Protocol of the Session on April 14, 2000

Lassen Sie mich zum Schluss kommen, damit wir rechtzeitig fertig werden. Innerhalb der CSU diskutieren wir, den Datenschutzbeirat zum Landtag zu verlagern und in eine Datenschutzkommission überzuführen. Auch dieses Thema können wir im Datenschutzbeirat und in den einzelnen Fraktionen noch beraten. Wir sind nämlich der Meinung: Der Datenschutzbeauftragte ist beim Landtag angesiedelt, somit sollte auch die Kontrollkommission beim Landtag angesiedelt werden. Ich hoffe, dass wir ein vernünftiges Ergebnis erzielen werden.

Ich sage herzlichen Dank an die Staatsregierung für die Vorlage. Wir setzen das um, was notwendig ist. Sollte sich in der Diskussion, auch bei einer Novellierung des Bundesrechtes, durch die wir eventuell zu Änderungen gezwungen werden, noch etwas ergeben, können wir das durch eine entsprechende Novellierung des Landesrechts aufnehmen.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Hahnzog, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatten wir ausgemacht, es ganz kurz zu machen. Nun bringt Herr Brosch wieder einen Wurm hinein. Er macht der Bundesregierung den Vorwurf, sie sei seit Oktober 1998 im Amt und hätte noch nichts gemacht. Die europäische Richtlinie stammt vom November 1995. Bis 1998 war bekanntlich eine andere Bundesregierung am Werk.

(Beifall bei der SPD)

Lieber Herr Brosch, wenn, dann sollten Sie die Daten vollständig lesen.

Ein weiterer Punkt. Dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist, selbst eingestanden, unvollkommen. Darin liegt eine gewisse Pikanterie. Bayern ist immer vorne, wenn es darum geht, neue Methoden einzuführen, mit denen der Datenschutz der Bürger beeinträchtigt werden kann. Hier sind die zwei Stichpunkte Chipkarte und Videoüberwachung zu nennen. Wenn es aber darum geht, die Rechte durch ein Datenschutzgesetz zu schützen, sagt man: Da warten wir, da können wir noch nicht.

Was die Videoüberwachung betrifft, gibt es Gesetze bzw. Entwürfe von Brandenburg, von Hessen, von Mecklenburg-Vorpommern, von Nordrhein-Westfalen, von Schleswig-Holstein und vom Bund. Diese bringen es fer

tig, den Datenschutz der Bürger nicht nur nicht zu beeinträchtigen, sondern gleichzeitig für einen Schutz zu sorgen. Darüber werden wir zu streiten haben; denn es ist nicht einzusehen, dass die öffentliche Gewalt immer Vorrang hat und der Schutz nachkommt.

Über den nächsten Punkt, der Beschränkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten, haben wir uns x-mal gestritten, Stichpunkt: Akteneinsicht nur bei Anlass. Das wird jetzt gestrichen. Als wir dies früher forderten, wurde uns immer entgegengehalten, dass der Datenschutz zum Täterschutz werde, wenn uns der Datenschutz so am Herzen liege, dass wir dem Datenschutzbeauftragten Einsicht gewährten. Mittlerweile gab es eine gute Einsicht. Dann aber, Herr Beckstein und Herr Brosch, gehen Sie bitte weg von Ihren Schlagworten, die alle, die sich um die Persönlichkeitsrechte kümmern, in die Ecke von Hilfsorganen Krimineller stellen. Sie ändern das jetzt ganz klammheimlich. Genügend Diskussionsstoff ist vorhanden.

Wir werden dafür kämpfen, dass das, was anderen Bundesländern und dem Bund gelingt, was die Datenschutzbeauftragten im gesamten Bundesgebiet für nötig halten, nämlich eine gesetzliche Absicherung zu schaffen, auch in Bayern kommt. Vielleicht brauchen wir dazu nicht wiederum Verfassungsgerichtshofsprozesse zu führen, die zunächst auch nichts nutzen, während Sie nachher daherkommen und sich vielleicht damit brüsten, dass Sie etwas für die Bürger und deren Schutz tun.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Stahl, bitte.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Ich nehme mir ein gutes Beispiel an Herrn Minister Beckstein und mache nur ein paar Bemerkungen zur gesamten Angelegenheit.

(Zuruf von der CSU: Das sollten Sie öfter machen!)

Nein, sonst nehme ich mir selbstverständlich kein Beispiel daran; da bin ich etwas weniger anfällig, das wissen wir ja.

Es mag Sie verwundern, dass das bayerische Datenschutzgesetz nicht zum Schutz von Daten vorgesehen ist. Dies ist Ihre Fehlinterpretation, die ich diesem Gesetzentwurf entnehmen muss, aus dem man ein bisschen den Eindruck gewinnen kann, dass darauf geachtet wird, dass Behörden und deren Datensammelwut unterstützt werden, dass erhobene Daten vor Löschung bewahrt werden sollen und dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig von den ganzen Geschichten mitbekommen und sich dann nicht auch noch einmischen. Fairerweise muss man sagen: Die EU-Richtlinie lässt dies zu. Die EU-Richtlinie ist so formuliert, dass sie nach beiden Seiten offen ist und dadurch auch die Möglichkeit eröffnet, Datenschutzgesetze in dieser Form zu erlassen.

Ihnen wäre es aber im Vergleich zu den Datenschutzgesetzen, die es in anderen Bundesländern schon gibt, offen gestanden, ein wirklich mutiges und modernes Datenschutzgesetz zu erlassen, das der technischen Entwicklung, die wir in unserem Lande haben, gerecht wird und den Bürgerinnen und Bürgern Instrumente an die Hand gibt, um eine gewisse Waffengleichheit herzustellen.

Ich muss auch sagen: Auch wenn Sie ein paar gute Sachen gemacht haben und die Einwände des Datenschützer endlich berücksichtigt haben, zeigt dieses Datenschutzgesetz wieder einmal, dass ein Menschenbild vorhanden ist, das eher von einem etatistischen Staatsverständnis geprägt ist, was bedeutet, dass in einem autoritären und hierarchisch gegliederten System eine Verordnung von oben nach unten erfolgt. Das ist der Grund, weshalb sich viele Bürgerinnen und Bürger hilflos ausgeliefert sehen.

Wir vertreten ein Menschenbild, das an einem freiheitlich toleranten Staatsgefüge orientiert ist und das das Volk als Souverän anerkennt und damit entsprechende Ausgestaltungen von Volksrechten vorsieht. Wir sagen: Die Behörden sind nicht nur Kontroll- und Normendurchsetzungsbefugte, sondern gleichzeitig auch Partner, Hilfesteller und Dienstleister.

Im Ausschuss möchten wir noch detaillierter auf einzelne Punkte eingehen – ich lasse dies jetzt angesichts der fortgeschrittenen Zeit weg. Die Videoüberwachung und die Chipkarte wurden schon angesprochen. Wir sind der Auffassung, dass das vorgelegte Gesetz in Teilen pro

blematisch ist, weil es zum Beispiel auch Änderungen im PAG betrifft. Wir behaupten, dass es wenig Transparenz zeigt. Wir halten es für bedauerlich, dass dieses Gesetz nicht vereinfacht wurde. Gerade in einem Bereich, über den man sagt, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen sollen, womit sie sich wehren können, sollte man ein einfaches Gesetz vorlegen. Hier wurde wieder nur an Bestehendem herumgedoktert. Ich glaube, deswegen können wir unserem eigenen Datenschutzgesetz guten Gewissens zustimmen. Ich hoffe, dass dies dann auch im Ausschuss parallel beraten wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.

Den Tagesordnungspunkt 13 können wir heute nicht mehr behandeln; er wird dem Plenum im Mai mit der nächsten Tagesordnung wieder vorgelegt.

Die Zeit ist um. Meine Damen und Herren, Sie gehen jetzt in Ihre Stimmkreise zurück. Für die bevorstehenden Osterfeiertage wünsche ich Ihnen alles Gute, viel Freude und viel Sonne. Kommen Sie gesund wieder zurück.

(Schluss: 12.30 Uhr)