Frau Staatsministerin Stamm, dies steht so in der Stellungnahme. Es gibt hier einen kleinen Unterschied: Es geht hier um Bayern, und nicht um eine bundeseinheitliche Lösung.
Meine Damen und Herren von der CSU, wie Kollege Straßer vortrefflich ausgeführt hat, ist dies weder in Baden-Württemberg noch in Nordrhein-Westfalen im Augenblick kein Thema; ein Bundesland wird von RotGrün, das andere von der CDU regiert.
Nein, Sie haben scheinbar nicht geschlafen. Übrigens geht es nicht nur um die Führungskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr, sondern auch beispielsweise um Kreisheimatpfleger, ehrenamtliche Bürgermeister und so weiter.
Die Neuregelung des 630-DM-Gesetzes ist für die ehrenamtlich Tätigen nur dann relevant, wenn die Sozialversicherungspflichtigkeit bejaht wird. Da aber der Landtag wie ich vorhin festgestellt habe, die Sozialversicherungspflichtigkeit einhellig ablehnt, ist die Neuregelung überhaupt nicht relevant, wie Sie der Öffentlichkeit weismachen wollen.
Herr Dr. Beckstein, mit der Feststellung in der Presseerklärung vom 15.03., dass 80 bis 90% der Führungskräfte der Feuerwehren ohne die Neuregelung des 630-DMGesetzes nicht sozialversicherungspflichtig wären, gestehen Sie ein, dass gerade viele der Führungskräfte auf Kreisebene auf alle Fälle sozialversicherungspflichtig seien, auch wenn die alte 630-DM-Regelung bestünde; dazu haben Sie noch nichts gesagt. Ferner akzeptieren Sie damit, dass es sich bei den Führungskräften der Feuerwehr um unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handelt; das halte ich für falsch.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist kein 630-DM-Job, darin sollten wir uns einig sein. Wer einen Feuerwehrkommandanten wie einen geringfügig Beschäftigten behandelt, wird seiner Aufgabe und seiner Arbeit nicht gerecht.
Die Polemik gegen das 630-DM-Gesetz ist unter dem Gesichtspunkt der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, in dem wir uns einig sind, reine Stimmungsmache und unnütz wie ein Kropf.
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung und von der CSU-Fraktion, Ihre Forderung, die Steuerfreibeträge für ehrenamtlich Engagierte anzuheben, zeigt, wie lausig Ihre Argumentationslinie ist. Grundsätzlich haben wir mit dieser Position kein Problem. Aber Sie hätten in
15 Jahren Regierungsverantwortung auf Bundesebene genügend Zeit und Gelegenheit gehabt, Regelungen zu treffen, doch dies haben Sie versäumt. Es muss einmal gesagt werden, dass die rot-grüne Bundesregierung bereits im ersten Jahr ihrer Regierungsverantwortung die Übungsleiterpauschale von 200 auf 300 DM, also um 50%, erhöht hat; damit wurde das Ehrenamt anerkannt und gestärkt.
Um zu Lösungsansätzen zu kommen, sollten wir das Problem ergebnisorientiert angehen und uns weder an Schaukämpfen ergötzen noch in gegenseitigen Schuldzuweisungen verlieren. Insofern wäre es sinnvoll, beide Wege – sowohl den bundes- als auch den bayernspezifischen Weg – in Betracht zu ziehen: Die CSU verzichtet auf ihre Grobheiten zum 630-DM-Gesetz und die Staatsregierung lässt den Bundesrat überprüfen, ob die Sozialversicherungspflicht für Ehrenämter ein länderübergreifendes Problem ist. Ich bin mit Staatsminister Dr. Beckstein darin einig, dass die bayerische Initiative von den anderen Bundesländern unterstützt wird, wenn dem so ist. Um dies zu klären, brauchen Sie im Prinzip nicht bis zur nächsten Bundesratssitzung zu warten, da dieses Thema auf der Tagesordnung der Konferenz der Amtschefs der Innenministerien in den nächsten Tagen steht. Hierzu werden Sie doch irgendetwas sagen. Vielleicht platzt Ihr Vorstoß sehr schnell an den Realitäten. Es wäre überhaupt besser gewesen, diese Konferenz abzuwarten, ehe man in Aktionismus und Polemik verfällt.
Sollte sich aber herausstellen, dass Bayern allein da steht, weil beispielsweise unser Feuerwehrgesetz spezielle Regelungen enthält, werden wir das Problem auch in Bayern pragmatisch lösen müssen. Uns fällt kein Zacken aus der Krone, wenn es zu einer Bundesregelung kommt. Die CSU wird gegebenenfalls eine rein bayerische Lösung akzeptieren müssen. Bei diesem Vorschlag müssten die ehrenamtlich Tätigen, insbesondere bei den Feuerwehren, nicht das Gefühl zu haben, zum Spielball des parteipolitischen Geplänkels zu werden. Wir würden das klare Signal setzen, dass die Politik über Parteigrenzen hinweg eine Lösung im Sinne der ehrenamtlich Engagierten sucht und damit ihren Einsatz für das Gemeinwohl angemessen honoriert.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Der heutige Tag macht wieder einmal deutlich: Die CSU redet mit gespaltener Zunge.
Heute Morgen fordern Sie vehement den Föderalismus ein, und heute Nachmittag deuten Sie mit spitzen Fingern auf die Bundesregierung.
Frau Staatsministerin Stamm, was Sie neben der üblichen Entrüstung, die wir schon kennen, geboten haben, ist angesichts der vielen anwesenden Feuerwehrleute sehr wenig gewesen.
Obwohl Sie den geballten Sachverstand eines Sozialministeriums, eines Finanzministeriums und eines Innenministeriums hinter sich haben, wir uns unseren Sachverstand selbst erarbeiten und nicht einmal Sprachhilfen – Kollege Straßer hat diese vorhin angesprochen – bekommen, haben Sie bisher nur Konfusion statt Konstruktion geliefert.
Wie ist die Sachlage? – Sie sind doch angeblich so kompetent. Sie sagen, Sie könnten in Bayern nichts tun. Wie ist es dann zu erklären, dass in der bereits angesprochenen Vereinbarung der Spitzenverbände nur davon die Rede ist „im Vollzug der Aufgaben der Kommunen und Landkreise in Bayern“? Das heißt, die Vereinbarung bezieht sich auf niemand anderen als auf das Land Bayern. Damit ist klargelegt, dass sich die Probleme zum Ehrenamt nicht in den anderen Bundesländern so darstellen, wie Sie das behaupten, sondern dass das eine zutiefst bayerische Angelegenheit ist. Das hat sich in mehreren Schreiben des Innenministeriums und der Landes-AOK – sie wurden heute schon zitiert – niedergeschlagen. Sie hätten also durchaus die Möglichkeit zum Handeln.
Zwischen 50 DM und 300 DM ist die ehrenamtliche Tätigkeit einer Führungskraft der Feuerwehr steuerfrei. Gestern schrieb der bayerische Innenminister Dr. Beckstein an den Bundesarbeitsminister Riester einen Brief, in dem er darauf hinweist, dass die sogenannte Drittellösung, die ein Drittel der Bezüge der Feuerwehrleute steuerfrei stellt, im Januar 1998, also zu einem Zeitpunkt, als noch die alte Bundesregierung amtiert hat, hätte angehoben werden sollen. Der Bundesrat – also auch der bayerische Finanzminister – hat es abgelehnt, die steuerliche Freistellung um diese Drittellösung anzuheben. Ihre Krokodilstränen um die 7,56 DM, die angeblich abgabepflichtig sind, weil sie den steuerfreien Betrag überschreiten, müssten Sie nicht vergießen, wenn Sie im Januar 1998 damit einverstanden gewesen wären, den steuerfreien Teil anzuheben; denn die Abgabenpflicht folgt der Steuerpflicht. Das wäre der erste Schritt gewesen; Sie sind aber untätig geblieben. Das alleine ist es aber nicht.
Frau Staatsministerin Stamm, Sie sagten, Sie hätten keinen Einfluss und könnten nicht darüber entscheiden, ob etwas abgabepflichtig ist. Das gilt auch für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Gemäß § 28 h SGB IV entscheiden über die Sozialpflichtigkeit von Einkommen nicht Parlamente, sondern die Einzugstellen der Sozialversicherungsträger. In diesem Fall sind das die Krankenkassen.
Die Krankenkassen entscheiden also darüber, was sozialversicherungspflichtig ist. Seit 1982 – das ist richtig gesagt worden – hat die bayerische Landes-AOK den Standpunkt vertreten, dass die ehrenamtlichen Entschädigungen für die Feuerwehrleute sozialversicherungsfrei seien. Das hat sich erst geändert, als die Rentenversicherungsträger dem widersprochen haben. Deshalb kam es zu der jetzigen Entscheidung. Das gilt aber nur in Bayern. In Baden-Württemberg haben sowohl das Innenministerium als auch das Sozialministerium eindeutig erklärt, in Baden-Württemberg gebe es das Problem nicht, weil diese Tätigkeiten nicht wie in Bayern eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit, sondern eine selbstständige Tätigkeit seien. Durch Änderung des bayerischen Feuerwehrgesetzes hätten Sie die Möglichkeit den Missstand abzuschaffen und das Problem der freiwilligen Feuerwehr zu lösen. Das haben Sie versäumt.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist es abenteuerlich, dass Sie mit Ihrem Dringlichkeitsantrag fordern, die Lohnsteuerrichtlinien sollten geändert werden. Sie hätten die Möglichkeit gehabt. Sie fordern, die Staatsregierung solle bei der Bundesregierung darauf hin wirken, die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts dahin gehend zu ändern, dass der Entfaltung des Ehrenamtes keine Schranken gesetzt werden. Das ist auf Bundesebene nicht zu ändern, sondern indem Sie in Bayern die entsprechenden Vorkehrungen treffen.
Das ist der Punkt. Der Freistaat Bayern hätte handeln können, wenn er im Feuerwehrgesetz nicht festgelegt hätte, dass angemessene „Entschädigungen“, sondern dass angemessene „Aufwandsentschädigungen“ zu zahlen seien. Das ist etwas anderes.
Bisher haben Sie nichts geliefert, außer zu sagen, die Bundesregierung müsse das ändern. Wenn Sie nicht den Versuch unternehmen, durch bayerische Gesetzes
Abschließend noch eines: Wir müssen uns darüber unterhalten, was ein Ehrenamt ist. Ist Ehrenamt eine unentgeltliche Beschäftigung? Oder ist Ehrenamt ein Amt, für das ein Bezirkstagspräsident 10000 DM im Monat erhält?
Es ist geradezu eine Beleidigung des Ehrenamtes, meine Damen und Herren von der CSU, wenn Sie behaupten, zum Ehrenamt seien alle einig, darüber aber verschweigen, dass sie schon längst zwei Klassen des Ehrenamtes geschaffen haben. Im sozialen Bereich gibt es die vielen, die unentgeltliche Tätigkeit leisten. Für diese ist es eine Beleidigung, dass, wie bis vor kurzem noch üblich, der Bezirkstagspräsident von Oberbayern für sein sogenanntes Ehrenamt 10000 DM im Monat bezieht. Hier müssen wir Grenzen ziehen und dafür sorgen, dass das Ehrenamt erhalten bleibt, der entsprechende Aufwand vergütet wird, aber der darüber hinausgehende Aufwand – –
(Kobler (CSU): Das hat mit dem Thema sehr wenig zu tun; das hat nichts mit den 630 DM für geringfügig Beschäftigte zu tun!)