Protocol of the Session on March 22, 2000

(Kobler (CSU): Das hat mit dem Thema sehr wenig zu tun; das hat nichts mit den 630 DM für geringfügig Beschäftigte zu tun!)

Das hat damit viel zu tun, weil alle möglichen Beschäftigungen damit verbunden sind. Denken Sie an den ehrenamtlichen Bürgermeister oder den stellvertretenden Landrat. Die alle sind ins Visier gekommen. Deswegen, meine Damen und Herren, gibt es nur eines: Machen Sie Ihre Hausaufgaben und legen Sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Innen-, des Sozialund des Finanzministeriums vor, in dem Sie dies ändern. Erst dann werden Sie glaubhaft sein, nicht jedoch, wenn Sie durch eine Bundesratsinitiative die Aufwertung des Ehrenamts fordern. Damit versprechen Sie Brot, geben aber Steine, denn Sie helfen den Feuerwehrleuten auf keine Weise.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Präsidentin Riess: Herr Staatsminister Dr. Beckstein hat um das Wort gebeten. – Ich gebe noch bekannt, dass die CSU namentliche Abstimmung beantragt hat. Wir können also frühestens um 17.15 Uhr mit der namentlichen Abstimmung beginnen. – Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich zunächst für den Hinweis, dass ich mindestens eine Viertelstunde lang reden muss. Allerdings fürchte ich, dass ich da etwas missverstanden habe.

Denn wahrscheinlich werden noch weitere Wortmeldungen kommen.

Mir geht es zunächst einmal um die Frage: Wie war denn die bisherige Praxis? Herr Kollege Straßer, Herr Kollege Wahnschaffe, auf der Besucherbühne sitzen viele Feuerwehrleute, die genau wissen, was Ihre Flunkerei ist und was Realität. Bisher war es wie folgt: Der Kommandant einer sehr großen Feuerwehr – ich wähle bewusst dieses Beispiel, weil man hieran den Zusammenhang zum 630-DM-Gesetz sieht – hat etwa 900 DM monatlich an Entschädigung bekommen. Die Fachleute unter Ihnen werden sagen: Das ist in der Tat ein außergewöhnliches Beispiel; so etwas gibt es nur bei wenigen Feuerwehren. Die meisten Kommandanten erhalten 300 oder 400 DM im Monat – je nach Größe der Einheit und der Zahl der Fahrzeuge.

Der Kommandant einer sehr großen Feuerwehr hat also bisher 900 DM bekommen. Es bestand eine Regelung, wonach ein Drittel der Entschädigung, im vorliegenden Falle also 300 DM, pauschal abgezogen wurden. Im Beispielsfall verblieben also 600 DM. Dieser Betrag ist in der Regel von der Kommune pauschal versteuert worden. Eine Sozialversicherungspflicht trat nicht ein. Damit waren die Feuerwehrleute zufrieden.

Wie ist die Lage heute? Der Kommandant hat einen Beruf, in dem er etwas verdient. Die angesprochenen 600 DM werden zu diesem Einkommen addiert und versteuert; dafür müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Wer darum herumredet, der meint wohl, dass er Leute für dumm verkaufen könne. Aber das lasse ich nicht zu.

(Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Gantzer (SPD) – Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Straßer, Sie kommen auch mit Ihren Flunkereien und den von Ihnen präsentierten Halbwahrheiten nicht davon. Jeder Einzelne aus dem Kreis der Feuerwehrleute, die hier sitzen, wird es Ihnen bestätigen: Wie ich eingangs geschildert habe, war es bisher. Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, die Situation hat sich aufgrund der von Ihren Parteien auf Bundesebene durchgesetzten Gesetze geändert, nämlich durch das zu den 630-DM-Jobs. Wir hatten zuvor darauf hingewiesen. So sollten Sie sich jetzt dafür entschuldigen, was Sie im Hinblick auf die ehrenamtliche Tätigkeit angestellt haben.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Präsidentin Riess: Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, selbstverständlich.

Frau Zweite Präsidentin Riess: Bitte, Frau Kollegin.

Herr Minister, Sie geben mir doch Recht,

wenn ich sage, dass es grundsätzlich einmal abhängige Beschäftigung gibt, die natürlich sozialversicherungspflichtig ist, und Aufwandsentschädigungen, wie ich sie als stellvertretende Landrätin zum Beispiel beziehe, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Sie geben mir doch sicherlich Recht, dass wir Folgendes klarstellen müssten: Das, was die Feuerwehrleute bekommen, gehört eben nicht zu diesen sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Doch das Beispiel, das Sie genannt haben, trägt dazu bei, dass die Spitzenverbände heute sagen: So geht es nicht. – Sie haben die Kommandanten – jetzt nehme ich einmal Ihr Beispiel, Herr Minister – auf der Basis von 630-DM-Jobs angemeldet und damit das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung eingeräumt. Denn nur der, der abhängig beschäftigt war, konnte diese 630-DM-Regelung in Anspruch nehmen. Jetzt wollen Sie wieder zurück. Das ist den Spitzenverbänden sehr schwer klarzumachen. Trotzdem müssen wir einen Weg finden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CSU)

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Liebe Kollegin, lenken Sie nicht ab.

(Lachen bei der SPD)

Sie müssen sich das schon anhören. Nachher werde ich Herrn Straßer vorhalten, in welch unanständiger Weise –

(Oh-Rufe von der SPD)

ich darf das – er falsch zitiert hat. Das wird er sich anhören müssen. Aber zunächst will ich noch einmal darauf hinweisen:

(Zurufe von der SPD)

Bisher war es so: Der Kommandant einer sehr großen Feuerwehr erhielt 900 DM monatlich. Es gibt kaum einen Kommandanten, der mehr bekommen hat. Bei den mehr als 15000 derart ehrenamtlich Tätigen hat es keine Probleme gegeben. Ein Drittel der Entschädigung war von vornherein von jeder Abgabe frei. Der Rest ist unter die Grenze von 630 DM gefallen. Somit hatte der Einzelne keinerlei Abgabe zu entrichten. Aber dann kamen Sie mit Ihren schlimmen 630-DM-Gesetz, zu dem Sie sich nicht bekennen, meine Damen und Herren von der Opposition.

(Zurufe von der SPD)

Seien Sie doch nicht so feige. Sagen Sie doch: Wir haben den Mist verbrochen.

(Beifall bei der CSU)

Sagen Sie: Wir wollen das Problem bei der Feuerwehr lösen. – Wenn Sie sich so äußern, werden wir uns schnell einigen können. Was mich aufregt, ist, dass Sie nicht zugeben: Da ist ein Fehler aufgetreten.

Sie werden mit Ihrer Flunkerei, dass wir es hier mit einer bayerischen Sonderregelung zu tun hätten, innerhalb des nächsten halben Jahres von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen widerlegt werden. Herr Straßer, nennen Sie mir einen Verantwortlichen aus Baden-Württemberg, der Ihnen eine andere Auskunft hätte geben können. Sie haben weder mit dem Sozialminister noch mit dem Innenminister dort gesprochen, auch nicht mit einem Verantwortlichen der Sozialversicherungsträger. So kann ich nur darauf zurückkommen: Wie es bei 900 DM Entschädigung war, habe ich dargestellt. Wie war es bisher bei den 1500 DM monatlich, die ein Kreisbrandrat normalerweise erhält?

Meine Frage!

Dazu komme ich nachher. Jetzt möchte ich etwas zur Entschädigung der Kreisbrandräte sagen. 1200 bis 2000 DM monatlich erhalten die meisten von ihnen. Herr Binai, der als Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands auf der Besuchertribüne sitzt, weiß, dass das die Regel ist. Bei dem, der als Kreisbrandrat monatlich 1500 DM erhielt, griff wiederum die Eindrittelregelung. Bei den verbliebenen 1000 DM war die Versteuerung gewährleistet. Doch sind in der Vergangenheit keinerlei Sozialversicherungsbeiträge abgezogen worden, bis aufgrund des furchtbaren neuen 630-DM-Gesetzes die BfA Prüfungen im Hinblick auf Sozialversicherungsabgaben angestellt hat. Daraufhin ist es zu Streitigkeiten gekommen.

Im November fand auf Bundesebene eine Besprechung hierüber statt. Mir liegt das Protokoll dieser Besprechung vor. An dieser haben Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der Bundesanstalt für Arbeit teilgenommen. Leider – das sage ich ganz bewusst – unterstehen die genannten Organisationen nicht der Aufsicht der hiesigen Sozialministerin. Sonst hätten wir das Problem leicht lösen können. Doch wird die BfA leider keine entsprechenden Weisungen aus Bayern entgegen nehmen. Die genannten Organisationen verweisen vielmehr auf Folgendes: Nach dem Feuerwehrgesetz sind die Feuerwehren Einrichtungen der Kommunen und der Landkreise. Feuerwehren setzten sich in der Regel aus den Mitgliedern der Feuerwehrvereine zusammen.

(Frau Radermacher (SPD): Kommunen und Landkreise in Bayern! Zitieren Sie bitte vollständig!)

Frau Kollegin, ich zitiere im Moment wörtlich, und zwar nicht nur teilweise, wie es Herr Kollege Straßer in unanständiger Weise getan hat; vielmehr lese ich Ihnen alles vor. Damit Sie es verstehen, lese ich von Anfang an vor.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Unruhe)

Frau Zweite Präsidentin Riess: Herr Staatsminister, Frau Kollegin Schieder, hat sich erneut zu Wort gemeldet.

Jetzt will ich erst einmal im Zusammenhang vortragen.

(Unruhe – Frau Radermacher (SPD): Ich lese einmal mit!)

Dann merkt jeder, dass die Zwischenrufe aus den Reihen der SPD Teil einer unanständigen Taktik sind, sich vor Regelungen zu drücken.

(Zurufe von der CSU)

Ich sage es in aller Deutlichkeit: Mir geht es nicht um das Problem der Entschädigung und darum, in den einschlägigen Bestimmungen den Begriff „Aufwand“ durch einen anderen zu ersetzen. Wenn es so einfach wäre, hätten wir diese Lösung längst gewählt, Herr Kollege Straßer. Mir geht es um die Frage, wie wir die Regelung wegbekommen nach der ehrenamtlich Tätige genauso behandelt werden wie Menschen mit einem Nebenjob. Daran müssen wir doch arbeiten.

(Zurufe von der CSU)

Es geht doch nicht um das Geld, sondern darum, dass das, was Herr Riester in dem Zusammenhang schreibt – er meint, die Tätigkeit der Feuerwehrleute unterliege wie die der Aushilfskellner selbstverständlich der Sozialversicherungspflicht –, eine Beleidigung der Feuerwehrleute darstellt.

(Zustimmung bei der CSU)

Dagegen müssen wir uns doch wenden. Jetzt lese ich Ihnen das erwähnte Protokoll vollständig vor:

Besprechung der Spitzenverbände, der Krankenkassen, des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Arbeit am 16. und 17. November 1999:

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Feuerwehrführungskräften.

Im Vollzug der Aufgaben der Kommunen und der Landkreise Bayerns sind diese verpflichtet, Feuerwehren aufzustellen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz sind die Feuerwehren Einrichtungen der Kommunen. Die Feuerwehren setzen sich in der Regel aus den Mitgliedern der Feuerwehrvereine zusammen. Die Mitgliedschaft in den Feuerwehrvereinen wird durch freiwilligen Beitritt begründet. Bestimmte Mitglieder dieser Vereine nehmen Leitungsfunktionen wahr. Diese Führungskräfte, zum Beispiel Feuerwehrkommandanten, Kreisbrandräte, Stadtbrandräte, Stadtbrandmeister und Stadtbrandinspektoren sowie Kreisbrandmeister und Kreisbrandinspektoren erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit,

ich wiederhole –