Wir wollen trotzdem nicht verhehlen, dass wir nicht unbedingt an den Erfolg der obligatorischen Streitschlichtung, nämlich die Gerichte zu entlasten, glauben. In anderen Punkten tun wir das. Wir lassen uns trotzdem gern eines Besseren belehren. Wir setzen auf die Vernunft der Leute.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür nennen, weshalb ich befürchte, dass der Weg zum Gericht weiterhin beschritten wird. Die Gebühren für eine Streitschlichtung bei den Rechtsanwälten betragen 50 DM. Ich sage nur ein Stichwort: Maschendrahtzaun. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass schwierige nachbarschaftliche Streitigkeiten in einer einzigen Stunde, also kurzfristig, zu lösen sein werden. Dafür ist ein relativ hoher Zeitaufwand erforderlich, wenn man die Fälle ernst nimmt.
Es ist zwar richtig, was Herr Dr. Hahnzog sagt. Es ist zeitaufwendig, und man kann versuchen, das mit anderen Fällen, die mehr abwerfen, zu finanzieren. Viele Rechtsanwaltskolleginnen sind aber nicht so gut mit Fällen ausgestattet oder mit finanziellen Mitteln gesegnet. Deshalb glaube ich nicht daran. Nachdem es möglich ist, einen Beratungsschein ausstellen zu lassen, befürchte ich, dass dieser sehr schnell ausgestellt wird und die Rechtsanwälte dafür 50 DM bekommen. Der Weg zum Gericht wird bei erfolgloser Schlichtung dann aber trotzdem beschritten. Diese Gefahr sollten wir im Auge behalten. Wir sollten überprüfen, ob das so gelaufen ist, wenn wir nach der Befristung ein Resümee ziehen.
Wir müssen auch zwischen bestehenden Schlichtungsstellen unterscheiden, die sich als Verein oder freier Träger anders finanzieren und einen ganz anderen Aufbau haben. Hier kann es zu Schwierigkeiten mit den jeweiligen Satzungen kommen. Ich kann heute noch nicht einschätzen, wie die Streitschlichtung für Leute, die nicht Mitglied, zum Beispiel beim ADAC oder im Mieterverein, sind, gehandhabt wird. Nichtmitglieder müssen dann vielleicht doch zu anderen Schlichtungsstellen gehen. Hierbei besteht die von mir beschriebene Gefahr, dass eine ausreichende Schlichtung nicht stattfindet, sondern nur der Beratungsschein ausgestellt wird. Das muss man einfach einmal abwarten.
Wir probieren gerne Neues aus. Wir sehen, dass die Belastung der Gerichte zu hoch ist. Wir sind auch der Auffassung, dass man andere Wege gehen sollte. Probieren wir hier einfach aus, wie sich diese Streitschlichtung in der Realität bewähren wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Um das Wort hat der Herr Staatsminister der Justiz, Dr. Weiß, gebeten.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen des Parlaments herzlich für die aufgeschlossene und unvoreingenommene Beratung dieses Gesetzes bedanken. Wir betreten damit Neuland. Dieses Gesetz wird das erste Schlichtungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Ich glaube, das ist gut so. Wir verfolgen hier eine neue Philosophie. Streit muss nicht immer vor Gericht enden. Wer es schafft, einen Streit ohne Richter anzufangen, der soll zuerst einmal versuchen, diesen Streit auch ohne Gericht wieder zu beenden.
Wir versprechen uns davon eine Verringerung des Streitpotenzials und eine Entlastung der Richter. Wir gehen einen neuen Weg. Ich glaube, dass der Vorschlag der Staatsregierung gut war. Dieser Vorschlag kann aber gar nicht gut genug sein, dass er nicht mehr verbessert werden könnte. Darum muss ich auch sagen, dass es richtig war, dass wir uns eingehend überlegt haben, welche zusätzlichen Vorschläge gemacht werden.
Herr Kollege Dr. Hahnzog, gerade im Hinblick auf den Ort, an dem die Schlichtung durchgeführt werden soll, ist ein Vorschlag gemacht worden, der von uns zu berücksichtigen war. Es ist sicher sinnvoll, das hier parallel laufen zu lassen. Es wäre Unsinn, dass bei der Schlichtung der Ort des Antragstellers entscheidend ist und bei der Klage der Ort des Beklagten. Das sind Punkte, die wir gern aufgenommen haben, weil sie zu einer Verbesserung des Gesetzes beitragen.
Ich kann hier auch noch anmerken, was Sie angesprochen haben, was nicht im Gesetz steht und worüber wir uns einig sind: Die Schlichtungsstellen von Gemeinden, von Mietervereinen und natürlich auch die Schlichtungsstellen, die beispielsweise von ehemaligen Juristen und Richtern betrieben werden, können weiterhin zugelas
Ich glaube, wir haben hier eine gute Grundlage gefunden. Wir gehen einen neuen Weg. In der Bundesrepublik Deutschland, in den 16 Bundesländern wird man unterschiedliche Wege gehen. Das wird für uns auch der Grund sein, nach einer gewissen Zeit – nicht erst nach fünf Jahren, sondern selbstverständlich schon nach zwei oder drei Jahren – abzugleichen, wie die Schlichtung in Niedersachsen, in Mecklenburg-Vorpommern oder in Rheinland-Pfalz gehandhabt wird. Dann zeigen sich vielleicht schon erste Anzeichen für den besten Weg.
Wichtig ist zunächst einmal, dass wir uns hier einig sind und dass wir gemeinsam diesen Versuch starten. Ich bedanke mich für die Aufgeschlossenheit und wünsche mir, dass sich die Einigkeit im Rechtsausschuss auch im Plenum des Landtags wiederholt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2265 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/3293 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3293. Abweichend von der Nummer 1 der Beschlussempfehlung schlage ich vor, die Gesetzesüberschrift wie folgt zu fassen: „Bayerisches Gesetz zur obligatorischen und außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayeri- sches Schlichtungsgesetz – BaySchlG) “.
Außerdem ist im Einleitungssatz des Artikels 20 noch eine redaktionelle Änderung veranlasst. Die Bezeichnung „Gesetz vom 11. Juli 1998“ ist durch „Artikel 6, Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1998“ zu ersetzen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus einschließlich des Abgeordneten Hartenstein. Damit ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften (Bayeri- sches Schlichtungsgesetz) “.
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Fachhochschulen Amberg – Weiden, Ansbach, Deggendorf, Hof, Ingolstadt und Neu-Ulm sowie der Abteilung Aschaffenburg der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt – Aschaffenburg (FH-ERG) – (Gesetz zur Errichtung der Fach- hochschule Aschaffenburg) (Drucksache 14/3306)
Der Gesetzentwurf wird von Seiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Erste Wortmeldung: Kollege Prof. Dr. Stockinger.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Anfang der neunziger Jahre wurden im Freistaat Bayern insgesamt sieben neue Fachhochschulen errichtet. Seinerzeit war die Diskussion groß, ob denn tatsächlich sieben neue Fachhochschulen errichtet werden sollten, oder ob man es bei der Errichtung von zwei, maximal drei neuen Fachhochschulen belassen und den bestehenden Fachhochschulen entsprechend mehr finanzielle Mittel zuweisen sollte.
Man hat sich seinerzeit mit deutlicher Mehrheit zur Errichtung sieben neuer Fachhochschulen entschlossen. Diejenigen, die an diesem Konzept eventuell noch gezweifelt haben, wurden durch die Entwicklung dieser sieben neuen Fachhochschulen vom Gegenteil überzeugt. Alle neuen Fachhochschulen haben sich nämlich etabliert und sind ein Hort der angewandten Wissenschaft geworden, wie es für die Fachhochschulen typisch ist. Sie sind damit auch zu einem Mittelpunkt ihrer Region geworden und ein gesuchter Ort sowohl für die wissenschaftlichen Lehrerinnen und Lehrer als auch für die Studierenden.
Neue innovative Studiengänge – ich erinnere an Mechatronik, Medienmanagement und Medienwissenschaften – kennzeichnen die Zukunftsfähigkeit dieser neuen Einrichtungen.
Eine dieser neuen Einrichtungen war die Abteilung Aschaffenburg der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt – Aschaffenburg. Auch die Abteilung dieser Fachhochschule in Aschaffenburg hat sich hervorragend entwickelt. Es bleibt nun das zu vollziehen, was von Anfang an angestrebt war, nämlich die Lösung aus der
Mutterfachhochschule Würzburg – Schweinfurt und Bildung einer eigenen Fachhochschule in Aschaffenburg.
Diese Entscheidung ist zu befürworten. Die Fachhochschule in Aschaffenburg hat sich hervorragend entwickelt. Der Spessart, der als natürliche Grenze in Unterfranken die Geografie und auch die Hochschullandschaft beherrscht, ist ein weiteres Argument für eine eigene und selbständige Einrichtung in Aschaffenburg. Wir freuen uns für den Untermain, dass dies nun mit diesem Gesetzentwurf eingeleitet wird. Ich wünsche eine zügige Beratung in diesem Gremium.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung außerordentlich. Damit wird nämlich unsere von Anfang an erhobene Forderung, in Aschaffenburg eine selbständige Fachhochschule zu errichten, in die Wirklichkeit umgesetzt.
Wir räumen ein, dass wir seinerzeit gleich für eine selbständige Fachhochschule eingetreten sind. Wir haben es aber als durchaus sinnvoll angesehen, zunächst die Fachhochschule in Aschaffenburg als Abteilung der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt einzurichten. Die neue Zweigstelle konnte damit nämlich auf die Ressourcen der Fachhochschule Würzburg – Schweinfurt zurückgreifen.
Jetzt ist die Fachhochschule Aschaffenburg entstanden, so weit es die Betriebswirtschaftslehre und die Elektrotechnik anbelangt; der Fachbereich Mechatronik steht noch aus. Nunmehr ist es sicher an der Zeit, dass die Fachhochschule Aschaffenburg selbständig wird.
Insoweit kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Stockinger in vollem Umfang anschließen. Auch wir wünschen eine schnelle Beratung über den Gesetzentwurf, damit die Fachhochschule Aschaffenburg möglichst bald selbständig wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Schmidt, Lochner-Fischer, Werner-Muggendorfer und Fraktion (SPD)
Wird der Gesetzentwurf seitens der Antragsteller begründet? – Das ist der Fall. Die Redezeit beträgt dafür zehn Minuten. Sollen Aussprache und Begründung zusammen erfolgen? – Dann noch fünf Minuten Redezeit pro Fraktion für die allgemeine Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Lochner-Fischer. Bitte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD legt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes vor, und zwar explizit und bewusst nur hinsichtlich des Teils, der die Finanzierung der Beratungsstellen betrifft.
Die SPD möchte nämlich nicht, dass die Sozialministerin wortbrüchig wird. Die CSU-Fraktion oder die Staatsregierung hätte diesen Antrag eigentlich schon vor fünf Monaten einreichen müssen. Am 24.11.1999 sagte Frau Ministerin Stamm in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ – ich darf zitieren –: