich am 19. September 2000 an Bundesminister Funke geschrieben und ihn gebeten, bei den Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass dieses stabilisierende Element nicht aufgegeben wird.
Ich habe schließlich selbst am 17. Oktober dieses Jahres in einem persönlichen Gespräch mit EU-Agrarkommissar Dr. Fischler auf die Notwendigkeit der Fortführung der Zuckermarktordnung in der bisherigen Form für die bayerische Landwirtschaft hingewiesen. Ergänzend dazu habe ich erst in diesen Tagen die jüngsten Forderungen der EU-Kommission, die Zuckermarktordnung nicht um sechs Jahre, sondern nur um zwei Jahr zu verlängern und sie anschließend einer grundlegenden Reform zu unterziehen, abgelehnt und nachdrücklich eine möglichst unveränderte Fortführung gefordert.
Herr Kollege Brosch, es stimmt mich im Übrigen zuversichtlich, dass sich die Mehrheit des Agrarministerrates am 23. Oktober 2000 gegen den Kommissionsvorschlag ausgesprochen und eine Verlängerung der Zuckermarktordnung um fünf Jahr gefordert hat.
Herr Staatsminister, ich darf noch ein wenig ins Detail gehen. Welche Initiative ergreift die Bayerische Staatsregierung, um den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zu den least developed countries zu verhindern, der einen völlig freien Warenzugang inklusive Zucker zum europäischen Markt vorsieht und damit die Existenz des heimischen Zuckerrübenanbaus bedrohen würde?
Herr Staatsminister, welche Anstrengungen unternimmt die Bayerische Staatsregierung, um die heimische Zuckerwirtschaft bei einer Angliederung der mittelosteuropäischen Staaten zu schützen und wirtschaftlich zu erhalten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Stahl und Herr Dr. Hahnzog, lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zu Ihren Ausführungen machen. Ich habe Ihre „Grantlerei“ und Ihre ständige Kritik heute etwas über. Ich muss feststellen, wir machen heute beim Datenschutz in Bayern einen großen Sprung und treffen eine wichtige Entscheidung.
Herr Dr. Hahnzog, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir treffen heute eine richtungsweisende Entscheidung. Die Akteneinsicht ist in Bayern für Herrn Vetter, der hier sitzt, uneingeschränkt möglich. Dafür haben nicht Sie den Anstoß gegeben, sondern das Justizministerium und das Innenministerium haben dies in ihrer Vorlage in den Landtag eingebracht. Ich lobe dafür die Staatsregierung.
Außerdem gibt es ab 1. Dezember in Bayern eine Datenschutzkommission. Diese ist beim Landtag angesiedelt. Damit sind wir das zweite Bundesland, das so etwas in Deutschland macht. Auch dazu haben Sie nichts gesagt.
Sagen Sie doch einmal eindeutig: Wir haben damit einen neuen Schritt und eine Weiterentwicklung des Datenschutzes in Bayern geschafft. Ich glaube, in ganz Deutschland haben wir damit ein Zeichen gesetzt. Kein anderes Bundesland hat den Datenschutzbeauftragten mittels einer Kommission so eng an den Landtag geknüpft wie wir.
Herr Dr. Hahnzog, Sie kriegen Ihre Lorbeeren, denn Sie haben mir nicht widersprochen. Ich finde es gut, dass wir in dieser Sache einer Meinung sind. Man muss nicht immer streiten, man kann auch einmal einer Meinung sein.
Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, wir haben ohne große Streitereien den GRÜNEN ein Grundmandat gegeben. Das BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN musste nicht vor Gericht ziehen oder gar mit Auszug drohen. Wir haben in der CSU-Fraktion darüber gesprochen und uns entschlossen, erstmals im Freistaat Bayern ein Grundmandat abzugeben. Das hätten Sie auch erwähnen können.
Sie müssen deswegen nicht gleich ganz brav werden. Sie haben heute eine gute Vorlesung gehalten. Sie haben einen Kommentar zum Grundgesetz und weitere Kommentare zitiert. Das ist schön und recht. So werden Ihnen die Dinge geläufig. Ihnen kommt das, was Sie heute vorgelesen haben, später zugute. Sie sind mit der Materie vertraut; Sie können die Worte aussprechen. Das ist alles wunderbar. Aber jetzt geht es ans Eingemachte.
Es geht darum, dass wir keine Regelung zu den Chipkarten treffen können, weil die Bundesregierung sich noch nicht in einer vernünftiger Art und Weise gesetzgeberisch mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Deshalb werden wir in Bayern eine Zwei-Stufen-Gesetzgebung machen. Wenn die Bundesregierung tätig wird, dann auch wir.
Das Zweite ist die Video-Überwachung, die Sie zu Recht ansprechen. Dazu gibt es die Aussage des Ministeriums, dass wir dies erst diskutieren und regeln, wenn wir Erfahrungen in Regensburg gemacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich für die Zukunft etwas sagen. Die Kommission hat eine beratende und eine unterstützende Funktion gegenüber dem Datenschutzbeauftragten. Meiner Ansicht nach hält uns das aber nicht davon ab, auch andere wesentliche Fragen des Datenschutzes zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten und den Kollegen im Landtag zu diskutieren. Eine Kommission des Landtags hat immer auch eine Enquéte-Funktion. Deshalb kann sie auch andere Dinge besprechen.
Frau Kollegin, bringen Sie Ihre Fragen und Ihre Problemfälle mit ein. Wir können diese in der Kommission viel breiter diskutieren. Ansonsten sind wir aber gehalten, uns auch mit den Problemen in Bayern zu beschäftigen. Herr Staatssekretär Regensburger, ich sage das ganz offen, ich bin zum Beispiel der Meinung, die Protokollierung von Dateiabfragen bei der Polizei muss weiter diskutiert werden. In Quebec in Kanada und auch in den USA haben wir erfahren, dass dort immer eine lückenlose Protokollierung erfolgt. Des weiteren sind die Datensicherheit im bayerischen Behördennetz, die Datensicherheit beim Virtuellen Marktplatz Bayern, die Stellung des Bürgers bei Anträgen im Internet, die Wahlen im Internet und vieles andere mehr eine riesige Aufgabe für die Kommission. Ich freue mich, wenn Sie alle mitarbeiten. Ich hoffe, dass wir fruchtbar zusammenarbeiten, auch wenn wir streiten, aber immer zum Wohle der Bürger in Bayern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zu einer abschließenden Stellungnahme hat Herr Staatssekretär Regensburger das Wort.
Das Bayerische Datenschutzgesetz von 1993 hat sich in der Praxis sehr gut bewährt. Zum einen gewährleistet es einen wirksamen Persönlichkeitsschutz des Bürgers; zum anderen wird es den Anforderungen gerecht, die an eine rasche und wirksame Erfüllung der öffentlichen Aufgaben gestellt werden müssen, was letztlich auch dem Bürgerinteresse dient. Man sollte dieses Gesetz deshalb nur dann ändern, wenn hierfür eine zwingende Notwendigkeit besteht. Wenn Sie die Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz lesen, werden Sie feststellen, dass die dort geschilderten Probleme sich mit den geltenden Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes durchaus sachgerecht lösen lassen.
Die Forderungen der Opposition nach einem „moderneren“ Gesetz gehen deshalb fehl. Das geltende Bayerische Datenschutzgesetz von 1993 ist straff aufgebaut, und es ist so formuliert, dass die Vorschriften auch bei sich ändernder Technik passen. Es wäre unzumutbar, Bürger und Behörden ständig mit neuen Vorschriften zu konfrontieren, nur weil jemand meint, ein sieben Jahre altes Gesetz sei schon deswegen unmodern, weil es bereits sieben Jahre gegolten hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Punkt näher eingehen: Die Opposition hat vorgeschlagen, in das Bayerische Datenschutzgesetz einen Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit aufzunehmen. Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie sind darauf eingegangen. Dies wäre nach unserer Überzeugung nicht sachgerecht. Der Grundsatz der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit hat vielleicht in der Privatwirtschaft einen Sinn. Private können sich ihre Aufgaben selbst stellen, und deshalb ist dort eine Begrenzung der Datenverarbeitung durch einen solchen Grundsatz möglicherweise durchaus folgerichtig.
Im öffentlichen Bereich hingegen erübrigt sich ein solcher Grundsatz, denn für das gesamte Bayerische Datenschutzgesetz gilt das Erforderlichkeitsprinzip.
Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig. Sie muss aber auch zulässig
sein, wenn die Erfüllung der vom Gesetzgeber bestimmten Aufgaben erforderlich ist.
Eine zusätzliche Bestimmung über Datenvermeidung und -sparsamkeit bringt die Gefahr mit sich, dass die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Datenverarbeitung infrage gestellt wird. Der Kriminalaktennachweis ist kein Problem des Datenschutzes, sondern der Kontrolle. Ich gebe zu, dass hier noch nicht alles so ist, wie ich es mir vorstelle. Herr Dr. Hahnzog, Sie werden wohl nicht ernsthaft behaupten, dies hätte an der tatsächlichen Praxis etwas geändert.
Auch die Staatsregierung ist der Auffassung, dass bei neu entstehenden Problemen – soweit notwendig – durch den Gesetzgeber eine Antwort gefunden werden müsse. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass Vorschriften nur dann erlassen werden sollten, wenn sie für Bürger und Verwaltung mehr Klarheit und Rechtssicherheit mit sich bringen. Andernfalls würde nur die Normenflut erhöht, ohne dass damit ein Nutzen verbunden wäre. So bedarf es – auch dies ist in der Diskussion bereits kurz angesprochen worden – einer weiteren Prüfung, ob im Bayerischen Datenschutzgesetz für Chipkarten eine Regelung gefunden werden muss; bisher bestand dazu kein konkreter Anlass. Es besteht auch keine Gesetzeslücke; denn schon jetzt gilt nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz für Chipkarten der Grundsatz der informierten Einwilligung, das heißt, Chipkarten dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat und vorher eingehend über den Umfang der Speicherung, der Übermittlungen und der erlaubten Verwendungszwecke aufgeklärt worden ist. Das Auskunftsrecht des Bürgers ergibt sich aus den schon jetzt geltenden Auskunftsvorschriften. Bisher gab es im Anwendungsbereich des Bayerischen Datenschutzgesetzes keine aktuellen Probleme, die für Chipkarten im öffentlichen Bereich eine eigene Regelung erforderlich gemacht hätten. Für Chipkarten in der Privatwirtschaft und im Bereich der Sozialversicherung ist ohnehin der Bundesgesetzgeber zuständig. Auch die Bundesregierung hält diesbezüglich eine weitere Prüfung für notwendig. So enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juni dieses Jahres zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ebenfalls keine Regelungen zu Chipkarten.
Weiterhin wird geprüft, inwieweit im Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Datenschutzgesetz spezielle Regelungen über die Videoüberwachung angebracht sind. Für das Bayerische Datenschutzgesetz ist dies allerdings kein aktuelles Problem, da die Erhebungsvorschrift des Artikel 16 des Bayerischen Datenschutzgesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung im derzeitigen Umfang darstellt. Die bisher in der Praxis aufgetretenen Fälle konnten mit dieser Vorschrift zufrieden stellend beurteilt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Videoüberwachung von Wertstoffhöfen, wie im 18. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nachzulesen ist. In welchem Umfang für den Polizeibereich weitere Regelungen notwendig sind, soll der Modellversuch in Regensburg zeigen. Insgesamt kann man deshalb zu Recht mit
Überzeugung sagen, dass das geltende Bayerische Datenschutzgesetz und der Änderungsentwurf der Staatsregierung einen Datenschutz mit Augenmaß verwirklichen.
Zwei Anmerkungen zu den Diskussionen und Reden der Opposition. Frau Stahl, in Ihren Ausführungen ist wieder einmal deutlich geworden, dass Sie gegenüber den Behörden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem im Sicherheitsbereich von einem grundsätzlichen Misstrauen ausgehen, und dies ist der unterschiedliche Ansatz zwischen Ihnen und uns.
Sie mögen als GRÜNE durchaus die Forderung erheben, die Speicherfristen bei der Polizei zu verkürzen. Wir sind stolz darauf, dass wir im Rahmen des Datenschutzes bzw. des geltenden Rechts unserer Polizei etwas mehr Möglichkeiten geben als andere Bundesländer. Aber auch die Erfolge sprechen für sich; denn nur wenn die Polizei über einen ausreichenden Datenbestand verfügt, kann sie mit Aussicht auf Erfolg ermitteln. Wir schöpfen also für den Sicherheitsbereich die geltenden rechtlichen Möglichkeiten voll aus. Wir haben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Sicherheitsinteressen des Staates.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, ich kann Ihren Vorwurf, wir nähmen den Datenschutz nicht ernst, nicht nachvollziehen. Allerdings muss ich auch feststellen, dass der Datenschutzbeauftragte, Herr Vetter, keinen Alleinvertretungsanspruch im Datenschutzrecht hat, auch wenn er mir hier zuhört. Er hat zwar in der Überwachung der Datenschutzvorschriften eine wichtige Funktion, aber das Innenministerium ist die oberste Datenschutzbehörde und jeder Minister ist für sein Ressort für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Dass es ab und zu Spannungsverhältnisse gibt, ist normal und liegt in der Natur der Sache. Diese Spannungen werden aber in aller Freundschaft und Hartnäckigkeit zwischen uns ausgetragen.
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass der Datenschutzbeauftragte bei uns keinen entsprechenden Stellenwert hätte.
Herr Kollege Brosch, eine Frage, die Sie aber auch außerhalb der Debatte beantworten können: Ich weiß nicht, was die Kanadier bei der Protokollierung von Anfragen der Polizei besser machen. Selbstverständlich wird jede Anfrage der Polizei protokolliert, so dass einwandfrei nachvollzogen werden kann – es sei denn, es ist manipuliert worden –, wer wann zu welcher Person Anfragen gemacht hat. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen nun zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesord
nungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/761 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 14/4402 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der SPD. Herr Kollege Hartenstein ist nicht anwesend. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 14/3327, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/3584 und 14/3697 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/4401 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Hahnzog, Schindler, Güller und anderer auf der Drucksache 14/3697 abstimmen, den der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfiehlt. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Dies ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege Hartenstein ist auch bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Dem Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen mit der Maßgabe verschiedener Änderungen zuzustimmen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/4401. Ich schlage zudem vor, § 1 des Gesetzestextes wie folgt zu ände: In der neuen Nummer 6 – bisher Nummer 5 Buchst. a) – wird im neu eingefügten Art. 14 Abs. 1 Satz 2 das Wort „verantwortliche“ durch das Wort „öffentliche“ ersetzt. In der vom Verfassungsausschuss vorgeschlagenen, neu einzufügenden Nummer 15, Buchst. b) wird dem neu gefassten Art. 33 Abs. 1 Satz 4 folgender Halbsatz angefügt: „auch wenn sich dadurch die Zahl der Mitglieder nach Satz 2 erhöht“.
Im neuen § 6 – bisher § 4 – werden als Folgeänderungen in Abs. 2 Satz 1 die Worte „§ 1 Nummer 5 Buchst. b) und 14„ durch die Worte „§ 1 Nummer 6 Buchst. b) und 17“, in Satz 2 die Worte „§ 1 Nummer 5„ durch die Worte „§ 1 Nummer 6“ und in Abs. 5 die Worte „§ 1 Nummer 9“ jeweils durch die Worte „§ 1 Nummer 10“ ersetzt.
Wer dem Gesetzentwurf in der vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Fassung unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen ? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthal
tungen? – Keine. Abgeordneter Hartenstein hat nicht abgestimmt. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Kollege Hartenstein war nicht anwesend. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 14/3584 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.
Nun lasse ich noch über den Geschäftsordnungsänderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 14/3583 abstimmen, das ist Tagesordnungspunkt 9. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Satz drei gestrichen wird.
Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, also das gesamte Hohe Haus, ausgenommen Herr Hartenstein. Dann ist das so beschlossen. Die Beratung der Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 ist damit abgeschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 10
Gesetzentwurf der Abgeordneten Paulig, Kellner, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bayerisches Gesetz über den Landesausländerbeirat (Drucksache 14/3058)
Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Köhler. Bitte.
kommunalen Ausländerbeiräte – abgekürzt AGABY – auf Landesebene gesetzlich zu verankern. Wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf an der Praxis in Hessen orientiert. Dort gibt es bereits ein Landesausländerbeiratsgesetz, das auch von der neuen Koalitionsregierung nicht abgeschafft wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass AGABY endlich als Interessensvertretung der ausländischen Wohnbevölkerung auf Landesebene und als Ansprechpartnerin für den Landtag und die Staatsregierung bei ausländerrechtlichen und integrationspolitischen Fragen anerkannt wird.
Ich habe mit Interesse im Protokoll des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen gelesen, dass sich die CSU die Ausweitung und Verbreiterung der Ausländerbeiräte in Bayern wünscht. Hört, hört, kann man da nur sagen, denn aus München haben wir etwas ganz anderes gehört. Dort wollte die CSU noch vor wenigen Monaten die Ausländerbeiräte im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes abschaffen.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der CSU, wie glaubhaft ist es, wenn man auf der einen Seite die Ausländerbeiräte auf der kommunalen Ebene fördern will, während man auf der anderen Seite, auf der Landesebene, auf der Sie zuständig sind, diesen Zusammenschluss institutionell, ideell und materiell nicht anerkennen will? Das ist ein Widerspruch.
Diese Politik ist unglaubhaft und nichts anderes als Augenwischerei. Auch wenn Sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, die Fragen der Integration zu diskutieren, so werden Fragen wie beispielsweise „Wie gestalten wir die Zuwanderung in diesem Lande?“ immer wichtiger. Fragen wie diese können Sie bei Ihrer Zeitungslektüre fast täglich finden, sei es im Sportteil, im Wirtschaftsteil, im politischen Teil oder im Bayernteil Ihrer Zeitung.
Wie wichtig Fragen der Integration und der Zuwanderung sein werden, hat uns die Green-Card-Debatte gezeigt. Die Bedeutung dieser Fragen wird uns auch die von der Bundesregierung eingerichtete Einwanderungskommission beweisen.
Letzte Woche fand hier im Hause eine Veranstaltung mit einem Vortrag der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marieluise Beck, statt. Dieser Vortrag war sehr gut besucht, auch einige Kollegen der CSU-Fraktion waren anwesend. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Frau Beck hat deutlich gemacht, dass diese Gesellschaft es sich nicht länger wird leisten können, die Diskussion um Integration und Zuwanderung zu vernachlässigen bzw. keine Konzepte für diese Fragen zu entwickeln.
Integration kann nicht verordnet werden. Integration ist ein Prozess, und zwar ein Prozess des Gebens und des Nehmens sowohl der Mehrheitsgesellschaft an die Minderheiten in diesem Land als auch umgekehrt. In diesem Prozess muss es einen Dialog zwischen den staatlichen Stellen, die für diese Fragen zuständig sind, und denjenigen geben, die die Migranten in diesem Land vertreten. Genau dies sind nun einmal die Ausländerbeiräte.
Ich war am vergangenen Wochenende in Tutzing bei einer Tagung der Akademie für Politische Bildung. Auch Frau Görlitz von der CSU war bei dieser Podiumsdiskussion. Frauen aus binationalen Ehen diskutierten dort über ihre Erfahrungen und ihre Partizipationsmöglichkeiten in ihrer Gesellschaft. Diese Frauen fragten uns, warum beispielsweise der Familiennachzug erschwert wird. Sie fragten, warum es in diesem Land kaum Daten oder Untersuchungen an Universitäten über Migrantenkinder gibt. Bei diesem Seminar haben die Frauen erstmals davon erfahren, dass es in Bayern einen Bericht des Sozialministeriums zur Ausländerintegration gibt. Die Frage, die uns die Frauen stellten, war: Warum wird so ein Bericht nicht mit den Migrantenorganisationen – es waren Frauen aus solchen Organisationen anwesend –, warum wird dieser wichtige Bericht, die Erkenntnisse und die Schlüsse, die daraus gezogen werden, nicht mit den einschlägigen Organisationen in Bayern diskutiert?
Diese Frage stelle auch ich mir, und diese Frage stelle ich dem Staatssekretär im Sozialministerium. Ich weiß aber aus der Praxis hier im Hause, dass die symptomatisch für die Politik der CSU ist. Die Migranten werden von der Staatsregierung und von der CSU-Fraktion nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Genauso wenig, meine Damen und Herren, wie man zum Beispiel Frauenpolitik über die Köpfe der Frauen hinweg machen kann, genauso wenig kann man Integrationspolitik über die Köpfe der Migrantinnen und Migranten in diesem Land hinweg machen.
Wir brauchen deshalb auf Landesebene eine Diskussion über folgende Fragen: Welche Integrationskonzepte sind sinnvoll? Welche integrationspolitischen Ansätze sind weiter zu entwickeln? Da gibt es sicherlich in so manchem Ministerium das eine oder andere, was ich in diesem Bereich unterstütze. Und es ist die Frage zu diskutieren: Wie sind die interkulturellen Kompetenzen zu fördern? Als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Bayern brauchen wir ganz dringend so eine Diskussion.
Für diese Debatte, meine Damen und Herren, brauchen wir einen starken Landesausländerbeirat. Dazu dient unser Gesetzentwurf und dazu bitte ich um Ihre Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat Herr Dr. Merkl. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schieder von der SPD hat gesagt, dass sich die Bundesregierung so viel um die Bauarbeiter kümmern würde. Ich muss feststellen, dass sich die Bundesregierung nur um die Green-Card-Leute kümmert, die 100000 DM verdienen wollen und sollen. Um die, die nur die Hälfte verdienen, kümmert sie sich aber nicht. So ist es.
Schon seit vier Jahren verlangt die Bayerische Staatsregierung die Tarif-Treueerklärung, und sie sorgt damit nachweislich in Bayern für eine geringere Arbeitslosigkeit auf dem Bausektor als in anderen Bundesländern.
Nein, Herr Schieder muss sich das ins Stammbuch schreiben lassen, er soll dies nicht durch eine Zwischenfrage verwässern.
Zu Herrn Runge und zu Herrn Schieder will ich nur sagen, dass wir dem Vorlagebeschluss des Berliner Kammergerichts Rechnung tragen. Dort, wo der Staat und die Kommunen marktbeherrschend sind, braucht dieses Gesetz nicht angewandt zu werden. Es kann angewandt werden. Als Beispiel nenne ich den kommunalen Tiefbau. Herr Runge, deshalb enthält das Gesetz jetzt auch eine Variante, die der derzeitigen Diskussion Rechnung trägt. Wären wir dagegen sofort losgezogen und hätten wir ein Gesetz vorgelegt, wie es die SPD vorlegt, hätten wir dieser Diskussion nicht Rechnung tragen können.
Die SPD sagt so richtig voluminös und „großkotzig“, wie Sie sich jetzt gebärden, dass nur diejenigen Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen sollen, die generell die Tarifverträge einhalten. Sind wir doch einmal ganz offen. Wie wollen Sie denn bei einem Unternehmen untersuchen und nachweisen, dass es generell und überall die Tarifverträge einhält? Damit schaffen Sie doch nur einen Schnüffelstaat. Sie haben nichts gelernt, auch wenn Sie jetzt die Bundesregierung stellen. Sie wollen nur Bürokratie aufbauen.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung fordert dagegen, dass vom Unternehmer nachgewiesen werden muss, dass er die Tarifverträge einhält. Der Staat kann mit seinen Instrumenten auch nachprüfen, ob die Tarifverträge eingehalten werden. Er kann dazu auch bei den Gewerkschaften oder bei sonstigen Leuten nachfragen.
Die jetzigen Vorschläge im Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden intensiv mit dem DGB Bayern und mit den Verbänden der Wirtschaft abgestimmt. Wir werden damit unsere einheimischen Bauarbeiter stärken und auch dafür sorgen, dass die zahllosen ausländischen Billigkräfte auf dem Bausektor abgewehrt werden. Wir wollen nicht, dass sich in Bayern Dumpinglöhne durchsetzen und damit wertvolle Kapazitäten im Baugewerbe und im Baunebengewerbe wegfallen. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir teilweise Neuland ein. Deswegen fahren wir zweigleisig. Deswegen werden wir uns auch im Bund umtun. Für den Fall, dass der Bundesgerichtshof anders entscheiden sollte, haben wir auch noch andere Hürden eingebaut.
Wir werden diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Ich glaube, wir kommen damit ein gutes Stück
weiter, damit unsere heimische Bauwirtschaft gesichert wird und langfristig Bestand hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schammann, jetzt sind Sie derjenige, der gegen eine Gummiwand läuft; früher waren es Herr Dr. Kaiser und Herr Dr. Ritzer. Sie müssen sich also in dieser Gesellschaft nicht genieren. Nicht wir sind uneinsichtig, sondern Sie.
Herr Kollege Schammann, Sie haben am 13.03.1996 denselben Antrag mit genau dem gleichen Wortlaut gestellt.
Sie haben ihn auch schon einmal gestellt. Ihr Antrag hat die Nummer 11/6482 und stammt aus dem Jahr 1989.
Herr Dr. Kaiser, Ihre Anträge, die vor 22 Jahren gestellt wurden, habe ich nicht herausgesucht.
Wir wollen Ihnen nun sagen, warum das nicht möglich ist. Nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 11 des Grundgesetzes hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz für derartige Pflichtversicherungen. Herr Kollege Hahnzog, Sie sollten das Gesetzbuch, das Sie normalerweise immer in der Hosentasche haben, jetzt herausziehen. Nach diesem Artikel des Grundgesetzes sind derartige Pflichtversicherungen Bundesgesetzgebungskompetenz.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem einschlägigen Urteil festgestellt, nachzulesen in Band 41 seiner Entscheidungen ab Seite 505. Die Einführung einer derartigen Pflichtversicherung hätte gravierende Auswirkungen. Man würde die Anbieterseite, die Versicherungswirtschaft, dazu verpflichten, einen Schadensausgleich unter nicht gleichartig Betroffenen durchzuführen. Das heißt: Das Versicherungsrisiko würde einfach wie eine Art Umlage verteilt, und zwar zu Lasten derer, die fast nie mit einem Schaden rechnen müssen. Bei uns gibt es ja eine Pflichtversicherung für den Krankheitsfall, die normale Krankenversicherung. Von Krankheit ist, rein statistisch gesehen, jeder einmal betroffen. Beim Feuer ist es ähnlich. Bei der Feuerversicherung gibt es so genannte Risikozuschläge. Eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser würde so nicht funktionieren. Sie würde eine Umlage bedeuten.
Zudem ist es schwierig, eine Klassifizierung des Hochwasserrisikos einzuführen. Ich denke jetzt etwa an Herrn Dr. Kaiser, der an einem Nebenfluss des Mains lebt, oder an die Situation in Schwaben. Es ist auch nicht richtig, so einfach zu fordern, ein ausreichendes Prämienaufkommen sei von der Gesamtbevölkerung zu tragen. Wir meinen, im Zuge der hier in Rede stehenden Pflichtversicherung würden die Nachfrager, also die Menschen, die ein Haus besitzen, mehr oder weniger zum Beitritt zu einer öffentlichen Sozialversicherung verpflichtet. Schon bei ihnen ist das finanzielle Ausfallrisiko sehr unterschiedlich, ebenso das Schadensrisiko, wie vorhin schon gesagt. Ein derartiger Eingriff wäre unverhältnismäßig; das wissen Sie auch, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen. Wenn jeder, der ein Haus besitzt, einer solchen Versicherung beitreten müsste, bedeutete dies einen Eingriff zu Lasten Ungefährdeter. So etwas ist nach unserem Rechtssystem nicht zulässig.
Insgesamt kann ich nur wiederholen – auch wenn Herr Schammann es nicht hören will –: Eine Absicherung gegen Elementarschäden ist über eine Umlage nicht zu erreichen. Jeder Einzelne kann sich versichern. Außerdem muss im Falle von Neubauten das jeweilige Bauamt den Bauherrn vorab darauf hinweisen, dass es um ein Überschwemmungs- oder ein Überflutungsgebiet geht. Dies wird den Betroffenen immer wieder gesagt. Wir
müssen auch klar sehen, dass die Wasserwirtschaft handeln muss. Das stelle ich nicht in Abrede. Die Wasserwirtschaft muss bei Bauvorhaben oder bei Umbauten von Vorflutern mehr darauf Rücksicht nehmen, dass der Wasserzufluss vor Ort verlangsamt wird. Da können wir viel machen. Doch über eine Elementarversicherung können wir das Problem nicht lösen.
Warum habe ich das alles gesagt, meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen? Wir wollen nicht, dass Sie bei der nächsten Katastrophe behaupten, die CSU habe hier im Landtag Ihre Wünsche unsensibel und unqualifiziert abgelehnt. Wir sind schon der Meinung, dass der Staat und die Allgemeinheit in dem Punkt mitarbeiten müssen. Doch können wir das Problem nicht dadurch lösen, dass wir sagen: Meldet eure Schäden an; die Versicherung muss sie abdecken. – Derlei ist nach der derzeitigen Rechtslage eben nicht möglich.
Entsprechende Leistungen und Vorarbeiten der Bauämter und der Wasserwirtschaft sind notwendig. Wir empfehlen den Menschen, selbst durch eine Versicherung vorzusorgen. Wir sagen dem Finanzminister, dass er bei Unglücksfällen weiterhin handeln muss. Die Staatsregierung muss den Betroffenen durch eine erste Hilfe finanziell beispringen. All das ist klar. Aber ansonsten kommen wir nicht zusammen. Herr Schammann, wir werden stets in gleicher Weise auf Initiativen wie die vorliegende antworten müssen: Es geht nicht. Sie müssen einsichtig werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Dr. Kaiser hat um das Wort gebeten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Kaiser, Sie müssten aus der Diskussion im Ausschuss wissen, warum das nicht geht.
Wir haben doch über das Anliegen schon mehrmals diskutiert. Erstens ist anzumerken, dass die Gesetzgebungskompetenz für Pflichtversicherungen grundsätzlich beim Bund liegt.
Zweitens. Auch wenn der Bund eine entsprechende Pflichtversicherung einführte, brächte uns das nicht weiter; denn bei einer Pflichtversicherung müssen Nachfrager und Anbieter bestimmte Kautelen treffen. Unter den Anbietern würde mehr oder weniger eine Umlage stattfinden. Das Versicherungsrisiko würde bei den Prämien nicht richtig gewichtet werden können, weil der eine es nie mit Hochwasser zu tun hat, der andere immer.
Deswegen werden Sie grundsätzliche Probleme bekommen.
Sie können ja weiterhin darauf beharren. Aber mit Blick auf die genannten Probleme werden wir die von Ihnen geforderte Pflichtversicherung auch weiterhin ablehnen. Denn Sie können nicht durch eine Umlage – –
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Kaiser zu?
Herr Kollege Dr. Kaiser, ich habe den aktuellen Stand der Beratungen im Wirtschaftsausschuss dargelegt. Mit der vom Antagsteller geforderten Pflichtversicherung würden wir ein Umlagesystem schaffen, das mehr oder weniger einen Steuer- bzw. Abgabencharakter hätte. Das lehnen wir ab, und dabei bleibt es.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Brosch, ich gehe davon aus, dass wir über die Ursprungsfassung des aufgerufenen Antrags abstimmen und den Änderungsantrag aus den Reihen der SPD nicht aufnehmen.
Ich schließe die Aussprache. Jetzt bitte ich die Antragsteller, mir zu erklären, über welche Antragsfassung abgestimmt werden soll.
Gut. Wir kommen also zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der von Herrn Dr. Kaiser vorgetragenen Fassung zustimmen will – danach soll die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden starten –, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das sind die Fraktionen der SPD und 3 Stimmen aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU und Teile der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – 3 Stimmenthaltungen aus der CSU-Fraktion. Dann ist der Antrag des Abgeordneten Schammann vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 8
Antrag des Abgeordneten Knauer (CSU)
Bekämpfung der Graffiti-Schmierereien (Drucksache 14/2582)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 15 Minuten. Das Wort hat Herr Kollege Knauer.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Kollegen! Ich begrüße die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, muss den Kollegen Dr. Hahnzog aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass die Bundesregierung seit dem 24.10.1998 in Verzug ist. Normalerweise ist es nämlich immer so, dass Herr Dr. Hahnzog die Staatsregierung auffordert, Bundes- und Europarecht rechtzeitig umzusetzen. Nun kann er seinen Bonner Kollegen auch einmal eine Vorgabe machen.
Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren, begrüße ich, dass der Landesbeauftragte jetzt auch für die Akteneinsicht, für die direkte Kontrolle zuständig ist. Bisher war der Datenschutzbeauftragte unmittelbar nur für die Dateien und bei Akten nur auf Anlass zuständig. Ich danke dem Justizministerium und dem Innenministerium dafür, dass sie meinem Vorschlag und meinem Drängen zur Vorlage des Gesetzes gefolgt sind.
Drittens, meine sehr verehrten Damen und Herren, sage ich ebenso wie der Herr Minister Nein zu einer jetzigen Regelung bei der Videobeobachtung. Zunächst einmal müssen die Erfahrungen aus dem Feldversuch umgesetzt werden.
Lassen Sie mich noch etwas zur Forderung des Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Benachrichtigung von Speicherungen und der Auskunftsverweigerung an Personen sagen, die entweder in einer JVA sitzen oder Abspeicherungen bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Finanzverwaltung haben. Wir sind der Meinung, dass man solche Dinge nicht soll abfragen und ausforschen können. Deshalb sagen wir auch Nein zu den diesbezüglichen Bestrebungen des Landesbeauftragten.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, damit wir rechtzeitig fertig werden. Innerhalb der CSU diskutieren wir, den Datenschutzbeirat zum Landtag zu verlagern und in eine Datenschutzkommission überzuführen. Auch dieses Thema können wir im Datenschutzbeirat und in den einzelnen Fraktionen noch beraten. Wir sind nämlich der Meinung: Der Datenschutzbeauftragte ist beim Landtag angesiedelt, somit sollte auch die Kontrollkommission beim Landtag angesiedelt werden. Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges Ergebnis erzielen werden.
Ich sage herzlichen Dank an die Staatsregierung für die Vorlage. Wir setzen das um, was notwendig ist. Sollte sich in der Diskussion, auch bei einer Novellierung des Bundesrechtes, durch die wir eventuell zu Änderungen gezwungen werden, noch etwas ergeben, können wir das durch eine entsprechende Novellierung des Landesrechts aufnehmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Hahnzog, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD legt einen Gesetzentwurf vor, der nicht ganz unproblematisch ist. Herr Kollege Schieder, in diesem Gesetzentwurf sind Dinge enthalten, die eventuell gegen das Verfassungsrecht verstoßen. Sie hätten zumindest erklären müssen, dass der Bundesgerichtshof einen Vorlagebeschluss gefasst hat.
Wunderbar, Herr Kollege Dr. Hahnzog. Meiner Ansicht nach sind Sie der Rechtsphilosoph der SPD und derjenige, der alles weiß. Aber wenn Herr Kollege Schieder in diesem Hause zu einer Versachlichung der Problematik beitragen will, muss er ein paar Dinge erwähnen, auf die ich eingehen will.
Ein ähnliches Gesetz, wie es die SPD in Bayern einführen will, gibt es in Berlin. Im Rahmen des Streits über die Anwendung dieses Gesetzes hat der Bundesgerichtshof einen Vorlagebeschluss gefasst. Das Gesetz wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Wir machen doch kein Gesetz, damit es später eingestampft wird. So sind wir nicht, denn dann bescheinigt
uns der Bürger bestimmt nicht, dass wir eine vernünftige parlamentarische Beratung durchführen.
Ich muss Ihnen sagen, warum der Bundesgerichtshof so entschieden hat. Der Bundesgerichtshof sagt, das Berliner Gesetz verstößt gegen ein Bundesgesetz. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsrechts ein Tarifvertragsgesetz erlassen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Brosch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte.
Herr Kollege Schieder, ich habe die Güte, das zur Kenntnis zu nehmen, was Sie gesagt haben, aber ich darf vorlesen:
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hält das Berliner Vergabegesetz jedoch für verfassungswidrig. Zunächst fehle dem Landesgesetzgeber für das Tarifrecht eine gesetzgeberische Zuständigkeit. Für das Arbeitsrecht gebe es eine konkurrierende Zuständigkeit des Bundes und der Länder. Da der Bund mit der Verabschiedung des Tarifvertragsgesetzes von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht habe, sei für ein Landesgesetz kein Raum. Aber auch wenn eine Zuständigkeit des Landes bestehe, verstoße das Berliner Vergabegesetz gegen Bundesrecht, und zwar zum einen gegen die Bestimmung des Tarifvertraggesetzes über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und zum anderen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Schließlich begegnet die Regelung insoweit durchgreifenden Bedenken, als der Zugang zum Markt für Straßenbauarbeiten vom Land Berlin als marktbeherrschendem Nachfrager davon abhängig gemacht werde, dass sich der Bieter den Regelungen eines Tarifvertrags unterwirft. Damit wird nach Ansicht des Kartellsenats in die im Grundgesetz geschützte negative Koalitionsfreiheit eingegriffen. Die Ungültigkeit eines Gesetzes kann nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie etwas regeln wollen, was für große Teile der bayerischen Bauwirtschaft überlebenswichtig ist, gestehe ich Ihnen
gern zu. Im Freistaat Bayern haben wir das Problem dadurch geregelt, dass wir nicht auf gesetzgeberischer Ebene tätig geworden sind, sondern eine Verwaltungsvorschrift erlassen haben, die wir seit mehreren Jahren praktizieren.
Leider haben sich die Gemeinden im Freistaat Bayern nicht so verhalten. Sie haben nicht solche Erklärungen verlangt, wie sie beim Freistaat Bayern gang und gäbe sind. Nur einige größere Städte haben sich angeschlossen.
Die bayerische Verwaltungsvorschrift zur Tariftreue- und Nachunternehmererklärung läuft in diesem Sommer aus. Es bleibt abzuwarten, wie hier weiter verfahren wird. Deshalb bin ich der Meinung, wir müssen darüber reden. Wir können heute nicht sagen, wir verabschieden einfach ein Gesetz, das sich später als verfassungswidrig herausstellt. Herr Kollege Schieder, wir werden das alles ausführlich beraten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Dr. Runge. Bitte, Herr Kollege.