Es ist auch schwierig, wenn die Frau Staatssekretärin einen Beschluss formulieren soll, den eigentlich der Kreistag zu fassen hat.
(Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, ich habe nur gefragt, ob sie sich vorstellen kann, dass es einen solchen Beschluss geben könnte. Sie muss ihn nicht formulieren, Herr Präsident!)
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Aschaffenburg – das ist das, worauf ich hingewiesen habe – Verhandlungen über eine Änderung der Zweckvereinbarung vom 18. Mai und 21. Juli 1998 aufzunehmen mit dem Ziel, dass Abfälle aus Anlagen mit atomrechtlichen Genehmigungen aus dem Geltungsbereich der Zweckvereinbarung ausgenommen werden. Die Landkreisverwaltung wird weiter beauftragt, dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in seiner nächsten Sitzung über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
Die Landkreisverwaltung wird also beauftragt zu verhandeln, um aus den vertraglichen Vereinbarungen herauszukommen. Das ist der Stand der Dinge. Landrat Schwing verhandelt.
Frau Münzel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Frau Staatssekretärin, da wir noch eine Deponie haben, und zwar die Klärschlammdeponie Rück-Schippach, für die jetzt die Nutzungsänderung beantragt ist, und wir große Sorge haben, dass solcher Bauschutt nicht auf die Kreismülldeponie Guggenberg, sondern auf unsere Klärschlammdeponie kommt, frage ich: Können Sie sich einen Kreistagsbeschluss vorstellen, der dies verhindern kann, oder wäre Ihr Haus bereit, sozusagen unterstützend tätig zu sein, um den Willen des Kreistages auch juristisch wasserdicht umsetzen zu können?
Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie diese Fragen im Kreistag und im dortigen Umweltausschuss stellen sollten. Ich kann Ihnen aber zur Sache noch mitteilen: Für die Klärschlammdeponie Schippach, die seit Frühjahr 1997 vorübergehend stillgelegt wurde und ausschließlich für die Ablagerung von Klärschlamm zugelassen ist, läuft derzeit – das wissen Sie sicher – bei der Regierung von Unterfranken eine Plangenehmigung zur Umwidmung der Deponie zur Klasse II. Nach Auskunft der Regierung liegen die Stellungnahmen der Fachbehörden bereits vor, die das Vorhaben grundsätzlich posi
tiv beurteilen. Die Regierung ist derzeit dabei, ergänzende Unterlagen hinsichtlich der Verkehrsbelastung durch den geplanten Deponiebetreiber beim Antragsteller – das ist der Landkreis Miltenberg – einzuholen. Der Abschluss des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um kommunale Planungshoheit handelt. Hier sind die entsorgungspflichtigen Körperschaften gefordert. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften können festlegen, was auf ihrer Deponie abzulagern ist und was nicht. Entsorgungspflichtige Körperschaften können sich natürlich auch bemühen, aus abgeschlossenen Zweckvereinbarungen auszusteigen.
Frau Staatssekretärin! Hält das Umweltministerium seine am 25. November 1999 getroffene Aussage zur Mortalitätsstudie für die in der Umgebung des Senders Oberlaindern gelegenen Gemeinden Holzkirchen, Valley und Warngau aufrecht? Dort heißt es: „Statistisch erkrankten dort nicht mehr Menschen an Krebs als anderswo in Bayern.“ Werden auch bei anderen Statistiken des Umweltministeriums Erkrankungen durch Todesfälle ersetzt?
Frau Kollegin Tausendfreund, bei der Studie handelte es sich bekanntermaßen um eine Mortalitätsstudie. Diese befasst sich mit Todesursachen. Die angefragte Aussage des Umweltministeriums vom 25. November 1999 lautet dementsprechend vollständig – deswegen wäre es mir auch wichtig gewesen, den gesamten Satz zu zitieren –:
In der Umgebung des Senders Oberlaindern liegen keine Auffälligkeiten für höhere Krebssterberaten vor, statistisch erkranken dort nicht mehr Menschen an Krebs als anderswo in Bayern.
Im Zusammenhang sollte daher klar sein: Gemeint sind Krebserkrankungen mit Todesfolge. Teilzitate, Frau Kollegin Tausendfreund, führen oft zu Missverständnissen. Dies lässt sich auch mit der Schriftfassung der Anfrage demonstrieren. Dort wird am Schluss gefragt, ob in anderen StMLU-Statistiken Erkrankungen durch Todesfälle ersetzt würden.
Richtigerweise müsste es wohl heißen, ob Todesfälle – also in Mortalitätsstatistiken – durch Erkrankungen ersetzt würden. Dies trifft nicht zu. Weder das Umweltministerium noch die von ihm beauftragten Institute verwechseln, was in Mortalitäts- oder Morbiditätsstudien untersucht wird.
Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Frau Staatssekretärin, ist die Staatsregierung bereit, die Originaldaten der Studie der Gemeinde Valley und der Bürgerinitiative „Sender-Freies-Oberland“ zur Verfügung zu stellen, damit sie einer weiteren Analyse zugänglich gemacht werden können?
Ich bedanke mich, Frau Staatssekretärin. – Die nächsten Fragen beantwortet der Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Herr Dr. Wiesheu. Die nächste Frage stellt Herr Kollege Walter Hofmann.
Herr Staatsminister, nachdem Presseveröffentlichungen vom 14.02.2000 zu entnehmen ist, dass die Bundesregierung mit einem „Anti-Stau-Programm“ 400 Millionen DM für den Ausbau der S-Bahn Nürnberg – Forchheim zur Verfügung stellt, frage ich die Staatsregierung, wie der Stand der Planung ist und in welcher Höhe sich der Freistaat Bayern am Ausbau beteiligen wird.
Herr Kollege, die S-Bahn-Baumaßnahme Nürnberg – Erlangen – Forchheim ist nachrichtlich in das Investitionsprogramm des Bundes gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit einem Förderbeginn im Jahre 2001 aufgenommen worden. Dies bedeutet, dass der Bund das Vorhaben nach Maßgabe der verfügbaren Mittel zu fördern bereit ist, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der erforderliche positive Nutzen-Kosten-Faktor wird nach den bislang durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen nur erreicht, wenn ein Teil der Investitionskosten dem Fernbahnausbau zugerechnet werden kann. Durch die Entscheidung des Bundes, das Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit Nummer 8“, also die ICE-Strecke Nürnberg – Erfurt, vorerst nicht zu realisieren, ist dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung die Grundlage entzogen worden.
Nach dem heftigen Protest der Staatsregierung und der Kommunen gegen diese Verhinderungspolitik stellt der Bund im Rahmen des so genannten Anti-Stau-Programms für das Projekt Nürnberg – Ebensfeld, Abschnitt Nürnberg – Forchheim in Zusammenhang mit der S-Bahn Nürnberg nunmehr 400 Millionen DM für die Jahre 2003 bis 2007 in Aussicht. Das ist aber haushaltsrechtlich noch nicht abgesichert. Damit ließen sich nach Aussage des Bundes die Fernbahnmaßnahmen, die zu einem positiven Kosten-Nutzen-Faktor für die S-Bahn Nürnberg – Forchheim geführt haben, realisieren.
Zurzeit wird von der Deutschen Bahn AG eine Simulationsuntersuchung durchgeführt, um die Notwendigkeit
der einzelnen Maßnahmen für den Fern- und S-Bahnverkehr detailliert zu prüfen. Wenn das Projekt aus dem GVFG-Bundesprogramm gefördert wird, übernimmt der Freistaat nach der bisherigen Förderpraxis die Komplementärfinanzierung nach dem FAG in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Investitionskosten und 7% der Planungskosten.
Herr Staatsminister, daraus kann ich schlussfolgern, dass der Freistaat Bayern für den Fall, dass durch die Simulation ein positives Nutzen-KostenVerhältnis errechnet wird, mit Finanzmitteln zur Verfügung steht, um den Ausbau mit Komplementärmitteln durchführen zu können?
Wir wollen diese S-Bahnlinie. Wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind, werden wir sie mitfinanzieren. Wir dringen darauf, dass das möglichst bald geschieht, und ich hoffe, der Bund finanziert genauso zeitgerecht, wie wir das tun werden.
Herr Staatsminister, ist für den S-Bahn-Ausbau auf der Strecke Nürnberg – Forchheim eine Vorfinanzierung durch den Freistaat Bayern denkbar?
Das Modell der Vorfinanzierung lässt sich nur begrenzt einsetzen. Ich hoffe, dass für dieses Projekt, wenn der Bund erst im Jahre 2003 für den Fernbahnanteil einsteigt, der S-Bahn-Bereich zügig finanziert werden kann. Wir werden zeitgleich mit dem Bund finanzieren. Ich weise darauf hin, dass die Infrastrukturverantwortung für die Schiene im Nah- wie im Fernverkehr beim Bund liegt. Der Bund muss seine Verantwortung hier auch erfüllen. Das Thema Vorfinanzierung kann kein generelles Instrument sein. Ich füge hinzu, dass auch der Bund das nicht will. Wir tun uns äußerst schwer, das Thema Stuttgart – München durchzubringen. Wir kommen in den Verhandlungen bisher nicht weiter, weil es innerhalb der Bundesregierung ernsthafte Differenzen darüber gibt, ob man sich überhaupt auf ein einziges Modell einlassen will. Da brauchen wir weitere gar nicht ins Gespräch zu bringen.
Herr Staatsminister, können Sie dem Forchheimer Stimmkreisabgeordneten zusagen, dass für den Fall, dass die Mittel bereit gestellt werden, der
S-Bahn-Ausbau nicht nur von Nürnberg bis Erlangen, sondern auch wirklich zügig bis Forchheim umgesetzt wird?
Die Planungen gehen Richtung Forchheim, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geht bis Forchheim, und ich sage es noch einmal: Ich gehe davon aus, dass der Bund seine Mittel rechtzeitig zur Verfügung stellen wird, und dann werden wir das zügig durchziehen.
Herr Staatsminister, welche Mittel stehen ab dem Jahr 2000 im Staatshaushalt zur Kofinanzierung der EU-Ziel-2-Fördermittel in den verschiedenen Einzelhaushalten des Freistaats für die nächsten Jahre zur Verfügung?
Mit Schreiben vom 3. Februar 2000 habe ich die Mitglieder der Ausschüsse für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, für Staatshaushalt und Finanzfragen und für Bundes- und Europaangelegenheiten ausführlich über den Stand des Ziel-2-Programms informiert, das federführend von meinem Haus aufgestellt wird. Mein Schreiben enthält auch die vorgesehene Aufteilung der für Bayern im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Programmschwerpunkte und Ressorts, die der Ministerrat am 21. Dezember 1999 beschlossen hat. Insofern möchte ich auf dieses Schreiben verweisen. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass für die notwendige Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe Bundes-, Landes- und Kommunalmittel oder sonstige öffentliche Mittel eingesetzt werden können und die Kofinanzierung mit Landesmitteln bei der gegebenen Haushaltslage nur bei Nutzung geeigneter bestehender Haushaltsansätze einschließlich der Privatisierungserlöse möglich ist.
Auf der Basis der vom Ministerrat beschlossenen Eckwerte wird derzeit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts und unter Einbeziehung des Begleitausschusses das Bayerische Ziel-2-Programm erstellt, das wir noch im April bei der Europäischen Kommission einreichen wollen. Mit der Genehmigung ist nicht vor dem Sommer 2000 zu rechnen. Dabei kann es im Abstimmungsprozess mit der Kommission noch zu Änderungen der Mittelaufteilung auf die Programmschwerpunkte und damit der Kofinanzierung kommen. Konkrete Aussagen über einzelne Haushaltstitel zur Kofinanzierung über das Jahr 2000 hinaus kann ich ohnehin nicht machen, weil der Bayerische Landtag den Doppelhaushalt 2001/2002 voraussichtlich erst Ende dieses Jahres beschließen wird.
Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sehen Sie bezüglich der Kofinanzierung für die Kommunen, einen Anteil von vielleicht 10% bis maximal 20% zu erreichen?
Es wird auf das Thema ankommen, das finanziert werden soll, und darauf, ob es bei diesen Finanzierungsmaßnahmen Zuschussmöglichkeiten seitens des Freistaates gibt. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.